Beilage 2.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.02.2022
Bericht zur Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger
Hier: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021
Zu den aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung bezogen:
- Ist dem Jugendamt die Anzahl an von elterlicher Inhaftierung betroffenen Kindern be-
kannt?
Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da das Merkmal „Inhaftierung eines Elternteils“ in keiner Statistik abgefragt wird. Qualifizierten Schätzungen zufolge sind bis zu 100.000 Kinder in Deutschland jährlich von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Insgesamt handelt es sich also um kein Randthema. Daher unterstützt die Stadt Nürnberg seit vielen Jahren die Angebote von Treffpunkt e.V., die sie im Zusammenhang mit dem Strafvollzug anbieten:
Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene Soziale Trainingskurse Täter-Opfer-Ausgleich (§ 45, 10 JGG) Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen themenbezogene Einzelarbeit (Kurzberatung mit drei bis fünf Kontakten) Tu was“-ambulante Maßnahmen für Schüler/-innen im Vollstreckungsverfahren
Hilfen für Erwachsene Fachstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
Besondere Angebote für Opfer und Täter/Täterinnen Psychosoziale Prozessbegleitung Soziales Einzeltraining RESPEKT! (Täter- und Täterinnenarbeit bei häuslicher Gewalt)
Hilfen für Angehörige von Inhaftierten persönliche und telefonische Einzelberatung, Online Beratung Partnerinnengruppe
- Wie stellt das Jugendamt sicher, dass betroffene Kinder zielgenaue Hilfe bekommen und
in welcher Form wird Beratung und Unterstützung zielgerichtet angeboten?
Das Jugendamt mit seinen verschiedenen Aufgabenfeldern kommt immer wieder direkt oder indirekt mit Kindern Inhaftierter in Berührung. Die Sensibilisierung der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Abteilungen, z.B. in den Kindertagesstätten, der Jugendsozialarbeit an Schulen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem Allgemeinen Sozialdienst ist dabei Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung. Hier kann auf die Expertise des Treffpunkts e.V. und dessen Projekt TAKT (www.treffpunkt-nbg.de/projekte/takt.html) zurück gegriffen werden. Dazu werden regelmäßig Fortbildungen angeboten.
Bereits seit vielen Jahren ist der „Treffpunkt e.V.“ ein enger Kooperationspartner des Jugendamtes. Dieser wurde im Jahr 1991 als Beratungsstelle und eben als „Treffpunkt“ für Angehörige von erwachsenen Inhaftierten gegründet. Die Hilfen für Angehörige beinhalten u.a. Väter-Kind-Gruppen und begleitete Besuche für Kinder in der JVA Nürnberg (s.u.). Daneben entwickelte sich der „Treffpunkt“ in Nürnberg aber auch zur dritten „tragenden Säule“ der Jugendstrafrechtspflege in Nürnberg, neben dem Jugendgericht und dem Jugendamt. Mit der Durchführung von Maßnahmen, die
den jungen Leuten vom Jugendgericht auferlegt werden, ist in Nürnberg seit 20 Jahren der „Treffpunkt e.V“ vom Jugendamt, durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.07.1999, beauftragt. Seit über 10 Jahren engagiert sich der Verein auch in der Familienbildung und beruflichen Integration mit vielfältigen Angeboten. Im Jahr 2017 erfolgte zudem die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 3 AGSG. (siehe JHA, TOP 10 vom 28.09.2017).
Die Fachlichkeit und Lobbyarbeit des bundesweit bekannten und anerkannten Vereins garantiert, dass die Belange der Betroffenen stets im Fokus bleiben und Berücksichtigung finden.
- Wie setzt das Jugendamt das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen (wie festgeschrieben in Artikel 9 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention) in Zeiten von Inhaftie-
rung um?
Seit vielen Jahren ist die sogenannte „Väter-Kind-Gruppe“ als Gruppenangebot für die Förderung der Beziehung von Kindern zu ihren inhaftierten Vätern ein bewährtes und von allen Beteiligten (inkl. Justizvollzugsanstalt) anerkanntes und geschätztes Angebot. Neben der Förderung der Beziehung ist auch die Stärkung der Erziehungskompetenz der Väter erklärtes Ziel des Angebotes.
Begleitete Einzelbesuche, speziell für kleinere Kinder, die von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vorbereiteten und gestalteten kindgerechten Räume ermöglichen Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen (z.B. aufgrund des Delikts des Elternteils) kaum Kontakt-/Besuchsmöglichkeiten zum inhaftierten Elternteil haben, die Umsetzung dieses Rechts. Diese Eltern-Kind-Zeit findet ohne uniformierte Besuchsüberwachung statt und wird zudem nicht auf eine mögliche Regelbesuchszeit angerechnet.
Die beiden Angebote, die sowohl das Recht der Kinder auf Umgang mit einem inhaftierten Elternteil als auch das Recht des inhaftierten Elternteils auf Umgang mit dem Kind unterstützen, werden im Rahmen eines Zuschusses unterstützt. Für das Jahr 2021 wurde hier eine Erhöhung des Zuschusses für den Teilbereich Begleitete Besuche beschlossen (+1.267 € zzgl.) um die Personalkapazitäten zur Durchführung weiterer Besuche aufstocken zu können. Insgesamt erhielt Treffpunkt e. V. für die Durchführung der Angebote (VKG, Begleitete Besuche) im Jahr 2021 27.400 Euro. „Treffpunkt e.V.“ hat die Expertise im Umgang mit den Rahmenbedingungen der Justiz und ist gleichzeitig so anerkannt, dass diese im Interesse der Kinder optimal gestaltet werden können. Für eine kleine Gruppe von Betroffenen kann das Angebot sehr entlastend wirken und die Eltern-Kind- Beziehung stärken.
Im Jahr 2019 nahmen insgesamt 145 Erwachsene (in Haft oder Untersuchungshaft) an den durch Treffpunkt e. V. betreuten Vater-Kind-Gruppen-Angeboten teil. 2020 konnten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich weniger Personen an den Treffen teilnehmen (28 Teilnehmende). Insgesamt wurden in 2020 dennoch 26 Gruppenstunden und 13 Reflexionsgruppen durchgeführt. Im Rahmen der Begleiteten Besuche gab es im Jahr 2020 beim Träger Treffpunkt e. V. insgesamt 10 Anfragen des ASD Fachdienstes und 14 Anfragen von Elternteilen. Trotz der coronabedingten JVA-Schließungen konnten unter strengen Hygieneauflagen 80% der monatlichen Besuche durchgeführt werden, insgesamt nahmen 42 Erwachsene an dem Angebot teil. Im Jahr 2019 konnte das Angebot noch von 83 Erwachsenen genutzt werden. (Quelle: Verwendungsnachweis Treffpunkt e. V. für das Jahr 2020 vom 09.03.2021). Die Zahlen für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor, aber auch 2021 konnten Einzelbesuche nur begrenzt stattfinden. Außerdem mussten die Rahmenbedingungen und der Ablauf der Besuchsbegleitungen auf Basis der Hygienevorgaben der JVA laufend angepasst werden.
- Gibt es eine Institution, die den betroffenen Familienteilen bereits zum Zeitpunkt des Strafantritts in ihrer existentiellen Notsituation eine Beratung und Hilfestellung (psycholo-
gisch und sozialpädagogisch) in dieser kritischen Situation anbietet?
In diesem Zusammenhang kommt dem oben genannten Treffpunkt wieder eine zentrale Funktion zu. Hier ist insbesondere das differenzierte Angebot der Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten zu nennen (siehe JHA, TOP 10 vom 28.09.2017). Beispielhaft sei genannt: persönliche und telefonische Einzelberatung, Onlineberatung, Gruppenangebote.
Desweiteren hat sich aus dem im Jahr 2020 beendeten bundesweitem Projekt „Netzwerk Kinder von Inhaftierten“ ein überregionales Netzwerk aus Verantwortlichen der Jugend-und Straffälligen Hilfe, Justiz, Politik, Wissenschaft, freien Trägern sowie Engagierten und Fachkräften entwickelt, das u.a. kollegiale Beratung anbietet (Kontakt wird über Treffpunkt vermittelt).
Im Rahmen der wirtschaftlichen und erzieherischen Beratung sind die Bezirkssozialpädagogen und Bezirkssozialpädagoginnen des Allgemeinen Sozialdiensts erste Anlaufstelle für betroffene Familien. Bei Bedarf können den Kindern und den Eltern geeignete Hilfen zur Erziehung angeboten werden. Immer wieder ist es auch notwendig, dass dieser bereits vor der Inhaftierung tätig wird, nämlich dann, wenn in Zusammenhang mit der Inhaftierung von Eltern(-teilen) die Versorgung der Kinder sichergestellt werden muss.
- Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Träger der Nürnberger Justizvollzugsanstalten die Schaffung eines familien- bzw. kindgerechten Raums, in dem straffällige Eltern den Kontakt
zu ihren Kindern aufrechterhalten und pflegen können, zu vereinbaren?
Dies ist bereits im Rahmen der beiden oben genannten Angebote gelungen und wird stetig weiterentwickelt.