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Erhebungen des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2019

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Landesinnungsverband für das

Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -

Erhebungen des Bayerischen

Abbildung 2

Kaminkehrerhandwerks

- Jahr 2019 -

INHALT

  1. Einleitung

  2. Mängel an Feuerungsanlagen

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)

  1. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

  1. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)

  1. Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

  1. Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019 6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019 6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2019

Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks im Bundesland Bayern für das Jahr 2019 Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –

Abbildung 3

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern

1. Einleitung

Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten handwerk den jeweiligen für den Erhebungen durch das Schornstein- Immissionsschutz zuständigen obersten fegerhandwerk über Mängel an Feuerungs- Landesbehörden sowie dem Bundesanlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen und Emissions- Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene messungen an Feuerungsanlagen für feste Novellierung der 1. BImSchV ist das Brennstoffe werden unabhängige und Überwachungsintervall bei Öl- und fachgemäße Informationen den Landes- und Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in Bundesbehörden, den Fachfirmen und den jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Fachverbänden vorgelegt. Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, landesweiten Erhebungen von den rund 1.380 deren Inbetriebnahme oder wesentliche bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, erfasst. Diese anonymisierten Daten werden an geändert worden. Andererseits unterliegen den Landesinnungsverband gesendet, der die nunmehr auch Heizungsanlagen mit einer landesweite Übersicht erstellt. Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW der wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Diese Daten werden zunächst bei den Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen statt jährlich nur alle zwei Jahre zu überwachen. erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen Aus diesem Grund kann man die vorliegenden erstellen dann die Landesinnungsverbände Zahlen nur teilweise mit denen aus den jeweils landesweite Übersichten. vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.

Der Bundesverband des Schornsteinfeger- Durch die zum 8. April 2013 in Kraft getretene handwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) - Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und ist der Überprüfungsintervall bei Öl- und erstellt die Bundes-Übersicht. Gasfeuerungsanlagen je nach Art der Abgasführung bzw. der Geräteart jährlich, in Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten jedem zweiten oder dritten Kalenderjahr Verordnung zur Durchführung des Bundes- durchzuführen. Immissions-schutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2019 1. BImSchV) müssen vom Schornsteinfeger- werden nachfolgend vorgestellt und interpretiert.

Abbildung 4

Gesamtzahl der wiederkehrend

überprüfungspflichtigen Öl- und

Gasfeuerungsanlagen in Bayern

Abbildung 5

51.690; 2%

731.600; 24%

1.156.200; 38%

Abbildung 7

Ölheizungen (Heizwert)

Abbildung 6

Ölheizungen (Brennwert)

Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse

Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 782.100; 26% 139.700; 4% Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse 177.200; 6% Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse

Feuerungsanlagen 2019
Gesamt 3.038.490
Ölheizung (Heizwert) 1.156.200
Ölheizungen (Brennwert) 139.700
Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse 177.200
Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 782.100
Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse 731.600
Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 51.690

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2019 wurden im Bundesland Bayern in Bei diesen Zahlen handelt es sich um Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der Einzelmängel, nicht um die Anzahl der durchzuführenden Feuerstättenschau und bemängelten Feuerungsanlagen. den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast 0,2 Mio. Mängel an bestehenden (B) Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht Feuerungsanlagen festgestellt. unmittelbar zu Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich An neu gebauten (N) Feuerungsanlagen mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, an wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach denen die Arbeiten nicht von dem der Bayerischen Bauordnung etwa 14.700 Kaminkehrerbetrieb des bevollmächtigten Mängel und an wesentlich (W) geänderten Bezirksschornsteinfegers durchgeführt wurden Feuerungsanlagen etwa 16.800 Mängel und innerhalb der Frist des Feuerstättenfestgestellt. bescheides behoben worden sind.

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000

Abbildung 8

Feuerstätten für feste Brennstoffe 43.700

Feuerstätten für flüssige Brennstoffe 14.100

Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe 34.900

Verbindungsstücke für feste Brennstoffe 18.700

Verbindungsstücke für flüssige Brennstoffe 10.400

Verbindungsstücke für gasförmige Brennstoffe 13.400

Schornsteinen und Abgasleitungen für 32.900 Unterdruckbetrieb

Abgasleitungen für Überdruckbetrieb 8.000

Zusatzeinrichtungen 4.700

Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten 4.900

Lüftungseinrichtungen und Verbrennungsluftv. 13.700

Weitere Mängel 12.300

Anlage Art 2016 2017 2018 2019 Bemerkung
Feuerstätten für feste Brennstoffe B 36.900 49.500 28.600 37.300
N 2.900 2.700 2.600 2.600
W 3.900 3.500 3.500 3.800
Feuerstätten für flüssige Brennstoffe B 12.500 12.400 8.500 12.600
N 700 600 600 600
W 1.100 900 900 900
Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe B 33.600 28.400 28.200 32.300
N 1.300 1.200 1.300 1.200
W 1.400 1.500 1.200 1.400
Verbindungsstücke für feste Brennstoffe B 15.000 17.100 12.300 15.700
N 1.400 1.300 1.100 1.300
W 1.800 1.700 1.500 1.700
Verbindungsstücke für flüssige Brennstoffe B 10.000 10.200 7.200 9.400
N 400 400 400 400
W 800 500 500 600
Verbindungsstücke für gasförmige Brennstoffe B 8.800 7.500 8.100 12.400
N 500 400 500 500
W 700 500 400 500
Schornsteine und Abgasleitungen für Unterdruckbetrieb B 23.300 25.300 22.900 29.100
N 2.300 1.900 2.000 1.800
W 2.200 1.900 2.000 2.000
Abgasleitungen für Überdruckbetrieb B 4.100 6.200 4.500 5.200
N 1.100 1.000 1.100 1.200
W 1.200 1.200 1.400 1.600
Zusatzeinrichtungen B 4.500 3.600 3.600 3.500
N 700 600 700 700
W 600 500 500 500
Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten B 3.500 3.400 2.700 2.700
N 1.500 1.200 1.400 1.500
W 700 700 600 700
Lüftungseinrichtungen und Verbrennungsluftversorgung B 11.000 9.500 10.400 9.900
N 1.700 1.500 1.600 1.800
W 2.200 1.700 1.700 2.000
Sonstige Mängel B 9.300 8.700 9.000 9.700
N 1.100 900 900 1.100
W 1.100 900 1.000 1.500
Gesamtmängel an Feuerungsanlagen 205.800 211.000 175.400 211.700

Feuerstätten für feste

Brennstoffe

Feuerstätten für flüssige

Brennstoffe

Feuerstätten für gasförmige

Brennstoffe

Verbindungsstücke für feste

Brennstoffe

Verbindungsstücke für

flüssige Brennstoffe

Verbindungsstücke für

gasförmige Brennstoffe

Schornsteine und

Abgasleitungen für

Abgasleitungen für

Überdruckbetrieb

Einrichtungen für

Schornsteinfegerarbeiten

Lüftungseinrichtungen und

Verbrennungsluftversorgung

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bis 1.000 ppm und bei über 12.000 Anlagen wurden 2019 im Rahmen der einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt Abgaswegüberprüfung an über 1,0 Mio. bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen fest. durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt die CO-Messung jährlich erfolgte und bei den zwischen 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen Wartungsempfehlung gegeben. in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den gefährlichen CO-Gehalt von über 1.000 ppm über 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte das aufwiesen, wurde zwingend eine Wartung Kaminkehrerhandwerk an über 12.000 erforderlich. Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500

3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A unter 500 ppm 734.100 97,16% 710.400 97,46%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 11.000 1,46% 9.700 1,33%
C über 1.000 ppm 10.400 1,38% 8.800 1,21%
Gesamt 755.500 100,0% 728.900 100,0%

3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A unter 500 ppm 327.400 99,1% 302.200 99,2%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 1.300 0,4% 1.100 0,4%
C über 1.000 ppm 1.700 0,5% 1.300 0,4%
Gesamt 330.400 100,0% 304.600 100,0%

4. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV

an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)

Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, hielten die Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. Vorhandensein von Ölderivaten (unverbrannten Ölbestandteilen) und CO-Gehalt im Abgas Von den auf Einhaltung der sowie auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte überprüften Abgasverlustgrenzwerte überprüft. Gasfeuerungsanlagen hielten 3.800 (etwa 1,3%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht Bei 6.500 (etwa 1.0%) Ölfeuerungsanlagen ein. wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 800 (etwa 0,1%) enthielten Ölderivate, bei 1.000 Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils (etwa 0,2%) wurde ein zu hoher CO-Gehalt gemessenen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im festgestellt und 9.000 (etwa 1,4%) Jahr 2019.

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Rußzahl 5.300 0,8% 6.500 1,0%
B Ölderivate im Abgas 500 0,1% 800 0,1%
C CO > 1.300 mg/kWh 830 0,1% 1.000 0,2%
D Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 8.100 1,2% 9.000 1,4%
Gemessen insgesamt 674.900 654.800

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 4.600 1,6% 3.800 1,3%
Gemessen insgesamt 295.900 296.200
  1. Die Anzahlen von 2018 und 2019 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.

5. Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV

an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2019 in

Bayern

Im Jahr 2019 wurden etwa 49.600 Diese erweiterte Messpflicht war an die handbeschickte und 59.700 mechanisch Entwicklung neuer Messgeräte und deren beschickte Feuerungsanlagen für feste Bekanntgabe im Bundesanzeiger gekoppelt. Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Anzahlen von 2018 und 2019 sind nicht Bekanntgabe eingesetzt werden. vergleichbar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind Weiter wurden ab 1. Januar 2019 alle messpflichtige Feuerungsanlagen für feste handbeschickten und mechanisch beschickten Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Jahre zu überwachen. Zeitpunkt der Errichtung vom 01.01.2005 bis einschließlich 31.12.2004, mit einer Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Nennleistung von 4 bis 15 kW in die Brennstoffe und ab September 2013 für die Überwachung aufgenommen. kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

Koks/Kohle

Natur-Holz

Pellets

Rest-Holz

Stroh + Sonstige

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangabe)

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 9

3.374 814

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 45.210 CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 10

7% 1%

1%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 91% CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 11

1.056

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 57.420 CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 12

1% 1% 2%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 96% CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von

Heizungsanlagen in Bayern

Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die Errichtungszeiträume die zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend  Vor 01. Januar 1970 messpflichtigen, aber wegen der geänderten  01.Januar 1975 bis 31.Dezember 1979 1. BImSchV in 2019 nicht gemessenen Anlagen  01.Januar 1980 bis 31.Dezember 1984 erfasst, sodass weiterhin ein Überblick der  01.01.1985 bis 31.12.1989 Gesamtzahl der in Bayern vorhandenen Öl- und  01.01.1990 bis 31.12.1994 Gasfeuerungsanlagen gegeben werden kann.  01.01.1995 bis 31.12.1999  01.01.2000 bis 31.12.2004 2019 waren demnach in Bayern über 1,3 Mio.  01.01.2005 bis 31.12.2009 Ölfeuerungsanlagen und über 0,6 Mio.  01.01.2010 bis 31.12.2014 Gasfeuerungsanlagen vorhanden.  01.01.2015 bis 31.12.2019

Es wurde festgestellt, dass von den sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche wiederkehrend überprüfungspflichtigen  über 4 bis 11 kW, Ölfeuerungsanlagen über 530.900 (39,9%)  über 11 bis 25 kW, älter als 25 Jahre und etwa 246.400 (18,5%)  über 25 bis 50 kW, älter als 30 Jahre sowie von den wiederkehrend  über 50 bis 100 kW überprüfungspflichtigen Gasfeuerungsanlagen etwa 236.070 (35,3%) älter als 25 Jahre und  über 100 bis 500 kW etwa 80.520 (12%) älter als 30 Jahre sind.  über 500 bis 1000 kW und  über 1000 kW Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik aufgeführt. zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat, deutet dies auf einen enormen Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird wiederkehrend nach der 1. BImSchV zu untersucht, wie sich die vorgenannten Daten überwachen sind. Nicht aufgeführt sind aufschlüsseln. Brennwertfeuerstätten für den Brennstoff Gas, da diese nicht der wiederkehrenden Anzahl der Feuerungsanlagen Überwachungspflicht nach der 1. BImSchV unterliegen. In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas die Anzahl der 2019 vorhandenen Feuerungsanlagen für

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019

Brennstoff "Öl" vor 01.01.1970 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 01.01.2015 Summe
bis bis bis bis
31.12.2004 31.12.2009 31.12.2014 31.12.2019
≥ 4 kW – 120 70 120 320 710 910 910 640 570 510 4.880
≤ 11 kW
> 11 kW - 1.300 2.320 15.330 64.500 144.360 169.770 159.550 103.310 62.010 63.640 786.090
≤ 25 kW
> 25 kW - 9.500 19.600 35.000 75.050 124.300 86.030 68.090 27.720 8.970 6.950 461.210
≤ 50 kW
> 50 kW – 2.570 2.450 3.350 6.400 9.220 5.840 5.940 4.300 2.540 2.290 44.900
≤ 100 kW
> 100 kW – 1.500 1.330 1.750 3.320 5.480 5.210 4.700 3.060 1.750 1.610 29.710
≤ 500 kW
> 500 kW – 100 90 130 240 320 390 310 240 200 170 2.190
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 80 50 50 100 120 120 180 160 130 150 1.140
Summe 15.170 25.910 55.730 149.930 284.510 268.270 239.680 139.430 76.170 75.320 1.330.120

Brennstoff

"Öl"

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019

Brennstoff "Gas" vor 01.01.1970 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 bis 31.12.2014 01.01.2015 bis 31.12.2019 Summe
bis bis
31.12.2004 31.12.2009
≥ 4 kW – 240 190 1.520 4.980 11.650 14.820 11.240 7.080 5.850 6.690 64.260
≤ 11 kW
> 11 kW – 350 1.160 7.150 37.610 101.290 97.920 77.950 46.650 42.780 34.860 447.720
≤ 25 kW
> 25 kW – 390 1.300 4.190 9.990 26.580 20.090 14.010 7.330 5.340 5.350 94.570
≤ 50 kW
> 50 kW – 200 390 1.330 3.550 8.480 6.260 4.710 2.010 1.240 1.250 29.420
≤ 100 kW
> 100 kW – 300 470 1.230 2.810 6.730 6.290 5.580 2.450 1.480 1.040 28.380
≤ 500 kW
> 500 kW – 70 60 150 340 520 560 540 370 280 220 3.110
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 130 70 110 240 300 290 310 200 230 210 2.090
Summe 1.680 3.640 15.680 59.520 155.550 146.230 114.340 66.090 57.200 49.620 669.550

Brennstoff

"Gas"

6.3 Struktur der Feuerungsanlage in Bayern 2019

Aus den Diagrammen ergibt sich die Ölfeuerungsanlagen in Bayern höher ist als der Altersstruktur der Öl- und Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. besonderem Interesse die Abhängigkeit der Aufgetragen ist jeweils die prozentuale Altersstruktur vom Leistungsbereich der Summenhäufigkeit über dem Mindestalter der Feuerungsanlage sein. Eine entsprechende Feuerungsanlage. Aufschlüsselung findet sich für Öl in Bild 6.3.2 und für Gas in Bild 6.3.3. Die Kurven geben Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 jeweils die Altersstruktur für die in 6.1 und 6.2 bestätigt, dass der Anteil der älteren genannten Errichtungszeiträume wieder.

6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2019

Abbildung 13

Öl

Gas

Öl

Gas

0 10 20 30 40 50 % ni tiekgifuähnemmuS

Mindestalter in Jahren

6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2019

≥ 4 kW -≤ 11 kW > 11 kW - ≤ 25 kW
> 2 5 kW - ≤ 5 0 kW
> 5 > 1 0 kW -≤ 1 00 kW -≤ 00 kW 500 kW
> 5 00 kW -≤ 1.000 kW
> 1.000 kW

0,8

0,7

0,6

0,5

0,4

0,3

0,2

0,1

0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

MINDESTALTER IN JAHREN

6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2019 .OIM NI NEGALNASGNUREUEFLÖ LHAZNA

0,6

≥ 4 > 1 > 2 > 5 > 1 kW -≤ 11 1 kW - ≤ 2 5 kW - ≤ 5 0 kW -≤ 1 00 kW -≤ kW 5 kW 0 kW 00 kW 500 kW
> 5 > 00 kW -≤ 1.000 kW 1.000 kW

0,4

0,2

0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 .OIM NI NEGALNASGNUREUEFSAG LHAZNA

MINDESTALTER IN JAHREN

Abbildung 14

Abbildung 15

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 24

Abbildung 25

Abbildung 26

Abbildung 27

Abbildung 28

Abbildung 29

Abbildung 30

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