Beilage 6.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021
Entscheidungsvorlage
Anpassung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege in Nürnberg
Für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern werden in Nürnberg sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Tagespflegeplätze angeboten. In Nürnberg betreuen Tagesmütter und Tagesväter überwiegend unter Dreijährige.
Das Angebot in der Nürnberger Tagespflege wurde in den zurückliegenden Jahren weiter ausgebaut und verbessert. Derzeit stehen rund 1.100 Tagespflegeplätze zur Verfügung, und die kommunale Bedarfsplanung sieht bis 2026 einen weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vor.1 Die Akzeptanz der Tagespflege bei den Eltern ist spürbar angewachsen, was sicherlich auch den gesetzlichen Neuerungen und der fachlichen Weiterentwicklung geschuldet ist. Ein Beispiel dafür ist die Erhöhung der Neuqualifizierung seit 2018 von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten. Die Nachqualifizierung aller bereits tätiger Tagespflegepersonen auf ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. So nehmen Eltern die Tagespflege verstärkt als gleichwertige Betreuungsform alternativ zur Krippe wahr und schätzen vor allem die flexiblen Betreuungszeiten im familiennahen Rahmen in einer kleinen Gruppe mit einer konstanten Betreuungsperson.
Durch die Änderung im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum 01.01.2013 war als Fördervoraussetzung für die Tagespflege festgelegt worden, dass der Elternbeitrag für die Tagespflege gedeckelt wird.
„Die kindbezogene staatliche Förderung der Tagespflege setzt voraus, dass die Elternbeteiligung auf maximal die 1,5-fache Förderhöhe nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt ist. Der Basiswert für das Bewilligungsjahr wird jeweils rückwirkend festgestellt. Anhaltspunkt für die Festlegung der maximalen Elternbeteiligung ist daher für das laufende Haushaltsjahr der vorläufige Basiswert.“
Aufgrund der Entwicklung der gesetzlich zugrundeliegenden Basiswerte würden sich für die vergangenen Jahre folgende maximal mögliche Elternbeiträge errechnen:
Haushaltsjahr 2017 maximal möglicher Elternbeitrag 2,01 € pro Stunde Haushaltsjahr 2018 maximal möglicher Elternbeitrag 2,01 € pro Stunde Haushaltsjahr 2019 maximal möglicher Elternbeitrag 2,12 € pro Stunde Haushaltsjahr 2020 maximal möglicher Elternbeitrag 2,17 € pro Stunde Haushaltsjahr 2021 maximal möglicher Elternbetrag 2,20 € pro Stunde
In Nürnberg wird seit dem 01.09.2017 ein Elternbeitrag in Höhe von 1,90 Euro für die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater pro Stunde erhoben.
Aufgrund des kontinuierlich gestiegenen Basiswertes in den vergangenen Jahren und der Entwicklung der Gebühren und Beiträge für Krippen schlägt die Verwaltung des Jugendamts daher vor, den Elternbeitrag für einen Tagespflegeplatz zum 01.02.2022 von aktuell 1,90 Euro auf 2,20 Euro pro Stunde anzupassen.
Die Tagespflege soll sich auch hinsichtlich der Elternbeiträge als gleichwertiges Angebot zur Betreuung in einer Krippe darstellen. Gegenwärtig kostet ein Nürnberger Krippenplatz zum Beispiel bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden je nach Träger monatlich im Bereich zwischen 300 und
1 siehe JHA-Bericht vom 16.02.2017 1
circa 400 Euro. Für den Besuch städtischer Kinderkrippen wird der Elternbeitrag in der Buchungskategorie mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von fünf bis sechs Stunden (mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden) ab 01.02.2022 auf 312 Euro erhöht.
Zum Vergleich: ein Tagespflegeplatz in derselben Kategorie kostet aktuell bei 1,90 Euro pro Stunde 245,10 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung auf 2,20 Euro steigt der monatliche Elternbeitrag auf 283,80 Euro. Die Beilage enthält eine Übersicht über die aktuelle und die geplante Elternbeitragstabelle der Kindertagespflege in allen Buchungskategorien.
Hinweis: Über das Bayerische Krippengeld werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.2 Das Krippengeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt. Außerdem gilt auch für die Tagespflege: Sind die finanziellen Belastungen aus den Elternbeiträgen nicht zumutbar, sind diese gem. § 22 ff und § 90 Abs. 4 SGB VIII zu erlassen bzw. zu übernehmen. Diese Eltern sind, unabhängig davon ob der Elternbeitrag für die Tagespflege bei ihnen ganz oder teilweise übernommen wird, von der Beitragsanpassung nicht betroffen.
Die Anpassung der Elternbeiträgen führt zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 385.000 Euro3. Diesen stehen Mehrausgaben für Beitragsübernahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Höhe von ca. 120.000 Euro gegenüber.
2 Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro und erhöht sich um 5.000 Euro für jedes weitere Kind im Kindergeld-bezug. Weitere Informationen zum Krippengeld und zur individuellen Einkommensberechnung: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/ 3 Mehreinnahmen werden kalkuliert bei einer Betreuung von jährlich 830 Kindern 2