Beschlussvorlage SÖR/014/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 09.03.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Nürnberg Nord - Fahrradstraße Maxtorgraben bis Nordring
hier: Direkter Objektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz):
Beratungsfolge Ferienausschuss vom 22.04.2020 und AfS vom 10.06.2021.
Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion projektierte Trasse zwischen Nürnberg und Erlangen wurde weiter beplant. Im dicht bebauten Abschnitt der Nürnberger Nordstadt verläuft die Radschnellverbindung zwischen dem Maxtor und dem Nordring. Der Radverkehr wird dort über Fahrradstraßen geführt und priorisiert. Diese Fahrradstraßen verlaufen auf insgesamt ca. 1,7 km über die Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und den Kleinreuther Weg bis zum Nordring. Hierfür wird in Teilen der Straßenquerschnitt geändert, Parkplätze (neu) geordnet, das Kopfsteinpflaster teilweise entfernt, Bäume gepflanzt und in Kreuzungsbereichen durch Beschilderung und Rotmarkierung Vorrang für den Radverkehr geschaffen. Die Fahrradstraßen sollen unter Berücksichtigung der hohen Förderanforderungen auschließlich für den Anlieger-Kfz-Verkehr freigegeben werden, um den Radverkehr möglichst weitreichend zu priorisieren. Dies ist aufgrund des geringen Durchgangsverkehrsanteils verkehrlich und straßenverkehrsrechtlich möglich.
Der Quartiersplatz Kleinreuther Weg ist ein ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehaltener und von ihnen frequentierter Platz, der Treffpunkt ist und Aufenthaltsfunktion hat. Er entstand als Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den 80iger Jahren, Straßen wurden abgehängt und 12 Plantanen gepflanzt. Die Oberflächenbefestigung blieb erhalten. Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Das Wurzelwerk der Bäume hat zu Hebungen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt, die zusammen mit Bordsteinkanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Radfahrer schlecht zu passieren sind. Die Planung sieht einen niveaugleichen, barrierefreien Ausbau vor: Entfernen der Bordsteine und Einbau eines einheitlichen, hochwertigen Granit-Pflasters mit gesägter Oberfläche für einen gute Begeh- und Befahrbarkeit, unter besonderer Berücksichtigung des wertvollen Baumbestands. Ziel der Maßnahme sind die Aufwertung des Quartiersplatzes, Steigerung der Aufenthaltsqualität für Anwohner und Passanten, Erhalt und Sicherung der Aufenthaltsqualität für Anwohner und Passanten, Erhalt und Sicherung der Bäume durch nachhaltige Verbesserung der Standortbedingungen und Führung des Radverkehrs über den Platz integriert in die Platzgestaltung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 3.986.000 € Folgekosten 26.024 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 3.986.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung ist mit Ref. II/Stk abgestimmt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wurde im Rahmen der Planung behandelt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss SÖR beschließt den Direkten Objektplan für die im Betreff genannte Maßnahme in Höhe von 3.986.000 €.