Landesinnungsverband für das
Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -
Erhebungen des Bayerischen
Kaminkehrerhandwerks
- Jahr 2020 -
INHALT
-
Einleitung
-
Mängel an Feuerungsanlagen
2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)
- CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen
3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen
- Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)
- Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern
6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020 6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020 6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020
Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen
Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks
im Bundesland Bayern
für das Jahr 2020
Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern
1. Einleitung
Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Erhebungen durch das Schornstein- Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung fegerhandwerk über Mängel an Feuerungs- zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal anlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO- in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen,
Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen deren Inbetriebnahme oder wesentliche
nach der 1. BImSchV an Öl- und Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt,
Gasfeuerungsanlagen und Emissions- geändert worden. Andererseits unterliegen
messungen an Feuerungsanlagen für feste nunmehr auch Heizungsanlagen mit einer
Brennstoffe werden unabhängige und Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW der
fachgemäße Informationen den Landes- und wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Bundesbehörden, den Fachfirmen und den Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind Fachverbänden vorgelegt. statt jährlich nur alle zwei Jahre zu überwachen. Aus diesem Grund kann man die vorliegenden Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die Zahlen nur teilweise mit denen aus den landesweiten Erhebungen von den rund 1.380 vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern
erfasst. Diese anonymisierten Daten werden an Durch die zum 2. Juli 2020 in Kraft getretene den Landesinnungsverband gesendet, der die Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung landesweite Übersicht erstellt. ist der Überprüfungsintervall bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen je nach Art der Diese Daten werden zunächst bei den Abgasführung bzw. der Geräteart jährlich, in zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen jedem zweiten oder dritten Kalenderjahr erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen durchzuführen. erstellen dann die Landesinnungsverbände jeweils landesweite Übersichten. Am 19. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Der Bundesverband des Schornsteinfeger- Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungshandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - motoranlagen (44.BImSchV)“ sowie zur sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und Änderung der „Ersten Verordnung zur erstellt die Bundes-Übersicht. Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)“ im Bundes- Verordnung zur Durchführung des Bundes- gesetzblatt verkündet. Eine Trennung der Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen konnte für die Erhebungen des kleine und mittlere Feuerungsanlagen - Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2020 1. BImSchV) müssen vom Schornsteinfeger- noch nicht vorgenommen werden. Somit sind handwerk den jeweiligen für den die Anlagen, die nun unter die 44. BImSchV (für Immissionsschutz zuständigen obersten gasförmige oder flüssige Brennstoffe bis 10 MW Landesbehörden sowie dem Bundes- Feuerungswärmeleistung) fallen, in den ministerium für Umwelt, Naturschutz und nachfolgenden Tabellen und Diagrammen zur Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. 1. BImSchV enthalten.
Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2020 Novellierung der 1. BImSchV ist das werden nachfolgend vorgestellt und Überwachungsintervall bei Öl- und interpretiert. Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in
| Feuerungsanlagen | 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | 3.002.300 | ||
| Ölheizung (Heizwert) | 1.124.600 | ||
| Ölheizungen (Brennwert) | 153.300 | ||
| Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse | 177.800 | ||
| Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse | 755.400 | ||
| Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse | 743.000 | ||
| Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse | 48.200 |
2. Mängel an Feuerungsanlagen
2020 wurden im Bundesland Bayern in Bei diesen Zahlen handelt es sich um
Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der Einzelmängel, nicht um die Anzahl der
durchzuführenden Feuerstättenschau und bemängelten Feuerungsanlagen.
den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast
100.000 Mängel an bestehenden (B) Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht
Feuerungsanlagen festgestellt. unmittelbar zu Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich An neu gebauten (N) Feuerungsanlagen mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, an wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach denen die Arbeiten nicht von dem der Bayerischen Bauordnung etwa 19.000 Kaminkehrerbetrieb des bevollmächtigten Mängel und an wesentlich (W) geänderten Bezirksschornsteinfegers durchgeführt wurden Feuerungsanlagen über 3.000 Mängel und innerhalb der Frist des Feuerstättenfestgestellt. bescheides behoben worden sind.
2.1 Mängel an Feuerungsanlagen
0 10.000 20.000 30.000 40.000
Aufstellbedingungen 7.500
| 9.500 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 43.2 | 00 | |||
| 19.800 | ||||
| 23.2 | 00 |
Verbrennungsluftversorgung
Feuerstätten
Verbindungsstück
Senkrechte Abgasanlage
Schacht 1.220
Zusatzeinrichtungen 1.640
Brennstoffversorgungseinrichtung 120
Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb 4.800 von Lüftungsanlagen und Feuerstätten
Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten 2.500
Dunstabzugsanlagen 4.000
Lüftungsanlagen zur Raumlüftung 320
| Anlage | Art | 2020 | Bemerkungen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Aufstellbedingungen | B | 5.100 | |||
| N | 2.200 | ||||
| W | 200 | ||||
| Verbrennungsluftversorgung | B | 6.600 | |||
| N | 2.400 | ||||
| W | 500 | ||||
| Feuerstätten | B | 40.000 | |||
| N | 2.400 | ||||
| W | 800 | ||||
| Verbindungsstück | B | 16.600 | |||
| N | 2.700 | ||||
| W | 500 | ||||
| Senkrechte Abgasanlage | B | 16.600 | |||
| N | 6.000 | ||||
| W | 600 | ||||
| Schacht | B | 800 | |||
| N | 400 | ||||
| W | 20 | ||||
| Zusatzeinrichtungen | B | 1.300 | |||
| N | 300 | ||||
| W | 40 | ||||
| Brennstoffversorgungseinrichtung | B | 100 | |||
| N | 20 | ||||
| W | 0 | ||||
| Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb von Lüftungsanlagen und Feuerstätten | B | 3.400 | |||
| N | 1.200 | ||||
| W | 200 | ||||
| Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten | B | 1.600 | |||
| N | 800 | ||||
| W | 100 | ||||
| Dunstabzugsanlagen | B | 3.600 | |||
| N | 300 | ||||
| W | 100 | ||||
| Lüftungsanlagen zur Raumlüftung | B | 200 | |||
| N | 100 | ||||
| W | 20 |
Sicherheitseinrichtungen für den
gleichzeitigen Betrieb von
Sicherheitseinrichtungen für
Schornsteinfegerarbeiten
3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen
Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bis 1.000 ppm und bei über 10.000 Anlagen wurden 2020 im Rahmen der einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt Abgaswegüberprüfung an über 1,0 Mio. bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen fest. durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt die CO-Messung jährlich erfolgte und bei den zwischen 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen Wartungsempfehlung gegeben. in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den gefährlichen CO-Gehalt von über 1.000 ppm
über 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte aufwiesen, wurde zwingend eine Wartung
das Kaminkehrerhandwerk an über 10.000 erforderlich.
Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500
3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen
| CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) | Anzahl 2019 | Anteil | Anzahl 2020 | Anteil | |
|---|---|---|---|---|---|
| A | unter 500 ppm | 710.400 | 97,5% | 698.325 | 97,5% |
| B | im Bereich von 500 bis 1.000 ppm | 9.700 | 1,3% | 9.490 | 1,3% |
| C | über 1.000 ppm | 8.800 | 1,2% | 8.790 | 1,2% |
| Gesamt | 728.900 | 100,0% | 716.580 | 100,0% |
3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen
| CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) | Anzahl 2019 | Anteil | Anzahl 2020 | Anteil | |
|---|---|---|---|---|---|
| A | unter 500 ppm | 302.200 | 99,2% | 343.480 | 99,2% |
| B | im Bereich von 500 bis 1.000 ppm | 1.100 | 0,4% | 1.300 | 0,4% |
| C | über 1.000 ppm | 1.300 | 0,4% | 1.480 | 0,4% |
| Gesamt | 304.600 | 100,0% | 346.260 | 100,0% |
4. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV
an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)
Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, festgestellt und 8.020 (etwa 1,6%) hielten die Vorhandensein von Ölderivaten (unverbrannten Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. Ölbestandteilen) und CO-Gehalt im Abgas Von den auf Einhaltung der sowie auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte überprüften Abgasverlustgrenzwerte überprüft. Gasfeuerungsanlagen hielten 4.420 (etwa
1,6%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht
Bei 4.620 (etwa 0,9%) Ölfeuerungsanlagen ein. wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 610 Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils (etwa 0,1%) enthielten Ölderivate, bei 700 gemessenen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im (etwa 0,2%) wurde ein zu hoher CO-Gehalt Jahr 2020.
4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen
| Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen | Anzahl 2019 | Anteil | Anzahl 2020 | Anteil | |
|---|---|---|---|---|---|
| A | Überschreitung der zulässigen Rußzahl | 6.500 | 0,8% | 4.620 | 0,9% |
| B | Ölderivate im Abgas | 800 | 0,1% | 610 | 0,1% |
| C | CO > 1.300 mg/kWh | 1.000 | 0,1% | 700 | 0,1% |
| D | Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte | 9.000 | 1,2% | 8.020 | 1,6% |
| Gemessen insgesamt | 654.800 | 508.000 |
4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen
| Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen | Anzahl 2019 | Anteil | Anzahl 2020 | Anteil | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte | 3.800 | 1,3% | 4.420 | 1,6% | |||||
| Gemessen insgesamt | 296.200 | 277.400 |
- Die Zahlen von 2019 und 2020 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.
5. Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV
an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2020 in
Bayern
Im Jahr 2020 wurden etwa 51.100 Diese erweiterte Messpflicht war an die handbeschickte und 54.300 mechanisch Entwicklung neuer Messgeräte und deren beschickte Feuerungsanlagen für feste Bekanntgabe im Bundesanzeiger gekoppelt. Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Zahlen von 2019 und 2020 sind nicht Bekanntgabe eingesetzt werden. vergleichbar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind Weiter wurden ab 1. Januar 2019 alle messpflichtige Feuerungsanlagen für feste handbeschickten und mechanisch beschickten Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Jahre zu überwachen. Zeitpunkt der Errichtung vom 01.01.1995 bis einschließlich 31.12.2004, mit einer Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Nennleistung von 4 bis 15 kW in die Brennstoffe und ab September 2013 für die Überwachung aufgenommen. kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.
5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000
Koks/Kohle
Natur-Holz
Pellets
Rest-Holz
Stroh + Sonstige
- BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch
5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangabe)
Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen
2.700
- BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch
47.400
Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent
5% 1% 1%
- BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch
93%
5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV an mechanisch beschickten
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)
Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen
700 300 1.200
- BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch
52.100
Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent
1% 1% 2%
- BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch
96%
6. Struktur und Erneuerungsbedarf von
Heizungsanlagen in Bayern
Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die Errichtungszeiträume die zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend • Vor 01. Januar 1970 messpflichtigen, aber wegen der geänderten • 01.Januar 1975 bis 31.Dezember 1979 1. BImSchV in 2020 nicht gemessenen Anlagen • 01.Januar 1980 bis 31.Dezember 1984 erfasst, sodass weiterhin ein Überblick der • 01.01.1985 bis 31.12.1989 Gesamtzahl der in Bayern vorhandenen Öl- und
- 01.01.1990 bis 31.12.1994
Gasfeuerungsanlagen gegeben werden kann.
-
01.01.1995 bis 31.12.1999
-
01.01.2000 bis 31.12.2004
2020 waren demnach in Bayern über 1,1 Mio.
- 01.01.2005 bis 31.12.2009
Ölfeuerungsanlagen und über 0,6 Mio.
- 01.01.2010 bis 31.12.2014
Gasfeuerungsanlagen vorhanden.
- 01.01.2015 bis 31.12.2020
Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat,
sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche
deutet dies auf einen enormen
- über 4 bis 11 kW,
Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird
- über 11 bis 25 kW,
untersucht, wie sich die vorgenannten Daten
- über 25 bis 50 kW,
aufschlüsseln.
- über 50 bis 100 kW
Anzahl der Feuerungsanlagen • über 100 bis 500 kW
- über 500 bis 1000 kW und
In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas • über 1000 kW die Anzahl der 2020 vorhandenen aufgeführt. Feuerungsanlagen für Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die wiederkehrend nach der 1. BImSchV zu überwachen sind. Nicht aufgeführt sind
Brennwertfeuerstätten, da diese nicht der
Messpflicht nach 1.BImSchV unterliegen und bei Ölbetrieb zwar hinsichtlich Rußzahl und Ölderivaten überprüft werden, jedoch gegenüber Gas das Ergebnis verfälschen würden.
6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020
| Brennstoff "Öl" | vor 01.01.1975 | 01.01.1975 bis 31.12.1979 | 01.01.1980 bis 31.12.1984 | 01.01.1985 bis 31.12.1989 | 01.01.1990 bis 31.12.1994 | 01.01.1995 bis 31.12.1999 | 01.01.2000 | 01.01.2005 | 01.01.2010 | 01.01.2015 | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | bis | bis | bis | |||||||||||||
| 31.12.2004 | 31.12.2009 | 31.12.2014 | 31.12.2020 | |||||||||||||
| ≥ 4 kW – | 120 | 70 | 140 | 320 | 690 | 890 | 910 | 580 | 520 | 470 | 4.710 | |||||
| ≤ 11 kW | ||||||||||||||||
| > 11 kW - | 1.170 | 1.860 | 13.960 | 60.490 | 138.830 | 165.980 | 149.030 | 60.870 | 15.280 | 6.650 | 614.120 | |||||
| ≤ 25 kW | ||||||||||||||||
| > 25 kW - | 8.690 | 17.880 | 32.480 | 71.070 | 119.900 | 84.290 | 66.730 | 25.400 | 5.710 | 2.930 | 435.080 | |||||
| ≤ 50 kW | ||||||||||||||||
| > 50 kW – | 2.330 | 2.250 | 3.130 | 6.060 | 8.810 | 5.610 | 5.760 | 3.610 | 1.520 | 1.210 | 40.290 | |||||
| ≤ 100 kW | ||||||||||||||||
| > 100 kW – | 1.370 | 1.230 | 1.570 | 3.110 | 5.130 | 5.000 | 4.550 | 2.940 | 1.330 | 920 | 27.150 | |||||
| ≤ 500 kW | ||||||||||||||||
| > 500 kW – | 90 | 80 | 110 | 220 | 290 | 370 | 280 | 230 | 190 | 190 | 2.050 | |||||
| ≤ 1.000 kW | ||||||||||||||||
| > 1.000 kW | 70 | 40 | 40 | 90 | 110 | 120 | 160 | 140 | 100 | 110 | 980 | |||||
| Summe | 13.840 | 23.410 | 51.430 | 141.360 | 273.760 | 262.260 | 227.420 | 93.770 | 24.650 | 12.480 | 1.124.380 |
Brennstoff
"Öl"
6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020
| Brennstoff "Gas" | vor 01.01.1975 | 01.01.1975 bis 31.12.1979 | 01.01.1980 bis 31.12.1984 | 01.01.1985 bis 31.12.1989 | 01.01.1990 bis 31.12.1994 | 01.01.1995 bis 31.12.1999 | 01.01.2000 | 01.01.2005 | 01.01.2010 | 01.01.2015 bis 31.12.2020 | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | bis | bis | ||||||||||||||
| 31.12.2004 | 31.12.2009 | 31.12.2014 | ||||||||||||||
| ≥ 4 kW – | 200 | 170 | 1.390 | 4.530 | 10.860 | 14.000 | 10.860 | 7.240 | 5.860 | 8.300 | 63.410 | |||||
| ≤ 11 kW | ||||||||||||||||
| > 11 kW – | 310 | 1.020 | 6.410 | 34.070 | 94.540 | 93.170 | 75.530 | 47.440 | 43.000 | 41.850 | 437.340 | |||||
| ≤ 25 kW | ||||||||||||||||
| > 25 kW – | 360 | 1.160 | 3.790 | 9.220 | 25.180 | 19.460 | 13.740 | 7.410 | 5.350 | 6.390 | 92.060 | |||||
| ≤ 50 kW | ||||||||||||||||
| > 50 kW – | 180 | 340 | 1.210 | 3.240 | 7.990 | 6.000 | 4.610 | 2.050 | 1.240 | 1.560 | 28.420 | |||||
| ≤ 100 kW | ||||||||||||||||
| > 100 kW – | 290 | 410 | 1.090 | 2.570 | 6.380 | 5.990 | 5.430 | 2.500 | 1.450 | 1.130 | 27.240 | |||||
| ≤ 500 kW | ||||||||||||||||
| > 500 kW – | 60 | 60 | 140 | 310 | 490 | 530 | 500 | 380 | 280 | 270 | 3.020 | |||||
| ≤ 1.000 kW | ||||||||||||||||
| > 1.000 kW | 110 | 60 | 100 | 230 | 300 | 290 | 320 | 210 | 220 | 240 | 2.080 | |||||
| Summe | 1.510 | 3.220 | 14.130 | 54.170 | 145.740 | 139.440 | 110.990 | 67.230 | 57.400 | 59.740 | 653.570 |
Brennstoff
"Gas"
6.3 Struktur der Feuerungsanlage in Bayern 2020
Aus den Diagrammen ergibt sich die Ölfeuerungsanlagen in Bayern höher ist als der Altersstruktur der Öl- und Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. besonderem Interesse die Abhängigkeit der Aufgezeigt ist jeweils die prozentuale Altersstruktur vom Leistungsbereich der Summenhäufigkeit über dem Mindestalter der Feuerungsanlage sein. Eine entsprechende Feuerungsanlage. Aufschlüsselung findet sich für Öl in Bild 6.3.2 und für Gas in Bild 6.3.3. Die Kurven geben Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 jeweils die Altersstruktur für die in 6.1 und 6.2 bestätigt, dass der Anteil der älteren genannten Errichtungszeiträume wieder.
6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020
Öl
Öl
Gas
%
n
i
t
ie 60
k
g
ifu
ä
h 50
n
e
m
m
u 40
S
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Mindestalter in Jahren
6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2020
0,8
| > 4 k >11 k | W -≤ 11 k W -≤ 25 k | W W |
|---|---|---|
| > 25 k | W -≤ 50 k | W |
| > 50 k > 100 | W -≤ 100 kW -≤ 50 | kW 0 kW |
| > 500 | kW -≤ 1.0 | 00 kW |
| > 1.00 | 0 kW |
0,7 .O IM N 0,6 I N E G 0,5 A L N A 0,4 S G N U 0,3 R E U E 0,2 F L Ö L H 0,1 A Z N A 0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 MINDESTALTER IN JAHREN
6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020
0,6
| > 4 kW >11 k > 25 k > 50 k > 100 | -≤ 11 kW W -≤ 25 k W -≤ 50 k W -≤ 100 kW -≤ 500 | W W kW kW |
|---|---|---|
| > 500 > 1.00 | kW -≤ 1.0 0 kW | 00 kW |
.O IM N I N 0,4 E G A L N A S G N U R E 0,2 U E F S A G L H A Z N A 0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
MINDESTALTER IN JAHREN