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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (16.12.2021)

5 3 Beilage TISCHVORLAGE Rückmeldungen Elternbeiräte

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 5.3

Tischvorlage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021

Anhörung der Elternbeiräte zur Änderungssatzung der Kindertageseinrich-

tungssatzung KitaS und der Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die

Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg - KitaGebS

Rechtsgrundlage Art 14 BayKiBiG: Elternbeiräte werden „von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidung getroffen werden.“ Unter anderem betrifft das auch die Höhe der Gebühren.

Mit Schreiben vom 26.10.2021 zur „Satzungsanpassung 2021– Beteiligung EB“ wurden die Elternbeiräte über die geplanten Anpassungen und Konkretisierungen der beiden Änderungssatzungen informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 02.12.2021 gegeben. Das Schreiben an die örtlichen Elternbeiräte wurde über die jeweilige Einrichtungsleitung weitergegeben. Ebenso erhielt der Gesamtelternbeirat Nürnberg (GEB e.V.) das Schreiben.

Von den insgesamt 135 Elternbeiräten in städtischen Einrichtungen gaben bis zum 02.12.2021 vier eine schriftliche Stellungnahme ab:

(1) Elternbeirat Hort Wandererstraße 170 (2) Elternbeirat Hort Welserstraße 24 (3) Elternbeirat Hort Van-Gogh-Str. 1 (4) Elternbeirat Hort Neunhofer Hauptstraße 71

Schwerpunktmäßig ging es bei den eingegangenen Stellungnahmen um die Themen Verhältnismäßigkeit der Anpassung und der gewählte Zeitpunkt der konkreten Erhöhung, Darstellung der neuen Gebührenstruktur, Personalausstattung in den städtischen Einrichtungen, Vertrauensschutz / Bestandsschutz auf den seit 01.09.2021 geltenden Gebührenbescheid und um den Wunsch nach „einfacher Sprache“ in der Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten.

Die Stellungnahmen der Elternbeiträte (EB) im Detail:

1. Rückmeldung EB: Die Erhöhung der Besuchsgebühren ist unverhältnismäßig hoch

Stellungnahme J: Die allgemeinen und fachlich bedingten steigenden Kostenentwicklungen werden anteilig durch die jährlich angepasste staatliche und kommunale Betriebskostenförderung aufgefangen, führen aber auch bei den freigemeinnützigen und sonstigen freien Trägern zu regelmäßigen Erhöhungen der Elternbeiträge. Derzeit liegen die durchschnittlichen Entgelte der Nürnberger freien Träger seit längerer Zeit über den städtischen Gebühren. Seit dem Jahr 2018 sind parallel die Preise sowie tarifgebundene Personalkosten deutlich gestiegen. Die Stadt Nürnberg verfolgt daher das Ziel, über mehrere Anpassungsschritte sich wieder dem durchschnittlichen Entgeltniveau der freien Träger zu nähern. Dabei wird in den nächsten Jahren eine weitere Steigerung der Entgelte von freien Trägern in Höhe von 10% unterstellt.

Außerdem wurde und wird laufend die Qualität in den Einrichtungen verbessert. Beispielsweise durch die Entlastung der Kita-Leitungen von Verwaltungsaufgaben durch das Förderprogramm Leitungs- und Verwaltungsbonus, durch die Entlastung der Fachkräfte durch

Hauswirtschaftskräfte oder durch die Schaffung von zusätzlichen praxisintegrierten Ausbildungsstellen (PIA früher Optiprax) können Fachkräfte heute mehr Zeit am Kind verbringen. Erfreulicherweise wurden auch die Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung weiter in den städtischen Kindertageseinrichtungen ausgebaut, beispielsweise durch die Bereitstellung von zusätzlichen Arbeitsstunden für die Elternbegleitungen oder die Umsetzung des Hortklassenkonzeptes. Hervorzuheben ist auch das in diesem Jahr 2021 an den Start gegangene Fachteam Sprache, das in ausgewählten städtischen Kindergärten bei der sprachlichen Bildung und Förderung zusätzlich berät, unterstützt und regelmäßig (tageweise) vor Ort für Kleingruppenangebote im Einsatz ist.

2. Rückmeldung EB: Der gewählte Zeitpunkt ist noch immer ungünstig

Stellungnahme J: Die letzten Anpassungen der Besuchsgebühren für städtische Kindergärten und Kinderhorte gab es im Jahr 2018, für Kinderkrippen im Jahr 2019. Eine Erhöhung ist aufgrund der Qualitätsverbesserungen und gleichzeitiger Preiserhöhungen und Tariferhöhungen im Personalbereich daher dringend erforderlich. Die ursprünglich zum September 2020 geplanten Anpassungen der Besuchsgebühren wurden Corona-bedingt zunächst auf September 2021 verschoben und sind nun ab 1. Februar 2022 geplant. Bei der aktuell sehr angespannten Haushaltssituation ist eine weitere Verschiebung leider nicht möglich.

3. Rückmeldung EB: Wegfall der Geschwisterermäßigung

Stellungnahme J: Der Wegfall der Geschwisterermäßigung wird Familien mit mehreren Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen in geringem Umfang wirtschaftlich mehr belasten. Für einkommensschwache Familien wird sich dies jedoch nicht auswirken, da hier je nach Einkommenssituation die Möglichkeit des teilweisen oder vollen Beitragserlasses durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe besteht.

4. Rückmeldung EB: Die Erhöhung der Besuchsgebühr wird u. a. durch den erhöhten

Personaleinsatz gerechtfertigt - wird als Begründung für die Erhöhung in Frage ge-

stellt

Stellungnahme J: Der Personaleinsatz in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, einmal durch den flächendeckenden Einsatz von Hauswirtschaftskräften und durch zusätzliche Fachkraftstunden für qualitative Themen. Der Ausbau der Hauswirtschaftskräfte erfolgte über mehrere Jahre und ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der finanzielle Aufwand dafür wird hälftig über das Verpflegungsgeld und hälftig über die Besuchsgebühren refinanziert. Die Hauswirtschaftskräfte (insgesamt 94 Vollkraftstellen) entlasten das pädagogische Personal insbesondere über die Mittagszeit, sodass sich die Fachkräfte ihren pädagogischen Aufgaben widmen können.

5. Rückmeldung EB: „Vertrauensschutz“ des im August 2021 versendeten Bescheids

für den Zeitraum September 2021 bis August 2022 wird mit der geplanten Erhöhung ab Februar 2022 nicht eingehalten. Stellungnahme J: Gerade mit dem Anliegen, transparent und vertrauensvoll mit den Eltern zu kommunizieren, hat das Jugendamt sehr frühzeitig auf die anstehenden Änderungen hingewiesen: Im Januar 2021 wurden vor Anmeldung zum nächsten Betriebsjahr 2021/2022 mit einem Informationsschreiben die Eltern in den Kita-Einrichtungen der Hinweis auf eine mögliche Erhöhung auch der Besuchsgebühren, neben dem Verpflegungsgeld ab September 2021, angekündigt.

Im Beteiligungsverfahren der Elternbeiräte zur Anpassung des Verpflegungsgeldes ab September 2021 aufgrund der neuen Vergabe der zentralen Essensversorgung wurde im Frühsommer ebenfalls dahingehend informiert, dass die geplante Anpassung der Besuchsgebüh-

ren im Kita-Jahr 2021/2022 mit Blick auf die derzeitig Corona-bedingten finanziellen und allgemeinen Belastungen der Familien in den städtischen Einrichtungen zeitlich verschoben und damit erst für das Jahr 2022 eingeplant wird.

Auch rechtlich steht der Neufestsetzung der Gebühr ab 02/2022 nichts entgegen: Der Zeitraum der Gebührenforderungen September 2021 bis August 2022 richtet sich nach den Vorschriften der geltenden Satzungen und Regelungen zur Dauer des Betriebsjahres dem Grund nach. Im Gebührenbescheid wird auf Seite 2 darauf hingewiesen, dass die Gebührenfestsetzung so lange gilt, bis sie durch einen neuen Bescheid geändert wird. Dies wird nun durch Beschluss zum Gutachten des Jugendhilfeausschusses und dem Beschluss zur Satzungsänderung im Stadtrat im Januar 2022 formal erfolgen, dadurch können ab Februar 2022 für die verbleibende Zeit des Betriebsjahres von Februar 2022 bis August 2022 die geänderten Besuchsgebühren festgesetzt werden.1

Die Änderung der Gebühren ab 02/2022 ist sicherlich ein eher ungewöhnlicher Zeitpunkt, da

üblicherweise die Festsetzung der Gebühren jeweils für ein oder mehrere komplette Be-

triebsjahre erfolgt. Mit der erst zum 1. Februar 2022 geltenden Erhöhung war die Stadt Nürn-

berg jedoch, wie oben dargestellt, den Eltern in der Corona-Pandemie nochmals entgegen-

gekommen, da die Erhöhung eigentlich ein halbes Jahr früher umgesetzt werden sollte.

6. Rückmeldung EB: Gewählte Darstellung der Erhöhungsschritte im Anschreiben EB

Stellungnahme J: Das Jugendamt hatte im Anschreiben an die Elternbeiräte zur besseren Lesbarkeit auf eine kleinteilige Darstellung der einzelnen Erhöhungsschritte je Einrichtungsart und Buchungskategorie verzichtet und im Wesentlichen auf die Gebührentabellen, wie sie dann auch Bestandteil der Gebührensatzung sein werden, abgestellt. Die Anregung, konkrete Erhöhungsschritte transparenter darzustellen, wird für künftige Verfahren aufgegriffen.

  1. Rückmeldung EB: Die Kommunikation sollte vereinfacht werden, künftige Schreiben sollten eine einfachere Sprache verwenden. Stellungnahme J: Bei der Beteiligung der Elternbeiräte zu Satzungsänderungen müssen leider auch formal formulierte Texte übermittelt werden. Das Jugendamt hatte versucht, diese textlich möglichst einfach zu umschreiben, dies scheint aber noch nicht ganz gelungen zu sein. Daher greift das Jugendamt den Hinweis gerne auf und versucht die Informationen auch in einfacher Sprache zu verfassen bzw. den Zugang digital auszuweiten. Bei anderen Themen wird bereits darauf geachtet, dass Informationen, die die Eltern betreffen, möglichst prägnant und gut lesbar gestaltet werden. Zum Teil werden auch komplexe Sachverhalte, die sich nicht in einfacher Sprache darstellen lassen, mit Bildmaterial ergänzt. Die Einrichtungen vor Ort arbeiten auch mit mehrsprachigen Schreiben, das Ministerium stellt ebenfalls für allgemeine Sachverhalten (z.B. Testverfahren in Kitas) mittlerweile verschiedene Versionen (mehrsprachig und leichte Sprache) zur Verfügung.

Alle Elternbeiräte erhalten zur übermittelten Stellungnahme eine schriftliche Antwort des Jugendamts.

1 Hinweis auf das auch für die Stadt Nürnberg geltende Kommunalabgabengesetz (KAG), das neben dem SGB VIII die maßgebliche Rechtsgrundlage für den Erlass der KitaGebS ist. Art. 12 Abs. 2 Nr. 1 KAG sieht vor, dass „Bescheide, die für mehrere Zeitabschnitte gelten, (…) 1. von Amts wegen oder auf Antrag durch einen neuen Bescheid zu ersetzen (sind), wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern.“

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