Anlage 6.1
Bericht: Investitionszuschuss - neue Maßnahmen
Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3. der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch den Verein über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen sind. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,1 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung. Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 26.11.2021 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 03.02.2022) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein bereits schriftlich bestätigt wurde. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.
Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
008_44 ASC Boxdorf 1933 e.V Antrag SpS: 28.10.2021 Anschaffung eines Traktors Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 15.470 € Vsstl. Zuschuss: 7.300 € 165_47 FC Bayern-Kickers 1907 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 14.01.2022 Anschaffung eines Spindelrasen- Fördersatz: 50% mähers Kostenschätzung: 35.700 € Vsstl. Zuschuss: 17.850 € 202_25 Hockey-Gesellschaft Nürnberg e.V. Antrag SpS: 16.11.2021 Sanierung Flutlichtanlage Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 106.704 € Vsstl. Zuschuss: 48.000 € 322_496 Post-SV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 27.01.2022 Anschaffung Harzreinigungsgerät Fördersatz: 60% Kostenschätzung: 2.344 € Vsstl. Zuschuss: 1.400 € 354_23 Reitclub Fischbach e.V. Antrag SpS: 19.11.2021 Kanalsanierung Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 10.190 € Vsstl. Zuschuss: 4.600 € 356_20 Reitclub Tattersall Nürnberg e.V. Antrag SpS: 21.12.2021 Sanierung Außenplatz Dressur Antrag BLSV: 02.08.2021 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 27.244 € Vsstl. Zuschuss: 12.250 € 415_24 SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V. Antrag SpS: 16.12.2021 Umrüstung Flutlichtanlage LED Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 50.856 € Vsstl. Zuschuss: 22.900 € 498_23 Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Antrag SpS: 31.01.2022 Sanierung Nichtschwimmerbecken Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 13.000 € Vsstl. Zuschuss: 5.850 €
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Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
578_24 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 18.01.2022 Errichtung Beachvolleyballanlage Antrag BLSV: 08.01.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 70.000 € Vsstl. Zuschuss: 31.500 € 578_25 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 18.01.2022 Sanierung Gymnastikhalle Antrag BLSV: 08.01.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 70.000 € Vsstl. Zuschuss: 31.500 € 591_34 VfL Nürnberg e.V. Antrag SpS: 10.11.2021 Kanalsanierung Antrag BLSV: folgt Fördersatz: 45% finale Kosten nach Kanalprüfung Kostenschätzung: noch offen Vsstl. Zuschuss: noch offen
Erläuterungen zur Übersicht: Mit Inkrafttreten der Sportförderrichtlinien vom 13.12.2018 wurden die Fördersätze bei baulichen Maßnahmen, d. h. Bestandserweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, auf ein einheitliches Niveau von 45% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 5 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) angehoben. Für die Anschaffung von Pflegegeräten gilt ein Fördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 1 000 Euro zuwendungsfähige Kosten). Für Investitionsmaßnahmen als Folge einer Fusion, die nicht aus der Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine, kann ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt werden. In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden. Eine Aussage über die geplante Fertigstellung der Maßnahmen kann derzeit nicht getroffen werden, da die Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden. Bauliche Maßnahmen werden gemäß Abschnitt C der staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich durch den Freistaat Bayern gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 10 000 Euro übersteigen. Es sind Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 102 Anträge auf Investitionszuschuss von 51 Vereinen vor. Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamtkosten für Investitionen auf knapp 18 Millionen Euro. Ausgehend von den veranschlagten förderfähigen Kosten vorliegender Anträge beläuft sich der städtische Zuschuss auf insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden aber schon erste Zuschussraten nach Baufortschritt ausgezahlt. Somit stehen nach Bewilligung der Auszahlungen in der Sitzung am 11.03.2022 (vgl. separater TOP) insgesamt noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 3,3 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 1,1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind.