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Erhebungen des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2020

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Landesinnungsverband für das

Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -

Erhebungen des Bayerischen

Kaminkehrerhandwerks

- Jahr 2020 -

INHALT

  1. Einleitung

  2. Mängel an Feuerungsanlagen

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)

  1. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

  1. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)

  1. Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

  1. Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020 6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020 6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020

Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks

im Bundesland Bayern

für das Jahr 2020

Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern

1. Einleitung

Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Erhebungen durch das Schornstein- Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung fegerhandwerk über Mängel an Feuerungs- zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal anlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO- in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen,

Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen deren Inbetriebnahme oder wesentliche

nach der 1. BImSchV an Öl- und Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt,

Gasfeuerungsanlagen und Emissions- geändert worden. Andererseits unterliegen

messungen an Feuerungsanlagen für feste nunmehr auch Heizungsanlagen mit einer

Brennstoffe werden unabhängige und Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW der

fachgemäße Informationen den Landes- und wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Bundesbehörden, den Fachfirmen und den Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind Fachverbänden vorgelegt. statt jährlich nur alle zwei Jahre zu überwachen. Aus diesem Grund kann man die vorliegenden Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die Zahlen nur teilweise mit denen aus den landesweiten Erhebungen von den rund 1.380 vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.

bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern

erfasst. Diese anonymisierten Daten werden an Durch die zum 2. Juli 2020 in Kraft getretene den Landesinnungsverband gesendet, der die Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung landesweite Übersicht erstellt. ist der Überprüfungsintervall bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen je nach Art der Diese Daten werden zunächst bei den Abgasführung bzw. der Geräteart jährlich, in zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen jedem zweiten oder dritten Kalenderjahr erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen durchzuführen. erstellen dann die Landesinnungsverbände jeweils landesweite Übersichten. Am 19. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Der Bundesverband des Schornsteinfeger- Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungshandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - motoranlagen (44.BImSchV)“ sowie zur sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und Änderung der „Ersten Verordnung zur erstellt die Bundes-Übersicht. Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)“ im Bundes- Verordnung zur Durchführung des Bundes- gesetzblatt verkündet. Eine Trennung der Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen konnte für die Erhebungen des kleine und mittlere Feuerungsanlagen - Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2020 1. BImSchV) müssen vom Schornsteinfeger- noch nicht vorgenommen werden. Somit sind handwerk den jeweiligen für den die Anlagen, die nun unter die 44. BImSchV (für Immissionsschutz zuständigen obersten gasförmige oder flüssige Brennstoffe bis 10 MW Landesbehörden sowie dem Bundes- Feuerungswärmeleistung) fallen, in den ministerium für Umwelt, Naturschutz und nachfolgenden Tabellen und Diagrammen zur Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. 1. BImSchV enthalten.

Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2020 Novellierung der 1. BImSchV ist das werden nachfolgend vorgestellt und Überwachungsintervall bei Öl- und interpretiert. Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in

Abbildung 1

Feuerungsanlagen 2020
Gesamt 3.002.300
Ölheizung (Heizwert) 1.124.600
Ölheizungen (Brennwert) 153.300
Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse 177.800
Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 755.400
Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse 743.000
Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 48.200

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2020 wurden im Bundesland Bayern in Bei diesen Zahlen handelt es sich um

Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der Einzelmängel, nicht um die Anzahl der

durchzuführenden Feuerstättenschau und bemängelten Feuerungsanlagen.

den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast

100.000 Mängel an bestehenden (B) Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht

Feuerungsanlagen festgestellt. unmittelbar zu Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich An neu gebauten (N) Feuerungsanlagen mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, an wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach denen die Arbeiten nicht von dem der Bayerischen Bauordnung etwa 19.000 Kaminkehrerbetrieb des bevollmächtigten Mängel und an wesentlich (W) geänderten Bezirksschornsteinfegers durchgeführt wurden Feuerungsanlagen über 3.000 Mängel und innerhalb der Frist des Feuerstättenfestgestellt. bescheides behoben worden sind.

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen

0 10.000 20.000 30.000 40.000

Aufstellbedingungen 7.500

9.500
43.2 00
19.800
23.2 00

Verbrennungsluftversorgung

Feuerstätten

Verbindungsstück

Senkrechte Abgasanlage

Schacht 1.220

Zusatzeinrichtungen 1.640

Brennstoffversorgungseinrichtung 120

Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb 4.800 von Lüftungsanlagen und Feuerstätten

Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten 2.500

Dunstabzugsanlagen 4.000

Lüftungsanlagen zur Raumlüftung 320

Anlage Art 2020 Bemerkungen
Aufstellbedingungen B 5.100
N 2.200
W 200
Verbrennungsluftversorgung B 6.600
N 2.400
W 500
Feuerstätten B 40.000
N 2.400
W 800
Verbindungsstück B 16.600
N 2.700
W 500
Senkrechte Abgasanlage B 16.600
N 6.000
W 600
Schacht B 800
N 400
W 20
Zusatzeinrichtungen B 1.300
N 300
W 40
Brennstoffversorgungseinrichtung B 100
N 20
W 0
Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb von Lüftungsanlagen und Feuerstätten B 3.400
N 1.200
W 200
Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten B 1.600
N 800
W 100
Dunstabzugsanlagen B 3.600
N 300
W 100
Lüftungsanlagen zur Raumlüftung B 200
N 100
W 20

Sicherheitseinrichtungen für den

gleichzeitigen Betrieb von

Sicherheitseinrichtungen für

Schornsteinfegerarbeiten

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bis 1.000 ppm und bei über 10.000 Anlagen wurden 2020 im Rahmen der einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt Abgaswegüberprüfung an über 1,0 Mio. bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen fest. durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt die CO-Messung jährlich erfolgte und bei den zwischen 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen Wartungsempfehlung gegeben. in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den gefährlichen CO-Gehalt von über 1.000 ppm

über 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte aufwiesen, wurde zwingend eine Wartung

das Kaminkehrerhandwerk an über 10.000 erforderlich.

Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500

3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A unter 500 ppm 710.400 97,5% 698.325 97,5%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 9.700 1,3% 9.490 1,3%
C über 1.000 ppm 8.800 1,2% 8.790 1,2%
Gesamt 728.900 100,0% 716.580 100,0%

3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A unter 500 ppm 302.200 99,2% 343.480 99,2%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 1.100 0,4% 1.300 0,4%
C über 1.000 ppm 1.300 0,4% 1.480 0,4%
Gesamt 304.600 100,0% 346.260 100,0%

4. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV

an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)

Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, festgestellt und 8.020 (etwa 1,6%) hielten die Vorhandensein von Ölderivaten (unverbrannten Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. Ölbestandteilen) und CO-Gehalt im Abgas Von den auf Einhaltung der sowie auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte überprüften Abgasverlustgrenzwerte überprüft. Gasfeuerungsanlagen hielten 4.420 (etwa

1,6%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht

Bei 4.620 (etwa 0,9%) Ölfeuerungsanlagen ein. wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 610 Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils (etwa 0,1%) enthielten Ölderivate, bei 700 gemessenen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im (etwa 0,2%) wurde ein zu hoher CO-Gehalt Jahr 2020.

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Rußzahl 6.500 0,8% 4.620 0,9%
B Ölderivate im Abgas 800 0,1% 610 0,1%
C CO > 1.300 mg/kWh 1.000 0,1% 700 0,1%
D Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 9.000 1,2% 8.020 1,6%
Gemessen insgesamt 654.800 508.000

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 3.800 1,3% 4.420 1,6%
Gemessen insgesamt 296.200 277.400
  1. Die Zahlen von 2019 und 2020 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.

5. Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV

an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2020 in

Bayern

Im Jahr 2020 wurden etwa 51.100 Diese erweiterte Messpflicht war an die handbeschickte und 54.300 mechanisch Entwicklung neuer Messgeräte und deren beschickte Feuerungsanlagen für feste Bekanntgabe im Bundesanzeiger gekoppelt. Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Zahlen von 2019 und 2020 sind nicht Bekanntgabe eingesetzt werden. vergleichbar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind Weiter wurden ab 1. Januar 2019 alle messpflichtige Feuerungsanlagen für feste handbeschickten und mechanisch beschickten Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Jahre zu überwachen. Zeitpunkt der Errichtung vom 01.01.1995 bis einschließlich 31.12.2004, mit einer Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Nennleistung von 4 bis 15 kW in die Brennstoffe und ab September 2013 für die Überwachung aufgenommen. kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

Koks/Kohle

Natur-Holz

Pellets

Rest-Holz

Stroh + Sonstige

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangabe)

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 2

2.700

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

47.400

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 3

5% 1% 1%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

93%

5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV an mechanisch beschickten

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 4

700 300 1.200

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

52.100

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 5

1% 1% 2%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

96%

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von

Heizungsanlagen in Bayern

Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die Errichtungszeiträume die zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend • Vor 01. Januar 1970 messpflichtigen, aber wegen der geänderten • 01.Januar 1975 bis 31.Dezember 1979 1. BImSchV in 2020 nicht gemessenen Anlagen • 01.Januar 1980 bis 31.Dezember 1984 erfasst, sodass weiterhin ein Überblick der • 01.01.1985 bis 31.12.1989 Gesamtzahl der in Bayern vorhandenen Öl- und

Gasfeuerungsanlagen gegeben werden kann.

2020 waren demnach in Bayern über 1,1 Mio.

Ölfeuerungsanlagen und über 0,6 Mio.

Gasfeuerungsanlagen vorhanden.

Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat,

sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche

deutet dies auf einen enormen

Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird

untersucht, wie sich die vorgenannten Daten

aufschlüsseln.

Anzahl der Feuerungsanlagen • über 100 bis 500 kW

In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas • über 1000 kW die Anzahl der 2020 vorhandenen aufgeführt. Feuerungsanlagen für Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die wiederkehrend nach der 1. BImSchV zu überwachen sind. Nicht aufgeführt sind

Brennwertfeuerstätten, da diese nicht der

Messpflicht nach 1.BImSchV unterliegen und bei Ölbetrieb zwar hinsichtlich Rußzahl und Ölderivaten überprüft werden, jedoch gegenüber Gas das Ergebnis verfälschen würden.

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020

Brennstoff "Öl" vor 01.01.1975 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 01.01.2015 Summe
bis bis bis bis
31.12.2004 31.12.2009 31.12.2014 31.12.2020
≥ 4 kW – 120 70 140 320 690 890 910 580 520 470 4.710
≤ 11 kW
> 11 kW - 1.170 1.860 13.960 60.490 138.830 165.980 149.030 60.870 15.280 6.650 614.120
≤ 25 kW
> 25 kW - 8.690 17.880 32.480 71.070 119.900 84.290 66.730 25.400 5.710 2.930 435.080
≤ 50 kW
> 50 kW – 2.330 2.250 3.130 6.060 8.810 5.610 5.760 3.610 1.520 1.210 40.290
≤ 100 kW
> 100 kW – 1.370 1.230 1.570 3.110 5.130 5.000 4.550 2.940 1.330 920 27.150
≤ 500 kW
> 500 kW – 90 80 110 220 290 370 280 230 190 190 2.050
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 70 40 40 90 110 120 160 140 100 110 980
Summe 13.840 23.410 51.430 141.360 273.760 262.260 227.420 93.770 24.650 12.480 1.124.380

Brennstoff

"Öl"

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020

Brennstoff "Gas" vor 01.01.1975 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 01.01.2015 bis 31.12.2020 Summe
bis bis bis
31.12.2004 31.12.2009 31.12.2014
≥ 4 kW – 200 170 1.390 4.530 10.860 14.000 10.860 7.240 5.860 8.300 63.410
≤ 11 kW
> 11 kW – 310 1.020 6.410 34.070 94.540 93.170 75.530 47.440 43.000 41.850 437.340
≤ 25 kW
> 25 kW – 360 1.160 3.790 9.220 25.180 19.460 13.740 7.410 5.350 6.390 92.060
≤ 50 kW
> 50 kW – 180 340 1.210 3.240 7.990 6.000 4.610 2.050 1.240 1.560 28.420
≤ 100 kW
> 100 kW – 290 410 1.090 2.570 6.380 5.990 5.430 2.500 1.450 1.130 27.240
≤ 500 kW
> 500 kW – 60 60 140 310 490 530 500 380 280 270 3.020
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 110 60 100 230 300 290 320 210 220 240 2.080
Summe 1.510 3.220 14.130 54.170 145.740 139.440 110.990 67.230 57.400 59.740 653.570

Brennstoff

"Gas"

6.3 Struktur der Feuerungsanlage in Bayern 2020

Aus den Diagrammen ergibt sich die Ölfeuerungsanlagen in Bayern höher ist als der Altersstruktur der Öl- und Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. besonderem Interesse die Abhängigkeit der Aufgezeigt ist jeweils die prozentuale Altersstruktur vom Leistungsbereich der Summenhäufigkeit über dem Mindestalter der Feuerungsanlage sein. Eine entsprechende Feuerungsanlage. Aufschlüsselung findet sich für Öl in Bild 6.3.2 und für Gas in Bild 6.3.3. Die Kurven geben Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 jeweils die Altersstruktur für die in 6.1 und 6.2 bestätigt, dass der Anteil der älteren genannten Errichtungszeiträume wieder.

6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020

Abbildung 6

Abbildung 7

Öl

Öl

Gas

%

n

i

t

ie 60

k

g

ifu

ä

h 50

n

e

m

m

u 40

S

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

Mindestalter in Jahren

6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2020

0,8

> 4 k >11 k W -≤ 11 k W -≤ 25 k W W
> 25 k W -≤ 50 k W
> 50 k > 100 W -≤ 100 kW -≤ 50 kW 0 kW
> 500 kW -≤ 1.0 00 kW
> 1.00 0 kW

0,7 .O IM N 0,6 I N E G 0,5 A L N A 0,4 S G N U 0,3 R E U E 0,2 F L Ö L H 0,1 A Z N A 0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 MINDESTALTER IN JAHREN

6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020

0,6

> 4 kW >11 k > 25 k > 50 k > 100 -≤ 11 kW W -≤ 25 k W -≤ 50 k W -≤ 100 kW -≤ 500 W W kW kW
> 500 > 1.00 kW -≤ 1.0 0 kW 00 kW

.O IM N I N 0,4 E G A L N A S G N U R E 0,2 U E F S A G L H A Z N A 0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

MINDESTALTER IN JAHREN

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

Abbildung 16

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