Ausführlicher Sachverhalt
hier: Antrag der SPD vom 11.06.2021 und
Antrag Linke Liste vom 26.07.2021
Ausgangssituation: Die Straßenplanung der Adolf-Braun-Straße zwischen der Muggenhofer Straße und dem Naturkundehaus, die am 12.04.2018 vom Verkehrsausschuss beschlossen und mittlerweile umgesetzt wurde, ist überwiegend für die Erschließung des ehemaligen VAG-Areals erstellt worden. Die Adolf-Braun-Straße ist eine Hauptverkehrsstraße. Sie hat damit die Funktion, Verkehr aufzunehmen und zu bündeln. Aufgrund der engen Kurve im Bereich des alten Ortskerns von Muggenhof wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Um die Sicherheit für Radfahrende, die bergauf fahren, zu erhöhen, hat man sich zudem entschieden in Richtung Süden, einen Radstreifen zu markieren. In Richtung Norden, also bergab, endet der Radstreifen aufgrund der beengten Platzverhältnisse vor der Kurve.
Allgemeines: Die Unfallsituation an der Adolf-Braun-Straße ist absolut unauffällig und in den letzten 11 Jahren bestand dort keine Unfallhäufungsstelle oder ein Unfallbrennpunkt. Bei dem Unfall dieses Jahr war der Autofahrer alkoholisiert. Daher kann dieser Vorfall nicht als Begründung für eine vorliegende gefährliche Situation herangezogen werden.
Geschwindigkeitskontrollen, die mehrfach pro Jahr durchgeführt werden, haben ergeben, dass die Beanstandungsquote niedrig und eher unterdurchschnittlich ist. Die Geschwindigkeitskontrollen werden weiterhin mehrmals im Jahr erfolgen.
Die Adolf-Braun-Straße ist gemäß Generalverkehrsplan der Stadt Nürnberg eine Hauptverkehrsstraße. Eine Sackgassenregelung würde dieser Funktion zuwiderlaufen. Auch ein Durchfahrtsvervot für LKWs kann aufgrund der Tatsache, dass hier kein Unfallschwerpunkt vorliegt nicht ausgewiesen werden.
Querungsbereich Höhe Naturkundehaus: Der Forderung nach einem signalisierten Überweg kann an dieser Stelle nicht nachgegangen werden. Die für die Investitionen vorhandenen Mittel müssen dringend auf die Sanierung (Ersatz) bestehender Lichtsignalanlagen (LSA) konzentriert werden, weil durch die Abkündigung seitens des Herstellers an über 100 LSA im Stadtgebiet Nürnberg keine Ersatzteilbereitstellung mehr gewährleistet werden kann. Daher begrenzt sich die Auswahl zur Neuerrichtung von LSA besonders restriktiv auf Unfallproblempunkte.
Wegen der eingeschränkten Sichtbeziehungen in diesem Abschnitt zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern ist der Bau einer Fußgängerschutzinsel oder die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nicht vertretbar.
Aufgrund der fehlenden Gefahrenlage ist die Markierung von Warnsymbolen auf der Fahrbahn unzulässig. Die Situation an der genannten Kurve unterscheidet sich deutlich von der Querungsstelle am Pegnitztalradweg. Hier ist durch den Kfz- und Radverkehr in Nord-Süd- Richtung eine erhöhte Aufmerksamkeit auf dem hoch frequentierten querenden Radweg erforderlich.
Verbesserungen für Radfahrende und Zufußgehende entlang der Adolf-Braun-Straße: Um die Situation für zu Fußgehende zu verbessern, besteht die Möglichkeit zwischen der Einfahrt zum Grundstück der Naturfreunde und der nördlich gelegenen Parkplatzeinfahrt einen Gehweg an der östlichen Straßenseite zu bauen und die Lücke im Gehwegangebot zu schließen. Damit kann an der bestehenden Insel, die ca. 100 m nördlich des Naturfreundehauses liegt, die Adolf-Braun-Straße überquert werden. Ein Queren im Kurvenbereich ist damit
nicht nötig und kann wegen der nicht ausreichenden Sichtbeziehungen nicht ermöglicht werden. Für die Umsetzung der Maßnahme muss allerdings ein detaillierter Straßenplan, mit einem Eingriff in die Böschung und evtl. dem Bau einer Stützwand ausgearbeitet und die Planung dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt werden.
Eine Verlängerung des Radstreifens Richtung Norden über den Kurvenbereich hinaus ist nur mit einem Eingriff in das Grundstück des anliegenden Naturkundehauses möglich. Nachdem im Bereich der S-Kurve Tempo 30 angeordnet ist, Radfahrende bergab fahren und diese in der Regel bei Tempo 30 keine Radstreifen oder Radwege erhalten, sondern mit dem Verkehr mitfließen, ist aus Sicht der Verwaltung ein Eingriff in das Grundstück nicht verhältnismäßig und damit nicht zu rechtfertigen.
Ein alternatives Angebot mit einer Wegeführung hinter dem Naturkundehaus muss geprüft werden. Aufgrund der Topographie und schwieriger Geländeformationen muss die Möglichkeit mittels einer Planung im Detail begutachtet werden. Ein Zeitplan für die Maßnahme kann aktuell noch nicht aufgestellt werden, da sehr viele weitere Projekte anstehen.
Fazit: Die Verwaltung erstellt einen Straßenplan für die Errichtung eines Gehweges auf der Ostseite der Adolf-Braun-Straße zwischen dem Naturkundehaus und der bestehenden Fußgängerschutzinsel in Höhe der Ausfahrt Klärwerk und legt diesen dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vor. Damit besteht auch für Zufußgehende, die Richtung Wiesengrund unterwegs sind und zum Naturkundehaus möchten ein sicheres Angebot. Das zu erwartende höhere Aufkommen Zufußgehender im Zusammenhang mit der Eröffnung der Surferwelle kann damit abgewickelt werden.
Die Verlängerung des Radstreifens Richtung Norden ist nicht umsetzbar. Eine Alternativplanung für die Wegeführung hinter dem Naturkundehaus wird so bald wie möglich geprüft. Über das Ergebnis wird dem Verkehrsausschuss berichtet, sobald der Vorgang abgeschlossen ist.