Beschlussvorlage Vpl/079/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.01.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Julius-Loßmann-Straße - Verbreiterung Radstreifen von Finkenbrunn bis Saarbrückener
Straße
Anlagen: Julius-Loßmann-Straße Plan Nr. 2_2351_2_1_01_06_21 Julius-Loßmann-Straße Plan Nr. 2_2351_2_2_01_06_21 Julius-Loßmann-Straße Plan Nr. 2_2351_2_3_01_06_21 Julius-Loßmann-Straße- Plan Nr. 2_2351_2_4_01_06_21 Julius-Loßmann-Straße Plan Nr. 2_2351_2_5_01_06_21
Sachverhalt (kurz):
Sowohl in der Julius-Loßmann-Straße als auch in der Trierer Straße existieren bereits schmale Radfahrstreifen. Diese sind aufgrund von fehlenden Sicherheitsabständen zu parkenden Fahrzeugen allerdings deutlich zu schmal.
Da beide Abschnitte Teil der Radvorrangroute von der Kettelersiedlung (Münchener Straße) nach Steinbühl (Fahrradstraße Humboldtstraße) sind, soll im März 2022 ein Teilstück der Julius- Loßmann-Straße gemäß des Mobilitätsbeschlusses der Stadt Nürnberg und vergleichbar mit der umgesetzten Maßnahme in der Pillenreuther Straße ummarkiert werden. Bei dem betroffenen Teilabschnitt handelt es sich um den südlichen Abschnitt der Julius-Loßmann-Straße zwischen Finkenbrunn und der Saarbrückener Straße mit einer Länge von ca.1,1 km. In Abhängigkeit einer verbleibenden Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr von durchgängig 4 m wird der Radfahrstreifen in einer neuen Breite von ca. 2,4 m - 3 m rot eingefärbt.
Die weiteren Teilabschnitte können aufgrund mehrerer Kanalbaumaßnahmen von SUN erst in einem 2. Bauabschnitt realisiert werden. SUN plant unter anderem im weiteren Verlauf der südlichen Trierer Straße (bis Königshammer Straße) ab 2025 eine offene Kanalsanierung. Um bauliche Synergieeffekte auszunutzen sollen die weiteren Abschnitte der Radfahrstreifen erst im Anschluss an die Kanalsanierungen gemäß des Mobilitätsbeschlusses der Stadt Nürnberg verbreitert werden.
Die Gesamtkosten für den Teilabschnitt des südlichen Abschnitts der Julius-Loßmann-Straße zwischen Finkenbrunn und der Saarbrückener Straße, inklusive einer erforderlichen Deckensanierung, belaufen sich auf auf ca. 550.000 Euro, wovon ca. 400.000 Euro aus dem Radwegeetat finanziert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 550.000 € Folgekosten 20.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 400.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 150.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
400.000 Euro aus dem Radwegeetat 150.000 Euro aus dem Bezirksbudget
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
:
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne Julius-Loßmann-Straße, Vpl-Nr. 2.2351.2.1 bis 5 vom 01.06.2021 mit letzter Änderung vom 15.12.21.