Beschlussvorlage BDR/017/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 25.01.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Ergebnisse des Projekts Digitalisierungscheck
Beschlussvorschlag zur stadtweiten Umsetzung
Anlagen:
Sachverhalt
Anlage 1 – Formvorschriften im Nürnberger Stadtrecht
Anlage 2 – Formvorschriften in innerdienstlichen Vorschriften
Anlage 3 – Entwurf eines Prüfschemas
Sachverhalt (kurz):
Der Einsatz von digitalen Technologien in der Verwaltung ist ein wichtiges Instrument, um Prozesse effizienter gestalten zu können. Dabei geben aber neben gesetzlichen Vorgaben auch zahlreiche städtische Regelungen den Spielraum vor, innerhalb dessen sich die Digitalisierung bewegen muss. Daher besteht die Gefahr, dass einzelne städtische Regelungen hemmend auf die Digitalisierung der Stadtverwaltung wirken, indem sie z.B. formale Anforderungen wie Originalunterschrift vorschreiben, obwohl gesetzliche Vorgaben dies nicht oder nicht mehr erfordern. Diese Problematik hat gerade in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen, da von Seiten der Länder und des Bundes diverse Initiativen vorangetrieben werden, um Formvorschriften im Verwaltungsrecht abzubauen. Dementsprechend müssen historisch gewachsene, aber mittlerweile aus gesetzlicher Sicht unnötig gewordene, Formvorschriften in den städtischen Regelungen vermieden werden. Daher soll – wie schon im Konzept Digitale Stadtverwaltung vorgesehen – ein Digitalisierungscheck (d.h. eine systematische Überprüfung städtischer Regelungen) erfolgen, um nicht bzw. nicht mehr notwendige Formvorschriften in den städtischen Regelungen identifizieren und bereinigen zu können. In diesem Zuge sollen auch die städtischen Regelungen nachvollziehbarer gestaltet werden, indem die Auslegung des Begriffs "schriftlich" vereinheitlicht wird. Um künftig unnötige Formvorschriften in städtischen Regelungen konsequent zu vermeiden, soll zudem ein Prüfschema verankert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Onlinebeantragung und Medienbruchfreiheit von Leistungen verringert den Aufwand für die Antragstellenden und kann daher hinsichtlich Inklusion Potenziale für Chancengleichheit erschließen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
DiP
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt: 1. unter Federführung von DiP und Mitwirkung zu beteiligender Dienststellen und Geschäftsbereiche die städtischen Regelungen auf unnötige Formvorschriften hin zu untersuchen und nach Möglichkeit zu vermeiden, 2. die städtischen Regelungen durch eine eindeutige Abgrenzung der Bedeutung des Wortes „schriftlich“ nachvollziehbarer zu gestalten sowie 3. ein Prüfschema zu implementieren, um künftig unnötige Formvorschriften in städtischen Regelungen auszuschließen.