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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (09.03.2022)

Entscheidungsvorlage

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Nordstadt Stadtplanungsausschuss Ferienausschuss Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Objektplan für die Straßenbaumaßnahme

Nürnberg Nord – Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring

Kurztext: Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t

1. Umfang der Maßnahme

Der vorliegende Objektplan umfasst den Umbau der Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße, Kleinreuther Weg als durchgängige Fahrradstraße und die Umgestaltung des Quartiersplatzes Kleinreuther Weg.

Die Planung sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

Nordring

2. Begründung

Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion projektierte Trasse zwischen Nürnberg und Erlangen wurde weiter beplant und soll als Fahrradstraße zwischen dem Maxtorgraben und dem Nordring verlaufen. Mit der Umgestaltung zur Fahrradstraße wird dem Radverkehr gerade in diesen Straßenzügen ein besonderes Augenmerk gewidmet und Vorrang gegenüber dem Autoverkehr gewährt.

Grundsätzlich handelt es sich um Straßen im Wohngebiet mit Tempo 30, deren Belag wechselnd aus historischem Kopfsteinpflaster und Asphaltbelag besteht. Die derzeit vorhandene Infrastruktur stellt sich vor allem in den Kreuzungsbereichen mit historischem Kopfsteinpflaster als besonders unkomfortabel und teilweise sogar gefährdend für Radfahrende dar, da hier mit einer erhöhten Sturzgefahr gerechnet werden muss. Daher wird der vorhandene Kopfsteinbelag größtenteils durch Asphaltbelag ersetzt, insbesondere in den Kreuzungsbereichen. Lediglich im nördlichen Teilbereich der Friedrichstraße, im Abschnitt zwischen Meuschelstraße und Schweppermannstraße wird das vorhandene Kopfsteinpflaster durch gut mit dem Rad befahrbares gesägtes Granitpflaster ersetzt, um

städtebaulich im Einklang mit dem dortigen Gebäudebestand aus der Gründerzeit zu stehen.

Der Quartiersplatz Kleinreuther Weg ist in baulich in einem schlechten Zustand. Hebungen, Aufbrüche und Bordsteine stellen Hindernisse in der Begehbarkeit dar und sind auch für Radfahrende schlecht zu passieren. Die Planung sieht hier einen niveaugleichen, und barrierefreien Ausbau vor.

Die Kreuzung der Friedrichstraße mit der Pirckheimerstraße ist heute ohne Signalisierung mit langen Wartezeiten für die Nebenrichtung verbunden und insbesondere zu den Spitzenzeiten des Verkehrs sehr unkomfortabel für Radfahrende und Zufußgehende. Diese Situation wird durch eine neue Lichtsignalanlage entschärft.

3. Umweltverträglichkeit

Entfällt

4. Bürgergespräch / Anliegerinformation

Die Maßnahme wurde im Hinblick auf Beitragsfähigkeit nach KAG/BauGB begutachtet. Die Friedrichstraße zwischen der Schweppermannstraße und der Pirckheimerstraße sind beitragsfähig nach dem Straßenausbaubeitragsrecht. Die restlichen Umbaumaßnahmen sind nicht beitragsfähig. Darüber hinaus ist für einzelne Maßnahmen eine Refinanzierung im Rahmen der Straßenbaupauschalen (Art. 13 h BayFAG) gegeben.

5. Technische Erläuterungen

Ausbaulänge: ca. 1.700 m

Ausbaubreiten: Fahrbahn ca. 5,50 m Parkstreifen/Baumscheiben ca. 2,00 m Gehweg ca. 2,20 m

Befestigungen:

Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse Bk 1,0 dimensioniert.

Fahrbahn: 3 cm Asphaltbeton AC 8 D N 11 cm Asphalttragschicht AC 32 T N 15 cm Schottertragschicht 0/32 36 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 65 cm

Parkstreifen: 16 cm Granitgroßsteinpflaster 4 cm Werktrockenmörtel 8 cm Tragschicht aus wasserdurchlässigem Asphalt PA 22 T WDA 15 cm Schottertragschicht 0/32 30 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 73 cm

Gehweg: 6,5 cm Betonrauplatten 4 cm Zementmörtelband 15 cm Schottertragschicht 0/32 12 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm

6. Baukosten

Die Baukosten betragen lt. den beiliegenden Kostenanschlägen insgesamt ca. 3.986.000 EUR. Die Kosten teilen sich auf in

Die Kosten für den Straßenbau wurden aufgrund des Preisspeichers vom 03/2021 ermittelt. Ein Teuerungszuschlag wurde nicht in Ansatz gebracht.

7. Bauzeit

Die Maßnahme soll - vorbehaltlich der Genehmigung und der Mittelbereitstellung - im Zeitraum 01.05.2022 bis 01.05.2023 ausgeführt werden.

8. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse

Dem Straßenumbau liegen die Straßenpläne Vpl. 2.2305.2.1a bis e vom 28.09.2021 und der Gestaltungsplan Stpl. Stpl/4GS-1/02/2020 vom 31.05.2021 zugrunde. Die genannten Vpl Pläne wurden vom Ferienausschuss am 22.04.2020 und der genannte Stpl Plan vom Stadtplanungsausschuss am 10.06.2021 beschlossen. Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg und liegen frei.

9. Finanzierung und Mittelbedarf

Zuschussmaßnahme: ja nein

Die Finanzierung der Maßnahme ist - vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch Ref. II / Stk - wie folgt vorgesehen:

HJ 2022 HJ 2023 MIP-Nr. E5410116600U „Nürnberg Nordstadt, Fahrradstraße Maxtorgraben – Nordring“ 2.270.000 EUR 567.500 EUR und MIP-Nr. E5410118100U „Platzgestaltung Kleinreuther Weg“ 918.800 EUR 229.700 EUR

10. Folgelasten

Durch die Maßnahme erhöhen sich die Folgelasten pro Jahr für

insgesamt um 26.024,85 EUR

Nürnberg, 27.01.2022 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Straße SÖR/1-S/1 i.A.

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