TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 02.02.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Spielplatz Annette-Kolb-Anlage in Langwasser, Generalsanierung Beschluss
und Erweiterung SÖR/110/2021
Objektplan Flst. Nr. 145/1569 und 145/1570
Vogel, Christian
2. Projekt Erneuerung Hafenbrücken Hafenstraße/ Finkenbrunn Beschluss
hier: Nachtragsobjektplan für den Ersatzneubau Brücken über den SÖR/001/2022
Main-Donau-Kanal und über die Südwesttangente - vorgezogene
Errichtung der Behelfsumfahrung Achse Hafenstraße/
Finkenbrunn
Vogel, Christian
3. Masterplan zur Erneuerung der Grünanlagen Beschluss
Langwasser Südost - Ferdinand-Drexler-Weg SÖR/117/2021
Ziel- und Maßnahmenkonzept mit Bauabschnitten und Kosten
Vogel, Christian
4. Nelson-Mandela-Platz - Umgestaltung Beschluss
hier: Nachtragsobjektplan SÖR/092/2021
Vogel, Christian
5. Hummelsteiner Park Bericht
hier: Antrag der Stadtratsgruppe ÖDP vom 01.09.2021 SÖR/111/2021
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.12.2021,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 02.02.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Spielplatz Annette-Kolb-Anlage in Langwasser, Generalsanierung und Erweiterung
Objektplan Flst. Nr. 145/1569 und 145/1570
Anlagen: Erläuterungsbericht Übersichtsplan Entwurfsplan Gesamtkostenberechnung Änderungsanträge HH-Beratungen 2022
Sachverhalt (kurz):
Der Spielplatz und die Jugendspieleinrichtungen in der Annette-Kolb-Anlage sind dringend sanierungsbedürftig. Die Spielflächen sind nach zeitgemäßen Ansprüchen neu zu überplanen. Durch das Wachstum des Stadtteils Langwasser T im direkten Umfeld erhöht sich der Spielflächenbedarf, so dass auch eine Erweiterung des Spielangebots notwendig wird.
Ein entsprechender Handlungsbedarf wurde durch das Jugendamt und SÖR festgestellt. Daneben wurde von Anwohnerinnen und Anwohnrern eine Interessengemeinschaft Spielplatz Langwasser Nordost gegründet, die für eine Sanierung und Erweiterung des Spielplatzes im Stil des Spielplatzes in der Klagenfurter Straße eintritt. Ein ebenfalls zum Thema gestellter CSU-Antrag (Behandlung im JHA am 13.02.2020) sprach sich ebenfalls für die Errichtung eines großen, dem Stadtteil angemessenenen Spielplatzes aus.
Das Landschaftsarchitekturbüro adlerolesch wurde im Dezember 2020 mit der Planung des Spielplatzes beauftragt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte am 11.11.2020 im Werkausschuss. Das Büro hat daraufhin die Flächen unter 2facher Nutzerbeteiligung des Jugendamtes beplant.
Der Objektentwurf mit zugrunde liegendem Entwurfsplan wird hiermit zur Genehmigung eingereicht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 2,1 Mio. €. Für die Maßnahme wurden rd. 1,2 Mio. € Zuschussmittel über die Städtebauförderung durch die Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt. Für den städtischen Finanzierungsteil sind Mittel unter der MIP-Nummer 91110 ab 2021 ff. eingestellt.
2022 soll die Ausführungsplannung, Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme erfolgen, Anfang 2023 mit der Bauausführung begonnen werden, so dass die neue Anlage dann im Herbst 2023 zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann.
Es ist geplant bei der Sanierung abschnittsweise vorzugehen, d.h. in Abhängigkeit vom jeweiligen Baufortschritt und der tatsächlichen Bausituation können Teilbereiche der Anlage auch während der Maßnahme in begrenztem Maß genutzt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 2.108.000 € Folgekosten 120.450 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP-Nr. 01119 Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten des Stadterneuerungsansatzes Langwasser und Kraftshof sowie aus dem Masterplan Freiraum. Städtebauförderung von ca. 60 % der ff.Kosten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene Gruppen wurde bereits bei der Planung in den Leistungsphasen 1-3 berücksichtigt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss SÖR beschließt den vorliegenden Objektplan für die Sanierung Spielplatzes Annette-Kolb-Anlage des Landschaftsarchitekturbüros adlerolesch in Höhe von 2.108.000 €.
850.1-G -06 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Anlage 1
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur Baumaßnahme:
Spielpatz Annette-Kolb-Anlage, Generalsanierung und Erweiterung 85010003569 (Orts- bzw. Straßenbezeichnung) (Techn.Platznummer)
Gesamtbaukosten: 2.108.000,00 EUR
A) Allgemeiner Teil
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Kurze Begründung der Maßnahme: Der Spielplatz und die Jugendspieleinrichtungen in der Annette-Kolb-Anlage sind dringend sanierungsbedürftig. Die Spielflächen sind nach zeitgemäßen Ansprüchen neu zu überplanen. Durch das Wachstum des Stadtteils Langwasser T im direkten Umfeld erhöht sich der Spielflächenbedarf, so dass auch eine Erweiterung des Spielangebots notwendig wird. Neben dem durch J und SÖR festgestellten Handlungsbedarf wurde politisch die Errichtung eines großen, dem Stadtteil angemessenen Spielplatz beantragt. Zudem wurde von Anwohnern eine Interessengemeinschaft Spielplatz Langwasser Nordost gegründet, die eine Sanierung und Erweiterung des Spielplatzes im Stil des Spielplatzes in der Klagenfurter Straße fordert.
-
Baugrundstück: (Angaben über Größe, Lage, Beschaffenheit, Eigentumsverhältnisse und Bauhindernisse) Das Grundstück in der Gemarkung Langwasser-Nordost mit den beiden Flur-Nummern 145/1569 und 145/1570 befindet sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. Die Gesamtfläche beträgt 14.270 m². Auf den Flächen wurde 1972/73 bereits ein Spielplatz mit Grünanlage geplant und erstellt. Die neu zu überplanende Gesamtfläche beträgt ca.10.000 m². Davon sind 5.200 m² Spielplatzfläche und ca. 4.800 m² zu überplanende Grünanlage (Anschlussflächen).
Auf den unmittelbar benachbarten Flurstücken zur Annette-Kolb- Anlage befindet sich im Osten ein allgemeines Wohngebiet, im Süden das Kirchenzentrum, im Westen der Lärmschutzwall zur Bertold- Brecht- Schule und im Nordwesten das Neubaugebiet Langwasser T. Im Norden schließt der Wald um den Langwassersee an.
Im qualifizierten Bebauungsplan Nr. 4113 sind beide Flurstücke als öffentliche Grünfläche, teilweise als Parkanlage und teilweise als Spielplatz, festgesetzt. Da in Teilbereichen der geplanten Spielplatzerweiterung die Nutzung als Parkanlage ausgewiesen ist, wurde für die Spielplatzerweiterung eine Baugenehmigung erforderlich.
Die vorhandene Verkehrserschließung erfolgt über die Annette-Kolb-Straße im Südosten und endet mit einem Wendehammer. Die Grünanlage mit Spielplatz ist über einen umlaufenden Rad- Fußweg erschlossen und kann zentral mit einem Verbindungsweg zur Tucholskystraße durchquert werden.
- Entwurfsanordnung: (Erläuterung der Planung) Die besonderen Qualitäten der vorhandenen Grünanlage mit integriertem Spielplatz werden erhalten und gestärkt. Dies sind insbesondere die Rollbahn und der Bolzplatz mit dem umgebenden Baumbestand, die große Spielwiese in der Anlagenmitte und der Trockengraben der sich von Nord nach Süd durch die Anlage zieht. Im schmäleren Nordbereich werden die Spielgeräte und ein Parkweg entfernt sowie der Baumbestand zum lockeren Baumhain ergänzt. Hier überwiegt zukünftig die Erholungsfunktion mit Ruheinseln und mobilen Liegen unter den Bäumen.
Der Spielbereich konzentriert sich im Südwesten sichelförmig um die offene Wiese.
Er ist in fünf Spielzonen aufgeteilt, in die der Bestand (Rollbahn, Bolzplatz und Tischtennis) integriert wird. Von der südöstlichen Ecke der Anlage verläuft eine Sichtachse in Richtung Nordwesten zur Nürnberger Burg. Diese Achse wird aufgenommen und markiert durch ein langgestrecktes Podest (Balkon) am Anfang der Achse und einem Durchgang zwischen zwei Spielzonen am gegenüberliegenden Rand der Anlage. Die Spielbereiche sind über fünf Eingänge barrierefrei und von der Annette-Kolb- Straße aus über zwei vorhandene Stufen zu erreichen.
Der um die gesamte Anlage verlaufende, vorhandene Weg und die Querung im nördlichen Teil bleiben bestehen. Ergänzend dazu erhält der Spielbereich ein eigenes inneres Wegenetz, das die Spielzonen miteinander verbindet und als Leitsystem zu den einzelnen Spielstationen fungiert. Die drei Haupteingänge richten sich nach den ankommenden Straßen. Zwei weitere Eingänge entlang des Fußwegs im Süden und in der Sichtachse zur Burg kommen hinzu. An den drei wichtigsten Ankunftsorten entstehen kleine Platzsituationen, die von Natursteinsitzmauern begleitet werden und zur Identitätsbildung beitragen. Für die Mauern werden die Abbruchquader aus dem Bestand wiederverwendet. Aufgrund der neuen DIN 18034-2 wurde besonderes Augenmerk auf das Thema Inklusion gelegt. Ein Leitsystem führt zu den einzelnen Spielstationen, die alle barrierefrei erschlossen sind. Alle Spielflächenbeläge sind mit Rollstuhl befahrbar.
Als zentrale Spielstruktur sind Kletter- und Bewegungsskulpturen aus Holz, Stahl, Seilen und Netzen auf mehreren Ebenen vorgesehen. Sie können von vielen Kindern gleichzeitig genutzt werden, sind raumwirksam und integrieren eine Vielzahl von Spielwerten.
Ein durchgehendes Farbkonzept aus Blautönen für die Ausstattung in der Anlage steht im Kontrast zum Grün der Bäume und Sträucher, markiert den Spielbereich, verbindet mit der Parkanlage und verleiht dem neu geplanten Spiel- und Erholungsbereich Identität.
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Abwicklung des Bauvorhabens: (Bauzeit, Bauabschnitte) 04-09.2022 Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Haushaltsgenehmigung 11.2022 Vergabe im Werkausschuss 02.2023 Baubeginn, eine Aufteilung in Bauabschnitte ist nicht vorgesehen Herbst 2023 Baufertigstellung mit Pflanzung
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Zahl, Art und Größe der zu gewinnenden Nutzflächen: (z.B. Schmuckgrün, Spielplatzflächen, Sportflächen, Ruheplätze, kleingärtnerische Nutzflächen usw.) 5.200 m² intensive Spielplatzflächen im Süden. 4.800 m² Grün- und Erholungsflächen im Anschluss zur Spielwiese und im Nordbereich.
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Biodiversität / Naturschutzrelevante Planungsinhalte: Der vorhandene, umfangreiche Baumbestand bleibt erhalten. Er wird im Süden durch einzelne Solitärbäume ergänzt. Im Nordteil entfallen die Belags- und Spielbereiche und der Gehölzbestand wird durch Blütenbäume zu einem lockeren Baumhain ergänzt. Insgesamt werden 21 neue Bäume gepflanzt. Im und um den Trockengraben soll sich vor allem im nördlichen Teilbereich eine extensive Blumenwiese entwickeln. Neben den Eingängen zum Spielbereich und der Durchquerung zur Hans-Fallada- Straße werden größere Flächen mit Frühblühern (Blumenzwiebeln) bepflanzt.
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Ergebnis der Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden und beteiligten Dritten: (evtl. Einsprüche) Ein Instruktionsverfahren mit Beteiligung der Sparten und städtischen Dienststellen wurde durchgeführt. Die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung wurde mit Belangen des Unterhalts abgestimmt. Es fanden zwei Kinderbeteiligungen seitens des Jugendamtes statt bei der die Wünsche der Kinder für den Spielplatz gesammelt wurden und in die Planung einflossen. Zur Umsetzung der neuen Spielplatznorm DIN 18034-2 zum Thema Inklusion wurde der Entwurf mit Experten aus dem Normenausschuss besprochen und entsprechend überarbeitet und ergänzt. Für die Spielplatzerweiterung läuft ein Baugenehmigungsverfahren zur Nutzungsänderung. Die Genehmigung wird im Januar/Februar 2022 erwartet.
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Geplante Finanzierung unter Angabe evtl. Beiträge Dritter: Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den MIP Nr.: 91110. Dies wurde vom Stadtrat im November 2021 einstimmig beschlossen. Die Maßnahme wird zu ca. 60% von der Regierung Mittelfranken über die Städtebauförderung Langwasser bezuschusst. Zuwendungen von ca. 1.187.500 EUR auf ca. 1,97 Mio. förderfähige Baukosten sind in Aussicht gestellt. (sh. Förderbetrachtung von Stpl.).
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Folgekosten im Unterhalt, Bedarfsträger Die Folgekosten für den Unterhalt nach Fertigstellung der Maßnahme betragen für die Annette- Kolb- Anlage gem. Entwicklungsplanmatrix SÖR/2 ca. 120.450,00 EUR pro Jahr
B) Baubeschreibung: (Art der Vegetation, technische Angaben über Be- und Entwässerung, Wege- und Platzflächen, Treppen und Mauern sowie sonstige bauliche Einrichtungen und Inventar) Vegetation:
-
101 St. Bäume vorhanden
-
21 St. Bäume Neupflanzung, u.a. Tilia platyphyllus, Tilia tomentosa, Pyrus calleryana
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1.520 m² Strauchpflanzung aus standortgerechten Kleinsträuchern und Heckenrosen
-
3.870 m² Landschaftsrasen, extensiv, artenreiche Magerwiesenfläche
-
4.400 m² Spielwiese
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172 m² Blumenzwiebelpflanzung
Be- und Entwässerung:
- Alle neuen Belagsflächen werden oberflächlich versickert.
Eine Verlegung von Bewässerungsleitungen ist nicht vorgesehen. Ein Trinkbrunnen ist bei der N-ergie angefragt.
Wege- und Platzflächen:
- 1.150 m² Asphaltflächen, mit farblichen Markierungsbändern im Bereich der Rollbahn und
unter den Tischtennisplatten.
-
745 m2 Betonsteinpflaster; „Langwasser-Pflaster“ 10x20x8 cm auf den Wegen.
-
650 m² Natursteinpflaster, Großsteinpflaster v.a. als Pfade im Bereich der Rollbahn.
-
860 m² Kunststoffbelag auf Allwetterplatz und Bewegungsflächen.
-
940 m² Fallschutz Holzhäcksel unter den Spielgeräten.
-
60 m² Schotterrasen in Einmündungsbereichen seitlich von Pflegezufahrten.
Treppen und Mauern:
-
280 m Betonblockstufen als Wegeinfassung und Leitsystem entlang der Spielflächen.
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320 m Betonkantenstein- Einfassungen entlang von Vegetationsflächen.
Einbauten und Ausstattung:
-
130 m Sitzmauern aus Natursteinquadern
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4 Sitzbänke
-
13 Abfallbehälter
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3 Fahrradstellplätze mit Anlehnbügeln
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36 m² Holzdeck
-
10 mobile Liegen
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3 Tischtennisplatten
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1 Calisthenics- Anlage aus feuerverzinkten Stahlpfosten und Turngeräten aus Edelstahl
-
2 Kleinfeldtore
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2 Streetballständer
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40 m Ballfangzaun
-
auf 940 m² unterschiedlichste Spielstationen aus Eichenkanthölzern mit Seilen, Netzen,
Schaukeln und Rutschen.
Aufgestellt: Nürnberg, den 29.11.2021
| e ß a Str Langwassersee n- e b e nl ! ö h Hermann-Thiele-Weg c GS S U arl- rs u K la -W o lfrin g -S tra ß e B e rto lt-B Hans-Fallada-Straße re c h t-S tra ß e e ß a r t s y k s MS ol RS !!! h c u GYM T Annette-Kolb-Straße g e w n e k c u E Euckenweg g e w r e y © Stadt Nürnberg a m Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung k Darstellung der Flurkarte als Eigentucmsnachweis nicht geeignet Euckenweg Luftbild 2006/2009: © Aerowest Gm buH / Google Inc. Z Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab 1:2.000 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 75 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 17.06.2020 Ersteller Jenkner, Brigitte | ||
|---|---|---|
| Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. | Datenauszug Erstellt für Maßstab 1:2.000 0 75 m Erstellungsdatum 17.06.2020 Ersteller Jenkner, Brigitte |
| Hans-Fallada-Straße 325,46 325,50 325,55 325,45 325,68 PC 325,77 S N tU r. = 3 6 12 - 5 T c il m ia platyphyllos S N tU r. = 3 5 12 - 5 T c il m ia platyphyllos PC PC 325,89 325,95 326,23 325,97 326,30 Neupflanzung Nr. 34 - Tilia platyphyllos 326,15 326,48 Fußweg (Bestand) StU = 125 cm PC 326,16 Aufenthaltsinseln PC mit Liegen Aufenthaltsinseln S N tU r. = 3 3 78 - c C m arpinu G s betu e lus hölz- 32Nr.6 17, 3- Ti0lia platyphyllos 327,02 StU = 109 cm mit Liegen unterpflanzung PC 326,19 326,23 Nr. 16 - Tilia platyphyllos PC 325,00 3 S N2 tU r. = 53 2 94 , - 5 c T m ili3a platyphyllos StU = 125 cm 327 3 S N2 tU r. = 51 8 78 , - 9 c T m ili5a platyphyllos Aufenthaltsinseln PC mit Bänken 325,00 32 6 , 9 8 Nr . 1 5 - T ilia platyphyllos Nr. 40 - Quercus robur PC StU = 125 cm StU = 78 cm Wiese (2x Mahd) Brücke 327 (Bestand) Aufenthaltsinseln Trockengraben mit Liegen 3 2 S N tU r. = 4 1 78 - c C m arpinus betulus S N tU r. = 4 6 14 - 1 P c i m nus sylvestris PC 326,21 3 6 ,0 0 2 5 ,0 S N tU r. = 3 0 94 - c Q m uercus robur 0 S N tU r. = 4 2 94 - c C m arpinus betulus S N tU r. = 4 3 94 - c Q m uercus robur PC PC PC Aufenthaltsinseln S N tU r. = 2 0 62 - c B m etula pendula mit Liegen PC Neupflanzung 325,15 S N tU r. = 4 5 12 - 5 Q cm uercus robur n 325,18 e 325,22 S N tU r. = 3 2 62 - c P m yrus communis S N tU r. = 3 1 62 - c C m arpinus betulus R a s S N tU r. = 2 9 10 - 9 Q cm uercus robur Nr. 28 - Quercus robur 3 S N2 tU r. = 62 5 10 , - 9 2Q cm u0ercus robur S N tU r. = 2 2 78 - c Q m uercus 325,44 325,56 StU = 109 cm S N tU r. = 2 7 12 - 5 P c i m nus sylvestris PC 326,19 325,82 Nr. 26 - Tilia platyphyllos StU = 109 cm Nr. 21 - Quercus robur StU = 62 cm 326,05 326,15 3N2r.6 31, -0 Til1ia platyphyllus 326,13StU = 109 cm Fußweg (Bestand) Nr. 49 - Betula pendula StU = 78 cm 32S N tU r6. = 3 ,0 914 - c T3 m ilia platyphyllus 326,09 TT 326,65 326,27 5 ,1 2 3 3 2 2 6 6 ,7 ,3 9 9 326,00 326,27 326,25 g PC ur B ur TT z k c Bli 326,50 327,00 3N S 2 t r U . 62 = 9 1 , 0 - 9 4P c in m 8us silvestris 3N St r U 2. 2 = 6 8 1 2 -, 5 P 6 c in m u0s silvestris 3 326,75 2 3 3, ,5 327,50 326,90 3 327,10 TT 3 3 2 2 7 8 ,8 3 ,2 0 2 0 8,24 327,90 326,98 327,30 OK 327,06m 328,20 326,77 3N St r U2. 2 = 6 7 1 0 -, 9 Q 8c u m e5rcus robur 332,0 3 ,4 327,50 +0 + ,2 0 + + 0 , 0 8 0 , 0 , 1 6 0 0 32 3 7,30 OK 327,60 3 3 2 2 7 N St r U 7. , - = 2 ,A 1 3c 3 0 Ne /Sr 1t r2U .c 3 N a S - /= t m r 1 A U 1 . 1 N cp S 0 - = e c t / r e U A N r m . 1 1 S s c 1 N - t = c 0 t r S U e ra / . / A t e r r 1 U 1 m 1 - . = c 0 c 1 0 - e A = / p a 1 / r N A 1 c c 5 S e m 1 1 e m c 0 t c / s r 1 4 3 Ua r p e . / t 1 / r c m r 1 e - c 5 = 3 1 e m 2 a 0 s / 3 c A 4 p1 t m a 1 r c c 2 e7 c 5 e m 7 Nm e m p S s/ 2 r t t c 1r e p U r 7 m . c 7 , s e e 7 a - t = / s 3 r m 1 , A t e 5 r 7 , 5 c e 6 p 5 e 9 c e c rm s 0 m c t 0 r a e mpestre N St r U . 3 2 7 , 8 0 327,60 3 3 2 73 ,2 07 3, 3 0 2 3 7,02 N St r U . - = A 1 c 0 e / r 1 N Sc 0 t r aU / . m 1 - = 0 p N A S 1 c e c t 0 r m U s e . / t r - = 1r e c 0 A 7 a / c 8 m 1 e 0 c r p m c c e a m s m tre pestre 327,20 N St r U . - = A 1 c 4 e / r 1 c 4 a / m 14 p c e m stre 5 328,22 ,0 1 327,06 327,6 327,30 328,00 OK 327,60 N St r U . - = 62 cm 327,04 327,3 3 6 27,64 326,89 N St r U . - = 62 cm 327,10 N St r U . - = P 8 r 4 u n cm us serotina e ß a- W olfri n g- Str a 3N St r U2. 2 = 671 2 - 5,Q 1c u m e9rcus robur N St r U . - = N S P t 1 r U r . 0 u - = / n 1 C 8 u 0 a 7 s r c c p s m m e inN r S o u t r U t s. i n - = b a Ce 1 at 3 ur / lpu 1 i 3 N sn S u t r c U . m s - = b C e 1 a t 0 u r / p l 1 u i 0 n s u cm s betulus 32 3 7 2 , 7 0 , 2 52 326 Urs ul 3N St r2 U . 2 = 7 4 9 4 -, Q c 0 m ue3rcus robur N St r U . - = C 1 N a S 0 t r r U c . p m - i = n C 1 u a 3 s r / b p 1 e i 3 n t u u cm s lu b s etulus 327,58 327,49 3N St r2 U . - = 6 0/ , 0 9 cm 5 326,97 3N S 2 t r U . 2 = 7 5 1 5 ,- 7 1 Q c u m 2 ercus robur 327,21 326,77 326,81 327,28 327,24 327,75 327,27 N St r U . - = 62 cm z at pl el pi ers d n ki n ei Kl m u z 0 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Hans-Fallada-Straße 325,46 325,50 325,55 325,45 325,68 PC 325,77 S N tU r. = 3 6 12 - 5 T c il m ia platyphyllos S N tU r. = 3 5 12 - 5 T c il m ia platyphyllos PC PC 325,89 325,95 326,23 325,97 326,30 Neupflanzung Nr. 34 - Tilia platyphyllos 326,15 326,48 Fußweg (Bestand) StU = 125 cm PC 326,16 Aufenthaltsinseln PC mit Liegen Aufenthaltsinseln S N tU r. = 3 3 78 - c C m arpinu G s betu e lus hölz- 32Nr.6 17, 3- Ti0lia platyphyllos 327,02 StU = 109 cm mit Liegen unterpflanzung PC 326,19 326,23 Nr. 16 - Tilia platyphyllos PC 325,00 3 S N2 tU r. = 53 2 94 , - 5 c T m ili3a platyphyllos StU = 125 cm 327 3 S N2 tU r. = 51 8 78 , - 9 c T m ili5a platyphyllos Aufenthaltsinseln PC mit Bänken 325,00 32 6 , 9 8 Nr . 1 5 - T ilia platyphyllos Nr. 40 - Quercus robur PC StU = 125 cm StU = 78 cm Wiese (2x Mahd) Brücke 327 (Bestand) Aufenthaltsinseln Trockengraben mit Liegen 3 2 S N tU r. = 4 1 78 - c C m arpinus betulus S N tU r. = 4 6 14 - 1 P c i m nus sylvestris PC 326,21 3 6 ,0 0 2 5 ,0 S N tU r. = 3 0 94 - c Q m uercus robur 0 S N tU r. = 4 2 94 - c C m arpinus betulus S N tU r. = 4 3 94 - c Q m uercus robur PC PC PC Aufenthaltsinseln S N tU r. = 2 0 62 - c B m etula pendula mit Liegen PC Neupflanzung 325,15 S N tU r. = 4 5 12 - 5 Q cm uercus robur n 325,18 e 325,22 S N tU r. = 3 2 62 - c P m yrus communis S N tU r. = 3 1 62 - c C m arpinus betulus R a s S N tU r. = 2 9 10 - 9 Q cm uercus robur Nr. 28 - Quercus robur 3 S N2 tU r. = 62 5 10 , - 9 2Q cm u0ercus robur S N tU r. = 2 2 78 - c Q m uercus 325,44 325,56 StU = 109 cm S N tU r. = 2 7 12 - 5 P c i m nus sylvestris PC 326,19 325,82 Nr. 26 - Tilia platyphyllos StU = 109 cm Nr. 21 - Quercus robur StU = 62 cm 326,05 326,15 3N2r.6 31, -0 Til1ia platyphyllus 326,13StU = 109 cm Fußweg (Bestand) Nr. 49 - Betula pendula StU = 78 cm 32S N tU r6. = 3 ,0 914 - c T3 m ilia platyphyllus 326,09 TT 326,65 326,27 5 ,1 2 3 3 2 2 6 6 ,7 ,3 9 9 326,00 326,27 326,25 g PC ur B ur TT z k c Bli 326,50 327,00 3N S 2 t r U . 62 = 9 1 , 0 - 9 4P c in m 8us silvestris 3N St r U 2. 2 = 6 8 1 2 -, 5 P 6 c in m u0s silvestris 3 326,75 2 3 3, ,5 327,50 326,90 3 327,10 TT 3 3 2 2 7 8 ,8 3 ,2 0 2 0 8,24 327,90 326,98 327,30 OK 327,06m 328,20 326,77 3N St r U2. 2 = 6 7 1 0 -, 9 Q 8c u m e5rcus robur 332,0 3 ,4 327,50 +0 + ,2 0 + + 0 , 0 8 0 , 0 , 1 6 0 0 32 3 7,30 OK 327,60 3 3 2 2 7 N St r U 7. , - = 2 ,A 1 3c 3 0 Ne /Sr 1t r2U .c 3 N a S - /= t m r 1 A U 1 . 1 N cp S 0 - = e c t / r e U A N r m . 1 1 S s c 1 N - t = c 0 t r S U e ra / . / A t e r r 1 U 1 m 1 - . = c 0 c 1 0 - e A = / p a 1 / r N A 1 c c 5 S e m 1 1 e m c 0 t c / s r 1 4 3 Ua r p e . / t 1 / r c m r 1 e - c 5 = 3 1 e m 2 a 0 s / 3 c A 4 p1 t m a 1 r c c 2 e7 c 5 e m 7 Nm e m p S s/ 2 r t t c 1r e p U r 7 m . c 7 , s e e 7 a - t = / s 3 r m 1 , A t e 5 r 7 , 5 c e 6 p 5 e 9 c e c rm s 0 m c t 0 r a e mpestre N St r U . 3 2 7 , 8 0 327,60 3 3 2 73 ,2 07 3, 3 0 2 3 7,02 N St r U . - = A 1 c 0 e / r 1 N Sc 0 t r aU / . m 1 - = 0 p N A S 1 c e c t 0 r m U s e . / t r - = 1r e c 0 A 7 a / c 8 m 1 e 0 c r p m c c e a m s m tre pestre 327,20 N St r U . - = A 1 c 4 e / r 1 c 4 a / m 14 p c e m stre 5 328,22 ,0 1 327,06 327,6 327,30 328,00 OK 327,60 N St r U . - = 62 cm 327,04 327,3 3 6 27,64 326,89 N St r U . - = 62 cm 327,10 N St r U . - = P 8 r 4 u n cm us serotina e ß a- W olfri n g- Str a 3N St r U2. 2 = 671 2 - 5,Q 1c u m e9rcus robur N St r U . - = N S P t 1 r U r . 0 u - = / n 1 C 8 u 0 a 7 s r c c p s m m e inN r S o u t r U t s. i n - = b a Ce 1 at 3 ur / lpu 1 i 3 N sn S u t r c U . m s - = b C e 1 a t 0 u r / p l 1 u i 0 n s u cm s betulus 32 3 7 2 , 7 0 , 2 52 326 Urs ul 3N St r2 U . 2 = 7 4 9 4 -, Q c 0 m ue3rcus robur N St r U . - = C 1 N a S 0 t r r U c . p m - i = n C 1 u a 3 s r / b p 1 e i 3 n t u u cm s lu b s etulus 327,58 327,49 3N St r2 U . - = 6 0/ , 0 9 cm 5 326,97 3N S 2 t r U . 2 = 7 5 1 5 ,- 7 1 Q c u m 2 ercus robur 327,21 326,77 326,81 327,28 327,24 327,75 327,27 N St r U . - = 62 cm z at pl el pi ers d n ki n ei Kl m u z 0 | Legende VEGETATION: Bestandsbaum, Erhalt Holzdec Drahtgitt Bestandsbaum, Rodung Baum, Planung SPIEL: Sicherhe Bodendecker Tischtenn Kleingehölze Spielstat Rasenfläche Calisthe Wiesenfläche EINFRIEDUNGEN: BELAGSFLÄCHEN: Ballfang 327,13 ,06 Asphalt Spielfeld 327,75 327,92 Gehölz- Betonsteinpflaster A m u it f e B n ä t n h k a e lt n sinseln S N tU r. = 1 u 4 94 - c T n m ilia t p e laty r ph p yllo fl s anzung 32 S N tU r 7 . = 1 , 2 9 4 4 - c T 8 m ilia platyphyllos 32 S N tU r 7 . = 1 , 1 9 5 4 - c T 2 m ilia platyphyllos 32 S N t 7 U r. = 7 , 9 6 - 4 T c i 4 l m ia platyphyllos St r a ß e Natursteinpflaster ,00 b- PLANSYMBOLE: platyphyllos ol 32 7 , 1 2 N St r U . 3 = 9 - 4 T i c li m a K Schotterrasen S N tU r . = 1 3 1 4 - 1 T c il m ia platyphyllos 32 N 7 r. 1 , 0 5 - 9 T ilia platyphyllos 327,51 ett e- Bearbeit S t U = 7 8 c m n 327,58 n Holzhackschnitzel 327,43 A platyphyllos Schlepp 327,58 327,53 3N S 2 t r U . 76 = 7 - , 8 T 6i c li m a4 platyphyllos N St r U . 2 = 9 - 4 T i c li m a EPDM - Sportflächen 327,11 327,60 Flurstück 3 3 2 2 6 7 , , 9 3 7 7 32 3 73 2 ,2 2 7 7 6 , , 4 6 1 0 3 N S2t r U . 7 9 = 7 - ,8 T 5i c li m a4 platyphyllos platyphyllos Höhenli 327,05 N St r U . 5 = 9 - 4 T i c li m a platyphyllos robur 1 N St r U . 1 = 7 - 8 T i c li m a 1 3, EINFASSUNGEN: 0,00 Höhena platyphyllos 327,05 32 N St r U .7 8 = ,9 - 45 T i c li m7 a Blockstufe platyphyllos 0,00 326,96 N St r U . 4 = 9 - 4 T i c li m a Höhena Kantenstein 2,5% Höhena TP 3,04 327,60 EINBAUTEN: 3 N S2t r U . 7 3 = 1 - , 7 A 39 c e c6m r saccharinum Sitzmauern Naturstein, Planung/Bestand GEBÄUDE: 327,20 Material bauseits vorhanden Gebäud 6 326,97 2, 1 Sitzbank, Planung 327,09 platanoides Treppenanlage, Bestand 32 N St r U .7 4 = ,9 - 44 A c c m e6 r Fahrradstellplätze (Anlehnbügel), Planung 3T2T6,80 326,85 327,39 3N2 St r U .7 1 = 1 -, 0 A1 9 c e c 1 m r platanoides 327,02 327,44 326,99 327,18 Abfalleimer, Planung 2 327,40 327,33 3N2 St r U .7 2 = 1 -, 0 A2 9 c e c 3 m r platano 3 ide 2 s 7,22 32 N St r U .7 5 = ,7 - 84 A c c m e2 r platanoides Leuchte (Bestand) 327,35 327,33 3 3 2 2 7 7 , , 6 2 7 7 327,27 2 5 2, intermedia 3N S 2 t r U . 61 = 8 1 , 0 - 9 9Q c u m 0ercus robur P ROJEK T-NR. P ROJEK T B AU A B - 32N St r U 6. 1 = 9, 1 8 0 - 9 S 6o cm rbus 3 N2St r U . 7 6 = 6 -, 2 A3 c c m e2r pla 3 tan 2 oid 7 es ,29 2 0 -53 A K A S - C H N IT T 327,02 326,38 - = 62N S ct r Um. - = 47/47 cm 328,09 N St r U . - = 47 cm 3N S 2 t r U . 77 = 7 - , 8 A 2 c c m er3 platanoides N St r U . - = 62 cm 328,58 328,09 N St r U . 1 = 7 4 7 - S cm orbus intermedia 326,80 intermedia N St r U . 1 = 6 4 7 - S cm orbus 327,25 N St r U . - = 47/47 cm 326,78 327,39 327,50 327,12 327,67 intermedia 3N S 2 t r U . 71 = 5 4 , 7 - 0 S cm o7rbus 327,51 6 3 5, 327,66 327,75 327,18 N St r U . - = 62 cm 326,74 3N S 2 t r U . N S 71 = t r U 5 . 6 , 1 = 2 - 4 2 S 6 c 3 m o 2 - N 2 r S B c 2 b t r m U e u . t s 1 = u 7 3 l i 7 a n , 8 - t p e 4B c e r m e m n t3 d u e u l d a l i a a pendula 327, 3 7 2 57, 7 5 8, 0 0 327,09 326,96 28,0 2 328,25 3 3 5platanoide s ,7 5 26,75 326,70 328,1 3 4 N S 2 t r U . 7- = 3 3 ,1 N S / 7 2 t r 3 U . 1 4 - = 7 c 4 m 7, 4 N c S m t r U . 9 - = 47 cm 32 8 , 0 3 28,5 3 0 28,2 5 3N St r2U . 9 =7 6 - 2 A, c c7m er 27,0 3 3 2 8 ,50 328,7 5 3 27,4 4 3 Spielplatz Annette-Kolb- 327,80 platanoid es 329,01 3N St r2U . 1 = 7 0 6 2 -, A c4m ce6r 3 27,01 N St r U . 2 = 1 6 2 - B cm etula p end ula 328,6 3 1 29,01 327,80 3 3 2 3 2 7 2 8 , 8 , 8 6 , 0 2 0 0 327,50 3N St r2U . 1 = 7 1 7 8 -, A c 4m ce8r platanoides B S A t a U d H E t R N R ü rn b e rg S e r v i ce b e t r ieb öffentlicher Raum 3 2 7 ,09 3 2 7,43 P l a n u n g u n d B a u / S Ö R / 1 326,96 327,40 Sulzbacher Strasse 2-6 , 90489 Nürnberg 326,8 3 8 27,4 3 7 27, 3 2 2 6 7,4 3 8 27 3 ,2 2 6 7,4 5 26,91 327,10 3N S 2 t r U . 62 = 4 1 , 7 - 2 9P c in m 4us silvestris 326,96 N S N S t r U t r . U . - = - = 9 9 4 N 4 S c t r c U m . m - = 78 cm L A N D S CH A F T SA R CH IT EK T 3 a d l e ro le s c h L A N D S CHAFTSARCHITEKTEN GmbH N St r U . - = 62 cm 3N S 2t r U . 7- = 3,1/031 cm 326,98 MARIENSTRASSE 8, 90402 NÜRNBERG N St r U . - = 78 cm TEL.: 0911/230897-0 FAX: 0911/230897-39 N St r U . - = 62 cm E-MAIL: kontakt@adlerolesch.de ARCHITEKT/FACHPLANER N St r U . - = 62 cm N St r U . - = 78 cm N St r U . - = 31/31 cm z u r B e PLANBEZEICHNUNG r to lt-B AUßENANLAGEN r e Lageplan Gesamt c h t-S c h DATEINAME.FORMAT PLANNR. u le 20-53_AKA_Entwurf.dwg BEARB. PLANUNGSSTUFE Entwurf 1,00 m 2 L/H = 1189 / 841 mm Nr. Datum Art der Änderung Kartengrundlage / Luftbild / Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Technische Plannummer: 35 C 06.26 Platz Nummer: 85010003569 Gemarkung: Langwasser Nordost Flurnummer: 145/1569, 145/15 M 1:250 im Original Spielplatz Annette-Kolb-Anlage Entwurf bearbeitet ..................... Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau gezeichnet ..................... SÖR / 1 10 20 30 40 50 m SÖR/1-G/1 ..................... SÖR/1-G ..................... Nürnberg, 22.07.2021 | ||||
| Nr. Datum Ar | t der Änderung | ||||
| Kartengrundlage / Luftbild / Geobasisdaten: © Landesamt für Vermessung und Geoinformation | |||||
| Technische Plannummer: 35 C 06.26 Platz Nummer: 85010003569 | |||||
| Gemarkung: Langwasser Nordost Flurnummer: 145/1569, 145/15 | |||||
| M 1:250 im Original | |||||
| Spielplatz Annette-Kolb-Anlage Entwurf | |||||
| bearbeitet ..................... gezeichnet ..................... SÖR/1-G/1 ..................... SÖR/1-G ..................... | Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau SÖR / 1 Nürnberg, 22.07.2021 |
k, Planung
erliege, Planung
itsbereich
isplatten, Planung
ionen, Planung
nics, Planung
zaun, Planung
barriere, Planung
ungsgrenze
kurven Pflegefahrzeug
sgrenze
nien
ngabe, Bestand
ngabe, Planung
ngabe, Planung
e, Bestand
LOS LEIST.- NUMMER INDEX PHASE
- 3 01
Spielplatz Annette-Kolb-
BAUHERR Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Planung und Bau / SÖR / 1 Sulzbacher Strasse 2-6 , 90489 Nürnberg
LANDSCHAFTSARCHITEKT adlerolesch LANDSCHAFTSARCHITEKTEN GmbH MARIENSTRASSE 8, 90402 NÜRNBERG TEL.: 0911/230897-0 FAX: 0911/230897-39 E-MAIL: kontakt@adlerolesch.de
ARCHITEKT/FACHPLANER
PLANBEZEICHNUNG AUßENANLAGEN Lageplan Gesamt
DATEINAME.FORMAT PLANNR. 20-53_AKA_Entwurf.dwg BEARB.
PLANUNGSSTUFE Entwurf
Anlage
MASSSTAB
1 : 250
20-53_3.01 DATUM 22.07.2021
Br GEZ. Br
GES. Wil
Bearbeiter SÖR/1-G
70
Projekt: Stadt Nürnberg
Spielplatz Annette-Kolb-Anlage Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Planung und Bau Grün
Bedarfsträger: SÖR Projektleitung: SÖR/1-G2
Gesamtkostenberechnung zum Objektplan
| KGr | Bezeichnung | m2 | EUR/m2 | netto | brutto (19% Mwst.) | Ges.-brutto |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 500 | Außenanlagen und Freiflächen | 174,00 | 1.743.300,02 € | |||
| Herstellungskosten gem. Kostenberechnung adlerolesch vom 14.07.2021 | 1.464.958,00 € | 1.743.300,02 € | ||||
| 510 | Erdbau | 86.725,00 € | 103.202,75 € | |||
| 520 | Gründung, Unterbau | 60.900,00 € | 72.471,00 € | |||
| 530 | Oberbau, Deckschichten | 345.606,00 € | 411.271,14 € | |||
| 540 | Baukonstruktionen | 90.960,00 € | 108.242,40 € | |||
| 560 | Einbauten in Außenanlagen | 483.439,00 € | 575.292,41 € | |||
| 570 | Vegetationsflächen | 159.377,00 € | 189.658,63 € | |||
| 590 | Sonstige Maßnahmen für Freiflächen | 237.951,00 € | 283.161,69 € | |||
| 700 | Baunebenkosten | 364.193,95 € | ||||
| 710 | Bauherrenaufgaben | |||||
| 711 | Projektleitung | |||||
| Bauverwaltungskosten (3,15 % der Brutto- Herstellungskosten ) | 54.913,95 € | |||||
| 730 | Objektplanung | |||||
| 732 | Freianlagenplanung adlerolesch, incl. 2,9% NK | 212.000,00 € | 252.280,00 € | |||
| 740 | Fachplanung, Gutachten | 30.000,00 € | ||||
| 760 | Allgemeine Baunebenkosten | 27.000,00 € | ||||
| Gesamtkosten | 211,00 € | 2.107.493,97 € | ||||
| Gesamtkosten gerundet 2.108.000,00 € |
Gesamtkosten brutto pro m² 211,00 € Herstellungskosten ohne Baunebenkosten pro m² 174,00 €
Aufgestellt: Nürnberg, 22.07.2021 SÖR/1-G Planung und Bau Grün
Beilage 5.1
| Maßn.-/ bereits ein-/ Plan Antragsteller Pauschalen- ausgezahlt spätere Antrags-Nr. Nr. Maßnahme Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 c 01119 Spielplatz Annette-Kolb-Anlage 3. BM A. Gesamtkosten der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 mehr/weniger(-) 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 mehr/weniger(-) 2.108 0 794 0 1.296 18 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -2.108 0 -794 0 -1.296 -18 0 0 mehr(-)/weniger -2.108 0 -794 0 -1.296 -18 0 0 B.1 Einzahlungen investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.000 0 0 0 -987 -13 0 0 mehr(-)/weniger -1.000 0 0 0 -987 -13 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 mehr(-)/weniger -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsantrag -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 mehr(-)/weniger -1.108 0 -794 0 -309 -5 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv 0 0 0 0 0 0 0 0 Begründung: Die erforderliche Generalsanierung und Erweiterung des Spielplatzes Annette-Kolb-Anlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt. Eine Teilfinanzierung kann außerdem aus den Haushaltsresten des Stadterneuerungsansatzes "Langwasser" (vgl. Antrag Nr. 16 d) und den bereits im Vollzug 2021 bewilligten Restmitteln des Ansatzes "Kraftshof" erfolgen. Die restlichen städtischen Mittel werden aus dem Masterplan Freiraum finanziert (vgl. Antrag Nr. 16 e). Ergebnis: Einstimmig beschlossen. | Insgesamt T€ 4 | bereits ein-/ ausgezahlt bis 2020 T€ 5 | 2021 T€ 6 | Plan 2022 T€ 7 | Plan 2023 T€ 8 | Plan 2024 T€ 9 | Plan 2025 T€ 10 | Plan spätere Jahre T€ 11 |
|---|
| 01119 Spielplatz Annette-Kolb-Anlage | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 2.108 2.108 0 2.108 2.108 0 0 0 -2.108 -2.108 0 -1.000 -1.000 0 | 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | 0 794 794 0 794 794 0 0 0 -794 -794 0 0 0 0 | 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | 0 1.296 1.296 0 1.296 1.296 0 0 0 -1.296 -1.296 0 -987 -987 0 | 0 18 18 0 18 18 0 0 0 -18 -18 0 -13 -13 0 | 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | ||
| B.3 Städtische Mittel | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Änderungsantrag | -1.108 | 0 | -794 | 0 | -309 | -5 | 0 | 0 | |
| mehr(-)/weniger | -1.108 | 0 | -794 | 0 | -309 | -5 | 0 | 0 | |
| B.3.1 Städtische Mittel investiv | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Änderungsantrag | -1.108 | 0 | -794 | 0 | -309 | -5 | 0 | 0 | |
| mehr(-)/weniger | -1.108 | 0 | -794 | 0 | -309 | -5 | 0 | 0 | |
| B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| bereits ein-/ Plan Maßnahme ausgezahlt spätere Insgesamt bis 2020 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Jahre T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 4 5 6 7 8 9 10 11 Verwaltung 0016 d 00766 Stadterneuerung Langwasser Ref. VI A. Gesamtkosten der Maßnahme 3.030 70 930 0 500 550 550 430 Änderungsantrag 2.530 70 430 0 500 550 550 430 mehr/weniger(-) -500 0 -500 0 0 0 0 0 A.1 Auszahlungen investiv 1.900 0 550 0 300 400 400 250 Änderungsantrag 1.600 0 250 0 300 400 400 250 mehr/weniger(-) -300 0 -300 0 0 0 0 0 A.2 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 A.3 Auszahlungen konsumtiv 1.130 70 380 0 200 150 150 180 Änderungsantrag 930 70 180 0 200 150 150 180 mehr/weniger(-) -200 0 -200 0 0 0 0 0 B. Finanzierung der Maßnahme -3.030 -70 -930 0 -500 -550 -550 -430 Änderungsantrag -2.530 -70 -430 0 -500 -550 -550 -430 mehr(-)/weniger 500 0 500 0 0 0 0 0 B.1 Einzahlungen investiv -1.064 0 -308 0 -168 -224 -224 -140 Änderungsantrag -896 0 -140 0 -168 -224 -224 -140 mehr(-)/weniger 168 0 168 0 0 0 0 0 B.2 Einzahlungen konsumtiv -633 -15 -237 0 -112 -84 -84 -101 Änderungsantrag -521 -15 -125 0 -112 -84 -84 -101 mehr(-)/weniger 112 0 112 0 0 0 0 0 B.3 Städtische Mittel -1.333 -55 -385 0 -220 -242 -242 -189 Änderungsantrag -1.113 -55 -165 0 -220 -242 -242 -189 mehr(-)/weniger 220 0 220 0 0 0 0 0 B.3.1 Städtische Mittel investiv -836 0 -242 0 -132 -176 -176 -110 Änderungsantrag -704 0 -110 0 -132 -176 -176 -110 mehr(-)/weniger 132 0 132 0 0 0 0 0 B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv -497 -55 -143 0 -88 -66 -66 -79 Änderungsantrag -409 -55 -55 0 -88 -66 -66 -79 mehr(-)/weniger 88 0 88 0 0 0 0 0 Begründung: Die Generalsanierung und Erweiterung der Annette-Kolb-Anlage kann aus vorhandenen Haushaltsresten in Höhe von 500.000 Euro aus dem Stadterneuerungsansatz Langwasser teilfinanziert werden. Die Annette-Kolb-Anlage wird aus Transparenzgründen separat im Haushalt dargestellt (vgl. Antrag Nr. 16 c). Ergebnis: Einstimmig beschlossen. | Insgesamt 4 | bereits ein-/ ausgezahlt bis 2020 T€ 5 | 2021 T€ 6 | Plan 2022 T€ 7 | Plan 2023 T€ 8 | Plan 2024 T€ 9 | Plan 2025 T€ 10 | Plan spätere Jahre T€ 11 |
|---|
| 00766 Stadterneuerung Langwasser | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.030 2.530 -500 1.900 1.600 -300 0 1.130 930 -200 -3.030 -2.530 500 -1.064 -896 168 -633 -521 112 | 70 70 0 0 0 0 0 70 70 0 -70 -70 0 0 0 0 -15 -15 0 | 930 430 -500 550 250 -300 0 380 180 -200 -930 -430 500 -308 -140 168 -237 -125 112 | 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 | 500 500 0 300 300 0 0 200 200 0 -500 -500 0 -168 -168 0 -112 -112 0 | 550 550 0 400 400 0 0 150 150 0 -550 -550 0 -224 -224 0 -84 -84 0 | 550 550 0 400 400 0 0 150 150 0 -550 -550 0 -224 -224 0 -84 -84 0 | 430 430 0 250 250 0 0 180 180 0 -430 -430 0 -140 -140 0 -101 -101 0 | ||
| B.3 Städtische Mittel | -1.333 | -55 | -385 | 0 | -220 | -242 | -242 | -189 | |
| Änderungsantrag | -1.113 | -55 | -165 | 0 | -220 | -242 | -242 | -189 | |
| mehr(-)/weniger | 220 | 0 | 220 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| B.3.1 Städtische Mittel investiv | -836 | 0 | -242 | 0 | -132 | -176 | -176 | -110 | |
| Änderungsantrag | -704 | 0 | -110 | 0 | -132 | -176 | -176 | -110 | |
| mehr(-)/weniger | 132 | 0 | 132 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| B.3.2 Städtische Mittel konsumtiv | -497 | -55 | -143 | 0 | -88 | -66 | -66 | -79 | |
| Änderungsantrag | -409 | -55 | -55 | 0 | -88 | -66 | -66 | -79 | |
| mehr(-)/weniger | 88 | 0 | 88 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Seite 10
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 02.02.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Projekt Erneuerung Hafenbrücken Hafenstraße/ Finkenbrunn
hier: Nachtragsobjektplan für den Ersatzneubau Brücken über den Main-Donau-Kanal und
über die Südwesttangente - vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Achse
Hafenstraße/ Finkenbrunn
Anlagen: Entscheidungsvorlage Objektplan Kostenzusammenstellung
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Nachtragobjektplan umfasst erforderliche Mehrkostenfinanzierung, die sich durch das Submissionsergebnis für den vorgezogenen Bau der Behelfsumfahrung für den Hafenbrückenneubau nun ergeben hat. Die Mehrkosten der Ausschreibung betragen 4.743.920 Mio EUR. Damit erhöht sich die Gesamtfinanzierung des Objektplans von bislang genehmigten 21.931.100 EUR (WerkA SÖR am 12.05.2021) auf nun 26.675.020 EUR.
Aufgrund der beidseitigen Veranlassung der Maßnahme durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Stadt Nürnberg werden die Kosten entsprechend eines noch zu ermittelnden Kostenteilungsschlüssels aufgeteilt. Bis zum Vorliegen der Kreuzungsvereinbarung mit dem tatsächlich anzusetzenden Kostenteilungsschlüssel wird von einer jeweils hälftigen Kostentragung der Baukosten ausgegangen.
Für den städtischen Anteil der Kosten wird ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Durch die Gewährung von Zuwendungen ergibt sich eine weitere Einnahmeerwartung von 5.945.130 Euro.
Die Finanzierung der gesamten Behelfsumfahrung erfolgt über die IA-Nr. E5410087500U. Die Aufteilung der Finanzierung in die Verpflichtungsermächtigungen der Jahre 2022 bis 2027 kann aus der Anlage Kostenzusammenstellung genauer entnommen werden. Die Beauftragung für den Bau der Behelfsbrücken ist aktuell für März 2022 vorgesehen. Allerdings läuft derzeit ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. D.h., die Vergabe könnte sich deswegen noch verzögern. Bis zum Oktober 2022 erfolgt voraussichtlich zunächst die Ausführungsplanung. Der Baubeginn für die Behelfsbrücken ist für Oktober 2022 vorgesehen. Die Behelfsbrücken über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente sollen dann bis Juli 2023 fertiggestellt sein. Danach erfolgt der Bau der Erddämme zwischen den Behelfsbrücken sowie der Straße. Dies ist dann ab September 2023 bis Anfang 2024 vorgesehen. Im Zeitraum bis Anfang 2024 gibt es wenige verkehrliche Auswirkungen – auch auf den vorgesehenen Ersatzrouten, da der Verkehr im Wesentlichen noch über die Hafenstraße und die AS Hafen-Ost abgewickelt werden kann.
Eine Bürgerinformation soll nochmal erfolgen, sobald die Vergabe der Bauleistungen der Behelfsbrücken erfolgt ist und der Termin feststeht, wann die Planfeststellung der Brücke Frankenschnellweg öffentlich ausgelegt wird. Mit etwas Vorlauf für die Organisation sollte eine Bürgerinformation dann voraussichtlich im April oder Mai 2022 stattfinden können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 26.675.020 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 26.675.020 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Differenz zum beschlossenen Objektplan vom 12.05.2021 steht nicht zur Verfügung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich nur um die vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung und nicht um deren Inbetriebnahme. Die Aspekte der Diversity-Relevanz werden während der Hauptbaumaßnahme berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss genehmigt den Nachtragsobjektplan für die vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 26.675.020,00 Euro brutto.
Projekt Erneuerung Hafenbrücken
Hafenstraße/ Finkenbrunn
Nachtrags-Objektplan für den Ersatzneubau Brücken über den Main-Do-
nau-Kanal (BW 1.416) und über die Südwesttangente (BW 1.417)
hier: vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße/ Finken-
brunn
Kurztext: „Errichtung Behelfsumfahrung “
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
1. Begründung und Umfang der Maßnahme
Der Direkte Objektplan „Vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße“ ist am 12.05.2021 mit Gesamtkosten in Höhe von 21.931.100 Euro brutto im Werkausschuss genehmigt worden.
Der beschlossene Direkte Objektplan ist in die Baumaßnahmen „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ und „Errichtung Erddämme – Achse Hafenstraße“ unterteilt. Ersteres befindet sich derzeit in einem EU-weiten Vergabeverfahren (VOB/A EU Offenes Verfahren). Zum Submissionstermin am 21.10.2021 sind insgesamt drei Hauptangebote und sechs Nebenangebote eingereicht worden.
Die Ergebnisse der Prüfung und Wertung der Haupt- und Nebenangebote sowie die empfohlene Bauauftragung des wirtschaftlichsten Bieters ist im Beschlussvorschlag für die Vergabe der „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ unter TOP 15 im nicht öffentlichen Teil des Werkausschusses SÖR genauer beschrieben.
Die abgegebenen Angebote der Bieter waren deutlich höher als das aufgestellte bepreiste Leistungsverzeichnis des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros. So endet das nach der Prüfung und Wertung wirtschaftliche Angebot mit einem Betrag von 11.285.311,21 EUR brutto rund 4,74 Mio. EUR über der vergleichbaren Kostenberechnung. Laut Planer ist der Grund hierfür, dass die Kostenberechnung für die Bauleistung „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ auf einer Anmietung von Behelfsbrücken basiert. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen sind alle noch verfügbaren Behelfsbrücken provisorischen Aufrechterhaltung der dortigen Infrastruktur momentan im Einsatz und können nicht von den Baufirmen angemietet werden. Folglich müssen die zwei ausgeschriebenen Behelfsbrücken von den Auftragnehmern für diese Ausschreibung neu hergestellt werden, da auch in absehbarer Zukunft keine Anmietung von Behelfsbrücken möglich ist. Des Weiteren sind die Stahlpreise im Zeitraum der letzten ca. zehn Monate (zwischen Abgabe des bepreisten Leistungsverzeichnis durch den Planer und dem Submissionstermin) aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Lieferengpässe rasant gestiegen. Aus diesen oben genannten Gründen ist die Erhöhung der Preise in den Angeboten marktbezogen nachvollziehbar.
Diese Mehrkosten haben Auswirkungen auf die erforderliche Objektplanfinanzierung. Ein entsprechender Nachtragsobjektplan mit den höheren Finanzierungskosten ist daher erforderlich. 1
Durch die höheren Angebotssummen steigt die erforderlich Gesamtsumme des Objektplans auf ca. 26.675.020 Euro brutto. Um die Vergabe der Baumaßnahme „Errichtung Behelfsbrücken – Achse Hafenstraße“ beauftragen zu können, werden folgende Mehrkosten gegenüber dem beschlossenen Direkten Objektplan benötigt.
Bisherige Gesamtkosten Direkter Objektplan 21.931.100 EUR brutto
Mehrkosten: 4.743.920 Euro brutto
Neue Gesamtkosten Nachtragsobjektplan: 26.675.020 Euro brutto
Da die Baumaßnahme zuwendungsfähig ist und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sich zu ca. 50% an den Baukosten sowie zu 10,00% an den Bauverwaltungs- und Grunderwerbskosten beteiligt, reduziert sich der zu tragende Anteil durch die Stadt Nürnberg. Folgende Einnahmen durch Beteiligter Dritte sind für den gesamten Nachtragsobjektplan zu erwarten:
Einnahmeerwartungen durch Anteil WSV:
14.267.670 Euro brutto
Zuwendungsanteilerwartung durch Regierung von Mittelfranken.:
5.945.130 Euro brutto
Verbleibender Eigenfinanzierungsanteil Stadt Nürnberg: 12.407.350 EUR brutto
2
über 1.500.000 EUR 24.5
Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)
hier: Genehmigung eines Vorhabens mit Objektkosten über 1.500.000 EUR
| Bezeichnung des Vorhabens Projekt Erneuerung Hafenbrücken Hafenstraße/ Finkenbrunn Ersatzneubau Brücken über den Main-Donau-Kanal (BW 1.416) und über die Südwesttangente (BW 1.417) hier: vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße | |
|---|---|
| Gesamtkosten (ohne Grundstück) 26.675.020,00 | Finanzierung (MIP-Nr.) E5410087500U |
Anlagen: Entscheidungsvorlage vom: 22.12.2021 Kostenzusammenstellung vom: 22.12.2021 Einreichung des Direkten Objektplanes vom: 09.04.2021 Beschluss des Direkten Objektplanes vom: 12.05.2021 vom: vom: vom:
I. Die Ausführungsunterlagen werden hiermit zur fachlichen Zustimmung und Genehmigung vorgelegt.
II. SÖR/WL1 z. Kts.
III. SÖR/WB zur Anmeldung zum Werkausschuss am 02.02.2022
IV. SÖR/V-2 zur Vormerkung
V. SÖR/1-B/4 z.w.V.
Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
SÖR/WLT SÖR/WLK
Abdruck an: Stk KaSt/1 Anbu SÖR/V-2
Nachtragsobjektplan für Ersatzneubau Brücken über den Main-Donau-Kanal (BW 1.416) und über die Südwesttangente (BW 1.417) hier: vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße/ Finkenbrunn hier: Kostenanschlag
KOSTENZUSAMMENSTELLUNG
Anteil Stadt: 100% Anteil WSV Prozentanteil WSV Baukosten
Submission: Hauptangebot SEH + Eiffage vom 21.10.2021
Behelfsbrücken übergreifend 782.238,84 225.288,99 50 % BHB über den MDK 4.889.520,96 2.444.760,48 50 % BHB über die SWT 3.623.219,66 1.811.609,83 50 % BHB Probebelastung 188.475,34 94.237,67 50 % Summe Baukosten BHB (Netto) 9.483.454,80 4.575.896,97
bespreistes LV vom 07.10.2021:
Baumfällung BHB 15.720,00 7.860,00 50 % Summe Baukosten Baumfällung BHB (Netto) 15.720,00 7.860,00
Kostenberechnung vom 01/2021:
Ingenieurbauwerk bewehrte Erde 5.337.614,00 2.668.807,00 50 % Verkehrsanlage BHU 4.521.691,00 2.260.845,50 50 % BHB über den Parkplatz 233.310,00 116.655,00 50 % Summe Baukosten BHU (Netto) 10.092.615,00 5.046.307,50
Summe Baukosten Baumfällung BHB + BHB + BHU (Netto) 19.591.789,80 9.630.064,47
- ca. 2,00 % Baukostensteigerung 391.835,80 192.601,29 Summe Baukosten Baumfällung BHB + BHB + BHU (Netto) 19.983.625,60 9.822.665,76
19,00 % Mehrwertsteuer 3.796.888,86 1.866.306,49 Summe Baukosten Baumfällung BHB + BHB + BHU (Brutto) 23.780.514,46 11.688.972,25
Bauverwaltungskosten (Brutto):
10% von Baukosten und Projektmanagement mit 2,10 % 499.390,80 2.378.051,45 Grunderwerbskosten brutto örtliche Überwachung mit 2,52 % 599.268,96 0,00 0% enthalten in 10% Projektüberwachung Tragwerksplanung mit 3,36 % des externen Honorars TWG 11.293,43 1.353,39 50% nur Ausführungsstatik Summe Bauverwaltungskosten (Brutto) 1.109.953,19 2.379.404,83
Planungskosten (Brutto):
50% nur Ausführungsplanung Ingenieurleistungen Inge IBI Stufe 1 bis 3 1.379.538,96 90.949,81 (Lph 5) Erstellen von Markierungs- und Beschilderungsplanes (Verkehrszeichenpläne 17.901,53 8.950,76 50 % Nachtrag 29) Prüfstatiker für Entwurfs-und Ausführungsstatik 95.201,64 40.279,35 50% nur Ausführungsstatik Baugrundgutachten 9.000,00 4.500,00 50 % Baugrunduntersuchung BHB 46.267,62 23.133,81 50 % Erschütterungsgutachten (erschütterungs- und schallimmissionstechnisches 48.849,50 24.424,75 50 % Monitoring) Ökologische Baubegleitung (umweltfachliche Baubegleitung) 11.305,00 5.652,50 50 % Negativattest (landschaftspflegerisches Begleitplan) 2.420,46 1.210,23 50 % Kampfmittelvoruntersuchung 375,66 187,83 50 % Vermessungskosten GEO 150.000,00 0,00 Landschaftsplaner 15.000,00 0,00 SiGeKo 7.294,11 0,00 0% enthalten in 10% Veröffentlichung (Vergabe), Genehmigung, Gebühren etc. 1.389,16 0,00 0% enthalten in 10% Planungskosten (Brutto) 1.784.543,64 199.289,04
Summe Gesamtkosten (Brutto) 26.675.011,29 14.267.666,13 Summe Gesamtkosten (Brutto, gerundet) 26.675.020,00 14.267.670,00
davon VE 2022 (Brutto, gerundet) 5.267.220,00 davon VE 2023 (Brutto, gerundet) 11.896.590,00 davon VE 2024 (Brutto, gerundet) 3.544.530,00 davon VE 2025 (Brutto, gerundet) 250.740,00 davon VE 2026 (Brutto, gerundet) 5.706.120,00 davon VE 2027 (Brutto, gerundet) 9.840,00
Anteil Stadt Nürnberg mit Kostenteilung (Brutto) 12.407.345,16 Anteil Stadt Nürnberg mit Kostenteilung (Brutto, gerundet) 12.407.350,00
Zuwendungen (Brutto) 5.945.128,61 Zuwendungen (Brutto, gerundet) 5.945.130,00
VERGLEICH ZWISCHEN KOSTENZUSAMMENSTELLUNGEN VOM GENEHMIGTEN DIREKTEN OBJEKTPLAN UND NACHTRAGSOBJEKTPLAN genehmigter Direkter Objektplan Nachtrags- Mehrkosten (Beschluss objektplan vom 12.05.2021)
Summe Gesamtkosten (Brutto) 21.931.060,76 26.675.011,29 4.743.950,53 Summe Gesamtkosten (Brutto, gerundet) 21.931.100,00 26.675.020,00 4.743.920,00
davon VE 2022 (Brutto, gerundet) 7.901.900,00 5.267.220,00 -2.634.680,00 davon VE 2023 (Brutto, gerundet) 14.029.200,00 11.896.590,00 -2.132.610,00 davon VE 2024 (Brutto, gerundet) 0,00 3.544.530,00 3.544.530,00 davon VE 2025 (Brutto, gerundet) 0,00 250.740,00 250.740,00 davon VE 2026 (Brutto, gerundet) 0,00 5.706.120,00 5.706.120,00 davon VE 2027 (Brutto, gerundet) 0,00 9.840,00 9.840,00
Anteil WSV mit Kostenteilung (Brutto) 10.524.351,07 14.267.666,13 3.743.315,06 Anteil WSV mit Kostenteilung (Brutto, gerundet) 10.524.400,00 14.267.670,00 3.743.270,00
Anteil Stadt Nürnberg mit Kostenteilung (Brutto) 11.406.709,69 12.407.345,16 1.000.635,47 Anteil Stadt Nürnberg mit Kostenteilung (Brutto, gerundet) 11.406.700,00 12.407.350,00 1.000.650,00
Zuwendungen (Brutto) 4.783.795,94 5.945.128,61 1.161.332,67 Zuwendungen (Brutto, gerundet) 4.783.800,00 5.945.130,00 1.161.330,00
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 02.02.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Masterplan zur Erneuerung der Grünanlagen
Langwasser Südost - Ferdinand-Drexler-Weg
Ziel- und Maßnahmenkonzept mit Bauabschnitten und Kosten
Anlagen:
Sachverhalt
Text- und Kartenteil Masterplan
Kostenrahmen Masterplan
Ziele Übersicht
Maßnahmen Übersicht
Ziele und Maßnahmen
Sachverhalt (kurz):
Als Folge des am 28.09.2016 beschlossenen INSEK "Nürnberg Südost" wurden Zielformulierungen für die Grün- und Freiflächen festgesetzt.
Um die Ziele und Maßnahmen für die knapp 30 Hektar umfassenden Grünflächen zur konkretisieren und abzustimmen, wurde der Weg über einen Masterplan gewählt.
Ab dem Winter 2019/20 wurden Stärken und Schwächen der Anlage analysiert und gemeinsam mit dem Fachstellen und Bürgern Ziele und Maßnahmen konkretisiert.
Die Beteiligung der Öffenlichkeit wurde im Frühjahr 2021 durchgeführt. Zahlreiche Anregungen kamen auch von den Naturschutzverbänden, dem Langwasserforum, dem Bürgerverein und den Streetworkern der Kinder- und Jugendhilfe.
Der vorliegende Masterplan unterteilt das Gebiet in 5-6 Bauabschnitte, denen Kosten im Einzelnen zugeordnet wurden.
Der Ablaufplan nach Bauabschnitten ist wie folgt vorgesehen:
| BA I | BA II | BA III | BA IV | BA Va | BA Vb | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Planung | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2027 |
| baul. Umsetzung | 2024/25 | 2025/26 | 2026/27 | 2027/28 | 2028/29 | 2028/29 |
| Kosten | 2 Mio € | 2,2 Mio € | 0,9 Mio € | 1,5 Mio | 0,6 Mio | 0,8 Mio |
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 8.000.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 8.000.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: BIC-plus-Status erreicht Es werden Fördermittel der Städtebauförderung beantragt. Dort stehen noch Mittel für den 1. Bauabschnitt bereit. Weiterer Mittelbedarf wird im BIC/MIP-Verfahren eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aktuell ist keine Relevanz erkennbar, da die Planungen und Realisierung im Ergebnis die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Freiraums für die breite Öffentlichkeit insgesamt verbessert.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
J, Stpl
UwA, SpS, Vpl
Langwasserforum, WBG
Beschlussvorschlag:
Der Masterplan „Erneuerung der Grünanlagen Langwasser Südost“ wird in der vorgestellten Fassung (mit folgenden Änderungen) als Maßnahmen und Zielvorgabe beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
-
die erforderlichen Mittel zur Realisierung des Masterplans für den Freiraumbereich des Ferdinand-Drexler-Weges/Langwasser Südost im Rahmen des BIC/MIP-Verfahrens zum Haushalt anzumelden,
-
die notwendigen Schritte zur Erlangung von Städtebauförderungsmitteln des Programms "Wachstum und Nachhaltige Entwicklung" (PWE) für diese Maßnahmen einzuleiten.
Sachverhalt:
Masterplan zur Erneuerung der Grünanlagen
Langwasser Südost - Ferdinand-Drexler-Weg
Ziel- und Maßnahmenkonzept mit Bauabschnitten und Kosten
Das Quartier wird wesentlich durch die gliedernden Grünzüge mit älterem Baumbestand geprägt. Diese stellen aus freiraumplanerischer Sicht ein bedeutendes Potential dar, das den Wohnwert maßgeblich mitbestimmt. Der Masterplan soll gestalterische, funktionale, ökologische und klimatische Aspekte planerisch umsetzen.
Qualitative Verbesserung: Auf der Basis der vertiefenden Untersuchung "Stadterneuerung Langwasser - Südost" im Nachgang zum INSEK Nürnberg-Südost wurde das Potential und die Notwendigkeit der grundlegenden Neugestaltung der ca. 30 Hektar umfassenden Grünanlagen in einem Masterplan dokumentiert und die Ziele und Maßnahmen für fünf/sechs Bauabschnitte formuliert und abgestimmt.
Die Möglichkeiten zur Nutzung im Park werden auf allen Ebenen verbessert. Ziel ist es, attraktive Räume sowohl für die Menschen der umliegenden Wohnbebauung zu schaffen als auch ökologisch wertvolle Lebensräume in der Anlage zu integrieren und zu entwickeln. Als verbindendes Element zwischen diesen beiden Zielen ist geplant, Information und Bildungsangebote zu den ökologischen Schwerpunkten anzubieten, und durch verschiedene Möglichkeiten der Naturbeobachtung Interesse und Verständnis für die ökologischen Ziele zu wecken.
Die Arbeitsfelder sind: Erarbeitung eines zeitgemäßen Freiraumkonzeptes Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung der Spielflächen Verbesserung der ökologischen Wertigkeit und Erhöhung der Biodiversität der Freiflächen Schaffung von Angeboten für offene Jugendarbeit und Treffpunkten Ausweisung von altersgerecht gestalteten Freiräumen und Schaffung von Treffpunkten für Senioren im öffentlichen Raum Beseitigung von Barrieren und Lücken in der Vernetzung der Freiflächen und im bestehenden Rad-/ Fußwegenetz Erweiterung von mindergenutzten Sportangeboten (Bolzwiesen) durch vielseitig nutzbare Angebote Anpassung der Infrastruktur an den demographischen Wandel
Die Orte der Maßnahmen werden dabei möglichst gleichmäßig über die gesamte Anlage verteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass das Nebeneinander der Attraktionen für die verschiedenen Nutzertypen und Altersgruppen gewährleistet ist, ohne diese Gruppen zu stark voneinander zu separieren. Alle Maßnahmen und Einrichtungen sind unter der Prämisse der Inklusion zu planen und zu errichten.
Im Dezember 2020 hat die Maßnahme BIC-plus-Status erreicht. Aus Städtebaumitteln ist eine Förderung über das Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung (PWE) i. H. v. 50 % der förderfähigen Kosten vorgesehen.
Mittlerweile ist der „Masterplan“ Ferdinand-Drexler-Weg fertiggestellt (s. Anlagen).
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Seit Beginn des Projektes im November 2019 fanden umfangreiche Abstimmungen in verschiedenen Fachstellen und Zielgruppen statt:
Stärken- und Schwächenanalyse mit dem Jugendamt und dem SÖR-Unterhaltsbezirk Stärken- und Schwächenanalyse mit Vertretern des Bürgervereins, dem Langwasserforum und der WBG Abstimmungen der Zielvorstellungen mit den Vertretern der örtlichen Einrichtungen zur Kinder- Jugend- und Sozialarbeit Zielvorstellungen des Sportservice Ortsbegehung mit den Naturschutz-Fachverbänden und der Unteren Naturschutzbehörde Öffentlichkeitsbeteiligung unter Federführung von Stpl im März/April 2021 Einarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen und erneute Abstimmung mit den Fachstellen im Herbst 2021 Abstimmung mit dem Behindertenrat.
Die Zustimmung und Finanzierung vorausgesetzt, werden die Planungen für die einzelnen Bauabschnitte mit Nutzerbeteiligungen, Fachstellenabstimmung und Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt, weil der Masterplan für detaillierte Aussagen insbesondere zu Einbauten und Ausstattungen zu grob ist.
Besondere Beachtung im Abstimmungsprozess sollte folgenden Themen gelten:
- Die Wertigkeit des in der Grünanlage verlaufenden Radweges hat sich nach Aussage des Verkehrsplanungsamtes in den letzten Wochen gegenüber früheren Einschätzungen erhöht. Deshalb soll der zentrale Radweg in Nord-Süd-Richtung auf 3m verbreitert werden. Dazu wäre aufgrund des vorhandenen Baumbestands ein Switchen der beiden Wegeführungen (Gehweg wird zu Radweg v.c.) nötig. Dies war bereits im ersten Entwurf vorgeschlagen, wurde jedoch von den Beteiligten vor Ort abgelehnt. 2. Auf Anregung von Bund Naturschutz und UwA (Untere Naturschutzbehörde) sollen nicht alle Wege in Ihrer aktuellen Bedeutung erhalten bleiben. Weniger wichtige Verbindungen sollen entwidmet und langfristig offenporig ohne befestigte Decke und ohne Beleuchtung (Insektenschutz) entwickelt werden. Dazu werden sich im Rahmen der Detailplanungen für die Einzelnen Bauabschnitte jeweils starke Diskussionen sowohl bei den Nutzern als auch bei den Fachstellen und dem Unterhalt ergeben. Die Wege mit einem solchen Potential sind in den Karten zum Masterplan in der Farbe Orange dargestellt. 3. Die ungesteuerte Entwicklung der Gehölzflächen seit den 60/70er Jahren hat dazu geführt, dass ein Großteil der Gehölze die ihnen ursprünglich zugedachte Funktion nicht mehr erfüllt und massive Probleme bei der Standsicherheit aufweist. Die notwendigen Maßnahmen wurden in steigender Intensität mit den Buchstaben A-F kategorisiert. Die Ziele sind mit
den Verbänden und UwA abgestimmt. Der Zuschnitt der Bauabschnitte ist neben Dringlichkeiten und finanziellen Gesichtspunkten so gewählt, dass diese Eingriffe möglichst gleichmäßig auf einen Zeitraum von 6-8 Jahren verteilt werden.
Masterplan
Stadt Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg
Ferdinand-Drexler-Weg
Erneuerung der Grünanlagen
Langwasser Südost
Anmeldung im Werkausschuss
Stand Dezember 2021
Inhaltsverzeichnis
Masterplan .................................................................................................................................. 1 1. Ausgangssituation ...................................................................................................................... 5
1.1. Vertiefende Untersuchung ................................................................................................... 5 1.2 Historie der Siedlung Langwasser ........................................................................................ 5 2. Bestandsaufnahme - Grundlagen ............................................................................................... 7
2.1 Gelände – Wasserhaushalt – Geologie ................................................................................. 7 2.2. Verkehr ................................................................................................................................ 8 2.3 Nutzungen .......................................................................................................................... 10 2.3.1 Spielen ......................................................................................................................... 10 2.3.2 Soziale Kontakte .......................................................................................................... 11 a) Jugend .......................................................................................................................... 11 b) Senioren ........................................................................................................................ 12 2.3.3 Freizeit ......................................................................................................................... 13 2.4 Sparten ............................................................................................................................... 13 2.5 Vegetation .......................................................................................................................... 14 3. Konzepte – Ziele - Maßnahmen ............................................................................................... 16
3.1 Nutzung – Räume – Orte im Park ....................................................................................... 16 3.1.1 Kinder ........................................................................................................................... 17 3.1.2 Jugend ......................................................................................................................... 19 3.1.3 Erwachsene – gemischte Altersgruppen ...................................................................... 21 3.1.4 Senioren ....................................................................................................................... 23 3.1.5 Barrierefreiheit - Inklusion ............................................................................................. 24 3.1.6 Hundezone ................................................................................................................... 25 3.2 Vegetation - Natur ............................................................................................................... 25 3.2.1 Mikroklima .................................................................................................................... 26 a) Frischluft - Kaltluft .......................................................................................................... 26 b) Wasser .......................................................................................................................... 26 3.2.2 Bildung -- Arboretum .................................................................................................... 26 3.2.3 Nutzung ........................................................................................................................ 27 3.2.4 Ökologie ....................................................................................................................... 28 3.2.5 Gehölzentwicklung ....................................................................................................... 29 3.3 Konzept Jahreszeiten ......................................................................................................... 33 3.4 Infrastruktur ........................................................................................................................ 33 3.4.1 Fußwege ...................................................................................................................... 33
3.4.2 Radwege ...................................................................................................................... 34 3.4.3 Beleuchtung ................................................................................................................. 35 3.4.5 Anbindung .................................................................................................................... 35 4. Förderung - Beteiligung ............................................................................................................ 37
4.1 Städtebauförderung ............................................................................................................ 37 4.2 Beteiligung der Öffentlichkeit .............................................................................................. 37 5. Zeitschiene - Bauabschnitte ..................................................................................................... 38
-
Kosten ...................................................................................................................................... 38
-
Quellen ..................................................................................................................................... 40
Literaturverzeichnis ...................................................................................................................... 40
Abbildungen: Abbildung 1: Realisierungsmodell 1984 mit Netz der öffentlichen Grünflächen (Friedrich, 1993) ... 6 Abbildung 2: Auszug aus der Geologischen Karte Bayerns im Projektgebiet (Geologisches Landesamt Bayern, 1978) .............................................................................................................. 8 Abbildung 3: Fuß- und Radweg parallel geführt mit grüner Trennung ............................................. 9 Abbildung 4:Unterführung Bahnhof Märzfeld .................................................................................. 9 Abbildung 5: gemischte (Be-)Nutzungen ...................................................................................... 10 Abbildung 6: Spielhof Georg-Ledebour-Schule............................................................................. 11 Abbildung 7: Jugendtreff .............................................................................................................. 12 Abbildung 8: Viele Senioren nutzen den Park .............................................................................. 13 Abbildung 9: Durchgewachsene Gehölzbestände ........................................................................ 14 Abbildung 10: Generationen und Barrieren .................................................................................. 17 Abbildung 11: Laufstecke des Sportservice in Langwasser (Stadt Nürnberg, Sportservice der Stadt Nürnberg, 2020) ........................................................................................................................... 21 Abbildung 12: vorhandene Obstbäume ........................................................................................ 28 Abbildung 13: freistehende Einzelbäume entwickeln .................................................................... 29 Abbildung 14: Gehölzstrukturen Typ A - Flächencharakter erhalten ............................................. 30 Abbildung 15: Gehölzfläche Typ B vorher - nachher .................................................................... 30 Abbildung 16: Gehölzfläche Typ C vorher - nachher .................................................................... 31 Abbildung 17: Gehölzfläche Typ D vorher – nachher .......................................... ......................... 31 Abbildung 18: Gehölzfläche Typ E vorher - nachher .................................................................... 32 Abbildung 19: Gehölzfläche Typ F vorher - nachher ..................................................................... 32 Abbildung 20: Kostenschätzung nach Bauabschnitten ................................................................. 39
Anlagen (Pläne):
Plannummer a1: Verkehr DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer a2: Widmungen DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer a3: Klimatische Bedingungen DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer a4: Bauleitplanung DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer a5: Ökologie Bestand DIN A2 M = 1: 3.000
Plannummer a6: Sparten DIN A2 M = 1: 3.000
Plannummer a7: Grünflächen Bestand DIN A0 M = 1: 2.000
Plannummer b1: Verkehr Ziele DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer b2: Klima - Ziele DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer b3: Nutzungen Ziele Übersicht DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer b4: Maßnahmen Übersicht DIN A2 M = 1: 3.000
Plannummer b5: Ziele und Maßnahmen DIN A0 M = 1: 2.000
Plannummer b6: Anbindungen DIN A2 M = 1: 5.000
1. Ausgangssituation
1.1. Vertiefende Untersuchung
Auf Basis der Ergebnisse des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK „Nürnberg-Südost“ wurde am 28. September 2016 „Nürnberg Langwasser“ als Stadterneuerungsgebiet im Stadtrat beschlossen. Daraufhin hat das Stadtplanungsamt die Vertiefende Untersuchung Stadterneuerung Langwasser – Südost erarbeitet.
Die für die Grün- und Freiflächen relevanten Zielformulierungen aus dieser Untersuchung lauten:
-
Erarbeitung eines zeitgemäßen Freiraumkonzeptes
-
Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung der Spielflächen
-
Verbesserung der ökologischen Wertigkeit und Erhöhung der Biodiversität der Freiflächen
-
Schaffung von Angeboten für offene Jugendarbeit und Treffpunkten
-
Ausweisung von altersgerecht gestalteten Freiräumen und Schaffung von Treffpunkten für
Senioren im öffentlichen Raum
- Beseitigung von Barrieren und Lücken in der Vernetzung der Freiflächen und im bestehen-
den Rad-/ Fußwegenetz
- Ersetzung von mindergenutzten Sportangeboten (Fußball) durch vielseitig nutzbare Ange-
bote
- Anpassung der Infrastruktur an den demographischen Wandel
Fazit: Das Quartier wird wesentlich durch die gliedernden Grünzüge mit älterem Baumbestand geprägt und stellt aus freiraumplanerischer Sicht ein bedeutendes Potential dar, das den Wohnwert maßgeblich mitbestimmt. Bei näherer Betrachtung sind die öffentlichen Grünflächen nach über 40 Jahren ohne Sanierung in die Jahre gekommen. Zeitgemäß ist eine Überplanung notwendig, die sowohl ökologische und klimatische Aspekte, als auch gestalterische und funktionale Planungsprämissen einbezieht.
1.2 Historie der Siedlung Langwasser
Ursprünglich ein Teil des Lorenzer Reichswaldes, wurde das Gelände Anfang des 20. Jahrhunderts für die Anlage eines Schießplatzes genutzt und teilweise gerodet und bereits nach dem ersten Weltkrieg in städtebauliche Planungen einbezogen. Nach der Nutzung durch die Nationalsozialisten erfolgte die Errichtung verschiedener Flüchtlings- und Internierungslager. Mit der Ausschreibung eines bundesweiten städtebaulichen Ideenwettbewerbs wurde eine langfristige Entwicklungsplanung eingeleitet.
Die 1956 erzielte Entscheidung sprach dem Nürnberger Team Franz Reichel - Hermann Scherzer - Hermann Thiele den ersten Preis zu. Der preisgekrönte Entwurf zeichnete sich vor allem dadurch
aus, daß das Planungsgebiet durch breite Grüngürtel in überschaubare städtebauliche Einheiten, sogenannte „Nachbarschaften“, gegliedert wurde. Die Hervorhebung grünplane rischer Aspekte im Preisgerichtsurteil sprach zum einen für die fachliche Qualifikation des Landschaftsarchitekten Hermann Thiele und zum anderen für die Aufgeschlossenheit der Jury gegenüber solchen Belangen, was zu jener Zeit durchaus nicht selbstverständlich war. Bereits ein Jahr nach Abschluß des Wettbewerbsverfahrens ging man an die Umsetzung und Realisierung. Für die Koordinierung der Planungs- und Baumaßnahmen war die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg zuständig. Die über mehr als drei Jahrzehnte anhaltende Ausführung gereichte dem umfänglichen Projekt eher zum Vor- als zum Nachteil. Dadurch blieben dem neuen Stadtteil Fehlentwicklungen erspart, wie sie beispielsweise Bremen (Neue Vahr), Berlin (Märkisches Viertel) oder München (Neuperlach) erfahren mußten. (Friedrich, 1993)
Abbildung 1: Realisierungsmodell 1984 mit Netz der öffentlichen Grünflächen (Friedrich, 1993)
Wohltuend ist in jedem Fall die netzartige Durchgrünung der Baugebiete. Ein Vergleich zwischen dem prämierten Entwurf von 1956 und dem Realisierungsmodell von 1984 zeig t deutlich, daß das ursprünglich geplante und vom Preisgericht gewürdigte Grundgerüst der Grünflächen über die Jahrzehnte hinweg durchgehalten wurde. Veränderungen haben sich im Laufe der Zeit eigentlich nur innerhalb der Baubereiche ergeben. Sie waren veranlaßt durch modifizierte Programmvorgaben, fortentwickelte Bautechniken und politische Grundsatzänderungen. Vor allem die 1967 in Bau und 1972 in Betrieb genommene U-Bahn nahm Einfluß auf das Erschließungskonzept und führte unter anderem zur baulichen Verdichtung im Einzugsbereich der Bahnhöfe. (Friedrich, 1993)
Diese Feststellung ist bis heute gültig. Nachdem aber auch eine Weiterentwicklung der Grünanlagen vollkommen ausblieb, sind die in 1.1 aus der Vertiefenden Untersuchung zitierten Forderungen offensichtlich und naheliegend.
2. Bestandsaufnahme - Grundlagen
Die Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg gliedert die Nachbarschaften A/B, C, D, E, F/G und H im Bereich Langwasser Südost. Sie ist eingerahmt durch die Breslauer Straße im Nordwesten, die Gleiwitzer Straße im Nordosten, die Liegnitzer Straße im Südosten und die Glogauer Straße im Südwesten.
2.1 Gelände – Wasserhaushalt – Geologie
Das natürliche Gelände ist eben und fällt von Süd nach Nord von ca. 337müNN auf 330 müNN beim Langwassergraben. Künstliche Modellierungen von ca. einem Meter Höhe finden sich in weiten Bereichen am Rande der Grünanlagen im Übergang zu den Privatflächen der Reihenbebauungen. Entlang der Gleiwitzer Straße wurden Lärmschutzwälle mit einer Höhe von drei bis maximal vier Metern Höhe aufgeschüttet. Die Größte künstliche Erhebung ist mit ca. sieben Metern Höhe der zentrale Rodelberg zwischen den Nachbarschaften D, E und F/G. In der Nachbarschaft A/B befindet sich ein kleiner Hügel mit gut zwei Meter Höhe. Im Übergang zur Nachbarschaft Langwasser Z findet sich entlang der Grenze des ehemaligen Freibades ein Längswall mit Höhen zwischen 1,2 und 1,8 Metern.
Als einziges Gewässer fließt der Langwassergraben ganz im Norden auf einer Länge von ca. 320m durch die Grünanlage. Das gesamte Gebiet entwässert im Trennsystem in diesen Bereich des hier offenen Gewässers.
Die geologische Karte von Bayern definiert v.a. Burgsandstein der mittleren (Süden) und unteren (Norden) Schichten. Zwei Zungen werden als Terrassensande mit Flugsandüberdeckung bezeichnet erreichen das Planungsgebiet jedoch kaum. Im Norden ist die Talfüllung des Langwassergrabens zu sehen. Die Mächtigkeit des Quartärs beträgt unter zwei Meter und liegt nur in wenigen Bereichen etwas über diesem Wert.
Abbildung 2: Auszug aus der Geologischen Karte Bayerns im Projektgebiet (Geologisches
Landesamt Bayern, 1978)
2.2. Verkehr
Rückseitig zwischen den Wohnquartieren gelegen, ist die gesamte Grünanalage frei von motorisiertem Verkehr. Getreu des alten Erschließungskonzeptes von Langwasser, in dem alle Wohnstraßen als Stichstraßen an die Hauptverkehrsadern angebunden sind, gibt es keine Durchgangsverbindung zwischen den Quartieren für motorisierten Verkehr. Alle Quartiere sind jedoch an zahlreichen Stellen an die Grünanlage angebunden. In Nord-Süd-Richtung verläuft die zentrale Hauptachse von der Liegnitzer zur Breslauer Straße; diese ist für Fußgänger und Fahrradfahrer parallel geführt, wobei immer ein Grünstreifen zwischen den beiden Wegen liegt. Die bestehende Wegeführung ist auf der Plannummer a1 – Verkehr dargestellt.
Im Norden ist die Wegeführung für Radfahrer unterbrochen. Nach Querung der Salzbrunner Straße befindet sich eine Lücke in der Radwegeführung bis zur Breslauer Straße. Nördlich der Breslauer Straße erfolgt die Anbindung durch die wenig ansehnliche Unterführung des ehemaligen Bahnhofs Märzfeld bis hin zur Annette Kolb Anlage, wo die getrennte Führung von Geh und Radweg Richtung Stadtzentrum bis zum Dutzendteich fortgesetzt wird.
Abbildung 3: Fuß- und Radweg parallel geführt mit grüner Trennung
Abbildung 4:Unterführung Bahnhof Märzfeld
Die Wege sind im Wesentlichen gewidmet; gewidmete Wege werden von eine r Straßenbeleuchtungsanlage begleitet (vergleiche hierzu Plannummer a2 – Widmungen). Die Barrierefreiheit ist in Bezug auf Hindernisse in weiten Bereichen gegeben; weitere Elemente wie zum Beispiel taktile Oberflächen fehlen vollständig.
2.3 Nutzungen
Auf der Plannummer a4 - Bauleitplanung finden sich die derzeit gültigen, rechtlichen Grundlagen zur Nutzung der Flächen im Gebiet. Der größte Bereich ist durch gültige Bebauungspläne abgedeckt. Im Bereich der Reinerzer und Salzbrunner Straße bis zur Jauer Straße bestehen Lücken.
Die Grünanlagen sind als öffentliche Grünanlagen förmlich festgesetzt. Festgesetzte Spielflächen gibt es nur im zentralen Bereich beim Rodelhügel und an der Liegnitzer Straße. Der neue Bebauungsplan für lange Wasser Z, im Bereich des ehemaligen Freibades, setzt ebenfalls öffentliche Grünflächen und eine öffentliche Spielfläche fest, die nach Fertigstellung der Gebäude ins Eigentum der Stadt übergehen sollen.
Abbildung 5: gemischte (Be-)Nutzungen
2.3.1 Spielen
Gemessen am Einzugsbereich von ca. 10.000 Einwohnern ist das Angebot für Kinder im Bereich Spielen extrem dürftig. Es stehen zahlreiche Ballspielflächen sowie einige Tischtennisanlagen in der Grünanlage zur Verfügung, das Angebot an öffentlichen Geräte-Spielflächen und Sandspielflächen beschränkt sich jedoch einzig auf dem zentralen, östlich der Dreifaltigkeits-Kirche gelegenen, Spielplatz. Dieser umfasst eine Reifenschaukel, ein Rutschpodest, ein Klettergerät und eine Sandspielfläche ohne weitere Ausstattung.
Der Rahmenplan Spiel der Stadt Nürnberg traf schon vor 10 Jahren folgende Aussagen: Die hohe Anzahl an Spielflächen täuscht über die qualitative Angebotsstruktur hinweg. Auf fast allen Spielplätzen sollte das Spielangebot verbessert werden, viele sind sanierungs- oder dringend sanierungsbedürftig. Nur ein kleiner Teil des Spielplatzes Ferdinand-Drexler-Weg Mitte ist gestaltete Spielfläche. Der weitaus größte Teil der Angebote im Stadtteil sind reine Ballspie lflächen. Insgesamt fehlen Spielangebote für Kinder bis ca. 12 Jahre. Der Planungsbereich erzielt insgesamt einen sehr geringen Durchschnittswert in der Spielplatzbewertung. Dennoch weist der Planungsbereich ein Spielflächendefizit von 8.222 m² auf. (Stadt Nürnberg J. , 2008)
Seit dieser Zeit wurde nur eine Verbesserung erzielt: Der Schulhof der Georg-Ledebour-Schule wurde mit einem Klettergerät und drei Drehtellern ausgestattet und ist nun auße rhalb der Schulzeiten als Spielhof öffentlich zugänglich.
Abbildung 6: Spielhof Georg-Ledebour-Schule
2.3.2 Soziale Kontakte
a) Jugend
Das Angebot für Jugendliche beschränkt sich auf einen kleinen abgetrennten Bereich zwischen der Astrid Lindgren Schule und dem ehemaligen Langwasser Freibad. Dort befindet sich auch ein Basketballkorb mit einem kleinen Vorplatzbereich und eine Turnstange. Weitere Angebote für Jugendliche fehlen gänzlich.
Abbildung 7: Jugendtreff
b) Senioren
Durch die Vielzahl der ebenen, meist schattigen Wegeverbindungen und in Verbindung mit dem Ausbau in Asphalt und weitgehend ohne Hindernisse, ist die Nutzung insbesondere der Fußwege durch ältere Menschen, Menschen mit Gehhilfe und Rollstuhlfahrer überdurchschnittlich hoch. Beinahe zu jeder Tageszeit und auch bei widrigen Witterungsverhältnissen sind in der Grünanlage insbesondere Senioren anzutreffen.
Das Angebot erschöpft sich aber in der Nutzung dieser Wege als Spazierweg.
Im Nordwesten der Anlage, außerhalb des Planungsbereichs an der Breslauer Straße, befindet sich der „Bewegungspark für alle Generationen“, der sich großer Beliebtheit erfreut.
Abbildung 8: Viele Senioren nutzen den Park
2.3.3 Freizeit
Die Freizeitmöglichkeiten, welche die Grünanlage bietet, beschränken sich auf die beschriebenen Spielbereiche in Form von fünf Tischtennisbereichen, sechs in die vorhandenen Grünflächen eingesetzten Bolzplätze sowie den kleinen und den großen Rodelhügel. Leider waren die Rodelhügel aufgrund mangelnder Schneelage in den letzten Jahren nicht nutzbar.
Unter Federführung des Sportservice Nürnberg wurde eine Laufstrecke im Bereich der Grünanlage ausgeschildert. Bis zum Jahr 2017 wurde auf zwei Infotafeln auf diese Strecke hingewiesen, diese Tafeln wurden jedoch zwischenzeitlich beseitigt.
2.4 Sparten
Die verschiedensten Arten von Leitungen finden sich im Wesentlichen als Verbindung zwischen den Wohnquartieren auch in der Grünanlage. Oftmals verlaufen die Leitungstrassen entlang der vorhandenen Wegeführungen, teilweise wurden jedoch auch kurze Verbindungen direkt durch das Grün gewählt. Eine Bündelung der Trassen ist in der Vergangenheit leider nicht erfo lgt. Neben Telefon, Strom, Wasser und Kanal finden sich in weiten Teilen des Quartiers auch Fernwärme- und Gasleitungen. Eine Übersicht über die vorhandenen Sparten findet sich im Plannummer a6 - Sparten.
2.5 Vegetation
Im Rahmen des Neubaus und der neuen Planung der Grünanlagen in Langwasser Südost, wurde die Grünanlage im Wesentlichen vollkommen neu angelegt. Nur an wenigen Stellen wurden einzelne Bäume, Gehölze und wenige Gebüsche aus dem damaligen Bestand erhalten. Planung und Durchführung der Neuanlage der Parkflächen lang hauptsächlich in den Händen des städtischen Gartenbauamtes.
Im Hinblick auf eine optimal-landschaftliche Ausprägung, eine hohe Strapazierfähigkeit und einen wirtschaftlich vertretbaren Unterhalt hat man sich bei den Pflanzungen und Ansaaten bewußt an den ökologisch vorgegebenen Standortverhältnissen orientiert. Sie sind gekennzeichnet durch nährstoffarme und meist trockene Sand- und Schuttauflagen auf Keuperuntergrund. Dem kargen Boden, gepaart mit dem ariden Klima, entsprechen potentiell die Pflanzengesellschaften des Hainbuchen- Eichen-Birkenwaldes (Violo-Quercetum) mit Übergängen zum Föhren-Eichen- Wald (Pino-Quercetum typicum). Die für das Spielen und Lagern bestimmten Wiesenflächen wurden mit trockenheitsresistenten und trittfesten Gräserarten und Rosettenkräutern eingesät. (Friedrich, 1993)
In den letzten 40 Jahren beschränkte sich das Augenmerk der Pflege im Wesentlichen auf Mäharbeiten und mehr oder weniger den Erhalt der Übergangslinien zwischen Mähflächen und Gehölzstrukturen.
Abbildung 9: Durchgewachsene Gehölzbestände
Die Gebüsche entwickelten sich relativ unkontrolliert und bilden heute hohe, durchgewachsene und kaum oder schwer durchdringliche Gehölzflächen.
Plannummer a7 – Grünflächen Bestand
Besonders wertvolle Strukturen für vielseitige und geschützte Biozönosen fehlen weitgehend. Lediglich im Norden entlang des Langwassergrabens wurden in den letzten Jahren Verbesserungen vorgenommen. An einigen Stellen, z.B. entlang des ehemaligen Langwasserbades finden sich gut ausgeprägte Saumstrukturen.
Plannummer a5 – Ökologie Bestand gibt Auskunft über die vorhandenen ökologisch wertvollen Bereiche im Gebiet.
Die gesamte Grünanlage mit ihrem Pflanzenbestand hat eine hohe Kaltluftproduktionsrate und erfüllt damit eine wichtige Funktion für die klimatischen Bedingungen im gesamten Stadtteil.
Leider führen die oft geschlossenen, hoch und sehr dicht aufgewachsenen Gehölzbestände zu einer weitgehenden Blockade der Hauptströmungsrichtung für Flurwinde, was die positive Wirkung auf die umgebenden Siedlungen insbesondere in Richtung Stadtmitte, stark einschränkt.
Dieser Effekt ist auf Plannummer a3 – Klima Bestand gut zu erkennen.
3. Konzepte – Ziele - Maßnahmen
Die in Kapitel zwei erläuterten Rahmenbedingungen zu Entstehung, Zustand und Defiziten der Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg bilden die Grundlage für die im vorliegenden Masterplan zu entwickelnden Konzepte, Ziele und Maßnahmen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nutzer, der Fachstellen und der Träger der öffentlicher Belange vom Sommer 2020 bis Sommer 2021 wurden Konzepte, Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen, jedoch räumlich nicht spezifisch verortet. Die dargelegten Vorschläge wurden im Rahmen der Beteiligungsverfahren diskutiert, erörtert und konkretisiert. Als Ergebnis dieser Konkretisierung fand eine Verortung der geplanten Maßnahmen statt. Im Anschluss wurden die Maßnahmen monetär bewertet und in einen Kostenrahmen gesetzt. Als letzter Schritt erfolgte die Aufteilung der geplanten Maßnahmen in verschiedene 5 bzw. 6 Bauabschnitte.
Die Zugehörigen Planübersichten liegen in drei verschiedenen Maßstäben vor:
Plannummer b3: Ziele Übersicht DIN A3 M = 1: 5.000
Plannummer b4: Maßnahmen Übersicht DIN A2 M = 1: 3.000
Plannummer b5: Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg DIN A0 M = 1:
2.000
3.1 Nutzung – Räume – Orte im Park
Die Möglichkeiten zur Nutzung im Park sollen auf allen Ebenen verbessert werden. Ziel ist es, attraktive Räume sowohl für die Menschen der umliegenden Wohnbebauung zu schaffen als auch ökologisch wertvolle Lebensräume in der Anlage zu integrieren und zu entwickeln. Als verbindendes Element zwischen diesen beiden Zielen ist geplant, Information und Bildungsangebote zu den ökologischen Schwerpunkten anzubieten, und durch verschiedene Möglichkeiten der Naturbeobachtung Interesse und Verständnis für die ökologischen Ziele zu wecken. Dabei soll auch die Verbesserung der klimatischen Bedingungen Berücksichtigung finden.
Die Orte der Maßnahmen wurden dabei möglichst gleichmäßig über die gesamte Anlage verteilt. Dabei wurde darauf geachtet, dass das Nebeneinander der Attraktionen für die verschiedenen Nutzertypen und Altersgruppen gewährleistet ist, ohne diese Gruppen zu stark voneinander zu separieren.
Alle Maßnahmen und Einrichtungen sollen unter der Prämisse der Inklusion geplant und errichtet werden.
Abbildung 10: Generationen und Barrieren
3.1.1 Kinder
Das Angebot an Spielflächen für Kinder soll deutlich erhöht werden. Neben der Erweiterung der zentralen Spielfläche beim Rodelhügel, werden an verschiedenen Orten im Park Anlagen mit attraktiven Spielgeräten und Angeboten für Kinder verschiedener Altersgruppen entstehen.
Im Rahmen einer Nutzerbeteiligung unter Federführung des Jugendamtes der Stadt Nürnberg wurden Bedarfe eruiert und Lösungsansätze gemeinsam mit Multiplikatoren der Kinderarbeit erarbeitet. Die detaillierte Planung, welche Spielgeräte auf einem Spielplatz gebaut werden sollen, ist nicht Bestandteil der Masterplanung, sondern wird bei jedem Bauabschnitt mit 2-phasiger Kinderbeteiligung gemeinsam erarbeitet.
Der erste Spielplatz (Bauabschnitt I) mit einer Größe von etwa 1500 m² soll im zentralen Bereich östlich des Rodelhügels zwischen Jauerstraße und Josef-Simon-Straße entstehen. Er entlastet den Spielhof der Georg-Ledebour-Schule. Dieser muss damit nicht mehr weiter ausgebaut werden. Die inklusiven Qualitäten dieser Anlage werden entlang des neu entstehenden, barrierefreien Aufgangs zum Rodelhügel aufgereiht.
Der zweite Spielplatz, mit knapp 1400 m² etwas kleiner als der erste, entsteht im Bereich zwischen der Reinerzer Straße und Straße im Rahmen der Realisierung des Bauabschnitt IV.
Im Bauabschnitt V ist noch einmal ein Spielplatz mit etwa 1000 m² Größe westlich der Bolzwiese zwischen Jauerstraße und Hirschberger Straße geplant.
3.1.2 Jugend
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder versucht, auch für die Zielgruppe der Jugendlichen, Räume in der Grünanlage zu schaffen. Leider stieß dieses Unterfangen, nicht zuletzt bei der anliegenden Wohnbevölkerung, immer wieder auf Widerstände, so dass nun nahezu keine, auf Jugendliche zugeschnittenen, Aufenthaltsorte im Park bestehen. Die Jugendlichen wurden ausgegrenzt und deren Aufenthalt auf einen kleinen abgelegenen Ort am Rande der Anlage fokussiert.
Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die Gruppe der Jugendlichen in das Parknutzungskonzept zu integrieren, und ihnen attraktive Aufenthalts- und Nutzungsräume im Park zur Verfügung zu stellen. Über die Bereitstellung von Aufenthaltsräumen hinaus ist es daher wichtig, attraktive Angebote für die Freizeitgestaltung der Jugendlichen im Park zu schaffen, welche die angrenzende Wohnbevölkerung nicht unmittelbar negativ beeinträchtigen.
Die detaillierte Planung, welche Geräte auf einem Spielbereich gebaut werden sollen, ist nicht Bestandteil der Masterplanung, sondern wird bei jedem Bauabschnitt mit 2-phasiger Nutzerbeteiligung unter Federführung des Jugendamtes gemeinsam erarbeitet.
Der Wunsch der Jugendlichen nach einem Bolzplatz in befestigter Bauweise (E PDM) ist im Vorfeld bauplanungsrechtlich abzuklären. Dazu wird ein Schallschutzgutachten notwendig. In einigen Bereichen bestehen bereits seit 2006 Bolzwiesen. Der Masterplan sieht vor, diese Anlagen zu erhalten und im Bedarfsfall zu ertüchtigen.
In Bauabschnitt I ist zwischen dem Rodelhügel und der Dreifaltigkeitskirche eine Fläche von 4250m² für die Errichtung einer Parkour Anlage und einem Calistenics-Bewegungspark vorgesehen.
Gleichzeitig kann der bestehende Spielplatz an der Liegnitzer Straße ertüchtigt werden. Hier könnte wegen der Umrahmung durch hohe Bäume besonders das Thema Klettern in den Vordergrund gerückt werden.
In Bauabschnitt Vb soll der bestehende Jugendunterstand westlich der Siedlungsanlage Langwasser Z neu gestaltet werden.
3.1.3 Erwachsene – gemischte Altersgruppen
Tischtennisanlagen sind im gesamten Gebiet bereits heute vorhanden und gut angenommen. Diese Anlagen sollen erhalten und erneuert bzw. attraktiver werden.
Schon in den neunziger Jahren wurde vom Sportservice der Stadt Nürnberg eine Laufstrecke in der Grünanlage angelegt und beschildert. Sie hat eine Länge von ca. 4 km und bildet die Form einer geknickten acht, entsprechend der unten stehenden Abbildung.
Abbildung 11: Laufstecke des Sportservice in Langwasser (Stadt Nürnberg, Sportservice der
Stadt Nürnberg, 2020)
Die auf dem Plan markierten Übersichtstafeln (i) sind leider 2017 Vandalismus zum Opfer gefallen und existieren nicht mehr.
Die Strecke soll im Rahmen des Konzepts erhalten, wieder neu ausgeschildert und vor Ort kenntlich gemacht werden. Eventuell gibt es Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität und Anknüpfungspunkte an neu zu gestaltende Attraktionen, wie es jetzt schon beim Bewegungspark an der Breslauer Straße der Fall ist.
Auf Anregung des Sportservice Nürnberg (Sps) soll in der Grünanlage am Ferd inand-Drexler-Weg ein Disc-Golf-Parcours eingerichtet. werden. In Zusammenarbeit mit dem Verein Hyzercrew Disc Golf Franken e.V. wurden dazu 18 mögliche Bahnen im Masterplan entwickelt. In der Umsetzung könnten 9 Bahnen im Bauabschnitt I (auch im Bereichen des BA IV) umgesetzt werden, um eine bespielbare Anlage im BA I zu erreichen.. Die restlichen Bahnen könnten dann im Bauabschnitt II realisiert werden.
Sowohl aus den Reihen der Jugendvertreter als auch vom Bürgerverein und der WBG kam der Wunsch, im zentralen Bereich zwischen Rodelhügel und Dreifaltigkeitskirche die Infrastruktur für mögliche, temporäre Veranstaltungen einzurichten. Deshalb ist geplant, Strom, Wasser und Sanitäranschlüsse in diesem Bereich zu errichten. Eine feste Bühne o.ä. ist nicht vorgesehen, jedoch könnte der Hügel bei gutem Wetter als eine Art Tribüne für Veranstaltungen dienen.
Im westlichen Bereich, an der Breslauer Straße befand sich früher eine Fußgängerbrücke von der Salzbrunner Straße zur Groß-Strehlitzer-Straße. Die vorhandene Wegeführung verläuft noch über den ehemaligen Brückenkopf. Auf diesem erhöhten Plateau soll ein Treffpunkt in Form eines Sitzplatzes geschaffen und ansprechend gestaltet werden.
3.1.4 Senioren
Die Nutzung der Grünanlage durch die ältere Bevölkerung ist bereits im aktuellen Zustand überdurchschnittlich hoch. In wenigen Grünanlagen der Stadt Nürnberg ist eine vergleichbar hohe Dichte an Menschen mit Gehhilfen und Rollstühlen zu den unterschiedlichsten Tageszeiten und Witterungssituationen vorzufinden.
Die geplanten Maßnahmen sollen die Attraktivität der Grünanlagen für diese Zielgruppe noch deutlich verbessern und in zahlreichen Bereichen im Park Möglichkeiten zur Erholung, zum Spazieren und zur Begegnung bieten.
Ziel dabei ist es, eine Reihe von Räumen zu schaffen und durch barrierefreie Infrastruktur miteinander zu verbinden und somit ein Nebeneinander verschiedener Nutzergruppen zu erreichen.
Im Rahmen der Beteiligung wurden diese Orte der Begegnung zum einen durch die Einrichtung von kommunikativen Sitzgelegenheiten gefordert. Hier sollen sich die Menschen gegenübersitzen und unterhalten können. Auch Tisch-Bank-Kombinationen mit Rollstuhlplätzen sind solche kommunikativen Sitzplätze. Zum anderen werden Anlagen zur Freizeitgestaltung in Form von Boule-Plätzen und Schach Anlagen gewünscht.
Diese sollen sich in räumlicher Nähe zu den bestehenden Einrichtungen der Altenpflege befinden. Dazu ist ein Platz in Bauabschnitt I nordwestlich der Dreifaltigkeitskirche vorgesehen.
Ein weiterer Bereich sollen alle der Straße im Rahmen der Realisierung des Bau abschnitt VI nache der Jauerstraße erfolgen.
In welchem Bereich der Boule-Platz tatsächlich gebaut werden soll, wird im Rahmen der Nutzerbeteiligung bei den jeweiligen Bauabschnitten festzulegen sein.
3.1.5 Barrierefreiheit - Inklusion
Das Thema Inklusion ist bei allen Projekten und Maßnahmen, vor allem auch in Spielplätzen und Jugendspieleinrichtungen, zu berücksichtigen. Insbesondere im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung in den späteren Bauabschnitten ist dieses Thema einzuarbeiten.
Der Begriff „Barrierefreiheit“ muss sich dabei auf ganz verschiedene Themen beziehen:
-
Wegeverbindungen sind ohne Hindernisse auszubauen
-
auf den Hauptwegen sind glatte Oberflächen wichtig
-
bei allen Wege-Kreuzungen und Weggabelungen sind taktile Leiteinrichtungen vorzusehen
-
Elemente der Umweltbildung (Arboretum) und Naturerlebnisorte (Insektenhotel, Vogelnist-
kästen, Vogelfütterstellen, etc.)sind ebenfalls unter den Gesichtspunkten der Barrierefreiheit und Inklusion zu gestalten.
Dabei wird darauf geachtet, dass das Potpourri der Maßnahmen sowohl für akustische Eindrücke sorgt, sensorisch diverse Oberflächen bietet, und optische Ausblicke und Sichtbeziehungen umsetzt.
3.1.6 Hundezone
Nachdem in Grünanlagen der Stadt Nürnberg Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden müssen ist aus Gründen des Tierwohls die Einrichtung einer Freilaufzone in dieser großen Anlage geboten. Im Rahmen der Beteiligung war dieses Thema quer durch alle Nutzergruppen präsent. Es gab offensichtlich früher eine Freilaufzone zwischen Rodelhügel und Georg-Ledebour-Schule. Nachdem diese Lage jedoch unglücklich gewählt war und hohes Konfliktpotential barg wurde die Beschilderung wohl nicht mehr erneuert.
Das führt dazu, dass Hunde immer wieder unkontrolliert frei laufen. Weder Hundebesitzer noch Nutzer der Grünanlage ohne Hund sind mit dieser Situation glücklich. Deshalb wird im Masterplan ein Bereich als Hundezone festgesetzt der zentral und doch von den übrigen Einrichtungen abgetrennt ist. Sie findet sich im Bauabschnitt I zwischen Striegauer Straße und Jauer Straße.
Die Fläche ist zwar mit 2.500 qm nicht besonders groß, wurde jedoch sowohl von Hundehaltern als auch Kritikern von freilaufenden Hunden vorgeschlagen, weil sie durch die umgebende Bepflanzung schon jetzt etwas abgeschottet ist. Diese Gehölze sollen, insbesondere entlang des Radweges, noch erweitert werden, um eine natürliche, aber gut erkennbare Eingrenzung der Hundezone zu erreichen.
3.2 Vegetation - Natur
Vegetation macht immer einen großen und bedeutenden Teil einer Grünanlage aus. Seit der Errichtung der Anlage haben sich die Rahmenbedingungen für Bedeutung und Funktion der Vegetationsflächen erheblich verändert. Ökologische Aspekte wurden in den vergangenen Jahren immer wichtiger. Die Grünanlage stellt nicht nur Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung, sondern wertvolle Lebensräume für die Tier und Pflanzenwelt und den Verbund der Lebensräume dar. Darüber hinaus weiß man inzwischen über die Bedeutung der Grünflächen für das Klima in der Stadt. Frischluftproduktion und das Funktionieren von Kaltluftströmen werden besonders mit fortschreitendem Klimawandel immer wichtiger.
Entsprechendes gilt auch für den Umgang mit Niederschlagswasser und den damit verbundenen Wasserhaushalt.
Diese Funktionen gilt es nicht nur im Rahmen der Neuplanung zu berücksichtigen, sondern auch ins Bewusstsein der Nutzer zu rücken. Deshalb ist vorgesehen, Maßnahmen zur Umweltbildung ebenso in das Konzept zu integrieren, wie die Nutzbarkeit der Vegetation zum Beispiel in Form von genießbaren Früchten.
3.2.1 Mikroklima
a) Frischluft - Kaltluft
Wie bereits in Kapitel 5.2 erläutert, bilden die überlangen, durchgewachsenen Gehölzbestände regelmäßig Barrieren für den Kaltluftvolumenstrom. Durch das Öffnen dieser Riegel wird ein Frischlufttransport vom umliegenden Reichswald in die angrenzenden Wohnquartiere und weiter in Richtung Stadtmitte ermöglicht.
Dazu müssen viele Gehölzbestände vollständig umgebaut oder komplett neu angepflanzt werden. Die Bereiche konzentrieren sich vor allem im Bereich Reinerzer, Striegauer und Jauerstraße.
Die Plannummer b2 – Klima Ziele stellt diese Bereiche dar.
b) Wasser
Die Oberflächenentwässerung aller Quartiere in Langwasser-Südost erfolgt zwar im Trennsystem, das gesamte Wasser wird jedoch abgeleitet und in riesigen Sammlern dem Langwassergraben zugeführt. Dort läuft das Wasser in überwiegend unterirdischen Kanälen der Pegnitz zu.
Ziel für die Zukunft muss sein, möglichst viel Niederschlagswasser direkt vor Ort dem Grundwasser zuzuleiten oder wieder zu verdunsten. Dieses Ziel ergibt sich nicht zuletzt aus den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch aus der Notwendigkeit den Abfluss aus versiegelten Flächen so weit wie möglich zu reduzieren um Hochwasser abzuschwächen und der fortschreitenden Absenkung der Grundwasserspiegel im gesamten Stadtgebiet entgegenzuwirken.
Aus dem neu anzulegen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen soll deshalb kein Wasser abgeleitet sondern alles vor Ort versickert werden. Zumindest langfristig sollte damit eine Entlastung der großen Sammler nach und nach angestrebt werden.
3.2.2 Bildung -- Arboretum
In den Bereichen mit freistehenden Einzelbäumen existieren bereits jetzt zahlreiche, besonders schöne Exemplare vieler verschiedener Laub- und Nadelbaumarten. In ausgewählten Bereichen, sollen diese Bäume durch weitere Arten ergänzt sowie beschildert und beschrieben werden.
3.2.3 Nutzung
Um die Bindung der Bewohner aus den umliegenden Wohnquartieren, insbesondere dem Geschosswohnungsbau, zu erhöhen ist es sinnvoll, diesen die Nutzung der Anlage auf möglichst vielseitige Weise zu offerieren. Mit der Zunahme von solchen Bindungen, wird die Neigung zum Vandalismus in Verbindung mit der dadurch entstehenden sozialen Kontrolle dauerhaft reduziert.
Voraussetzung dafür ist jedoch meist die Übernahme von Patenschaften, weil solche Elemente im Unterhalt besonders aufwendig und insgesamt betreuungsintensiv sind. Die Stadt verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten um solche Nutzungen zu unterhalten. Aus diesem Grund können solche Elemente auch nicht breit über die gesamte Anlage gestreut sein, sondern sind nur punktuell als in sich geschlossene Anlage, ähnlich einem Spielplatz, denkbar.
Es wird also im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu den Bauabschnitten entscheidend sein, ob sich dauerhaft Paten für solche Nutzungen gewinnen lassen. Dabei geht es nicht um die Suche nach Einzelpersonen, sondern um die Übernahme von Patenschaften durch Organisationen, wie z.B. Vereine, die sich unabhängig von der Verfügbarkeit von Einzelpersonen langfristig um solche Einheiten kümmern.
Die Integration von Pflanzen, die essbare Früchte bringen, in die Vegetationsflächen der Grünanlagen, kann auf vielseitige Weise erfolgen. Nicht nur Zuchtformen, sondern auch viele natürlicherweise wild wachsende Sträucher bieten der Tierwelt und auch den Menschen nahrhafte Früchte. Dazu gehören: Kornelkirsche, Schlehen, Holunder, Felsenbirnen, Mirabellen, Weichseln, Haselnüsse, Walnüsse und viele andere Arten.
Bei entsprechender Betreuung durch Paten ist auch die Anlage von Hecken oder Gebüschrändern mit Beeren wie Johannisbeeren, Stachelbeeren, Aronia, Himbeeren und Brombeeren etc. möglich.
Abbildung 12: vorhandene Obstbäume
Einige Apfelbäumen sind südlich der Georg-Ledebour-Schule vorhanden.
3.2.4 Ökologie
Ökologisch wertvolle Flächen sollen sich künftig durch alle Bereiche des Parks ziehen. Ein Wechsel aus stark genutzten intensiv gepflegten Flächen und extensiven Bereichen wird die Diversität in der gesamten Anlage erheblich erhöhen.
So sollen intensiv genutzte Gehölzflächen mit vor allem einzeln stehenden Bäumen den Besuchern Schatten spenden. Daneben gibt es aber auch extensive, relativ naturnahe Gehölzbereiche, die sich vor allem in den Randbereichen der Grünanlagen befinden.
Der Bereich am Langwasserraben wird als Feuchtbiotop weiter entwickelt.
Intensiv gemähte Rasenflächen, die als Spiel- oder Liegeflächen genutzt werden, wechseln mit extensiven Flächen auf mageren Böden ab. Die hier entstehenden Blühwiesen werden nur ein bis zweimal pro Jahr gemäht und sollen auch Überwinterungsmöglichkeiten für die Insekten bieten. Diese Flächen sind im Masterplan teilweise angedeutet. In den Detailplanunge n zu den einzelnen Bauabschnitten werden solche Flächen konkretisiert. Grundsätzlich sollen alle Flächen, die nicht einer besonderen Nutzung (Ballspiel, Liegewiese, Hundewiese, Disc-Golf, Veranstaltungen etc.) unterliegen in extensive Blühflächen umgewandelt werden.
3.2.5 Gehölzentwicklung
Auf Grundlage vorstehender Vorgaben, wurden die vorhandenen Gehölzbestände in verschiedene Kategorien eingeteilt. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Intensität der notwendigen Umbaumaßnahmen:
Ziel: freistehende Einzelbäume weiter entwickeln
In vielen Bereichen finden sich lokale Bestände von Einzelbäumen aus der Zeit der Neuanlage bzw. teilweise auch einzelne Bäume höheren Alters. Diese Einzelbäume sollten auf jeden Fall erhalten und weiterentwickelt werden. Dazu ist es teilweise notwendig die Bestände wieder frei zu schneiden, von Unterholz zu befreien und teilweise auch mit neuen Solitärbäumen nach zu pflanzen. Das Ziel einer baumüberstandenen Parklandschaft, wie in Abbildung 13 zu sehen, wird für weite Bereiche der Anlage festgesetzt.
Abbildung 13: freistehende Einzelbäume entwickeln
Gehölzflächen Typ A
Der Flächencharakter in diesen Bereichen soll erhalten werden, der Baumbestand ist bis auf wenige Ausnahmen in Ordnung. Der Unterwuchs ist zu pflegen, z.T. sollen Nachpflanzungen im kleineren Umfang erfolgen. Es wird keine besondere Bodenbearbeitung erforderlich. Zu den Rändern der Grünfläche hin sollen Gehölzsäume am Rand der höheren Bestände entwickelt werden. Die Gehölzflächen sollen aber nicht bis zu den Wegen geschlossen sein um Kanäle für Luftströme offen zu halten und raumwirksame Perspektiven für die Nutzer zu schaffen.
Abbildung 14: Gehölzstrukturen Typ A - Flächencharakter erhalten
Gehölzflächen Typ B
Diese Gehölzflächen sind durchgewachsen und entsprechen nicht mehr den Zielvorstellungen der Planung der Grünanlage. Die Einzelbäume sind standfest und gut ausgebildet; sie befinden sich oftmals vermehrt im Randbereich. Das Gehölz ist aus dem vorhandenen Bestand zu entwickeln. Eine besondere Bodenbearbeitung ist nicht erforderlich."
Abbildung 15: Gehölzfläche Typ B vorher - nachher
Gehölzflächen Typ C
In diesen Bereichen ist der Umbau von durchgewachsenen Gehölzflächen notwendig, um langfristig einen verkehrssicheren Zustand zu erreichen. Dazu wird die Beseitigung vieler, nicht standfester Gehölze auch mit größeren Stammdurchmessern erforderlich. Die Entwicklung der neuen Gehölzstruktur ist aus dem vorhandenem Bestand möglich. Die künftige Zielsetzung lautet weiterhin „Gehölz“, deshalb ist keine Bodenbearbeitung notwendig.
Abbildung 16: Gehölzfläche Typ C vorher - nachher
Gehölzflächen Typ D
Der notwendige Umbau dieser Gehölze ist mit einer weitgehender Rodung des Bestandes verbunden. Ein überwiegender Teil der Gehölze muss gefällt werden, weil sie entweder eine Gefahr für die Verkehrssicherheit der Wege bzw. die benachbarten Privatflächen darstellen oder Blockadewirkung für die kleinklimatischen Luftströme erzeugen. Die Entwicklung der neuen Strukturen ist überwiegend aus jungen vorhandenen Gehölzen möglich. Teilweise wird es notwendig, verbleibende Wurzelstöcke zu fräsen um die Voraussetzung für eine Nachpflanzung zu schaffen. Diese Bereiche beschränken sich bei diesem Typ auf maximal 10%der Flächen.
Abbildung 17: Gehölzfläche Typ D vorher – nachher
Gehölzflächen Typ E
Beim Typ E ist der Umbau der stark durchgewachsenen Gehölze durch Freistellen weniger Einzelbäume in nicht zu dichten Beständen notwendig. Teilweise sind die Bestände komplett zu roden und
in Offenland bzw. gestufte Gehölzsäume umzuwandeln. Dazu müssen ca. zwei Drittel der Bodenfläche mit Forstmulchern gefräst und neu bestellt werden. Zur Öffnung der Fris chluftschneisen ist besonders parallel zu den Wegen der Umbau zu Rasen- oder Wiesenbeständen vorzusehen.
Abbildung 18: Gehölzfläche Typ E vorher - nachher
Gehölzflächen Typ F
Bei den Gehölzflächen vom Typ F dominiert der Umbau stark durchgewachsener Gehölze durch Freistellen weniger Einzelbäume in dichten Beständen, die aufgrund ihrer Wuchslänge insgesamt nicht standfest sind. Der Boden ist mit Forstmulchern weitestgehend komplett zu fräsen und neu zu bestellen. Der Umbau erfolgt teilweise zu Rasen- oder Wiesenbeständen, teilweise neue Gehölzpflanzungen.
Abbildung 19: Gehölzfläche Typ F vorher - nachher
3.3 Konzept Jahreszeiten
Als übergeordnetes Rahmenkonzept steht das Ziel der Nutzbarkeit der Grünanlage über die vier Jahreszeiten hinweg sozusagen als verbindende Einheit über den Zielen der ökologischen Aufwertung und der Verbesserung der Nutzungen.
Das Frühlingserwachen im Norden der Anlage insbesondere in der Nähe des Langwasserbaches wird durch eine Vielzahl von Frühlingsblühern, Blumenzwiebeln und sonnig frischen Standorten in Szene gesetzt.
Etwas weiter südlich zwischen Jauerstraße, Striegauer und Reinerzer Straße wird der Sommer im Park durch die Anlage von Blühwiesen im Wechsel mit Liegewiesen besonders erlebbar. Essbare Früchte an Pflanzen entfalten hier zu dieser Jahreszeit ihren ersten Höhepunkt. Im Arboretum sind die Unterscheidungsmerkmale der besonderen Baumarten nun am deutlichsten.
Der Herbst sticht durch die Ernte an den Obststräuchern sowie die Farbenpracht besonders im südlichen Teil der Anlage heraus. Die extensiven Blühwiesen entwickeln einen zweiten Höhepunkt. Bäume und vor allem Sträucher mit besonderem Laub- und Fruchtschmuck prägen die Anlage in dieser Jahreszeit.
Im Winter liegt der Schwerpunkt auf besonderen Stimmungen insbesondere unter großen alten Bäumen. An Frosttagen weisen die bereiften Gräser entlang der neugeschaffenen Kaltluftschneisen auf diese Luftzüge hin. Bei Schneefall bieten die Rodelhügel nach wie vor Attraktionen für Groß und Klein. Die ökologischen Schwerpunkte liegen hier auf den überwinternden Tierarten, besonders im verbliebenen Totholz in den extensiven Gehölzbereichen und den Vögeln im Park.
3.4 Infrastruktur
3.4.1 Fußwege
Grundsätzlich sind alle Bereiche über ein gut vernetztes fußläufiges Wegenetz im Gebiet angebunden. Die Barrierefreiheit muss zum Teil in den Übergängen zu den Wohngebieten durch den Abbau von Hindernissen verbessert werden. Im gesamten Gebiet ist durch den Einbau taktiler Oberflächen und Richtungsweiser die Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung neu herzustellen. Auf dem zentralen Hügel soll von Norden her ein neuer Zugang mit entsprechend schwacher Steigung und Rastmöglichkeiten angelegt werden.
Aus ökologischen Gründen soll der Versiegelungsgrad im Wegebereich reduziert werden. Auf Anregungen des Umweltamts und der Naturschutzverbände wurden im Masterplan Wegeverbindungen von untergeordneter Bedeutung separat dargestellt. Für diese Wege ist lan gfristig ein Umbau von Asphaltdecken in wassergebundene Bauweise vorgesehen. Das bedeutet, dass diese Wege bei der künftigen Erneuerung nicht mehr asphaltiert werden sollen. Ein aktiver Rückbau intakter Asphaltwege ist dabei nicht vorgesehen.
Wichtige Verbindungen zwischen den Quartieren sowie die Hauptwege sollen dauerhaft asphaltiert bleiben. Die genaue Festlegung dieser Bereiche ist im Rahmen der einzelnen Bauabschnitte noch einmal mit den Nutzern und den Fachstellen abzustimmen.
3.4.2 Radwege
Das Radwegenetz ist in einigen Bereichen zur ertüchtigen. Die Trennung von Fuß- und Radwegen soll für die zentrale Nord-Süd Verbindung durchgehend erhalten werden. Die Anbindungen an die Siedlungen und Querungen in Ost-West Richtung sollen entsprechend der beiliegenden Karte Plannummer b1 „Maßnahmen Verkehr“ erneuert und entwickelt. Dabei werden regelmäßig kombinierte Fuß- und Radwege vorgesehen.
Im Bereich der Salzbrunner Straße fehlt bisher eine Verbindung für Fahrräder vom Ferdinand- Drexler-Weg über die Breslauer Straße Richtung Bahnhof Märzfeld. Es ist geplant diesen Radweg im Rahmen des dritten Bauabschnittes nördlich, parallel zur Salzbrunner Straße anzulegen. Die Ampelanlage an der Breslauer Straße ist dabei für eine Fahrradquerung zu erweitern.
Im Bereich der Mündung der Georg-Ledebour-Straße in die Liegnitzer Straße soll der Radweg so verlegt werden dass eine gefahrlose Querung der Liegnitzer Straße im Bereich des bestehenden Fahrbahnteilers eine Anbindung in den Reichswald bietet. Diese Maßnahme fällt in den Bereich des Bauabschnitt II.
3.4.3 Beleuchtung
Die Beleuchtung entlang der gewidmeten Wege soll erneuert, und auf neue Gesichtspunkte insbesondere in Bezug auf den Insektenschutz ausgelegt werden. Dabei soll sowohl die Höhe der Leuchtpunkte reduziert als auch die Ausrichtung der Lichtkegel auf die Wege zielgerichtet werden. Durch die Wahl besonderer Wellenlängen im Bereich des Lichtspektrums wird die Beeinträchtigung der Tierwelt weiter minimiert.
Die im Punkt 3.4.1 bezeichneten Wege mit untergeordneter Bedeutung, welche langfristig nicht asphaltiert bleiben sollen, sind in Grünanlagenwege umzuwandeln und entsprechend zu Entwidmen.
Damit erübrigt sich auch die Notwendigkeit, alle diese Wege zu beleuchten. Auch hier ist im Rahmen der Detailplanungen zu den einzelnen Bauabschnitten wieder eine Abstimmung zwischen den Nutzern und den Fachstellen erforderlich.
3.4.5 Anbindung
Von erheblicher Bedeutung für die Wertigkeit und Nutzbarkeit der Grünanlage sind auch die Anbindungen an umliegende Infrastrukturelemente und übergeordnete Verbindungen.
Im Rahmen des Neubaus des Kinderhauses an der Griechischen Schule erfolgt der Zugang über den Eingang zur Grünanlage. Ein bestehendes Gebäude soll dabei abgebrochen werden. Im Rahmen der Planung der Außenanlagen sollte gemeinsam mit der WBG die Anbindung der Grünanlage an die Striegauer Straße in diesem Bereich verbessert werden.
vgl.Plannummer b6 – Umfeld und Anbindungen
- Deshalb wird die Anbindung an das derzeit im Bau befindliche Quartier Nachbarschaft Lang-
wasser Z in die Planung integriert.
- An vielen Stellen sind die Übergänge aus dem Park in die Erschließungsstraßen der Wohn-
quartiere gar nicht oder nur unzureichend ausgebildet. In einigen Bereichen soll hier eine Verbesserung, z.B. in Form einer Ausweitung der Zugänge zur Grünanlage, erfolgen, sofern dazu die notwendige Grundfläche zur Verfügung steht.
- Die Querung am Ende des Ferdinand-Drexler-Weges über die Breslauer Straße ist durch
einen Fahrradübergang zu ergänzen.
- Die Unterführung unter dem ehemaligen Bahnhof Märzfeld bildet die Anbindung in Richtung
Stadtzentrum. Sie ist gestalterisch aufzuwerten und an den Öffnungen zu den ehemaligen Bahnsteigen mit Tageslicht zu belichten.
- Auf dem ehemaligen Druckereigelände an der Breslauer Straße plant die Stadt Nürnberg
einen Gymnasialstandort. Auch hier ist die Anbindung des Grünzuges und der Fuß- und Radinfrastruktur von besonderer Bedeutung.
Diese Anbindungen sind nicht Bestandteil der Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg und können aus zeitlichen Gründen sicher nicht immer gleichzeitig mit der Umsetzung des Masterplans realisiert werden. Bei zukünftigen Entwicklungsplanungen und Baumaßnahmen sollten diese Punkte jedoch berücksichtigt werden.
4. Förderung - Beteiligung
4.1 Städtebauförderung
Die Stadt Nürnberg beantragt Städtebauförderung aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ (PWE) zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel sowie zur Gestaltung lebenswerter Quartiere.
Im Rahmen dieses Förderprogramms ist mit Zuschüssen in Höhe von ca. 50% der förderfähigen Kosten zu rechnen, was einen Gesamtfördersatz in Höhe von ca. 45% erwarten lässt.
4.2 Beteiligung der Öffentlichkeit
Wie bereits erwähnt, werden die Kinder und Jugendlichen aus den umliegenden Quartieren unter Federführung des Jugendamtes der Stadt Nürnberg in mehreren Schritten an der Planung und Gestaltung beteiligt, um die entstehenden Spielplätze und Attraktionen und Aufenthaltsräume für junge Menschen bedarfsgerecht zu entwickeln. Dazu werden in jedem Bauabschnitt Nutzerbeteiligungen vor und nach der Entwurfsphase durchgeführt. Eine Abstimmung mit dem Sportservice der Stadt Nürnberg erfolgte im Vorfeld des Beteiligungsprozesses.
Die Beteiligung der gesamten Wohnbevölkerung im Umfeld zum vorliegenden Masterplan erfolgte unter Federführung des Stadtplanungsamtes im Herbst/Winter 2020. Hier wurden Bedarfe und Nutzungsschwerpunkte im gesamten Bereich ermittelt werden. Die Abstimmung der Planung auf bestehende oder zu erwartende Zielkonflikte versucht die gewünschten Maßnahmen so zu verorten, dass die Nutzungsmöglichkeit maximiert und zugleich eine mögliche Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbebauung so weit wie möglich reduziert werden kann.
Das „Langwasserforum“, ein Stadtteilforum in dem sich zahlreiche Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Initiativen seit 2007 austauschen, war in allen Phasen des Planungsprozesses im Masterplan beteiligt, und wird auch bei der Entwicklung der Entwürfe für die einzelnen Bauabschnitte informiert und beteiligt.
Um die Gesichtspunkte der Inklusion frühzeitig im Planungsprozess zu berücksichtigen, erfolgt auch eine Abstimmung mit dem Behindertenbeirat in der Stadt Nürnberg jeweils im Rahmen der Entwurfsplanung zu den einzelnen Bauabschnitten.
5. Zeitschiene - Bauabschnitte
Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Masterplans soll in mehreren Bauabschnitten über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren erfolgen.
Die Abgrenzung der Bauabschnitte berücksichtigt unterschiedliche Gesichtspunkte:
Im ersten Bauabschnitt soll der dringende Bedarf nach einem Kinderspielplatz gelindert werden. Dazu bietet der Bereich nordwestlich des Rodelhügels Gelegenheit. Durch die örtliche Nähe zur Georg-Ledebour-Schule wird der dortige Spielhof entlastet.
Der Umbau der durchgewachsenen Gehölzflächen ist teilweise mit erheblichen ökologischen Eingriffen verbunden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass diese Bereiche möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Bauabschnitte verteilt werden. Dadurch werden die Eingriffe, zeitlich gestaffelt, auf einen überschaubaren Bereich begrenzt und somit der Fauna Gelegenheit gegeben, auf benachbarte Flächen auszuweichen. Wenn erste Erfahrungen mit diesen Maßnahmen gesammelt wurden, muss in dieser Beziehung eventuell nachjustiert werden. Die Grenzen der Bauabschnitte können dann angepasst oder einzelne Maßnahmen zeitlich verschoben werden.
Der Bauabschnitt II schließt unmittelbar südlich an den Bauabschnitt I an und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Maßnahmen für die Jugendlichen und älteren Kinder. Wenn es die Mittel des städtischen Haushalts erlauben, ist vorgesehen, während der Umsetzung des ersten Bauabschnitt des gleichzeitig die Planung für den zweiten Bauabschnitt, usw., voranzutreiben. Dadurch eröffnt sich auch die Möglichkeit, Standortvarianten für den gewünschten Bolzplatz zu untersuchen und bauplanungsrechtlich vorzubereiten.
Die weiteren Bauabschnitte sind, sowohl räumlich als auch in Bezug auf die Investitionskosten, so angepasst, dass die Umsetzung in verträglichen Ablaufschritten ermöglicht wird. Dabei kann die Reihenfolge der Bauabschnitte im Weiteren variiert bzw. angepasst werden.
Deshalb gibt es insgesamt sechs Bauabschnitte wobei der letzte in zwei räumlich getrennte, voneinander unabhängige Teilbereiche aufgeteilt ist. Diese können gemeinsam, einzelnen, oder auch in Verbindung mit einem früheren Bauabschnitt realisiert werden.
6. Kosten
Die nachstehende Kostenschätzung liefert eine Übersicht über den finanziellen Aufwand in Verbindung mit der Erneuerung der Grünanlage Ferdinand-Drexler-Weg. Die Zahlen resultieren aus überschlägigen Flächen- und Volumenpauschalen mit Erfahrungswerten der vergan genen Jahre ohne Zuschläge für Kostenanpassungen. Die Baunebenkosten sind pauschal mit 20% veranschlagt, der Umsatzsteuersatz mit 19%.
Insgesamt ergibt sich eine Investitionssumme von ca. 8 Mio Euro. der Eigenanteil der Stadt Nürnberg liegt bei den derzeitigen Förderbedingungen bei gut 4 Mio. Euro. Die in den kommenden Jahren
geplanten Nachverdichtungsmaßnahmen könnten zu Investitionszuschüssen durch Investoren führen.
Abbildung 20: Kostenschätzung nach Bauabschnitten
Die Kosten für die Anbindung der Infrastruktur im Umfeld, wie die Querung der Breslauer Straße für Fahrräder, die Neugestaltung der Unterführung beim ehemaligen Bahnhof Märzfeld sowie die Anbindung des geplanten gymnasialen Standortes sind nicht in diesem Kostenrahmen enthalten.
Nürnberg, den 29.10.2021
__________________________________________________________________________ SÖR/1 bzw. WL SÖR/1-G Siegfried Stadler
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
7. Quellen
Literaturverzeichnis
Bayerische Vermessungsverwaltung. (2020). Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Friedrich, T. (1993). Vom Herperidengarten zum Volkspark. Nürnberg. Geologisches Landesamt Bayern. (1978). Geologische Karte nach Berger (1978), Fuchs (1955) und (1957), Ulrichs (1968). Stadt Nürnberg, J. (2008). Rahmenplan Spielen in der Stadt. Nürnberg. Stadt Nürnberg, S. (2019/20) Sportservice der Stadt Nürnberg
FDW Kosten nach BA qm BA I qm BA II qm BA III qm BA IV qm BA Va qm BA Vb
Radweg Deckenbau 4.000 qm 40,00 € 532 21.280 € 1276 51.040 € 515 20.600 € 722 28.880 € - € - € Radweg Neubau 500 qm 250,00 € - € - € 527 131.750 € - € - € 939 117.375 € Barrierefreier Weg zum Hügel 500 qm 150,00 € 486 72.900 € - € - € - € - € - € Fuß-Hauptweg Deckenbau 4.500 qm 60,00 € 693 41.580 € 1436 86.160 € 1157 69.420 € 945 56.700 € - € - € besteh. Kombi-Wege Deckenbau 12.700 qm 25,00 € 5011 125.275 € 1060 26.500 € 2685 67.125 € 1167 29.175 € - € 1802 45.050 € best. Wege Umbau WGD Unterhalt 7.600 qm 2062 - € 595 - € 845 - € 830 - € 705 - € 2565 - € Nachrüstung Barrierefreiheit / Kreuzun 29.800 qm 4,00 € 8784 35.136 € 4367 17.468 € 5202 20.808 € 3664 14.656 € 705 2.820 € 5306 21.224 € Spielplätze 5.100 qm 250,00 € 1458 364.500 € - € - € 1369 342.250 € 1043 2 60.750 € - € Jugendplätze 4.500 qm 200,00 € - € 4265 853.000 € - € - € - € 295 59.000 € Aufenthaltqualität steigern 1.500 qm 120,00 € 937 112.440 € - € - € - € 376 45.120 € - € Disc-Golf 18 St 1.500,00 € 4 13.500 € 2 12.000 € 4 - € 5 - € 2 - € - € Bolzplätze erhalten 7.400 qm 25,00 € 1567 39.175 € 1657 41.425 € 1101 27.525 € 712 17.800 € 1914 47.850 € 416 10.400 € Hundewiese 2.300 qm 10,00 € 2300 23.000 € - € - € - € - € - € Tischtennis 640 qm 150,00 € 290 43.500 € 350 52.500 € - € - € - € - € Sitzplatz Breslauer Str. 200 qm 200,00 € - € - € 200 40.000 € - € - € - € Umbau Grünzug Griech. Schule 2500 qm 120,00 € - € - € - € 2489 298.680 € - € - € Aufgang Hügel Bestand 131 - € - € - € - € - € - € extensive Wiesen 15.500 qm 5,00 € 4189 20.945 € - € 2496 12.480 € 7321 36.605 € - € 1479 7.395 € Erneuerung Rasenflächen 12.000 qm 15,00 € 3784 56.760 € 6150 92.250 € 1342 20.130 € - € - € 293 4.395 € Freistellung von Einzelbäumen 50.000 qm 3,00 € 22017 66.051 € 10516 31.548 € 3755 11.265 € 5694 17.082 € 3669 11.007 € 4587 13.761 € Gehölze Typ A 9.600 qm 3,47 € 2487 8.617 € 175 606 € 782 2.710 € 619 2.145 € - € 3789 13.129 € Gehölze Typ B 51.500 qm 6,30 € 16054 101.140 € 17202 108.373 € 2676 16.859 € 6906 43.508 € 3186 20.072 € 6397 40.301 € Gehölze Typ C 24.000 qm 8,85 € 2191 19.390 € 6673 59.056 € 4114 36.409 € 3337 29.532 € 861 7.620 € 5795 51.286 € Gehölze Typ D 1.000 qm 18,90 € - € - € - € - € - € 846 15.989 € Gehölze Typ E 7.200 qm 14,35 € 814 11.681 € - € 3627 52.047 € 1953 28.026 € - € 794 11.394 € Gehölze Typ F 2.500 qm 25,40 € - € - € - € - € - € 2151 54.635 € Spielhof Ledebour-Schule - € 1279 - € - € - € - € - € Bänke 45 Stk 1.000,00 € 12 12.000 € 10 10.000 € 5 5.000 € 7 7.000 € 4 4.000 € 7 7.000 € Beleuchtung 4.700 lfm 110,00 € 1630 179.300 € 700 77.000 € 950 104.500 € 900 99.000 € - € 520 57.200 € Mülleimer 50 Stk 450,00 € 15 6.750 € 10 4.500 € 7 3.150 € 7 3.150 € 4 1.800 € 7 3.150 € 256.265 77448 57723 31990 38647 12469 37988 Summe netto 5.528.036 € 1.374.921 € 1.523.426 € 641.778 € 1.054.189 € 4 01.039 € 532.684 € Summe brutto 6.578.363 € 1.636.156 € 1.812.877 € 763.716 € 1.254.484 € 4 77.236 € 633.894 € Summe butto m. NK 7.894.036 € 1.963.387 € 2.175.452 € 916.459 € 1.505.381 € 5 72.683 € 760.673 €
Summe gerundet 8.000.000 € 2.000.000 € 2.200.000 € 900.000 € 1.500.000 € 6 00.000 € 800.000 €
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Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Nelson-Mandela-Platz - Umgestaltung
hier: Nachtragsobjektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenfortschreibung
Sachverhalt (kurz):
Bisherige Beratungsfolge: Werkausschuss SÖR vom 21.07.2017
Der vorliegende Nachtragsobjektplan umfasst die Mehrkosten für die Herstellung der Verkehrsund Freianlagen im Rahmen der Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes.
Der Objektplan in Höhe von 9.984.700 € wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 9.984.700 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 9.984.700 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wurde bereits im Rahmen der Planung berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss SÖR beschließt den Nachtragsobjektplan für die im Betreff genannte Maßnahme in Höhe von 9.984.700 €.
Entscheidungsvorlage
Nachtragsobjektplan
für die Umgestaltung der Verkehrs- und Freianlagen am Nelson-Mandela-Platz
1. Begründung und Umfang der Maßnahme
Der Objektplan für die Umgestaltung der Verkehrs- und Freianlagen am Nelson-Mandela-Platz wurde am 21.07.2017 vom Werkausschuss SÖR mit einer Gesamtsumme von 7.236.386 € brutto genehmigt. Dieser umfasst die Umgestaltung des Platzes gemäß dem am 12.03.2015 im Stadtplanungsausschuss genehmigten Freiflächengestaltungsplan.
Mit Abrechnung aller für die Umsetzung des Bauvorhabens anfallenden Leistungen ergibt sich mittlerweile eine neu Objektplansumme von 9.984.672 € brutto, was einer Erhöhung von 2.748.286 € brutto entspricht und einen entsprechenden Nachtrag bedarf.
Zusammensetzung der Nachtragssumme:
- Aus Vergaben: Nach öffentlicher Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgte die Genehmigung der Vergabe im Werkausschuss SÖR am 22.02.2018 für eine Auftragssumme in Höhe von 5.516.407 € brutto. Im Vergleich dazu lag der auf Basis der Kostenberechnung für den Objektplan vom beauftragten Planungsbüro ermittelte Wert bei 3.993.118 € brutto, was einer Erhöhung von 1.5123.283 € brutto entspricht. Die ebenfalls öffentlich ausgeschrieben Landschaftsbauarbeiten für das Rasenparterre sowie die Bäume wurden im Werkausschuss SÖR am 12.04.2019 für eine Auftragssumme in Höhe von 785.800 € brutto genehmigt. Darüber hinaus wurden die Baumlieferung und Substratlieferung in Höhe von 96.200 € brutto vergeben. Der vergleichbare Wert der Kostenberehnung für die Grünleistungen im Objektplan lag hier bei 656.880 € brutto. Demzufolge ergab sich auch hier eine Kostensteigerung um 225.120 €.
Damit lagen bereits die Auftragswerte der Vergaben insgesamt um 1.748.409 € brutto deutlich über der Kostenberechnung des Objektplans. Der Anteil an der gesamten Nachtragshöhe beträgt damit schon 64%.
- Aus Kostensteigerungen während der Bauausführung: Beim Abbruch der bestehenden Oberflächen und Ertüchtigung des bestehenden Untergrundes wurden stark ausgeprägte Mauerreste aus ehemaligen Bebauungsstrukturen vorgefunden. Damit waren erhebliche Mehrmengen an Abbruch und Auffüllmaterial erforderlich. Zudem musste mehr Material abtransportiert, im Zwischenlager beprobt und anschließend entsorgt werden. Zudem war eine umfangreichere Kampfmittelüberwachung notwendig. Trotz umfangreicherer Vorerkundungen waren diese Umfänge so nicht vorhersehbar. Die Massenmehrungen ergaben Zusatzkosten in Höhe von rd. 402.000 €. Im Gegensatz zum in der Ausschreibung vorgesehenen Bauablauf mussten während der Baudurchführung zwangsläufig Änderungen durch Einflüsse anderer Bauvorhaben vorgenommen werden. So waren dies die Maßnahmen Osttunneldurchstich der Deutschen Bahn, das Fahrradparkhaus, der Verkaufspavillon eines Investors, die Unterflursammelcontainer sowie eine Wohnungsbaumaßnahme im Osten des Baufeldes. Hieraus ergaben sich geänderte Bauabläufe sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Teilweise mussten Baufelder getrennt, verschoben, provisorisch befestigt oder Zusatzmaßnahmen wie z.B. eine Gabionenstützwand zum Bahngelände hin durchgeführt werden. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme muss noch ein Teilstück der Straße „Hinterm Bahnhof“ östlich des neuen DB-Tunnels hergestellt werden. Dieser Bauabschnitt konnte nicht mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden, da die benötigten Flächen durch die Hochbaumaßnahme und den Bau des Osttunnels nicht verfügbar waren. Die Fertigstellung des restlichen Abschnitts ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.
- 2 -
Die durch die beschriebenen Erschwernisse verursachten Mehraufwände belaufen sich auf rd. 465.000 €. Für das Rasenparterre wurde vom planenden Landschaftsarchitekten für die Ausschreibung keine Bewässerung vorgesehen. Aufgrund der niederschlagsarmen Sommer 2018 und 2019 wurde zur nachhaltigen Bewässerung des Rasens eine Rasenbewässerung incl. Versorgungsschacht zusätzlich eingeplant und als Nachtrag beauftragt. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten betragen 132.877 € brutto.
Zusammenfassende Darstellung:
2. Finanzierung und Mittelbedarf
Das Projekt ist zuschussfähig im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungprogramms – Soziale Stadt. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 13.07.2015 die Förderung als Anteilsfinanzierung bewilligt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die Maßnahme Nelson-Mandela-Platz ist unter Nr. 47 mit 11.285.000 € (MIP 2021 – 2024) im MIP eingestellt. Der aktuelle MIP-Ansatz setzt sich zusammen aus:
-
den Bauleistungen IST-Stand: 9.984.672 €
-
den Grunderwerbskosten IST-Stand: 356.000 €
-
den Planungskosten Lph 1-3 IST-Stand: 400.000 €
-
den Kosten für das Kunstobjekt IST-Stand: 148.000 €
----------------------------------------- 10.888.672 € und muss daher nicht erhöht werden.
Kostenfort-schreibung nach Ausschreibungen
Straße und Grün (Stand: 02/2019)
4.635.635,73 €
753.000,00 €
8.882.906,82 €
Kostenstand Nachtragsobjektplan Stand 11/21 ( incl. Prognose)
5.541.287,77 €
88.000,00 €
580.000,00 €
50.000,00 €
864.661,00 €
9.984.672,22 €
Baumaßnahme: Nelson-Mandela-Platz
Stpl-Nr.: NMP_N_3_H vom: 11.12.14 (M = 1 :200)
Objektplan (Stand:
07/2017)
I. Zusammenstellung der Gesamtbaukosten BVK BVK BVK €
Straßenbauarbeiten 3.921.561,00 EUR 2,50% 98.039,03 € 2,50% 129.390,89 € 157.639,61 € Verkehrsanlagen 3.355.561,00 EUR (2,3,5,6,7,9) Spartenverlegungen: 80.000,00 EUR Vermessung 15.000,00 EUR Prüfungen SUN 50.000,00 EUR Entsorgung Aushub/Kampfmittel 360.000,00 EUR Lagerkosten Aushub 0,00 EUR Gutachterliche Begleitung Pflasterarbeiten 10.000,00 EUR abgeschl. Kampfmittelbegleitung 16.000,00 EUR Markierung 20.000,00 EUR Kleinleistungen 5.000,00 EUR Lagerentnahmen, Interne Leistungen Mobilstation Scouter abgeschl. Straßenbeleuchtung 330.950,00 EUR 15,00% 49.642,50 € 15,00% 49.642,50 € 49.642,50 € Lichtsignalanlagen 170.000,00 EUR 15,00% 25.500,00 € 15,00% 25.500,00 € abgeschl. 6.665,00 € Straßenbegleitgrün, Rasenparterre 552.000,00 EUR 2,50% 13.800,00 € 2,50% 18.825,00 € (7, 8) 28.000,00 € Architektenleistung RSLA Lph 5-9 (Frei- u. Verkehrsanlagen) 450.000,00 EUR 2,50% 11.250,00 € 2,50% 11.250,00 € 11.250,00 € ======================
Zwischensumme 5.424.511,00 EUR Summe BVK 198.231,53 EUR 198.231,53 € 234.608,39 € 253.197,11 € 3 % Teuerungszuschlag aus 5.622.742,53 EUR 168.682,28 EUR 5 % Unvorhergesehenes aus 5.791.424,80 EUR 289.571,24 EUR 19 % Mehrwertsteuer aus 6.080.996,04 EUR 1.155.389,25 EUR
Summe Straßen- und Freiflächenbau: 7.236.385,29 EUR (Objektplansumme 21.07.2017)
Nur nachrichtlich (Kosten im AfS): Planungskosten Stpl: 356.000,00 EUR Stpl Stpl Grunderwerb DB: 400.000,00 EUR LA LA Fahrradparkhaus incl. Baunebenkosten: 1.450.000,00 EUR PEG (eigener MIP-Ansatz) Brunnen incl. Baunebenkosten: 425.000,00 EUR H (entfallen) Kunst incl. Wettbewerbskosten: 140.000,00 EUR H H Gesamtbaukosten: 10.007.385,29 EUR Gesamtbaukosten gerundet: 10.008.000,00 EUR (Neue Gesamtbaukosten, MIP-relevant) ======================
= erhebl. Kostensteigerungen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 02.02.2022 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Hummelsteiner Park
hier: Antrag der Stadtratsgruppe ÖDP vom 01.09.2021
Anlagen: Antrag_HummelsteinerPark_ÖDP Sachverhalt Plan Parkpflegewerk Bestand Plan Parkpflegewerk Zielplan
Sachverhalt (kurz):
Grundlage für die Umgestaltung des Hummelsteiner Parks ist das am 15.11.2017 im SÖR- Werkausschuss vorgestellte und beschlossene Parkpflegewerk, welches mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet worden war. Darin ist die zukünftige gestalterische Entwicklung des Parks beschrieben und dessen Umsetzung mit einem Maßnahmenplan geregelt.
Momentan sind mit der Umgestaltung des Alteichenbereiches (2021) und dem neuen Parkzugang von der Kleestraße aus (2022) zwei Maßnahmen in der Umsetzung. Mittelfristig ist die Erweiterung der Grünanlage durch Zugewinn von zwei Teilgrundstücken im Osten des Parks geplant.
Vor Beginn der ersten Umsetzungsmaßnahme hat SÖR bereits im Dezember 2020 eine gemeinsame Begehung mit dem Bund Naturschutz (BN) durchgeführt. Die Naturhistorische Gesellschaft (NHG) war zu diesem Termin ebenfalls eingeladen. Bereits damals wurde vereinbart, ein Schilderkonzept gemeinsam mit BN und NHG zu entwickeln.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen werden bei der Planung berücksichtigt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
Stadtratsgruppe ■ Fünferplatz 2 • 90403 Nürnberg
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg OOP Stadtratsgruppe Herrn Marcus König Inga Hager & Jan Gehrke Rathausplatz 2 Fünferpiatz 2 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg
Hager: 01577 7397611 Gehrke: 0911 543768
inga.hager@oedp.de jan.gehrke@oedp.de
Antrag Hummelsteiner Park www.oedp-nuernberg.de
Nürnberg, 01.09.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie alle Grünanlagen in der Stadt ist der Hummelsteiner Park ein wichtiger Erholungsort für die Menschen in der Umgebung. Durch den geringen Anteil an Grünflächen in der Südstadt ist es geboten, der Bevölkerung möglichst den ganzen Park zur Verfügung zu stellen und ihr größtmögliche Bewegungsfreiheit zu gewähren. Der Park ist in seiner jetzigen Form sehr beliebt, und er wird gerne und vielfältig genutzt. Daher ist eine kontinuierliche Pflege großen Umbaumaßnahmen vorzuziehen.
Heutzutage kennen viele Menschen kaum noch heimische Tier- und Pflanzenarten, der Hummelsteiner Park kann hier weiterhin lehrreich wirken. Mitglieder des Bund Naturschutz (BN) und der Naturhistorischen Gesellschaft (NHG) haben sich bereits mit viel Arbeit und mit städtischem Geld (Agenda 21) in die Beschilderung von Stauden, Büschen und Gehölzen eingebracht. Viele Nürnberger*innen freuen sich z. B. an den wegen ihrer Größe gut lesbaren, unterhaltsamen Schildern, die leicht den entsprechenden Arten zugeordnet werden können. Leider sind einige beschilderte Pflanzen inzwischen eingegangen, und die Schilder wurden entfernt. Dieses ehrenamtliche Engagement sollte durch gegenseitige Absprachen und Zuarbeiten zukünftig besser gewürdigt werden. Zur weiteren Umweltbildung für die Stadtbewohner*innen, sowie aus ökologischen Gründen wäre es sinnvoll, den Artengarten im Hummelsteiner Park weiter auszubauen.
Der Zugang zum Schloss, welches die Stadt zu Wohnzwecken vermietet, sollte, wie es auch beim Zeltnerschloss gehandhabt wird, wenigstens für Führungen durch den Park geöffnet bleiben. Bei Sturm wäre es sinnvoller, den gesamten Park früher zu sperren, als die alten Eichen dauerhaft einzuzäunen, denn die vielen Zäune behindern die freie Nutzung des Parks.
Ökologisch-Demokratische Partei
ÖDP im Nürnberger Stadtrat
Daher stellen wir folgenden Antrag:
-
Im Hummelsteiner Park sollen vorrangig einheimische Arten nachgepflanzt werden. Die jetzigen Schilder sollen in der Größe erhalten bleiben und mit Hinweisen auf die Agenda 21, den BN und die NHG versehen werden (keine QR-Codes). Die inzwischen fehlenden Schilder sollten, falls es der Standort erlaubt, möglichst mit den dazu gehörenden Arten wiedereingesetzt werden. Der Artengarten soll fachpädagogisch begleitet werden. Der Bund Naturschutz und die Naturhistorische Gesellschaft sollen bei Neupflanzungen und bei der Beschilderung mit einbezogen werden.
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Die bereits weitgehend barrierefreien, asphaltierten Wege sollen in ihrer Struktur und Lage erhalten bleiben. Der Zugang zum Schlossinnenhof soll wenigstens für Führungen durch den Park geöffnet bleiben.
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Der Baumbestand der Fläche zwischen der jetzigen Kindertagesstätte und den Kleingärten soll weitgehend erhalten bleiben. Der bestehende Spielplatz ist gelungen und wird gut angenommen. Von einem großen Umbau oder einer Ortsverlegung ist daher abzusehen.
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Die Zäune um den Froschteich sollen entfernt, und die alten Bäume nicht umzäunt werden, dafür ist der Park bei Sturm aus Sicherheitsgründen früher zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen,
Inga Hager Jan Gehrke Stadträtin der ÖDP Stadtrat der ÖDP
Sachverhaltsdarstellung
Allgemeines
Grundlage für die Umgestaltung des Hummelsteiner Parks ist das am 15.11.2017 im SÖR- Werkausschuss vorgestellte und beschlossene Parkpflegewerk, welches mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet worden war. Darin ist die zukünftige gestalterische Entwicklung des Hummelsteiner Parks beschrieben und dessen Umsetzung mit einem Maßnahmenplan geregelt. Auf dieser Beschlussgrundlage basieren alle weiteren Bearbeitungsschritte. Momentan sind mit der Umgestaltung des Alteichenbereiches (2021) und dem neuen Parkzugang von der Kleestraße aus (2022) zwei Maßnahmen in der Umsetzung. Mittelfristig ist die Erweiterung der Grünanlage durch Zugewinn von zwei Teilgrundstücken im Osten des Parks geplant.
Vor Beginn der ersten Umsetzungsmaßnahme hat SÖR bereits im Dezember 2020 eine gemeinsame Begehung mit dem Bund Naturschutz (BN) durchgeführt. Die Naturhistorische Gesellschaft (NHG) war zu diesem Termin ebenfalls eingeladen. Bereits damals wurde vereinbart, ein Schilderkonzept gemeinsam mit BN und NHG zu entwickeln. Die Planung und Umsetzung des Konzeptes soll unter Federführung der Öffentlichkeitsarbeit von SÖR nach Fertigstellung des neuen Parkzuganges in 2023 erfolgen.
Eine fachpädagogische Begleitung durch den Park gehört zum Aufgabenbereich des Schulreferats.
Gehölzpflanzungen
Der Hummelsteiner Park wurde im Laufe seines Bestehens mehrfach umgestaltet. Dabei wurden in den vergangenen Jahrhunderten immer auch Gehölze gepflanzt, die nicht aus dem mitteleuropäischen Raum stammen. Dieser gartenhistorische Aspekt wird auch bei der weiteren Entwicklung der Parkanlage berücksichtigt. Den Fokus auf heimische Arten zu verengen würde bedeuten, auf ein elementares Gestaltungselement des Hummelsteiner Parks zu verzichten: eine breite Artenvielfalt, die weit über den mitteleuropäischen Horizont hinausgeht.
Darüber hinaus werden die trocken-heißen Sommer im Zuge des Klimawandels zunehmen. Von dieser Entwicklung sind vor allem die innerstädtischen Grünanlagen – und dazu gehört auch der Hummelsteiner Park – betroffen. Bäume, die heute gepflanzt werden, müssen für den Klimawandel geeignet sein. Gerade hier können Gehölzarten aus benachbarten europäischen Regionen sowie aus Nordamerika und Nordasien wichtige Alternativen zu heimischen Arten darstellen. Diese Aussicht spricht ebenfalls dafür, die bereits vorhandene gestalterische Linie der Parkanlage fortzuführen.
In öffentlichen Grünanlagen hat die Stadt die Verkehrssicherungspflicht. Bei einem Kontrollgang 2020 wurde festgestellt und mit einem Fachgutachten bestätigt, dass einige alte Eichen im Süden des Parks nicht mehr verkehrssicher sind. Die Sitzplätze unter den Bäumen mussten deshalb entfernt werden, um Besucher*innen des Parks nicht zu gefährden. Um den ökologisch äußerst wertvollen Baumbestand möglichst noch lange zu erhalten, muss auch der Wurzelbereich unter den Baumkronen geschützt werden. Deshalb wird dieser Bereich zukünftig durch eine Einzäunung geschützt. Der schöne Blick auf die Altbäume im Eingangsbereich und durch die Bäume hindurch zum Schloss und zum historischen Grabmal wird dabei mit dem 1 m hohen
Metallstabzaun entlang des Hauptweges erhalten bleiben. Zudem kann sich mit der Entfernung der Pflasterflächen und dem Wegfall der Nutzung unter den Bäumen der Unterwuchs aus Stauden und Geophyten ungestört entwickeln und trägt zur ökologischen Vielfalt bei.
Beschilderungskonzept
SÖR unterstützt den Baumlehrpfad im Hummelsteiner Park mit einer Auswahl an geeigneten Gehölzen, die mit Schildern versehen sind, auf denen auf die Agenda 21, den BN und die NHG hingewiesen wird. Dies wird auch zukünftig in gemeinsamer Abstimmung fortgeführt. Die Weiterentwicklung der Grünanlage und der Ausfall mehrere Gehölze machen es notwendig, grundsätzlich über das Schilderkonzept nachzudenken. Selbstverständlich werden dann auch QR-Codes eine zeitgemäße Option sein, bei der man Inhalte an eine jüngere Generation von Parknutzer*innen kommunizieren kann. Dass es in der Vergangenheit aus der Bürgerschaft nicht nur positive, sondern auch negative Reaktionen auf Größe und Anzahl der Schilder gegeben hat, wird ebenfalls in das neue Schilderkonzept einfließen. Der Wunsch wurde mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern geäußert, den als Schilderwald empfundenen Lehrpfad optisch zurückhaltender zu gestalten.
Schlosszugang und Belagsflächen
Das gesamte Schlossareal einschließlich des Innenhofes ist nicht Bestandteil der öffentlichen Grünanlage. Eine Öffnung des Zuganges für Führungen kann mit dem für die Objektverwaltung zuständigen Hochbauamt abgestimmt werden. Bislang ist im Park nur der südliche Zugangsweg im Bereich der Alteichen asphaltiert. Die restlichen Wege sind gepflastert oder wassergebunden. Bei weiteren Umsetzungsmaßnahmen zum Parkpflegewerk soll das Hauptwegenetz ausgehend von den drei Parkzugängen mit Asphaltbelag versehen werden. Die Nebenwege behalten den wassergebundenen Belag.