Haushaltssperre

← Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses (27.01.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 27.01.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Bau- und Vergabeausschuss Langwasser Energie & Versorgung Stadtentwicklung & Planung Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Effektive CO2-Reduktionsstrategien und Entkarbonisierung 3 Bericht BoB/003/2022 3 Bericht BoB/003/2022 7 Antrag Bündnis90_DIE_GRÜNEN_vom_ 28.07.2021_ und_ Antwortschreiben Ref.VI 9 BoB/003/2022 Erhebungen_des_Bayerischen_Kaminkehrerhandwerks_2018 BoB/003/2022 14 Erhebungen_des_Bayerischen_Kaminkehrerhandwerks_2019 BoB/003/2022 32 Erhebungen_des_Bayerischen_Kaminkehrerhandwerks_2020 BoB/003/2022 50 TOP Ö 2 Glogauer Straße 50, Generalsanierung Gemeinschaftshaus Langwasser, 2. BA 68 Sitzungsvorlage H/051/2022 68 Entscheidungsvorlage H/051/2022 72 Lageplan H/051/2022 75 Planungs- und Kostendatenblatt H/051/2022 76 Fotos H/051/2022 78

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 27.01.2022 – direkt im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Werkausschuss (SUN)

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Effektive CO2-Reduktionsstrategien und Entkarbonisierung Bericht

BoB/003/2022 Ulrich, Daniel

2. Glogauer Straße 50, Generalsanierung Gemeinschaftshaus Beschluss

Langwasser, 2. BA H/051/2022

hier: Nachtragsobjektplan

Ulrich, Daniel

3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom

9. November 2021 - öffentlicher Teil

Berichtsvorlage BoB/003/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 27.01.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Effektive CO2-Reduktionsstrategien und Entkarbonisierung

Anlagen: Bericht Antrag Bündnis90_DIE_GRÜNEN_vom_ 28.07.2021_ und_ Antwortschreiben Ref.VI Erhebungen_des_Bayerischen_Kaminkehrerhandwerks_2018 Erhebungen_des_Bayerischen_Kaminkehrerhandwerks_2019 Erhebungen_des_Bayerischen_Kaminkehrerhandwerks_2020

Bericht:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN soll die Bauordnungsbehörde als das zuständige Aufsichtsorgan für das Schornsteinfegerwesen über die Veränderungen innerhalb der vergangenen 3 Jahre bei allen Anlagen ab 50 KW (zumeist Mehrfamilienhäuser) in Nürnberger Immobilien (städtisch und privat), die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden berichten, eine stadtteilbezogene Übersicht hierzu erstellen und die Genehmigungen prüfen, wenn vorhandene Anlagen in städtischen Immobilien über 50 KW, die bereits ans Fernwärmenetz oder andere nachhaltige Anlagen angeschlossen sind, auf fossile Brennstoffe umgestellt werden.

Seit 2008 sind Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (also auch Feuerstätten) grundsätzlich verfahrensfrei, d.h. sie benötigen keine Baugenehmigung mehr. Die Bauordnungsbehörde verfügt über keine eigenen Informationen über den vorhandenen Bestand, Leistung oder Art der verwendeten Brennstoffe von Feuerstätten.

Auf den ausführlichen Bericht wird verwiesen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.III/ UwA

Bericht

Effektive CO2-Reduktionsstrategien und Entkarbonisierung

Antrag Bündnis 90/ Die GRÜNEN vom 28.07.2021

Ausgangssituation

Die Bauordnungsbehörde führt die Aufsicht über die für das Stadtgebiet bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Diese beschränkt sich im Wesentlichen auf formale Punkte, wie Kehrbezirksüberprüfungen mit Kontrolle der Kehrbücher, und die Funktion einer Verwaltungsbehörde (Verschaffung von Zugang zu Nutzungseinheiten, zwangsweise Durchführung von fälligen Schornsteinfegerarbeiten, Beitreibung offener Gebühren, usw.)

Seit 2008 sind Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (also auch Feuerstätten) grundsätzlich verfahrensfrei, d.h. sie benötigen keine Baugenehmigung mehr. Der Gesetzgeber konnte sie im Rahmen der Deregulierung verfahrensfrei stellen, weil die bauordnungsrechtlichen Anforderungen auf andere Weise gewahrt werden; so dürfen z.B. Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

Die Bauordnungsbehörde verfügt über keine Informationen über den vorhandenen Bestand, Leistung oder Art der verwendeten Brennstoffe von Feuerstätten.

Aktuell wird auf Landesebene daran gearbeitet, eine Lösung zur datenschutzkonformen Abgabe von Kehrbuchdaten zu schaffen.

Um jedoch im Sinne der Antragsteller zumindest gewisse Entwicklungen darstellen zu können, wird in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und dem Klimaschutzbeauftragen bei Ref. III folgendes berichtet und bewertet:

Die Daten zu den fraglichen Feuerungsanlagen werden in den Kehrbezirken erhoben und von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern kalenderjährlich über die jeweilige Innung für das Schornsteinfegerhandwerk dem zuständigen Landesinnungsverband gemeldet. Die dort erstellten Übersichten und die Ergebnisse der Messungen werden der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde vorgelegt. Die für die letzten drei Jahre vom Landesinnungsverband des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks erstellten Erhebungen liegen bei. Auch wenn die Auswertungen unter 6.1 für die Anzahl der messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in den Jahresberichten bayernweit erhoben wurden, so lassen sich daraus auch allgemeingültige Schlussfolgerungen ziehen.

Es zeigt sich, dass die Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen von mehr als 50 kW auf hohem Niveau von 2019 auf 2020 signifikant abnimmt, wenngleich die absolute Zahl der Ölfeuerungsanlagen bayernweit annähernd doppelt so groß bleibt wie die der Gasfeuerungsanlagen. Durch das partielle Verbot, dass nach den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes neue Ölfeuerungsanlagen ab 2026 nur noch unter eng begrenzten Voraussetzungen neu errichtet werden dürfen, ist zu erwarten, dass sich der rückläufige Trend bei Ölfeuerungsanlagen, auch durch die Beendigung der Förderung, beschleunigt fortsetzt. Auch bei messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen ist der Trend im Anlagenbestand von 2019 auf 2020 leicht rückläufig, nach einem vorausgegangenen Anstieg der Feuerungsanlagen von 2018 auf 2019.

Die große Anzahl der Gasfeuerungsanlagen ist gerade im städtischen Umfeld einerseits durch die dort verfügbaren Gasanschlussmöglichkeiten zu begründen, andererseits aber auch damit, dass der Energieträger Erdgas vor kurzem noch als umweltfreundliche und Ressourcen schonende Energiequelle mit staatlichen Förderprogrammen intensiv beworben wurde. Die nun etablierte CO2-Bepreisung setzt hier bekanntermaßen künftig andere Akzente. Die bayernweit noch sehr

hohe Anzahl von Ölfeuerungen gründet in der Tatsache, dass in ländlichen Bereichen nur wenige Gasanschlussmöglichkeiten vorhanden sind.

Die immissionsschutzrechtlichen Regelungen zur Errichtung und dem Betrieb für nicht genehmigungsbedürftige Öl- und Gasfeuerungsanlagen finden ihre Grundlage in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind hier für die Dokumentation und die Überwachung des Anlagenbestandes zuständig. Für Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 1000 kW (1 MW) regelt die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) Vorgaben für die Errichtung, den Betrieb und die Anzeige dieser Anlagen. Anders als im Anwendungsbereich der 1. BImSchV sind sowohl Neuanlagen als auch nach Maßgabe einer Übergangsregelung für bestehende Anlagen bis 01.12.2023 Feuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW dem Umweltamt anzuzeigen. Während die 1. BImSchV den Großteil der häuslichen Feuerungsanlagen adressiert, betrifft die 44. BImSchV vor allem die Beheizung von wenigen Großwohnanlagen und Industriebetrieben. Den immissionsschutzrechtlichen Regelungen ist gemeinsam, dass diese insbesondere durch wiederkehrende Messpflichten für bestimmte luftverunreinigende Stoffe einen umweltfreundlichen und Ressourcen schonenden Betrieb sicherstellen sollen, nicht jedoch den Ersatz fossiler Energieträger zum Ziel haben. Dies erfolgt wesentlich über Regelungen des Wirtschaftsrechts respektive über ein Klimaschutzgesetz.

Fazit:

Die staatlichen Steuerungsinstrumente regenerative Energiequellen gegenüber fossilen Brennstoffen attraktiv zu gestalten, ergeben sich aus dem Kanon von CO2-Bepreisung sowie staatlichen und kommunalen Förderprogrammen. Nach hiesiger Einschätzung kann durch eine mutmaßlich kostenpflichtige einmalige Erhebung kein wesentlicher Effekt für die Energiewende auf kommunaler Ebene erzielt werden. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass sich die Entwicklung in Nürnberg vergleichbar zur Gesamtentwicklung in Bayern verhält (s.o. und im Anhang).

Vorhandene Anlagen in städtischen Immobilien, die bereits ans Fernwärmenetz oder andere nachhaltige Anlagen angeschlossen sind, werden nicht auf fossile Brennstoffe umgestellt.

ÖÖ

Landesinnungsverband für das

Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -

Erhebungen des Bayerischen

Kaminkehrerhandwerks

- Jahr 2018 -

INHALT

  1. Einleitung

  2. Mängel an Feuerungsanlagen

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)

  1. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

  1. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)

  1. Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

  1. Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2018 6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2018 6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks im Bundesland Bayern für das Jahr 2018

Abbildung 1

Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern

1. Einleitung

Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten Erhe- Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Verordbungen durch das Schornsteinfegerhandwerk über nung zur Durchführung des Bundes-Immissions- Mängel an Feuerungsanlagen, Mängel an Lüftungsan- schutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere lagen, CO-Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) müssen vom Schornnach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen steinfegerhandwerk den jeweiligen für den Immissionsund Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für schutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie feste Brennstoffe werden unabhängige und fachgemä- dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ße Informationen den Landes- und Bundesbehörden, Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. den Fachfirmen und den Fachverbänden vorgelegt. Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novel- Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die landeswei- lierung der 1. BImSchV ist das Überwachungsintervall bei ten Erhebungen von den rund 1.380 bevollmächtigten Öl- und Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in Bezirksschornsteinfegern erfasst. Diese anonymisierten jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbe- Daten werden an den Landesinnungsverband gesendet, triebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und der die landesweite Übersicht erstellt. weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder we- Diese Daten werden zunächst bei den zuständigen sentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, Kreisgruppen bzw. Innungen erhoben. Aus diesen Zu- geändert worden. Andererseits unterliegen nunmehr sammenfassungen erstellen dann die Landesinnungs- auch Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung verbände jeweils landesweite Übersichten. zwischen 4 und 11 kW der wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Feuerungsanlagen für feste Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Brennstoffe sind statt jährlich nur alle zwei Jahre zu Zentralinnungsverband (ZIV) - sammelt die Ergebnisse überwachen. Aus diesem Grund kann man die vorlieder 16 Länder und erstellt die Bundes-Übersicht. genden Zahlen nur teilweise mit denen aus den vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.

Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2018 werden nachfolgend vorgestellt und interpretiert.

Gesamtzahl der wiederkehrend messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern

Abbildung 2

Feuerungsanlagen 2016 2017 2018
Gesamt 1.912.500 1.858.700 1.848.200
Ölheizungen (Heizwert) 1.141.200 1.120.700 1.087.400
Ölheizungen (Brennwert) 117.600 105.800 120.600
Gasbrenner mit Gebläse 98.600 85.300 96.700
Gasbrenner ohne Gebläse 488.900 478.500 481.200
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätten 66.200 68.400 62.300

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2018 wurden im Bundesland Bayern in Wohn- und Bei diesen Zahlen handelt es sich um Einzelmängel, nicht Nichtwohngebäuden bei der durchzuführenden Feuer- um die Anzahl der bemängelten Feuerungsanlagen. stättenschau und den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast 0,2 Mio. Mängel an bestehenden Feuerungs- Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht unmittelbar zu anlagen festgestellt. Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der an denen die Arbeiten nicht von dem Kaminkehrerbe- Prüfung und Begutachtung nach der Bayerischen Bau- trieb des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ordnung etwa 14.200 Mängel und an wesentlich durchgeführt wurden und innerhalb der Frist des Feuergeänderten Feuerungsanlagen etwa 15.200 Mängel stättenbescheides behoben worden sind. festgestellt.

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen

Abbildung 3

Anlage Art 2015 2016 2017 2018 Bemerkung
Feuerstätten für feste Brenn- stoffe B 35.700 36.900 49.500 28.600
N 3.200 2.900 2.700 2.600
W 3.900 3.900 3.500 3.500
Feuerstätten für flüssige Brennstoffe B 13.300 12.500 12.400 8.500
N 700 700 600 600
W 1.300 1.100 900 900
Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe B 35.600 33.600 28.400 28.200
N 1.400 1.300 1.200 1.300
W 2.000 1.400 1.500 1.200
Verbindungsstücke für feste Brennstoffe B 15.200 15.000 17.100 12.300
N 1.300 1.400 1.300 1.100
W 3.100 1.800 1.700 1.500
Verbindungsstücke für flüssi- ge Brennstoffe B 11.100 10.000 10.200 7.200
N 400 400 400 400
W 1.200 800 500 500
Verbindungsstücke für gas- förmige Brennstoffe B 8.900 8.800 7.500 8.100
N 600 500 400 500
W 1.000 700 500 400
Schornsteine und Abgaslei- tungen für Unterdruckbetrieb B 29.100 23.300 25.300 22.900
N 2.100 2.300 1.900 2.000
W 6.900 2.200 1.900 2.000
Abgasleitungen für Über- druckbetrieb B 4.100 4.100 6.200 4.500
N 1.100 1.100 1.000 1.100
W 1.300 1.200 1.200 1.400
Zusatzeinrichtungen B 4.500 4.500 3.600 3.600
N 700 700 600 700
W 600 600 500 500
Einrichtungen für Schornstein- fegerarbeiten B 4.000 3.500 3.400 2.700
N 1.600 1.500 1.200 1.400
W 900 700 700 600
Lüftungseinrichtungen und Verbrennungsluftversorgung B 11.800 11.000 9.500 10.400
N 1.900 1.700 1.500 1.600
W 2.100 2.200 1.700 1.700
Sonstige Mängel B 10.600 9.300 8.700 9.000
N 1.100 1.100 900 900
W 1.200 1.100 900 1.000
Gesamtmängel an Feue- rungsanlagen 225.500 205.800 211.000 175.400

Feuerstätten für feste Brenn-

stoffe

Feuerstätten für flüssige

Brennstoffe

Feuerstätten für gasförmige

Brennstoffe

Verbindungsstücke für feste

Brennstoffe

Verbindungsstücke für flüssi-

ge Brennstoffe

Verbindungsstücke für gas-

förmige Brennstoffe

Schornsteine und Abgaslei-

tungen für Unterdruckbetrieb

Abgasleitungen für Über-

druckbetrieb

Einrichtungen für Schornstein-

fegerarbeiten

Lüftungseinrichtungen und

Verbrennungsluftversorgung

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung wurden Anlagen einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt 2018 im Rahmen der Abgaswegüberprüfung an über bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) fest. 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluft- Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt zwischen abhängigen Gasfeuerungsanlagen die CO-Messung 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine Wartungsempfehlung jährlich erfolgte und bei den raumluftunabhängigen gegeben. Gasfeuerungsanlagen in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen gefährlichen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den über 1,0 CO-Gehalt von über 1.000 ppm aufwiesen, wurde zwin- Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte das Kaminkehrer- gend eine Wartung erforderlich. handwerk an über 12.000 Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500 bis 1.000 ppm und bei über 12.000

3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2 0 1 7 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A unter 500 ppm 895.500 97,9% 734.100 97,16%
A 97,16%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 10.100 1,1% 11.000 1,46%
B 1,46%
C über 1.000 ppm 9.000 1,0% 10.400 1,38%
C 1,38%
Gesamt 914.600 100,0% 755.500 100,0%

3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) A n z a h l 2017 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A unter 500 ppm 271.200 99,1% 327.400 99,1%
A 99,1%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 1.000 0,4% 1.300 0,4%
B 0,4%
C über 1.000 ppm 1.300 0,5% 1.700 0,5%
C 0,5%
Gesamt 273.500 100,0% 330.400 100,0%

4. Ergebnisse der Messungen nach der

1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)

Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, Vor- hielten die Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. handensein von Ölderivaten (unverbrannten Ölbe- Von den auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte standteilen) und CO-Gehalt im Abgas sowie auf Einhalüberprüften Gasfeuerungsanlagen hielten 4.600 tung der Abgasverlustgrenzwerte überprüft. (etwa 1,6%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht ein. Bei 5.300 (etwa 0,8%) Ölfeuerungsanlagen wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 500 (etwa 0,1%) ent- Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils gemeshielten Ölderivate, bei 830 (etwa 0,1%) wurde ein zu senen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im Jahr 2018. hoher CO-Gehalt festgestellt und 8.100 (etwa 1,2%)

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen Anzahl 2017 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Rußzahl 7.400 1,2% 5.300 0,8%
B Ölderivate im Abgas 900 0,2% 500 0,1%
C CO > 1.300 mg/kWh 3.500 0,6% 830 0,1%
D Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 10.100 1,7% 8.100 1,2%
Gemessen insgesamt 605.100 674.900

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen Anzahl 2017 Anteil Anzahl 2018 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 3.100 1,1% 4.600 1,6%
Gemessen insgesamt 285.000 295.900
  1. Die Anzahlen von 2017 und 2018 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.

5. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV

an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2018

in Bayern

Im Jahr 2018 wurden etwa 52.300 handbeschickte und Diese erweiterte Messpflicht war an die Entwicklung 41.800 mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für neuer Messgeräte und deren Bekanntgabe im Bundesfeste Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. anzeiger gekoppelt. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Anzahlen von 2017 und 2018 sind nicht vergleich- Bekanntgabe eingesetzt werden. bar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind messpflichtige Feuerungsanlagen für feste Weiter wurden ab Januar 2015 alle handbeschickten und Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Jahre zu mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste überwachen. Brennstoffe, die bis einschließlich 31.12.1994 errichtet worden sind, mit einer Nennleistung von 4 bis 15 kW in Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Brenn- die Überwachung aufgenommen. stoffe und ab September 2013 für die kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Abbildung 4

Zur Erläuterung der Ziffern im Diagramm: 1 = Koks/Kohle 2 = Natur-Holz 3 = Pellets 4 = Rest-Holz 5 = Stroh

5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Abbildung 6

Abbildung 5

5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Abbildung 8

Abbildung 7

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von

Heizungsanlagen in Bayern

Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die die Errichtungszeiträume zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend messpflichti-  bis 31. Dezember 1978, gen, aber wegen der geänderten 1. BImSchV in 2018  Januar 1979 bis 31. Dezember 1982, nicht gemessenen Anlagen erfasst, sodass weiterhin  Januar 1983 bis 30. September 1988 bzw. ein Überblick der Gesamtzahl der in Bayern vorhan- 2. Oktober 1990 (für die neuen Bundesländer), denen Öl- und Gasfeuerungsanlagen gegeben wer-  1. Oktober 1988 bzw. 3. Oktober 1990 bis den kann. 31. Dezember 1997,  Januar 1998 bis 31. Dezember 2017 und 2018 waren demnach in Bayern fast 1,2 Mio. Ölfeue-  Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 rungsanlagen und über 0,6 Mio. Gasfeuerungsanlagen vorhanden. sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche  über 4 bis 11 kW, Es wurde festgestellt, dass von den wiederkehrend  über 11 bis 25 kW, überprüfungspflichtigen Ölfeuerungsanlagen über  über 25 bis 50 kW, 667.000 (55,3%) älter als 21 Jahre und etwa 68.500  über 50 bis 100 kW und (6%) älter als 36 Jahre sowie von den wiederkehrend  über 100 kW überprüfungspflichtigen Gasfeuerungsanlagen etwa aufgeführt. 333.600 (51,0%) älter als 21 Jahre und etwa 12.800 (2,0%) älter als 36 Jahre sind. Die Errichtungszeiträume und Nennwärmeleistungsbereiche haben sich ergeben, weil dafür unterschiedliche Anforderun- Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik zwi- gen hinsichtlich der einzuhaltenden Abgasverluste bestehen schenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat, deutet bzw. in der Vergangenheit bestanden haben. dies auf einen enormen Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die vorgenann- Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die wiederkehrend nach ten Daten aufschlüsseln. der 1. BImSchV zu überwachen sind. Nicht aufgeführt sind Brennwertfeuerstätten für den Brennstoff Gas, da diese Anzahl der Feuerungsanlagen nicht der Überwachungspflicht nach der 1. BImSchV unterliegen. In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas die Anzahl der 2018 vorhandenen Feuerungsanlagen für

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern

Errichtung Leistung bis 31.12.78 1.1.79 bis 31.12.82 1.1.83 bis 30.9.88/2.10.90 1.10.88/3.10.90 bis 31.12.97 1.1.98 bis 31.12.17 1.1.18 bis 31.12.18 Summe
4 kW - 11 kW 200 100 200 1.200 2.300 0 4.000
11 kW - 25 kW 2.700 5.700 55.900 240.100 359.400 600 664.400
25 kW - 50 kW 22.900 25.800 73.700 192.900 147.700 300 463.300
50 kW - 100 kW 4.400 2.400 6.600 13.900 15.800 100 43.800
> 100 kW 2.800 1.500 3.700 10.300 13.800 100 32.500
Summe 33.000 35.500 140.100 459.300 539.000 1.100 1.208.000

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern

Errichtung Leistung bis 31.12.78 1.1.79 bis 31.12.82 1.1.83 bis 30.9.88/2.10.90 1.10.88/3.10.90 bis 31.12.97 1.1.98 bis 31.12.17 1.1.18 bis 31.12.18 Summe
4 kW - 11 kW 400 800 3.700 23.100 28.700 1.000 57.700
11 kW - 25 kW 1.100 3.300 32.500 176.500 209.400 4.900 427.700
25 kW - 50 kW 1.100 2.900 9.700 42.400 36.000 900 93.000
50 kW - 100 kW 400 800 3.400 13.500 10.800 100 29.000
> 100 kW 900 1.100 3.300 12.700 14.600 200 32.800
Summe 3.900 8.900 52.600 268.200 299.500 7.100 640.200

6.3 Struktur der Feuerungsanlagen in Bayern 2018

Aus den Diagrammen ergibt sich die Altersstruktur der 6.3.3. Die Kurven geben jeweils die Altersstruktur für die Öl- und Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von o.g. Errichtungszeiträume wieder. Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. Aufgetragen ist jeweils die prozentuale Summenhäufigkeit über Beim Brennstoff Gas ist überwiegend der Anteil der dem Mindestalter der Feuerungsanlage. Altanlagen im Bereich zwischen 11 und 25 kW am höchsten. Dagegen gibt es insbesondere bei Ölfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung zwischen 25 und 50 Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 bestätigt, kW, wobei es sich vorwiegend um Anlagen in kleineren dass der Anteil der älteren Ölfeuerungsanlagen in Bay- Mehrfamilienhäusern handeln dürfte, relativ viele Altanern höher ist als der Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. lagen. Um abschätzen zu können, wie viele Feuerungsanlagen Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von beson- der verschiedenen Nennwärmeleistungsbereiche erneuderem Interesse die Abhängigkeit der Altersstruktur erungsbedürftig sind, ist in Bild 6.3.4 für Öl und in Bild vom Leistungsbereich der Feuerungsanlage sein. Eine 6.3.5 für Gas jeweils die Anzahl der Feuerungsanlagen entsprechende Aufschlüsselung findet sich für Öl in abzulesen, die eine größere Nennwärmeleistung als der Bild 6.3.2 und für Gas in Bild entsprechende Kurvenwert aufweisen.

6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 9

6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 11

6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 10

6.3.4 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 13

6.3.5 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2018

Abbildung 12

Abbildung 14

Abbildung 15

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 19

Abbildung 20

Landesinnungsverband für das

Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -

Erhebungen des Bayerischen

Abbildung 21

Kaminkehrerhandwerks

- Jahr 2019 -

INHALT

  1. Einleitung

  2. Mängel an Feuerungsanlagen

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)

  1. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

  1. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)

  1. Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

  1. Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019 6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019 6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2019

Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks im Bundesland Bayern für das Jahr 2019 Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –

Abbildung 22

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern

1. Einleitung

Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten handwerk den jeweiligen für den Erhebungen durch das Schornstein- Immissionsschutz zuständigen obersten fegerhandwerk über Mängel an Feuerungs- Landesbehörden sowie dem Bundesanlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO- ministerium für Umwelt, Naturschutz und Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen und Emissions- Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene messungen an Feuerungsanlagen für feste Novellierung der 1. BImSchV ist das Brennstoffe werden unabhängige und Überwachungsintervall bei Öl- und fachgemäße Informationen den Landes- und Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in Bundesbehörden, den Fachfirmen und den jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Fachverbänden vorgelegt. Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, landesweiten Erhebungen von den rund 1.380 deren Inbetriebnahme oder wesentliche bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, erfasst. Diese anonymisierten Daten werden an geändert worden. Andererseits unterliegen den Landesinnungsverband gesendet, der die nunmehr auch Heizungsanlagen mit einer landesweite Übersicht erstellt. Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW der wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Diese Daten werden zunächst bei den Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen statt jährlich nur alle zwei Jahre zu überwachen. erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen Aus diesem Grund kann man die vorliegenden erstellen dann die Landesinnungsverbände Zahlen nur teilweise mit denen aus den jeweils landesweite Übersichten. vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.

Der Bundesverband des Schornsteinfeger- Durch die zum 8. April 2013 in Kraft getretene handwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) - Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und ist der Überprüfungsintervall bei Öl- und erstellt die Bundes-Übersicht. Gasfeuerungsanlagen je nach Art der Abgasführung bzw. der Geräteart jährlich, in Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten jedem zweiten oder dritten Kalenderjahr Verordnung zur Durchführung des Bundes- durchzuführen. Immissions-schutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2019 1. BImSchV) müssen vom Schornsteinfeger- werden nachfolgend vorgestellt und interpretiert.

Abbildung 23

Gesamtzahl der wiederkehrend

überprüfungspflichtigen Öl- und

Gasfeuerungsanlagen in Bayern

Abbildung 24

51.690; 2%

731.600; 24%

1.156.200; 38%

Abbildung 26

Ölheizungen (Heizwert)

Abbildung 25

Ölheizungen (Brennwert)

Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse

Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 782.100; 26% 139.700; 4% Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse 177.200; 6% Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse

Feuerungsanlagen 2019
Gesamt 3.038.490
Ölheizung (Heizwert) 1.156.200
Ölheizungen (Brennwert) 139.700
Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse 177.200
Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 782.100
Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse 731.600
Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 51.690

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2019 wurden im Bundesland Bayern in Bei diesen Zahlen handelt es sich um Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der Einzelmängel, nicht um die Anzahl der durchzuführenden Feuerstättenschau und bemängelten Feuerungsanlagen. den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast 0,2 Mio. Mängel an bestehenden (B) Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht Feuerungsanlagen festgestellt. unmittelbar zu Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich An neu gebauten (N) Feuerungsanlagen mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, an wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach denen die Arbeiten nicht von dem der Bayerischen Bauordnung etwa 14.700 Kaminkehrerbetrieb des bevollmächtigten Mängel und an wesentlich (W) geänderten Bezirksschornsteinfegers durchgeführt wurden Feuerungsanlagen etwa 16.800 Mängel und innerhalb der Frist des Feuerstättenfestgestellt. bescheides behoben worden sind.

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000

Abbildung 27

Feuerstätten für feste Brennstoffe 43.700

Feuerstätten für flüssige Brennstoffe 14.100

Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe 34.900

Verbindungsstücke für feste Brennstoffe 18.700

Verbindungsstücke für flüssige Brennstoffe 10.400

Verbindungsstücke für gasförmige Brennstoffe 13.400

Schornsteinen und Abgasleitungen für 32.900 Unterdruckbetrieb

Abgasleitungen für Überdruckbetrieb 8.000

Zusatzeinrichtungen 4.700

Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten 4.900

Lüftungseinrichtungen und Verbrennungsluftv. 13.700

Weitere Mängel 12.300

Anlage Art 2016 2017 2018 2019 Bemerkung
Feuerstätten für feste Brennstoffe B 36.900 49.500 28.600 37.300
N 2.900 2.700 2.600 2.600
W 3.900 3.500 3.500 3.800
Feuerstätten für flüssige Brennstoffe B 12.500 12.400 8.500 12.600
N 700 600 600 600
W 1.100 900 900 900
Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe B 33.600 28.400 28.200 32.300
N 1.300 1.200 1.300 1.200
W 1.400 1.500 1.200 1.400
Verbindungsstücke für feste Brennstoffe B 15.000 17.100 12.300 15.700
N 1.400 1.300 1.100 1.300
W 1.800 1.700 1.500 1.700
Verbindungsstücke für flüssige Brennstoffe B 10.000 10.200 7.200 9.400
N 400 400 400 400
W 800 500 500 600
Verbindungsstücke für gasförmige Brennstoffe B 8.800 7.500 8.100 12.400
N 500 400 500 500
W 700 500 400 500
Schornsteine und Abgasleitungen für Unterdruckbetrieb B 23.300 25.300 22.900 29.100
N 2.300 1.900 2.000 1.800
W 2.200 1.900 2.000 2.000
Abgasleitungen für Überdruckbetrieb B 4.100 6.200 4.500 5.200
N 1.100 1.000 1.100 1.200
W 1.200 1.200 1.400 1.600
Zusatzeinrichtungen B 4.500 3.600 3.600 3.500
N 700 600 700 700
W 600 500 500 500
Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten B 3.500 3.400 2.700 2.700
N 1.500 1.200 1.400 1.500
W 700 700 600 700
Lüftungseinrichtungen und Verbrennungsluftversorgung B 11.000 9.500 10.400 9.900
N 1.700 1.500 1.600 1.800
W 2.200 1.700 1.700 2.000
Sonstige Mängel B 9.300 8.700 9.000 9.700
N 1.100 900 900 1.100
W 1.100 900 1.000 1.500
Gesamtmängel an Feuerungsanlagen 205.800 211.000 175.400 211.700

Feuerstätten für feste

Brennstoffe

Feuerstätten für flüssige

Brennstoffe

Feuerstätten für gasförmige

Brennstoffe

Verbindungsstücke für feste

Brennstoffe

Verbindungsstücke für

flüssige Brennstoffe

Verbindungsstücke für

gasförmige Brennstoffe

Schornsteine und

Abgasleitungen für

Abgasleitungen für

Überdruckbetrieb

Einrichtungen für

Schornsteinfegerarbeiten

Lüftungseinrichtungen und

Verbrennungsluftversorgung

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bis 1.000 ppm und bei über 12.000 Anlagen wurden 2019 im Rahmen der einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt Abgaswegüberprüfung an über 1,0 Mio. bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen fest. durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt die CO-Messung jährlich erfolgte und bei den zwischen 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen Wartungsempfehlung gegeben. in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den gefährlichen CO-Gehalt von über 1.000 ppm über 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte das aufwiesen, wurde zwingend eine Wartung Kaminkehrerhandwerk an über 12.000 erforderlich. Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500

3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A unter 500 ppm 734.100 97,16% 710.400 97,46%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 11.000 1,46% 9.700 1,33%
C über 1.000 ppm 10.400 1,38% 8.800 1,21%
Gesamt 755.500 100,0% 728.900 100,0%

3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A unter 500 ppm 327.400 99,1% 302.200 99,2%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 1.300 0,4% 1.100 0,4%
C über 1.000 ppm 1.700 0,5% 1.300 0,4%
Gesamt 330.400 100,0% 304.600 100,0%

4. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV

an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)

Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, hielten die Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. Vorhandensein von Ölderivaten (unverbrannten Ölbestandteilen) und CO-Gehalt im Abgas Von den auf Einhaltung der sowie auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte überprüften Abgasverlustgrenzwerte überprüft. Gasfeuerungsanlagen hielten 3.800 (etwa 1,3%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht Bei 6.500 (etwa 1.0%) Ölfeuerungsanlagen ein. wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 800 (etwa 0,1%) enthielten Ölderivate, bei 1.000 Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils (etwa 0,2%) wurde ein zu hoher CO-Gehalt gemessenen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im festgestellt und 9.000 (etwa 1,4%) Jahr 2019.

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Rußzahl 5.300 0,8% 6.500 1,0%
B Ölderivate im Abgas 500 0,1% 800 0,1%
C CO > 1.300 mg/kWh 830 0,1% 1.000 0,2%
D Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 8.100 1,2% 9.000 1,4%
Gemessen insgesamt 674.900 654.800

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen Anzahl 2018 Anteil Anzahl 2019 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 4.600 1,6% 3.800 1,3%
Gemessen insgesamt 295.900 296.200
  1. Die Anzahlen von 2018 und 2019 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.

5. Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV

an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2019 in

Bayern

Im Jahr 2019 wurden etwa 49.600 Diese erweiterte Messpflicht war an die handbeschickte und 59.700 mechanisch Entwicklung neuer Messgeräte und deren beschickte Feuerungsanlagen für feste Bekanntgabe im Bundesanzeiger gekoppelt. Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Anzahlen von 2018 und 2019 sind nicht Bekanntgabe eingesetzt werden. vergleichbar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind Weiter wurden ab 1. Januar 2019 alle messpflichtige Feuerungsanlagen für feste handbeschickten und mechanisch beschickten Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Jahre zu überwachen. Zeitpunkt der Errichtung vom 01.01.2005 bis einschließlich 31.12.2004, mit einer Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Nennleistung von 4 bis 15 kW in die Brennstoffe und ab September 2013 für die Überwachung aufgenommen. kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

Koks/Kohle

Natur-Holz

Pellets

Rest-Holz

Stroh + Sonstige

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangabe)

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 28

3.374 814

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 45.210 CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 29

7% 1%

1%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 91% CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 30

1.056

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 57.420 CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 31

1% 1% 2%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch 96% CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von

Heizungsanlagen in Bayern

Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die Errichtungszeiträume die zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend  Vor 01. Januar 1970 messpflichtigen, aber wegen der geänderten  01.Januar 1975 bis 31.Dezember 1979 1. BImSchV in 2019 nicht gemessenen Anlagen  01.Januar 1980 bis 31.Dezember 1984 erfasst, sodass weiterhin ein Überblick der  01.01.1985 bis 31.12.1989 Gesamtzahl der in Bayern vorhandenen Öl- und  01.01.1990 bis 31.12.1994 Gasfeuerungsanlagen gegeben werden kann.  01.01.1995 bis 31.12.1999  01.01.2000 bis 31.12.2004 2019 waren demnach in Bayern über 1,3 Mio.  01.01.2005 bis 31.12.2009 Ölfeuerungsanlagen und über 0,6 Mio.  01.01.2010 bis 31.12.2014 Gasfeuerungsanlagen vorhanden.  01.01.2015 bis 31.12.2019

Es wurde festgestellt, dass von den sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche wiederkehrend überprüfungspflichtigen  über 4 bis 11 kW, Ölfeuerungsanlagen über 530.900 (39,9%)  über 11 bis 25 kW, älter als 25 Jahre und etwa 246.400 (18,5%)  über 25 bis 50 kW, älter als 30 Jahre sowie von den wiederkehrend  über 50 bis 100 kW überprüfungspflichtigen Gasfeuerungsanlagen etwa 236.070 (35,3%) älter als 25 Jahre und  über 100 bis 500 kW etwa 80.520 (12%) älter als 30 Jahre sind.  über 500 bis 1000 kW und  über 1000 kW Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik aufgeführt. zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat, deutet dies auf einen enormen Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird wiederkehrend nach der 1. BImSchV zu untersucht, wie sich die vorgenannten Daten überwachen sind. Nicht aufgeführt sind aufschlüsseln. Brennwertfeuerstätten für den Brennstoff Gas, da diese nicht der wiederkehrenden Anzahl der Feuerungsanlagen Überwachungspflicht nach der 1. BImSchV unterliegen. In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas die Anzahl der 2019 vorhandenen Feuerungsanlagen für

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019

Brennstoff "Öl" vor 01.01.1970 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 01.01.2015 Summe
bis bis bis bis
31.12.2004 31.12.2009 31.12.2014 31.12.2019
≥ 4 kW – 120 70 120 320 710 910 910 640 570 510 4.880
≤ 11 kW
> 11 kW - 1.300 2.320 15.330 64.500 144.360 169.770 159.550 103.310 62.010 63.640 786.090
≤ 25 kW
> 25 kW - 9.500 19.600 35.000 75.050 124.300 86.030 68.090 27.720 8.970 6.950 461.210
≤ 50 kW
> 50 kW – 2.570 2.450 3.350 6.400 9.220 5.840 5.940 4.300 2.540 2.290 44.900
≤ 100 kW
> 100 kW – 1.500 1.330 1.750 3.320 5.480 5.210 4.700 3.060 1.750 1.610 29.710
≤ 500 kW
> 500 kW – 100 90 130 240 320 390 310 240 200 170 2.190
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 80 50 50 100 120 120 180 160 130 150 1.140
Summe 15.170 25.910 55.730 149.930 284.510 268.270 239.680 139.430 76.170 75.320 1.330.120

Brennstoff

"Öl"

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2019

Brennstoff "Gas" vor 01.01.1970 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 bis 31.12.2014 01.01.2015 bis 31.12.2019 Summe
bis bis
31.12.2004 31.12.2009
≥ 4 kW – 240 190 1.520 4.980 11.650 14.820 11.240 7.080 5.850 6.690 64.260
≤ 11 kW
> 11 kW – 350 1.160 7.150 37.610 101.290 97.920 77.950 46.650 42.780 34.860 447.720
≤ 25 kW
> 25 kW – 390 1.300 4.190 9.990 26.580 20.090 14.010 7.330 5.340 5.350 94.570
≤ 50 kW
> 50 kW – 200 390 1.330 3.550 8.480 6.260 4.710 2.010 1.240 1.250 29.420
≤ 100 kW
> 100 kW – 300 470 1.230 2.810 6.730 6.290 5.580 2.450 1.480 1.040 28.380
≤ 500 kW
> 500 kW – 70 60 150 340 520 560 540 370 280 220 3.110
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 130 70 110 240 300 290 310 200 230 210 2.090
Summe 1.680 3.640 15.680 59.520 155.550 146.230 114.340 66.090 57.200 49.620 669.550

Brennstoff

"Gas"

6.3 Struktur der Feuerungsanlage in Bayern 2019

Aus den Diagrammen ergibt sich die Ölfeuerungsanlagen in Bayern höher ist als der Altersstruktur der Öl- und Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. besonderem Interesse die Abhängigkeit der Aufgetragen ist jeweils die prozentuale Altersstruktur vom Leistungsbereich der Summenhäufigkeit über dem Mindestalter der Feuerungsanlage sein. Eine entsprechende Feuerungsanlage. Aufschlüsselung findet sich für Öl in Bild 6.3.2 und für Gas in Bild 6.3.3. Die Kurven geben Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 jeweils die Altersstruktur für die in 6.1 und 6.2 bestätigt, dass der Anteil der älteren genannten Errichtungszeiträume wieder.

6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2019

Abbildung 32

Öl

Gas

Öl

Gas

0 10 20 30 40 50 % ni tiekgifuähnemmuS

Mindestalter in Jahren

6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2019

≥ 4 kW -≤ 11 kW > 11 kW - ≤ 25 kW
> 2 5 kW - ≤ 5 0 kW
> 5 > 1 0 kW -≤ 1 00 kW -≤ 00 kW 500 kW
> 5 00 kW -≤ 1.000 kW
> 1.000 kW

0,8

0,7

0,6

0,5

0,4

0,3

0,2

0,1

0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

MINDESTALTER IN JAHREN

6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2019 .OIM NI NEGALNASGNUREUEFLÖ LHAZNA

0,6

≥ 4 > 1 > 2 > 5 > 1 kW -≤ 11 1 kW - ≤ 2 5 kW - ≤ 5 0 kW -≤ 1 00 kW -≤ kW 5 kW 0 kW 00 kW 500 kW
> 5 > 00 kW -≤ 1.000 kW 1.000 kW

0,4

0,2

0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 .OIM NI NEGALNASGNUREUEFSAG LHAZNA

MINDESTALTER IN JAHREN

Abbildung 33

Abbildung 34

Abbildung 35

Abbildung 36

Abbildung 37

Abbildung 38

Abbildung 39

Abbildung 40

Abbildung 41

Abbildung 42

Abbildung 43

Abbildung 44

Abbildung 45

Abbildung 46

Abbildung 47

Abbildung 48

Abbildung 49

Landesinnungsverband für das

Bayerische Kaminkehrerhandwerk - LIV -

Erhebungen des Bayerischen

Kaminkehrerhandwerks

- Jahr 2020 -

INHALT

  1. Einleitung

  2. Mängel an Feuerungsanlagen

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 2.2 Mängel an Feuerungsanlagen (Aufgliederung)

  1. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

3.1 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 3.2 Ergebnisse der CO-Messungen an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

  1. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben) 4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen (Detaillierte Zahlenangaben)

  1. Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.2 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an handbeschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 5.3 Ergebnisse der Messungen nach 1. BImSchV an mechanisch beschickten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

  1. Struktur und Erneuerungsbedarf von Heizungsanlagen in Bayern

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020 6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020 6.3 Struktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020

Theoretisches Energieeinsparpotenzial bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen

Erhebungen des Kaminkehrerhandwerks

im Bundesland Bayern

für das Jahr 2020

Herausgeber: Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk – LIV –

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des LIV-Bayern

1. Einleitung

Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Erhebungen durch das Schornstein- Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung fegerhandwerk über Mängel an Feuerungs- zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal anlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO- in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen,

Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen deren Inbetriebnahme oder wesentliche

nach der 1. BImSchV an Öl- und Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt,

Gasfeuerungsanlagen und Emissions- geändert worden. Andererseits unterliegen

messungen an Feuerungsanlagen für feste nunmehr auch Heizungsanlagen mit einer

Brennstoffe werden unabhängige und Nennwärmeleistung zwischen 4 und 11 kW der

fachgemäße Informationen den Landes- und wiederkehrenden Messpflicht. Messpflichtige Bundesbehörden, den Fachfirmen und den Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind Fachverbänden vorgelegt. statt jährlich nur alle zwei Jahre zu überwachen. Aus diesem Grund kann man die vorliegenden Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die Zahlen nur teilweise mit denen aus den landesweiten Erhebungen von den rund 1.380 vorherigen Erhebungsjahren vergleichen.

bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern

erfasst. Diese anonymisierten Daten werden an Durch die zum 2. Juli 2020 in Kraft getretene den Landesinnungsverband gesendet, der die Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung landesweite Übersicht erstellt. ist der Überprüfungsintervall bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen je nach Art der Diese Daten werden zunächst bei den Abgasführung bzw. der Geräteart jährlich, in zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen jedem zweiten oder dritten Kalenderjahr erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen durchzuführen. erstellen dann die Landesinnungsverbände jeweils landesweite Übersichten. Am 19. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Der Bundesverband des Schornsteinfeger- Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungshandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - motoranlagen (44.BImSchV)“ sowie zur sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und Änderung der „Ersten Verordnung zur erstellt die Bundes-Übersicht. Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)“ im Bundes- Verordnung zur Durchführung des Bundes- gesetzblatt verkündet. Eine Trennung der Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen konnte für die Erhebungen des kleine und mittlere Feuerungsanlagen - Bayerischen Kaminkehrerhandwerks 2020 1. BImSchV) müssen vom Schornsteinfeger- noch nicht vorgenommen werden. Somit sind handwerk den jeweiligen für den die Anlagen, die nun unter die 44. BImSchV (für Immissionsschutz zuständigen obersten gasförmige oder flüssige Brennstoffe bis 10 MW Landesbehörden sowie dem Bundes- Feuerungswärmeleistung) fallen, in den ministerium für Umwelt, Naturschutz und nachfolgenden Tabellen und Diagrammen zur Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden. 1. BImSchV enthalten.

Durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Die Ergebnisse aus Bayern für das Jahr 2020 Novellierung der 1. BImSchV ist das werden nachfolgend vorgestellt und Überwachungsintervall bei Öl- und interpretiert. Gasfeuerungsanlagen von jährlich auf einmal in

Abbildung 50

Feuerungsanlagen 2020
Gesamt 3.002.300
Ölheizung (Heizwert) 1.124.600
Ölheizungen (Brennwert) 153.300
Raumluftabhängige Gasgeräte mit Gebläse 177.800
Raumluftabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 755.400
Raumluftunabhängige Gasgeräte mit Gebläse 743.000
Raumluftunabhängige Gasgeräte ohne Gebläse 48.200

2. Mängel an Feuerungsanlagen

2020 wurden im Bundesland Bayern in Bei diesen Zahlen handelt es sich um

Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der Einzelmängel, nicht um die Anzahl der

durchzuführenden Feuerstättenschau und bemängelten Feuerungsanlagen.

den Kehr- und Überprüfungsarbeiten fast

100.000 Mängel an bestehenden (B) Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht

Feuerungsanlagen festgestellt. unmittelbar zu Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich An neu gebauten (N) Feuerungsanlagen mitgeteilt wurden, sowie Mängel an Anlagen, an wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach denen die Arbeiten nicht von dem der Bayerischen Bauordnung etwa 19.000 Kaminkehrerbetrieb des bevollmächtigten Mängel und an wesentlich (W) geänderten Bezirksschornsteinfegers durchgeführt wurden Feuerungsanlagen über 3.000 Mängel und innerhalb der Frist des Feuerstättenfestgestellt. bescheides behoben worden sind.

2.1 Mängel an Feuerungsanlagen

0 10.000 20.000 30.000 40.000

Aufstellbedingungen 7.500

9.500
43.2 00
19.800
23.2 00

Verbrennungsluftversorgung

Feuerstätten

Verbindungsstück

Senkrechte Abgasanlage

Schacht 1.220

Zusatzeinrichtungen 1.640

Brennstoffversorgungseinrichtung 120

Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb 4.800 von Lüftungsanlagen und Feuerstätten

Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten 2.500

Dunstabzugsanlagen 4.000

Lüftungsanlagen zur Raumlüftung 320

Anlage Art 2020 Bemerkungen
Aufstellbedingungen B 5.100
N 2.200
W 200
Verbrennungsluftversorgung B 6.600
N 2.400
W 500
Feuerstätten B 40.000
N 2.400
W 800
Verbindungsstück B 16.600
N 2.700
W 500
Senkrechte Abgasanlage B 16.600
N 6.000
W 600
Schacht B 800
N 400
W 20
Zusatzeinrichtungen B 1.300
N 300
W 40
Brennstoffversorgungseinrichtung B 100
N 20
W 0
Sicherheitseinrichtungen für den gleichzeitigen Betrieb von Lüftungsanlagen und Feuerstätten B 3.400
N 1.200
W 200
Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten B 1.600
N 800
W 100
Dunstabzugsanlagen B 3.600
N 300
W 100
Lüftungsanlagen zur Raumlüftung B 200
N 100
W 20

Sicherheitseinrichtungen für den

gleichzeitigen Betrieb von

Sicherheitseinrichtungen für

Schornsteinfegerarbeiten

3. CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

Nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bis 1.000 ppm und bei über 10.000 Anlagen wurden 2020 im Rahmen der einen CO-Gehalt über 1.000 ppm (CO-Gehalt Abgaswegüberprüfung an über 1,0 Mio. bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Gasfeuerungsanlagen CO-Messungen fest. durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei den raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen Für Gasfeuerungsanlagen, deren CO-Gehalt die CO-Messung jährlich erfolgte und bei den zwischen 500 bis 1.000 ppm lag, wurde eine raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen Wartungsempfehlung gegeben. in der Regel nur alle zwei Jahre. Bei Gasfeuerungsanlagen, die bereits einen Bei den Messungen des CO-Gehaltes an den gefährlichen CO-Gehalt von über 1.000 ppm

über 1,0 Mio. Gasfeuerungsanlagen stellte aufwiesen, wurde zwingend eine Wartung

das Kaminkehrerhandwerk an über 10.000 erforderlich.

Anlagen einen CO-Gehalt im Bereich von 500

3.1 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A unter 500 ppm 710.400 97,5% 698.325 97,5%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 9.700 1,3% 9.490 1,3%
C über 1.000 ppm 8.800 1,2% 8.790 1,2%
Gesamt 728.900 100,0% 716.580 100,0%

3.2 Ergebnisse der CO-Messung an raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen

CO-Gehalt (bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas) Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A unter 500 ppm 302.200 99,2% 343.480 99,2%
B im Bereich von 500 bis 1.000 ppm 1.100 0,4% 1.300 0,4%
C über 1.000 ppm 1.300 0,4% 1.480 0,4%
Gesamt 304.600 100,0% 346.260 100,0%

4. Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV

an Öl- und Gasfeuerungsanlagen1)

Die Ölfeuerungsanlagen wurden auf Rußgehalt, festgestellt und 8.020 (etwa 1,6%) hielten die Vorhandensein von Ölderivaten (unverbrannten Abgasverlustgrenzwerte nicht ein. Ölbestandteilen) und CO-Gehalt im Abgas Von den auf Einhaltung der sowie auf Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte überprüften Abgasverlustgrenzwerte überprüft. Gasfeuerungsanlagen hielten 4.420 (etwa

1,6%) die Anforderungen der 1. BImSchV nicht

Bei 4.620 (etwa 0,9%) Ölfeuerungsanlagen ein. wurde die zulässige Rußzahl überschritten, 610 Die Ergebnisse beziehen sich auf die jeweils (etwa 0,1%) enthielten Ölderivate, bei 700 gemessenen Öl- und Gasfeuerungsanlagen im (etwa 0,2%) wurde ein zu hoher CO-Gehalt Jahr 2020.

4.1 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Ölfeuerungsanlagen Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Rußzahl 6.500 0,8% 4.620 0,9%
B Ölderivate im Abgas 800 0,1% 610 0,1%
C CO > 1.300 mg/kWh 1.000 0,1% 700 0,1%
D Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 9.000 1,2% 8.020 1,6%
Gemessen insgesamt 654.800 508.000

4.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen

Ergebnis der Messungen nach der 1. BImSchV an Gasfeuerungsanlagen Anzahl 2019 Anteil Anzahl 2020 Anteil
A Überschreitung der zulässigen Abgasverlustwerte 3.800 1,3% 4.420 1,6%
Gemessen insgesamt 296.200 277.400
  1. Die Zahlen von 2019 und 2020 sind nicht direkt vergleichbar, da durch die zum 22. März 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV einerseits das Überwachungsintervall von jährlich auf einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung mehr als zwölf Jahre zurückliegt, geändert worden ist.

5. Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV

an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 2020 in

Bayern

Im Jahr 2020 wurden etwa 51.100 Diese erweiterte Messpflicht war an die handbeschickte und 54.300 mechanisch Entwicklung neuer Messgeräte und deren beschickte Feuerungsanlagen für feste Bekanntgabe im Bundesanzeiger gekoppelt. Brennstoffe nach der 1. BImSchV überwacht. Die Messgeräte konnten im Sinne der erweiterten Messpflicht erst sechs Monate nach Die Zahlen von 2019 und 2020 sind nicht Bekanntgabe eingesetzt werden. vergleichbar. Seit der Novellierung der 1. BImSchV zum 22. März 2010 sind Weiter wurden ab 1. Januar 2019 alle messpflichtige Feuerungsanlagen für feste handbeschickten und mechanisch beschickten Brennstoffe statt einmal im Jahr nur alle zwei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Jahre zu überwachen. Zeitpunkt der Errichtung vom 01.01.1995 bis einschließlich 31.12.2004, mit einer Weiterhin besteht ab Januar 2013 für holzartige Nennleistung von 4 bis 15 kW in die Brennstoffe und ab September 2013 für die Überwachung aufgenommen. kohleartigen Brennstoffe eine erweiterte Messpflicht nach der 1. BImSchV.

5.1 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000

Koks/Kohle

Natur-Holz

Pellets

Rest-Holz

Stroh + Sonstige

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

5.2 Ergebnisse der Messungen nach der 1. BImSchV an handbeschickten

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangabe)

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 51

2.700

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

47.400

Handbeschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 52

5% 1% 1%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

93%

5.3 Ergebnisse der Messungen nach der 1.BImSchV an mechanisch beschickten

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (detaillierte Zahlenangaben)

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zahlen

Abbildung 53

700 300 1.200

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

52.100

Mechanisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Prozent

Abbildung 54

1% 1% 2%

  1. BImSchV eingehalten Staubgehalt zu hoch CO-Gehalt zu hoch Staub- und CO-Gehalt zu hoch

96%

6. Struktur und Erneuerungsbedarf von

Heizungsanlagen in Bayern

Neben den gemessenen Anlagen wurden auch die Errichtungszeiträume die zwar nach 1. BImSchV wiederkehrend • Vor 01. Januar 1970 messpflichtigen, aber wegen der geänderten • 01.Januar 1975 bis 31.Dezember 1979 1. BImSchV in 2020 nicht gemessenen Anlagen • 01.Januar 1980 bis 31.Dezember 1984 erfasst, sodass weiterhin ein Überblick der • 01.01.1985 bis 31.12.1989 Gesamtzahl der in Bayern vorhandenen Öl- und

Gasfeuerungsanlagen gegeben werden kann.

2020 waren demnach in Bayern über 1,1 Mio.

Ölfeuerungsanlagen und über 0,6 Mio.

Gasfeuerungsanlagen vorhanden.

Da sich die Feuerungs- und Heizungstechnik zwischenzeitlich erheblich weiterentwickelt hat,

sowie für die Nennwärmeleistungsbereiche

deutet dies auf einen enormen

Erneuerungsbedarf hin. Im Folgenden wird

untersucht, wie sich die vorgenannten Daten

aufschlüsseln.

Anzahl der Feuerungsanlagen • über 100 bis 500 kW

In Tabelle 6.1 und 6.2 ist jeweils für Öl und Gas • über 1000 kW die Anzahl der 2020 vorhandenen aufgeführt. Feuerungsanlagen für Berücksichtigt sind hier alle Anlagen, die wiederkehrend nach der 1. BImSchV zu überwachen sind. Nicht aufgeführt sind

Brennwertfeuerstätten, da diese nicht der

Messpflicht nach 1.BImSchV unterliegen und bei Ölbetrieb zwar hinsichtlich Rußzahl und Ölderivaten überprüft werden, jedoch gegenüber Gas das Ergebnis verfälschen würden.

6.1 Anzahl der messpflichtigen Ölfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020

Brennstoff "Öl" vor 01.01.1975 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 01.01.2015 Summe
bis bis bis bis
31.12.2004 31.12.2009 31.12.2014 31.12.2020
≥ 4 kW – 120 70 140 320 690 890 910 580 520 470 4.710
≤ 11 kW
> 11 kW - 1.170 1.860 13.960 60.490 138.830 165.980 149.030 60.870 15.280 6.650 614.120
≤ 25 kW
> 25 kW - 8.690 17.880 32.480 71.070 119.900 84.290 66.730 25.400 5.710 2.930 435.080
≤ 50 kW
> 50 kW – 2.330 2.250 3.130 6.060 8.810 5.610 5.760 3.610 1.520 1.210 40.290
≤ 100 kW
> 100 kW – 1.370 1.230 1.570 3.110 5.130 5.000 4.550 2.940 1.330 920 27.150
≤ 500 kW
> 500 kW – 90 80 110 220 290 370 280 230 190 190 2.050
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 70 40 40 90 110 120 160 140 100 110 980
Summe 13.840 23.410 51.430 141.360 273.760 262.260 227.420 93.770 24.650 12.480 1.124.380

Brennstoff

"Öl"

6.2 Anzahl der messpflichtigen Gasfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV in Bayern 2020

Brennstoff "Gas" vor 01.01.1975 01.01.1975 bis 31.12.1979 01.01.1980 bis 31.12.1984 01.01.1985 bis 31.12.1989 01.01.1990 bis 31.12.1994 01.01.1995 bis 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2005 01.01.2010 01.01.2015 bis 31.12.2020 Summe
bis bis bis
31.12.2004 31.12.2009 31.12.2014
≥ 4 kW – 200 170 1.390 4.530 10.860 14.000 10.860 7.240 5.860 8.300 63.410
≤ 11 kW
> 11 kW – 310 1.020 6.410 34.070 94.540 93.170 75.530 47.440 43.000 41.850 437.340
≤ 25 kW
> 25 kW – 360 1.160 3.790 9.220 25.180 19.460 13.740 7.410 5.350 6.390 92.060
≤ 50 kW
> 50 kW – 180 340 1.210 3.240 7.990 6.000 4.610 2.050 1.240 1.560 28.420
≤ 100 kW
> 100 kW – 290 410 1.090 2.570 6.380 5.990 5.430 2.500 1.450 1.130 27.240
≤ 500 kW
> 500 kW – 60 60 140 310 490 530 500 380 280 270 3.020
≤ 1.000 kW
> 1.000 kW 110 60 100 230 300 290 320 210 220 240 2.080
Summe 1.510 3.220 14.130 54.170 145.740 139.440 110.990 67.230 57.400 59.740 653.570

Brennstoff

"Gas"

6.3 Struktur der Feuerungsanlage in Bayern 2020

Aus den Diagrammen ergibt sich die Ölfeuerungsanlagen in Bayern höher ist als der Altersstruktur der Öl- und Anteil der älteren Gasfeuerungsanlagen. Gasfeuerungsanlagen, die der Einhaltung von Hinsichtlich des Erneuerungsbedarfs dürfte von Grenzwerten aus der 1. BImSchV unterliegen. besonderem Interesse die Abhängigkeit der Aufgezeigt ist jeweils die prozentuale Altersstruktur vom Leistungsbereich der Summenhäufigkeit über dem Mindestalter der Feuerungsanlage sein. Eine entsprechende Feuerungsanlage. Aufschlüsselung findet sich für Öl in Bild 6.3.2 und für Gas in Bild 6.3.3. Die Kurven geben Der Vergleich der Kurvenverläufe in Bild 6.3.1 jeweils die Altersstruktur für die in 6.1 und 6.2 bestätigt, dass der Anteil der älteren genannten Errichtungszeiträume wieder.

6.3.1 Altersstruktur der Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020

Abbildung 55

Abbildung 56

Öl

Öl

Gas

%

n

i

t

ie 60

k

g

ifu

ä

h 50

n

e

m

m

u 40

S

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

Mindestalter in Jahren

6.3.2 Altersstruktur der Ölfeuerungsanlagen in Bayern 2020

0,8

> 4 k >11 k W -≤ 11 k W -≤ 25 k W W
> 25 k W -≤ 50 k W
> 50 k > 100 W -≤ 100 kW -≤ 50 kW 0 kW
> 500 kW -≤ 1.0 00 kW
> 1.00 0 kW

0,7 .O IM N 0,6 I N E G 0,5 A L N A 0,4 S G N U 0,3 R E U E 0,2 F L Ö L H 0,1 A Z N A 0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 MINDESTALTER IN JAHREN

6.3.3 Altersstruktur der Gasfeuerungsanlagen in Bayern 2020

0,6

> 4 kW >11 k > 25 k > 50 k > 100 -≤ 11 kW W -≤ 25 k W -≤ 50 k W -≤ 100 kW -≤ 500 W W kW kW
> 500 > 1.00 kW -≤ 1.0 0 kW 00 kW

.O IM N I N 0,4 E G A L N A S G N U R E 0,2 U E F S A G L H A Z N A 0,0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

MINDESTALTER IN JAHREN

Abbildung 57

Abbildung 58

Abbildung 59

Abbildung 60

Abbildung 61

Abbildung 62

Abbildung 63

Abbildung 64

Abbildung 65

Beschlussvorlage H/051/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 27.01.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Glogauer Straße 50, Generalsanierung Gemeinschaftshaus Langwasser, 2. BA

hier: Nachtragsobjektplan

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Planungs- und Kostendatenblatt Fotos

Sachverhalt (kurz):

Der Objektplan wurde am 07.11.2017 im Bau- und Vergabeausschuss mit Gesamtkosten brutto in Höhe von 12.736.000 Euro genehmigt. Mit dem vorgelegten Nachtragsobjektplan (NOP) steigen die Gesamtkosten um 1.032 Mio. €, etwa 8%. Erstmals müssen leider in dieser Größenordnung coronabedingte und nun auch konjunkturell bedingte Mehrkosten dargestellt werden.

Gründe für die notwendige Nachfinanzierung sind a) Preissteigerungen aufgrund der konjunkturellen Lage b) Mehrkosten aus Bestandssituation c) Mehrkosten aus Bauablauf und Materiallieferschwierigkeiten d) Mehrkosten aus notwendigen Planungsanpassungen

Der 2. Bauabschnitt der Generalsanierung des Gemeinschaftshauses Langwasser bestand in der kompletten Überarbeitung des Gebäudeinneren inklusive Schadstoffsanierung. Aus dem „Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II – Soziale Stadt“ und dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ wurden Fördergelder für das Gemeinschaftshaus bewilligt. Aktuell beträgt die bewilligte Fördersumme gesamt 5.751.000 Euro.

Die Finanzierung der Gesamtkosten von 13.768.000 Euro brutto ist über die Fortschreibung des Haushaltsansatzes im MIP 2021-2024 gesichert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 13.768.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Rahmen der Planung wurden alle relevanten Anforderungen angemessen berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

RA/3-VMN

Rpr

StK /1 BIC Geschäftsstelle

Beschlussvorschlag:

Der Bau-und Vergabeausschuss genehmigt den Nachtragsobjektplan für die Maßnahme "Glogauer Straße 50, Generalsanierung Gemeinschaftshaus Langwasser, 2. Bauabschnitt".

Die bisherigen Gesamtkosten gemäß Objektplan / MIP 2017 von 12.736.000 Euro (inkl. BVK) erhöhen sich auf brutto 13.768.000 Euro inkl. BVK.

Die Finanzierung zum 2. Bauabschnitt wurde mit StK abgestimmt und erfolgte durch die MIP- Fortschreibung MIP 2021-2024.

Betreff:

Glogauer Straße 50 - Generalsanierung Gemeinschaftshaus Langwasser, 2. BA

hier: Nachtrags-Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Begründung und Umfang der Maßnahme

Das „Gemeinschaftshaus Langwasser“ (kurz „GLw“) wurde 1968 – als eines der ersten großen Gemeinschaftshäuser Deutschlands – am Heinrich-Böll-Platz, im Herzen von Langwasser eröffnet.

Das Gebäude ist dem Amt für Kultur und Freizeit zugeordnet. Ein weiterer Nutzer in dem Gebäude ist die Stadtbibliothek mit ihrer Stadtteilbibliothek Langwasser im Obergeschoss. Der dritte Bestandteil des Gemeinschaftshauses ist eine verpachtete Gaststätte. Im Untergeschoss befinden sich Kellerräume für Lager, Haustechnik, WCs, Künstlergarderoben und eine Kegelbahn. Darüber hinaus sind auf dem Grundstück in freistehenden und direkt angrenzenden Bauteilen drei Nebengebäude, die mit der Generalsanierung wieder für den Kulturbetrieb genutzt werden. Das Gemeinschaftshaus steht nicht unter Denkmalschutz, ist aber hinsichtlich seiner Architektursprache ein markantes Zeugnis seiner Zeit.

Die Planungen zur Generalsanierung des Gemeinschaftshauses begannen bereits 2008. Hierbei zeigte sich schnell, dass die Maßnahme nicht innerhalb des damals angesetzten Kostenrahmens umgesetzt werden konnte. Es erfolgte daher die Trennung in zwei Bauabschnitte, um mit den vorhandenen Mitteln zunächst die dringendsten Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz umzusetzen. In der Zeit von 2011 bis 2014 wurden in einem 1.Bauabschnitt (BA) die Gebäudehülle mit Flachdachabdichtung, Fassaden einschließlich Wärmedämmung und Fenster erneuert, sowie ein zweiter baulicher Rettungsweg aus dem OG geschaffen.

Die Planungen zum 2.BA wurden zusammen mit dem 1.BA durchgeführt und endeten 2011 im Vorentwurfsstadium. Nach Wiedereinstieg in die Planung zeigte sich schnell, dass auf Grund geänderter Anforderungen der Inhalt des 2. BA überdacht werden musste. 2015 wurde daher in beschlossen, die Planung den aktuellen Erfordernissen anzupassen. 2016 wurde Langwasser als einem Stadterneuerungsgebiet festgelegt, was die Beantragung von Fördergeldern aus der Städtebauförderung ermöglichte. Dadurch konnten noch nötigen und neu erkannten Sanierungsschritte im 2.BA zusammengefasst werden.

Auf Basis der Kostenberechnung vom 07.06.2017 wurde der Objektplan für die Maßnahme am 07.11.2017 im Bau- und Vergabeausschuss in Höhe von 12.736.000 Euro genehmigt. Die Maßnahmen sind baulich abgeschlossen.

2. Maßnahmenbeschreibung

Der 2.BA bestand aus der kompletten Überarbeitung des Gebäudeinneren. Die Charakteristik des Gebäudes und seiner großzügigen Außenanlagen wurde weitgehend erhalten und mit modernen Elementen z. B. an Wand-, Decken- und Bodenoberflächen ergänzt.

Weitere wesentliche Bausteine der Maßnahme waren:  Ausbau und Entsorgung von Schadstoffen  Barrierefreie Erschließung, u.a. ein neuer Aufzug über alle Geschosse, insbesondere: o Anbindung der Stadtteilbibliothek o ein neuer Aufzug im Bereich Küche für EG und UG o Kegelbahn  Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes  Vollumfängliche Erneuerung der Haustechnik (inkl. Gastronomieküche und Fettabscheideranlage)  Sanierung aller Sanitärbereiche  Erneuerung der Veranstaltungs- und Medientechnik

 Umsetzung raumakustischer Vorgaben  Energetische Sanierung der Außenhülle ehem. Pächterwohnung  Reaktivierung und Sanierung der Außenanlagen

3. Kosten, Begründung und Umfang des Nachtragsverfahrens

3a. Begründung

Der vorliegende Nachtragsobjektplan beinhaltet Mehrkosten aus konjunkturellen Preissteigerungen, aus nicht erkennbaren Problemen in der Bestandssituation, dem coronabdingt verzögerten Bauablauf sowie notwendigen Planungsanpassungen gegenüber dem Objektplan.

Einsparpotentiale und Kompensationsmöglichkeiten wurden jeweils im Vorfeld geprüft und durchgeführt. Weitere Einsparungen hätten zu erheblichen Qualitätseinbußen und Einschränkungen im Betrieb des Gemeinschaftshauses geführt. Die Kostensteigerungen sind schwerpunktmäßig folgenden Themenkreisen zuzuordnen:

a) Preissteigerungen auf Grund der konjunkturellen Lage: Die Kostenberechnung stammt aus dem Jahr 2017, die Ausschreibungen erfolgten in den Jahren 2017 bis 2019. Die Marktentwicklung konnte zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung nicht vorhergesehen werden. Betroffen waren im Wesentlichen die Gewerke Rohbauarbeiten, Lüftung, Kühlung Technikräume, Dach- sowie Bodenbeschichtungsarbeiten. Die schon seinerzeit üblichen jährlichen Kostensteigerungen von etwa 3% über die Jahre bis 2019 konnten nicht mehr vollumfänglich aufgefangen werden.

b) Mehrkosten aus Bestandssituation:  Trotz der vor Baubeginn vorgenommenen Abbrucharbeiten und Schadstoffentsorgung sind baubegleitend zusätzliche Entsorgungskosten für Altlasten angefallen und haben zu Mehrkosten geführt.  Die Instandsetzung der Grundleitungen war umfangreicher, als aus den Voruntersuchungen ersichtlich.  Nach Entfernen des Bestandsputzes wurden Mehrstärken und zusätzliche Arbeitsgänge notwendig, da die Abtragsarbeiten nicht in der erwarteten Qualität erfolgt waren.  Es wurden aufwändigere Anschlussarbeiten zum 1.BA an Fassade und Dach nötig als ursprünglich kalkuliert.  Altschäden im Bodenaufbau der Kegelbahn führten zur unerwartet nötigen kompletten Sanierung des Kegelbahnbodens.  Teile der Lüftungsanlage mussten auf Grund der Bestandssituation und der beengten Raumverhältnisse angepasst werden infolgedessen entstanden auch Mehrkosten in den Folgegewerken.

c) Mehrkosten aus coronabedingt verzögertem Bauablauf und Materiallieferschwierigkeiten: Verzögerungen im Bauablauf durch Materiallieferschwierigkeiten betrafen im Wesentlichen die Gewerke Rohbau, Lüftung, Schreiner und Metallbau mit Lieferzeiten zu Türen und Fliesenarbeiten. Durch die Bauzeitverlängerung haben sich die Kosten für Baustelleneinrichtung, Schließdienst und Gerüste erhöht.

d) Mehrkosten aus notwendigen Planungsanpassungen: Die Notwendigkeit einer gestalteten Einhausung für die Lüftungsanlagen auf dem Dach des GLw wurde anfangs verkannt. Diese Einhausung war aber nicht entbehrlich für einen positiven Gesamteindruck der Maßnahme.

e) Bauzeit Der Baubeginn erfolgte nach Auszug der Stadtbibliothek und des Gemeinschaftshauses mit der Gebäudefreischaltung zum 10.04.2018. Die Abbrucharbeiten und Schadstoffentsorgung von Mai 2018 bis Oktober 2018 lagen im vorgesehenen Zeitrahmen.

Der Start der Erdarbeiten im Außenbereich erfolgte im August 2018. Die Baufertigstellung war für Anfang 2020 vorgesehen. Verzögerungen im Bauablauf durch z. B. coronabedingte Verzögerungen (c), aufwendigere Rohbauarbeiten und Anpassungen im Technischen Ausbau konnten nur teilweise durch Vereinfachungen in der Ausführung kompensiert werden. Im Ganzen hat sich die Bauzeit aus den oben genannten Gründen bis Ende des Jahres 2020 verlängert. Das Gemeinschaftshaus, die Stadtbibliothek und die Gastronomie haben die Nutzung Ende des Jahres 2020 aufgenommen.

Die durch zweimaligen Wassereintritt verzögerten Arbeiten in der Kegelbahn wurden im Oktober 2021 beendet. Die Baufertigstellung erfolgte gemäß Baufertigstellungsanzeige am 31.03.2021.

Die Baustelleneinrichtung mit Rückbau und Wiederherstellung der Oberflächen musste entsprechend umfangreicher honoriert werden als zunächst in der Planung kalkuliert.

3b. Aufgliederung der Gesamtbaukosten nach DIN 276

Zum genehmigtem Objektplan vom 07.11.2017 ergibt sich nachfolgende Kostenentwicklung bis zur aktuellen Prognose der Kostenfeststellung. Der Nachtragsobjektplan entspricht der Prognose zur Kostenfeststellung. Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen.

Der bisherige Mischsteuersatz in Höhe von 12,73% ergibt sich aus der Vorgabe von KaSt wie folgt: 19% MwSt. - 33% (6,27%) = 12,73%

Kostenberechnung Objektplan 2017 Budgetfestlegung ab Objektplan NOP Kostenprognose 2021 Mehrkosten
KG 100 (Netto) 1.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
KG 200 (Netto) 342.770,00 EUR 256.590,00 EUR 143.985,59 EUR -112.604,41 EUR
KG 300 (Netto) 2.910.473,93 EUR 3.220.656,27 EUR 3.999.140,28 EUR 778.484,01 EUR
KG 400 (Netto) 3.466.927,01 EUR 3.526.765,37 EUR 3.655.410,57 EUR 128.645,20 EUR
KG 500 (Netto) 631.356,21 EUR 399.555,55 EUR 423.421,56 EUR 23.866,01 EUR
KG 600 (Netto) 692.672,59 EUR 641.632,81 EUR 741.632,81 EUR 100.000,00 EUR
KG 700 (Netto) 2.578.702,27 EUR 2.578.702,27 EUR 2.516.544,59 EUR -62.157,68 EUR
Summe netto ohne BVK 10.623.902,27 EUR 10.623.902,27 EUR 11.480.135,40 EUR 856.233,13 EUR
Gesamtkosten brutto ohne BVK (12,73 % MwSt.) 11.971.080,87 EUR 11.971.080,87 EUR 12.941.556,64 EUR 970.475,77 EUR
BVK 7,2% aus netto 764.769,77 EUR 764.769,77 EUR 826.569,75 EUR 61.799,98 EUR
Gesamtkosten brutto mit BVK (12,73 % MwSt.) 12.735.850,64 EUR 12.735.850,64 EUR 13.768.126,39 EUR 1.032.275,75 EUR
Gesamtkosten brutto mit 12.736.000,00 EUR 12.736.000,00 EUR 13.768.000,00 EUR 1.032.000,00 EUR
BVK,
(12,73 % MwSt.) gerundet

4. Finanzierung der Mehrkosten

Die im Objektplan genehmigten Gesamtkosten belaufen sich auf 12.736.000 Euro brutto mit 12,73% MwSt. inkl. BVK. Die aktuell ermittelten Mehrkosten des 2.BA betragen 1.032.000 Euro (brutto inkl. BVK). Daraus ergeben sich neue Gesamtkosten von 13.768.000 Euro mit 12,73% MwSt. brutto. Die Finanzierung der Mehrkosten zum 2.BA wurde mit Stk abgestimmt und erfolgte durch die MIP- Fortschreibung (MIP 2021-2024).

GLW HAUPTBAU 52

180/1746

Zufahrt

StB

Container

Jugendhaus

GEIZA

Z

T

A

L

P

K

R

A

P

1:750

1:750 19.05.2017

Planungs-/Kostendaten 5.2.4

nach DIN 276/277

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)

hier: Objektplan, Planungs- und Kostendaten nach DIN 276/277 (Nr. 3.2.5 (2) BRL)

Bezeichnung des Vorhabens: Nachtragsobjektplan für Glogauer Straße 50, Generalsanierung Gemeinschaftshaus Langwasser, 2.BA MIP; MIP Nr.: 12 Kostenangaben Brutto, enthaltener Mehrwertsteuersatz: 12,73 Bauaufgabe: Neubau Altbau / Sanierung energetischer Standard: Passivhaus EneV plus:
12,73 plus:
1. Kostendaten
KG 100 Grundstück in EUR in EUR %-Anteil an %-Anteil an Kostenanteil in % KG 300+400 KG 300 der bzw. Gesamtbaukoste KG 400 n 0,00 0,0% 0,0% 162.315,00 1,9% 1,2% 162.315,00 4.508.300,00 52,2% 32,7% 315.300,00 7,0% 445.000,00 9,9% 238.000,00 5,3% 1.195.000,00 26,5% 935.000,00 20,7% 255.000,00 5,7% 455.000,00 10,1% 670.000,00 14,9% 4.120.800,00 47,8% 29,9% 397.000,00 9,6% 342.000,00 8,3% 945.300,00 22,9% 1.245.300,00 30,2% 185.200,00 4,5% 178.000,00 4,3% 345.000,00 8,4% 305.000,00 7,4% 178.000,00 4,3% 8.629.100,00 1,00 0,63 477.350,00 5,5% 3,5% 836.050,00 9,7% 6,1% 3.663.185,00 42,5% 26,6% 3.378.185,00 285.000,00 0,00 0,0% 0,0% 13.768.000,00 159,6% 100,0% 13.483.000,00 1,56 0,98 Kostenanteil in % der Gesamtbaukosten Grundstück 0% Herrichten Sonstiges und 0% Erschließen 1% Baunebenkost Bauwerk - en Baukonstrukti 27% onen 33% Bauwerk - Technische Anlagen 30% Außenanlagen 3% Ausstattung und Kunstwerke 6%
KG 200 Herrichten und Erschließen
Herrichten und Erschließen ohne Abbruch, Altlasten KG 212 Abbruchmaßnahmen KG 213 Altlastenbeseitigung
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 370 Baukonstruktive Einbauten KG 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
KG 410 Abwasser, Wasser, Gas KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Lufttechnische Anlagen KG 440 Starkstromanlagen KG 450 Fernmeldeanlagen KG 460 Förderanlagen KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen KG 480 Gebäudeautomation KG 490 Sonstige technische Anlagen
Bauwerkskosten-BWK (KG 300 + KG 400)
KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
KG 700 Baunebenkosten
Baunebenkosten ohne Interim Interimsmaßnahmen
Sonstiges
Gesamtbaukosten (GBK) Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim
100,0%
0,98

0,00

162.315,00

0,0%

1,9%

0,0%

1,2%

162.315,00

Abbildung 66

315.300,00

445.000,00

238.000,00

1.195.000,00

935.000,00

255.000,00

455.000,00

670.000,00

7,0%

9,9%

5,3%

26,5%

20,7%

5,7%

10,1%

14,9%

397.000,00

342.000,00

945.300,00

1.245.300,00

185.200,00

178.000,00

345.000,00

305.000,00

178.000,00

9,6%

8,3%

22,9%

30,2%

4,5%

4,3%

8,4%

7,4%

4,3%

477.350,00

836.050,00

3.663.185,00

5,5%

9,7%

42,5%

3,5%

6,1%

26,6%

3.378.185,00

285.000,00

13.768.000,00

13.483.000,00

159,6%

1,56

ÖÖ

Alle Angaben in € Brutto - Seite 1 von 2

2. Kostenrichtwerte
KG Gesamtbaukosten KG 100-700 Gesamtbaukosten ohne Abbruch, Altlast, Interim Erschließung (mit Abbruch, Altlast) KG 200 Erschließung (ohne Abbruch, Altlast) Bauwerk - Baukonstruktion KG 300 Bauwerk - Technische Anlagen KG 400 Bauwerkskosten KG 300+400 Außenanlagen KG 500 Ausstattung und Kunstwerke KG 600 Baunebenkosten (mit Interim) KG 700 Baunebenkosten (ohne Interim) Bezug Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - Technische Anlagen 1256,99 1148,95 778,92 711,97 201,34184,04 0,00 0,00 pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
pro qm NF in EUR pro qm BGF in EUR pro cbm BRI in EUR pro Nutzeinheit in EUR
3838,74 2378,77 614,88 #DIV/0!
3838,74 2378,77 614,88 #DIV/0!
45,26 28,04 7,25 #DIV/0!
45,26 28,04 7,25 #DIV/0!
1256,99 778,92 201,34 #DIV/0!
1148,95 711,97 184,04 #DIV/0!
2405,93 1490,89 385,38 #DIV/0!
133,09 82,47 21,32 #DIV/0!
233,10 144,45 37,34 #DIV/0!
1021,36 632,91 163,60 #DIV/0!
941,89 583,67 150,87 #DIV/0!
3. Planungsdaten
a. Fläche des Grundstückes Bebaute Grundstücksfläche +Unbebaute Grundstücksfläche %-Anteil an Grundstücks- in qm fläche BGSF 4.196,00 24,8% UGSF + 12.697,00 75,2% GSF = 16.893,00 100,0% "Ist" "Soll" Abweichung in qm in qm in qm 5.165,49 5165,49 + 0,00 0,00 Flächenanteil Flächenanteil Menge/NE Menge/NF (%) Menge/BGF (%) in qm NF = 3.586,59 62,0% #DIV/0! TF + 393,62 11,0% 6,8% #DIV/0! VF + 1.053,28 29,4% 18,2% #DIV/0! NGF = 5.033,49 140,3% 87,0% #DIV/0! KGF + 754,38 21,0% 13,0% #DIV/0! BGF = 5.787,87 161,4% #DIV/0! in cbm BRI/NF (m) BRI/BGF (m) BRI/NE BRI 22.391,24 6,24 3,87 #DIV/0! Bezeichnung NE Anzahl NF/NE (qm) BGF/NE (qm) #DIV/0! #DIV/0! in qm A/BRI Außenhüllfläche - Flächenanteil Menge/BGF (%) Konstruktions -Grundfläche 13% Verkehrsfläch e 18% Nutzfläche 62% technische Funktionsfläc he 7%
=Grundstücksfläche
b. Bauwerk nach Grundflächen zuwendungsfähige Hauptnutzfläche (nach Fördergeber) +nicht förderfähige Flächen
=Nutzfläche
+technische Funktionsfläche +Verkehrsfläche
=Netto-Grundfläche
+Konstruktions-Grundfläche
=Brutto-Grundfläche
c. Bauwerk nach Brutto-Rauminhalt
d. Nutzeinheiten (z.B. Arbeitsplätze, Schülerzahl etc.)
e. Kompaktheit des Gebäudes

4.196,00

12.697,00

16.893,00

24,8%

75,2%

100,0%

Abbildung 67

5.165,49

0,00

5165,49

0,00

3.586,59

393,62

1.053,28

5.033,49

754,38

5.787,87

11,0%

29,4%

140,3%

21,0%

161,4%

62,0%

6,8%

18,2%

87,0%

13,0%

#DIV/0!

#DIV/0! #DIV/0!

#DIV/0!

#DIV/0!

#DIV/0!

Nürnberg, den 25.09.2017 Abteilung Projektleitung Tel.: Hochbauamt H/Kultur Voss 77465

Alle Angaben in € Brutto - Seite 2 von 2

Gemeinschaftshaus Langwasser

Generalsanierung zweiter Bauabschnitt

Großer Saal

Gemeinschaftshaus Langwasser

Generalsanierung zweiter Bauabschnitt

Kleiner Saal

Aussenanlagen

Download ↓