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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (09.03.2022)

Sitzungsvorlage

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Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage SÖR/037/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 09.03.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Neue Anforderungen an den kommunalen Winterdienst

sowie

Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 06.02.2021

Anlagen: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 06.02.2021 zur "Bewegungsfreiheit für Fußgänger und Radfahrer im Winter" Sachverhaltsdarstellung Ökobilanz Beschluss Naturschutzbeirat 01.02.2022 Vermerk Finanzreferat vom 07.03.2022

Sachverhalt (kurz): Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) hat in der Werkausschusssitzung am 14.04.2021 über die im zurückliegenden Winter 2020/21 gemachten Erfahrungen im Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen ausführlich berichtet. Dabei wurden trotz des insgesamt positiven Resümees auch die neuen Herausforderungen und offensichtlichen Defizite in der Wintersicherung erläutert und deswegen angekündigt, dass SÖR das Winterdienstkonzept diesbezüglich überarbeitet und Lösungsvorschläge zur Bewältigung der sich stellenden Herausforderungen und Beseitigung der Defizite dem Werkausschuss zur Beratung vorlegt. Dies soll mit dieser Vorlage erfolgen. Dabei wird gleichzeitig der Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 06.02.2021 „Bewegungsfreiheit für Fußgänger und Radfahrer im Winter“ mit beantwortet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abrechnung noch nicht endgültig

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.500.000 € Folgekosten 1.460.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 2.500.000 € davon Sachkosten 500.000 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 960.000 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Haushalt 2022 ist die Schaffung von 4 Fahrerstellen enthalten. Die zusätzlichen Unterhaltskosten, Betriebs-/Unterhaltskosten, Gerätebeschaffungskosten werden im Wirtschaftsplan des SÖR verankert

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 16 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Personen wurden im Konzept berücksichtigt

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref III/UwA

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss SÖR begrüßt die Verbesserungen im Winterdienst und beschließt dazu im Einzelnen:

  1. Die ganzheitliche Einsatzstrategie mit Multifunktionsfahrzeugen für eine erhebliche Verbesserung der Wintersicherung auf Radwegen und Fahrbahnen der Prioritätsstufe 2 und 3 im Winter wird unterstützt. Damit kann den hohen Anforderungen des Mobilitätsbeschlusses vom Januar 2021 Rechnung getragen werden.

  2. Zur Erzielung eines effektiven und qualitativen Winterdienstes können künftig auf den Radwegen und Fahrbahnen der Prioritätsstufe 2 und 3 je nach Witterungsbedingungen auftauende Streustoffe zur Sicherung eingesetzt werden. Dies gilt auch auf Radwegrouten, die über getrennte oder gemein-same Rad-/Gehwege verlaufen. Auf den restlichen Gehwegen oder Grünanlagenwegen ohne Radwegesicherung soll das Verbot des Einsatzes auftauender Stoffe bestehen bleiben.

  3. Um mögliche negative Auswirkungen des Einsatzes auftauender Streustoffe konkret erfassen und bewerten zu können, soll an 5 ausgewählten Stellen im Radwegenetz ein spezifisches Monitoring durch einen unabhängigen Sachverständigen in Abstimmung mit dem Umweltamt durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden im jährlichen Winterdienstbericht dargestellt. Nach einer 3-jährigen Messzeit soll der Einsatz von auftauenden Streustoffen auf Radwegen unter gesamtökologischer Betrachtung auf Verhältnismäßigkeit und Nachhaltigkeit bewertet werden und das Ergebnis als weitere Entscheidungsgrundlage dienen.

  4. SÖR wird beauftragt, die für die Umsetzung des überarbeiteten Winterdienstkonzeptes benötigten zusätzlichen Personal- und Finanzmittelressourcen bei den jährlichen Haushaltsberatungen einzubringen. Das Personal und Gerät kann ganzjährig eingesetzt werden. Im Sommerbetrieb kann so die Baumscheiben-/Grünstreifenbewässerung damit deutlich ausgeweitet und intensiviert werden.

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