Beschlussvorlage SÖR/004/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 09.03.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Neubau Skateanlage Münchener Straße - Genehmigung Nachtragsobjektplan
Anlagen: Gesamtkosten Objektplan
Sachverhalt (kurz):
Der Objektplan zum Neubau der Skateanlage Münchener Straße wurde am 21.04.2021 in Höhe von 1.188.000 € genehmigt. Gemäß Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 18.03.2021 wird das Projekt über den "Investitionspakt Sportstätten 2020" mit 1.009.100 € bezuschusst. Die Zuwendungshöhe ist auf diesen Betrag gedeckelt.
Die Bauleistungen wurden im November 2021 ausgeschrieben. Das Ausschreibungsergebnis führt zu Mehrkosten von 410.000 € Eine Nachfinanzierung in entsprechender Höhe ist notwendig.
Der Nachtragsobjektplan umfasst daher neue Gesamtkosten in Höhe von 1.598.000 €. Die Mehrkosten werden über die Pauschale 76 „Freisportanlagen an Schulen" finanziert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.598.000 € Folgekosten 22.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.598.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung der Mehrkosten über P76 "Freisportanlagen an Schulen" 2022 195.000 €, VE 2023 215.000 €
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Skateanlage kann unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialem Stand etc. und von Wheelchair-Skatern genutzt werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
J
Beschlussvorschlag:
Der Nachtragsobjektplan für den Neubau der Skateanlage Münchener Straße mit neuen Gesamtkosten i. H. v. 1.598.000 € wird genehmigt.