Haushaltssperre

← Sitzung des Verkehrsausschusses (17.03.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

17.03.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Mehr Verkehrssicherheit: Aufstockung des Personals für den ZV KVÜ 5 Sitzungsvorlage Vpl/012/2022 5 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2021 Vpl/012/2022 9 Entscheidungsvorlage Vpl/012/2022 11 Übersichtsplan der vorgeschlagenen Erweiterung der Zuständigkeitsgebiete des ZV KVÜ 13

TOP Ö 2 Corona und ÖPNV 14 Bericht Vpl/011/2022 14 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.06.2021 Vpl/011/2022 18 Stellungnahme der VAG vom 05.11.2021 Vpl/011/2022 20 TOP Ö 4 Straßenplan Ambergerstraße 28 Sitzungsvorlage Vpl/013/2022 28 Straßenplan 2.1141.2.3 Vpl/013/2022 32 Straßenplan 2.1141.2.4 Vpl/013/2022 33 TOP Ö 5 Lückenschluss des Radweges entlang der Regensburger Straße ab 34 Dürrenhofstraße bis Marientunnel Bericht Vpl/006/2022 34 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.10.2020 Vpl/006/2022 37 Sachverhaltsdarstellung Vpl/006/2022 39 TOP Ö 6 Sicherheit für Freizeitverkehr im Volkspark Dutzendteich 42 Bericht Vpl/009/2022 42 Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und ödp vom 28.11.2017 Vpl/009/2022 46 Ausführlicher Sachverhalt Vpl/009/2022 47 TOP Ö 7 Fußgängerüberweg Pilotystraße 49 Bericht Vpl/008/2022 49 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2021 Vpl/008/2022 53 TOP Ö 8 Mühlhofer Hauptstraße, Erschließung 54 Sitzungsvorlage Vpl/007/2022 54 Straßenplan 2.2377.2.1 Vpl/007/2022 58 TOP Ö 9 VAG_Rad: Probeweise Einführung in Erlangen / Zweckvereinbarung 59 Sitzungsvorlage Vpl/014/2022 59 Zweckvereinbarung mit der Stadt Erlangen Vpl/014/2022 63

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 17.03.2022, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mehr Verkehrssicherheit: Aufstockung des Personals für den ZV Beschluss

KVÜ Vpl/012/2022

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom

28.04.2021

Ulrich, Daniel

2. Corona und ÖPNV Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.06.2021 Vpl/011/2022

Ulrich, Daniel

3. Radwegeplanung Oelser Straße Beschluss

(Beilagen werden nachgereicht) Vpl/010/2022

Ulrich, Daniel

4. Straßenplan Ambergerstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

5. Lückenschluss des Radweges entlang der Regensburger Straße Bericht

ab Dürrenhofstraße bis Marientunnel Vpl/006/2022

hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 30.10.2020

Ulrich, Daniel

6. Sicherheit für Freizeitverkehr im Volkspark Dutzendteich Bericht

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und ödp Vpl/009/2022

Ulrich, Daniel

7. Fußgängerüberweg Pilotystraße Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2021 Vpl/008/2022

Ulrich, Daniel

8. Mühlhofer Hauptstraße, Erschließung Beschluss

Ulrich, Daniel

9. VAG_Rad: Probeweise Einführung in Erlangen / Beschluss

Zweckvereinbarung Vpl/014/2022

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mehr Verkehrssicherheit: Aufstockung des Personals für den ZV KVÜ

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28.04.2021

Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2021 Entscheidungsvorlage Übersichtsplan der vorgeschlagenen Erweiterung der Zuständigkeitsgebiete des ZV KVÜ

Sachverhalt (kurz):

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet im Antrag vom 28.04.2021 um eine deutliche Aufstockung der Stellen beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV- KVÜ), geeignete Maßnahmen zur Akquise von Personal und die Ausweitung der räumlichen und zeitlichen Zuständigkeiten in der Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Im Mobilitätsbeschluss vom 27.01.2021 sind als wichtigste Ziele die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die Förderung insbesondere von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum genannt. Zur Freihaltung von Sichtbeziehungen, Kreuzungsbereichen, Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen sind verstärkte Kontrollen notwendig.

Es wird vorgeschlagen, das Personal des ZV-KVÜ um zehn weitere Vollzeitstellen zur flächendeckenden Verbesserung der Verkehrsüberwachung aufzustocken. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Zuständigkeiten des ZV-KVÜ auf die Gebiete Nibelungenviertel und südliches Hummelstein auszuweiten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Aufgrund des Kostendeckungsgrades von über 100% werden Mehreinnahmen in noch unbekannter Höhe aus der Verdichtung der Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Anhebung der Bußgeldsätze erwartet. Diese werden nach Abzug der Aufwendungen vom ZV-KVÜ an die Stadt Nürnberg abgeführt. (→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Abstimmung über die Personalkapazitäten erfolgt durch den ZV-KVÜ mit DIP - der Stellenplan der Stadt Nürnberg ist nicht betroffen.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs unterstützt die schwächeren Verkehrsteilnehmenden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ZV KVÜ

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Nürnberg beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, die Polizei bei der Überwachung der Parkregelungen

zu unterstützen und dies mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken ggfs. unter Modifizierung der Vereinbarung abzustimmen. Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen und auch um die Erreichung der Ziele des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 gewährleisten zu können, sollen zehn weitere Stellen beim ZV-KVÜ geschaffen werden.

.......................................................

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930

OBERßÜ

gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

__ -:-ur Stellungnahme

4 ''ntv.'orl vcTÄbserv Nürnberg, 28.04.2021

Mehr Verkehrssicherheit: Aufstockung des Personals für den

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZVKVÜ)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer mehr Bürgerinnen beschweren sich über zugeparkte Geh- und Radwege. Viele Menschen wollen nicht länger tolerieren, dass durch Falschparker weniger Platz für alle anderen Verkehrsteilnehmer'innen bleibt, Kreuzungsbereiche unübersichtlich sind und so gefährliche Situationen entstehen.

,, FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bereits im Januar haben wir mit breiter Mehrheit den Masterplan nachhaltige Mobilität beschlossen. Dort ist auch verankert, dass die ZVKVÜ deutlich aufgestockt werden soll. Falschparken darf nicht zur Gewohnheit werden. Deshalb ist es wichtig, die Überwachung zu intensivieren aber auch zeitlich auszudehnen. In den Wohngebieten ist es vor allem auch in den frühen Morgenstunden und am Abend wichtig Kontrollen durchzuführen. Dies dient insbesondere auch der Schulwegsicherheit.

Darüber hinaus sollte der Zuständigkeitsbereich der ZVKVÜ auch räumlich erweitert werden. Viele Stadtteile aus denen Probleme berichtet werden, liegen außerhalb dessen. Dort kann dann ausschließlich die Polizei tätig werden, die dieser Aufgabe aber aus verschiedenen Gründen nicht gerecht wird.

Um sowohl eine Intensivierung als auch eine zeitliche und räumliche Erweiterung der ZVKVÜ stemmen zu können, ist eine Aufstockung des Personals im Innen- wie im Außendienst nötig. Um genügend Personal zu finden, sollte auch darüber nachgedacht werden, wie die Arbeit bei der

ZVKVÜ attraktiver gemacht werden kann: Beispielsweise über flexible Arbeitszeitmodelle, gute technische Ausstattung oder über eine angepasste Vergütung.

Kürzlich gab es eine Einigung zwischen dem BMVI und den Verkehrsministerien der Länder zum Bußgeldkatalog: In Kürze werden die Bußgelder deutlich erhöht. Zusammen mit mehr Kontrollen kann dies zu einer deutlich besseren Einhaltung der Verkehrsregeln führen.

Selbst bei deutlich höheren Personalkosten sollten so bald Überschüsse generiert werden. Aber auch wenn das nicht dauerhaft der Fall sein sollte und wir ggf. städtisch bezuschussen müssten, sollte uns mehr Sicherheit im Straßenverkehr das Wert sein.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Nürnberg. Die Stellenmehrung soll so ausgelegt sein, dass sowohl die Kontrolldichte erhöht, als auch die zeitliche und räumliche Erweiterung der Überwachung des ruhenden Verkehrs gewährleistet werden kann.

qualifiziertes Personal akquirieren zu können.

überwacht werden sollen und vereinbart mit der ZVKVÜ dies zeitnah umzusetzen.

Überwachungszeiten des ruhenden Verkehrs mindestens auf die frühen Morgenstunden und den späten Abend zu erweitern.

Mit freundlichen Grüßen,

Mike Bock Marc Schüller Stadtrat, verkehrspolitischer Sprecher stell. Fraktionsvorsitzender

Mehr Verkehrssicherheit: Aufstockung des Personals für den ZV-KVÜ

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2021

Entscheidungsvorlage

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet im Antrag vom 28.04.2021 um eine deutliche Aufstockung der Stellen beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZV-KVÜ), geeignete Maßnahmen zur Akquise von Personal und die Ausweitung der räumlichen und zeitlichen Zuständigkeiten in der Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Eines der wichtigsten Ziele des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Zudem soll der öffentliche Raum besser für Menschen nutzbar werden und mehr zur Entfaltung der Lebensqualität beitragen. Vulnerable Gruppen im öffentlichen Straßenraum, vor allem Kinder, Senioren, Geh- und Sehbehinderte müssen besser geschützt werden. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Kontrolle der Einhaltung geltender Regelungen unerlässlich. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit soll insbesondere der Fuß- und Radverkehr durch verstärkte Überwachung gefördert werden. Falsch geparkte Kfz behindern Sichtbeziehungen und stellen so eine Gefahr dar. Kreuzungs- und Einmündungsbereiche sowie Blindenleitsysteme müssen immer von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Im Zuge des Mobilitätsbeschlusses sollen das Radwegenetz deutlich ausgebaut und weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, wie beispielsweise neue Fußgängerzonen, umgesetzt werden. Das Gehwegparken soll neu geordnet werden, wenn keine ausreichenden Gehwegbreiten trotz nennenswerter Fußgängerströme verbleiben. In den nächsten Jahren werden zudem die Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings sukzessive auf ihre Fußgängerfreundlichkeit hin untersucht. Durch klare Abmarkierung und Beschilderung werden die Autofahrenden zu fußgänger- und radverkehrsfreundlicherem Parken angehalten. Dies muss durch intensive Kontrollen des ruhenden Verkehrs begleitet werden. Um die Sicherheit speziell der Radfahrenden zu gewährleisten, ist die Überwachung auf Radwegen und Radstreifen notwendig. Für Zufußgehende ist die Freihaltung von Gehwegen vor parkenden Fahrzeugen zwingend erforderlich. Für die Umsetzung der Ziele des Mobilitätsbeschlusses ist die Aufstockung der personellen Kapazitäten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs daher unabdingbar. Darüber hinaus wird derzeit eine Fußverkehrsstrategie zur Stärkung von Fußgängerinnen und Fußgänger erarbeitet und die Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ fortgeschrieben.

Durch Inkrafttreten der Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung am 09.11.2021 wurden die Bußgeldsätze zahlreicher Tatbestände deutlich angehoben, beispielsweise für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Hierdurch wird eine konsequentere Einhaltung der Regelungen durch die Verkehrsteilnehmenden erwartet. Gleichzeitig können sich dadurch die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung nach Abzug der Aufwendungen des ZV-KVÜ erhöhen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeit des ZV-KVÜ um zwei Bereiche zu erweitern. Im Nibelungenviertel (zwischen Wodanstraße, Münchener Straße, Frankenstraße und Allersberger Straße) herrscht ein hoher Parkdruck, die Straßenzüge sind eng. Von dort gehen regelmäßig Beschwerden über ordnungswidrige bis behindernde Parkvorgänge und zu wenig Kontrollen ein. Gleiches gilt für Hummelstein südlich der Achse Sperberstraße / Hermundurenstraße / Jean-Paul-Platz bis zur Frankenstraße. Hinsichtlich der Einführung einer Bewohnerparkregelung wurden beide Gebiete untersucht und 2017 festgestellt, dass die hierfür festgelegten Kriterien nicht ausreichend erfüllt werden. Dennoch erachtet die Verwaltung eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den ZV-KVÜ in beiden Gebieten zukünftig als sinnvoll und begehrt einen entsprechenden Beschluss. Eine Ausweitung der Zuständigkeit auf St. Leonhard/Schweinau wird im Zuge der anstehenden detaillierten Untersuchung auf Einführung

einer Bewohnerparkregelung geprüft. Die dafür notwendigen Erhebungen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2022 vorgenommen werden, sofern die pandemiebedingten Einschränkungen und damit verbundenen Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten dies zulassen.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient auch dazu, die Radverkehrsinfrastruktur aus Sicherheitsgründen von parkenden Kfz freizuhalten. Trotz des stetigen Ausbaus dieser werden beispielsweise Radstreifen an Hauptverkehrsstraßen regelmäßig von Parkern in zweiter Reihe belegt, sodass Radfahrende ausweichen müssen und darüber hinaus durch sogenanntes Dooring unnötig gefährdet werden. Absenkungen für die Aufleitung des Radverkehrs von der Fahrbahn auf baulich getrennte Radwege werden häufig zugeparkt und können so nicht mehr komfortabel genutzt werden. Für die weitere Förderung des Radverkehrs in Nürnberg ist daher zukünftig in der Verkehrsüberwachung ein besonderer Schwerpunkt auf dessen Bedarfe zu legen.

Um mehr Flächen für Aufenthaltsqualität und für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung zu stellen, wird auch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung über die Altstadt hinaus geprüft. Der ZV-KVÜ soll sich gemäß Mobilitätsbeschluss zukünftig vermehrt zusätzlichen Schwerpunkten widmen, neben dem Fokus auf Barrierefreiheit, Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur beispielsweise auch der Schulwegsicherheit durch verstärkte Präsenz an Schulwegen morgens. Da das Parkraummanagement in der Altstadt zeitlich und räumlich erweitert wurde, zwei neue Überwachungsgebiete eingeführt und die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den bestehenden Zuständigkeitsgebieten intensiviert werden sollen, ist eine Aufstockung der personellen Kapazitäten für den ruhenden Verkehr beim ZV-KVÜ nötig. Deshalb wird vorgeschlagen, zehn weitere Stellen für Kontrolleurinnen und Kontrolleure beim ZV-KVÜ zu schaffen.

Vorschlag der Ausweitung der Zuständigkeit des ZV KVÜ (Nibelungenviertel, Hummelstein Süd)

NNiibbeelluunnggeennvviieerrtteell

Hummelstein

ÖÖ

Vpl/Vpl/1/Register/Generalplanung_Verkehr/Ruhender Verkehr/Bewohnerparken/AfV/2022 März AfV Stz_2202_Ausweitung Zuständigkeit ZV KVÜ Vpl/M 02/2022 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Corona und ÖPNV

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.06.2021

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.06.2021 Stellungnahme der VAG vom 05.11.2021

Bericht:

Die SPD-Stadtratsfunktion bittet im Schreiben vom 08.06.2021 um Informationen zur Fahrgastentwicklung im öffentlichen Nahverkehr in Nürnberg während der Corona-Pandemie und dazu, mit welchen Folgen für den ÖPNV aktuell und mittelfristig zu rechnen sei.

Im Verlauf der Pandemie schwankte die Nutzung des ÖPNV sehr stark. Dies lässt sich zum einen auf die geringere Anzahl an möglichen Zielen der Menschen zurückführen, da sich durch Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und Homeoffice gewollt weniger Gründe für Fahrten ergaben. So sind sowohl die Zahl der täglichen Wege als auch die durchschnittlichen Wegelängen gesunken. Zum anderen wurde insbesondere der ÖPNV weniger genutzt, da viele Menschen Sorge vor Ansteckung hatten. Dennoch belegen Befragungen der VAG, dass in der Gesellschaft insgesamt eine ÖPNV-freundliche Stimmung herrscht.

Die Verwaltung geht davon aus, dass in diesem Jahr wieder die manuellen Verkehrszählungen im Juli durchgeführt werden können. Dann sind auch Aussagen über die Entwicklung des Kfz- Verkehrs und Radverkehrs in Relation zur Entwicklung der Fahrgäste in Bussen und Bahnen möglich.

Auf die ausführliche Stellungnahme der VAG in der Beilage wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bereitstellung eines guten ÖPNV-Angebots betrifft Kinder, Jugendliche, ältere Menschen sowie sensorisch und körperlich eingeschränkte Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231 -2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg Mv

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Marcus König

0 8, JUNJ 2021

Rathaus ....Nr. . 90403 Nürnberg 1 \f\ Zur Zur Stellungnahme Kts. 4 Antwort vor Absenm 2 d'jng vorlegen X 5 Anrt.pr, zur Unterz.wV. Tbh.r:: vo.'.'aaen l/o/s.. ^JIII SM Nürnberg, 8. Juni 2021 Antragsteller: Brehm/Ahmed/Yilmaz li

Corona und ÖPNV

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit großer Freude haben wir die Mitteilung des Bayerischen Verkehrsministeriums zur Pendler-Corona-Studie zur Kenntnis genommen. Die Studie, die im Auftrag der Bundesländer und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie in Kooperation mit Charite Research Organisation erfolgte, konnte zeigen, dass im ÖPNV kein erhöhtes Ansteckungsrisiko für Corona besteht, sofern die geltenden Hygieneregeln (Mindestabstand, Maskenpflicht und Durchlüftung) zugrunde gelegt werden.

Das vergangene Jahr war sicherlich kein leichtes für die VAG, doch sie begegnete mit großem Engagement den Herausforderungen der Pandemie. Gerade die Anstrengungen im Bereich Hygiene und Sauberkeit wurden auch durch regionale Medien reflektiert. Dennoch blieb eine gewisse Verunsicherung seitens der Nutzer*innen in der Stadtgesellschaft spürbar.

Aus unserer Sicht bieten die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse dem öffentlichen Nahverkehr die Chance, aus dieser Krise ausbrechen zu können. Mit den richtigen flankierenden Maßnahmen kann nun dieser Schwung genutzt werden, um wieder mehr Nürnberger*innen zur Fahrt in Bus und Bahn zu motivieren. Dabei wird es vor allem wichtig sein, die wissenschaftlichen Erkenntnisse publik zu machen, jedoch auch das subjektive Sicherheitsgefühl zu steigern. Wir erachten eine Kombination aus Imagekampagne und tatsächlichen Entzerrungsmaßnahmen bei wieder erstarkenden Nutzer*innenzahlen als vielversprechende Variante.

Wenn man das Pandemiegeschehen jenseits der Hygienefrage betrachtet, bleiben jedoch auch weitere Herausforderungen für Bus und Bahn, welchen wir frühzeitig begegnen wollen. So bleibt abzuwarten, welchen Effekt das verstärkte Arbeiten im Home-Office langfristig auf das Mobilitätsverhalten der Nürnberger*innen haben wird. Dass es bundesweit einen Effekt gibt, legen neueste Studien nahe. Sollte dies auch vor Ort feststellbar sein, stellt sich die Frage, ob unsere Mobilitätsangebote die Lebensrealität dieser Nutzer*innen noch treffen und damit noch immer attraktiv sind. Auch hier gilt es mit den richtigen Anreizen auf mögliche neue Gegebenheiten positiv einzuwirken, um den ÖPNV als Rückgrat der urbanen Fortbewegung zu erhalten.

Stadtratsfraktion Nürnberg

SPD

SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

Aus diesem Grund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

  1. Die VAG berichtet über die Nutzer*innenentwicklung während der Krise, insbesondere seit des Lockdowns (beginnend im November) sowie aktuell. Zudem zeigt sie auf, mit welchen Folgen der Pandemie für den ÖPNV bzw. für die VAG aktuell und mittelfristig zu rechnen sind.

  2. Ein zentraler Fokus des Berichts soll dabei auf dem Effekt des Home-Office liegen, da neueste Studien Auswirkungen auf das Nutzungsverhalten des ÖPNV nahelegen. Die VAG wird zudem angefragt, ob tarifliche Antworten bei den Abo-Modellen in Betracht gezogen werden sollten.

  3. Die VAG wird gebeten zu bewerten, inwiefern weitere Öffentlichkeitskampagnen zur Motivation potentieller Fahrgäste hilfreich sein könnten und wie diese aussehen müssten. Zudem stellt sie die bisherigen Kommunikationsstrategien bezüglich der Mobilität unter Pandemiebedingungen vor.

  4. Hinsichtlich des subjektiven Sicherheitsgefühls, aber auch in Vorbereitung auf wieder steigende Nutzer*innenzahlen sind Takt und Fuhrparkauslastung echte Pull-Faktoren. Die VAG wird daher gebeten zu prüfen, inwiefern eine noch bessere Auslastung des Fuhrparks sowie Taktanpassungen an kritischen Punkten möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Dr. Nasser Ahmed Yasemin Yilmaz Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin

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Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Straßenplan Ambergerstraße

Anlagen: Straßenplan 2.1141.2.3 Straßenplan 2.1141.2.4

Sachverhalt (kurz):

Der Verkehrsraum der Ambergerstraße ist stark sanierungsbedürftig.

Als Teil der Radschnellverbindung Nürnberg - Schwabach, die zukünftig vom Plärrer über die Stadtteile Gostenhof und Schweinau bis Röthenbach und daran anschließend entlang der S- Bahn-Strecke weiter bis nach Schwabach geführt werden soll, dient die Ambergerstraße als wichtiges Verbindungselement für einen komfortablen Radverkehrsanschluss des südlichen Schweinauer Gebiets an den Ring in der Nopitschstraße.

Zudem soll zukünftig die Trasse der vom Umweltamt in Auftrag gegebenen Konzeptstudie „Grüner Weg zum Faberwald“ über die Ambergerstraße führen.

Dies wird nun zum Anlass genommen die Straße zu sanieren und den Querschnitt zu erneuern.

In Form einer Fahrradstraße wird der Radverkehr zukünftig von der Nopitschstraße bis zur Georg-Paul-Amberger-Schule durch die Ambergerstraße geführt. Im Zuge dessen werden die Oberflächen erneuert, Bestandsgleise entfernt, Parkstände neu geordnet, neue Grünflächen mit Baumpflanzungen errichtet und im Kreuzungsbereich durch Beschilderung und Rotmarkierung Vorrang für den Radverkehr geschaffen.

Durch die genannten Maßnahmen erhält die Ambergerstraße einen strukturierten und freundlichen Charakter und die Sicherheit für Schulkinder und Radfahrende wird signifikant verbessert. Auch das angrenzende Umfeld zur Ambergerstraße profitiert durch die Neugestaltung.

Die Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer wurden berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Es wurden zwei Behindertenstellplätze vor der Georg-Paul-Amberger- Schule integriert und der Knoten Nopitschstraße / Ambergerstraße wird behindertengerecht umgebaut.

Westlich der Georg-Paul-Amberger-Schule setzt sich die Führung als eigenständiger Zweirichtungs-Radweg mit begleitendem Gehweg bis zur Turnerheimstraße fort.

Im Bereich der neuen Radwegeführung westlich der Schule werden die angrenzenden Grünflächen erweitert wodurch der öffentliche Raum aufgewertet wird. Die Konzepterstellung und Planung für diese Bereiche erfolgt durch SÖR.

Der Bürgerverein St. Leonhard-Schweinau begrüßt die Planung und bewertet vor allem die Einrichtung der Grünfläche vor der Schule positiv. Der Bürgerverein wünscht sich eine Bürgerinformation, bevor die Maßnahme umgesetzt wird und regt an, dass einige der alten Straßenbahnschienen und die Pflasterung ästhetisch in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Dies wird ggf. in der Grünplanung durch SÖR aufgegriffen und berücksichtigt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 2,7 Mio Euro. Aufgrund der Höhe der Projektkosten muss die Maßnahme das BIC-Verfahren durchlaufen und als Einzelansatz im MIP veranschlagt werden. Zudem wird im weiteren Verlauf geprüft, ob aus den aktuellen Förderprogrammen Fördermittel zur Steigerung des Radverkehrs beantragt werden können.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.700.000 € Folgekosten 12.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Schaffung von Radschnellverbindungen fördern den Radverkehr und erweitern zukünftig die Möglichkeiten für den Pendlerverkehr. Ausstattung des LSA-Bereichs mit Blindenausstattung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

BRN

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne 2.1141.2.3 vom 19.11.2020 mit letzter Änderung vom 24.01.2022 2.1141.2.4 vom 19.11.2020 mit letzter Änderung vom 22.10.2021

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung zu klären und Zuschüsse zu beantragen.

1 0cm Beginn / Ende Fahrradstraße 17 16 siehe Detail 1 15 Relegabstand zu Wasserleitung unterschritten, Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich 18 14 ~ 19 gnundronedoB xxxx-132:.leT gnutlawrevsgnussemreV tengieeg thcin siewhcansmutnegiE dnu xxxx noitamrofnioeG ,1/oeG ehcsireyaB :gnureitraK sla rüf etrakrulF tmA :netadsisaboeG dnu :egaldnurgnalP red gnussemreV gnulletsraD riesenstraße gez. Wunder Pfindel (78301) gez. Jülich Reiser M. Lageplan M = 1 : 500 2.1141.2.3 22.10.21 Pfindel Fachinstruktion 10.11.21 Pfindel Ergänzungen Baumstandorte Ambergerstraße 12.01.22 Pfindel Kreuzungsbereich LSA zw. Georg-Paul-Amberger-Schule 24.01.21 Pfindel Seitenbereich Ostseite und Nopitschstraße
F D 1 Fa Pik Fah 2,00 etail 1 Detail 2 Detail 3 frei hrradstraße togramm Zusatzschild Abstand Breitstrich zu rradstraße Kraftfahrzeuge frei Fläche "rot gefärbt" m x 3,00m ) R 4 B ( e ß a r st h c s pit o N e ß a r st n e s e wi z ol 1 H Kinder- und Jugendhaus B-Plan Nr. 3748 Lochnerstraße 0cm g e w d a R h-/ Beginn / Ende e G Fahrradstraße 0cm er nt Provisorische Verlängerung a BLS bis zur Grünfläche pl e g 0cm 3 c m 0cm g e w h V e G S g R e Vw Sh Re G Fortsetzung der RSV ~ entlang der Nopitschstraße
9 Relegabstand zu Stromleitungen unterschritten, A m Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich b e r g e r s tr a ß e e 7 ß a r st n e s e ri F Relegabstand zu Gas- und Stromleitungen unterschritten Schutzmaßnahmen erforderlich 6 2 13 ~ 4 3 ~
Ambergerstraße siehe Detail 1 siehe Detail 1 siehe Detail 1 12 0cm ~ 20 5 Ausfahrt VAG eBus-Port Abstand zum Bestandskanal zu gering, Berücksichtigung durch Umverlegung des Kanals in Straßenmitte bei Sanierung Regelabstand zu Stromleitungen unterschritten, Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich
~ Anpassung Beleuchtung und Seitenbereiche im Zuge der Planung Nopitschstraße

Wunder l (78301) gez. Jülich

iser M. Lageplan

M = 1 : 500 2.1141.2.3

instruktion en Baumstandorte Ambergerstraße ngsbereich LSA zw. Georg-Paul-Amberger-Schule ereich Ostseite und Nopitschstraße

e ß a r st m ei h er n ur R T ottw eile r S tra ß e e ß Beginn / Ende a str Fahrradstraße s d n e Ar siehe Detail 1 Z w e ib rü siehe Detail 1 c k e n e r O S tra ß e Objektpla gnundronedoB xxxx-132:.leT gnutlawrevsgnussemreV tengieeg thcin siewhcansmutnegiE dnu siehe Detail 1 xxxx e noitamrofnioeG ß a str er ,1/oeG g er b m A ehcsireyaB :gnureitraK sla rüf etrakrulF tmA :netadsisaboeG dnu :egaldnurgnalP red gnussemreV gnulletsraD e ß a str n e s e Fri e ß a str n e s e Fri bjektplanung durch SÖR/1-G Objektplanung durch RSV SÖR/1-G nung durch SÖR/1-G 1 1 Ambergerstraße m c 0 e de nß Ea str / 7 n d 1 na gi hrr e B F a gez. Wunder Pfindel (78301) gez. Jülich Reiser M. 6 1 Lageplan M = 1 : 500 2.1141.2.4 22.10.21 Pfindel Fachinstruktion Ambergerstraße zw. Turnerheimstraße und Georg-Paul-Amberger-Schule

Wunder el (78301) gez. Jülich iser M.

Lageplan

M = 1 : 500 2.1141.2.4

instruktion Ambergerstraße zw. Turnerheimstraße und Georg-Paul-Amberger-Schule

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Lückenschluss des Radweges entlang der Regensburger Straße ab Dürrenhofstraße bis

Marientunnel

hier: Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 30.10.2020

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.10.2020 Sachverhaltsdarstellung

Bericht:

Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt die Reduzierung der Fahrbahnen in der Regensburger Straße zwischen Dürrenhofstraße und Marientunnel zugunsten von Radwegen. Im stadtauswärtigen Zulauf zwischen Dürrenhofstraße und Peterskirche sollen die Fahrstreifen nicht angetastet werden. Die Seitenräume sollen ausgewogen für Parken und Radfahren konzipiert werden.

Die Verwaltung hat den Antrag konzeptionell geprüft, eine Anpassung im Sinne des Antrages ist weitgehend möglich, bedarf aber erheblicher planerischer Vorarbeiten. Die bauliche Umsetzung ist komplex. In der Sachverhaltsdarstellung wird über die Untersuchung berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907

0 2. NÜV. m

90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de ungnahme w ww.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 4 Anrv/crt vor Aösencung vcrlegan 30.10.2020 5 A. uv/c.; >ur Untersohnrt voriegen Dr. Gsell

Lückenschluss des Radweges entlang der Regensburger Straße ab Dürrenhofstraße bis Marientunnel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verbindungen für Radfahrer aus dem Süden und Südosten sind entlang der Münchener- und Regensburger Straße sehr gut. Der Anschluss an den Bereich Bahnhof und westliche Altstadt hat aber eine unbefriedigende Lücke. Stadteinwärts ist dies der Bereich ab der Abzweigung Dürrenhofstraße bis zum Anschluss an die Radwege in der Köhnstraße bzw. dem Marientunnel und weiter zum inneren Ring. Stadtauswärts fehlt dazu noch der Be­ reich vom genannten Abzweig bis zum Beginn der Radwege an der Kreuzung Regensburger-/Münchner Straße.

Die Regensburger Straße ist in diesem Bereich zweispurig. Dabei ist die Zuführung jeweils nur einspurig. Sowohl stadteinwärts erfolgt eine Aufspaltung von der Dürrenhofstraße auf eine Spur als auch aus dem Marientunnel ist das Linksabbiegen in die Regensburger Str. nur einspurig zulässig.

Im weiteren Verlauf ist in der Praxis der Verkehr fast ausschließlich auf einer Spur unterwegs, auch weil oft am Rande geparkt wird. Die Zählungen ergaben auch Ergebnisse, die auf einer Spur abgewickelt werden können. Daher ist es vertretbar, wenn der Straßenraum zugunsten des Radverkehrs reduziert wird und die Lücke ge­ schlossen wird. Dies gilt stadtauswärts ab der Einmündung Dürrenhofstraße nicht, weshalb diese Lücke im Be­ reich der Parkräume und Fußwege geschlossen werden muss, wie dies stadteinwärts bereits der Fall ist.

Diese Einschätzung folgt dem Grundsatz, dass eine Umnutzung von Straßenraum zugunsten des Radverkehrs sinnvoll ist, wo ein Lückenschluss erfolgt und der Verkehrsraum bislang nicht voll ausgelastet ist. Neue Stau­ schwerpunkte mit entsprechender Luftbelastung sind nicht akzeptabel.

Hervorzuheben ist auch, dass dieser Lückenschluss mit voraussichtlich geringem finanziellen Aufwand möglich sein wird. Eine zeitnahe Aufnahme in das Radwegeprogramm ist daher anzustreben.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Der Raum der zweispurigen Regensburger Straße wird im Bereich zwischen der Einmündung der Dür­ renhofstraße bis zur Kreuzung Scheuerlstraße/Köhnstraße/Marientunnel beidseitig reduziert und für ei­ nen Radweg genutzt.

A20101701 Radweg Regensburger.docx

Ab der Dürrenhofstraße wird stadtauswärts bis zum bestehenden Radweg auf der Westseite der Hain­ straße eine Lösung auf den Flächen der Parkplätze bzw. eine gemeinsame Nutzung des Gehweges er­ möglicht. Auf Einschränkungen bzw. Umbau zu Lasten des fließenden MIV wird in diesem Bereich ver­ zichtet. Ein Rückbau von Parkplätzen wird vermieden, wo eine gemeinsame Nutzung des Gehwegs mög­ lich ist.

Die entsprechenden Straßenpläne zur Umsetzung des Lückenschlusses werden im Verkehrsausschuss zur Abstimmung vorgelegt.

Mit frpi inHIirhpn f^n'iRpn

Fraktionsvorsitzender

A20101701 Radweg Regensburger.docx

C:\Users\braunersregb\AppData\Local\somacos\0001\00875939.docx

Lückenschluss des Radweges entlang der Rgensburger Straße ab Dürrenhofstraße bis

Marientunnel

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktkion vom 30.10.2020

Sachverhaltsdarstellung

Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt die Reduzierung der Fahrbahnen in der Regensburger Straße zwischen Dürrenhofstraße und Marientunnel zugunsten von Radwegen. Im stadtauswärtigen Zulauf zwischen Dürrenhofstraße und Peterskirche sollen die Fahrstreifen nicht verändert werden. Die Seitenräume sollen ausgewogen für Parken und Radfahren konzipiert werden.

  1. Ausgangslage

Die Regensburger Straße zwischen Marientunnel und Dürrenhofstraße ist noch in einem akzeptablen technischen Zustand. Jedoch entspricht die Aufteilung des Straßenraums nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Radverkehrsanlagen sind unvollständig bzw. unzureichend und die Begrünung ist mangelhaft.

In stadtauswärtiger Richtung wurde in Höhe eines Neubauvorhabens an der Ecke Köhnstraße unter einer Arkade bereits ein kleiner Radwegabschnitt errichtet, der vor Ort aufzeigt, wie es einmal weiter gehen kann. Neben den Stützen der Arkade besteht noch Raum, die Fahrbahn nach Süden zu verschieben, um auch stadteinwärts einen Radstreifen anlegen zu können.

Die Planung hängt zur Zeit an der noch nicht bekannten Entwicklung auf der Nordseite zum Bahngelände hin und an fehlenden Grundstücken auf der Südseite. Die Verwaltung hat in den letzten Monaten eine Konzeptstudie in Vorbereitung einer Planung erstellt. Die Strecke ist eine Radvorrangroute, sie ist Bestandteil einer derzeit laufenden gutachterlichen Prüfung.

  1. Stadtauswärtiger Verkehr

Der Zulauf zur Regensburger Straße aus Richtung Köhnstraße und vom Marientunnel ist zur Zeit zweistreifig. Wenn man die stadteinwärtige Situation am Knoten Dürrenhofstraße / Regensburger Straße mit einem Fahrstreifen in der Regensburger Straße spiegelt, ergibt sich auch stadtauswärts zwischen der Stephanstraße und der Dürrenhofstraße die Notwendigkeit für nur einen Fahrstreifen. Jedoch ist die Straße eine der stärksten Bus-Achsen in Nürnberg mit einer gut funktionierenden LSA-Beschleunigung. Bei der Einschränkung der Kfz-Spuren muss deshalb behutsam vorgegangen werden.

Das erwähnte Konzept sieht vor, zukünftig den linken Fahrstreifen als mögliche Linksabbiegemöglichkeit zu einer Nutzung auf dem heutigen Bahngelände (auf der Nordseite) und weiter östlich als Linksabbiegespur zur Stephanstraße auszuklinken. Der rechte Fahrstreifen führt dann weiter stadtauswärts nach Süden. Durch den Verzicht auf die Zweistreifigkeit mit zusätzlicher Linksabbiegespur zur Stephanstraße kann Raum für den stadtauswärtigen Radweg gewonnen werden.

Im Bereich zwischen Dürrenhofstraße und Peterskirche ist die Situation sehr beengt. Die Fahrstreifen weisen Mindestbreiten auf – es besteht kaum Eingriffsmöglichkeit, auch wegen der hier verkehrenden Buslinie 36. Hier ist noch eine detaillierte Prüfung der Umsetzbarkeit der Standards erforderlich. Vermutlich wird eine dem Mobilitätsbeschluss entsprechende Lösung nur mit erheblicher Reduzierung der Längsparker möglich sein.

Der in Arbeit befindliche Plan für den Knoten Peterskirche berücksichtigt in jedem Fall die Radverkehrsbelange in der Regensburger Straße und schließt daran an. Auch ein Plan für eine Verbesserung der Radwege an der Hainstraße stadtauswärts ist in Arbeit.

  1. Stadteinwärtiger Verkehr

Um Radwege zu realisieren, ist auch hier eine Änderung der Fahrbahnaufteilung erforderlich:

Der Zulauf von Süden zum Knoten Dürrenhofstraße in Richtung Norden ist bereits einstreifig. Somit könnte im weiteren Verlauf – vom Zweirichtungsradweg auf der Ostseite – mit dem bereits beschlossenen Umbau der LSA ein Radstreifen in stadteinwärtiger Richtung ausgeklinkt werden. Diese einstreifige Verkehrsführung würde ein kleines Stück über den Knoten Stephanstraße hinausgeführt und ginge dann in einen zweistreifigen Querschnitt über. In Höhe der Haltestelle Untere Baustraße bestünden dann eine linke Geradeausspur und eine rechte Spur zum Marientunnel wie heute. Die lange Geradeausspur diente vor allem dem Vorbeifahren der Buslinien an einem eventuellen Rückstau auf der rechten Spur.

Durch diese Änderung mit Berücksichtigung des bevorrechtigten Busverkehrs könnten Radwege realisiert werden, die im untenstehenden Spurplan konzeptionell dargestellt sind.

<= zum Marientunnel Stephanstr.

D Regensburger Str. ü r r e n h R o

Spurplan Bestand e g f s

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S

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<= zum Marientunnel Stephanstr. et e r s ki

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Spurplan Planung f s

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Änderungen vorbehalten

R

e g e n s b u rg e e = Fahrspur Kfz. r S tr. ki r c h

= Radweg vorhanden s r = Radweg/-streifen geplant e et P

Im Abschnitt zwischen Peterskirche und Dürrenhofstraße besteht ein Zweirichtungsradweg, dessen Verbreiterung noch geprüft wird.

  1. Sonstige Randbedingungen

Für die Realisierung des Konzepts wird in einem Teilabschnitt der Südseite Grunderwerb erforderlich. Im Zuge des vor kurzem realisierten Bauvorhabens an der Ecke Köhnstraße wurde die neue Straßenflucht bereits vorgegeben.

Eine Aussage über die geplante Begrünung im Zusammenhang mit der Straßenentwässerung (Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz) kann heute noch nicht getroffen werden. Die Grünplanung hängt u.a. von den noch zu ermittelnden Spartenlagen und der genauen Trassierung ab.

  1. Fazit:

Durch die behutsame Zurücknahme des Raumes für den Kraftfahrzeugverkehr kann bei gleichbleibender Verkehrsqualität für die im dichten Takt verkehrenden Buslinien nach Zerzabelshof Platz für Radverkehrsanlagen und ggf. Begrünung gewonnen werden. Im Rahmen der noch ausstehenden Detailplanung können sich am oben beschriebenen aktuellen Konzept der planenden Verwaltung noch Änderungen ergeben.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheit für Freizeitverkehr im Volkspark Dutzendteich

Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und ödp vom 28.11.2017

Anlagen: Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und ödp vom 28.11.2017 Ausführlicher Sachverhalt

Bericht:

Die SPD Stadtratsfraktion und die ÖDP haben um Prüfung gebeten, inwiefern das "unnötige Verkehrsaufkommen" im Volkspark Dutzendteich, namentlich in den Straßen rund um das Zeppelinfeld, die Arena und die dort angesiedelten Sportanlagen reduziert werden kann. Betroffen sind die Hermann-Böhm-Straße, der Kurt-Leucht-Weg und die Otto-Ernst-Schweizer- Straße (Verbindungsstraße zur Großen Straße).

Für den Volkspark Dutzendteich besteht ein kontinuierlich weiterentwickeltes Verkehrskonzept, das an die dort vorliegenden unterschiedlichen Nutzungsansprüche angepasst wurde

Aufgrund des seit 2021 veränderten Verhaltens der Autotuner- und -poserszene sowie der hohen Freizeitnutzungen im Umfeld des Dutzendteichs muss nun erstmals eine Sperre der Hermann-Böhm-Straße außerhalb von Veranstaltungsnutzungen angeordnet werden. Die Maßnahme erfolgt probeweise und ist mit den großen Nutzern im Umfeld (Stadion, Arena) abgestimmt und kompatibel mit dem Verkehrskonzept bei Veranstaltungen. Bewährt sich die Sperrung im Jahr 2022, kann sie auf Dauer eingerichtet werden. Die entsprechenden wegerechtlichen Maßnahmen werden bei Anlass im Werkausschuss SöR zur Beschlussfassung vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM/SÖR

Abbildung 17

Abbildung 20

Abbildung 18

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 19

Abbildung 23

C:\Users\braunersregb\AppData\Local\somacos\0001\00876228.docx

Ausführlicher Sachverhalt:

Sicherheit für Freizeitverkehr im Volkspark Dutzendteich

hier Antrag der Stadtratsfraktion SPD und der ödp vom 28.11.2017

Im Zusammenhang mit dem Antrag der Stadtratsfraktion der SPD und der ödp vom 28.11.2017 wurde seit 2018 mit den Betreibern des Max-Morlock-Stadions und der Arena Nürnberger Versicherung (Stadion und Arena) mehrfach darüber gesprochen, wie ein besserer Schutz für das Naherholungsgebiet erreicht werden kann. Auch Ortstermine haben stattgefunden. Mit dem Ausbruch der Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen verändert, so dass der zeitliche Druck für Veränderungen, bedingt durch den reduzierten Veranstaltungsverkehr, nicht mehr gegeben war.

Gerade für die Verbindung zwischen Beuthener Straße und Kurt-Schmidtpeter-Weg bzw. Kurt- Leucht-Weg im Verlauf der Hermann-Böhm-Straße unterliegt vielfältigen Anforderungen im Veranstaltungs- und Freizeitverkehr. Sie dient als Zufahrt zu den Veranstaltungsstätten Stadion und Arena, den Jedermannsportplätzen, dem Zeppelinfeld und den Parkplätzen im Rahmen des Parkraumkonzepts Messe – Stadion – Arena. Gleichzeitig wird sie rege vom Fuß- und Radverkehr genutzt, ebenfalls als Sport- und Spielfläche. Bei Veranstaltungen in Stadion und Arena dient sie zusätzlich noch als Parkplatz im Rahmen der jeweiligen Parkraumbewirtschaftung und gleichzeitig als An- und Abfluss für den Fußverkehr der Veranstaltungsbesucherinnen und – besucher. Beim Norisringrennen ist sie – ebenso wie bei Rock im Park – Teil der Veranstaltungsfläche und wird als Abstellfläche oder Zufahrt genutzt. Fahrschulen nutzen die Flächen zeitweise als Übungsfläche für Fahr- und Rangierschulungen.

In letzter Zeit hat sich an der Beuthener Straße mit Auswirkungen auf die Hermann-Böhm-Straße zunehmend die Autotuner- und –poser-Szene etabliert. Deren Treffen haben – oft auch aufgrund pandemiebedingter Ausfälle anderweitiger Freizeitangebote wie Diskotheken, Clubs, Festivals – starken Zuwachs bekommen und zu Störungen der Anwohnerschaft des benachbarten Wohngebiets sowie des Freizeitverkehrs geführt.

Aufgrund der vielfältigen Anforderungen war es in der Vergangenheit schwierig, Verkehrsbeschränkungen dauerhaft zu etablieren und wirkungsvoll durchzusetzen. Dauerhaft bestehende Verkehrsbeschränkungen sowie temporär erweiterte Sperrungen wurden mangels nachhaltig wirksamer Verankerung im Bewusstsein und damit kaum durchführbarer Kontrollen ignoriert (z. B. die Sperre beim Strandkorb-Open-Air in 2021).

Aufgrund dieser Situation wurde im Herbst 2021 mit den Beteiligten und der Polizei abgesprochen, ab 2022 die Hermann-Böhm-Straße jeweils an der Beuthener Straße und nördlich des Kurt-Schmidtpeter-Weges mittels fest installierter Pfosten und mit Schranken Durchfahrtsmöglichkeiten zu unterbinden. Die Maßnahmen erfolgen auf Probe. Positive Auswirkung der Sperre ist die Verkehrsfreiheit des abgesperrten Bereichs, wenn keine Veranstaltungen stattfinden, und die Unterbrechung des Durchgangsverkehrs zwischen Beuthener Straße und Großer Straße über die Otto-Ernst-Schweizer-Straße und den Kurt- Leucht-Weg. Die Auswirkungen auf das weitere Verkehrs- und Veranstaltungsgeschehen werden beobachtet und werden bei einer Entscheidung über den Bestand der Sperre berücksichtigt.

Die abgesprochene probeweise Sperrung bietet die Möglichkeit, die Fläche weiterhin dann zu öffnen, wenn v.a. veranstaltungsbedingt eine Nutzung als Zufahrt oder Parkplatz notwendig ist. Sie verhindert die Nutzung als Parkplatz und Fahrstraße jedoch dann, wenn keine Veranstaltung bzw. Auf- und Abbauaktivitäten stattfinden. Die Öffnung der Schranken erfolgt im Rahmen veranstaltungsbedingter Verkehrskonzepte auf Anordnung durch SöR und bedingt einen Ordnereinsatz, z. B. im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung.

Die Maßnahme soll rechtzeitig vor den Kar- bzw. Osterfeiertagen 2022 umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß ist der Karfreitag in der Autotuner- und –poserszene als „Car-Freitag“ der Auftakt für deren Aktivitäten nach dem Winter und mit stark besuchten Treffen verbunden. Die

rechtzeitige Installation der Sperrmaßnahmen soll die negativen Auswirkungen auf die anderen Freizeitnutzungen im Dutzendteichumfeld eingrenzen.

Nachdem sich die Sperre der Hermann-Böhm-Straße auch auf die parallel laufende Karl- Steigelmann-Straße mit einer Verkehrszunahme auswirken könnte, insbesondere durch Konzentration des Verkehrs zum Eislauf- und Eishockeytrainingsbetriebs der Arena, wird die Entwicklung hier beobachtet und die Auswirkung zeitnah mit den Betroffenen erörtert.

Für den Fahrschulbetrieb stehen – je nach Verfügbarkeit – die Flächen „Boxengasse“ an der Beuthener Straße oder die Hermann-Böhm-Straße zwischen Kurt-Schmidtpeter-Weg und Kurt- Leucht-Weg zur Verfügung.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Fußgängerüberweg Pilotystraße

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2021

Bericht:

Die Verwaltung wurde von der CSU-Stadtratsfraktion gebeten, die Möglichkeit einer weiteren Querung der Prickheimerstraße auf Höhe der Pilotystraße für Zufußgehende zu prüfen und diese in die vorhandene Signalisierung zu integrieren.

An der Kreuzung Pilotystraße/Pirckheimerstraße sind bei Abbiegevorgängen nach rechts - von Ost nach Nord - zu beobachten bzw. festzustellen, dass eine hohe Geschwindigkeit aufgrund des flachen Abbiegewinkels gefahren wird und eine späte Sicht auf die parallel geführten Zufußgehenden durch die weit abgesetzte Furt entsteht. Beides führt dazu, dass Kfz den parallel Zufußgehenden keinen Vorrang einräumen. Das sonst übliche gemeinsame Grün von Kfz und parallelen Zufußgehenden ist daher aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Um Passanten trotzdem über die nördliche Pilotystraße führen zu können, erhalten diese sowie die rechtsabbiegenden Kfz getrennt Grün. Diese Signalisierungsform löst eine zusätzliche Ampelphase aus, die bereits heute zu langen Wartezeiten und einer verringerten Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden führt.

Das Einrichten einer weiteren Fußgängerfurt von der Dreiecksinsel über die östliche Pirckheimerstraße hieße, dass Linksabbieger von Nord nach Ost, wegen des ebenso flachen Abbiegewinkels und sehr wenig vorfahrtberechtigeten Gegenverkehr mit hoher Geschwindigkeit auf parallele Zufußgehende treffen und deren Vorrang missachten würden. Auch hier müssten aus Sicherheitsgründen getrennte Grünzeiten für Zufußgehende und Linksabbieger geschalten werden. Folglich löst auch diese Situation eine zusätzliche Ampelphase aus, die wiederrum zu unverhältnismäßig hohen Wartezeiten und zu stark reduzierter Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führt. Daher wurde bereits in der Vergangenheit bei der Planung auf die vierte Fußgängerfurt an der Kreuzung verzichtet.

Im Ergebnis führen die längeren Wartezeiten für Zufußgehende zu mehr Rotlichtverstößen oder Überquerungen außerhalb der Signalanlage und einer gegenüber heute unvertretbaren verringerten Leistungsfähigkeit.

Die Verwaltung bewertet die Eingriffsschwere in der Verkehrsabwicklung als unverhältnismäßig gegenüber dem Nutzen. Zudem befindet sich ein fußverkehrsfreundlicher, lichtsignalgeregelter Übergang in ca. 140 m Entfernung auf Höhe Krelingstraße. Dieser führt direkt zum nördlich gelegenen U-Bahnhof Kaulbachplatz und stellt somit kaum einen Umweg für die Zufußgehenden dar.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz2 90403 Nürnberg /(fl/ Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 2 k FEB. 2021 Telefon: 0911 231-2907 /.......Nr.......... 90403 Nürnberg i Telefax: 0911 231-4051

J Zur Stellungnahme

XL Zur E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

Kts. 4 Antwort vor Absen- V www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de dung verlesen 5 Antwort zur Unterz.w.V. schrift verlegen 2202.2021 . Müller

Fußgängerüberweg Pilotystraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer wieder erreichen uns Meldungen von besorgten Bürgern, die viele unsignalisierte Querungen der Pirckheimerstraße auf Höhe der Pilotystraße von Fußgängern melden. Besonders Schüler aus den nahegelegenen Schule queren hier die Straße, um zum nördlich gelegenen U-Bahnhof Kaulbachplatz zu gelangen. An der Fuß­ gängerinsel zwischen Pirckheimerstraße und Pilotystraße ist bereits eine Ampel vorhanden. An dieser Stelle könnte eventuell auch ein Fußgängerüberweg geschaffen werden, der in die bisherige Signalisierung integriert wird.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine weitere Querung der Pirckheimerstraße auf Höhe der Pilotystraße für Fußgänger zu schaffen und diese in die vorhandene Signalisierung zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen

A21021500 Fußgängerüberweg Pilotystraße.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mühlhofer Hauptstraße, Erschließung

Anlagen: Straßenplan 2.2377.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Erschließung von sechs Doppelhaushälften, die von einem Investor im Rahmen eines Bauantrages im Jahr 2004 errichtet wurden, erfolgt von der Mühlhofer Hauptstraße. Diese, bisher noch nicht endgültig hergestellte Fläche wurde zwischenzeitlich als Ortsstraße gewidmet.

Es ist beabsichtigt, durch den ordnungsgemäßen Ausbau die vorhandenen ungeordneten Verhältnisse zu bereinigen. Für die Überprüfung der Abrechenbarkeit nach Erschließungsbeitragsrecht wird noch ein Gutachten erstellt. Dazu wird der Beschluss des Verkehrsausschusses benötigt.

Die Planung wurde im Rahmen der Verkehrsbesprechung abgestimmt. Die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes als Baulastträger der anliegenden Bundesstraße B2 liegt vor.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 52.000 € Folgekosten 800 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus Erschließungsmitteln, Erschließung nach BauGB vorbehaltlich der Begutachtung

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Mühlhofer Hauptstraße Plan Nr. 2.2377.2.1 vom 14.06.2021 mit letzter Änderung vom 15.09.2021.

42/28 242/21 242/29 I 4 5 242/34 I a 4 5 242/30 242/23 242/31 Grünfläche / Versickerungsfläche 242/22 Zuständigkeit Staatliches Bauamt 242/9 R= 378/48 2,00m 378/49 Anschluss an Bestand gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 242/16 e thcin 378/45 ß a r t s t p siewhcansmutnegiE u dnu a H r e f noitamrofnioeG o h lh ü M gnulietbAoeG ehcsireyaB sla rüf :gnureitraK etrakrulF 0 6 tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red dnu gnulletsraD gnussemreV 223/2 gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2377.2.1 15.09.21 Br-Fürbach Instruktionsergeb. Mühlhofer Hauptstraße Erschließung
242/29 I 4 5 I a 4 5 242/30 242/31 Grünfläche / Versickerungsfläche 242/22 Zuständigkeit Staatliches Bauamt R= 378/48 2,00m 378/49 Anschluss an Bestand e 378/45 ß a r t s t p u a H r e f o h lh ü M 0 6 223/2 gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2377.2.1 15.09.21 Br-Fürbach Instruktionsergeb. Mühlhofer Hauptstraße Erschließung
z. Wunder urth (4937) gez. Jülich ning-Fürbach
Lageplan
M = 1 : 500 2.2377.2.1
ruktionsergeb. Mühlhofer Hauptstraße Erschließung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

VAG_Rad: Probeweise Einführung in Erlangen / Zweckvereinbarung

Anlagen: Zweckvereinbarung mit der Stadt Erlangen

Sachverhalt (kurz):

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ ist vorgesehen, an drei Mobilitätsstandorten in Erlangen das Fahrradverleihsystem VAG-Rad probeweise einzuführen.Die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der Stadt Nürnberg soll dazu abgeschlossen werden. Dazu ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.

Gegenstand der Zweckvereinbarung ist - in Anlehnung und Ergänzung zu der bestehenden Zweckvereinbarung betreffend die grenzüberschreitenden ÖPNV-Linien zwischen den Gebietskörperschaften aus dem Jahre 2017 - die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Nürnberg um die Aufgabe, das im Stadtgebiet Nürnberg bestehende Fahrradverleihsystem VAGRad probeweise vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2022 im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ auf das Stadtgebiet Erlangen auszudehnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Zweckvereinbarung allein auf die probeweise Durchführung eines Fahrradverleihsystems bezieht. Sollten in der Zukunft weitere Aufgabenübertragungen im gegenseitigen Interesse erforderlich werden, so wird dies insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten/Ausgleichsleistungen in entsprechendem Umfang und Detaillierungsgrad geregelt werden.

Für die Ausweitung des Fahrradverleihsystems einschließlich der Bestückung der drei Mobilitätsstationen Siemens Campus, Mozartstraße, Hauptbahnhof mit 60 Leihfahrrädern gestattet die Stadt Erlangen der Stadt Nürnberg, ihre öffentlichen Verkehrsflächen bzw. -räume im erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.

Parallel zum Probetrieb in Erlangen wird derzeit unter Federführung von Ref.VI zusammen mit der VAG an einer gemeinsamen Entwicklung eines Fahrradverleihsystems in der Städteachse ab 2024 gearbeitet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

VAG

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung über die probeweise Durchführung eines Fahrradverleihsystems im Rahmen des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ in Erlangen zwischen der Stadt Nürnberg und der Stadt Erlangen.

Die Stadt Nürnberg,

vertreten durch

Herrn Oberbürgermeister Marcus König,

und

die Stadt Erlangen,

vertreten durch

Herrn Oberbürgermeister Dr. Florian Janik,

– gemeinsam „Gebietskörperschaften“ genannt –

schließen gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 KommZG folgende

Zweckvereinbarung

über die probeweise Durchführung eines Fahrradverleihsystems im Rahmen

des Forschungsprojektes „Straße der Zukunft“ in Erlangen

Präambel

Das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB betreibt zusammen mit der Stadt Erlangen unter Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (– nachfolgend „BMBF“ genannt –) das Forschungs- bzw. Pilotprojekt „Straße der Zukunft“. Im Rahmen des Forschungsprojektes ist vorgesehen, an drei Mobilitätsstandorten verschiedene Sharing-Angebote – insbesondere auch ein Fahrradverleihsystem mit drei Fahrradverleihstationen und insgesamt 60 Fahrräder – in Erlangen zu erproben. Zur Umsetzung dieses Forschungsprojektes soll u.a. das bestehende Fahrradverleihsystem der VAG („VAG_Rad“) vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2022 auf das Stadtgebiet Erlangen ausgedehnt werden.

Vor diesem Hintergrund schließen die Gebietskörperschaften die folgende Zweckvereinbarung:

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der vorliegenden Zweckvereinbarung ist – in Anlehnung und Ergänzung zu der bestehenden Zweckvereinbarung betreffend die grenzüberschreitenden ÖPNV-Linien zwischen den Gebietskörperschaften aus dem Jahre 2017 – die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Nürnberg um die Aufgabe, das im Stadtgebiet Nürnberg bestehende Fahrradverleihsystem probeweise vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2022 auf das Stadtgebiet Erlangen auszudehnen.

§ 2

Aufgabenübertragung

(1) Die Stadt Erlangen überträgt die hoheitliche Aufgabe, das derzeit im Stadtgebiet Nürnberg bestehende Fahrradverleihsystem im Rahmen des Projekts „Straße der Zukunft“ für den Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum 30.09.2022 auf das Stadtgebiet der Stadt Erlangen zu erweitern, mit befreiender Wirkung auf die Stadt Nürnberg, die sich zur Übernahme dieser Aufgabe verpflichtet (sog. delegierende Aufgabenübertragung). Die Aufgabenübertragung besteht aus der Ausweitung des im Stadtgebiet Nürnberg bestehenden Systems einschließlich der Bestückung von drei Fahrradverleihstationen an den drei Mobilitätsstandorten Hauptbahnhof Erlangen, Mozartstraße und Siemens Campus (Modul 1) mit insgesamt bis zu 60 Fahrrädern.

(2) Die übrigen Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche der Stadt Erlangen bleiben von dieser Aufgabenübertragung unberührt.

§ 3

Kostenersatz

(1) Für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe erhält die Stadt Nürnberg einen angemessenen Kostenersatz, der die Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dieser Aufgabenübertragung deckt.

(2) Der Kostenersatz ist der Höhe nach auf den nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung berechneten Aufwand begrenzt. Die Gebietskörperschaften gehen bei Abschluss dieser Zweckvereinbarung einvernehmlich davon aus, dass mit der Wahrnehmung der Aufgabe nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 bei der Stadt Nürnberg ein zusätzlicher Aufwand von 37.380 Euro für die VAG_Räder und Stationen sowie 81,87 Euro je Stunde zusätzlicher Aufwand bei der Stadt Nürnberg bzw. der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft als umsetzende Stelle für die Stadt Nürnberg anfällt, der von der Stadt Erlangen zu ersetzen ist.

(3) Der Kostenersatz für die Übernahme dieser Aufgabe wird rückwirkend gewährt. Die Stadt Nürnberg wird dafür sorgen, dass der Stadt Erlangen spätestens bis zum 31.12.2022 eine prüffähige Abrechnung vorliegt. Die Stadt Erlangen hat das Recht, die der Abrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen einzusehen. Der Kostenersatz ist mit Erhalt der Abrechnung zur Zahlung fällig.

§ 4

Nutzung von Infrastruktur

Für die Ausweitung des Fahrradverleihsystems einschließlich der Bestückung der drei Fahrradverleihstationen gestattet die Stadt Erlangen der Stadt Nürnberg, ihre öffentlichen Verkehrsflächen bzw. -räume im erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Erlangen wird der Stadt Nürnberg insoweit – sofern erforderlich – eine Sondernutzungserlaubnis erteilen und diese Flächen der Stadt Nürnberg unentgeltlich für die Bestückung der Fahrradverleihstationen sowie für den Betrieb des Fahrradverleihsystems zur Verfügung stellen. Die

Stadt Erlangen verzichtet diesbezüglich auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 4 der Sondernutzungsgebührenordnung der Stadt Erlangen. Sofern eine Befreiung von den Sondernutzungsgebühren nicht möglich sein sollte, werden die anfallenden Kosten von der Stadt Erlangen gemäß § 3 Abs. 1 zusätzlich getragen.

§ 5

Streitigkeiten und Schlichtung

Soweit aus dieser Vereinbarung Streitigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften entstehen, ist vor Beschreitung des Rechtsweges zunächst die Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.

§ 6

Haftung

Für Fehler und/oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten betreffend des Betriebs des Fahrradverleihsystems haftet die Stadt Nürnberg allein.

§ 7

Dauer der Zweckvereinbarung, Kündigung

(1) Diese Vereinbarung ist befristet und endet - ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf zum 30.09.2022

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Rechtsstreitigkeiten mit Dritten ist die Stadt Nürnberg berechtigt, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen.

§ 8

Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung bzw. anstelle der Regelungslücke soll eine rechtswirksame Ersatzbestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung bzw. dieser Vereinbarung als Ganzes und der Interessenverteilung in dieser Vereinbarung entsprechen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Das Schriftformerfordernis ist nicht aufhebbar.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.

(4) Nebenabreden bestehen nicht.

§ 9

Inkrafttreten

(1) Die Zweckvereinbarung wird gemäß Art. 12 Abs. 1 KommZG der Regierung von Mittelfranken angezeigt.

(2) Von dieser Vereinbarung werden drei Ausfertigungen erstellt. Jede Gebietskörperschaft sowie die Regierung von Mittelfranken erhalten nach Unterzeichnung der Vereinbarung jeweils eine Ausfertigung dieser Vereinbarung samt Anlagen sowie Ausfertigungen sämtlicher Nachträge, Fortschreibungen usw. sobald diese unterzeichnet wurden.

Nürnberg, den ____________ Erlangen, den ____________

Herr Marcus König Herr Dr. Florian Janik Oberbürgermeister Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg der Stadt Erlangen

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