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Stellungnahme
Antw. vor Abs.z.K. Antw. z. Unterschriftvorl.
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg “ Wolff’scher Bau des Rathauses
Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 0 90403 Nürnberg
Rathausplatz 2 OBERBURGERMEIS Telefon: 0911231 - 2907
90403 Nürnberg 15. SEP 991 Telefax: 09112-3 4105 1 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
— | 13.09.2021
” | | X = Prof. Dr. Scheurlen / Buchsbaum RER ve '
Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
jedes Jahr muss ein Elternteil sehr kurzfristig die eigene Familie verlassen, um eine Freiheitsstrafe anzutreten. Diese unausweichliche Entwicklung führt in der zurückbleibenden Familie und insbesondere bei den Kindern zu Traumatisierungen mit oft lebenslange Folgen. So ist zu erwarten und zu befürchten, dass
- der zurückbleibende Eiternteil plötzlich alleinerziehend ist mit allen finanziellen und sozialen Folgen wie
Arbeitsplatzverlust und fehlender Betreuung für die Kinder,
- die zurückbleibende Familie eine soziale Ausgrenzung befürchten bzw. erfahren muss, die zurückblei-
bende Familie gleichsam mit verurteilt wird;
- _ Kindern ohne Vorbereitung eines seiner Eltern (meist den Vater) verliert, ohne die Zusammenhänge zu
begreifen. Die Gefahr nachhaltiger psychischer Probleme der Kinder steigt signifikant;
- betroffene Kinder selbst häufiger straffällig werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Kinder den Kontakt zu dem verurteilten Elternteil nicht verlieren. Dieser engere Kontakt hilft auch wesentlich, die spätere Reintegration der Verurteilten zu verbessern. Gleichzeitig ist es für den zurückbleibenden Elternteil wichtig, die Kinder richtig zu führen und zu betreuen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgende
Anfrage:
-
ist dem Jugendamt die Anzahl an von elterlicher Inhaftierung betroffenen Kindern bekannt?
-
Wie stellt das Jugendamt sicher, dass betroffene Kinder zielgenaue Hilfe bekommen und in welcher
Form wird Beratung und Unterstützung zielgerichtet angeboten?
- Wie setzt das Jugendamt das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen (wie festgeschrieben
in Artikel 9 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention) in Zeiten von Inhaftierung um?
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- Gibt es eine Institution, die den betroffenen Familienteilen bereits zum Zeitpunkt des Strafantritts in
ihrer existentiellen Notsituation eine Beratung und Hilfestellung (psychologisch und sozialpädagogisch) in dieser kritischen Situation anbietet?
- Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Träger der Nürnberger Justizvollzugsanstalten die Schaffung ei-
nes familien- bzw. kindgerechten Raums, in dem straffällige Eltern den Kontakt zu ihren Kindern aufrechterhalten und pflegen können, zu vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
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Fraktionsvorsitzender
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