Entscheidungsvorlage
Konzept „gemeinsam.Brücken.bauen“
Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat alle staatlichen Schulen und privaten Förderschulen in Bayern per KMS vom 12.05.2021 über das geplante Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile für Schülerinnen und Schüler informiert. Als Ziel gesetzt wurde eine Durchführung des Programmes in drei Phasen:
1. Phase: in der Zeit nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien 2. Phase: Sommerferien 3. Phase: Schuljahr 2021/2022
Das Programm setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: Maßnahmen zur individuellen Förderung im Regelunterricht, Brückenkurse, die außerhalb des Regelunterrichts angeboten werden, Tutorenprogramme sowie Ferienkurse. Durch das KMS vom 12.05.2021 wurde im Bereich Realschulen und Gymnasien ausschließlich für staatliche Schulen eine Förderung der ersten beiden Phasen in Form von Lehrerwochenstunden und Tutorenbudgets gemäß Schülerzahl pro Schule in Aussicht gestellt.
Städtischer Finanzierungsrahmen für Phasen 1 und 2
Im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 17.06.2021 wurde auf Basis der von den beiden Schulämtern SchA (Amt für allgemeinbildende Schulen) und SchB (Amt für beruflichen Schulen) dargelegten Berechnungen der zu erwartenden Kosten für Phase 1 und 2 ein analoges Vorgehen in Anlehnung an die staatlichen Vorgaben für die kommunalen beruflichen Schulen, Realschulen und Gymnasien beschlossen, sodass hier die Schulen bei einem Verfügungsrahmen von bis zu 200.000 Euro insgesamt für die verbleibenden Schulwochen des Schuljahres 2020/21 und die Sommerferien 2021 in die Planung gehen konnten.
Städtische Umsetzung der Phasen 1 und 2
Die Anlage 1 zeigt weitere Details hierzu auf.
Amt für Allgemeinbildende Schulen
Zum Großteil wurden die zur Verfügung gestellten Stunden für Phase 1 an den Realschulen und Gymnasien für individuelle Fördermaßnahmen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache bzw. für Tandemunterricht und Repetitorien verwendet. Phase 2 als sogenannte „Sommerschule“ wurde von den einzelnen Schulen bedarfs- und passgenau und um das Angebot zu erweitern zum Teil synergetisch konzipiert. Neben den Kernfächern fanden auch Angebote in den Bereichen Sport, Kunst, soziales Training oder Teambildung statt, wie zum Beispiel Schwimmkurse, Yogakurse, Kurse zur Resilienz, Aktionen zum sozialen Lernen.
Amt für Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen setzten in der Phase 1 erste Aufholkurse für das Nachholen fachpraktischer Lerninhalte im Juli 2021 an, genannt seien hier u. a. Prüfungsvorbereitungskurse der B1/Meisterschule SHK für die Bereiche Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie fachpraktische Förderkurse an der Berufsfachschule für MTLA in den Labors. Beispielsweise organisierte die Wirtschaftsschule Nürnberg während der Sommerferien für ihre Schülerinnen und Schüler ein Ferienprogramm zur Stärkung der Schulgemeinschaft und des sozialen Miteinanders: Vielfältige Freizeitaktivitäten der Klassen standen in der ersten und letzten Ferienwoche auf dem Programm: So z. B. gemeinsames Kochen, Trampolinspringen, Besuch eines Hochseilgartens, die auch auf den Abbau von Lernrückständen abzielten, z. B. mit English Communication-Kursen oder gemeinsamem Forschen. Für die Berufsfachschüler/-innen der BFS Fertigungstechnik der B2 wurde ein Intensivierungskurs „Praktisches Arbeiten in der Metallwerkstatt“ angeboten, an der B13 Sommerkurs in BWR und Mathematik.
Staatliche Förderung für kommunale Schulen für Phasen 2 und 3
Darüber hinaus wurden mit kultusministeriellem Schreiben vom 30.07.2021 auch Träger der kommunalen sowie staatlich anerkannten und genehmigten Schulen in Bayern in das Förderprogramm einbezogen. Zur Einrichtung zusätzlicher Fördermaßnahmen stellt der Freistaat den kommunalen Schulen und staatlich anerkannten und genehmigten Ersatzschulen für das Schuljahr 2021/22 zusätzliche Mittel zur Verfügung, die gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ (gBb-R) zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen bewilligt werden. Der Stadt Nürnberg wurden im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 1.095.750 Euro1 zur Verfügung gestellt. Gemäß Nr. 7 Satz 1 der gBb-R werden Ausgaben für Fördermaßnahmen, die im Zeitraum vom 01. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2022 (Phase 2 und 3) durchgeführt werden, gefördert. Die finanziellen Ressourcen reichen für die Deckung der Personalkosten aus. Nicht gefördert werden Sachkosten, die insbesondere im Ferienprogramm z. B. für Eintrittsgelder oder Materialkosten anfielen. Ebenso nicht staatlich finanziert werden Honorare. Bei den Personalkosten sind die Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaats Bayern zu beachten.2
Die Verwaltung bereitet hier bereits die Kostenberechnung für die sehr aufwändige Verwendungsnachweisführung vor.
Eine Übertragung eines Teilbetrags des laut Anlage 2 zur Förderrichtlinie gBb-R für das Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung stehenden Höchstbetrags der Förderung in das Schuljahr 2022/2023 ist ausgeschlossen. Es ist seitens des Freistaates beabsichtigt, auch für das Schuljahr 2022/2023 im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ Mittel für zusätzliche Fördermaßnahmen an kommunalen, staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen bereitzustellen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen und die Träger der Schulen hierüber voraussichtlich im Frühjahr 2022 informieren.
Umsetzung der Phase 2
Erfahrungen des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg
In der ersten Ferienwoche hat das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg Verträge über 3.229 Stunden und in der letzten Ferienwoche über 779 Stunden für „gemeinsam.Brücken.bauen“ abgeschlossen.
Im Allgemeinen wurden die Kurse gut besucht und mit großer Motivation angenommen. Die Kinder konnten gut ins neue Schuljahr starten und bereits Lücken schließen. Im Vergleich zum Schulalltag war die Atmosphäre ungezwungener und mehr Konzentration möglich. Teilweise gab es Raumprobleme (Grundreinigung, Umbaumaßnahmen), sodass Kurse in der Turnhalle oder im Hort stattfinden mussten. Trotz Anmeldung gab es auch viele Ausfälle durch eine kurzfristige Urlaubsplanung. Die weitere, auch langfristige Unterstützung wird von den Schulen sehr gewünscht.
„Gelder des Bundes“
Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer in den Jahren 2021 und 2022 um zusammengenommen 1.290 Millionen Euro verringert und der Anteil der Länder um denselben Betrag erhöht. Durch die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zu dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sagten die Länder zu, die Mittel aus der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für die in der Vereinbarung genannten Zwecke
1 vgl. dazu https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7362/umsetzung-an-den-kommunalen-schulen-sowiean-den-privaten-ersatzschulen.html: Umsetzung an den kommunalen Schulen sowie an den privaten Ersatzschulen (bayern.de), Stand 04.11.2021 2 vgl. dazu https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7362/umsetzung-an-den-kommunalen-schulen-sowiean-den-privaten-ersatzschulen.html: Umsetzung an den kommunalen Schulen sowie an den privaten Ersatzschulen (bayern.de), Stand 04.11.2021
einzusetzen und sich zusätzlich mit eigenen Mitteln zu beteiligen. Mit dem Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ setzt der Freistaat Bayern den Teilbereich „Lernrückstände abbauen“ aus dem Aktionsprogramm des Bundes um. Die Träger der kommunalen Schulen sowie der privaten Ersatzschulen können nach den Maßgaben der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2021/2022 (gBb-R)“ finanziell unterstützt werden, um Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler einzurichten. Bei der finanziellen Unterstützung der kommunalen Schulträger handelt es sich ausschließlich um Zuwendungen des Freistaates Bayern.
Städtische Umsetzung der Phase 3 aktuell bis Juli 2022
Die beiden Schulämter haben analog zum Vorgehen des Freistaates für die kommunalen Schulen auf Basis der Schülerzahlen für jede einzelne Schule die zuzuweisenden Mittel für Phase 3 im Schuljahr 2021/22 berechnet und diese den Schulen für die Personalplanung analog zu den staatlichen Vorgaben an die Hand gegeben.
Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA)
Die städtischen allgemeinbildenden Schulen reichten ihre Förderkonzepte mit den bereits gestarteten bzw. geplanten Kursen bis zum 08.10.2021 bei SchA ein. Kleinere Ergänzungen bzw. Änderungen können sich noch ergeben. Einen Schwerpunkt der Förder- und Unterstützungsmaßnahmen der Phase 3 bilden Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere in Klassenstufen, in denen Schullaufbahnentscheidungen bevorstehen.
| Stunden- und Tutoreneinsatzplanung in Phase 3 - Allgemeinbildende Schulen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schule | Eigene Lehrkräfte der Schule (LWS) | Unterstützungslehrkräfte (LWS) | Anzahl der eingesetzten Tutorinnen und Tutoren | |||
| Labenwolf-Gymnasium | 12 | |||||
| Sigena-Gymnasium | 2 | 15 | ||||
| 14 | 20 | |||||
| Johannes-Scharrer-Gymnasium | ||||||
| 20 | ||||||
| Bertolt-Brecht-Schule | ||||||
| 16 | ||||||
| Peter-Vischer-Schule | ||||||
| 21 | 33 | |||||
| Veit-Stoß-Realschule | ||||||
| 9 | ||||||
| Adam-Kraft-Realschule | ||||||
| 2,5 | 20 | |||||
| Herrmann-Kesten-Kolleg | ||||||
| gesamt | 16,5 | 95 | 73 |
Amt für Berufliche Schulen (SchB)
Die städtischen beruflichen Schulen reichten ihre Förderkonzepte mit den bereits gestarteten bzw. geplanten Kursen bis zum 29.10.2021 bei SchB ein. Kleinere Ergänzungen bzw. Änderungen können sich noch ergeben. Einen Schwerpunkt der Förder- und Unterstützungsmaßnahmen der Phase 3 bilden die Vorbereitungskurse für die Prüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Tutorenprogramme i. S. v. „Schüler/-innen helfen Schülern/-innen“.
| Stunden- und Tutoreneinsatz in Phase 3 - Berufliche Schulen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Direktorat | Eigene Lehrkräfte der Schule (Lehrerstunden) | Unterstützungslehrkräfte (Lehrerstunden) | Anzahl der Tutoren | in den Monaten … | ||
| B1 | 0 | 880 | 23 | Dez - Jul | ||
| B2 | 0 | 0 | 0 | |||
| B6 | 278 | 20 | 4 | Nov - Apr | ||
| B7 | 52 | 140 | 0 | |||
| B8 | 80 | 0 | 0 | |||
| B9 | 33 | 0 | 3 | Okt - Jul | ||
| B10 | 58 | 378 | 0 | |||
| B11 | 0 | 0 | 48 | Nov/Jan - Jul | ||
| B12 | 88 | 116 | 4 | Nov - Jul | ||
| B13 | 0 | 0 | 30 | Nov - Mai | ||
| B14 | 132 | 88 | 3 | Okt - Jun | ||
| gesamt | 721 (entspricht 19,38 | 1602 (entspricht 43,06 | 115 | |||
| Lehrerjahreswochenstunden) | Lehrerjahreswochenstunden) |
Das Konzept „gemeinsam.Brücken.bauen“ zielt auf der einen Seite auf Lernförderung durch Brückenkurse, Gruppenteilungen, Binnendifferenzierung, regelmäßiges Feedback und Ferienkurse ab. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Förderung der Sozialkompetenzen im Unterricht, im Ganztag und bei schulischen Veranstaltungen. Hier sollen die an den Schulen tätigen Expertinnen und Experten (z. B. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, Stufenbetreuerinnen und -betreuer, Fachkräfte für soziale Arbeit usw.) dazu z. B. bei der Gestaltung schulinterner Lehrerfortbildungen, in denen wesentliche Impulse für die konkrete Arbeit vor Ort gesetzt werden können, einbezogen werden.
Staatliche (Teil-)Förderung für kommunale Schulen für Phasen 2 und 3 – Ausschluss
der Tutoren/-innen-Einsätze an den kommunalen Schulen
An den städtischen Schulen werden seit Einführung dieser Unterstützungsmaßnahmen bis zum Schuljahresende 2021/22, analog zu jenen des Freistaats Bayern, Tutoreninnen und Tutoren zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Lernrückständen eingesetzt. Von Seiten des Landesamtes für Schule erhielt die Stadt Nürnberg mit Schreiben vom 29.10.2021 die Auskunft, dass gemäß dem Rahmenkonzept zu „gemeinsam.Brücken.bauen“ für den Bereich der kommunalen Schulen3 sowie der privaten Ersatzschulen ein Tutorenprogramm von Seiten des Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht vorgesehen sei. Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich tätige Tutorinnen und Tutoren ausgezahlt werden würden, zählten damit nicht zu den im Sinne der Förderrichtlinie gBb-R zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Auszahlung von Aufwandsentschädigungen für den ehrenamtlichen Einsatz als Tutorin bzw. Tutor an Schülerinnen und Schüler der kommunalen oder privaten Schulen über das Landesamt für Schule sei ebenso nicht vorgesehen. Um für die kommunalen Schulen eine Gleichstellung mit den staatlichen Schulen im Hinblick auch auf die Finanzierung des Tutoreneinsatzes und damit Sicherstellung des pädagogisch sehr wichtigen
3 vgl. dazu E-Mail des Landesamtes für Schule vom 29.10.2021 an das Amt für Berufliche Schulen in Nürnberg, KMS vom 12.05.2021 – AZ IV.10-BS4403.2/9/1 mit Anlage Rahmenkonzept zum Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ sowie KMS vom 30.07.2021, AZ IV.10 – BS4403.2/104/14 mit Anlage 1 Rahmenkonzept „gemeinsam.Brücken.bauen“ für den Bereich der kommunalen sowie der privaten Ersatzschulen
Bausteins des Tutorenprogramms „Schüler helfen Schüler“ zu erreichen, ist im November ein Schreiben von Herrn OBM und Frau Ref. IV an das StMUK und das StMFH gerichtet worden.
Städtischer Umgang im Sinne von Finanzierung mit Tutoren/-inneneinsätzen an kommunalen
Schulen
Die Verwaltung bittet auf Grund der pädagogischen Wichtigkeit von schülerseitigen und schülerbezogenen Unterstützungsmaßnahmen, die Beschlusslage des Schulausschusses im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 17.06.2021 im Rahmen der Gesamtdeckung von 200.000 Euro für Tutoreneinsätze an kommunalen Schulen für Phase 3 zu öffnen. Im Rahmen der stadtseitig zu finanzierenden Phase 1 sind Kosten in Höhe von insgesamt 5.500 Euro angefallen. Die Zurechnung des städtischen Tutorenprogramms für Phase 2 beträgt bei maximaler Inanspruchnahme (Kosten werden bis Mitte Dezember 2021 durch die städtische Personalabrechnung scharf gestellt) ausgehend von maximal möglichen Aufwandsentschädigungen beim Amt für Allgemeinbildende Schulen bis zu 4.620 Euro (33 Tutoren * 70 Euro / Monat * 2 Monate) und beim Amt für Berufliche Schulen bis zu 560 Euro (4 Tutoren * 70 Euro / Monat * 2 Monate). Für die laufende Phase 3 werden bei voller Umsetzung beim Amt für Allgemeinbildende Schulen bis zu 51.100 Euro (73 Tutoren * 70 Euro / Monat * 10 Monate) und beim Amt für Berufliche Schulen bis zu 46.200 Euro (66 Tutoren * 70 Euro / Monat * 10 Monate) erwartet. Somit würden im Rahmen der insgesamt bereit gestellten städtischen 200.000 Euro zur Verfügung gestellten Mittel bis zu 118.140 Euro bis zum Schuljahresende 2021/2022 abgeflossen sein.
Fazit
Die Schulen in Nürnberg setzen im Schuljahr 2021/2022 jeweils für ihre Schülerinnen und Schüler passgenaue Förderkonzepte im Rahmen von gemeinsam.Brücken.bauen um. Dabei nutzen sie die drei Säulen Einsatz von eigenen Lehrkräften, von Unterstützungslehrkräften und von Schülertutorinnen sowie -tutoren für ihre Schülerinnen und Schüler sehr zielgerichtet. Eine staatliche Förderung sowie Ergänzung durch städtische Mittel zur Sicherstellung der Aufwandsentschädigungen der Schülertutoren ermöglicht einen Gleichklang für die Schülerinnen und Schüler an allen öffentlichen Schulen im Stadtgebiet.