Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
24.02.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 5 Sitzungsvorlage J/049/2021 5 TOP Ö 2 Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger 8 Bericht J/001/2022 8 Bericht_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger J/001/2022 12 Antrag CSU_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger J/001/2022 15 TOP Ö 3 Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 - 2025 17 Sitzungsvorlage J/002/2022 17 Entscheidungsvorlage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025 J/002/2022 21 Beilage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025 J/002/2022 24 TOP Ö 4 Aktuelle Situation Corona 34 Bericht J/003/2022 34
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 24.02.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht
Ries, Elisabeth
2. Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021 J/001/2022
Ries, Elisabeth
3. Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 - 2025 Beschluss
Ries, Elisabeth
4. Aktuelle Situation Corona Bericht
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.12.2021,
öffentlicher Teil
6. Auflagen
7. Mitteilungen
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Erziehungsberatungsstellen - beratender Sitz: Herr Martin Seger von der Erziehungsberatungsstelle der Caritas (Diözese Eichstätt) wird für Frau Marija Bakula als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt wie bisher Frau Elisabeth Rümenapf.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021
Anlagen: Bericht_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger Antrag CSU_Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger
Bericht:
Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger. Insbesondere für Kinder Inhaftierter bedeutet fehlender Kontakt ein hohes Risiko emotionaler Belastung und Stigmatisierung mit möglicherweise langanhaltenden Folgen für ihre psychische Gesundheit. Das Thema hat inzwischen auf Landesebene die Aufmerksamkeit des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales erreicht und wird in Modellprojekte in zwei Justizvollzugsanstalten münden. In Nürnberg gibt es über den freien Träger Treffpunkt e.V. bereits seit vielen Jahren für die Familien ein bewährtes Angebot. Ergänzend zur schriftlichen Vorlage wird Treffpunkt e.V. in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich über die Arbeit mit Familien Straffälliger berichten.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendliche unabhängig v. Geschlecht, sex. Orientierung, Religion, Kultur o. Herkunftsland. Es gibt geschlechtsspezifische Unterschiede bei Inanspruchnahme.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Bericht zur Beratung und Unterstützung von Familien Straffälliger
Hier: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.09.2021
Zu den aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung bezogen:
- Ist dem Jugendamt die Anzahl an von elterlicher Inhaftierung betroffenen Kindern be-
kannt?
Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da das Merkmal „Inhaftierung eines Elternteils“ in keiner Statistik abgefragt wird. Qualifizierten Schätzungen zufolge sind bis zu 100.000 Kinder in Deutschland jährlich von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Insgesamt handelt es sich also um kein Randthema. Daher unterstützt die Stadt Nürnberg seit vielen Jahren die Angebote von Treffpunkt e.V., die sie im Zusammenhang mit dem Strafvollzug anbieten:
Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene Soziale Trainingskurse Täter-Opfer-Ausgleich (§ 45, 10 JGG) Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen themenbezogene Einzelarbeit (Kurzberatung mit drei bis fünf Kontakten) Tu was“-ambulante Maßnahmen für Schüler/-innen im Vollstreckungsverfahren
Hilfen für Erwachsene Fachstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
Besondere Angebote für Opfer und Täter/Täterinnen Psychosoziale Prozessbegleitung Soziales Einzeltraining RESPEKT! (Täter- und Täterinnenarbeit bei häuslicher Gewalt)
Hilfen für Angehörige von Inhaftierten persönliche und telefonische Einzelberatung, Online Beratung Partnerinnengruppe
- Wie stellt das Jugendamt sicher, dass betroffene Kinder zielgenaue Hilfe bekommen und
in welcher Form wird Beratung und Unterstützung zielgerichtet angeboten?
Das Jugendamt mit seinen verschiedenen Aufgabenfeldern kommt immer wieder direkt oder indirekt mit Kindern Inhaftierter in Berührung. Die Sensibilisierung der entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Abteilungen, z.B. in den Kindertagesstätten, der Jugendsozialarbeit an Schulen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem Allgemeinen Sozialdienst ist dabei Grundlage für eine zielgerichtete Unterstützung. Hier kann auf die Expertise des Treffpunkts e.V. und dessen Projekt TAKT (www.treffpunkt-nbg.de/projekte/takt.html) zurück gegriffen werden. Dazu werden regelmäßig Fortbildungen angeboten.
Bereits seit vielen Jahren ist der „Treffpunkt e.V.“ ein enger Kooperationspartner des Jugendamtes. Dieser wurde im Jahr 1991 als Beratungsstelle und eben als „Treffpunkt“ für Angehörige von erwachsenen Inhaftierten gegründet. Die Hilfen für Angehörige beinhalten u.a. Väter-Kind-Gruppen und begleitete Besuche für Kinder in der JVA Nürnberg (s.u.). Daneben entwickelte sich der „Treffpunkt“ in Nürnberg aber auch zur dritten „tragenden Säule“ der Jugendstrafrechtspflege in Nürnberg, neben dem Jugendgericht und dem Jugendamt. Mit der Durchführung von Maßnahmen, die
den jungen Leuten vom Jugendgericht auferlegt werden, ist in Nürnberg seit 20 Jahren der „Treffpunkt e.V“ vom Jugendamt, durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 08.07.1999, beauftragt. Seit über 10 Jahren engagiert sich der Verein auch in der Familienbildung und beruflichen Integration mit vielfältigen Angeboten. Im Jahr 2017 erfolgte zudem die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 3 AGSG. (siehe JHA, TOP 10 vom 28.09.2017).
Die Fachlichkeit und Lobbyarbeit des bundesweit bekannten und anerkannten Vereins garantiert, dass die Belange der Betroffenen stets im Fokus bleiben und Berücksichtigung finden.
- Wie setzt das Jugendamt das Recht der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen (wie festgeschrieben in Artikel 9 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention) in Zeiten von Inhaftie-
rung um?
Seit vielen Jahren ist die sogenannte „Väter-Kind-Gruppe“ als Gruppenangebot für die Förderung der Beziehung von Kindern zu ihren inhaftierten Vätern ein bewährtes und von allen Beteiligten (inkl. Justizvollzugsanstalt) anerkanntes und geschätztes Angebot. Neben der Förderung der Beziehung ist auch die Stärkung der Erziehungskompetenz der Väter erklärtes Ziel des Angebotes.
Begleitete Einzelbesuche, speziell für kleinere Kinder, die von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vorbereiteten und gestalteten kindgerechten Räume ermöglichen Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen (z.B. aufgrund des Delikts des Elternteils) kaum Kontakt-/Besuchsmöglichkeiten zum inhaftierten Elternteil haben, die Umsetzung dieses Rechts. Diese Eltern-Kind-Zeit findet ohne uniformierte Besuchsüberwachung statt und wird zudem nicht auf eine mögliche Regelbesuchszeit angerechnet.
Die beiden Angebote, die sowohl das Recht der Kinder auf Umgang mit einem inhaftierten Elternteil als auch das Recht des inhaftierten Elternteils auf Umgang mit dem Kind unterstützen, werden im Rahmen eines Zuschusses unterstützt. Für das Jahr 2021 wurde hier eine Erhöhung des Zuschusses für den Teilbereich Begleitete Besuche beschlossen (+1.267 € zzgl.) um die Personalkapazitäten zur Durchführung weiterer Besuche aufstocken zu können. Insgesamt erhielt Treffpunkt e. V. für die Durchführung der Angebote (VKG, Begleitete Besuche) im Jahr 2021 27.400 Euro. „Treffpunkt e.V.“ hat die Expertise im Umgang mit den Rahmenbedingungen der Justiz und ist gleichzeitig so anerkannt, dass diese im Interesse der Kinder optimal gestaltet werden können. Für eine kleine Gruppe von Betroffenen kann das Angebot sehr entlastend wirken und die Eltern-Kind- Beziehung stärken.
Im Jahr 2019 nahmen insgesamt 145 Erwachsene (in Haft oder Untersuchungshaft) an den durch Treffpunkt e. V. betreuten Vater-Kind-Gruppen-Angeboten teil. 2020 konnten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich weniger Personen an den Treffen teilnehmen (28 Teilnehmende). Insgesamt wurden in 2020 dennoch 26 Gruppenstunden und 13 Reflexionsgruppen durchgeführt. Im Rahmen der Begleiteten Besuche gab es im Jahr 2020 beim Träger Treffpunkt e. V. insgesamt 10 Anfragen des ASD Fachdienstes und 14 Anfragen von Elternteilen. Trotz der coronabedingten JVA-Schließungen konnten unter strengen Hygieneauflagen 80% der monatlichen Besuche durchgeführt werden, insgesamt nahmen 42 Erwachsene an dem Angebot teil. Im Jahr 2019 konnte das Angebot noch von 83 Erwachsenen genutzt werden. (Quelle: Verwendungsnachweis Treffpunkt e. V. für das Jahr 2020 vom 09.03.2021). Die Zahlen für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor, aber auch 2021 konnten Einzelbesuche nur begrenzt stattfinden. Außerdem mussten die Rahmenbedingungen und der Ablauf der Besuchsbegleitungen auf Basis der Hygienevorgaben der JVA laufend angepasst werden.
- Gibt es eine Institution, die den betroffenen Familienteilen bereits zum Zeitpunkt des Strafantritts in ihrer existentiellen Notsituation eine Beratung und Hilfestellung (psycholo-
gisch und sozialpädagogisch) in dieser kritischen Situation anbietet?
In diesem Zusammenhang kommt dem oben genannten Treffpunkt wieder eine zentrale Funktion zu. Hier ist insbesondere das differenzierte Angebot der Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten zu nennen (siehe JHA, TOP 10 vom 28.09.2017). Beispielhaft sei genannt: persönliche und telefonische Einzelberatung, Onlineberatung, Gruppenangebote.
Desweiteren hat sich aus dem im Jahr 2020 beendeten bundesweitem Projekt „Netzwerk Kinder von Inhaftierten“ ein überregionales Netzwerk aus Verantwortlichen der Jugend-und Straffälligen Hilfe, Justiz, Politik, Wissenschaft, freien Trägern sowie Engagierten und Fachkräften entwickelt, das u.a. kollegiale Beratung anbietet (Kontakt wird über Treffpunkt vermittelt).
Im Rahmen der wirtschaftlichen und erzieherischen Beratung sind die Bezirkssozialpädagogen und Bezirkssozialpädagoginnen des Allgemeinen Sozialdiensts erste Anlaufstelle für betroffene Familien. Bei Bedarf können den Kindern und den Eltern geeignete Hilfen zur Erziehung angeboten werden. Immer wieder ist es auch notwendig, dass dieser bereits vor der Inhaftierung tätig wird, nämlich dann, wenn in Zusammenhang mit der Inhaftierung von Eltern(-teilen) die Versorgung der Kinder sichergestellt werden muss.
- Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Träger der Nürnberger Justizvollzugsanstalten die Schaffung eines familien- bzw. kindgerechten Raums, in dem straffällige Eltern den Kontakt
zu ihren Kindern aufrechterhalten und pflegen können, zu vereinbaren?
Dies ist bereits im Rahmen der beiden oben genannten Angebote gelungen und wird stetig weiterentwickelt.
ÖÖ
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 - 2025
Anlagen: Entscheidungsvorlage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025 Beilage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2022_2025
Sachverhalt (kurz):
In der "AG Spielen" am 7.12.2021 wurde auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" die Ausbauplanung (Neubau, Sanierung, Erweiterung) der Spielflächen für 2022 bis 2025 abgestimmt. Die Koordination der "AG Spielen" liegt bei der Verwaltung des Jugendamts als Bedarfsträger für Spielflächen. Teilnehmer sind SÖR, die Bürgerämter Süd, Nord und Ost (BANOS), Stpl, SpS, H, Ref. V/Bündnis für Familie, der KJR sowie Ref.IV/Schule und Sport und das Amt für Allgemeinbildende Schulen. Der Jugendhilfeplan "Spielen in der Stadt" ist verbindliche Planungsgrundlage für die Spielflächenplanung und enthält eine detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse.
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg und die Verwaltung des Jugendamts legen im Folgenden das Ergebnis der "AG Spielen" zur Ausbauplanung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen im Zeitraum 2022 - 2023 zur Beschlussfassung vor, ergänzt werden diese durch Informationen zum Partizipationsmodell laut!.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.127.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.028.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 99.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe MIP-Anmeldung 2022/2025
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM/SÖR
Ref.IV/HVE
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den notwendigen Ausbau von öffentlichen Spiel-, Sportund Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche sowie Spielhöfen für die Jahre 2022 bis 2023 auf der Grundlage der von der Verwaltung des Jugendamts und des Servicebetriebs Öffentlicher Raum vorgelegten Entscheidungsvorlage.
Entscheidungsvorlage
Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 und 2023
Die Festlegung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen erfolgte im Rahmen einer dienststellenübergreifenden Abstimmung (AG Spielen) und auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“. Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig beachtet, wobei u. a. auch Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034 berücksichtigt werden.
Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert: MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze. Die MIP-Pauschale wurde um 200.000 € erhöht, die laut!-Mittel wurden von 110.000 € auf 99.000€ aufgrund coronabedingter Haushaltseinsparungen gekürzt. MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich. MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €). u.a. Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge
1. Maßnahmenlisten
Im Rahmen der Spielplatzpauschale (MIP Nr. P5515900000U) wurde in der „AG Spielen“ im Dezember 2021 folgende Verteilung der Mittel festgelegt:
| Spielplatzpauschale 20221 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | ||
| Teilfinanzie- | angebot | |||||||
| rung aus | (Verbes- | |||||||
| Drittmittel | serung) | |||||||
| Fenitzerplatz, Spielplatz | Neugestaltung | 2022 | 2022 | 4 | ||||
| Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche | X | Neugestaltung | 2022 / 2023 | 2023 | 7 | |||
| Obere/Untere Kieselberg- straße, Spielplatz | Neugestaltung, Nachfinanzierung | 2019 / 2020 | 2021 / 2022 | 12 | ||||
| Höfen, Lotharstraße, Spielplatz | Neuanlage | 2020 / 2021 | 2022 / 2023 | 41 | ||||
| Karl-Heller-Straße, Groß- gründlach, B-Plan 4612, Spielplatz | Mischfinanzie- rung: Städtebau- licher Vertrag und Spielplatz- pauschale | Neuanlage | 2021 | 2021 / 2022 | 46 | |||
| Wandererstraße, Spiel- und Aktionsfläche | Städtebauförde- rung | X | Nachfinanzierung | 2019 | 2021 / 2022 | 13 |
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
1 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!
| Spielplatzpauschale 20232 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | ||
| Teilfinanzie- | angebot | |||||||
| rung aus | (Verbes- | |||||||
| Drittmittel | serung) | |||||||
| Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsflächen | X | Neugestaltung | 2022 / 2023 | 2023 | 7 | |||
| Höfen, Lotharstraße, Spielplatz, Archäologie | Neuanlage, Nach- finanzierung | 2020 / 2021 | 2022 / 2023 | 41 | ||||
| Hintere Marktstraße, Spielplatz | Teilfinanzierung über Investor | Neuanlage | 2023 | 2024 | 10 | |||
| Julius-Leber-Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung | Neugestaltung und Erweiterung | 2023 | 2024 | 27 | |||
| Rechenberg oberer Be- reich, BA 3 Bolz- und Basketballplatz | X | Neugestaltung | 2022 | 2023 / 2024 | 18 |
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
Im Rahmen der Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515800000U) wurden die Mittel in der „AG Spielen“ im Dezember 2021 wie folgt verteilt:
| Spielhofpauschale 2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| MS St. Leonhard | Städtebauför- derung möglich | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2021 / 2022 | 2023 | 11 | |
| MS Schlößleinsgasse | Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung | 2022 | 2023 | 36 |
| Spielhofpauschale 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| MS St. Leonhard | Städtebauför- derung möglich | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2021 / 2022 | 2023 | 11 | |
| MS Schlößleinsgasse 8 | Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung | 2022 | 2023 | 36 | ||
| GS Max-Beckmann- Schule | Angebotsverbesserung | 2023 | 2024 | 31 |
2 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!
Für das Programm „Aus 1 mach 3“ (MIP Nr. P5515400000U) wurden für das Jahr 2022 folgende Anträge gestellt:
| Programm „Aus 1 mach 3“ 2022 | |||
|---|---|---|---|
| Projekt | Maßnahmentyp | PB (Planungsbereich) | |
| Phillip-Körber-Weg / Grünanlage bei Villa Leon | Calisthenicsanlage für Jugendliche | 11 | |
| Öffentlich zugängliches Grundstück des Sportverein TSV Falkenheim | Bewegungspark für alle Generationen | 28 | |
| Spielplatz Steinmetzanlage | Erweiterung des Spielplatzangebots für Kleinkinder | 57 | |
| Bolzplatz Rechenberg | Fußballtore für den oberen noch nicht sanierten Bereich im Rechenberg – BA 3 | 18 |
Der im SÖR/WA am 12.02.2020 vorgelegte Spielplatzbericht dokumentierte den stark gestiegenen Sanierungsbedarf der vorhandenen Spielplätze. Die in den letzten zwei Jahren erfolgreich in den MIP als Einzelmaßnahme aufgenommenen Maßnahmen binden die personellen Ressourcen bei J und SÖR, so dass nur die äußerst dringende Maßnahme des Annapark für 2023 zum BIC angemeldet werden kann. Weitere dringlich zu sanierende MIP-relevante Einzelmaßnahmen wie z.B. der Budapester Platz, Melanchthonplatz, West- oder Südstadtpark können deswegen nur sukzessive zum BIC angemeldet werden. Der Sanierungsbedarf wird sich trotz Anstrengungen noch weiter verschärfen.
Eine ausführliche Übersicht zu den Projekten mit Ausblick bis 2025, die sich in Planung und Bau befinden und nicht über die Pauschalen finanziert werden, befindet sich in der Beilage.
1.2. Laut! – Partizipation von Jugendlichen
Bisher standen jährlich 110.000 € konsumtive Mittel zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert wurden, zur Verfügung. Seit 2021 wurden die Mittel für laut!-Projekte auf 99.000 € im Rahmen coronabedingter Haushaltseinsparungen gekürzt. Im Jahr 2021 konnten fünf Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden. Es wurde die Mauer am Bolzplatz Austraße durch ein Graffiti-Projekt gestaltet, die Fußballplätze im Mühlweg in Schniegling und der Bolzplatz im Bürgergarten Langwasser wurden durch eine Belagssanierung aufgewertet, der Kornmarkt wurde mit einem schallisolierten Skateelement ausgestattet und in Reutles wurde die Skateanlage durch einen Unterstand mit Sitzmöglichkeiten erweitert.
Für 2022 sind zum jetzigen Zeitpunkt sieben Vorhaben geplant. Erneut meldeten Jugendliche besonders viele Bedarfe bezüglich Verbesserungen an Sport-, Ball- und Bolzflächen sowie Einrichtung von neuen, wetterunabhängigen Unterständen an. Beispielhaft kann die Sanierung des Bolzplatzes an der Radmeister Straße, Sanierung des Bolzplatzes in der Pastoriusstraße, Verbesserungen durch Bodenmarkierungen am Basketballplatz im Spittlertorgraben sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch einen Unterstand am Spielplatz An der Wied / Kuhweiher genannt werden. Eine Prüfung der Realisierbarkeit dieser Vorhaben muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere, im Laufe des Jahres 2022 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.
Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2022 bis 2025
1. Übersicht der Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2025
In der dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Spielen“ (AG Spielen) wurden am 7. Dezember 2021 die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen nach Priorität für 2022 und 2023 festgelegt und für die Jahre 2024 und 2025 vorgeplant. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.
Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass entsprechende planungsrechtlich gesicherte Standorte zur Verfügung stehen. In die Planung fließen weiterhin Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Anträge von Kinderversammlungen und Anliegen aus dem Partizipationsmodell laut! für Jugendliche mit ein. Die jeweiligen Nutzer/-innengruppen werden beteiligt.
Weitere Entscheidungsfaktoren sind:
Sozialräumliche Strukturdaten auf Planungsbereichsebene, z. B. Dichte der Wohnbebauung und Einwohnerdichte; Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und entsprechende Durchschnittswerte der Planungsbereiche sowie der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034.
Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) finanziert:
- MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale)
in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze.
Die MIP-Pauschale wurde im Vergleich zu den Vorjahren um 200.000 € erhöht. Die Erhöhung war notwendig, um die in den letzten Jahren gestiegenen Mehrkosten für stark gestiegenen Sanierungsbedarf vorhandener Spielplätze, die deutliche Zunahme von Neubaumaßnahmen und die erhöhten Bauverwaltungskosten aufzufangen. Außerdem spielen die Entwicklung des Baupreisindex in den vergangenen fünf Jahren sowie die Novellierung der HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine Rolle, durch die sich Mehraufwände bei der Vergütung externer Planungsleistungen ergeben. Die laut!-Mittel wurden bereits 2021 von 110.000 € auf 99.000 € aufgrund coronabedingter Haushaltseinsparungen gekürzt.
- MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von
Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.
- MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung
in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).
- Weitere Finanzierung über Städtebauförderung, städtebauliche Verträge sowie weitere zusätzliche
Fördertöpfen: Die Kosten für den Ausbau der Spielflächenmaßnahmen werden ganz oder teilweise durch den jeweiligen Investor getragen (bei städtebaulichen Verträgen) oder die Antragstellung und
Abrechnung der Kosten erfolgt über Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung (Bereich Stadterneuerung im Stadtplanungsamt), wobei der städtische Anteil über die Spielplatz- bzw. Spielhofpauschale zu finanzieren ist.
1.1 Maßnahmenlisten 2022 bis 2025
In der „AG Spielen“ im Dezember 2021 wurde folgende Verteilung der Mittel in den entsprechenden MIP-Ansätzen für 2022 und 2023 festgelegt und für die Jahre 2024 und 2025 vorgeplant.
Im Vergleich zu Berichten der Vorjahre wurde der Begriff Generalsanierung durch den Begriff Neugestaltung ersetzt und unterscheidet sich zur Neuanlage darin, dass ein bereits vorhandener Spielplatz / Spielhof komplett neugestaltet wird.
A) Spielplätze
MIP Nr. P5515900000U mit jährlich 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze
Kurzer Sachstand Maßnahmen aus der Spielplatzpauschale 2021
o Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz Fertigstellung in 2022
o Obere / Untere Kieselbergstraße, Spielplatz Bauverzögerung, Planung in 2020 abgeschlossen Fertigstellung für Herbst 2022 geplant
o Austraße, Bolzplatz Neugestaltung Fertigstellung im Frühjahr 2022 90 % Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Länder
o Spielplatz Langseestraße, Alfelder Weg Neuanlage Fertigstellung für Frühjahr 2022 Finanzierung über städtebaulichem Vertrag, Co-Finanzierung über Spielplatzpauschale
Festlegung Spielplatzpauschale 2022
(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilfinanzierung | |||||||
| aus | |||||||
| Drittmittel | |||||||
| *Fenitzerplatz, Spielplatz | Neugestaltung | 2022 | 2022 | 4 | |||
| Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche | X | Neugestaltung | 2022 / 2023 | 2023 | 7 | ||
| Obere/Untere Kieselberg- straße, Spielplatz | Neugestaltung, Nachfinanzierung | 2019/ 2020 | 2021 / 2022 | 12 | |||
| Höfen, Lotharstraße, Spielplatz | Neuanlage | 2020 / 2021 | 2022 / 2023 | 41 | |||
| Karl-Heller-Straße, Groß- gründlach, B-Plan 4612, Spielplatz | Mischfinanzierung Städtebaulicher Vertrag und Spiel- platzpauschale | Neuanlage | 2021 | 2021 / 2022 | 46 | ||
| Wandererstraße, Spiel- und Aktionsfläche | Städtebauförde- rung | X | Nachfinanzierung | 2019 | 2021 / 2022 | 13 |
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
* Fenitzerplatz: Die Planungen zum Fenitzerplatz konnten mangels personeller Kapazitäten bei SÖR nicht wie vorgesehen 2020 / 2021 begonnen werden. Daher verschiebt sich das Projekt ins Jahr
- Hierbei wird unabhängig von einer großen Gesamtplanung für die Platzgestaltung nur der Spielbereich für Kinder bis 6 / 8 Jahre attraktiver und zeitgemäßer gestaltet.
Festlegung Spielplatzpauschale 2023
(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilfinanzierung | |||||||
| aus | |||||||
| Drittmittel | |||||||
| Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsflächen | X | Neugestaltung | 2022 / 2023 | 2023 | 7 | ||
| Höfen, Lotharstraße, Spielplatz, Archäologie | Neuanlage , Nachfinanzierung | 2020 / 2021 | 2022 / 2023 | 41 | |||
| Hintere Marktstraße, Spielplatz | Teilfinanzierung über Investor | Neuanlage | 2023 | 2024 | 10 | ||
| Julius-Leber-Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung | Neugestaltung und Erweiterung | 2023 | 2024 | 27 | ||
| Rechenberg oberer Be- reich, BA 3 Bolz- und Basketballplatz | X | Neugestaltung | 2022 | 2023 / 2024 | 18 |
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
Vorplanungen Spielplatzpauschale 2024 – 2025
(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)
| Projekt | Finanzierung / Teilfinanzierung aus Drittmittel | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechenberg oberer Be- reich, BA 3, Bolz- und Basketballplatz | X | Neugestaltung | 2022 | 2023 / 2024 | 18 | |
| Hintere Marktstraße, Spielplatz | Teilfinanzierung über Investor | Neuanlage | 2023 | 2024 | 10 | |
| Julius-Leber-Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung | Neugestaltung und Erweiterung | 2023 | 2024 | 27 |
Finanzierung /
Teilfinanzierung
aus Drittmittel
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
Kurzer Sachstand abgeschlossene Maßnahmen über Finanzierung Dritter
o Langwasser T / Spielplatz Ursula-Wolfring-Straße Neuanlage Finanzierung und Bau über WBG Fertigstellung Ende 2021
o Spielplatz Langseestraße, Alfelder Weg Neuanlage Fertigstellung für Frühjahr 2022 vorgesehen Finanzierung über städtebaulicher Vertrag, Co-Finanzierung über Spielplatzpauschale
o Spielplatz Karl-Heller-Straße in Großgründlach Neuanlage in Bau, Fertigstellung für Herbst 2022 vorgesehen Finanzierung über städtebaulicher Vertrag
o Spielflächen für Kinder und Jugendliche, Jamnitzerplatz Neugestaltung Fertigstellung für Anfang 2022 vorgesehen Finanzierung über MIP und Städtebauförderung
o Bolzplatz Austraße Neugestaltung Fertigstellung für Frühjahr 2022 vorgesehen Finanzierung: Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern
o Spiel- und Bolzplatz Prof. Ernst-Nathan-Straße Neugestaltung Fertigstellung Sommer 2021 Finanzierung: MIP, Masterplan Freiraum
o Spiel- und Aktionsflächen, Rechenberg Neugestaltung BA 1 + BA 2: Fertigstellung 2021 Finanzierung: MIP, Masterplan Freiraum
Spielplätze über Finanzierung Dritter
Maßnahmen in Planung und Bau bis 2025
| Projekt | Finanzierung / | Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) | Maßnahmentyp | Planung / Beteili- gung | Bau | PB (Planungs- bereich) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilfinanzie- | |||||||
| rung aus | |||||||
| Drittmittel | |||||||
| Helmut-Herold-Platz, Spielplatz und Bolzplatz | Bundesmittel In- vestitionsoffen- sive Sport / In- vestitionspakt Sportstätten | X | Neugestaltung | 2020 / 2021 | 2022 / 2023 | 8 | |
| Buch, Spielplatz | Zusammenle- gung mit Bau freiw. Feuer- wehr über WBG-k geplant, Finanzierung noch unklar | Neuanlage | 2021 / 2022 | 2022 / 2023 | 44 | ||
| Münchener Straße, Skateanlage | Fördermittel des Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern, MIP | Neugestaltung und Erweiterung | 2020 | 2022 / 2023 | 55 | ||
| Luitpoldhain | BIC-Verfahren | X | Neugestaltung und Erweiterung | 2021 | 2023 | 6 | |
| Brucker Straße, B-Plan 4612, Großgründlach, Spielplatz | Städtebaulicher Vertrag | Neuanlage | 2020 | 2021 / 2022 | 46 | ||
| Stadtpark, Spiel- und Ball- spielflächen | Masterplan Freiraum | X | Neugestaltung | 2021 / 2022 | Ab 2023 | 3 | |
| Marie-Beeg-Straße, Spielplatz | Masterplan Freiraum | Neugestaltung | 2020 | 2022 | 11 | ||
| Obere Wöhrder See / Fluß- straße, Naturspielplatz (Masterplan Oberer Wöhr- der See) | Masterplan Frei- raum, Städte- bauförderung | Neubau | 2020 / 2021 | Ab 2023 | 18 | ||
| Dr. Carlo-Schmid-Straße, Bolzplatz und Erweiterung Jugendangebot (Master- plan Oberer Wöhrder See) | Masterplan Freiraum; städ- tebaulicher Ver- trag; Städte- bauförderung | X | Neugestaltung und Erweiterung des Angebots | 2023 / 2024 | 2025 | 18 | |
| Erhardstraße, Spielplatz (Masterplan Oberer Wöhr- der See) | Masterplan | Neugestaltung | 2022 / 2023 | 2024 | 5 |
Ballspiel-
angebot
(Verbesse-
rung)
Planung /
Beteili-
gung
PB
(Planungs-
bereich)
| Freiraum; städ- tebaulicher Ver- trag; Städte- bauförderung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Marthastraße, Spiel- und Bolzplatz (Masterplan Oberer Wöhr- der See) | Masterplan Freiraum; Städ- tebauförderung | X | Neugestaltung | 2022 / 2023 | 2024 | 5 |
| Aktionsfläche Mögeldorf – Jugendspielangebot an der Satzinger Mühle (Masterplan Oberer Wöhr- der See) | Masterplan Frei- raum, Städte- bauförderung | X | Neugestaltung | 2025 | 2026 | |
| Annette-Kolb-Anlage, Spiel- und Aktionsflächen | BIC-Verfahren läuft; Städtebauförde- rung | X | Neugestaltung / Neuanlage | 2021 | 2023 | 25 |
| Dorfäcker Straße, Aktions- flächen mit Bolzplatz | BIC-Verfahren läuft | X | Neuanlage | 2020 / 2021 | 2022 | 14 |
| Züricher Park, Spielflächen | Fördermittel vom Bund, BIC- Maßnahme | Neuanlage | 2021 | 2023 / 2024 | 57 | |
| Witschelstraße, Skateanlage | Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern, Städ- tebauförderung | Neugestaltung | 2019 / 2020 | 2022 / 2023 | 11 | |
| Hainstraße / Scharrer- straße, B-Plan Nr. 5422, Luitpoldviertel, Spielplatz | Städtebaulicher Vertrag | Neuanlage | 2022 / 2023 | 2023 | 6 | |
| Ferdinand-Drexler-Weg, Spiel- und Aktionsflächen | Städtebauförde- rung, BIC-Maß- nahme | X | Neugestaltung und Erweiterung | 2020 / 2023 | Ab 2024 | 26 |
| Wetzendorfer Park, Spielflächen | MIP, Master- plan Freiraum | Neuanlagen | Ab 2021 | Ab 2025 | 14 | |
| Leipziger-/Weimarer Straße, Spielplatz | Ablöse aus Baugebiet Dresdener Straße B-Plan 3644 Städtebaulicher Vertrag | Neugestaltung | 2023 / 2024 | 2025 | 18 | |
| Regensburger Straße, Vel- burger- / Parsberger Straße („Raketenspielplatz“) | Ablöse aus Baugebiet Hain- straße, B-Plan 4522 | Neugestaltung und Erweiterung | Ab 2024 | Ab 2025 | 6 | |
| Regensburger Viertel, B- Plan Nr. 3490, Spielplatz | Städtebaulicher Vertrag | Neuanlage | 2024 | 2024 / 2025 | 20 | |
| Lichtenreuth, (Brunecker- straße Modul I), Spielflächen | Finanzierung über Investor | Neuanlagen | 2022 | 2024 / 2025 | 56 | |
| Eslarner Straße, Spielplatz | Teilfinanzierung über Investor | Neuanlage | 2022 | Ab 2023 | 52 | |
| Hesperiedengarten / Rie- senschritt, Spielplatz | BIC-Maßnahme / Ablöse | Spielplatzneuge- staltung und Erweiterung | 2023 | 2024 | 2 |
Aktionsflächen im Annapark: Die Bolz- und Basketballbereiche im Annapark sind dringend sanierungsbedürftig.
Nach kritischer Betrachtung der zu erwartenden Kosten fällt die Sanierung in eine finanzielle Größenordnung, die eine Anmeldung zum BIC erforderlich macht. Überlegungen, die Sanierung des Annaparks in die MIP-Pauschalen aufzunehmen, um eine zeitnahe Umsetzung planen zu können, mussten verworfen werden. Nach Angaben der Unterhaltsabteilung von SÖR sind die Jugendangebote im Annapark aber nicht mehr lange mit den Mitteln des Unterhalts offen zu halten. Dringender Handlungsbedarf ist daher gegeben. SÖR wird deshalb den Annapark zum BIC für 2023 anmelden.
Spiel- und Aktionsflächen im Westpark: Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs im Westpark mussten bereits Spielgeräte für Kinder ersatzlos abgebaut werden. Der Westpark ist im Aktionsplan Masterplan Freiraum aufgenommen, bis 2025 aber noch nicht im zugehörigen MIP 714 finanziert. Aktuell können bei SÖR-Grünplanung für dessen Planung und Bau keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Als kurzfristige Interimslösung wurde in 2021 eine „KuKuK-Box“ (mobiles Spielangebot im ausrangierten Schiffscontainer) im Westpark aufgebaut. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll eine weitere „KuKuK-Box“ über Spendenmittel in 2022 das fehlende Spielangebot etwas mildern. Grundlage für die Planung der Spielflächen ist ein neu aufzustellendes Gesamtkonzept für den Westpark, in dem die Spiel- und Aktionsflächen in das Gesamtkonzept integriert sind. Bis diese Planungen umgesetzt werden können, muss eine Lösung gefunden werden. Die mobilen Spielcontainer können das Defizit über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend decken. J wird deshalb zusammen mit SÖR in 2022 prüfen, welche weiteren Möglichkeiten sich zur Verbesserung anbieten und im JHA wieder berichten.
Schweinauer Buck: Bis 2025 kann aufgrund fehlender personeller Ressourcen bei SÖR-Grünplanung keine Neuplanung zum Ausbau der Skateanlage sowie eine Neuanlage als Pumptrack erfolgen. Der Schweinauer Buck ist im Aktionsplan Masterplan Freiraum aufgenommen, Planungen mit Jugendlichen über laut! haben jedoch bereits stattgefunden.
Weitere noch nicht finanzierte, dringliche Spiel- und Aktionsflächenmaßnahmen sowie erforderliche Neugestaltungen:
| Projekt | Mögliche | Ballspiel | Maßnahmentyp | PB | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzierung | (Planungs- | |||||
| bereich) | ||||||
| Annapark, Spiel- und Akti- onsflächen (siehe vorangegangenen- Textbeitrag zum Annapark) | BIC-Anmeldung | X | Neugestaltung | 7 | ||
| Westpark, Spiel- und Akti- onsflächen (siehe vorangegangenen Textbeitrag zum Westpark) | Masterplan Frei- raum | X | Neugestaltung | 57 + 11 | ||
| Schweinauer Buck, Skatean- lage, Pumptrack (siehe vorangegangenen Textbeitrag zum Schwein- auer Buck) | Masterplan Frei- raum | Neuanlage / Neugestaltung | 10 | |||
| Happurger Str./ Bhf Laufamholz, Spielplatz | Spende für eine mobile Spielebox | Neugestaltung, Sanierungsbedarf Interimslösung durch Aufstellung ei- nes mobilen Spielecontainers im Jahr 2022 | 52 | |||
| Ritterplatz, Spielplatz | Neugestaltung | 6 | ||||
| Südstadtpark, Spielplatz | Städtebauförde- rung bis 2025 möglich; BIC-relevante Maßnahme | Neugestaltung | 7 |
| Budapester Platz, Spielflä- chen | BIC-relevante Maßnahme | Neugestaltung | 7 | |
|---|---|---|---|---|
| Carrettscher Park / Innere Kobergerstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 3 | ||
| Tilsiter Straße, Spielplatz | Neugestaltung | 34 | ||
| Christoph-Weiß-/Krugstr., Spielplatz | Neugestaltung | 2 | ||
| Rosenau, Spielflächen | Städtebauförde- rung möglich, BIC-relevante Maßnahme | Neugestaltung | 12 | |
| Reitackerstraße, Spielplatz | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung | 12 | |
| Militscher-/Oppelner Straße, Bolzplatz | Städtebauförde- rung möglich | x | Neugestaltung | 27 |
| Heinickeplatz, Spielplatz | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung | 13 | |
| Reichelsdorfer Schulgasse, Spielplatz am Bolzplatz | Neuanlage | 36 | ||
| Waldstromerstraße, Spiel- platz | Neugestaltung | 36 | ||
| Hautschstraße, Spiel- und Basketballplatz | Städtebauförde- rung möglich | x | Erweiterung | 13 |
| Bamberger Straße, Spiel- platz | Neugestaltung | 15 | ||
| Kochstraße, Spielplatz | Sanierungsbedarf | 9 | ||
| Gleiwitzer-/Bunzlauer Straße, Langwasser Bolzplatz | Städtebauförde- rung möglich | x | Neugestaltung | 26 |
| Steinmetzanlage, Spielplatz | Neugestaltung | 57 | ||
| Fritz-Erler-Straße, Boxdorf, Spielplatz | Neugestaltung | 45 | ||
| Veilhofstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 5 | ||
| Kuhweiher / IDEAL, Spiel- platz | Verlegung/Neuanlage, Spielplatz in Kleingartenanlage verlegen | 39 | ||
| Singerstraße / Melanchthon- platz, Spielflächen | Städtebauförde- rung möglich | X | Neugestaltung | 8 |
| Schornbaumstraße, Altenfurt, Spielplatz | Neugestaltung und Erweiterung | 22 | ||
| Wohlauer Straße, Altenfurt, Spielplatz | Neugestaltung Sanierung/Neuanlage | 22 | ||
| Mühlweg Spiel- und Bolz- platz + Unterstand | Neugestaltung | 14 | ||
| Breslauer Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung | 26 | |
| Gleiwitzer Straße, Spielplatz | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung | 26 | |
| Gleiwitzer-/Jauerstraße, Langwasser, Spielplatz | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung | 26 | |
| Elisabeth-Selbert-Platz, Ge- meinschaftshaus Langwas- ser, Spielplatz | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung | 26 | |
| Leipziger- / Mommsen- / Jenaerstraße, Spielplatz | Neugestaltung | 18 |
Der im SÖR/WA am 12.02.2020 vorgelegte Spielplatzbericht dokumentierte den stark gestiegenen Sanierungsbedarf der vorhandenen Spielplätze. Die in den letzten zwei Jahren erfolgreich in den MIP als Einzelmaßnahme aufgenommenen Maßnahmen binden die personellen Ressourcen bei J und SÖR, so dass nur äußerst dringende Maßnahmen wie der Annapark für 2023 zum BIC angemeldet werden können. Weitere dringlich zu sanierende MIP-relevante Einzelmaßnahme wie z.B. der Budapester Platz,
Melanchthonplatz, West- oder Südstadtpark können deswegen nur sukzessive zum BIC angemeldet werden. Der Sanierungsbedarf wird sich trotz Anstrengungen noch weiter verschärfen.
B) Spielhöfe
MIP Nr. P5515800000U, jährlich 290.000 €
Kurzer Sachstand der Spielhof-Maßnahmen aus 2020
o Grundschule Großgründlach, Spielhof Angebotsverbesserung Finanzierung über die Spielhofpauschale Fertigstellung Frühjahr 2022
o Grundschule Altenfurt, Spielhof Teilsanierung, Angebotsverbesserung Die Maßnahme war ursprünglich aufgeschoben, konnte aber kurzfristig als Teilsanierung wieder in die Spielhofpauschale 2021 aufgenommen werden. Fertigstellung in 2022
Festlegungen Spielhofpauschale 2022
| Projekt | Finanzie- | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rung | (Planungs- | ||||||
| bereich) | |||||||
| MS St. Leonhard | Städtebauför- derung mög- lich | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2021 / 2022 | 2023 | 11 | ||
| MS Schlößleinsgasse | Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung | 2022 | 2023 | 36 |
Festlegungen Spielhofpauschale 2023
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| MS St. Leonhard | Städtebauförde- rung möglich | Neugestaltung, Angebotsver- besserung | 2021 / 2022 | 2023 | 11 | |
| MS Schlößleinsgasse 8 | Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung | 2022 | 2023 | 36 | ||
| GS Max-Beckmann- Schule | Angebotsverbesserung | 2023 | 2024 | 31 |
Vorläufige Festlegungen Spielhofpauschale 2024/ 2025
| Projekt | Finanzierung | Maßnahmentyp | Planung | Bau | PB | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Planungs- | ||||||
| bereich) | ||||||
| MS Neptunweg | Neugestaltung | Ab 2024 | 2025 | 18 | ||
| MS Ambergerschule | Neugestaltung | Ggf. ab 2025 | Ab 2025 | 10 | ||
| GS Bartholomäusschule | Neugestaltung | ab 2024 | 2024 / 2025 | 5 |
Weitere vordringliche Spielhofmaßnahmen
| GS Regenbogenschule | Neugestaltung Spielhof (Prüfung baulicher Maßnah- men muss noch erfolgen) | 26 |
|---|
| MS Neunhofer Hauptstraße | Neuanlage für Mittelschule (Prüfung noch erforderlich) | 47 |
|---|---|---|
| Spielhöfe Altenfurt | Neugestaltung des großen Spielhofs der GS | 22 |
An vielen Schulstandorten wie z.B. GS Johannis, Konrad-Groß-Schule und Veit-Stoß-Realschule stehen bauliche Veränderungen an oder sind bereits in Planung oder Bau. Aus diesem Grund können eine ganze Reihe an Spielhofprojekten, die als notwendige Neugestaltung bisher für die Spielhofpauschale gelistet waren, vorerst nicht weiterverfolgt bzw. eingeplant werden. Nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen werden die notwendigen Neugestaltungen der Spielhöfe wieder in der Spielhofplanung aufgegriffen. Die Spielhöfe sollen zukünftig bei Baumaßnahmen von Schulen und Horten kostentechnisch mit ermittelt und als Gesamtbaumaßnahme zum BIC mit angemeldet werden.
C) Programm „Aus 1 mach 3“
MIP Nr. P5515400000U, Ansatz 207.000 € (städtischer Anteil 138.000 € / Spenden 69.000 €)
Kurzer Sachstand zu den abgeschlossenen Projekten aus dem Programm „Aus 1 mach 3“ in
o Spielplatz Märzenweg Angebotserweiterung für Kleinkinder
o Spielplatz Gersweiler- / Pirmasenserstraße Wegekennzeichnungen für Spielplatz ohne Einzäunung
o Spielhof Billrothschule Angebotserweiterung durch eine Vogelnestschaukel
Anträge für das Programm „Aus 1 mach 3“ für 2022
| Projekt | Maßnahmentyp | PB | |
|---|---|---|---|
| (Planungsbereich) | |||
| Phillip-Körber-Weg / Grünanlage bei Villa Leon | Calisthenicsanlage für Jugendliche | 11 | |
| Öffentlich zugängliches Grundstück des Sportverein TSV Falkenheim | Bewegungspark für alle Generationen | 28 | |
| Spielplatz Steinmetzanlage | Erweiterung des Spielplatzangebots für Kleinkin- der | 57 | |
| Bolzplatz Rechenberg | Fußballtore für den oberen noch nicht sanierten Bereich im Rechenberg – BA 3 | 18 |
1.2 Laut! – Partizipation von Jugendlichen
Die Spielplatzpauschale beinhaltete entsprechend dem JHA-Beschluss von 2014 jährlich 110.000 € konsumtive Mittel. Wegen der Einsparungsnotwendigkeit, bedingt durch die Corona-Pandemie, haben sich die Ausgabemöglichkeiten im Jahr 2021 auf 99.000 € reduziert. Auch im Jahr 2022 steht nur die gekürzte Summe zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. Die Anliegen werden in Jugendversammlungen, über die virtuelle Beteiligungsplattform „laut-nuernberg.de“ sowie im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von laut! von Jugendlichen vorgebracht. Daher sind die Anliegen der Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Aufträge meist nicht langfristig im Voraus planbar. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aber Voraussetzung für eine gelungene Partizipation. Dies stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der beteiligten Dienststellen.
Über die Mittel realisierbare Anliegen von Jugendlichen beziehen sich z.B. auf die Verbesserung der Ausstattung, der Aufenthaltsqualität, der Nutzungszeiten und -möglichkeiten, der Beleuchtung sowie
der Pflege und den Unterhalt von öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Aktionsflächen und Sportflächen für diese Altersgruppe.
Beteiligt an der Umsetzung möglicher Maßnahmen sind die Verwaltung des Jugendamts, die Kooperationspartner von laut! (KJR und Medienzentrum Parabol e.V.), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. weitere Dienststellen, wie z. B. Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, Hochbauamt und die Bauordnungsbehörde.
2021 konnten folgende Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden: Bolzplatz Austraße, Gostenhof: Graffiti-Projekt / Mauergestaltung Fußballplatz Mühlweg, Schniegling: Belagsanierung, Einbau von Teppichvlies Kornmarkt: schallisoliertes Skateelement Bolzplatz Bürgergarten, Langwasser: Sanierung Bolzplatz Reutles: Unterstand mit Sitzmöglichkeiten bei der Skateanlage
Für 2022 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Vorhaben geplant bzw. werden aktuell geprüft: Radmeisterstraße: Sanierung des Bolz- und Baketballplatzes Radmeisterstraße: Erweiterung des Angebots durch einen Unterstand An der Wied / Kuhweiher: Erweiterung des Angebots durch einen Unterstand Pastoriusstraße: Sanierung des Bolzplatzes, größere Fußballtore und eine Sitzbank Spittlertorgraben: Bodenmarkierungen am Basketballplatz Unterstand Langwasser: Graffiti-Projekt Theodor-Heuss-Brücke / Reutersbrunnenstraße: Zustand des Fußballplatzes verbessern
Eine Prüfung der Realisierbarkeit der Vorhaben, die für 2022 geplant sind, muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2022 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.02.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Aktuelle Situation Corona
Bericht:
Die Verwaltung berichtet mündlich über die aktuelle Situation im Hinblick auf die Corona- Pandemie und die damit verbundenen Belastungssituationen von jungen Menschen, Familien und den Mitarbeitenden in der Jugendhilfe.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Obwohl alle Menschen von der Corona-Pandemie betroffen sind, unterscheiden sich die Auswirkungen nach Lebenslage und (sozialer) Herkunft mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Bildungschancen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: