Beschlussvorlage Vpl/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.02.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wiesenstraße - zwischen Heynestraße und Gugelstraße
Anlagen: Straßenplan 2.2364.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Wiesenstraße ist baulich in einem sehr schlechten Zustand und dringend sanierungsbedürftig. Der südliche Gehweg ist aufgrund des halbseitigen Gehwegparkens viel zu schmal für zu Fuß Gehende. Ein einzelner Baum ist das einzige Straßengrün im betroffenen Abschnitt. Öffentliche Fahrradständer sind nicht vorhanden.
Die neue Planung ist eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Anwohnenden und den Ansprüchen an eine moderne und nachhaltige Straßenraumgestaltung. Für die Planung gab es mehrere Zwangspunkte. Um möglichst breite Gehwege entlang des geordneten Parkens zu ermöglichen, wurde die Fahrbahn auf 5 m reduziert. Da dies als Aufstellfläche für die Feuerwehr nur bedingt ausreicht, sind Flächen im Seitenraum für etwaige Rettungseinsätze vorgesehen. Hierdurch ergeben sich mehrere Einengungen, welche dem Duktus einer Tempo- 30-Zone gerecht werden. Die Einengungen haben darüberhinaus eine bremsende Wirkung auf den motorisierten Verkehr bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für den Begegnungsfall von Radfahrenden und dem MIV. Die Feuerwehr hat der Planung im Rahmen der Dienststellenbeteiligung zugestimmt.
Die aufgeweiteten Seitenräume werden unter anderem für sechs zusätzliche Baumpflanzungen genutzt, hierdurch kann Fläche entsiegelt und die Klimaqualität im Quartier verbessert werden.
Darüberhinaus werden einige Fahrradständer errichtet. Die Parkplätze müssen folglich reduziert werden (ca. 34 Stellplätze im Bestand, zukünftig ca. 17 Stellplätze). Momentan existieren ca. 9 Bewohnerstellplätze, die auch zukünftig ausgewiesen werden können.
Die Umsetzung soll voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen. Für die Finanzierung sollen zusätzlich zur Basisfinanzierung aus dem KAG Budget Mittel der Städtebauförderung akquiriert werden. Eine Zusage dazu steht noch aus.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 493.000 € Folgekosten 1.450 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 493.000 € davon Sachkosten 1.450 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: KAG-Maßnahme
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zu Fuß Gehende sowie mobilitätseinschränkte Personen profitieren insbesondere von der Planung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Wiesenstraße, Vpl-Nr. 2.2364.2.1 mit letzter Änderung vom 28.10.2021.