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Sachverhalt

Anlage · 09.02.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Kornburg Erlenstegen Wetzendorf Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Wöhrder See Verkehr & Mobilität Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Tätigkeitsbericht der Flächenagentur für die Jahre 2020 und 2021

Die im Referat für Umwelt und Gesundheit angesiedelte Flächenagentur der Stadt Nürnberg hat im Februar 2020 ihre Tätigkeit aufgenommen. Die primäre Aufgabe der Flächenagentur besteht im Aufbau eines Ausgleichsflächenpools für die Kompensationserfordernisse der Stadtentwicklung im Blick auf den Ausgleich nach Baugesetzbuch, den naturschutzfachlichen Ausgleich der Eingriffsregelung (§§ 14 – 16 BNatSchG) sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich (§§ 44 und 45 BNatSchG) und den Waldausgleich (§ 9 BWaldG). Neben dem Aufbau des Ausgleichsflächenpools ist es auch Aufgabe der Flächenagentur, die zur Verfügung stehenden Flächen für Kompensationszwecke sinnvoll und nach Möglichkeit multifunktional zu verwenden. Darüber hinaus koordiniert die Flächenagentur die Themen der Biodiversitätsförderung im Referat III.

Im Folgenden werden die Arbeitsergebnisse der Flächenagentur, die personell mit einer Verwaltungsfachkraft und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter besetzt ist, zusammengefasst.

Schnittstellenklärung und Arbeitsprozesse

Im ersten Jahr der Tätigkeit standen unter anderem die Schnittstellenklärung und die Abstimmung der grundlegenden Arbeitsprozesse im Vordergrund. Die wichtigsten Schnittstellen der Flächenagentur sind die Untere Naturschutzbehörde und das Liegenschaftsamt. Die zentralen Arbeitsprozesse der Flächenagentur sind die Flächenbewertung im Blick auf die Eignung als Ausgleichsflächen und die Zuordnung von Ausgleichsflächen zu Vorhaben unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Flächenpotenziale.

Im Rahmen der Flächenbewertung werden sowohl Flurstücke, die der Stadt zum Kauf angeboten werden, als auch Flächen, die bereits im Stadteigentum sind, mit ihren Beständen nach Bayerischer Kompensationsverordnung erfasst und die Aufwertungspotenziale quantifiziert. Neben den Potenzialen für Maßnahmen der baurechtlichen und naturschutzfachlichen Eingriffsregelung werden auch die Möglichkeiten zur Umsetzung artenschutzrechtlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung aktueller Planungshilfen und insbesondere des Katalogs artenschutzrechtlicher Maßnahmen der Stadt Nürnberg, der im Rahmen des gesamtstädtischen Artenschutzkonzeptes erstellt wurde, ermittelt. Die Maßnahmenpotenziale werden in Flächenvermerken zusammengestellt. Hierbei werden auch fachplanerische Grundlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplanung, reale Nutzung, Boden- und Grundwasserverhältnisse) ermittelt und aufbereitet. Die Flächenvermerke werden bei der Unteren Naturschutzbehörde instruiert, die einerseits die Flächen auf eine Belegung mit anderweitigen Ausgleichsverpflichtungen prüft und andererseits zu den aufbereiteten Aufwertungspotenzialen Stellung nimmt. Die geprüften Flächen werden mit den Biotop- und Nutzungstypen des Bestandes in der Ökoflächendatenbank bei UwA erfasst. Wenn die Flächen angekauft werden können, oder auf anderem Wege für Ausgleichszwecke verwendet werden können, werden auch die im Rahmen der Flächenbewertung abgestimmten Zielzustände in die Datenbank überführt.

Das Umweltamt, zeigt darüber hinaus die im Rahmen von Vorhaben und Plänen der Stadt Nürnberg entstehenden Ausgleichsbedarfe bei der Flächenagentur formlos an. Die Flächenagentur entwirft dann in der Gesamtschau aller zur Verfügung stehenden Ökokontound Ausgleichsflächen Ausgleichskonzepte, die wiederum mit UwA abgestimmt werden.

Neben den Plänen und Vorhaben der Stadtentwicklung werden auch die Ausgleichsbedarfe städtischer Töchter und Eigenbetriebe bearbeitet. Hierzu fanden Schnittstellengespräche mit SUN und SÖR statt. Wenn andere Betriebe, wie N-Ergie oder VAG Ausgleichsflächen benötigen, stellt UwA den Kontakt zur Flächenagentur her, bzw. die Stellen wenden sich direkt an die Flächenagentur.

Das Liegenschaftsamt führt Kaufverhandlungen und ggf. den Ankauf von neuen Flächen für das Ausgleichsflächenmanagement aus. Außerdem werden die Grunddienstbarkeiten für gepachtete Flächen oder von Dienstleistern eingekauften Ausgleichsmaßnahmen vom Liegenschaftsamt bearbeitet. Die gut funktionierende Schnittstelle mit dem Liegenschaftsamt ist in der Abteilung „strategischen Immobilienmanagement“ angesiedelt.

Ausgleichskonzepte für große Vorhaben und Pläne der Stadtentwicklung

Gleich bei der Aufnahme der Tätigkeit der Flächenagentur im Februar 2020 waren die baurechtlichen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfe für den Bebauungsplan „Tiefes Feld“ mit der anhängenden Planfeststellung Rothenburger Straße und den Bebauungsplan „Wetzendorf“ zu besorgen.

Feldbrütermaßnahmen

Im Rahmen dieser wichtigen Vorhaben der Stadtentwicklung werden nach gutachterlicher Einschätzung die Lebensräume von vier Brutpaaren des Kiebitzes, 21 Brutpaaren der Feldlerche und einem Brutpaar des Rebhuhns in Anspruch genommen. Wie alle europäischen Brutvogelarten unterliegen die betroffenen Feldbrüter dem besonderen Artenschutzrecht des Bundesnaturschutzgesetzes. Daher müssen die Lebensraumverluste mit geeigneten Maßnahmen ausgeglichen werden. Feldbrüter sind sehr raumgreifende Arten, die große zusammenhängende Lebensräume beanspruchen. Für den artenschutzrechtlichen Ausgleich sind dementsprechend große Maßnahmenflächen erforderlich. Aufgrund der allgemeinen Flächenknappheit im Stadtgebiet stellten die benötigten Artenschutzmaßnahmen für Feldlerche und Kiebitz wesentliche Hemmnisse bei der Erstellung der Bebauungspläne für das Tiefe Feld dar und haben – neben einer ganzen Reihe anderer Zwangspunkte - die Fertigstellung der Pläne jahrelang blockiert.

Um den Bodenbrüterausgleich zu besorgen hat die Flächenagentur projektbezogen die fachliche Eignung diverser Flurstücke und Flurstückskombinationen (insgesamt rund 60 Flurstücke) geprüft. Hierbei wurden sowohl Flächen geprüft, die bereits 2019 in Abstimmung zwischen LA und Stpl angekauft wurden, als auch Flurstücke, die der Stadt aktuell zum Kauf oder zur Pacht angeboten wurden. Die Flurstücke durchliefen den oben beschriebenen Prozess der Flächeneignungsprüfung. Auf einer Kombination aus bereits stadteigenen Flächen, Flächen die nach der Eignungsprüfung in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt eingekauft wurden und Pachtflächen konnte der Feldbrüterausgleich fachplanerisch abgebildet werden. Für die Flächen, die von der Stadt angepachtet werden, hat die Flächenagentur in Abstimmung mit dem Rechts- und Liegenschaftsamt Verträge entworfen, deren Abschluss einen Stadtratsbeschluss erforderten. Die Verträge wurden einstimmig beschlossen.

Die Flächenagentur hat dann in enger Abstimmung mit dem Team Artenschutz der Unteren Naturschutzbehörde (UwA/3-2) die Pläne für die Feldbrütermaßnahmen entworfen und mit der Höheren Naturschutzbehörde im Juli 2020 abgestimmt. Die Maßnahmen wurden dann in Abstimmung mit Stpl, UwA/1 und UwA/3 und im Falle der Planfeststellung Rothenburger Straße mit SÖR/1-G in die Entwürfe der Festsetzungstexte der Bebauungspläne, bzw. in die Genehmigungsunterlagen der Rothenburger Straße übernommen. Insbesondere die Festsetzungstexte der Bebauungspläne die in guter, dienstellenübergreifender Zusammenarbeit erstellt wurden, stellen Best-Practice-Beispiele für folgende Pläne dar, die den aktuellen Anforderungen an ein zeitgemäßes Qualitätsmanagement in Bezug auf die Kompensation der Stadtentwicklung gerecht werden.

Die geplanten Feldbrütermaßnahmen wurden im Frühjahr 2021 größtenteils hergestellt, eine letzte Teilmaßnahme wird im Frühjahr 2022 ausgeführt. Die Umsetzung und die dauerhafte Unterhaltung der Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Landwirten und wird vom

LPV koordiniert. Die Maßnahmen werden darüber hinaus von der Flächenagentur in Abstimmung mit Höherer und Unterer Naturschutzbehörde in einem maßnahmenbezogenen Monitoring auf ihre Funktion überprüft.

In der Saison 2021 erfolgte bereits eine erste Erfolgskontrolle: Die Feldlerchenmaßnahmen im Nürnberger Süden werden sehr gut angenommen, es gibt viele Brutnachweise der Art auf den Flächen. Zusätzlich profitiert auch die Rebhuhnpopulation im Süden von der Maßnahme, im Herbst wurden Rebhuhnketten mit vielen Exemplaren nachgewiesen. Auch die Kiebitzmaßnahmen in Neunhof zeigen Wirkung, im ersten Jahr wurden Brutzeitnachweise des Kiebitzes erbracht. Die Art ist bei der Brutplatzwahl sehr konservativ, die Brutplätze werden von den Paaren jahrelang tradiert. Die Brutzeitnachweise im ersten Jahr nach der Maßnahmenumsetzung, lassen den Ausblick zu, dass die Flächen in den kommenden Jahren auch als Brutplätze akzeptiert werden. Außerdem führt die Extensivierung der Ackerflächen zu zahlreichen Mitnahmeeffekten. So entstehen Lebensräume für zahllose Insekten und Rückzugsräume für weitere Vogelarten. Beispielweise wurden während der Zugzeiten auf den Flächen in Neunhof Nachweise stark gefährdeter Arten, wie der Zwergschnepfe und der Bekassine erbracht und auch dort wurden viele Rebhühner beobachtet, besonders erfreulich ist auch ein Brutzeitnachweis der Heidelerche auf den Rebhuhnmaßnahmen im Nürnberger Süden. Die Ergebnisse der Überprüfung des Maßnahmenerfolges sind beispielhaft in den folgenden Abbildungen 1 und 2 dargestellt.

Abbildung 1

Abb. 1: Ergebnisse des Monitorings der Kiebitzmaßnahmen in Neunhof

Abbildung 2

Abb. 2: Ergebnisse des Monitorings der Rebhuhnmaßnahme im Nürnberger Süden

Sonstiger Artenschutz und Eingriffsregelung

Neben dem Feldbrüterausgleich entstehen beim Tiefen Feld und der Rothenburger Straße und in Wetzendorf noch baurechtliche, bzw. naturschurschutzfachliche und weitere artenschutzrechtliche Ausgleichsbedarfe, die nicht im Geltungsbereich kompensiert werden konnten. UwA/1 und UwA/3 hatten bereits im Ökokonto entsprechende Vormerkungen für den baurechtlichen- und naturschutzfachlichen Ausgleich vorgenommen. Die Flächenagentur hat die dort vorgesehenen Vormerkungen noch auf Kombinationsmöglichkeiten mit den artenschutzrechtlichen Erfordernissen geprüft und die Zuordnungen der Flächen in Abstimmung mit UwA/3 so angepasst, dass Heckenbrüter- und Zauneidechsenmaßnahmen auf den vorgemerkten und einigen zusätzlichen Flächen des Ökokontos abgebildet werden konnten. Außerdem werden auch auf den Feldbrütermaßnahmen (Kap. 2.1) Ökopunkte nach bayerischer Kompensationsverordnung erzeugt, die der Rothenburger Straße für den naturschutzfachlichen Ausgleich zugeordnet werden.

Für die Rothenburger Straße wurde so ein Ausgleichskonzept erstellt, das insgesamt 5,79 ha Fläche beansprucht, wobei 41 % der Fläche multifunktional mit Ausgleich nach der Eingriffsregelung (§§14 und 15 BNatSchG) und für den speziellen Artenschutz (§§ 44 und 45 BNatSchG) belegt werden konnte. Diese multifunktionale Nutzung von Ausgleichsflächen ist absolut im Sinne der Bayerischen Kompensationsverordnung und trägt ganz wesentlich zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Fläche bei. In der Bauleitplanung sind die Möglichkeiten zur multifunktionalen Nutzung von Ausgleichsflächen insbesondere bei produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen durch die Anforderungen der städtischen Kostenerstattungsbetragssatzung stark limitiert. Dennoch wurde auch für die beiden bearbeiteten Bauleitpläne im größtmöglichen Umfang multifunktional kompensiert.

Baumhöhlenausgleich

Die unvermeidbaren Verluste von Bäumen mit Höhlen, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 BNatSchG von Fledermäusen und Brutvögeln in Betracht kommen, müssen ebenfalls ausgeglichen werden. Auch beim Tiefen Feld und in Wetzendorf kommt es zu Verlusten solcher Kleinstrukturen. Die Flächenagentur hat hier in enger Abstimmung mit dem Tiergarten städtische Waldflächen ermittelt, die sich für den Ausgleich der Baumhöhlenverluste fachlich eignen und diese im Sinne der Flächeneignungsprüfung mit UwA/3 abgestimmt. So konnte einerseits der Ausgleich für Baumhöhlenverluste im Tiefen Feld, der Rothenburger Straße und für Wetzendorf auf städtischen Waldflächen abgebildet werden.

Waldausgleich

Im Rahmen des B-Plans „Tiefes Feld“ werden nach Auffassung des AELF Waldflächen überplant, was nach BWaldG mit der rechtlichen Verpflichtung zu einer Ersatzaufforstung einhergeht. Darüber hinaus liegen der Flächenagentur Bedarfsanzeigen für weitere Ersatzaufforstungen für die Planfeststellung „Rothenburger Straße“, die Genehmigung des Neubaus des August-Meier-Heims und eine Kanalbaumaßnahme in der Minervastraße vor. Die folgende Tabelle 1 fasst die angezeigten Bedarfe für Erstaufforstungen zusammen.

Tabelle 1: Bedarf für Waldausgleich für Vorhaben und Pläne der Stadt Nürnberg

Vorhaben/Plan Bedarf (ha) Vorhabenträger
B-Plan „Tiefes Feld“ 1,80 Stpl
Neubau August-Meier-Heim 1,35 Nürnberg Stift
PF Rothenburger Straße 0,32 Vpl
Kanalsanierung Minervastraße 0,10 SUN
Summe 3,52

Die Flächenagentur hat in diesem Zusammenhang Angebote für Ersatzaufforstungen verschiedener Dienstleister und Flächeneigentümer eingeholt und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde fachlich geprüft.

Über den Verein für interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken e.V. wurde der Stadt eine Aufforstung im Gemeindegebiet Marloffstein, Gemarkung Atzelsberg mit einer Fläche von 2,0 ha angeboten. Für die Aufforstung liegt eine Genehmigung des AELF vor und die Fläche erfüllt die regionalplanerischen Voraussetzungen. Durch den Einkauf der Maßnahme kann der Waldausgleich für das Tiefe Feld sowie für die Kanalbaumaßnahme Minervastraße hergestellt werden. Die Flächenagentur hat für den Einkauf des Waldausgleichs einen einstimmigen Stadtratsbeschluss eingeholt, die Verträge entworfen und mit RA abgestimmt. Weiter wurden Dienstbarkeiten in Zusammenarbeit mit LA bestellt.

Für das August-Meier-Heim hat die Flächenagentur einen geeigneten Dienstleister an Nürnberg Stift vermittelt, der den Waldausgleich für das Vorhaben herstellt.

Für die Planfeststellung der Rothenburger Straße wird gerade die Kombinationsmöglichkeit mit einer Hochwasserschutzmaßnahme „Am Klingenfeld“ von SÖR geprüft, in deren Rahmen eine Aufforstung erfolgen soll.

Ökoflächendatenbank

Die Untere Naturschutzbehörde hat in Zusammenarbeit mit der Flächenagentur eine „Ökoflächen-Datenbank“ aufgebaut, in der alle Ausgleichsflächen und Flächen mit sonstigen biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Stadtgebiet erfasst und in einem

Geoinformationssystem dargestellt werden (vgl. Kap. 3). Die Datenbank wurde federführend von UwA/3-3 erstellt, die Flächenagentur hat als Basis für die Kategorisierung der Maßnahmen die Rechtsgrundlagen aufbereitet und die Anforderungen des Ausgleichsflächenmanagements formuliert und implementiert. Die Datenbank stellt eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches Ausgleichsflächenmanagement dar und leistet einen wesentlichen Beitrag für eine qualitätsvolle Kompensation der Eingriffe und Pläne im Stadtgebiet.

Biodiversitätsstrategie

Für die städtische Biodiversitätsstrategie hat die Flächenagentur ein Konzept erstellt, das einerseits auf einem Zielartenkonzept mit flächenscharfem Maßnahmenplan und andererseits auf der Implementierung biodiversitätsfördernder Ansätze innerhalb der Stadtverwaltung fußt. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde in eine Stadtratsvorlage überführt. Das Konzept für die Strategie wurde dann einstimmig im Stadtrat beschlossen.

Im Frühjahr 2021 fand ein erster Workshop mit den Naturschutzverbänden statt, in dem das Konzept vorgestellt und ein erster Input für die Arten des Zielartenkonzeptes eingeholt wurden. Für die Auswahl der Zielarten wurden Kriterien definiert. Eines der Kriterien ist auch die Zukunftsfähigkeit der Arten im Blick auf die Klimawandelfolgen. Aktuell ist die Flächenagentur mit der Auswahl der Zielarten nach den definierten Kriterien befasst. Hierzu werden alle aus dem Stadtgebiet vorliegenden Verbreitungsdaten von Pflanzen und Tieren, sowie die Ausstattung des Stadtgebietes mit Biotop- und Nutzungstypen ausgewertet.

Mit SÖR wurde ein Vorgehen abgestimmt, in dessen Rahmen die biodiversitätsfördernden Maßnahmen, die SÖR im öffentlichen Grün bereits zur Anwendung bringt, quantifiziert und auf dieser Basis gemeinsame Zielgrößen für weitere Maßnahmen definiert werden. SÖR ist mit der Digitalisierung seiner Flächen befasst, die die notwendigen Datengrundlagen für die Bestandsbewertung liefert.

Im Rahmen der Flächenbewertung und –akquise werden von der Flächenagentur auch Flurstücke, die sich für allgemein biodiversitätsfördernde Maßnahmen und nicht für das Ausgleichsflächenmanagement eignen erfasst und nach Möglichkeit eingekauft um einen Flächenpool für den Maßnahmenplan der Biodiversitätsstrategie aufzubauen. Entsprechende Flächen wurden 2021 bereits eingekauft, bzw. ausverhandelt (siehe unten).

Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen

Bestimmte Themen des speziellen Artenschutzes (§§ 44 und 45 BNatSchG) sind bei vielen, bzw. fast allen großen und kleinen Plänen und Vorhaben im Stadtgebiet relevant. Insbesondere der Ausgleich für Eingriffe in Lebensräume der Zauneidechse, in Lebensräume heckenbrütender Vogelarten und der Ausgleich für Baumhöhlenverluste ist bei zahlreichen Vorhaben zu besorgen. Für diese Arten und Artengruppen erstellt die Flächenagentur zusammen mit dem Team Artenschutz bei UwA/3-2 bevorratende Strategien im Rahmen des gesamtstädtischen Artenschutzkonzeptes. Für die Baumhöhlenverluste wurden bereits Flächen in Zusammenarbeit mit dem Tiergarten, der die städtischen Waldflächen bewirtschaftet, ausgewählt und u.a. für die B-Pläne Tiefes Feld und Wetzendorf beplant. Für die Zauneidechse wurden in Zusammenarbeit mit dem LPV und der UnB städtische Flächen im Umfang von rund 5 ha ausgewählt, die jetzt von einem Fachbüro mit spezifischen Maßnahmen beplant werden. Diese Maßnahmen können dann sukzessive nach Bedarf ausgeführt und als Ausgleichsfläche für Pläne und Eingriffe zur Verfügung gestellt werden.

Flächenprüfung und -ankauf

In enger Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt (LA/2-SIM) wurde der Aufbau eines Flächenpools durch Ankauf von neuen Flächen für das Ausgleichsflächenmanagement begonnen, im Folgenden werden die Ergebnisse der Flächenakquise zusammenfassend dargestellt. Den oben beschriebenen Prozess der Flächeneignungsprüfung durchliefen insgesamt 201 innermärkische Flurstücke in 92 Flächenvermerken (Stand 11.01.2022). Für diese Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 125,5 ha wurden Bestandsbewertungen vorgenommen und Zielzustände definiert. Abbildung 3 zeigt exemplarisch einen Bestandsplan, Abbildung 4 den Zielzustand der selben Fläche um den Prozess der Flächenbewertung nachvollziehbar zu machen.

Abbildung 3

Abb. 3: Bestandsbewertung nach Bayerischer Kompensationsverordnung eines städtischen Flurstücks

Abbildung 4

Abb. 4: Zielzustand nach Bayerischer Kompensationsverordnung des selben Flurstücks

Darüber hinaus hat die Flächenagentur zu 35 Flurstücken in Flächenvermerken Stellung bezogen, die im Rahmen von An- und Verkaufs- oder Tauschanfragen vom Liegenschaftsamt instruiert wurden.

Eingekauft wurden bisher 5 Flurstücke mit einer Gesamtfläche 3,3 ha. Davon sind 3,13 ha für das Ökokonto und/oder multifunktionalen Ausgleich und 0,17 für allgemein biodiversitätsfördernde Zwecke geeignet. Außerdem laufen aktuell erfolgsversprechende Verhandlungen zu 12 Flurstücken mit einer Gesamtfläche von 6,8 ha, die voraussichtlich 2022 abgeschlossen werden können.

Auf den Ökokonto- und Ausgleichsflächen im Zuständigkeitsbereich der Flächenagentur wurden bisher insgesamt 153.449 Wertpunkte nach Bayerischer Kompensationsverordnung erzeugt (vgl. Tabelle 2). Ökopunkte haben bei den gewerblichen Anbietern in Bayern einen durchschnittlichen Preis von 3,20 € je Wertpunkt. Die Ökopunkte haben demnach einem theoretischen Marktwert von 491.036,80 €.

Tabelle 2: Erzeugte Ökopunkte nach Bayerischer Kompensationsverordnung

Fl.Nr. Gemarkung Maßnahmentyp Wertpunkte Zuordnung
nach
BayKompV
1066 Neunhof PIK*, landwirtschaftlich 20.794 PFV** Rothenburger Straße (20.794 WP)
145 Wolkersdorf PIK*, landwirtschaftlich 36.300 PFV** Rothenburger Straße (36.300 WP)
212 Kornburg Waldumbau 59.695 -
396/4 und 370/76 Erlenstegen Waldumbau 36.660 Freiraumverbindung Nordostpark (Anteilig)
Summe 153.449

* PIK = produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, **PFV = Planfeststellungsverfahren

Es liegen bereits Zuordnung von Plänen und Vorhaben für die „neuen“ Ausgleichsflächen vor (vgl. Tabelle 2), dementsprechend ist ein Puffer von 90.672 Wertpunkten nach Bayerischer Kompensationsverordnung aufgebaut worden, der aktuell für die Kompensation zur Verfügung steht.

Sonstiges

Neben dem oben dargestellten „Kerngeschäft“ ist die Flächenagentur mit Stadtratsanträgen, Stellungnahmen und anderen Themen, die mit Biodiversität und/oder dem Ausgleichsflächenmanagement inhaltlich verbunden sind, befasst:

Konzept Boxwald (Stadtratsantrag SPD)

In ihrem Antrag vom 02.Juni 2021 fordert die SPD-Fraktion einerseits die Prüfung der Baumzustände im Boxwald und Abstimmung geeigneter Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit der Nutzer*innen einerseits sowie die „Unterstützung der Eigentümer bei der Erstellung eines geeigneten Nutzungskonzeptes“ andererseits. Die Flächenagentur hat unter Berücksichtigung der Rechtslage zwei Szenarien umrissen, wie und in welchem Umfang die herrschenden Verhältnisse im Boxwald im Sinne des SPD-Antrages verbessert werden könnten. Die beiden Szenarien sind im Wesentlichen von der Mitwirkungsbereitschaft der privaten Flächeneigentümer abhängig. Sollte der Boxwald ganz oder größtenteils angekauft werden können, oder gibt es eine hohe Mitwirkungsbereitschaft der Flächeneigentümer, könnten im Rahmen der Verkehrssicherung Mehrwerte erzeugt werden, die einerseits mit einer naturschutzfachlichen Aufwertung des Bestandes einhergehen und andererseits die Erholungsfunktion verbessern (vgl. Abbildung 5).

Abbildung 5

Abb. 5: Mögliches Nutzungskonzept für den „Boxwald“

Konzept Insektenreich II (Stadtratsantrag Grüne)

Es liegt ein Antrag der Grünen für ein zweites „Insektenreich“ vor. Dieser Antrag wird von der Flächenagentur bearbeitet. Aktuell werden geeignete Flächen gesucht wobei sich ein geeigneter Bereich im Umfeld der Umweltstation am Wöhrder See abzeichnet, der in Abstimmung mit SÖR ggf. noch vergrößert werden könnte.

IKoMBe e.V.

Die Stadt Nürnberg ist Mitglied des Vereins Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken e.V. (IKoMBe e.V.). Vereinszweck ist u.a. die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Mitglieder bei Ausgleichsbedarfen. Über den Verein wurden verschiedene Ausgleichsflächen angeboten, die auf Eignung für unsere Zwecke geprüft wurden. Ein Teil unseres benötigten Waldausgleiches konnte in Zusammenarbeit mit IKoMBe e.V. abgearbeitet werden. Die Flächenagentur unterstützt den Verein bei fachlichen Fragen.

Sonstige Stellungnahmen

Die FA hat zu verschiedenen Themen und Projekten mit Bezug zum Ausgleichsflächenmanagement und/oder zur Biodiversität Stellung genommen. Im Folgenden werden die Stellungnahmen aufgelistet:

 Sachverhaltsdarstellung Waldausgleich, 30.03.2021  Stellungnahme zum Entwurf zur Arbeitshilfe „Qualitätsmanagement Kompensation“ des LfU, 20.04.2021  Stadtratsvorlage Technische Koordination von Stpl, 08.03.2021  Änderungsbedarf an der Kostenerstattungsbetragssatzung, 11.03.2021  Handlungsprogramm Wohnen, 11.11.2020  Ersatzneubau P53

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