Beschlussvorlage Stpl/002/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 20.01.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Veränderungssperre Nr. 88 "Campestraße"
für das Flurstück Nr. 107/10, Gemarkung St. Johannis, westlich der Campestraße
Erlass der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung
Sachverhalt (kurz): Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans Nr. 4676 "Campestraße" wird der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.
Anlass des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 4676 "Campestraße" ist der Erhalt durchgrünter Gartenstrukturen mit großkronigem Baumbestand in St. Johannis.
Die Veränderungssperre kann nur auf die Dauer von 2 Jahren in Kraft gesetzt werden. Die Gemeinde kann die Geltungsdauer um ein Jahr und wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein Jahr verlängern. Nach der Beschlussfassung wird die Veränderungssperre im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Veränderungssperre hat keinen Einfluss auf die Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 88 "Campestraße" für das Flurstück Nr. 107/10, Gemarkung St. Johannis, westlich der Campestraße, wie es sich aus dem beiliegenen Plan vom 12.01.2022 ergibt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.