Beschlussvorlage J/041/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Anpassung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege in Nürnberg
Anlagen: Entscheidungsvorlage_Elternbeitrag_2021 Übersicht Höhe Elternbeiträge alt neu
Sachverhalt (kurz):
Der Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in Tagespflege wurde das letzte Mal zum 1. September 2017 angepasst und soll ab dem 1. Februar 2022 von 1,90 Euro auf 2,20 Euro pro Stunde erhöht werden. Der Basiswert für die kindbezogene staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen gilt gesetzlich als Anhaltspunkt für die Festlegung der maximal möglichen Elternbeteiligung. Dieser Basiswert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Kosten für einen Tagespflegeplatz bewegen sich in Nürnberg auch nach der Anpassung auf einem ähnlichen Niveau wie ein Krippenplatz.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mehreinnahmen ohne Anrechnung der Gebührenübernahmen (WIHI): 350 TEUR (2022), 385 TEUR (2023). Die Mehreinnahmen sind im Haushaltsplan 2022 bereits berücksichtigt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kindertagespflege ist Bestandteil der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bei.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege ab dem 01.02.2022 von 1,90 Euro auf 2,20 Euro pro Stunde zu erhöhen.