Beschlussvorlage Vpl/066/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.01.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Ostendstraße BA II, Bereich zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße - Tektur zu den
Planfeststellungsunterlagen
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.06.2020
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.06.2021 Entscheidungsvorlage Ostendstraße BA II - aktueller Plan 11.01.2022 Visualisierung, Blick stadteinwärts
Sachverhalt (kurz):
Nachdem es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwendungen von Privatleuten, Verbänden und Anliegern zur ausgelegten Planung gab, wurde diese überarbeitet. Ein Teil der Einwendungen konnten berücksichtigt werden. Der begehrte Beschluss dient als Grundlage für die Anpassung der gesamten Planfeststellungsunterlagen für die Staatsstraße. Im Anschluss erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. In einem Erörterungstermin wird die Planung mit den Einwendenden diskutiert. Dann wird die Regierung von Mittelfranken abwägen und die Planung - ggf. mit Auflagen - genehmigen. Damit würde Baurecht für die Stadt Nürnberg bestehen.
In der Entscheidungsvorlage werden die Planänderungen ausführlich beschrieben. Die Leistungsfähigkeit wurde umfassend geprüft. Die Vorgaben aus dem Mobilitätsbeschluss wurden berücksichtigt.
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird ebenfalls in der Entscheidungsvorlage behandelt.
Am 21.10.2021 fand eine Onlineveranstaltung statt, bei der die Planung ausführlich vorgestellt und Fragen dazu beantwortet wurden. An der Veranstaltung, die aufgrund der Pandemie online stattfand, nahmen im Mittel ca. 180 Personen teil. Über die Veranstaltung wird in der Sachverhaltsdarstellung detailliert berichtet. Zudem fand am 25.11.2021 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bürgervereins sowie Vertretern des Gewerbes der südlich angrenzenden Grundstücke statt. Schwerpunkt war eine detaillierte Erläuterung der Leistungsfähigkeitsberechnung durch einen Fachingenieur des Verkehrsplanungsamtes. Die Grundfrage nach der Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr konnte hinreichend beantwortet werden. Individuelle Bedenken an einzelnen Stellen bestehen fort. Im Nachgang erfolgte noch eine Modifikation der Planung, um den Eingriff in den Privatgrund der südlich angrenzenden Gewerbegrundstücke zu minimieren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 11.500.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Bislang unter der MIP-Nr. 701 mit Gesamtkosten von 2,93 Mio EUR enthalten. MIP-Fortschreibung erforderlich. Die VAG beteiligt sich an den Kosten und es werden Zuschüsse erwartet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserungen für schwache Verkehrsteilnehmer, Herstellung Barrierefreiheit im ÖPNV.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VAG
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Ostendstraße im Bereich zwischen der Cheruskerstraße und der Lechnerstraße Vpl-Nr. 2.1873.2.13 vom 25.02.2021 und beauftragt die Verwaltung, das laufende Planfeststellungsverfahren mit der neuen Planung fortzusetzen.