Beilage 2.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021
Entscheidungsvorlage
Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,
Teil Jugendmedienschutz
Unbestritten sind Medien zu einem wichtigen und allgegenwärtigen Bestandteil unserer Gesellschaft geworden – unabhängig davon ob es sich um „klassische“ (wie TV, Radio, Bücher, Zeitungen) oder „digitale“ Medien (Internet, Computerspiele, E-Books etc.) handelt. Einige wichtige Vorteile von Medien lassen sich darin sehen, dass sie Informationen und Nachrichten transportieren und es Menschen erleichtern, sich (weiter) zu bilden, sich über Themen eigenständig zu informieren, sich am Diskurs zu beteiligen und mit anderen auszutauschen. Medien bieten aber auch Ablenkung vom Alltag, die Möglichkeit zu spielen und die Chance zu künstlerisch-kreativen Nutzungen. Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich mit allen Formen von Medien auf, allerdings sind nicht alle Inhalte für diese Zielgruppen geeignet, worin auch Gefahren zu sehen sind. Zum Schutz der jungen Menschen gibt es daher den Jugendmedienschutz. Dessen Aufgabe ist es, Minderjährige vor bestimmten Einflüssen zu schützen, die für ihren jeweiligen Entwicklungsstand nicht geeignet sind oder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen oder sogar schädigen könnten.
Jugendmedienschutz in Deutschland ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und verfolgt drei Absichten:
der erzieherische Jugendschutz hat zum Ziel, über Gefahren aufzuklären und vorbeugende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, der strukturelle Jugendschutz versucht Gefährdungen noch vor ihrer Entstehung zu verhindern und der ordnungsrechtliche bzw. gesetzliche Jugendschutz hat zum Auftrag, den Umgang mit Gefährdungen zu regeln.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat am 26.09.2013 im Jugendhilfeausschuss einen Gesamtbericht zu den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Sucht-, Alkohol- und Gewaltprävention vorgelegt. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Planung bildet die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes und ist als Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für dieses Handlungsfeld zu verstehen.
Das Handlungsfeld ist organisatorisch in der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes verortet. Zentrale Orientierung für diese Aufgaben ist innerhalb des Leistungsspektrums der Jugendhilfe der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII).
In der vorgelegten Planung werden der kommunale Jugendmedienschutz in Nürnberg sowie die theoretischen Hintergründe und praktischen Schwerpunkte vorgestellt, die sich überwiegend auf den digitalen Bereich beziehen. Eingangs wird die derzeitige Online-Mediennutzung von Heranwachsenden sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche betrachtet.
Des Weiteren werden relevante rechtliche und konzeptionelle Grundlagen des Jugendmedienschutzes erläutert. Daran schließen sich aktuelle Schwerpunkte des Jugendmedienschutzes in Nürnberg und Aussagen bezüglich weiterer Bedarfe und möglicher Maßnahmen an.
Die Planung zeigt die dringende Notwendigkeit, bestehende Angebote zu stabilisieren, vor allem aber auch die Strukturen und Angebote zeitgemäß weiterzuentwickeln. Unter der Voraussetzung weiterer 1
personeller Ressourcen sollen wichtige Entwicklungsschritte umgesetzt werden. Der Ausbau von Workshopangeboten, Vorträgen und Fortbildungen, die Entwicklung zeitgemäßer Informationsmaterialien und Kanäle zum Jugendmedienschutz, die Vertiefung von Themen des Jugendmedienschutzes in Beratungsangeboten der Jugendhilfe bzw. die Konzeptionierung einer Medien-Beratungsstelle für Jugendliche und Eltern sowie Aufbau von Medienscouts können als wichtige Zukunftsaufgabe benannt werden.
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