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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (16.12.2021)

Bericht Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege

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Ümit Sormaz Jugendhilfeausschuss

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 10.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021

Bericht

Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege

Die Freien Demokraten des Stadtrats stellten zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss den Antrag die Möglichkeit zu schaffen, dass auch andere als die zwei Tagespflegeträger Qualifizierungs- und Prüfungsmaßnahmen vornehmen dürfen. Begründet wird der Antrag damit, dass eine Erweiterung der Angebotsseite in diesem Bereich wünschenswert sei, um dauerhaft die Qualität zu sichern.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20. Juli 2006 hat man sich für die zwei bestehenden Tagespflegeträger entschieden. Die beiden Träger haben u.a. sowohl die Aufgabe, Tagespflegepersonen zu akquirieren und die Quantität zu steigern als auch - orientiert am „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ - qualitativ hochwertig zu schulen und anschließend fachlich zu begleiten.

Das Jugendamt stellt fest, dass die Qualität der Schulung, die fachliche Begleitung und deren Weiterentwicklung über diese beiden Tagespflegeträger bereits jetzt dauerhaft gesichert ist und durch weitere Tagespflegeträger eine Steigerung der Qualität nicht zu erwarten ist. In Bezug auf die Qualität der Schulungen und Begleitung der Tagespflegepersonen durch die Träger besteht beim Jugendamt Nürnberg eine hohe Zufriedenheit. Seit 2018 werden in Nürnberg die im Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege festgelegten Standards umgesetzt. Damit werden die gesetzlich geforderten Mindeststandards und Vorgaben in Nürnberg deutlich übertroffen.

Würde man die Anzahl der Tagespflegeträger in Nürnberg erhöhen wollen, auch ohne dass qualitative Vorteile damit zu erwarten wären, wäre dies mit mehreren Herausforderungen verbunden:

  1. Damit ein weiterer Tagespflegeträger tätig werden kann, ist eine entsprechende Vorfinanzierung bzw. Anschubfinanzierung erforderlich. Nach einer groben Abschätzung müsste hierfür von der Stadt Nürnberg mindestens ein sehr hoher fünfstelliger Betrag aufgewendet werden.

  2. Es besteht zwischen den Tagespflegeträgern und der Fachberatung bzw. Sachbearbeitung im Jugendamt ein sehr hoher Abstimmungsbedarf und Verwaltungsaufwand. Der Umfang dieser Tätigkeit steigt auch mit der Anzahl der Träger. Aktuell stehen hier nur eine Fachberatung mit 19,5 Wochenarbeitsstunden und eine Sachbearbeiterin mit 31 WAS zur Verfügung. Das Stundenkontingent müsste für weitere Aufgaben entsprechend erhöht werden.

  3. Bereits seit Jahren gestaltete sich die Akquise von Tagespflegepersonen als eine Herausforderung der Tagespflegeträger, die sich während der Pandemie noch verstärkt hat. Mit vielen Werbe- und Akquisemaßnahmen sowie guten Empfehlungen der bereits tätigen Tagespflegepersonen konnte bis zur Pandemie eine Steigerung der Tagespflegepersonen erreicht werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dies mit einem weiteren Träger noch weiter steigern lässt.

  4. Es ist nicht sinnvoll, die Trägerzahl zu erhöhen, weil sich dadurch die Konkurrenzsituation zwischen den Trägern verschärfen würde. Das Risiko würde steigen, dass der Tätigkeitsbereich bei einem oder sogar mehreren Tagespflegeträgern nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Grund- und Fixkosten (z.B. Miete und Personalkosten) sind relativ hoch und dürfen in diesem Tätigkeitsfeld nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus ist der Markt nach Einschätzung des Jugendamts für einen dritten Träger zu klein. Viele Städte übernehmen diese Aufgaben deshalb selbst oder haben nur einen einzigen Tagespflegeträger.

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Am 27.07.2021 fand ein Gespräch mit dem FDP-Stadtrat Herrn Sormaz, einer seiner Mitarbeiterinnen und der Jugendamtsleitung statt. Dabei wurde die Situation aus Sicht des Jugendamts bereits persönlich erläutert.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die angenommenen qualitativen Vorteile in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen und die Erweiterung um einen weiteren Tagespflegeträger nach Einschätzung des Jugendamts v.a. aufgrund des begrenzten Markts wirtschaftlich nicht rentabel ist.

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