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I.
TOP: 3.0
Jugendhilfeausschuss
Sitzungsdatum 26.03.2015
öffentlich
Betreff: Gewährung eines Qualitätsbonus plus - Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und
betreuungsgesetzes BayKIBiG
Hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2014
Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage 3.2 Beschluss Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|---|---|---|
| JHA | 25.09.2014 |
Sachverhalt (kurz): Der Freistaat Bayern gewährt seit dem Haushalt 2015 zur Qualitätsverbesserung in Kindertageseinrichtungen einen sogenannten Qualitätsbonus plus.
Voraussetzungen zur Bewilligung des Qualitätsbonus plus sind, dass die Kommunen den kommunalen Förderanteil in gleicher Höhe des staatlichen Qualitätsbonus plus gewähren und erklären, dass diese zusätzlichen Mittel zu Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten 2.400.000 € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv 2.400.000 € dauerhaft Personalkosten € 3 1 0 2 3. 0 1 0 0 Seite 1 von 2
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja:
- Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
II. Herrn OBM
III. Ref. V Nürnberg, 06.03.2015 Prölß
(5500)
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