Berichtsvorlage Vpl/080/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.01.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Behindertenparkplätze
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.10.2021
Antrag Freie Wähler (Rathausgruppe Nürnberg) vom 03.10.2021
Anlagen: Ausführlicher Sachverhalt Karte Behindertenparkplätze Sebalder Altstadt Antrag Freie Wähler vom 03.10.2021 Antrag_Behindertenparkplätze_CSU
Bericht:
Die Stadtratsfraktion CSU beantragt einen Bericht über die Entwicklung der Behindertenparkplätze im Stadtgebiet und die Handhabung in der Altstadt bei Ausdehnung der Fußgängerzonen im Bereich Königstraße, Färberstraße/ Brunnengasse und Burgstraße
Die Freien Wähler beantragen einen Bericht, in dem über den für "Behinderte oder eingeschränkte Personen" zur Verfügung stehenden Parkraum berichtet wird und die Frage behandelt wird, ob die "vorhandenen Parkflächen (Kurzzeitparkzonen und Behindertenparkplätze) ausreichend sind, proportional zur Menge der behinderten bzw. bewegungseingeschränkten Nürnberger".
„Behinderte“ im Sinne dieser Vorlage sind allein Menschen, die wegen besonderer Einschränkungen einen entsprechenden Ausweis der Straßenverkehrsbehörde erhalten haben.
Nutzungsberechtigt sind damit schwerbehinderten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die einen blauen Parkausweis für Schwerbehinderte, ausgestellt von der Straßenverkehrsbehörde haben. Orangefarbene Ausweise gewähren Parkerleichterungen, jedoch nicht die Nutzung von gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte. Die "Bayern-Ausweis"-Regelung ist 2019 ausgelaufen, diese Gruppe der Schwerbehinderten erhält seit 2019 blaue Parkausweise, die zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen berechtigen.
Zahlen zu den von der Stadt Nürnberg ausgegebenen Parkerleichterungen
Jahr 2018 2019 2020 2021
Parkerleichterungen 1131 1068 749 715 davon blau 851 994 720 688 orange 68 44 29 27 Bayern 212 30 - -
In der Altstadt bestehen 76 allgemeine Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum (Stand 14.12.2021), damit kommt in der Altstadt auf je 10 Berechtigte etwa ein Stellplatz. Der individuelle Auslastungsgrad dieser Stellplätze ist sehr unterschiedlich, zu ebdenken ist dabei
jedoch, dass Personen, die auf derartige Stellplätze angewiesen sind, in der Regel keine sinnvollen Alternativen haben. Eine vermeintlich großzügige Ausstattung mit solchen Plätzen dient damit der Möglichkeit zu Teilhabe, keinesfalls dem persönlichen Komfort. Insofern sind Hinweise zur Überbelegung einzelner Standorte stets berechtigter Anlass zur Nachjustierung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Behindertenparkplätze dienen Betroffenen als Erleichterung zum Parken im öffentlichen Raum und ermöglichen damit etwas mehr Teilhabe am öffentlichen Leben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: