Anlage 7.1
Bericht: Sonderzuschuss Vereinsentwicklung
Der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung wurde mit einem Betrag von jährlich 190.000 Euro über das Maßnahmenpaket zur strategischen Förderung der Qualität in der Vereinsarbeit erstmals im Jahr 2015 umgesetzt. Im Jahr 2021 wurde der Sonderzuschuss Vereinsentwicklung um 20.000 Euro erhöht, um damit für Vereine Anreize für Maßnahmen für den Ausbau der Bereiche Inklusionssport- und Seniorensport zu schaffen. Seit dem Jahr 2021 beträgt der Sonderzuschuss somit jährlich 210.000 Euro. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt durch einen Beirat, der grundsätzlich zweimal im Jahr über vom SportService vorbereitete Anträge bzw. Fördermaßnahmen entscheidet.
Rückblick auf die Jahre 2015 bis 2020
Im Jahr 2015 wurden erstmals fünfzehn Maßnahmen bewilligt. Die Auszahlungen im Jahr 2015 beliefen sich auf insgesamt 37.547,50 Euro. Die restlichen 152.452,50 Euro konnten in Abstimmung mit dem Finanzreferat in das Jahr 2016 übertragen werden.
Im Jahr 2016 sind erstmals die Personalkosten bei SpS anteilig angefallen. Darüberhinaus wurde die Förderung von 25 neuen Maßnahmen beschlossen. In Summe beliefen sich die Auszahlungen im Jahr 2016 auf 214.092,56 Euro und betrugen damit mehr als die jährlich regulär zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 190.000 Euro.
Seit dem Jahr 2017 fallen die Personalkosten bei SpS im vollen Umfang mit ca. 70.000 Euro an. Außerdem wurde die Förderung von 24 neuen Maßnahmen beschlossen. Die Auszahlungen im Jahr 2017 beliefen sich auf insgesamt 216.616,29 Euro.
In den Beiratssitzungen des Jahres 2018 wurde die Förderung von zehn Maßnahmen neu beschlossen. Davon waren zwei Einzelfallentscheidungen dem Bereich Sonderzuschuss Fusion zuzuordnen. Insgesamt wurde im Jahr 2018 ein Betrag von 202.906,61 Euro ausgezahlt.
Im Jahr 2019 wurde die Förderung von 15 Maßnahmen durch den Beirat neu beschlossen. Es wurde ein Betrag von 200.111,67 Euro ausbezahlt.
Es wurden im Jahr 2020 elf Maßnahmen durch den Beirat neu bewilligt und insgesamt ein Betrag von 95.729,00 Euro ausbezahlt.
In den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 musste jeweils auf Restmittel aus dem Jahr 2015 zurückgegriffen werden - deren Übertragung in die Folgejahre hat sich damit als richtig und notwendig erwiesen.
Überblick über das Jahr 2021
In den beiden Beiratssitzungen des Jahres 2021 wurden die folgenden Maßnahmen neu beschlossen:
Über die Förderung von einer Beratungsleistung, sieben Projektinitiierungen und einer Einzelfallentscheidung zur Krisenintervention wurde positiv entschieden. Darüberhinaus wurde die Förderung von vier hauptamtlichen Stellen neu beschlossen. Die Förderung von
hauptamtlichen Stellen erfolgt über drei Jahre. Die Entscheidungen haben somit auch Auswirkungen auf die Folgejahre. Insgesamt wurden in der Kategorie Personalqualität im Hauptamt im Jahr 2021 zwölf Stellen gefördert. Im Bereich Inklusion wurden drei Maßnahmen und im Bereich Seniorensport zwei Maßnahmen bewilligt. Im Jahr 2021 wurden zudem Vereinsangebote, die im Rahmen der KinderKulturOffensive an Schulen durchgeführt wurden durch den Sonderzuschuss gefördert. Darüber hinaus wurden Ausbildungs- bzw. Fortbildungslehrgänge für Vereinsmanager im Bereich Personalqualität im Ehrenamt bewilligt und ausgezahlt.
Für das Jahr 2021 stand ein Ansatz von 382.996,87 Euro zur Verfügung (190.000 Euro für 2021 plus 172.996,87 Euro Restbetrag aus 2020 plus 20.000 Euro für Inklusion und Senioren für 2021). Die Gesamtsumme, die im Jahr 2021 aus dem Sonderzuschuss ausgezahlt wurde, beläuft sich auf 132.261,80 Euro.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden von den Vereinen weniger Maßnahmen beantragt, bzw. durchgeführt und abgerechnet als in den Vorjahren. Dieser Umstand ist höchstwahrscheinlich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Einschränkungen für den Sportbereich zurückzuführen. Die Durchführung und Abrechnung der bisher nicht stattgefundenen – aber bereits bewilligten
- Maßnahmen wird in den Folgejahren erwartet.
Überblick der Kalkulation des Sonderzuschusses für die Folgejahre 2022, 2023 und
2024
Aus dem Vorjahr können 250.734,15 Euro in das Jahr 2022 übertragen werden. Bereits heute betragen die beschlossenen Verpflichtungen 203.391 Euro im Jahr 2022, 87.072,50 Euro im Jahr 2023 und 77.710 Euro im Jahr 2024.
Diversity-Relevanz
Der Sonderzuschuss fördert das Sportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offensteht. Aufgrund der Mitgliederstruktur der Nürnberger Sportvereine kann die Bezuschussung allerdings als diversity-relevant bezeichnet werden.
Nach einer im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsberichts durchgeführten Untersuchung ist der Organisationsgrad einiger Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ im Vergleich zur Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg:
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Weniger Frauen als Männer sind in Sportvereinen organisiert.
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Im Hinblick auf die Altersstruktur ist der Organisationsgrad der Kinder zwischen 7 und
15 Jahren am höchsten. Daraufhin erkennt man deutlich einen Einbruch der Sportaktivität im Sportverein im jungen Erwachsenenalter (25-34 Jahre). Jedoch steigt die Sportaktivität im Sportverein im frühen Seniorenalter (55-64 Jahre) bis in das hohe Alter hinein wieder an.
- Hinsichtlich der Schulbildung ist der Anteil der Sportvereinsmitglieder mit
Hauptschulabschluss, Mittlerer Reife und Abitur ähnlich. Nur der Anteil der Sportvereinsmitglieder ohne Schulabschluss liegt weit unter dem Anteil der Sportvereinsmitglieder mit höheren Schulabschlüssen.
- Betrachtet man den Organisationsgrad nach dem monatlichen Haushaltseinkommen,
dann ist bei Haushalten unter 1 000 Euro Netto-Monatseinkommen der Anteil der Sportvereinsmitglieder am niedrigsten. Haushalte mit mehr als 3 000 Euro Netto- Monatseinkommen weisen den höchsten Anteil an Sportvereinsmitgliedern auf.
- Der Anteil an Sportvereinsmitgliedern unter der nicht-deutschen Bevölkerung liegt
niedriger als bei den Deutschen.
Nach diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße zu Gute kommt, allerdings hat die Maßnahme in keiner Weise diskriminierende Auswirkungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich versucht, ein Engagement im Sportverein auch für aktuell noch unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten.
Durch die Erhöhung des Sonderzuschusses um 20.000 Euro für gezielte Angebote für Inklusion und Seniorinnen und Senioren, steht damit seit 2021 ein Instrumentarium zur Verfügung, um Maßnahmen von Vereinen zur Entwicklung dieser beiden Bereiche gezielt fördern zu können. Im Jahr 2021 kommen ca. 1.490 Euro dem Bereich Inklusion zu Gute. Die Mittel, die für den Bereich Inklusion und Senioren vorgesehen sind, konnten im Jahr 2021 noch nicht in vollem Umfang ausgegeben werden, da zum einen zunächst ein entsprechender Maßnahmenkatalog mit Förderkriterien entwickelt werden musste, zum anderen viele Angebote insbesondere in den Bereichen Inklusionssport und Seniorensport aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden mussten.