Projekt Erneuerung Hafenbrücken
Hafenstraße/ Finkenbrunn
Nachtrags-Objektplan für den Ersatzneubau Brücken über den Main-Do-
nau-Kanal (BW 1.416) und über die Südwesttangente (BW 1.417)
hier: vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße/ Finken-
brunn
Kurztext: „Errichtung Behelfsumfahrung “
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
1. Begründung und Umfang der Maßnahme
Der Direkte Objektplan „Vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße“ ist am 12.05.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 21.931.100 Euro brutto im Werkausschuss genehmigt worden.
Der beschlossene Direkte Objektplan ist in die Baumaßnahmen „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ und „Errichtung Erddämme – Achse Hafenstraße“ unterteilt. Ersteres befindet sich derzeit in einem EU-weiten Vergabeverfahren (VOB/A EU Offenes Verfahren). Zum Submissionstermin am 21.10.2021 sind insgesamt drei Hauptangebote und sechs Nebenangebote eingereicht worden.
Die Ergebnisse der Prüfung und Wertung der Haupt- und Nebenangebote sowie die empfohlene Bauauftragung des wirtschaftlichsten Bieters ist im Beschlussvorschlag für die Vergabe der „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ unter TOP 15 im nicht öffentlichen Teil des Werkausschusses SÖR genauer beschrieben.
Die abgegebenen Angebote der Bieter waren deutlich höher als das aufgestellte bepreiste Leistungsverzeichnis des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros. So endet das nach der Prüfung und Wertung wirtschaftliche Angebot mit einem Betrag von 11.285.311,21 EUR brutto rund 4,74 Mio. EUR über der vergleichbaren Kostenberechnung. Laut Planer ist der Grund hierfür, dass die Kostenberechnung für die Bauleistung „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ auf einer Anmietung von Behelfsbrücken basiert. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen sind alle noch verfügbaren Behelfsbrücken provisorischen Aufrechterhaltung der dortigen Infrastruktur momentan im Einsatz und können nicht von den Baufirmen angemietet werden. Folglich müssen die zwei ausgeschriebenen Behelfsbrücken von den Auftragnehmern für diese Ausschreibung neu hergestellt werden, da auch in absehbarer Zukunft keine Anmietung von Behelfsbrücken möglich ist. Des Weiteren sind die Stahlpreise im Zeitraum der letzten ca. zehn Monate (zwischen Abgabe des bepreisten Leistungsverzeichnis durch den Planer und dem Submissionstermin) aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Lieferengpässe rasant gestiegen. Aus diesen oben genannten Gründen ist die Erhöhung der Preise in den Angeboten marktbezogen nachvollziehbar.
Diese Mehrkosten haben Auswirkungen auf die erforderliche Objektplanfinanzierung. Ein entsprechender Nachtragsobjektplan mit den höheren Finanzierungskosten ist daher erforderlich. 1
Durch die höheren Angebotssummen steigt die erforderlich Gesamtsumme des Objektplans auf ca. 26.675.020 Euro brutto. Um die Vergabe der Baumaßnahme „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ beauftragen zu können, werden folgende Mehrkosten gegenüber dem beschlossenen Direkten Objektplan benötigt.
Bisherige Gesamtkosten Direkter Objektplan 21.931.100 EUR brutto
Mehrkosten: 4.743.920 Euro brutto
Neue Gesamtkosten Nachtragsobjektplan: 26.675.020 Euro brutto
Da die Baumaßnahme zuwendungsfähig ist und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sich zu ca. 50% an den Baukosten sowie zu 10,00% an den Bauverwaltungs- und Grunderwerbskosten beteiligt, reduziert sich der zu tragende Anteil durch die Stadt Nürnberg. Folgende Einnahmen durch Beteiligter Dritte sind für den gesamten Nachtragsobjektplan zu erwarten:
Einnahmeerwartungen durch Anteil WSV:
14.267.670 Euro brutto
Zuwendungsanteilerwartung durch Regierung von Mittelfranken.:
5.945.130 Euro brutto
Verbleibender Eigenfinanzierungsanteil Stadt Nürnberg: 12.407.350 EUR brutto
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