Berichtsvorlage Stpl/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.02.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Städtebaulicher Ideenwettbewerb Sandäcker-Quartier an der Diebacher Straße, Gebersdorf /
Ergebnisse
Anlagen: Bericht
Bericht: Die Stadt Nürnberg hat die Flächen am ehemaligen Kohlelager in Gebersdorf („Sandäcker“) an die wbg übertragen. Diese entwickelt das Areal mit dem Ziel einer Wohn- und Gewerbenutzung in einem größeren Projekt (sdl. der U-Bahn mit Lidl). Basis des geplanten Städtebaus ist ein städtebaulicher Ideenwettbewerb „Klimagerechtes Wohnen und Arbeiten im Sandäckerareal in Nürnberg-Gebersdorf“, dieser ist nun entschieden.
Das Projekt wird mit Mitteln des bayerischen Bauministeriums gefördert.
Ausgelobt wurde der Wettbewerb im Sommer 2021 durch die wbg Nürnberg GmbH. Am 21.01.2022 kam das Preisgericht unter dem Vorsitz von Prof. Marc-Philip Reichwald zusammen und urteilte über die 10 eingereichten Arbeiten. Das Preisgericht vergab einstimmig einen ersten und zwei dritte Preise.
1.Preis Schellenberg und Bäumler Architekten GmbH, Dresden studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
3.Preis Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH, Stuttgart; wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
3.Preis Blauwerk Architekten GmbH, München; bauchplan ).( Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, München
Auf Grundlage einer der prämierten Entwürfe soll ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die wbg Nürnberg GmbH als Grundstückseigentümerin hat den Wettbewerb durchgeführt. Durch den Wettbewerb selbst entstanden der Stadt Nürnberg keine Kosten. Über die für die Stadt entstehenden Kosten wird im weiteren Verfahren berichtet.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Wettbewerb selbst hat keine Gender-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: