Haushaltssperre

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Sachverhalt

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Sachverhalt

Bericht über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulbereich

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Bayern wurden seitens des Kultusministeriums ab Anfang/Mitte November 2021 strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus angeordnet. Dies betrifft beispielsweise die Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und auf allen Begegnungsflächen, auch während des Unterrichts, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung. Parallel wurde der Rahmenhygieneplan aktualisiert, welcher neben der Maskenpflicht auch die Durchführung des Unterrichts unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes oder weitere grundlegende Hygienemaßnahmen regelt.1 Die Stadt Nürnberg setzt weiterhin zahlreiche Maßnahmen um, damit der Schulbetrieb sicher aufrecht erhalten werden kann. Im Folgenden wird auch auf die Corona-bedingten Auswirkungen auf den traditionellen Lichterzug, die Belegungssituation im Haus der Athleten sowie auf den digital gestützten Distanzunterricht an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2021/22 eingegangen. Ausstattung der Nürnberger Schulen mit Raumluftreinigungsgeräten Wie bereits in den vorherigen Schulausschüssen regelmäßig berichtet setzt die Stadt Nürnberg ihre Anstrengungen für einen sicheren Schulbetrieb fort. Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.07.2021 wurde festgelegt, dass die Klassenzimmer der Schülerinnen und Schüler der 1. und 4. Jahrgangsstufe der Grund- und Förderschulen sowie der 5. und 6. Jahrgangsstufe der weiterführenden Schulen mit Raumluftreinigungsgeräten ausgestattet werden. Zusätzlich zu den bereits im Frühjahr 2021 angeschafften 300 Raumluftreinigungsgeräten wurden mittels des Förderprogramms des Freistaats weitere 1.200 Stück bestellt. Mitte November konnte erfreulicherweise das letzte bestellte Gerät aufgestellt werden konnte. Gerade die der Stadt Nürnberg anvertrauten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Impfempfehlung der STIKO haben, werden durch die Anschaffung im Besonderen berücksichtigt.

Abbildung 1

Abbildung 1 Klassenzimmer der Astrid-Lindgren-Grundschule

1 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7061/aktualisierter-rahmen-hygieneplan-fuerbayerische-schulen.html (zuletzt aufgerufen am 22.11.2021)

Abbildung 2

Abbildung 2 Turnhalle der Georg-Ledebour-Grundschule

Lichterzug 2021 Am Donnerstag, 09. Dezember 2021, jährte sich der 73. Lichterzug der Nürnberger Schulkinder. Der Lichterzug gehört in Nürnberg mittlerweile ebenso zu Weihnachten, wie der Christkindlesmarkt und die Lebkuchen. Der Ursprung des Lichterzugs wurde vor mehr als 70 Jahren in der Nürnberger Stadtchronik festgehalten und liegt in einer sehr dunklen Zeit unserer Stadtgeschichte. Im Jahr 1948 – nur drei Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges - lag Nürnberg bekanntermaßen noch zu großen Teilen in Schutt und Asche. In diese für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger schwere und düstere Zeit, setzten die Nürnberger Schulkinder nun mit dem ersten Lichterzug im Jahr 1948 ein Zeichen des Lichtes und der Hoffnung. In Absprache des Schulreferats und des Amts für Allgemeinbildende Schulen mit dem Gesundheitsamt konnten auch in diesem Jahr zum zweiten Mal die Kinder leider Coronabedingt nicht in einem Zug teilnehmen. Dennoch verständigte man sich darauf, die Tradition aufrecht zu halten und zumindest eine alternative Darstellung Corona-bedingt digital den Kindern und Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu ermöglichen. So soll auch in diesen insbesondere für die Kinder schwierigen Zeiten dieser Teil gelebter Stadtgeschichte Nürnbergs erhalten bleiben und das Symbol des Lichtes weiterhin strahlen. Auswirkungen auf das Haus der Athleten Derzeit sind alle Bewohnerzimmer im Haus der Athleten aufgrund der Pandemie weiterhin ausschließlich nur als Einzelzimmer belegt. Mit dem städtischen Gesundheitsamt finden anlässlich von Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mindestens aber monatlich, Abstimmungsrunden zur Wiedereinführung von Doppelzimmern statt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Fälle (an Schulen), der roten Ampel, der erweiterten Maskenpflicht an Schulen, dem Katastrophenfall in Bayern sowie der Tatsache, dass sich nun auch Eltern anstecken und auf den Intensivstationen liegen, ist derzeit keine Öffnung für eine Doppelbelegung möglich. Das Amt für Allgemeinbildenden Schulen hält angesichts der Interessen und Notwendigkeiten aus dem Leistungssportbereich zukünftig auch weiterhin regelmäßige Rücksprachen mit dem Gesundheitsamt (ggf. Behandlung dann im Schulausschuss vom 11.02.22 / Öffnung Doppelzimmerbelegung zweite Schuljahreshälfte).

Digital gestützter Distanzunterricht an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2021/22 Im Schuljahr 2020/21 sammelten die Schulen viel Erfahrung mit digital gestütztem Distanzunterricht (DU). Dank der Ausstattung der Schulen mit Microsoft 365 war es den Klassen möglich, insbesondere den Theorieunterricht nach Stundenplan in Distanz durchzuführen. Die dabei erworbenen Kompetenzen sollen im Schuljahr 2021/22 vor allem methodisch-didaktisch weiterentwickelt werden. Digitales Lernen wird die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte unabhängig von der Corona-Pandemie dauerhaft begleiten. Für die beruflichen Schulen gilt es diese Veränderungen und neuen Anforderungen an die Lebens- und Arbeitswelt aufzunehmen und zu vervollkommnen, um für die Zukunft sicher aufgestellt zu sein. Digital gestützte Methoden, Materialien und Arbeitsweisen, die sich im Distanzunterricht bewährten, sollen deshalb auch im Präsenzunterricht systematisiert und etabliert werden. Der Stellenwert des Präsenzunterrichts bleibt dabei unberührt. In einer zweijährigen Projektphase soll der digital gestützte Distanzunterricht professionalisiert werden. Dazu wurden mit der Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und insbesondere durch die Ergänzungen in den Schulordnungen für die beruflichen Schularten die Grundlagen geschaffen. Die Planung und Umsetzung des Distanzunterrichts zielt dabei auf seinen methodisch-didaktischen Mehrwert ab. Zur Erprobung neuer didaktischer Konzepte können Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien eigenverantwortlich bis zu 5 % des Pflichtunterrichts je Fach und Klasse anbieten. Die Angebote sollen in Klassen, die für digital gestützten Distanzunterricht in Frage kommen, auf alle geeigneten Fächer gleichmäßig verteilt werden. Mit einem Kurzkonzept zeigen die Schulen den geplanten Distanzunterricht der Schulaufsichtsbehörde vorab an. Übersteigt der zeitliche Anteil den Umfang von 5 % (bis max. 10 %), dann ist eine schulaufsichtliche Genehmigung vorab einzuholen. Ebenso soll das Einvernehmen der Lehrerkonferenz und – soweit eingerichtet – des Schulforums hergestellt werden. Wirtschaftsschulen, Fach- und Berufsoberschulen dienen die o. g. Grenzen als Orientierung. Auch wird Distanzunterricht vorab der Schulaufsichtsbehörde angezeigt, die Lehrerkonferenz und das Schulforum vorher gehört und möglichst das Einvernehmen hergestellt. Wahlunterricht, Zusatzprogramme und Unterricht an der Berufsschule Plus können digital gestützten Distanzunterricht sogar ohne Anzeige bei der Schulaufsichtsbehörde planen und umsetzten. Auch hier wünscht die unmittelbare Schulaufsicht die Vorlage der Konzepte als Kurzbeschreibungen einen Monat vor Beginn des DU. Mehrere Direktorate legten der Schulaufsicht zu Beginn des Schuljahres ihre Konzepte vor und sind aktuell bereits in der Erprobung. Als Beispiele seien genannt:

 B7: Digital gestützter Distanzunterricht wird erprobt im 3. Weiterbildungsjahr der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anerkennungsjahr für künftige Betriebswirte/-innen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement). Da die Praktikumsstellen oft sehr weit von Nürnberg entfernt liegen, werden fünf von insgesamt 8 Seminartagen als Distanzunterricht durchgeführt.  B10: An der BFS-Kinderpflege wurde im Oktober zum Kennenlernen grundlegender Funktionen der Lernplattformen in den Eingangsklassen sowie zur Wiederholung und Vertiefung erworbener digitaler Kompetenzen in den aufsteigenden Klassen eine Woche komplett im Distanzunterricht gelernt.  B11: In den Fachklassen für Bauzeichner (10. Jahrgangsstufe) ist im Schuljahr 2021/22 eine digitale Projektwoche vorgesehen. Auch das Lehrkräfteteam der Meisterschule für Maler und Lackierer hat ein Konzept für den DU für den Vorbereitungskurs entwickelt

und zur Genehmigung eingereicht. Jeweils acht Unterrichtsstunden sollen in insgesamt 20 Unterrichtswochen als DU durchgeführt werden.  B13 (BON): An fünf festgelegten Tagen im Schuljahr wird statt Präsenz-Unterricht Online-Unterricht nach Stundenplan durchgeführt. Es dient dem Erlernen und Festigen digitaler Kompetenzen. An einem Tag vor Weihnachten wird der Klassenverband aufgelöst und den SuS im Rahmen des Fachreferats die Grundlagen des fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt. Zusätzlich erproben die Klassen der Fachrichtung Technik die Nutzung der kostenlosen Zeichensoftware Autodesk Inventor im fachpraktischen Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Programm auf den eigenen Endgeräten und können unabhängig von der Praktikumszeit zuhause arbeiten. Das Programm dient zur Vorbereitung für den Einsatz an der Hochschule und im Arbeitsleben. Im Schuljahr 2021/22 erproben berufliche Schulen auf der Basis für sie passgenau entwickelter Konzepte digital gestützten Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht, um ihre digitalen Kompetenzen weiter zu entwickeln.

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