Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (24.02.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

24.02.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 5 Sitzungsvorlage J/049/2021 5 TOP Ö 2 Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger 8 Bericht J/001/2022 8 Bericht_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger J/001/2022 12 Antrag CSU_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger J/001/2022 15 TOP Ö 3 Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 - 2025 17 Sitzungsvorlage J/002/2022 17 Entscheidungsvorlage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025 J/002/2022 21 Beilage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025 J/002/2022 24 TOP Ö 4 Aktuelle Situation Corona 34 Bericht J/003/2022 34

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 24.02.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021 J/001/2022

Ries, Elisabeth

3. Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 - 2025 Beschluss

Ries, Elisabeth

4. Aktuelle Situation Corona Bericht

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2021,

öffentlicher Teil

6. Auflagen

7. Mitteilungen

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Erziehungsberatungsstellen - beratender Sitz: Herr Martin Seger von der Erziehungsberatungsstelle der Caritas (Diözese Eichstätt) wird für Frau Marija Bakula als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt wie bisher Frau Elisabeth Rümenapf.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021

Anlagen: Bericht_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger Antrag CSU_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger

Bericht:

Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger. Insbesondere für Kinder Inhaftierter bedeutet fehlender Kontakt ein hohes Risiko emotionaler Belastung und Stigmatisierung mit möglicherweise langanhaltenden Folgen für ihre psychische Gesundheit. Das Thema hat inzwischen auf Landesebene die Aufmerksamkeit des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales erreicht und wird in Modellprojekte in zwei Justizvollzugsanstalten münden. In Nürnberg gibt es über den freien Träger Treffpunkt e.V. bereits seit vielen Jahren für die Familien ein bewährtes Angebot. Ergänzend zur schriftlichen Vorlage wird Treffpunkt e.V. in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich über die Arbeit mit Familien Straffälliger berichten.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht zur Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger

Hier: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021

Zu den aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Ist dem Jugendamt die Anzahl an von elterlicher Inhaftierung betroffenen Kindern be-

kannt?

Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da das Merkmal „Inhaftierung eines Elternteils“ in keiner Statistik abgefragt wird. Qualifizierten Schätzungen zufolge sind bis zu 100.000 Kinder in Deutschland jährlich von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Insgesamt handelt es sich also um kein Randthema. Daher unterstützt die Stadt Nürnberg seit vielen Jahren die Angebote von Treffpunkt e.V., die sie im Zusammenhang mit dem Strafvollzug anbieten:

Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene  Soziale Trainingskurse  Täter-Opfer-Ausgleich (§ 45, 10 JGG)  Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen  themenbezogene Einzelarbeit (Kurzberatung mit drei bis fünf Kontakten)  Tu was“-ambulante Maßnahmen für Schüler/-innen im Vollstreckungsverfahren

Hilfen für Erwachsene  Fachstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit

Besondere Angebote für Opfer und Täter/Täterinnen  Psychosoziale Prozessbegleitung  Soziales Einzeltraining  RESPEKT! (Täter- und Täterinnenarbeit bei häuslicher Gewalt)

Hilfen für Angehörige von Inhaftierten  persönliche und telefonische Einzelberatung, Online Beratung  Partnerinnengruppe

  1. Wie stellt das Jugendamt sicher, dass betroffene Kinder zielgenaue Hilfe bekommen und

in welcher Form wird Beratung und Unterstützung zielgerichtet angeboten?

Das Jugendamt mit seinen verschiedenen Aufgabenfeldern kommt immer wieder direkt oder indirekt mit Kindern Inhaftierter in Berührung. Die Sensibilisierung der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Abteilungen, z.B. in den Kindertagesstätten, der Jugendsozialarbeit an Schulen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem Allgemeinen Sozialdienst ist dabei Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung. Hier kann auf die Expertise des Treffpunkts e.V. und dessen Projekt TAKT (www.treffpunkt-nbg.de/projekte/takt.html) zurück gegriffen werden. Dazu werden regelmäßig Fortbildungen angeboten.

Bereits seit vielen Jahren ist der „Treffpunkt e.V.“ ein enger Kooperationspartner des Jugendamtes. Dieser wurde im Jahr 1991 als Beratungsstelle und eben als „Treffpunkt“ für Angehörige von erwachsenen Inhaftierten gegründet. Die Hilfen für Angehörige beinhalten u.a. Väter-Kind-Gruppen und begleitete Besuche für Kinder in der JVA Nürnberg (s.u.). Daneben entwickelte sich der „Treffpunkt“ in Nürnberg aber auch zur dritten „tragenden Säule“ der Jugendstrafrechtspflege in Nürnberg, neben dem Jugendgericht und dem Jugendamt. Mit der Durchführung von Maßnahmen, die

den jungen Leuten vom Jugendgericht auferlegt werden, ist in Nürnberg seit 20 Jahren der „Treffpunkt e.V“ vom Jugendamt, durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.07.1999, beauftragt. Seit über 10 Jahren engagiert sich der Verein auch in der Familienbildung und beruflichen Integration mit vielfältigen Angeboten. Im Jahr 2017 erfolgte zudem die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 3 AGSG. (siehe JHA, TOP 10 vom 28.09.2017).

Die Fachlichkeit und Lobbyarbeit des bundesweit bekannten und anerkannten Vereins garantiert, dass die Belange der Betroffenen stets im Fokus bleiben und Berücksichtigung finden.

  1. Wie setzt das Jugendamt das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen (wie festgeschrieben in Artikel 9 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention) in Zeiten von Inhaftie-

rung um?

Seit vielen Jahren ist die sogenannte „Väter-Kind-Gruppe“ als Gruppenangebot für die Förderung der Beziehung von Kindern zu ihren inhaftierten Vätern ein bewährtes und von allen Beteiligten (inkl. Justizvollzugsanstalt) anerkanntes und geschätztes Angebot. Neben der Förderung der Beziehung ist auch die Stärkung der Erziehungskompetenz der Väter erklärtes Ziel des Angebotes.

Begleitete Einzelbesuche, speziell für kleinere Kinder, die von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vorbereiteten und gestalteten kindgerechten Räume ermöglichen Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen (z.B. aufgrund des Delikts des Elternteils) kaum Kontakt-/Besuchsmöglichkeiten zum inhaftierten Elternteil haben, die Umsetzung dieses Rechts. Diese Eltern-Kind-Zeit findet ohne uniformierte Besuchsüberwachung statt und wird zudem nicht auf eine mögliche Regelbesuchszeit angerechnet.

Die beiden Angebote, die sowohl das Recht der Kinder auf Umgang mit einem inhaftierten Elternteil als auch das Recht des inhaftierten Elternteils auf Umgang mit dem Kind unterstützen, werden im Rahmen eines Zuschusses unterstützt. Für das Jahr 2021 wurde hier eine Erhöhung des Zuschusses für den Teilbereich Begleitete Besuche beschlossen (+1.267 € zzgl.) um die Personalkapazitäten zur Durchführung weiterer Besuche aufstocken zu können. Insgesamt erhielt Treffpunkt e. V. für die Durchführung der Angebote (VKG, Begleitete Besuche) im Jahr 2021 27.400 Euro. „Treffpunkt e.V.“ hat die Expertise im Umgang mit den Rahmenbedingungen der Justiz und ist gleichzeitig so anerkannt, dass diese im Interesse der Kinder optimal gestaltet werden können. Für eine kleine Gruppe von Betroffenen kann das Angebot sehr entlastend wirken und die Eltern-Kind- Beziehung stärken.

Im Jahr 2019 nahmen insgesamt 145 Erwachsene (in Haft oder Untersuchungshaft) an den durch Treffpunkt e. V. betreuten Vater-Kind-Gruppen-Angeboten teil. 2020 konnten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich weniger Personen an den Treffen teilnehmen (28 Teilnehmende). Insgesamt wurden in 2020 dennoch 26 Gruppenstunden und 13 Reflexionsgruppen durchgeführt. Im Rahmen der Begleiteten Besuche gab es im Jahr 2020 beim Träger Treffpunkt e. V. insgesamt 10 Anfragen des ASD Fachdienstes und 14 Anfragen von Elternteilen. Trotz der coronabedingten JVA-Schließungen konnten unter strengen Hygieneauflagen 80% der monatlichen Besuche durchgeführt werden, insgesamt nahmen 42 Erwachsene an dem Angebot teil. Im Jahr 2019 konnte das Angebot noch von 83 Erwachsenen genutzt werden. (Quelle: Verwendungsnachweis Treffpunkt e. V. für das Jahr 2020 vom 09.03.2021). Die Zahlen für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor, aber auch 2021 konnten Einzelbesuche nur begrenzt stattfinden. Außerdem mussten die Rahmenbedingungen und der Ablauf der Besuchsbegleitungen auf Basis der Hygienevorgaben der JVA laufend angepasst werden.

  1. Gibt es eine Institution, die den betroffenen Familienteilen bereits zum Zeitpunkt des Strafantritts in ihrer existentiellen Notsituation eine Beratung und Hilfestellung (psycholo-

gisch und sozialpädagogisch) in dieser kritischen Situation anbietet?

In diesem Zusammenhang kommt dem oben genannten Treffpunkt wieder eine zentrale Funktion zu. Hier ist insbesondere das differenzierte Angebot der Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten zu nennen (siehe JHA, TOP 10 vom 28.09.2017). Beispielhaft sei genannt: persönliche und telefonische Einzelberatung, Onlineberatung, Gruppenangebote.

Desweiteren hat sich aus dem im Jahr 2020 beendeten bundesweitem Projekt „Netzwerk Kinder von Inhaftierten“ ein überregionales Netzwerk aus Verantwortlichen der Jugend-und Straffälligen Hilfe, Justiz, Politik, Wissenschaft, freien Trägern sowie Engagierten und Fachkräften entwickelt, das u.a. kollegiale Beratung anbietet (Kontakt wird über Treffpunkt vermittelt).

Im Rahmen der wirtschaftlichen und erzieherischen Beratung sind die Bezirkssozialpädagogen und Bezirkssozialpädagoginnen des Allgemeinen Sozialdiensts erste Anlaufstelle für betroffene Familien. Bei Bedarf können den Kindern und den Eltern geeignete Hilfen zur Erziehung angeboten werden. Immer wieder ist es auch notwendig, dass dieser bereits vor der Inhaftierung tätig wird, nämlich dann, wenn in Zusammenhang mit der Inhaftierung von Eltern(-teilen) die Versorgung der Kinder sichergestellt werden muss.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Träger der Nürnberger Justizvollzugsanstalten die Schaffung eines familien- bzw. kindgerechten Raums, in dem straffällige Eltern den Kontakt

zu ihren Kindern aufrechterhalten und pflegen können, zu vereinbaren?

Dies ist bereits im Rahmen der beiden oben genannten Angebote gelungen und wird stetig weiterentwickelt.

ÖÖ

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 - 2025

Anlagen: Entscheidungsvorlage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025 Beilage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025

Sachverhalt (kurz):

In der "AG Spielen" am 7.12.2021 wurde auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" die Ausbauplanung (Neubau, Sanierung, Erweiterung) der Spielflächen für 2022 bis 2025 abgestimmt. Die Koordination der "AG Spielen" liegt bei der Verwaltung des Jugendamts als Bedarfsträger für Spielflächen. Teilnehmer sind SÖR, die Bürgerämter Süd, Nord und Ost (BANOS), Stpl, SpS, H, Ref. V/Bündnis für Familie, der KJR sowie Ref.IV/Schule und Sport und das Amt für Allgemeinbildende Schulen. Der Jugendhilfeplan "Spielen in der Stadt" ist verbindliche Planungsgrundlage für die Spielflächenplanung und enthält eine detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse.

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg und die Verwaltung des Jugendamts legen im Folgenden das Ergebnis der "AG Spielen" zur Ausbauplanung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen im Zeitraum 2022 - 2023 zur Beschlussfassung vor, ergänzt werden diese durch Informationen zum Partizipationsmodell laut!.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.127.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.028.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 99.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe MIP-Anmeldung 2022/2025

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM/SÖR

Ref.IV/HVE

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den notwendigen Ausbau von öffentlichen Spiel-, Sportund Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche sowie Spielhöfen für die Jahre 2022 bis 2023 auf der Grundlage der von der Verwaltung des Jugendamts und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum vorgelegten Entscheidungsvorlage.

Entscheidungsvorlage

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 und 2023

Die Festlegung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen erfolgte im Rahmen einer dienststellenübergreifenden Abstimmung (AG Spielen) und auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“. Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig beachtet, wobei u. a. auch Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034 berücksichtigt werden.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:  MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze. Die MIP-Pauschale wurde um 200.000 € erhöht, die laut!-Mittel wurden von 110.000 € auf 99.000€ aufgrund coronabedingter Haushaltseinsparungen gekürzt.  MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.  MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).  u.a. Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge

1. Maßnahmenlisten

Im Rahmen der Spielplatzpauschale (MIP Nr. P5515900000U) wurde in der „AG Spielen“ im Dezember 2021 folgende Verteilung der Mittel festgelegt:

Spielplatzpauschale 20221
Projekt Finanzierung / Ballspiel- Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzie- angebot
rung aus (Verbes-
Drittmittel serung)
Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2022 2022 4
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 7
Obere/Untere Kieselberg- straße, Spielplatz Neugestaltung, Nachfinanzierung 2019 / 2020 2021 / 2022 12
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 / 2023 41
Karl-Heller-Straße, Groß- gründlach, B-Plan 4612, Spielplatz Mischfinanzie- rung: Städtebau- licher Vertrag und Spielplatz- pauschale Neuanlage 2021 2021 / 2022 46
Wandererstraße, Spiel- und Aktionsfläche Städtebauförde- rung X Nachfinanzierung 2019 2021 / 2022 13

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

1 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

Spielplatzpauschale 20232
Projekt Finanzierung / Ballspiel- Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzie- angebot
rung aus (Verbes-
Drittmittel serung)
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsflächen X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 7
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz, Archäologie Neuanlage, Nach- finanzierung 2020 / 2021 2022 / 2023 41
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung und Erweiterung 2023 2024 27
Rechenberg oberer Be- reich, BA 3 Bolz- und Basketballplatz X Neugestaltung 2022 2023 / 2024 18

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Im Rahmen der Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515800000U) wurden die Mittel in der „AG Spielen“ im Dezember 2021 wie folgt verteilt:

Spielhofpauschale 2022
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
MS St. Leonhard Städtebauför- derung möglich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 / 2022 2023 11
MS Schlößleinsgasse Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2022 2023 36
Spielhofpauschale 2023
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
MS St. Leonhard Städtebauför- derung möglich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 / 2022 2023 11
MS Schlößleinsgasse 8 Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2022 2023 36
GS Max-Beckmann- Schule Angebotsverbesserung 2023 2024 31

2 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

Für das Programm „Aus 1 mach 3“ (MIP Nr. P5515400000U) wurden für das Jahr 2022 folgende Anträge gestellt:

Programm „Aus 1 mach 3“ 2022
Projekt Maßnahmentyp PB (Planungsbereich)
Phillip-Körber-Weg / Grünanlage bei Villa Leon Calisthenicsanlage für Jugendliche 11
Öffentlich zugängliches Grundstück des Sportverein TSV Falkenheim Bewegungspark für alle Generationen 28
Spielplatz Steinmetzanlage Erweiterung des Spielplatzangebots für Kleinkinder 57
Bolzplatz Rechenberg Fußballtore für den oberen noch nicht sanierten Bereich im Rechenberg – BA 3 18

Der im SÖR/WA am 12.02.2020 vorgelegte Spielplatzbericht dokumentierte den stark gestiegenen Sanierungsbedarf der vorhandenen Spielplätze. Die in den letzten zwei Jahren erfolgreich in den MIP als Einzelmaßnahme aufgenommenen Maßnahmen binden die personellen Ressourcen bei J und SÖR, so dass nur die äußerst dringende Maßnahme des Annapark für 2023 zum BIC angemeldet werden kann. Weitere dringlich zu sanierende MIP-relevante Einzelmaßnahmen wie z.B. der Budapester Platz, Melanchthonplatz, West- oder Südstadtpark können deswegen nur sukzessive zum BIC angemeldet werden. Der Sanierungsbedarf wird sich trotz Anstrengungen noch weiter verschärfen.

Eine ausführliche Übersicht zu den Projekten mit Ausblick bis 2025, die sich in Planung und Bau befinden und nicht über die Pauschalen finanziert werden, befindet sich in der Beilage.

1.2. Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Bisher standen jährlich 110.000 € konsumtive Mittel zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert wurden, zur Verfügung. Seit 2021 wurden die Mittel für laut!-Projekte auf 99.000 € im Rahmen coronabedingter Haushaltseinsparungen gekürzt. Im Jahr 2021 konnten fünf Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden. Es wurde die Mauer am Bolzplatz Austraße durch ein Graffiti-Projekt gestaltet, die Fußballplätze im Mühlweg in Schniegling und der Bolzplatz im Bürgergarten Langwasser wurden durch eine Belagssanierung aufgewertet, der Kornmarkt wurde mit einem schallisolierten Skateelement ausgestattet und in Reutles wurde die Skateanlage durch einen Unterstand mit Sitzmöglichkeiten erweitert.

Für 2022 sind zum jetzigen Zeitpunkt sieben Vorhaben geplant. Erneut meldeten Jugendliche besonders viele Bedarfe bezüglich Verbesserungen an Sport-, Ball- und Bolzflächen sowie Einrichtung von neuen, wetterunabhängigen Unterständen an. Beispielhaft kann die Sanierung des Bolzplatzes an der Radmeister Straße, Sanierung des Bolzplatzes in der Pastoriusstraße, Verbesserungen durch Bodenmarkierungen am Basketballplatz im Spittlertorgraben sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch einen Unterstand am Spielplatz An der Wied / Kuhweiher genannt werden. Eine Prüfung der Realisierbarkeit dieser Vorhaben muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere, im Laufe des Jahres 2022 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 bis 2025

1. Übersicht der Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2025

In der dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Spielen“ (AG Spielen) wurden am 7. Dezember 2021 die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen nach Priorität für 2022 und 2023 festgelegt und für die Jahre 2024 und 2025 vorgeplant. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.

Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass entsprechende planungsrechtlich gesicherte Standorte zur Verfügung stehen. In die Planung fließen weiterhin Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Anträge von Kinderversammlungen und Anliegen aus dem Partizipationsmodell laut! für Jugendliche mit ein. Die jeweiligen Nutzer/-innengruppen werden beteiligt.

Weitere Entscheidungsfaktoren sind:

 Sozialräumliche Strukturdaten auf Planungsbereichsebene, z. B. Dichte der Wohnbebauung und Einwohnerdichte;  Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und entsprechende Durchschnittswerte der Planungsbereiche sowie  der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:

in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze.

Die MIP-Pauschale wurde im Vergleich zu den Vorjahren um 200.000 € erhöht. Die Erhöhung war notwendig, um die in den letzten Jahren gestiegenen Mehrkosten für stark gestiegenen Sanierungsbedarf vorhandener Spielplätze, die deutliche Zunahme von Neubaumaßnahmen und die erhöhten Bauverwaltungskosten aufzufangen. Außerdem spielen die Entwicklung des Baupreisindex in den vergangenen fünf Jahren sowie die Novellierung der HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine Rolle, durch die sich Mehraufwände bei der Vergütung externer Planungsleistungen ergeben. Die laut!-Mittel wurden bereits 2021 von 110.000 € auf 99.000 € aufgrund coronabedingter Haushaltseinsparungen gekürzt.

Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.

in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).

Fördertöpfen: Die Kosten für den Ausbau der Spielflächenmaßnahmen werden ganz oder teilweise durch den jeweiligen Investor getragen (bei städtebaulichen Verträgen) oder die Antragstellung und

Abrechnung der Kosten erfolgt über Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung (Bereich Stadterneuerung im Stadtplanungsamt), wobei der städtische Anteil über die Spielplatz- bzw. Spielhofpauschale zu finanzieren ist.

1.1 Maßnahmenlisten 2022 bis 2025

In der „AG Spielen“ im Dezember 2021 wurde folgende Verteilung der Mittel in den entsprechenden MIP-Ansätzen für 2022 und 2023 festgelegt und für die Jahre 2024 und 2025 vorgeplant.

Im Vergleich zu Berichten der Vorjahre wurde der Begriff Generalsanierung durch den Begriff Neugestaltung ersetzt und unterscheidet sich zur Neuanlage darin, dass ein bereits vorhandener Spielplatz / Spielhof komplett neugestaltet wird.

A) Spielplätze

MIP Nr. P5515900000U mit jährlich 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze

Kurzer Sachstand Maßnahmen aus der Spielplatzpauschale 2021

o Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz Fertigstellung in 2022

o Obere / Untere Kieselbergstraße, Spielplatz Bauverzögerung, Planung in 2020 abgeschlossen Fertigstellung für Herbst 2022 geplant

o Austraße, Bolzplatz Neugestaltung Fertigstellung im Frühjahr 2022 90 % Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Länder

o Spielplatz Langseestraße, Alfelder Weg Neuanlage Fertigstellung für Frühjahr 2022 Finanzierung über städtebaulichem Vertrag, Co-Finanzierung über Spielplatzpauschale

Festlegung Spielplatzpauschale 2022

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
*Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2022 2022 4
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 7
Obere/Untere Kieselberg- straße, Spielplatz Neugestaltung, Nachfinanzierung 2019/ 2020 2021 / 2022 12
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 / 2023 41
Karl-Heller-Straße, Groß- gründlach, B-Plan 4612, Spielplatz Mischfinanzierung Städtebaulicher Vertrag und Spiel- platzpauschale Neuanlage 2021 2021 / 2022 46
Wandererstraße, Spiel- und Aktionsfläche Städtebauförde- rung X Nachfinanzierung 2019 2021 / 2022 13

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

* Fenitzerplatz: Die Planungen zum Fenitzerplatz konnten mangels personeller Kapazitäten bei SÖR nicht wie vorgesehen 2020 / 2021 begonnen werden. Daher verschiebt sich das Projekt ins Jahr

  1. Hierbei wird unabhängig von einer großen Gesamtplanung für die Platzgestaltung nur der Spielbereich für Kinder bis 6 / 8 Jahre attraktiver und zeitgemäßer gestaltet.

Festlegung Spielplatzpauschale 2023

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsflächen X Neugestaltung 2022 / 2023 2023 7
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz, Archäologie Neuanlage , Nachfinanzierung 2020 / 2021 2022 / 2023 41
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung und Erweiterung 2023 2024 27
Rechenberg oberer Be- reich, BA 3 Bolz- und Basketballplatz X Neugestaltung 2022 2023 / 2024 18

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Vorplanungen Spielplatzpauschale 2024 – 2025

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Teilfinanzierung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Rechenberg oberer Be- reich, BA 3, Bolz- und Basketballplatz X Neugestaltung 2022 2023 / 2024 18
Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2023 2024 10
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung und Erweiterung 2023 2024 27

Finanzierung /

Teilfinanzierung

aus Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Kurzer Sachstand abgeschlossene Maßnahmen über Finanzierung Dritter

o Langwasser T / Spielplatz Ursula-Wolfring-Straße Neuanlage Finanzierung und Bau über WBG Fertigstellung Ende 2021

o Spielplatz Langseestraße, Alfelder Weg Neuanlage Fertigstellung für Frühjahr 2022 vorgesehen Finanzierung über städtebaulicher Vertrag, Co-Finanzierung über Spielplatzpauschale

o Spielplatz Karl-Heller-Straße in Großgründlach Neuanlage in Bau, Fertigstellung für Herbst 2022 vorgesehen Finanzierung über städtebaulicher Vertrag

o Spielflächen für Kinder und Jugendliche, Jamnitzerplatz Neugestaltung Fertigstellung für Anfang 2022 vorgesehen Finanzierung über MIP und Städtebauförderung

o Bolzplatz Austraße Neugestaltung Fertigstellung für Frühjahr 2022 vorgesehen Finanzierung: Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern

o Spiel- und Bolzplatz Prof. Ernst-Nathan-Straße Neugestaltung Fertigstellung Sommer 2021 Finanzierung: MIP, Masterplan Freiraum

o Spiel- und Aktionsflächen, Rechenberg Neugestaltung BA 1 + BA 2: Fertigstellung 2021 Finanzierung: MIP, Masterplan Freiraum

Spielplätze über Finanzierung Dritter

Maßnahmen in Planung und Bau bis 2025

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzie-
rung aus
Drittmittel
Helmut-Herold-Platz, Spielplatz und Bolzplatz Bundesmittel In- vestitionsoffen- sive Sport / In- vestitionspakt Sportstätten X Neugestaltung 2020 / 2021 2022 / 2023 8
Buch, Spielplatz Zusammenle- gung mit Bau freiw. Feuer- wehr über WBG-k geplant, Finanzierung noch unklar Neuanlage 2021 / 2022 2022 / 2023 44
Münchener Straße, Skateanlage Fördermittel des Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern, MIP Neugestaltung und Erweiterung 2020 2022 / 2023 55
Luitpoldhain BIC-Verfahren X Neugestaltung und Erweiterung 2021 2023 6
Brucker Straße, B-Plan 4612, Großgründlach, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2020 2021 / 2022 46
Stadtpark, Spiel- und Ball- spielflächen Masterplan Freiraum X Neugestaltung 2021 / 2022 Ab 2023 3
Marie-Beeg-Straße, Spielplatz Masterplan Freiraum Neugestaltung 2020 2022 11
Obere Wöhrder See / Fluß- straße, Naturspielplatz (Masterplan Oberer Wöhr- der See) Masterplan Frei- raum, Städte- bauförderung Neubau 2020 / 2021 Ab 2023 18
Dr. Carlo-Schmid-Straße, Bolzplatz und Erweiterung Jugendangebot (Master- plan Oberer Wöhrder See) Masterplan Freiraum; städ- tebaulicher Ver- trag; Städte- bauförderung X Neugestaltung und Erweiterung des Angebots 2023 / 2024 2025 18
Erhardstraße, Spielplatz (Masterplan Oberer Wöhr- der See) Masterplan Neugestaltung 2022 / 2023 2024 5

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Freiraum; städ- tebaulicher Ver- trag; Städte- bauförderung
Marthastraße, Spiel- und Bolzplatz (Masterplan Oberer Wöhr- der See) Masterplan Freiraum; Städ- tebauförderung X Neugestaltung 2022 / 2023 2024 5
Aktionsfläche Mögeldorf – Jugendspielangebot an der Satzinger Mühle (Masterplan Oberer Wöhr- der See) Masterplan Frei- raum, Städte- bauförderung X Neugestaltung 2025 2026
Annette-Kolb-Anlage, Spiel- und Aktionsflächen BIC-Verfahren läuft; Städtebauförde- rung X Neugestaltung / Neuanlage 2021 2023 25
Dorfäcker Straße, Aktions- flächen mit Bolzplatz BIC-Verfahren läuft X Neuanlage 2020 / 2021 2022 14
Züricher Park, Spielflächen Fördermittel vom Bund, BIC- Maßnahme Neuanlage 2021 2023 / 2024 57
Witschelstraße, Skateanlage Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern, Städ- tebauförderung Neugestaltung 2019 / 2020 2022 / 2023 11
Hainstraße / Scharrer- straße, B-Plan Nr. 5422, Luitpoldviertel, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2022 / 2023 2023 6
Ferdinand-Drexler-Weg, Spiel- und Aktionsflächen Städtebauförde- rung, BIC-Maß- nahme X Neugestaltung und Erweiterung 2020 / 2023 Ab 2024 26
Wetzendorfer Park, Spielflächen MIP, Master- plan Freiraum Neuanlagen Ab 2021 Ab 2025 14
Leipziger-/Weimarer Straße, Spielplatz Ablöse aus Baugebiet Dresdener Straße B-Plan 3644 Städtebaulicher Vertrag Neugestaltung 2023 / 2024 2025 18
Regensburger Straße, Vel- burger- / Parsberger Straße („Raketenspielplatz“) Ablöse aus Baugebiet Hain- straße, B-Plan 4522 Neugestaltung und Erweiterung Ab 2024 Ab 2025 6
Regensburger Viertel, B- Plan Nr. 3490, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2024 2024 / 2025 20
Lichtenreuth, (Brunecker- straße Modul I), Spielflächen Finanzierung über Investor Neuanlagen 2022 2024 / 2025 56
Eslarner Straße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor Neuanlage 2022 Ab 2023 52
Hesperiedengarten / Rie- senschritt, Spielplatz BIC-Maßnahme / Ablöse Spielplatzneuge- staltung und Erweiterung 2023 2024 2

Aktionsflächen im Annapark: Die Bolz- und Basketballbereiche im Annapark sind dringend sanierungsbedürftig.

Nach kritischer Betrachtung der zu erwartenden Kosten fällt die Sanierung in eine finanzielle Größenordnung, die eine Anmeldung zum BIC erforderlich macht. Überlegungen, die Sanierung des Annaparks in die MIP-Pauschalen aufzunehmen, um eine zeitnahe Umsetzung planen zu können, mussten verworfen werden. Nach Angaben der Unterhaltsabteilung von SÖR sind die Jugendangebote im Annapark aber nicht mehr lange mit den Mitteln des Unterhalts offen zu halten. Dringender Handlungsbedarf ist daher gegeben. SÖR wird deshalb den Annapark zum BIC für 2023 anmelden.

Spiel- und Aktionsflächen im Westpark: Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs im Westpark mussten bereits Spielgeräte für Kinder ersatzlos abgebaut werden. Der Westpark ist im Aktionsplan Masterplan Freiraum aufgenommen, bis 2025 aber noch nicht im zugehörigen MIP 714 finanziert. Aktuell können bei SÖR-Grünplanung für dessen Planung und Bau keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Als kurzfristige Interimslösung wurde in 2021 eine „KuKuK-Box“ (mobiles Spielangebot im ausrangierten Schiffscontainer) im Westpark aufgebaut. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll eine weitere „KuKuK-Box“ über Spendenmittel in 2022 das fehlende Spielangebot etwas mildern. Grundlage für die Planung der Spielflächen ist ein neu aufzustellendes Gesamtkonzept für den Westpark, in dem die Spiel- und Aktionsflächen in das Gesamtkonzept integriert sind. Bis diese Planungen umgesetzt werden können, muss eine Lösung gefunden werden. Die mobilen Spielcontainer können das Defizit über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend decken. J wird deshalb zusammen mit SÖR in 2022 prüfen, welche weiteren Möglichkeiten sich zur Verbesserung anbieten und im JHA wieder berichten.

Schweinauer Buck: Bis 2025 kann aufgrund fehlender personeller Ressourcen bei SÖR-Grünplanung keine Neuplanung zum Ausbau der Skateanlage sowie eine Neuanlage als Pumptrack erfolgen. Der Schweinauer Buck ist im Aktionsplan Masterplan Freiraum aufgenommen, Planungen mit Jugendlichen über laut! haben jedoch bereits stattgefunden.

Weitere noch nicht finanzierte, dringliche Spiel- und Aktionsflächenmaßnahmen sowie erforderliche Neugestaltungen:

Projekt Mögliche Ballspiel Maßnahmentyp PB
Finanzierung (Planungs-
bereich)
Annapark, Spiel- und Akti- onsflächen (siehe vorangegangenen- Textbeitrag zum Annapark) BIC-Anmeldung X Neugestaltung 7
Westpark, Spiel- und Akti- onsflächen (siehe vorangegangenen Textbeitrag zum Westpark) Masterplan Frei- raum X Neugestaltung 57 + 11
Schweinauer Buck, Skatean- lage, Pumptrack (siehe vorangegangenen Textbeitrag zum Schwein- auer Buck) Masterplan Frei- raum Neuanlage / Neugestaltung 10
Happurger Str./ Bhf Laufamholz, Spielplatz Spende für eine mobile Spielebox Neugestaltung, Sanierungsbedarf Interimslösung durch Aufstellung ei- nes mobilen Spielecontainers im Jahr 2022 52
Ritterplatz, Spielplatz Neugestaltung 6
Südstadtpark, Spielplatz Städtebauförde- rung bis 2025 möglich; BIC-relevante Maßnahme Neugestaltung 7
Budapester Platz, Spielflä- chen BIC-relevante Maßnahme Neugestaltung 7
Carrettscher Park / Innere Kobergerstraße, Spielplatz Neugestaltung 3
Tilsiter Straße, Spielplatz Neugestaltung 34
Christoph-Weiß-/Krugstr., Spielplatz Neugestaltung 2
Rosenau, Spielflächen Städtebauförde- rung möglich, BIC-relevante Maßnahme Neugestaltung 12
Reitackerstraße, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 12
Militscher-/Oppelner Straße, Bolzplatz Städtebauförde- rung möglich x Neugestaltung 27
Heinickeplatz, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 13
Reichelsdorfer Schulgasse, Spielplatz am Bolzplatz Neuanlage 36
Waldstromerstraße, Spiel- platz Neugestaltung 36
Hautschstraße, Spiel- und Basketballplatz Städtebauförde- rung möglich x Erweiterung 13
Bamberger Straße, Spiel- platz Neugestaltung 15
Kochstraße, Spielplatz Sanierungsbedarf 9
Gleiwitzer-/Bunzlauer Straße, Langwasser Bolzplatz Städtebauförde- rung möglich x Neugestaltung 26
Steinmetzanlage, Spielplatz Neugestaltung 57
Fritz-Erler-Straße, Boxdorf, Spielplatz Neugestaltung 45
Veilhofstraße, Spielplatz Neugestaltung 5
Kuhweiher / IDEAL, Spiel- platz Verlegung/Neuanlage, Spielplatz in Kleingartenanlage verlegen 39
Singerstraße / Melanchthon- platz, Spielflächen Städtebauförde- rung möglich X Neugestaltung 8
Schornbaumstraße, Altenfurt, Spielplatz Neugestaltung und Erweiterung 22
Wohlauer Straße, Altenfurt, Spielplatz Neugestaltung Sanierung/Neuanlage 22
Mühlweg Spiel- und Bolz- platz + Unterstand Neugestaltung 14
Breslauer Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 26
Gleiwitzer Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 26
Gleiwitzer-/Jauerstraße, Langwasser, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 26
Elisabeth-Selbert-Platz, Ge- meinschaftshaus Langwas- ser, Spielplatz Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung 26
Leipziger- / Mommsen- / Jenaerstraße, Spielplatz Neugestaltung 18

Der im SÖR/WA am 12.02.2020 vorgelegte Spielplatzbericht dokumentierte den stark gestiegenen Sanierungsbedarf der vorhandenen Spielplätze. Die in den letzten zwei Jahren erfolgreich in den MIP als Einzelmaßnahme aufgenommenen Maßnahmen binden die personellen Ressourcen bei J und SÖR, so dass nur äußerst dringende Maßnahmen wie der Annapark für 2023 zum BIC angemeldet werden können. Weitere dringlich zu sanierende MIP-relevante Einzelmaßnahme wie z.B. der Budapester Platz,

Melanchthonplatz, West- oder Südstadtpark können deswegen nur sukzessive zum BIC angemeldet werden. Der Sanierungsbedarf wird sich trotz Anstrengungen noch weiter verschärfen.

B) Spielhöfe

MIP Nr. P5515800000U, jährlich 290.000 €

Kurzer Sachstand der Spielhof-Maßnahmen aus 2020

o Grundschule Großgründlach, Spielhof Angebotsverbesserung Finanzierung über die Spielhofpauschale Fertigstellung Frühjahr 2022

o Grundschule Altenfurt, Spielhof Teilsanierung, Angebotsverbesserung Die Maßnahme war ursprünglich aufgeschoben, konnte aber kurzfristig als Teilsanierung wieder in die Spielhofpauschale 2021 aufgenommen werden. Fertigstellung in 2022

Festlegungen Spielhofpauschale 2022

Projekt Finanzie- Maßnahmentyp Planung Bau PB
rung (Planungs-
bereich)
MS St. Leonhard Städtebauför- derung mög- lich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 / 2022 2023 11
MS Schlößleinsgasse Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2022 2023 36

Festlegungen Spielhofpauschale 2023

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
MS St. Leonhard Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 / 2022 2023 11
MS Schlößleinsgasse 8 Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2022 2023 36
GS Max-Beckmann- Schule Angebotsverbesserung 2023 2024 31

Vorläufige Festlegungen Spielhofpauschale 2024/ 2025

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
MS Neptunweg Neugestaltung Ab 2024 2025 18
MS Ambergerschule Neugestaltung Ggf. ab 2025 Ab 2025 10
GS Bartholomäusschule Neugestaltung ab 2024 2024 / 2025 5

Weitere vordringliche Spielhofmaßnahmen

GS Regenbogenschule Neugestaltung Spielhof (Prüfung baulicher Maßnah- men muss noch erfolgen) 26
MS Neunhofer Hauptstraße Neuanlage für Mittelschule (Prüfung noch erforderlich) 47
Spielhöfe Altenfurt Neugestaltung des großen Spielhofs der GS 22

An vielen Schulstandorten wie z.B. GS Johannis, Konrad-Groß-Schule und Veit-Stoß-Realschule stehen bauliche Veränderungen an oder sind bereits in Planung oder Bau. Aus diesem Grund können eine ganze Reihe an Spielhofprojekten, die als notwendige Neugestaltung bisher für die Spielhofpauschale gelistet waren, vorerst nicht weiterverfolgt bzw. eingeplant werden. Nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen werden die notwendigen Neugestaltungen der Spielhöfe wieder in der Spielhofplanung aufgegriffen. Die Spielhöfe sollen zukünftig bei Baumaßnahmen von Schulen und Horten kostentechnisch mit ermittelt und als Gesamtbaumaßnahme zum BIC mit angemeldet werden.

C) Programm „Aus 1 mach 3“

MIP Nr. P5515400000U, Ansatz 207.000 € (städtischer Anteil 138.000 € / Spenden 69.000 €)

Kurzer Sachstand zu den abgeschlossenen Projekten aus dem Programm „Aus 1 mach 3“ in

o Spielplatz Märzenweg Angebotserweiterung für Kleinkinder

o Spielplatz Gersweiler- / Pirmasenserstraße Wegekennzeichnungen für Spielplatz ohne Einzäunung

o Spielhof Billrothschule Angebotserweiterung durch eine Vogelnestschaukel

Anträge für das Programm „Aus 1 mach 3“ für 2022

Projekt Maßnahmentyp PB
(Planungsbereich)
Phillip-Körber-Weg / Grünanlage bei Villa Leon Calisthenicsanlage für Jugendliche 11
Öffentlich zugängliches Grundstück des Sportverein TSV Falkenheim Bewegungspark für alle Generationen 28
Spielplatz Steinmetzanlage Erweiterung des Spielplatzangebots für Kleinkin- der 57
Bolzplatz Rechenberg Fußballtore für den oberen noch nicht sanierten Bereich im Rechenberg – BA 3 18

1.2 Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Die Spielplatzpauschale beinhaltete entsprechend dem JHA-Beschluss von 2014 jährlich 110.000 € konsumtive Mittel. Wegen der Einsparungsnotwendigkeit, bedingt durch die Corona-Pandemie, haben sich die Ausgabemöglichkeiten im Jahr 2021 auf 99.000 € reduziert. Auch im Jahr 2022 steht nur die gekürzte Summe zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. Die Anliegen werden in Jugendversammlungen, über die virtuelle Beteiligungsplattform „laut-nuernberg.de“ sowie im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von laut! von Jugendlichen vorgebracht. Daher sind die Anliegen der Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Aufträge meist nicht langfristig im Voraus planbar. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aber Voraussetzung für eine gelungene Partizipation. Dies stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der beteiligten Dienststellen.

Über die Mittel realisierbare Anliegen von Jugendlichen beziehen sich z.B. auf die Verbesserung der Ausstattung, der Aufenthaltsqualität, der Nutzungszeiten und -möglichkeiten, der Beleuchtung sowie

der Pflege und den Unterhalt von öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Aktionsflächen und Sportflächen für diese Altersgruppe.

Beteiligt an der Umsetzung möglicher Maßnahmen sind die Verwaltung des Jugendamts, die Kooperationspartner von laut! (KJR und Medienzentrum Parabol e.V.), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. weitere Dienststellen, wie z. B. Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, Hochbauamt und die Bauordnungsbehörde.

2021 konnten folgende Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden:  Bolzplatz Austraße, Gostenhof: Graffiti-Projekt / Mauergestaltung  Fußballplatz Mühlweg, Schniegling: Belagsanierung, Einbau von Teppichvlies  Kornmarkt: schallisoliertes Skateelement  Bolzplatz Bürgergarten, Langwasser: Sanierung Bolzplatz  Reutles: Unterstand mit Sitzmöglichkeiten bei der Skateanlage

Für 2022 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Vorhaben geplant bzw. werden aktuell geprüft:  Radmeisterstraße: Sanierung des Bolz- und Baketballplatzes  Radmeisterstraße: Erweiterung des Angebots durch einen Unterstand  An der Wied / Kuhweiher: Erweiterung des Angebots durch einen Unterstand  Pastoriusstraße: Sanierung des Bolzplatzes, größere Fußballtore und eine Sitzbank  Spittlertorgraben: Bodenmarkierungen am Basketballplatz  Unterstand Langwasser: Graffiti-Projekt  Theodor-Heuss-Brücke / Reutersbrunnenstraße: Zustand des Fußballplatzes verbessern

Eine Prüfung der Realisierbarkeit der Vorhaben, die für 2022 geplant sind, muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2022 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Aktuelle Situation Corona

Bericht:

Die Verwaltung berichtet mündlich über die aktuelle Situation im Hinblick auf die Corona- Pandemie und die damit verbundenen Belastungssituationen von jungen Menschen, Familien und den Mitarbeitenden in der Jugendhilfe.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Obwohl alle Menschen von der Corona-Pandemie betroffen sind, unterscheiden sich die Auswirkungen nach Lebenslage und (sozialer) Herkunft mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Bildungschancen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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