Beschlussvorlage Vpl/010/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Radwegeplanung Oelser Straße
Anlagen: Stellungnahme des Naturschutzbeirat vom 01.12.2020 Straßenplan 2.2197.2.4 Straßenplan 2.2197.2.5 Straßenplan 2.2197.2.6
Sachverhalt (kurz):
Eine Radwegeverbindung entlang der Oelser Straße zwischen der Bregenzer Straße und der Liegnitzer Straße wird seit langem von vielen Bürgern gefordert. Derzeit müssen Radfahrende aus Feucht kommend durch die Wohngebiete Altenfurt bzw. Moorenbrunn oder durch das Moorenbrunnfeld fahren. Letzteres ist größtenteils Privatfläche und die vorhandene Wegeverbindung ist baulich in einem desolaten Zustand. Eine direkte und gut ausgebaute Verbindung entlang der Oelser Straße ist nicht vorhanden.
Die Verwaltung musste die Planungen entlang der Oelser Straße aufgrund von schwierigen Grundstücksverhältnissen, verwaltungsinternem Klärungsbedarf, sowie aufwendiger Abstimmungen mit dem Staatlichem Bauamt bezüglich Finanzierungs-, Planungs- und Bauleistungen immer wieder unterbrechen, wodurch sich der Fortschritt dieser Maßnahme verzögert hat.
Mit dem Beschluss zu den Radvorrangrouten, zu der auch die Oelser Straße gehört, könnte die Planung jetzt zum Abschluss gebracht werden. Durch den Bau eines Radweges entlang der Oelser Straße wird eine wichtige Lücke auf der Radvorrangroute 12 von Feucht mit dem Ziel Stadtzentrum geschlossen.
Zukünftig soll ein 3,0 m breiter, asphaltierter gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der Oelser Straße entstehen. Die Breite ist ein Kompromiss zwischen den Radverkehrsbelangen und den Belangen des Naturschutzes. Die im SÖR Werkausschuss behandelte beleuchtete Querungsstelle wurde in diese Planung eingearbeitet. Außerdem soll die Fahrgeschwindigkeit auf der Oelser Straße in diesem Bereich auf Tempo 50 reduziert werden. Dies ist ein Vorteil für die Verkehrssicherheit, zudem profitieren die angrenzenden Bewohner von der Lärmreduktion.
Das für die Planung benötigte Grundstück ist nicht im Besitz der Stadt Nürnberg. Für eine Verhandlungsposition ist der Beschluss im Verkehrsausschuss mit dem aktuellen Planungsstand förderlich. Der Ausführungstermin ist u.a. von den Grundstücksgeschäften abhängig.
Die Umsetzung an der Staatsstraße Oelser Straße soll in Sonderbaulast des Staatlichen Bauamts erfolgen. Die Stadt übernimmt die Planung und den Bau und das Staatliche Bauamt finanziert die Maßnahme. Kosten werden im weiteren Planungsverlauf ermittelt. Die Verwaltung schließt eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt.
Der Naturschutzbeirat weist in seiner beiliegenden Stellungnahme daraufhin, dass er sich mehrheitlich gegen den Bau des Radweges ausgesprochen hat. Die Maßnahme wurde jedoch mit dem Umweltreferat/Umweltamt in mehreren Ortsterminen abgestimmt. In der Gesamtabwägung sieht die Verwaltung ein höheres Gewicht für einen -wie geplant- reduzierten Radweg als für einen Ansatz ohne Radweg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fuß- und Radverkehr profitieren von dem neuen Weg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
LA
Ref.III/UwA
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne 2.2197.2.4 vom 12.07.2017 mit letzter Änderung vom 19.05.2021 2.2197.2.5 vom 12.07.2017 mit letzter Änderung vom 19.05.2021 2.2197.2.6 vom 12.07.2017 mit letzter Änderung vom 19.05.2021
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Planung in Zusammenarbeit mit dem Staatlichem Bauamt weiter voranzutreiben und die nötigen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.