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Erhebungen des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2018

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Landesinnungsverband für das

Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -

Erhebungen des Bayerischen

Kaminkehrerhandwerks

- Jahr 2018 -

INHALT

1. Einleitung

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)

2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

(Detaillierte Zahlenangaben)

3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

4. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

(Detaillierte Zahlenangaben)

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

(Detaillierte Zahlenangaben)

5. Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für

feste Brennstoffe

5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanla-

gen für feste Brennstoffe

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2018

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2018

6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks im Bundesland Bayern für das Jahr 2018

Abbildung 1

Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern

1. Einleitung

Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten Erhe- Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Verordbungen durch das Schornsteinfegerhandwerk über nung zur Durchführung des Bundes-Immissions- Mängel an Feuerungsanlagen, Mängel an Lüftungsan- schutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere lagen, CO-Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) müssen vom Schornnach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen steinfegerhandwerk den jeweiligen für den Immissionsund Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für schutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie feste Brennstoffe werden unabhängige und fachgemä- dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ße Informationen den Landes- und Bundesbehörden, Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. den Fachfirmen und den Fachverbänden vorgelegt. Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novel- Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die landeswei- lierung der 1. BImSchV ist das Überwachungsintervall bei ten Erhebungen von den rund 1.380 bevollmächtigten Öl- und Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in Bezirksschornsteinfegern erfasst. Diese anonymisierten jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbe- Daten werden an den Landesinnungsverband gesendet, triebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und der die landesweite Übersicht erstellt. weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder we- Diese Daten werden zunächst bei den zuständigen sentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, Kreisgruppen bzw. Innungen erhoben. Aus diesen Zu- geändert worden. Andererseits unterliegen nunmehr sammenfassungen erstellen dann die Landesinnungs- auch Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung verbände jeweils landesweite Übersichten. zwischen 4 und 11 kW der wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Feuerungsanlagen für feste Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Brennstoffe sind statt jährlich nur alle zwei Jahre zu Zentralinnungsverband (ZIV) - sammelt die Ergebnisse überwachen. Aus diesem Grund kann man die vorlieder 16 Länder und erstellt die Bundes-Übersicht. genden Zahlen nur teilweise mit denen aus den vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.

Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2018 werden nachfolgend vorgestellt und interpretiert.

Gesamtzahl der wiederkehrend messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern

Abbildung 2

Feuerungsanlagen 2016 2017 2018
Gesamt 1.912.500 1.858.700 1.848.200
Ölheizungen (Heizwert) 1.141.200 1.120.700 1.087.400
Ölheizungen (Brennwert) 117.600 105.800 120.600
Gasbrenner mit Gebläse 98.600 85.300 96.700
Gasbrenner ohne Gebläse 488.900 478.500 481.200
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätten 66.200 68.400 62.300

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2018 wurden im Bundesland Bayern in Wohn- und Bei diesen Zahlen handelt es sich um Einzelmängel, nicht Nichtwohngebäuden bei der durchzuführenden Feuer- um die Anzahl der bemängelten Feuerungsanlagen. stättenschau und den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast 0,2 Mio. Mängel an bestehenden Feuerungs- Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht unmittelbar zu anlagen festgestellt. Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der an denen die Arbeiten nicht von dem Kaminkehrerbe- Prüfung und Begutachtung nach der Bayerischen Bau- trieb des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ordnung etwa 14.200 Mängel und an wesentlich durchgeführt wurden und innerhalb der Frist des Feuergeänderten Feuerungsanlagen etwa 15.200 Mängel stättenbescheides behoben worden sind. festgestellt.

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen

Abbildung 3

Anlage Art 2015 2016 2017 2018 Bemerkung
Feuerstätten für feste Brenn- stoffe B 35.700 36.900 49.500 28.600
N 3.200 2.900 2.700 2.600
W 3.900 3.900 3.500 3.500
Feuerstätten für flüssige Brennstoffe B 13.300 12.500 12.400 8.500
N 700 700 600 600
W 1.300 1.100 900 900
Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe B 35.600 33.600 28.400 28.200
N 1.400 1.300 1.200 1.300
W 2.000 1.400 1.500 1.200
Verbindungsstücke für feste Brennstoffe B 15.200 15.000 17.100 12.300
N 1.300 1.400 1.300 1.100
W 3.100 1.800 1.700 1.500
Verbindungsstücke für flüssi- ge Brennstoffe B 11.100 10.000 10.200 7.200
N 400 400 400 400
W 1.200 800 500 500
Verbindungsstücke für gas- förmige Brennstoffe B 8.900 8.800 7.500 8.100
N 600 500 400 500
W 1.000 700 500 400
Schornsteine und Abgaslei- tungen für Unterdruckbetrieb B 29.100 23.300 25.300 22.900
N 2.100 2.300 1.900 2.000
W 6.900 2.200 1.900 2.000
Abgasleitungen für Über- druckbetrieb B 4.100 4.100 6.200 4.500
N 1.100 1.100 1.000 1.100
W 1.300 1.200 1.200 1.400
Zusatzeinrichtungen B 4.500 4.500 3.600 3.600
N 700 700 600 700
W 600 600 500 500
Einrichtungen für Schornstein- fegerarbeiten B 4.000 3.500 3.400 2.700
N 1.600 1.500 1.200 1.400
W 900 700 700 600
Lüftungseinrichtungen und Verbrennungsluftversorgung B 11.800 11.000 9.500 10.400
N 1.900 1.700 1.500 1.600
W 2.100 2.200 1.700 1.700
Sonstige Mängel B 10.600 9.300 8.700 9.000
N 1.100 1.100 900 900
W 1.200 1.100 900 1.000
Gesamtmängel an Feue- rungsanlagen 225.500 205.800 211.000 175.400

Feuerstätten für feste Brenn-

stoffe

Feuerstätten für flüssige

Brennstoffe

Feuerstätten für gasförmige

Brennstoffe

Verbindungsstücke für feste

Brennstoffe

Verbindungsstücke für flüssi-

ge Brennstoffe

Verbindungsstücke für gas-

förmige Brennstoffe

Schornsteine und Abgaslei-

tungen für Unterdruckbetrieb

Abgasleitungen für Über-

druckbetrieb

Einrichtungen für Schornstein-

fegerarbeiten

Lüftungseinrichtungen und

Verbrennungsluftversorgung

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung wurden Anlagen einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt 2018 im Rahmen der Abgaswegüberprüfung an über bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) fest. 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluft- Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt zwischen abhängigen Gasfeuerungsanlagen die CO-Messung 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine Wartungsempfehlung jährlich erfolgte und bei den raumluftunabhängigen gegeben. Gasfeuerungsanlagen in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen gefährlichen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den über 1,0 CO-Gehalt von über 1.000 ppm aufwiesen, wurde zwin- Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte das Kaminkehrer- gend eine Wartung erforderlich. handwerk an über 12.000 Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500 bis 1.000 ppm und bei über 12.000

3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2 0 1 7 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A unter 500 ppm 895.500 97,9% 734.100 97,16%
A 97,16%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 10.100 1,1% 11.000 1,46%
B 1,46%
C über 1.000 ppm 9.000 1,0% 10.400 1,38%
C 1,38%
Gesamt 914.600 100,0% 755.500 100,0%

3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) A n z a h l 2017 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A unter 500 ppm 271.200 99,1% 327.400 99,1%
A 99,1%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 1.000 0,4% 1.300 0,4%
B 0,4%
C über 1.000 ppm 1.300 0,5% 1.700 0,5%
C 0,5%
Gesamt 273.500 100,0% 330.400 100,0%

4. Ergebnisse der Messungen nach der

1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)

Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, Vor- hielten die Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. handensein von Ölderivaten (unverbrannten Ölbe- Von den auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte standteilen) und CO-Gehalt im Abgas sowie auf Einhalüberprüften Gasfeuerungsanlagen hielten 4.600 tung der Abgasverlustgrenzwerte überprüft. (etwa 1,6%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht ein. Bei 5.300 (etwa 0,8%) Ölfeuerungsanlagen wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 500 (etwa 0,1%) ent- Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils gemeshielten Ölderivate, bei 830 (etwa 0,1%) wurde ein zu senen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im Jahr 2018. hoher CO-Gehalt festgestellt und 8.100 (etwa 1,2%)

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen Anzahl 2017 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Rußzahl 7.400 1,2% 5.300 0,8%
B Ölderivate im Abgas 900 0,2% 500 0,1%
C CO > 1.300 mg/kWh 3.500 0,6% 830 0,1%
D Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 10.100 1,7% 8.100 1,2%
Gemessen insgesamt 605.100 674.900

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen Anzahl 2017 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 3.100 1,1% 4.600 1,6%
Gemessen insgesamt 285.000 295.900
  1. Die Anzahlen von 2017 und 2018 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.

5. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV

an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2018

in Bayern

Im Jahr 2018 wurden etwa 52.300 handbeschickte und Diese erweiterte Messpflicht war an die Entwicklung 41.800 mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für neuer Messgeräte und deren Bekanntgabe im Bundesfeste Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. anzeiger gekoppelt. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Anzahlen von 2017 und 2018 sind nicht vergleich- Bekanntgabe eingesetzt werden. bar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind messpflichtige Feuerungsanlagen für feste Weiter wurden ab Januar 2015 alle handbeschickten und Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Jahre zu mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste überwachen. Brennstoffe, die bis einschließlich 31.12.1994 errichtet worden sind, mit einer Nennleistung von 4 bis 15 kW in Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Brenn- die Überwachung aufgenommen. stoffe und ab September 2013 für die kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Abbildung 4

Zur Erläuterung der Ziffern im Diagramm: 1 = Koks/Kohle 2 = Natur-Holz 3 = Pellets 4 = Rest-Holz 5 = Stroh

5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Abbildung 6

Abbildung 5

5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an mechanisch beschickten

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Abbildung 8

Abbildung 7

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von

Heizungsanlagen in Bayern

Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die die Errichtungszeiträume zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend messpflichti-  bis 31. Dezember 1978, gen, aber wegen der geänderten 1. BImSchV in 2018  Januar 1979 bis 31. Dezember 1982, nicht gemessenen Anlagen erfasst, sodass weiterhin  Januar 1983 bis 30. September 1988 bzw. ein Überblick der Gesamtzahl der in Bayern vorhan- 2. Oktober 1990 (für die neuen Bundesländer), denen Öl- und Gasfeuerungsanlagen gegeben wer-  1. Oktober 1988 bzw. 3. Oktober 1990 bis den kann. 31. Dezember 1997,  Januar 1998 bis 31. Dezember 2017 und 2018 waren demnach in Bayern fast 1,2 Mio. Ölfeue-  Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 rungsanlagen und über 0,6 Mio. Gasfeuerungsanlagen vorhanden. sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche  über 4 bis 11 kW, Es wurde festgestellt, dass von den wiederkehrend  über 11 bis 25 kW, überprüfungspflichtigen Ölfeuerungsanlagen über  über 25 bis 50 kW, 667.000 (55,3%) älter als 21 Jahre und etwa 68.500  über 50 bis 100 kW und (6%) älter als 36 Jahre sowie von den wiederkehrend  über 100 kW überprüfungspflichtigen Gasfeuerungsanlagen etwa aufgeführt. 333.600 (51,0%) älter als 21 Jahre und etwa 12.800 (2,0%) älter als 36 Jahre sind. Die Errichtungszeiträume und Nennwärmeleistungsbereiche haben sich ergeben, weil dafür unterschiedliche Anforderun- Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik zwi- gen hinsichtlich der einzuhaltenden Abgasverluste bestehen schenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat, deutet bzw. in der Vergangenheit bestanden haben. dies auf einen enormen Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die vorgenann- Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die wiederkehrend nach ten Daten aufschlüsseln. der 1. BImSchV zu überwachen sind. Nicht aufgeführt sind Brennwertfeuerstätten für den Brennstoff Gas, da diese Anzahl der Feuerungsanlagen nicht der Überwachungspflicht nach der 1. BImSchV unterliegen. In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas die Anzahl der 2018 vorhandenen Feuerungsanlagen für

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern

Errichtung Leistung bis 31.12.78 1.1.79 bis 31.12.82 1.1.83 bis 30.9.88/2.10.90 1.10.88/3.10.90 bis 31.12.97 1.1.98 bis 31.12.17 1.1.18 bis 31.12.18 Summe
4 kW - 11 kW 200 100 200 1.200 2.300 0 4.000
11 kW - 25 kW 2.700 5.700 55.900 240.100 359.400 600 664.400
25 kW - 50 kW 22.900 25.800 73.700 192.900 147.700 300 463.300
50 kW - 100 kW 4.400 2.400 6.600 13.900 15.800 100 43.800
> 100 kW 2.800 1.500 3.700 10.300 13.800 100 32.500
Summe 33.000 35.500 140.100 459.300 539.000 1.100 1.208.000

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern

Errichtung Leistung bis 31.12.78 1.1.79 bis 31.12.82 1.1.83 bis 30.9.88/2.10.90 1.10.88/3.10.90 bis 31.12.97 1.1.98 bis 31.12.17 1.1.18 bis 31.12.18 Summe
4 kW - 11 kW 400 800 3.700 23.100 28.700 1.000 57.700
11 kW - 25 kW 1.100 3.300 32.500 176.500 209.400 4.900 427.700
25 kW - 50 kW 1.100 2.900 9.700 42.400 36.000 900 93.000
50 kW - 100 kW 400 800 3.400 13.500 10.800 100 29.000
> 100 kW 900 1.100 3.300 12.700 14.600 200 32.800
Summe 3.900 8.900 52.600 268.200 299.500 7.100 640.200

6.3 Struktur der Feuerungsanlagen in Bayern 2018

Aus den Diagrammen ergibt sich die Altersstruktur der 6.3.3. Die Kurven geben jeweils die Altersstruktur für die Öl- und Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von o.g. Errichtungszeiträume wieder. Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. Aufgetragen ist jeweils die prozentuale Summenhäufigkeit über Beim Brennstoff Gas ist überwiegend der Anteil der dem Mindestalter der Feuerungsanlage. Altanlagen im Bereich zwischen 11 und 25 kW am höchsten. Dagegen gibt es insbesondere bei Ölfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung zwischen 25 und 50 Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 bestätigt, kW, wobei es sich vorwiegend um Anlagen in kleineren dass der Anteil der älteren Ölfeuerungsanlagen in Bay- Mehrfamilienhäusern handeln dürfte, relativ viele Altanern höher ist als der Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. lagen. Um abschätzen zu können, wie viele Feuerungsanlagen Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von beson- der verschiedenen Nennwärmeleistungsbereiche erneuderem Interesse die Abhängigkeit der Altersstruktur erungsbedürftig sind, ist in Bild 6.3.4 für Öl und in Bild vom Leistungsbereich der Feuerungsanlage sein. Eine 6.3.5 für Gas jeweils die Anzahl der Feuerungsanlagen entsprechende Aufschlüsselung findet sich für Öl in abzulesen, die eine größere Nennwärmeleistung als der Bild 6.3.2 und für Gas in Bild entsprechende Kurvenwert aufweisen.

6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 9

6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 11

6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 10

6.3.4 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 13

6.3.5 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 12

Abbildung 14

Abbildung 15

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 19

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