Beilage
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Betreff: Hermann-Kolb-Str. 53-55 – Sanierung der Rettungswege
hier: Objektplan
Entscheidungsvorlage:
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren wies in dem Schreiben vom 25.07.2011 auf den Vollzug der BayBO in bestehenden Gebäuden und im Besondern auf den Brandschutz hin.
Seitens der Stadt Nürnberg wurde in Zusammenhang mit der Verbesserung der baulichen Rettungswege an Schulen eine Auflistung und Priorisierung der Schulgebäude erstellt. Darüber hinaus gibt es einen Ansatz im laufenden Haushalt zur dauerhaften Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel: MIP Pauschale Nr. 35 „Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen“. Einige Maßnahmen aus dieser Pauschale werden aufgrund ihres Umfangs als Einzelansatz benannt.
Im Folgenden werden die in der Grund- und Mittelschule Altenfurt geplanten Verbesserungen der Rettungswegsituation beschrieben.
Die Planungen werden in jedem Fall im Einvernehmen mit der Bauordnungsbehörde und der Feuerwehr erstellt und falls erforderlich über ein Baugenehmigungsverfahren genehmigt. Grundsätzlich sind die Gebäude baurechtlich genehmigt und im Bestandsschutz.
1. Ausgangssituation und Planungsanlass
Die Schule in der Hermann-Kolb-Str. 53-55 besteht im Wesentlichen aus 5 Gebäudetrakten, welche in den Jahren 1955-1970 genehmigt und erbaut wurden. 1. Dem Hauptgebäude der Schule, genehmigt 1955, mit Klassenräumen im Erdgeschoss bis in das zweite Obergeschoss. 2. Ein Schulerweiterungsbau, genehmigt 1967, mit Klassenräumen im Erdgeschoss bis in das zweite Obergeschoss. 3. Der als Mittelschule genutzte Schultrakt, genehmigt 1970, mit Klassenräumen im Erdgeschoss bis in das zweite Obergeschoss. 4. Ein als Kinderhort genutztes erdgeschossiges Gebäude, genehmigt 1983. 5. Eine erdgeschossige Turnhalle, genehmigt 1962.
Die Rettungswege der Klassenräume in den Obergeschossen der Gebäude 1-3 werden saniert und optimiert. Die Gebäude 4 und 5 werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen.
2. Planung und Baubeschreibung
Zur Sanierung der Rettungswege ist es erforderlich, die Treppenräume brandschutztechnisch durch den Einbau von F90-Wänden und T30-Türen mit Feststellanlagen von neu zu bildenden Geschossfluren abzutrennen. Zudem werden Bypass-Türen benötigt, welche die Zugänge zum jeweils zweiten Treppenraum des Gebäudes ermöglichen. Türen, die direkt an die Treppenräume anschließen, werden durch feuerhemmende Türen ersetzt.
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Die Pausenhalle in der Mittelschule (Gebäude 3) wird durch den Einbau eines Brandschutztürelementes so geteilt, dass das Treppenhaus 1 einen eigenen direkten Ausgang ins Freie erhält. Türen, die durchgängig für den Schulbetrieb offen stehen werden mit Feststellanlagen ausgestattet. Die Rettungswegbeschilderungen, sowie die Flucht- und Rettungswegpläne werden der neuen Situation angepasst.
Weiterhin ist der Einbau einer Brandmeldeanlage (Kategorie 3 nach DIN 14675) einschließlich der Aufschaltung auf die Feuerwehr vorgesehen.
3. Kosten
| Kostengruppe | Bezeichnung | Kosten in EUR |
|---|---|---|
| 100 | Grundstück | - |
| 200 | Herrichten und Erschließen | 1 4.875,00 EUR |
| 300 | Bauwerk - Baukonstruktion | 5 35.681,58 EUR |
| 400 | Bauwerk Technische Anlagen | 2 80.519,30 EUR |
| 500 | Außenanlagen | 4 9.783,65 EUR |
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke | 3 .570,00 EUR |
| 700 | Baunebenkosten ohne BVK | 4 2.542,49 EUR |
| Gesamtkosten brutto ohne BVK | 9 26.972,02 EUR | |
| Bauverwaltungskosten, BVK | 1 40.259,15 EUR | |
| Gesamtkosten brutto mit BVK | 1 .067.231,17 EUR |
4. Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über die MIP-Pauschale Nr. 35: “Beseitigung von Sicherheitsmängeln an Schulen“. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.067.231,17 Euro brutto.
Für die Maßnahme wurde ein Zuwendungsantrag bei der Regierung v. Mittelfranken eingereicht. Es wird von einer Förderung nach Art. 10 BayFAG in Höhe von 426.000 Euro ausgegangen.
5. Zeitliche Umsetzung
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für die Pfingst- und Sommerferien 2022 geplant.