Beschlussvorlage SÖR/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 02.02.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Projekt Erneuerung Hafenbrücken Hafenstraße/ Finkenbrunn
hier: Nachtragsobjektplan für den Ersatzneubau Brücken über den Main-Donau-Kanal und
über die Südwesttangente - vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Achse
Hafenstraße/ Finkenbrunn
Anlagen: Entscheidungsvorlage Objektplan Kostenzusammenstellung
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Nachtragobjektplan umfasst erforderliche Mehrkostenfinanzierung, die sich durch das Submissionsergebnis für den vorgezogenen Bau der Behelfsumfahrung für den Hafenbrückenneubau nun ergeben hat. Die Mehrkosten der Ausschreibung betragen 4.743.920 Mio EUR. Damit erhöht sich die Gesamtfinanzierung des Objektplans von bislang genehmigten 21.931.100 EUR (WerkA SÖR am 12.05.2021) auf nun 26.675.020 EUR.
Aufgrund der beidseitigen Veranlassung der Maßnahme durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Stadt Nürnberg werden die Kosten entsprechend eines noch zu ermittelnden Kostenteilungsschlüssels aufgeteilt. Bis zum Vorliegen der Kreuzungsvereinbarung mit dem tatsächlich anzusetzenden Kostenteilungsschlüssel wird von einer jeweils hälftigen Kostentragung der Baukosten ausgegangen.
Für den städtischen Anteil der Kosten wird ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Durch die Gewährung von Zuwendungen ergibt sich eine weitere Einnahmeerwartung von 5.945.130 Euro.
Die Finanzierung der gesamten Behelfsumfahrung erfolgt über die IA-Nr. E5410087500U. Die Aufteilung der Finanzierung in die Verpflichtungsermächtigungen der Jahre 2022 bis 2027 kann aus der Anlage Kostenzusammenstellung genauer entnommen werden. Die Beauftragung für den Bau der Behelfsbrücken ist aktuell für März 2022 vorgesehen. Allerdings läuft derzeit ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. D.h., die Vergabe könnte sich deswegen noch verzögern. Bis zum Oktober 2022 erfolgt voraussichtlich zunächst die Ausführungsplanung. Der Baubeginn für die Behelfsbrücken ist für Oktober 2022 vorgesehen. Die Behelfsbrücken über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente sollen dann bis Juli 2023 fertiggestellt sein. Danach erfolgt der Bau der Erddämme zwischen den Behelfsbrücken sowie der Straße. Dies ist dann ab September 2023 bis Anfang 2024 vorgesehen. Im Zeitraum bis Anfang 2024 gibt es wenige verkehrliche Auswirkungen – auch auf den vorgesehenen Ersatzrouten, da der Verkehr im Wesentlichen noch über die Hafenstraße und die AS Hafen-Ost abgewickelt werden kann.
Eine Bürgerinformation soll nochmal erfolgen, sobald die Vergabe der Bauleistungen der Behelfsbrücken erfolgt ist und der Termin feststeht, wann die Planfeststellung der Brücke Frankenschnellweg öffentlich ausgelegt wird. Mit etwas Vorlauf für die Organisation sollte eine Bürgerinformation dann voraussichtlich im April oder Mai 2022 stattfinden können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 26.675.020 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 26.675.020 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Differenz zum beschlossenen Objektplan vom 12.05.2021 steht nicht zur Verfügung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich nur um die vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung und nicht um deren Inbetriebnahme. Die Aspekte der Diversity-Relevanz werden während der Hauptbaumaßnahme berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss genehmigt den Nachtragsobjektplan für die vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 26.675.020,00 Euro brutto.