Mehr Verkehrssicherheit: Aufstockung des Personals für den ZV-KVÜ
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2021
Entscheidungsvorlage
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet im Antrag vom 28.04.2021 um eine deutliche Aufstockung der Stellen beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV-KVÜ), geeignete Maßnahmen zur Akquise von Personal und die Ausweitung der räumlichen und zeitlichen Zuständigkeiten in der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Eines der wichtigsten Ziele des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zudem soll der öffentliche Raum besser für Menschen nutzbar werden und mehr zur Entfaltung der Lebensqualität beitragen. Vulnerable Gruppen im öffentlichen Straßenraum, vor allem Kinder, Senioren, Geh- und Sehbehinderte müssen besser geschützt werden. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Kontrolle der Einhaltung geltender Regelungen unerlässlich. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit soll insbesondere der Fuß- und Radverkehr durch verstärkte Überwachung gefördert werden. Falsch geparkte Kfz behindern Sichtbeziehungen und stellen so eine Gefahr dar. Kreuzungs- und Einmündungsbereiche sowie Blindenleitsysteme müssen immer von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Im Zuge des Mobilitätsbeschlusses sollen das Radwegenetz deutlich ausgebaut und weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, wie beispielsweise neue Fußgängerzonen, umgesetzt werden. Das Gehwegparken soll neu geordnet werden, wenn keine ausreichenden Gehwegbreiten trotz nennenswerter Fußgängerströme verbleiben. In den nächsten Jahren werden zudem die Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings sukzessive auf ihre Fußgängerfreundlichkeit hin untersucht. Durch klare Abmarkierung und Beschilderung werden die Autofahrenden zu fußgänger- und radverkehrsfreundlicherem Parken angehalten. Dies muss durch intensive Kontrollen des ruhenden Verkehrs begleitet werden. Um die Sicherheit speziell der Radfahrenden zu gewährleisten, ist die Überwachung auf Radwegen und Radstreifen notwendig. Für Zufußgehende ist die Freihaltung von Gehwegen vor parkenden Fahrzeugen zwingend erforderlich. Für die Umsetzung der Ziele des Mobilitätsbeschlusses ist die Aufstockung der personellen Kapazitäten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs daher unabdingbar. Darüber hinaus wird derzeit eine Fußverkehrsstrategie zur Stärkung von Fußgängerinnen und Fußgänger erarbeitet und die Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ fortgeschrieben.
Durch Inkrafttreten der Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung am 09.11.2021 wurden die Bußgeldsätze zahlreicher Tatbestände deutlich angehoben, beispielsweise für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Hierdurch wird eine konsequentere Einhaltung der Regelungen durch die Verkehrsteilnehmenden erwartet. Gleichzeitig können sich dadurch die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung nach Abzug der Aufwendungen des ZV-KVÜ erhöhen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeit des ZV-KVÜ um zwei Bereiche zu erweitern. Im Nibelungenviertel (zwischen Wodanstraße, Münchener Straße, Frankenstraße und Allersberger Straße) herrscht ein hoher Parkdruck, die Straßenzüge sind eng. Von dort gehen regelmäßig Beschwerden über ordnungswidrige bis behindernde Parkvorgänge und zu wenig Kontrollen ein. Gleiches gilt für Hummelstein südlich der Achse Sperberstraße / Hermundurenstraße / Jean-Paul-Platz bis zur Frankenstraße. Hinsichtlich der Einführung einer Bewohnerparkregelung wurden beide Gebiete untersucht und 2017 festgestellt, dass die hierfür festgelegten Kriterien nicht ausreichend erfüllt werden. Dennoch erachtet die Verwaltung eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den ZV-KVÜ in beiden Gebieten zukünftig als sinnvoll und begehrt einen entsprechenden Beschluss. Eine Ausweitung der Zuständigkeit auf St. Leonhard/Schweinau wird im Zuge der anstehenden detaillierten Untersuchung auf Einführung
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einer Bewohnerparkregelung geprüft. Die dafür notwendigen Erhebungen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2022 vorgenommen werden, sofern die pandemiebedingten Einschränkungen und damit verbundenen Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten dies zulassen.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient auch dazu, die Radverkehrsinfrastruktur aus Sicherheitsgründen von parkenden Kfz freizuhalten. Trotz des stetigen Ausbaus dieser werden beispielsweise Radstreifen an Hauptverkehrsstraßen regelmäßig von Parkern in zweiter Reihe belegt, sodass Radfahrende ausweichen müssen und darüber hinaus durch sogenanntes Dooring unnötig gefährdet werden. Absenkungen für die Aufleitung des Radverkehrs von der Fahrbahn auf baulich getrennte Radwege werden häufig zugeparkt und können so nicht mehr komfortabel genutzt werden. Für die weitere Förderung des Radverkehrs in Nürnberg ist daher zukünftig in der Verkehrsüberwachung ein besonderer Schwerpunkt auf dessen Bedarfe zu legen.
Um mehr Flächen für Aufenthaltsqualität und für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung zu stellen, wird auch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung über die Altstadt hinaus geprüft. Der ZV-KVÜ soll sich gemäß Mobilitätsbeschluss zukünftig vermehrt zusätzlichen Schwerpunkten widmen, neben dem Fokus auf Barrierefreiheit, Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur beispielsweise auch der Schulwegsicherheit durch verstärkte Präsenz an Schulwegen morgens. Da das Parkraummanagement in der Altstadt zeitlich und räumlich erweitert wurde, zwei neue Überwachungsgebiete eingeführt und die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den bestehenden Zuständigkeitsgebieten intensiviert werden sollen, ist eine Aufstockung der personellen Kapazitäten für den ruhenden Verkehr beim ZV-KVÜ nötig. Deshalb wird vorgeschlagen, zehn weitere Stellen für Kontrolleurinnen und Kontrolleure beim ZV-KVÜ zu schaffen.
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