Sitzungsunterlagen
Sitzung des Schulausschusses
17.12.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Bericht über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den 4 Schulbereich Bericht Ref.IV/045/2021 4 Sachverhalt Ref.IV/045/2021 7 TOP Ö 2 Umsetzung des bayerischen Förderprogramms "gemeinsam Brücken bauen" an 11 den kommunalen Schulen Sitzungsvorlage Ref.IV/046/2021 11 Antrag_Corona-Schulzeit_Grüne Ref.IV/046/2021 15 Entscheidungsvorlage Ref.IV/046/2021 17 Anlage 1_Stundenübersicht Ref.IV/046/2021 22 Anlage 2_Zusammenfassung des Projektes "Gemeinsam Brücken bauen" durch das 24 Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg Ref.IV/046/2021 TOP Ö 3 Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen im 25 Schuljahr 2021/22 Bericht Ref.IV/047/2021 25 Sachverhalt Ref.IV/047/2021 29
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Schulausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 17.12.2021, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bericht über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie Bericht
auf den Schulbereich Ref.IV/045/2021
Trinkl, Cornelia
2. Umsetzung des bayerischen Förderprogramms Beschluss
"gemeinsam.Brücken.bauen" an den kommunalen Schulen Ref.IV/046/2021
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom
30.09.2021
Haub, Tommy
3. Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Bericht
Schulen im Schuljahr 2021/22 Ref.IV/047/2021
Trinkl, Cornelia
4. Inklusionsbericht Bericht
Trinkl, Cornelia (Unterlagen werden nachgereicht)
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.10.2021,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulbereich
Sachverhalt kurz:
Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Regelungen bezüglich des Schulbetriebs in Nürnberg. Weiterhin wird auf den Ausstattungsstand der Nürnberger Schulen mit Raumluftreinigungsgeräten, die Umsetzung des traditionellen Lichterzugs 2021 sowie die Auswirkungen auf die Bettenbelegung im Haus der Athleten eingegangen. Durch eine Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und den Ergänzungen der Schulordnungen für die beruflichen Schularten wurde die Grundlage geschaffen, um in einer zweijährigen Projektphase den digital gestützten Distanzunterricht zu professionalisieren. Im vorliegenden Bericht wird auf die Konzepte mehrerer Nürnberger beruflichen Schulen, welche bereits in der Erprobung sind, eingegangen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf den Lebensbereich aller Schülerinnen und Schüler in Nürnberg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
Bericht über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulbereich
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Bayern wurden seitens des Kultusministeriums ab Anfang/Mitte November 2021 strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus angeordnet. Dies betrifft beispielsweise die Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und auf allen Begegnungsflächen, auch während des Unterrichts, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung. Parallel wurde der Rahmenhygieneplan aktualisiert, welcher neben der Maskenpflicht auch die Durchführung des Unterrichts unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes oder weitere grundlegende Hygienemaßnahmen regelt.1 Die Stadt Nürnberg setzt weiterhin zahlreiche Maßnahmen um, damit der Schulbetrieb sicher aufrecht erhalten werden kann. Im Folgenden wird auch auf die Corona-bedingten Auswirkungen auf den traditionellen Lichterzug, die Belegungssituation im Haus der Athleten sowie auf den digital gestützten Distanzunterricht an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2021/22 eingegangen. Ausstattung der Nürnberger Schulen mit Raumluftreinigungsgeräten Wie bereits in den vorherigen Schulausschüssen regelmäßig berichtet setzt die Stadt Nürnberg ihre Anstrengungen für einen sicheren Schulbetrieb fort. Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.07.2021 wurde festgelegt, dass die Klassenzimmer der Schülerinnen und Schüler der 1. und 4. Jahrgangsstufe der Grund- und Förderschulen sowie der 5. und 6. Jahrgangsstufe der weiterführenden Schulen mit Raumluftreinigungsgeräten ausgestattet werden. Zusätzlich zu den bereits im Frühjahr 2021 angeschafften 300 Raumluftreinigungsgeräten wurden mittels des Förderprogramms des Freistaats weitere 1.200 Stück bestellt. Mitte November konnte erfreulicherweise das letzte bestellte Gerät aufgestellt werden konnte. Gerade die der Stadt Nürnberg anvertrauten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Impfempfehlung der STIKO haben, werden durch die Anschaffung im Besonderen berücksichtigt.
Abbildung 1 Klassenzimmer der Astrid-Lindgren-Grundschule
1 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7061/aktualisierter-rahmen-hygieneplan-fuerbayerische-schulen.html (zuletzt aufgerufen am 22.11.2021)
Abbildung 2 Turnhalle der Georg-Ledebour-Grundschule
Lichterzug 2021 Am Donnerstag, 09. Dezember 2021, jährte sich der 73. Lichterzug der Nürnberger Schulkinder. Der Lichterzug gehört in Nürnberg mittlerweile ebenso zu Weihnachten, wie der Christkindlesmarkt und die Lebkuchen. Der Ursprung des Lichterzugs wurde vor mehr als 70 Jahren in der Nürnberger Stadtchronik festgehalten und liegt in einer sehr dunklen Zeit unserer Stadtgeschichte. Im Jahr 1948 – nur drei Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges - lag Nürnberg bekanntermaßen noch zu großen Teilen in Schutt und Asche. In diese für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger schwere und düstere Zeit, setzten die Nürnberger Schulkinder nun mit dem ersten Lichterzug im Jahr 1948 ein Zeichen des Lichtes und der Hoffnung. In Absprache des Schulreferats und des Amts für Allgemeinbildende Schulen mit dem Gesundheitsamt konnten auch in diesem Jahr zum zweiten Mal die Kinder leider Coronabedingt nicht in einem Zug teilnehmen. Dennoch verständigte man sich darauf, die Tradition aufrecht zu halten und zumindest eine alternative Darstellung Corona-bedingt digital den Kindern und Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu ermöglichen. So soll auch in diesen insbesondere für die Kinder schwierigen Zeiten dieser Teil gelebter Stadtgeschichte Nürnbergs erhalten bleiben und das Symbol des Lichtes weiterhin strahlen. Auswirkungen auf das Haus der Athleten Derzeit sind alle Bewohnerzimmer im Haus der Athleten aufgrund der Pandemie weiterhin ausschließlich nur als Einzelzimmer belegt. Mit dem städtischen Gesundheitsamt finden anlässlich von Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mindestens aber monatlich, Abstimmungsrunden zur Wiedereinführung von Doppelzimmern statt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Fälle (an Schulen), der roten Ampel, der erweiterten Maskenpflicht an Schulen, dem Katastrophenfall in Bayern sowie der Tatsache, dass sich nun auch Eltern anstecken und auf den Intensivstationen liegen, ist derzeit keine Öffnung für eine Doppelbelegung möglich. Das Amt für Allgemeinbildenden Schulen hält angesichts der Interessen und Notwendigkeiten aus dem Leistungssportbereich zukünftig auch weiterhin regelmäßige Rücksprachen mit dem Gesundheitsamt (ggf. Behandlung dann im Schulausschuss vom 11.02.22 / Öffnung Doppelzimmerbelegung zweite Schuljahreshälfte).
Digital gestützter Distanzunterricht an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2021/22 Im Schuljahr 2020/21 sammelten die Schulen viel Erfahrung mit digital gestütztem Distanzunterricht (DU). Dank der Ausstattung der Schulen mit Microsoft 365 war es den Klassen möglich, insbesondere den Theorieunterricht nach Stundenplan in Distanz durchzuführen. Die dabei erworbenen Kompetenzen sollen im Schuljahr 2021/22 vor allem methodisch-didaktisch weiterentwickelt werden. Digitales Lernen wird die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte unabhängig von der Corona-Pandemie dauerhaft begleiten. Für die beruflichen Schulen gilt es diese Veränderungen und neuen Anforderungen an die Lebens- und Arbeitswelt aufzunehmen und zu vervollkommnen, um für die Zukunft sicher aufgestellt zu sein. Digital gestützte Methoden, Materialien und Arbeitsweisen, die sich im Distanzunterricht bewährten, sollen deshalb auch im Präsenzunterricht systematisiert und etabliert werden. Der Stellenwert des Präsenzunterrichts bleibt dabei unberührt. In einer zweijährigen Projektphase soll der digital gestützte Distanzunterricht professionalisiert werden. Dazu wurden mit der Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und insbesondere durch die Ergänzungen in den Schulordnungen für die beruflichen Schularten die Grundlagen geschaffen. Die Planung und Umsetzung des Distanzunterrichts zielt dabei auf seinen methodisch-didaktischen Mehrwert ab. Zur Erprobung neuer didaktischer Konzepte können Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien eigenverantwortlich bis zu 5 % des Pflichtunterrichts je Fach und Klasse anbieten. Die Angebote sollen in Klassen, die für digital gestützten Distanzunterricht in Frage kommen, auf alle geeigneten Fächer gleichmäßig verteilt werden. Mit einem Kurzkonzept zeigen die Schulen den geplanten Distanzunterricht der Schulaufsichtsbehörde vorab an. Übersteigt der zeitliche Anteil den Umfang von 5 % (bis max. 10 %), dann ist eine schulaufsichtliche Genehmigung vorab einzuholen. Ebenso soll das Einvernehmen der Lehrerkonferenz und – soweit eingerichtet – des Schulforums hergestellt werden. Wirtschaftsschulen, Fach- und Berufsoberschulen dienen die o. g. Grenzen als Orientierung. Auch wird Distanzunterricht vorab der Schulaufsichtsbehörde angezeigt, die Lehrerkonferenz und das Schulforum vorher gehört und möglichst das Einvernehmen hergestellt. Wahlunterricht, Zusatzprogramme und Unterricht an der Berufsschule Plus können digital gestützten Distanzunterricht sogar ohne Anzeige bei der Schulaufsichtsbehörde planen und umsetzten. Auch hier wünscht die unmittelbare Schulaufsicht die Vorlage der Konzepte als Kurzbeschreibungen einen Monat vor Beginn des DU. Mehrere Direktorate legten der Schulaufsicht zu Beginn des Schuljahres ihre Konzepte vor und sind aktuell bereits in der Erprobung. Als Beispiele seien genannt:
B7: Digital gestützter Distanzunterricht wird erprobt im 3. Weiterbildungsjahr der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Anerkennungsjahr für künftige Betriebswirte/-innen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement). Da die Praktikumsstellen oft sehr weit von Nürnberg entfernt liegen, werden fünf von insgesamt 8 Seminartagen als Distanzunterricht durchgeführt. B10: An der BFS-Kinderpflege wurde im Oktober zum Kennenlernen grundlegender Funktionen der Lernplattformen in den Eingangsklassen sowie zur Wiederholung und Vertiefung erworbener digitaler Kompetenzen in den aufsteigenden Klassen eine Woche komplett im Distanzunterricht gelernt. B11: In den Fachklassen für Bauzeichner (10. Jahrgangsstufe) ist im Schuljahr 2021/22 eine digitale Projektwoche vorgesehen. Auch das Lehrkräfteteam der Meisterschule für Maler und Lackierer hat ein Konzept für den DU für den Vorbereitungskurs entwickelt
und zur Genehmigung eingereicht. Jeweils acht Unterrichtsstunden sollen in insgesamt 20 Unterrichtswochen als DU durchgeführt werden. B13 (BON): An fünf festgelegten Tagen im Schuljahr wird statt Präsenz-Unterricht Online-Unterricht nach Stundenplan durchgeführt. Es dient dem Erlernen und Festigen digitaler Kompetenzen. An einem Tag vor Weihnachten wird der Klassenverband aufgelöst und den SuS im Rahmen des Fachreferats die Grundlagen des fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt. Zusätzlich erproben die Klassen der Fachrichtung Technik die Nutzung der kostenlosen Zeichensoftware Autodesk Inventor im fachpraktischen Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Programm auf den eigenen Endgeräten und können unabhängig von der Praktikumszeit zuhause arbeiten. Das Programm dient zur Vorbereitung für den Einsatz an der Hochschule und im Arbeitsleben. Im Schuljahr 2021/22 erproben berufliche Schulen auf der Basis für sie passgenau entwickelter Konzepte digital gestützten Distanzunterricht als Ergänzung zum Präsenzunterricht, um ihre digitalen Kompetenzen weiter zu entwickeln.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Umsetzung des bayerischen Förderprogramms
"gemeinsam.Brücken.bauen" an den kommunalen Schulen
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 30.09.2021
Anlagen: Antrag_Corona-Schulzeit_Grüne Entscheidungsvorlage Anlage 1_Stundenübersicht Anlage 2_Zusammenfassung des Projektes "Gemeinsam Brücken bauen" durch das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung zeigt das städtische Unterstützungsprogramm im Zeitraum Pfingstferien 2021 bis einschließlich Sommerferien 2021 (Phasen 1 und 2) zur Bewältigung der Defizite durch die "Corona-Beschulung" an kommunalen Schulen auf. Sie berichtet über die Maßgaben des zwischenzeitlich für die kommunalen Schulen ebenfalls aufgelegten staatlichen Förderprogramms "gemeinsam.Brücken.bauen" für die sogenannten Sommerschulen (Phase 2) sowie die Planungen im Schuljahr 2021/2022 (Phase 3). Ebenfalls berichtet das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg über ihre Erfahrungen mit der Sommerschule (Phase 2) sowie die Planungen im Schuljahr 2021/22 (Phase 3).
Im Zuge des Vollzugs "gemeinsam.Brücken.bauen" (Phasen 2 und 3) zeigen sich Diskrepanzen in den Rahmenkonzepten für staatliche und kommunale Schulen hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit von Tutoreneinsätzen (keine Bezuschussung für kommunale Schulen). Die Verwaltung bittet auf Grund der pädagogischen Wichtigkeit von schülerseitigen und schülerbezogenenen Unterstützungsmaßnahmen, den Verfügungsrahmen über insgesamt 200.000 Euro gemäß Beschlusslage des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 17.06.2021 für Tutoreneinsätze an kommunalen Schulen für Phase 3 zu öffnen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 118.140 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 118.140 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Konkretisierung dieser Kalkulation erfolgt im Vollzug in Zusammenarbeit mit PA und Stk.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz erkennbar.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.V/J
Ref. I/II Stk
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung bittet auf Grund der pädagogischen Wichtigkeit von schülerseitigen und schülerbezogenen Unterstützungsmaßnahmen, die Beschlusslage des Schulausschusses im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 17.06.2021 im Rahmen der Gesamtdeckung von 200.000 Euro für Tutoreneinsätze an kommunalen Schulen für Phase 3 zu öffnen. Im Rahmen der stadtseitig zu finanzierenden Phase 1 sind Kosten in Höhe von insgesamt 5.500 Euro angefallen. Die Zurechnung des städtischen Tutorenprogramms für Phase 2 beträgt bei maximaler Inanspruchnahme (Kosten werden bis Mitte Dezember 2021 durch die städtische Personalabrechnung scharf gestellt) ausgehend von maximal möglichen Aufwandsentschädigungen beim Amt für Allgemeinbildende Schulen bis zu 4.620 Euro (33 Tutoren * 70 Euro / Monat * 2 Monate) und beim Amt für Berufliche Schulen bis zu 560 Euro (4 Tutoren * 70 Euro / Monat * 2 Monate). Für die laufende Phase 3 werden bei voller Umsetzung beim Amt für Allgemeinbildende Schulen bis zu 51.100 Euro (73 Tutoren * 70 Euro / Monat * 10 Monate) und beim Amt für Berufliche Schulen bis zu 46.200 Euro (66 Tutoren * 70 Euro / Monat * 10 Monate) erwartet. Somit würden im Rahmen der insgesamt bereit gestellten städtischen 200.000 Euro zur Verfügung gestellten Mittel bis zu 118.140 Euro bis zum Schuljahresende 2021/2022 abgeflossen sein.
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Sttaaddtt NNüürrnnbbeenrg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus OBERBUHGtHivicISl ER Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg 3 0. SEP E021 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de 1 [3 7ur Steüungnahme \ \ I |2ur Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) ARV.vüit vor /•-osc.ndu''0 vc'1aß^___ U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
- -/on V :f UfHOI-"
Nürnberg, 30. September 2021
Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Schulzeit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Schuljahr 2020/21 war geprägt von Distanz-, Wechsel- und einer kurzen Phase des Präsenzunterrichts. Die Auswirkungen auf die Schüler'innen waren daher immens: Es entstanden Lernrückstände und massive Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz.
Im Sommer 2021 wurde deshalb das Programm Brücken bauen gestartet, das mit unterschiedlichen Maßnahmen die Auswirkungen der Corona-Beschulung auffangen und die Kinder sowie Jugendlichen fördern sollte. Zudem waren in der ersten und letzten Ferienwoche eine Sommerschule und weitere Fördermaßnahmen geplant. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang angekündigt, zwei Milliarden Euro für die Bewältigung der Defizite durch die „Corona-Beschulung“ für Kinder und Jugendliche bereitzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet darüber,
> in welchem Umfang Fördermaßnahmen in Nürnberg während der „Sommerschulwochen“ durchgeführt wurden. > inwieweit die Angebote wahrgenommen wurden und eine Akzeptanz von Eltern, Kindern und Schule festzustellen war. > welche weiteren Maßnahmen aus dem Bereich Brücken bauen geplant sind. > welche Beobachtungen beim Verhalten der Schüler'innen gemacht wurden und inwieweit schulpsychologische Hilfe erforderlich war oder noch sein wird. > welche Planung bezüglich der Gelder des Bundes bestehen.
> inwieweit die finanziellen Ressourcen ausreichend waren und - sofern sie noch nicht ausgeschöpft wurden ■- wie lange die Gelder noch zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
y ;W 4. 1Fhjlc(4_
Gabriele Klaßen Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
Entscheidungsvorlage
Konzept „gemeinsam.Brücken.bauen“
Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat alle staatlichen Schulen und privaten Förderschulen in Bayern per KMS vom 12.05.2021 über das geplante Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile für Schülerinnen und Schüler informiert. Als Ziel gesetzt wurde eine Durchführung des Programmes in drei Phasen:
1. Phase: in der Zeit nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien 2. Phase: Sommerferien 3. Phase: Schuljahr 2021/2022
Das Programm setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen: Maßnahmen zur individuellen Förderung im Regelunterricht, Brückenkurse, die außerhalb des Regelunterrichts angeboten werden, Tutorenprogramme sowie Ferienkurse. Durch das KMS vom 12.05.2021 wurde im Bereich Realschulen und Gymnasien ausschließlich für staatliche Schulen eine Förderung der ersten beiden Phasen in Form von Lehrerwochenstunden und Tutorenbudgets gemäß Schülerzahl pro Schule in Aussicht gestellt.
Städtischer Finanzierungsrahmen für Phasen 1 und 2
Im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 17.06.2021 wurde auf Basis der von den beiden Schulämtern SchA (Amt für allgemeinbildende Schulen) und SchB (Amt für beruflichen Schulen) dargelegten Berechnungen der zu erwartenden Kosten für Phase 1 und 2 ein analoges Vorgehen in Anlehnung an die staatlichen Vorgaben für die kommunalen beruflichen Schulen, Realschulen und Gymnasien beschlossen, sodass hier die Schulen bei einem Verfügungsrahmen von bis zu 200.000 Euro insgesamt für die verbleibenden Schulwochen des Schuljahres 2020/21 und die Sommerferien 2021 in die Planung gehen konnten.
Städtische Umsetzung der Phasen 1 und 2
Die Anlage 1 zeigt weitere Details hierzu auf.
Amt für Allgemeinbildende Schulen
Zum Großteil wurden die zur Verfügung gestellten Stunden für Phase 1 an den Realschulen und Gymnasien für individuelle Fördermaßnahmen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache bzw. für Tandemunterricht und Repetitorien verwendet. Phase 2 als sogenannte „Sommerschule“ wurde von den einzelnen Schulen bedarfs- und passgenau und um das Angebot zu erweitern zum Teil synergetisch konzipiert. Neben den Kernfächern fanden auch Angebote in den Bereichen Sport, Kunst, soziales Training oder Teambildung statt, wie zum Beispiel Schwimmkurse, Yogakurse, Kurse zur Resilienz, Aktionen zum sozialen Lernen.
Amt für Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen setzten in der Phase 1 erste Aufholkurse für das Nachholen fachpraktischer Lerninhalte im Juli 2021 an, genannt seien hier u. a. Prüfungsvorbereitungskurse der B1/Meisterschule SHK für die Bereiche Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie fachpraktische Förderkurse an der Berufsfachschule für MTLA in den Labors. Beispielsweise organisierte die Wirtschaftsschule Nürnberg während der Sommerferien für ihre Schülerinnen und Schüler ein Ferienprogramm zur Stärkung der Schulgemeinschaft und des sozialen Miteinanders: Vielfältige Freizeitaktivitäten der Klassen standen in der ersten und letzten Ferienwoche auf dem Programm: So z. B. gemeinsames Kochen, Trampolinspringen, Besuch eines Hochseilgartens, die auch auf den Abbau von Lernrückständen abzielten, z. B. mit English Communication-Kursen oder gemeinsamem Forschen. Für die Berufsfachschüler/-innen der BFS Fertigungstechnik der B2 wurde ein Intensivierungskurs „Praktisches Arbeiten in der Metallwerkstatt“ angeboten, an der B13 Sommerkurs in BWR und Mathematik.
Staatliche Förderung für kommunale Schulen für Phasen 2 und 3
Darüber hinaus wurden mit kultusministeriellem Schreiben vom 30.07.2021 auch Träger der kommunalen sowie staatlich anerkannten und genehmigten Schulen in Bayern in das Förderprogramm einbezogen. Zur Einrichtung zusätzlicher Fördermaßnahmen stellt der Freistaat den kommunalen Schulen und staatlich anerkannten und genehmigten Ersatzschulen für das Schuljahr 2021/22 zusätzliche Mittel zur Verfügung, die gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ (gBb-R) zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen bewilligt werden. Der Stadt Nürnberg wurden im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 1.095.750 Euro1 zur Verfügung gestellt. Gemäß Nr. 7 Satz 1 der gBb-R werden Ausgaben für Fördermaßnahmen, die im Zeitraum vom 01. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2022 (Phase 2 und 3) durchgeführt werden, gefördert. Die finanziellen Ressourcen reichen für die Deckung der Personalkosten aus. Nicht gefördert werden Sachkosten, die insbesondere im Ferienprogramm z. B. für Eintrittsgelder oder Materialkosten anfielen. Ebenso nicht staatlich finanziert werden Honorare. Bei den Personalkosten sind die Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaats Bayern zu beachten.2
Die Verwaltung bereitet hier bereits die Kostenberechnung für die sehr aufwändige Verwendungsnachweisführung vor.
Eine Übertragung eines Teilbetrags des laut Anlage 2 zur Förderrichtlinie gBb-R für das Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung stehenden Höchstbetrags der Förderung in das Schuljahr 2022/2023 ist ausgeschlossen. Es ist seitens des Freistaates beabsichtigt, auch für das Schuljahr 2022/2023 im Rahmen von „gemeinsam.Brücken.bauen“ Mittel für zusätzliche Fördermaßnahmen an kommunalen, staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen bereitzustellen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen und die Träger der Schulen hierüber voraussichtlich im Frühjahr 2022 informieren.
Umsetzung der Phase 2
Erfahrungen des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg
In der ersten Ferienwoche hat das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg Verträge über 3.229 Stunden und in der letzten Ferienwoche über 779 Stunden für „gemeinsam.Brücken.bauen“ abgeschlossen.
Im Allgemeinen wurden die Kurse gut besucht und mit großer Motivation angenommen. Die Kinder konnten gut ins neue Schuljahr starten und bereits Lücken schließen. Im Vergleich zum Schulalltag war die Atmosphäre ungezwungener und mehr Konzentration möglich. Teilweise gab es Raumprobleme (Grundreinigung, Umbaumaßnahmen), sodass Kurse in der Turnhalle oder im Hort stattfinden mussten. Trotz Anmeldung gab es auch viele Ausfälle durch eine kurzfristige Urlaubsplanung. Die weitere, auch langfristige Unterstützung wird von den Schulen sehr gewünscht.
„Gelder des Bundes“
Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer in den Jahren 2021 und 2022 um zusammengenommen 1.290 Millionen Euro verringert und der Anteil der Länder um denselben Betrag erhöht. Durch die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zu dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sagten die Länder zu, die Mittel aus der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für die in der Vereinbarung genannten Zwecke
1 vgl. dazu https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7362/umsetzung-an-den-kommunalen-schulen-sowiean-den-privaten-ersatzschulen.html: Umsetzung an den kommunalen Schulen sowie an den privaten Ersatzschulen (bayern.de), Stand 04.11.2021 2 vgl. dazu https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7362/umsetzung-an-den-kommunalen-schulen-sowiean-den-privaten-ersatzschulen.html: Umsetzung an den kommunalen Schulen sowie an den privaten Ersatzschulen (bayern.de), Stand 04.11.2021
einzusetzen und sich zusätzlich mit eigenen Mitteln zu beteiligen. Mit dem Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ setzt der Freistaat Bayern den Teilbereich „Lernrückstände abbauen“ aus dem Aktionsprogramm des Bundes um. Die Träger der kommunalen Schulen sowie der privaten Ersatzschulen können nach den Maßgaben der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“ zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände an kommunalen Schulen sowie an privaten Ersatzschulen im Schuljahr 2021/2022 (gBb-R)“ finanziell unterstützt werden, um Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler einzurichten. Bei der finanziellen Unterstützung der kommunalen Schulträger handelt es sich ausschließlich um Zuwendungen des Freistaates Bayern.
Städtische Umsetzung der Phase 3 aktuell bis Juli 2022
Die beiden Schulämter haben analog zum Vorgehen des Freistaates für die kommunalen Schulen auf Basis der Schülerzahlen für jede einzelne Schule die zuzuweisenden Mittel für Phase 3 im Schuljahr 2021/22 berechnet und diese den Schulen für die Personalplanung analog zu den staatlichen Vorgaben an die Hand gegeben.
Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA)
Die städtischen allgemeinbildenden Schulen reichten ihre Förderkonzepte mit den bereits gestarteten bzw. geplanten Kursen bis zum 08.10.2021 bei SchA ein. Kleinere Ergänzungen bzw. Änderungen können sich noch ergeben. Einen Schwerpunkt der Förder- und Unterstützungsmaßnahmen der Phase 3 bilden Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände sowie zur Förderung von Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere in Klassenstufen, in denen Schullaufbahnentscheidungen bevorstehen.
| Stunden- und Tutoreneinsatzplanung in Phase 3 - Allgemeinbildende Schulen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schule | Eigene Lehrkräfte der Schule (LWS) | Unterstützungslehrkräfte (LWS) | Anzahl der eingesetzten Tutorinnen und Tutoren | |||
| Labenwolf-Gymnasium | 12 | |||||
| Sigena-Gymnasium | 2 | 15 | ||||
| 14 | 20 | |||||
| Johannes-Scharrer-Gymnasium | ||||||
| 20 | ||||||
| Bertolt-Brecht-Schule | ||||||
| 16 | ||||||
| Peter-Vischer-Schule | ||||||
| 21 | 33 | |||||
| Veit-Stoß-Realschule | ||||||
| 9 | ||||||
| Adam-Kraft-Realschule | ||||||
| 2,5 | 20 | |||||
| Herrmann-Kesten-Kolleg | ||||||
| gesamt | 16,5 | 95 | 73 |
Amt für Berufliche Schulen (SchB)
Die städtischen beruflichen Schulen reichten ihre Förderkonzepte mit den bereits gestarteten bzw. geplanten Kursen bis zum 29.10.2021 bei SchB ein. Kleinere Ergänzungen bzw. Änderungen können sich noch ergeben. Einen Schwerpunkt der Förder- und Unterstützungsmaßnahmen der Phase 3 bilden die Vorbereitungskurse für die Prüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Tutorenprogramme i. S. v. „Schüler/-innen helfen Schülern/-innen“.
| Stunden- und Tutoreneinsatz in Phase 3 - Berufliche Schulen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Direktorat | Eigene Lehrkräfte der Schule (Lehrerstunden) | Unterstützungslehrkräfte (Lehrerstunden) | Anzahl der Tutoren | in den Monaten … | ||
| B1 | 0 | 880 | 23 | Dez - Jul | ||
| B2 | 0 | 0 | 0 | |||
| B6 | 278 | 20 | 4 | Nov - Apr | ||
| B7 | 52 | 140 | 0 | |||
| B8 | 80 | 0 | 0 | |||
| B9 | 33 | 0 | 3 | Okt - Jul | ||
| B10 | 58 | 378 | 0 | |||
| B11 | 0 | 0 | 48 | Nov/Jan - Jul | ||
| B12 | 88 | 116 | 4 | Nov - Jul | ||
| B13 | 0 | 0 | 30 | Nov - Mai | ||
| B14 | 132 | 88 | 3 | Okt - Jun | ||
| gesamt | 721 (entspricht 19,38 | 1602 (entspricht 43,06 | 115 | |||
| Lehrerjahreswochenstunden) | Lehrerjahreswochenstunden) |
Das Konzept „gemeinsam.Brücken.bauen“ zielt auf der einen Seite auf Lernförderung durch Brückenkurse, Gruppenteilungen, Binnendifferenzierung, regelmäßiges Feedback und Ferienkurse ab. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Förderung der Sozialkompetenzen im Unterricht, im Ganztag und bei schulischen Veranstaltungen. Hier sollen die an den Schulen tätigen Expertinnen und Experten (z. B. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte, Stufenbetreuerinnen und -betreuer, Fachkräfte für soziale Arbeit usw.) dazu z. B. bei der Gestaltung schulinterner Lehrerfortbildungen, in denen wesentliche Impulse für die konkrete Arbeit vor Ort gesetzt werden können, einbezogen werden.
Staatliche (Teil-)Förderung für kommunale Schulen für Phasen 2 und 3 – Ausschluss
der Tutoren/-innen-Einsätze an den kommunalen Schulen
An den städtischen Schulen werden seit Einführung dieser Unterstützungsmaßnahmen bis zum Schuljahresende 2021/22, analog zu jenen des Freistaats Bayern, Tutoreninnen und Tutoren zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Lernrückständen eingesetzt. Von Seiten des Landesamtes für Schule erhielt die Stadt Nürnberg mit Schreiben vom 29.10.2021 die Auskunft, dass gemäß dem Rahmenkonzept zu „gemeinsam.Brücken.bauen“ für den Bereich der kommunalen Schulen3 sowie der privaten Ersatzschulen ein Tutorenprogramm von Seiten des Staatsministerium für Unterricht und Kultus nicht vorgesehen sei. Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich tätige Tutorinnen und Tutoren ausgezahlt werden würden, zählten damit nicht zu den im Sinne der Förderrichtlinie gBb-R zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Auszahlung von Aufwandsentschädigungen für den ehrenamtlichen Einsatz als Tutorin bzw. Tutor an Schülerinnen und Schüler der kommunalen oder privaten Schulen über das Landesamt für Schule sei ebenso nicht vorgesehen. Um für die kommunalen Schulen eine Gleichstellung mit den staatlichen Schulen im Hinblick auch auf die Finanzierung des Tutoreneinsatzes und damit Sicherstellung des pädagogisch sehr wichtigen
3 vgl. dazu E-Mail des Landesamtes für Schule vom 29.10.2021 an das Amt für Berufliche Schulen in Nürnberg, KMS vom 12.05.2021 – AZ IV.10-BS4403.2/9/1 mit Anlage Rahmenkonzept zum Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ sowie KMS vom 30.07.2021, AZ IV.10 – BS4403.2/104/14 mit Anlage 1 Rahmenkonzept „gemeinsam.Brücken.bauen“ für den Bereich der kommunalen sowie der privaten Ersatzschulen
Bausteins des Tutorenprogramms „Schüler helfen Schüler“ zu erreichen, ist im November ein Schreiben von Herrn OBM und Frau Ref. IV an das StMUK und das StMFH gerichtet worden.
Städtischer Umgang im Sinne von Finanzierung mit Tutoren/-inneneinsätzen an kommunalen
Schulen
Die Verwaltung bittet auf Grund der pädagogischen Wichtigkeit von schülerseitigen und schülerbezogenen Unterstützungsmaßnahmen, die Beschlusslage des Schulausschusses im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 17.06.2021 im Rahmen der Gesamtdeckung von 200.000 Euro für Tutoreneinsätze an kommunalen Schulen für Phase 3 zu öffnen. Im Rahmen der stadtseitig zu finanzierenden Phase 1 sind Kosten in Höhe von insgesamt 5.500 Euro angefallen. Die Zurechnung des städtischen Tutorenprogramms für Phase 2 beträgt bei maximaler Inanspruchnahme (Kosten werden bis Mitte Dezember 2021 durch die städtische Personalabrechnung scharf gestellt) ausgehend von maximal möglichen Aufwandsentschädigungen beim Amt für Allgemeinbildende Schulen bis zu 4.620 Euro (33 Tutoren * 70 Euro / Monat * 2 Monate) und beim Amt für Berufliche Schulen bis zu 560 Euro (4 Tutoren * 70 Euro / Monat * 2 Monate). Für die laufende Phase 3 werden bei voller Umsetzung beim Amt für Allgemeinbildende Schulen bis zu 51.100 Euro (73 Tutoren * 70 Euro / Monat * 10 Monate) und beim Amt für Berufliche Schulen bis zu 46.200 Euro (66 Tutoren * 70 Euro / Monat * 10 Monate) erwartet. Somit würden im Rahmen der insgesamt bereit gestellten städtischen 200.000 Euro zur Verfügung gestellten Mittel bis zu 118.140 Euro bis zum Schuljahresende 2021/2022 abgeflossen sein.
Fazit
Die Schulen in Nürnberg setzen im Schuljahr 2021/2022 jeweils für ihre Schülerinnen und Schüler passgenaue Förderkonzepte im Rahmen von gemeinsam.Brücken.bauen um. Dabei nutzen sie die drei Säulen Einsatz von eigenen Lehrkräften, von Unterstützungslehrkräften und von Schülertutorinnen sowie -tutoren für ihre Schülerinnen und Schüler sehr zielgerichtet. Eine staatliche Förderung sowie Ergänzung durch städtische Mittel zur Sicherstellung der Aufwandsentschädigungen der Schülertutoren ermöglicht einen Gleichklang für die Schülerinnen und Schüler an allen öffentlichen Schulen im Stadtgebiet.
Anlage 1 gemeinsam.Brücken.bauen
Da die Ankündigung für konkrete Umsetzungen sehr kurzfristig kamen, haben einige Schulen auf bereits vorhandene andere Fördermaßnahmen zurückgegriffen, wie zum Beispiel gezielte Aufteilung von Intensivierungsstunden oder gezielteres Wirken von multiprofessionellen Teams. Für die Phasen 1 und 2 wurde an den Schulen nachfolgender Stunden- bzw. Tutoreneinsatz erbracht.
Amt für Allgemeinbildende Schulen
Stunden- Tutoreneinsatz Phase 1 „gemeinsam.Brücken.bauen“
| Stunden- und Tutoreneinsatz in Phase 1 - Allgemeinbildende Schulen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schule | Einsatzstunden der eigenen Lehrkräfte der Schule | Einsatzstunden von Unterstützungs- lehrkräften | Einsatzstunden Fördermaßnahmen durch Kooperationspartner | Anzahl der eingesetzten Tutorinnen und Tutoren | |||
| Labenwolf-Gymnasium | 0 | 0 | 3 | ||||
| Sigena-Gymnasium | 0 | 0 | 18 | 0 | |||
| Johannes-Scharrer- Gymnasium | 0 | 27 | 0 | 0 | |||
| Peter-Vischer-Schule | 0 | 0 | 0 | 3 | |||
| gesamt | 0 | 27 | 18 | 6 |
Stundeneinsatz Phase 2 „Sommerschule“
| Stunden- und Tutoreneinsatz in Phase 2 - Allgemeinbildende Schulen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schule | Einsatzstunden der eigenen Lehrkräfte der Schule | Einsatzstunden von Unterstützungs- lehrkräften | Einsatzstunden Fördermaßnahmen durch Kooperationspartner | Anzahl der eingesetzten Tutorinnen und Tutoren | |||
| Labenwolf-Gymnasium | 0 | 0 | 2 | ||||
| Sigena-Gymnasium | 11,55 | 22,50 | 40 | 0 | |||
| Johannes-Scharrer- Gymnasium | 152 | 90 | 0 | 0 | |||
| Bertolt-Brecht-Schule | 160 | 132 | 0 | 0 | |||
| Peter-Vischer-Schule | 0 | 262 | 0 | 0 | |||
| Veit-Stoß-Realschule | 77 | 65 | 0 | 14 | |||
| Adam-Kraft-Realschule | 53,74 | 131,10 | 0 | 11 | |||
| Herrmann-Kesten- Kolleg | 14 | 0 | 0 | 6 | |||
| gesamt | 468,29 | 702,60 | 40 | 33 |
Teilnehmer „Sommerschule“
| Teilnehmerzahl Phase 2 Sommerschule gBb - Allgemeinbildende Schulen | ||
|---|---|---|
| Schule | Schülerzahl | Anteil an der Gesamtschülerzahl |
| Labenwolf-Gymnasium | 15 | 1,88% |
| Sigena-Gymnasium | 7 | 1,07% |
| Johannes-Scharrer-Gymnasium | 51 | 4,40% |
| Bertolt-Brecht-Schule Gymnasium | 60 | 8,19% |
| Peter-Vischer-Schule Gymnasium | 25 | 4,30% |
| Adam-Kraft-Realschule | 56 | 10,71% |
| Bertolt-Brecht-Schule Realschule | 59 | 7,84% |
| Peter-Vischer-Schule Realschule | 21 | 3,90% |
| Veit-Stoß-Realschule | 41 | 5,32% |
| Herrmann-Kesten-Kolleg | 11 | 5,02% |
| gesamt1 | 346 | 5,26% |
__________________
1 Einfacher Durchschnitt berechnet aus den Prozentsätzen, nicht aus TN-Zahlen/Gesamtschülerzahlen; Teilnehmerzahlen: d. h. es wurde nicht geprüft, ob manche SuS mehrfach an Kursen teilnahmen, dafür aber insgesamt weniger SuS aus der Schule beteiligt waren. Dies gilt ebenso für die analoge Tabelle aus dem Bereich der beruflichen Schulen.
Amt für Berufliche Schulen
Stunden- Tutoreneinsatz Phase 1 „gemeinsam.Brücken.bauen“
| Stunden- und Tutoreneinsatz in Phase 1 - Berufliche Schulen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Direktorat | Einsatzstunden der eigenen Lehrkräfte der Schule | Einsatzstunden von Unterstützungslehrkräften | Anzahl der Tutoren | in den Monaten … |
| B1 | 15 | 0 | 0 | |
| B8 | 32 | 0 | 0 | |
| gesamt | 47 | 0 | 0 |
Stundeneinsatz Phase 2 „Sommerschule“
| Stunden- und Tutoreneinsatz in Phase 2 - Berufliche Schulen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Direktorat | Einsatzstunden der eigenen Lehrkräfte der Schule | Einsatzstunden von Unterstützungslehrkräften | Anzahl der Tutoren | in den Monaten … | |
| B2 | 60 | 0 | |||
| B12 | 60 | 27,5 | 0 | ||
| B13 | 8 | 0 | 4 | Sep. | |
| gesamt | 128 | 27,5 | 4 | ||
| gesamt | 4 |
Teilnehmer „Sommerschule“
| Teilnehmerzahlen Phase 2 Sommerschule gBb – Berufliche Schulen | |||
|---|---|---|---|
| Direktorat | Teilnehmerzahlen in den Kursen (gesamt) | Anteil an der Gesamtschülerzahl | |
| B2/BFS-FE | 8 | 23,53% | |
| B12 | 121 | 22,08% | |
| B13 | 84 | 14,17% | |
| gesamt | 213 | 19,92% |
Zusammenfassung des Projektes „Gemeinsam.Brücken.bauen“
Stand 28.10.2021
Von dem zur Verfügung gestellten Budget von 1,332 Mio Euro für das Schuljahr 2021/2022 wurden aktuell 57 % abgerufen. Überwiegend werden die Schulen von Beschäftigten auf Arbeitsvertrag unterstützt. Die Unterstützung erfolgt sowohl im unterrichtlichen als auch im sozialen Bereich und für Schülerinnen und Schüler nach dem jeweiligen Bedarf.
Im unterrichtlichen Bereich fördern die Unterstützungskräfte Schüler teils in Kleingruppen in Deutsch und Mathematik um individuell auf die Bedürfnisse der Schüler eingehen zu können. Es findet eine konzentrierte Mitarbeit bei den Teilnehmenden statt und die im Vergleich zum Schulalltag ungezwungenere Atmosphäre fördert die Motivation. Die erlebten Erfolge stärken das Selbstvertrauen und wirken sich positiv auf den sozialen Bereich aus. Eine gezielte Sprachförderung verbessert die Teilnahme und Erfolge auch im Gesamtunterricht. Die SuS nehmen rege und mit Freude teil. Alternativ zu den Kleingruppen findet Förderung als zusätzliches Angebot nach dem Unterricht, bzw. am Nachmittag statt. Werden diese Angebote von den Schülerinnen und Schülern angenommen, verzeichnen sich auch hier Erfolge. Die Teilnahme am Nachmittag wird von den SuS nicht konsequent genutzt, manchmal weil es „vergessen“ wird, manchmal bedingt durch den äußeren Rahmen, z.B. wenn Kinder den Zentralhort besuchen, der nicht am Haus ist. Für dieses Angebot werden nicht die Kinder angemeldet, die die Unterstützung am nötigsten haben.
Im sozialen Bereich werden Alltagskompetenzen geschult z.B. durch Anleitung zum Selbstlernen, erlebnispädagogische Aktionen, Austausch und gegenseitiger Umgang bei Spieleangeboten, Planung und Gestaltung einzelner Aktivitäten. Auch dies wird von den SuS rege wahrgenommen.
Eine große Hürde war die selbstständige Suche von geeignetem Personal. Dies würde durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartner wegfallen. Die Ausarbeitung von Verträgen ist zeitaufwendig, sodass erst wenige Schulen diese Variante der Zusammenarbeit nutzen. Bei einer dauerhaften Einrichtung des Programmes könnte mit einer Umsetzung, bei entsprechender Planungsmöglichkeit, vermutlich zu Schuljahresbeginn begonnen werden.
An vielen Schulen wird sich ein zeitlich größerer Umfang an Unterstützung gewünscht, was anhand des Budgets nicht möglich war und ein langfristiger, auf mehrere Jahre ausgelegter Einsatz des Programmes.
Die Flexibilität im Einsatz und Umsetzung des Programmes bietet ideale Voraussetzungen um das Programm erfolgreich und zum Nutzen der Schüler einsetzen zu können. Von den Eltern erhalten die Schulen seit der konstanten Einführung überwiegend positives Feedback.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 17.12.2021 öffentlich Bericht
Betreff: Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen im Schuljahr
2021/22
Sachverhalt kurz:
Öffentliche berufliche Schulen besuchen im laufenden Schuljahr 21.142 Jugendliche und junge Erwachsene in Nürnberg. Das sind 2,67 % weniger als im Vorjahr. Zu Schuljahresbeginn im September wurden noch viele "neue" Auszubildende von ihren Betrieben an der Berufsschule angemeldet, nach sehr verhaltenen Anmeldungen im Frühjahr/Sommer 2021. In den einzelnen Branchen und Ausbildungsbetrieben sind unterschiedliche Trends zu beobachten, die die strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft widerspiegeln. Insgesamt bleibt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung an den Nürnberger Berufsschulen etwas unter jener des Vorjahres (Rückgang -2,46%). Deutlich rückläufig sind die Berufsschulpflichtigen in der Berufsvorbereitung. Dies ist dem Wegfall der 3jährigen Teilzeitbeschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz geschuldet. Fachoberschulen und die Wirtschaftsschule verzeichnen ein Schülerplus. Diese Entwicklung dürfte zumindest durch die Corona-Situation im Schuljahr 2020/21 mitverursacht worden sein. Schulen der beruflichen Weiterbildung verzeichnen einen Schülerrückgang um 6,3 %.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bildungsangebote der beruflichen Schulen stehen allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in Nürn-
berg im Schuljahr 2021/22
hier: Sachverhalt
- Gesamtentwicklung der Schüler- und Klassenzahlen an den öffentlichen beruflichen
Schulen
Die Gesamtschülerzahl verringerte sich an den öffentlichen beruflichen Schulen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 584 Schülerinnen und Schüler (-2,67%). Sie liegt aktuell bei 21.142 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 897 Klassen. Die Zahl der Auszubildenden in den Fachklassen der Berufsschulen ist ebenso leicht rückläufig (-2,46%). Allerdings meldeten die Berufsschulen im Herbst 2021 kurzfristig noch einen Anstieg der Neuanmeldungen, trotz stark reduzierter Berufsorientierungsmöglichkeiten (insbesondere Praktika) für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an den allgemeinbildenden Schulen. Die unterschiedlichen Trends an den Berufsschulen werden im Folgenden dargestellt. Deutlich rückläufig ist die Zahl jener Schülerinnen und Schüler, die an den Berufsschulen der Stadt Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz besuchen (-20,92%). Berufsfachschulen verzeichneten ebenso leicht rückläufige Schülerzahlen (-3,11%). Insgesamt erlernen 1.248 Jugendliche einen Ausbildungsberuf an den städtischen Berufsfachschulen. Die städtischen Weiterbildungsinstitutionen, Fachschulen, Meisterschulen und Fachakademien, büßten Schülerinnen sowie Schüler und Studierende ein (-6,33%). Öffentliche Fach- und Berufsoberschulen wie auch die Wirtschaftsschule verzeichneten hingegen steigende Schülerzahlen. Dabei dürfte die Corona-Situation im letzten Schuljahr mit erweiterten Wiederholungsmöglichkeiten und der Möglichkeit, die 13. Klasse an der Fachoberschule zu besuchen, zu einem Anstieg der Gesamtschülerzahlen geführt haben.
| Schülerzah- len an öffent- lichen beruf- lichen Schu- len | SJ 2017/18 | SJ 2018/19 | SJ 2019/20 | SJ 2020/21 | SJ 2021/22 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berufsschule duale Ausbil- dung *) | 15.160 | 15.091 | 15.233 | 14.573 | 14214 | -2,46% |
| Berufsschule BVJ, BIK, JoA | 1.475 | 1.310 | 1.226 | 1.042 | 824 | -20,92% |
| Berufsfach- schulen | 1.166 | 1.274 | 1.286 | 1.288 | 1.248 | -3,11% |
| FOS/BOS | 3.481 | 3.507 | 3.266 | 3.164 | 3.238 | 2,34% |
| Berufliche Weiterbildung (Fachakade- mien/ Fach- schulen) | 1.105 | 1.120 | 1.299 | 1122 | 1.051 | -6,33% |
| Wirtschafts- schule (inkl. IVK-WS) | 620 | 582 | 548 | 537 | 570 | 6,15% |
| GESAMT | 23.007 | 22.884 | 22.858 | 21.726 | 21.142 | -2,67% |
*) inklusive BGJ Quelle: SchB-Statistik 2021/22
Folgende grafische Darstellung zeigt die längerfristigen Trends: Deutlich zu erkennen sind die kontinuierlich leicht sinkenden Schülerzahlen der Auszubildenden im dualen System seit 2010/11.
Gesamtschülerzahl an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg
Berufsschule - dual inkl. BGJ (B11) 20000 Berufsschule + WS - BVJ und BIK Berufsschule - JoA n 15000 e n n ir Berufsfachschule e lü h 10000 c Wirtschaftsschule (mit S d n IVK-WS) u r 5000 Fachschule e lü h c S Fachakademie
2011/12 2013/14 2015/16 2017/18 2019/20 2021/22 Schuljahre
Quelle: SchB-Statistik 2021/22
2. Entwicklungstrends an den Schularten
a) Berufsschulen - Duale Ausbildung
Aktuelle Berichte spiegeln den Aufwärtstrend nach der Pandemie im Herbst 2021: So betitelt die Bundesagentur für Arbeit ihre Ausbildungsmarktbilanz 2020/21 mit „Ausbildungsmarkt weiter stark von der Pandemie geprägt, aber Aufhellung sichtbar“. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken zwischenbilanziert das Ausbildungsjahr 2021 im Oktober mit der Überschrift „Beste Chancen für Schulabgänger: Unternehmen haben noch viele unbesetzte Ausbildungsplätze“. An den städtischen Berufsschulen entwickelten sich die Neuanmeldungen im Herbst sehr erfreulich und kompensierten die bis zum Schuljahresende sehr schleppenden Neuanmeldungen zu weiten Teilen.
Entwicklung der Fachklassen (duale Ausbildung) an den Nürnberger Berufsschulen
Deutlich beeinflusst wird die Entwicklung der Schülerzahlen in den Fachklassen der dualen Ausbildung weiterhin von strukturellen und konjunkturellen Veränderungen in der Wirtschaft. Genannt seien hier der Trend zur Digitalisierung in vielen Branchen sowohl in gewerblich-technischen als auch in kaufmännischen Berufen. Strukturell und pandemiebedingt ergeben sich Verschiebungen in Dienstleistungssektoren. Um den Fachkräftebedarf am Wirtschaftsstandort langfristig zu sichern, ist die Erstausbildung junger Fachkräfte auch in innovativen Berufen erforderlich. Deutschlandweit berechnete die Bundesagentur für Arbeit im September 2021 einen Überhang an unbesetzt gemeldeten Berufsausbildungsstellen (63.180) im Vergleich zu den noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern (24.610).1 Das Bayerische StMAS beschreibt den bayerischen Ausbildungsstellenmarkt trotz der Corona-Pandemie als robust. Die Ausbildungsbereit-
1 vgl. Bundesagentur für Arbeit: Ausbildungsmarktbilanz 2020/21, Presseinformation Nr. 36, 28.10.2021
schaft der Unternehmen in Bayern sei immer noch hoch. Ein Problem bestehe eher auf der Nachfrageseite, weil sich zu wenige Bewerberinnen und Bewerber für die offenen Ausbildungsplätze interessierten.2
Gewerblich-technische Ausbildung im Handwerk und in der Industrie Stabile bzw. steigende Schülerzahlen verzeichnet die B1 in den Berufen Anlagenmechaniker/-in Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik sowie bei Mechatronikern/-innen. Eher rückläufig sind die Auszubildendenzahlen in den Baumetallberufen. Die B2 verzeichnete rückläufige Zahlen in den „klassischen“ Mechaniker/-innen-Berufen, Fertigungsmechaniker/-innen und Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen. Im Bereich KFZ werden zunehmend viele Kfz-Mechatroniker/-innen in der Fachrichtung System- und Hochvolttechnik ausgebildet, die Ausbildung der Kfz-Mechatroniker/-innen Fachrichtung PKW (für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren) sinkt proportional. Um die Ausbildung junger Fachkräfte im Bereich Kfz am Wirtschaftsstandort Nürnberg zu sichern, ist es deshalb notwendig, einen Fachsprengel für die Ausbildung von Kfz-Mechatronikern/-innen für System- und Hochvolttechnik an der B2 in Nürnberg anzusiedeln. Erste Gespräche der Innungsleitung und der Schulleitung der B2 mit der Regierung von Mittelfranken fanden dazu statt. Das Referat für Schule und Sport unterstützt die strategische Ausrichtung der Schule. Bislang wurde seitens des StMUK jedoch noch keine Fachklassenbildung für System- und Hochvolttechnik in Nürnberg genehmigt. Die Deutsche Bahn AG bildet in diesem Schuljahr vermehrt Eisenbahner/-innen im Betriebsdienst in Kooperation mit der B2 aus. Rückläufig ist die Ausbildung von Oberflächenbeschichtern/-innen und Technischen Produktdesigner/-innen. Die Zahl der Auszubildenden Fotografen/-innen und Medientechnologen/-innen an der B6 ist ebenso rückläufig. Im Bereich Bauwirtschaft (B11) steigen die Schülerzahlen in den Bau(spezial-)berufen Bauzeichner/-in, Bauwerksabdichter/-in, Fliesenleger/-in sowie Rohrleitungsbauer/-in. Die Auszubildendenzahlen im Maler- und Lackiererhandwerk sind eher rückläufig, im Holzhandwerk stabil.
Einzelhandel und Lebensmittelhandwerk: Die Ausbildungsbetriebe des stationären Einzelhandels bilden in Nürnberg insgesamt weiterhin viele Jugendliche aus. Festgestellt wird eine „Verschiebung“: Unternehmen, die traditionell in hohem Maße erstausbildeten, halten sich zurück, andere Einzelhandelsbetriebe stellten wesentlich mehr „neue“ Auszubildende ein. Die Zahlen sind bei Fachverkäufer/-innen im Bäckereihandwerk rückläufig, im Fleischerhandwerk nahm die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Verkauf zu, bei den Fleischern/-innen selbst ab. Konditoreien bilden deutlich mehr Fachkräfte aus. Im HWK-Beruf Friseure/-innen ist die Schülerzahl rückläufig. Floristen/-innen werden weiterhin auf stabilem Niveau ausgebildet (nach einem kleinen Einbruch der Schülerzahl in der Eingangsklasse im Schuljahr 2020/21).
Dienstleistungsberufe und kaufmännische Ausbildung: (Leicht) rückläufige Schülerzahlen verzeichnet die B4 in den Berufsbereichen Automobilkaufmann/-frau und Bankkaufleute. Im Großhandel bilden Unternehmen wieder vermehrt junge Nachwuchskräfte aus. Stabil sind die Schülerzahlen in den Berufsbereichen Versicherungswirtschaft, bei Industriekaufleuten und den Steuerfachangestellten.
2 vgl. dazu StMAS: „Ausbildungsstellenmarkt“, https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/stellenmarkt/index.php, Stand 05.11.2021
Deutlich verringerte sich die Zahl der Auszubildenden in den Fachklassen für Kaufleute für Büromanagement an der B9. Sozialversicherungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellte werden weiterhin in gleichbleibendem Maße ausgebildet. An der B14 lernen im aktuellen Schuljahr etwas mehr Jugendliche den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlageristen/-innen werden konstant stark ausgebildet. Die Zahl der Auszubildenden Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen ist leicht rückläufig. Erneut deutlich weniger Nachwuchskräfte qualifiziert der Bereich Touristik. Insgesamt stabilisierten sich die Ausbildungszahlen nach einem Corona-bedingt sehr schwierigen Ausbildungsjahr 2020/21 im Hotel- und Gaststättengewerbe etwas: Dennoch sank die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen für Hotelfachleute und Köche. Fachgehilfen/innen im Gastgewerbe wurden im Schuljahr 2021/22 vermehrt eingestellt, Unternehmen der Systemgastronomie bilden nahezu auf Vorjahresniveau aus.
Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen: Die B8 verzeichnet im aktuellen Schuljahr im Vergleich zum Vorjahr etwas mehr Jugendliche und junge Erwachsene in den Fachklassen für Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte. Die Ausbildung von Augenoptikern/-innen, Chemielaboranten/-innen, Zahntechnikern/-innen und Pharmazeutisch-kaufm. Angestellten ist hingegen leicht rückläufig.
b) Berufsvorbereitung und Berufsintegration
Seit dem Schuljahr 2020/21 werden an den Berufsschulen keine Eingangs(-teilzeit-)klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz mehr eingerichtet. In der zwölften Jahrgangsstufe lernen insgesamt 90 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) letztmalig an den Direktoraten B3 und B5. Jedem berufsschulpflichten Abgänger und jeder berufsschulpflichtigen Abgängerin der Mittelschule wird, soweit sie keine weiterführenden Schulen besuchen oder in eine duale bzw. vollschulische Berufsausbildung einmünden, ein vollschulisches Berufsvorbereitungs- bzw. Berufsintegrationsangebot gemacht. Seit diesem Schuljahr gilt für sie ein bayernweit einheitlicher Lehrplan mit Basis- und Wahlmodulen. Im Rahmen des neuen Lehrplans können die Lehrkräfteteams der Berufsvorbereitung und Berufsintegration den Klassen für sie passgenaue Schwerpunkte setzen. Der Fächerkanon umfasst Basis- und Wahlmodule in Mathematik, Medienwelten, Lebensgestaltung, Politik und Gesellschaft sowie berufliche Handlungsfähigkeit. Eingerichtet sind BVJ-Klassen in schulischer oder kooperativer Form an den Berufsschulen B1, B2, B3, B4, B5, B6 und an der B7.
Neues Aufnahmeverfahren für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz Erstmals nahm das Amt für Berufliche Schulen3 (Verfolgung der Berufsschulpflicht) gemeinsam mit dem Team SCHLAU-Berufsschulberatung sowie in enger Abstimmung mit allen Berufsschulen Schulpflichtige zentral auf. Dabei galt wie bisher der Vorrang der Eigeninitiative. Alle Absolventinnen und Absolventen der Mittelschulen waren über das BVJ-Angebot sowie über das Berufsfachschulangebot der Stadt im Rahmen der Berufsschulberatung von SCHLAU informiert worden. Sollten sie keinen dualen Ausbildungsplatz vereinbart oder sich für eine weiterführende Schule entschieden haben, dann konnten sie sich bis Ende Juli zum Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufsschule anmelden. Berufsschulpflichtige, die ab dem 02.08.2021 noch „unversorgt“ waren, wurden zu SchB eingeladen, individuell mit ihren Eltern beraten und erhielten einen verbindlichen Platz in einer Berufsvorbereitungsklasse.
3 Amt für Berufliche Schule im Folgenden kurz SchB
Das Büro „Berufsschulberatung und Berufsschulpflicht“ war während der Sommerferien werktäglich vormittags besetzt. Bis zum Beginn des Unterrichts Mitte September hatten die meisten Jugendlichen einen verbindlichen Schulplatz. Hatten sie zwischenzeitlich z. B. noch einen Ausbildungsplatz gefunden, dann wurde dies natürlich gleich berücksichtigt. Das nachrangige, zentrale Aufnahmeverfahren hat sich im ersten Durchgang bewährt. Verbesserungsvorschläge gilt es im nächsten Sommer umzusetzen.
Berufsintegrationsvorklassen bietet die B5 weiterhin zentral an. Vor der Aufnahme in eine Berufsintegrationsvorklasse nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem Sprachtest teil, damit sie in die für sie passgenaue Sprachintegrationsklasse aufgenommen werden können. Die Bandbreite der BIK/Vs-Klassen umfasst zwei Alphabetisierungsklassen bis hin zu Sprachlernklassen auf B1-Niveau. Zusätzlich bietet die Wirtschaftsschule seit diesem Schuljahr Integrationsvorklassen an. Sie führen Jugendliche (mit Sprachkenntnissen in Englisch) gestuft nach ein oder zwei Jahren zu einem sprachlichen Niveau, welches ihnen im Anschluss entweder die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung oder die Aufnahme an der zweistufigen Wirtschaftsschule ermöglicht. Berufsintegrationsklassen (zweites BI-Jahr) sind im laufenden Schuljahr an den Direktoraten B2, B3, B5, B6, B7, B9 sowie an der B11 eingerichtet. Die folgende Grafik zeigt deutlich den Rückgang der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz in Teilzeitklassen (JoA), ebenso einen Rückgang der Schülerinnen und Schüler in der Berufsvorbereitung insgesamt. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der jetzt greifenden Änderung der Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz in einjährigen Vollzeitklassen. Bei regelmäßigem Schulbesuch erfüllen die Jugendliche nun innerhalb eines Jahres ihre Berufsschulpflicht (Vorjahre: drei Jahre Schulbesuch in Teilzeitklassen JoA oder BVJ).
Berufsvorbereitung/Berufsintegration und JoA
1200 1100 r e 1016 lü h1000 c S d 800 n u 4 n 600 e n n ir 400 e lü h 200 c S
| 752 723 772 771 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 480 | 459 | 558 525 | |||
| 380 | 307 | ||||
| 90 |
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 Schuljahre Berufsschule + WS - BVJ und BIK Berufsschule - JoA
Berufsschule (+WS) Klassen der Berufsvorbereitung
BVJ-, BIK/V-, BIK-, IVK-WS-Klassen
| 70 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 56 | 28 | |||||||||||
| 6 | 14 | 18 | 18 | 24 | 37 | 36 | 33 | 23 | ||||
| 6 | ||||||||||||
| 22 | ||||||||||||
| 17 | 14 | 12 | 11 | 9 | 10 | 9 | 8 | 9 | 18 | 17 |
SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Anzahl der Berufsintegrationsklassen (1./2. Jahr einschl. Sonderform IVK-WS) Anzahl der Klassen im BVJ (einschl. Sonderformen)
Quelle: SchB-Statistiken 2021/22
c) Berufsfachschulen
An den Berufsfachschulen der Stadt Nürnberg qualifizieren sich im aktuellen Schuljahr 1.248 Jugendliche als Fachkräfte mit dem Ziel einen staatlichen Abschluss in einem Beruf oder einen Abschluss in einem handwerklichen oder industriellen Ausbildungsberuf zu erreichen. Dies sind 40 Schülerinnen und Schüler weniger als im Vorjahr. Die Schülerzahlenentwicklung an den Berufsfachschulen variiert: Die Modeschulen der B5 verzeichnen stabile Schülerzahlen. Einen größeren Schülerzulauf verzeichnen die BFS-MTLA (B8) sowie die BFS-Sozialpflege (B7). Rückläufig sind die Schülerzahlen der BFS-Kinderpflege (B19, an der BFS-Ernährung/Versorgung (B7), leicht rückläufig an der B11 (BFS-Farb- und Raumgestaltung sowie BFS-Bautechnik), an der B2 (BFS-Fertigungstechnik) sowie an der B1 (BFS-Informatik). Alle weiteren Berufsfachschulen verzeichnen stabile Schülerzahlen.
Neuordnung der Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk Mit der Neuordnung der Berufe im Maler- und Lackiererhandwerk entfällt der zweijährige Ausbildungsberuf Bauten- und Objektbeschichter/-in. Letztmalig konnte hier eine Eingangsklasse mit Genehmigung der Regierung von Mittelfranken und Zustimmung der Handwerkskammer Mittelfranken eingerichtet werden. Bisher bot diese Berufsfachschule mit fachpraktischen Kompetenzen und Interesse am Malerberuf eine gute Möglichkeit des Berufseinstiegs. Mit Wegfall des zweijährigen Ausbildungsberufs in dieser Handwerkssparte verlieren die beruflichen Schulen eine wertvolle Qualifizierungsschiene.
Strukturreform in der Ausbildung von Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-innen
Am 01.01.2023 tritt das MTA-Reformgesetz bundesweit in Kraft. Die Struktur der Ausbildung und die Aufgaben der Schule ist in den §§ 13 und 22 – 25 des Reformgesetzes geregelt. Die Ausbildung wird dann aus theoretischem Unterricht, praktischem Unterricht (an der Schule) sowie einer
praktischen Ausbildung in Kliniken und Labors bestehen. Die Umstellung der schulischen Ausbildung (mit betrieblichen Praktika) wird nach Information der Regierung von Mittelfranken zum Schuljahr 2023/24 erfolgen. An der BFS-MTLA können dann nur noch Auszubildende aufgenommen werden, die einen Ausbildungsvertrag mit einer Klinik oder einem Labor abgeschlossen haben. Gleichzeitig gilt es für die BFS-MTLA Kooperationsverträge mit Kliniken und Labors zu schließen, die die Zusammenarbeit mit der B8 im Rahmen einer betrieblich-schulischen Ausbildung festlegen. Krankenhäuser können die Kosten der Ausbildung im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes refinanzieren. Die B8 wird bereits in diesem Schuljahr Kliniken und Labors über die Neustrukturierung der Ausbildung informieren, damit Kooperationen initiiert werden können. Sehr wünschenswert wäre eine Kooperation mit Kliniken vor Ort, die MTLA ausbilden, insbesondere auch mit dem Klinikum Nürnberg. Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen sind bereits heute sehr gesuchte Fachkräfte. Sie werden im Großraum Nürnberg auch zukünftig dringend in den Betrieben des Gesundheitswesens gebraucht. Die B8 bietet als Kooperationspartner eine erstklassige schulische Ausbildung.
d) Fachschulen
An der Rudolf-Diesel-Fachschule ging die Schülerzahl insgesamt leicht zurück (2020: 396 Fachschüler/-innen; 2021: 381). Die Schülerzahl an der FS-Druck- und Medientechnik stabilisierte sich. Die Fachschule für Bekleidungstechnik meldet ebenso eine konstante Schülerzahl (25 Fachschüler/-innen; 1 Klasse). Auch die Meisterschule für das SHK-Handwerk ist mit 24 Meisterschülern/-innen wie seit vielen Jahren gut besucht. Etwas rückläufig sind die Meisterschüler/-innen an der B11/Meisterschule für Maler und Lackierer.
e) Fachakademien
Rückläufige Trends hinsichtlich der Zahl der Studierenden meldeten die städtischen Fachakademien, die Fachakademie für Sozialpädagogik (B10)4, die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (B7) sowie die Fachakademie für Wirtschaft (B6).
f) Wirtschaftsschule
Seit dem Schuljahr 2020/21 führt die Wirtschaftsschule Nürnberg eine Vorklasse. Auch in diesem Schuljahr ist die Vorklasse mit 19 Schülerinnen und Schülern gut besucht. Das Bestreben der Wirtschaftsschule, in einem Modellversuch mit der Jahrgangsstufe 5 zu beginnen wird aktuell seitens des StMUK nicht unterstützt, wäre aber zur Stärkung der Wirtschaftsschule durchaus interessant. Erstmals im Schuljahr 2021/22 sind an der B12 (Staatliche WS) zwei staatliche Integrationsvorklassen (IVK-WS) eingerichtet und mit 18 bzw. 19 Schülern/-innen gut besucht.
g) FOS/BOS und Berufsschule Plus
Fachoberschulen Die öffentlichen Fachoberschulen in der Stadt verzeichneten zu Schuljahresbeginn steigende Schülerzahlen. Dies resultiert in erster Linie nicht aus einer Zunahme der Neuanmeldungen als vielmehr eines Schüleranstiegs in den aufsteigenden Klassen. Die erweiterten Wiederholungsmöglichkeiten und die Möglichkeit, die 13. Klasse zu besuchen, aufgrund der Corona-Situation im Schuljahr 2020/21 dürften diese Entwicklung zumindest mitverursacht haben.
4 Der leichte Schülerrückgang an der B10 ist dem Lehrkräftemangel im aktuellen Schuljahr geschuldet.
Berufsoberschulen Deutlich rückläufig entwickelte sich die Schülerzahl an der Staatlichen BOS (SJ 2020/21: 441 Schülerinnen und Schüler; SJ 2021/22: 396 Schülerinnen und Schüler), stabil hingegen an der BOS der B7 mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen und Gesundheit mit aktuell 196 Schülerinnen und Schülern (im Vergleich zu SJ 2020/21: 197 Schülerinnen und Schüler).
Berufsschule Plus am BBZ in Nürnberg In den insgesamt 12 Direktoraten mit Berufsschulen und/oder Berufsfachschulen der Stadt lernen sehr engagierte und leistungsfähige Auszubildende sowie Berufsfachschülerinnen und -schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die neben der beruflichen Erstausbildung Zusatzunterricht am Abend an der Berufsschule Plus besuchen. Sie erwerben in drei Jahren jene Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie für die Teilnahme an der Fachhochschulreife-Ergänzungsprüfung benötigen. Auch ein Start im zweiten Ausbildungsjahr ist möglich. Vorteil dabei: Die Abschlussprüfungen der zuständigen Stellen fallen zeitlich nicht mit der Fachhochschulreifeprüfung zusammen. Diese wir ein Jahr nach dem Erwerb des Berufsabschlusses abgelegt. Ein erfolgreiches Modell in Nürnberg, so zeigt sich die Berufsschule Plus auch im laufenden Schuljahr mit drei stabilen Eingangsklassen im ersten Schulbesuchsjahr.
Die Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen des additiven Bildungsgangs für Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung an Berufsschulen und Berufsfachschulen veranschaulicht die folgende Übersicht:
BBZ (B2)
| Stichtag | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | |
| 20.10.2018 | 16 | 1 | 15 | 1 | 13 | 1 |
| 20.10.2019 | 38 | 1 | 13 | 1 | 16 | 1 |
| 20.10.2020 | 22 | 1 | 20 | 1 | 13 | 1 |
| 20.10.2021 | 12 | 1 | 16 | 1 | 21 | 1 |
BBZ (B6)
| Stichtag | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | Schüler | Klassen | |
| 20.10.2018 | 61 | 2 | 22 | 1 | 27 | 1 |
| 20.10.2019 | 65 | 2 | 60 | 2 | 26 | 1 |
| 20.10.2020 | 55 | 2 | 43 | 2 | 39 | 2*) |
| 20.10.2021 | 53 | 2 | 52 | 2 | 30 | 1 |
*) Genehmigung von Regierung vom 28. Juli 2020 zur Bildung von drei 3. Klassen
Fazit
Nach anfänglich sehr verhaltenen Neuanmeldungen für die duale Ausbildung an den Berufsschulen im Frühjahr/Sommer 2021 meldeten Ausbildungsbetriebe zum Schuljahresbeginn vermehrt „neue“ Auszubildende an. Im Ergebnis blieb die Zahl der Schülerinnen und Schüler nur knapp hinter jener des Vorjahres zurück.
Im Bereich der Berufsvorbereitung führt der Wegfall der dreijährigen Teilzeitbeschulung zu sinkenden Schülerzahlen. Die Wirtschaftsschule sowie die Fachoberschulen führen in diesem Schuljahr mehr Schülerinnen und Schüler als im Vorjahr. Pandemiebedingte Sondereinflüsse spielen hierbei sicherlich eine Rolle. Die Schulen der beruflichen Weiterbildung (Fachschulen, Fachakademien und die staatliche Berufsoberschule) verzeichneten insgesamt einen Schülerrückgang, ebenso die städtischen Berufsfachschulen in Summe.