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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (16.12.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

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CSU-Stadtratsfraktion Plärrer Ümit Sormaz Südstadt Altenfurt Langwasser Jugendhilfeausschuss Fischbach Schule & Bildung Wohnen & Bauen Moorenbrunn Eberhardshof Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

16.12.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss 5 Sitzungsvorlage J/036/2021 5 TOP Ö 2 Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, 8 Teil Jugendmedienschutz Sitzungsvorlage J/048/2021 8 JHA_Entscheidungsvorlage_JMS J/048/2021 11 JHA_Beilage_JMS_2021 J/048/2021 13 TOP Ö 3 Jugendtreffs und -unterstände im Südosten Nürnberg 35 Bericht J/047/2021 35 JHA_Entscheidungsvorlage_Unterstände J/047/2021 39 JHA-Antrag-CSU_Treffmöglichkeiten SüdOst J/047/2021 42 TOP Ö 4 Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt 43 Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) Sitzungsvorlage J/039/2021 43 Entscheidungsvorlage_KitaS_2021 J/039/2021 47 Änderungssatzung_KitaS J/039/2021 49 TOP Ö 5 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen 51 (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) - Anpassung der Besuchsgebühr Sitzungsvorlage J/040/2021 51 Entscheidungsvorlage_KitaGebS_2022 J/040/2021 55 Änderungssatzung_KitaGebS J/040/2021 67 TOP Ö 6 Anpassung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege in Nürnberg 71 Sitzungsvorlage J/041/2021 71 Entscheidungsvorlage_Elternbeitrag_2021 J/041/2021 75 Übersicht Höhe Elternbeiträge alt neu J/041/2021 77 TOP Ö 7 Digitale Kommunikation für Kitas – Auswertung des Modellversuchs Kita-App 78 Sitzungsvorlage J/042/2021 78 Entscheidungsvorlage-KitaApp J/042/2021 81 TOP Ö 8 Konzept Qualitative Weiterentwicklung: Sprachliche Bildung 85 Bericht J/043/2021 85 Bericht_Fachteam_Sprache J/043/2021 89 TOP Ö 9 Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger – Ergebnisbericht 93 zur Wiederholungsbefragung 2021 Bericht J/044/2021 93 Entwurf Sachverhalt_U3-Befragung 2021 J/044/2021 97 TOP Ö 10 Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege 101 Bericht J/046/2021 101 Bericht_Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege 105

Antrag_FDP_Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger J/046/2021 107

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 16.12.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Beschluss

Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz J/048/2021

Ries, Elisabeth

3. Jugentreffs und -unterstände im Südosten Nürnbergs Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 J/047/2021

Ries, Elisabeth

4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Gutachten

Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg J/039/2021

(Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS)

Ries, Elisabeth

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Gutachten

Kindertageseinrichtungen J/040/2021

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) -

Anpassung der Besuchsgebühr

Ries, Elisabeth

6. Anpassung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege in Beschluss

Nürnberg J/041/2021

Ries, Elisabeth

7. Digitale Kommunikation für Kitas – Auswertung des Beschluss

Modellversuchs Kita-App J/042/2021

Ries, Elisabeth

8. Konzept Qualitative Weiterentwicklung: Sprachliche Bildung Bericht

Ries, Elisabeth

9. Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger – Bericht

Ergebnisbericht zur Wiederholungsbefragung 2021 J/044/2021

Ries, Elisabeth

10. Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Bericht

Tagespflege J/046/2021

hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 22.01.2021

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.10.2021,

öffentlicher Teil

12. Mitteilungen

13. Auflagen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Jugendgericht – beratender Sitz: Frau Melanie Marston wird für Heike Klotzbücher als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Birgit Heußinger-Berner.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den Gender-Vorgaben

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Jugendgericht – beratender Sitz: Frau Melanie Marston wird für Heike Klotzbücher als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Birgit Heußinger-Berner.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil

Jugendmedienschutz

Anlagen: JHA_Entscheidungsvorlage_JMS JHA_Beilage_JMS_2021

Sachverhalt (kurz):

Die Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz, liegt zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Vorlage erfolgt gemäß §§ 79, 80 SGB VIII.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz bildet die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutz.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die beschriebenen Planungen, Maßnahmen und Angebote zu konkretieseren, die hierfür zusätzlich notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu ermitteln und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Entscheidungsvorlage

Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,

Teil Jugendmedienschutz

Unbestritten sind Medien zu einem wichtigen und allgegenwärtigen Bestandteil unserer Gesellschaft geworden – unabhängig davon ob es sich um „klassische“ (wie TV, Radio, Bücher, Zeitungen) oder „digitale“ Medien (Internet, Computerspiele, E-Books etc.) handelt. Einige wichtige Vorteile von Medien lassen sich darin sehen, dass sie Informationen und Nachrichten transportieren und es Menschen erleichtern, sich (weiter) zu bilden, sich über Themen eigenständig zu informieren, sich am Diskurs zu beteiligen und mit anderen auszutauschen. Medien bieten aber auch Ablenkung vom Alltag, die Möglichkeit zu spielen und die Chance zu künstlerisch-kreativen Nutzungen. Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich mit allen Formen von Medien auf, allerdings sind nicht alle Inhalte für diese Zielgruppen geeignet, worin auch Gefahren zu sehen sind. Zum Schutz der jungen Menschen gibt es daher den Jugendmedienschutz. Dessen Aufgabe ist es, Minderjährige vor bestimmten Einflüssen zu schützen, die für ihren jeweiligen Entwicklungsstand nicht geeignet sind oder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen oder sogar schädigen könnten.

Jugendmedienschutz in Deutschland ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und verfolgt drei Absichten:

 der erzieherische Jugendschutz hat zum Ziel, über Gefahren aufzuklären und vorbeugende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen,  der strukturelle Jugendschutz versucht Gefährdungen noch vor ihrer Entstehung zu verhindern und  der ordnungsrechtliche bzw. gesetzliche Jugendschutz hat zum Auftrag, den Umgang mit Gefährdungen zu regeln.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat am 26.09.2013 im Jugendhilfeausschuss einen Gesamtbericht zu den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Sucht-, Alkohol- und Gewaltprävention vorgelegt. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Planung bildet die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes und ist als Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für dieses Handlungsfeld zu verstehen.

Das Handlungsfeld ist organisatorisch in der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes verortet. Zentrale Orientierung für diese Aufgaben ist innerhalb des Leistungsspektrums der Jugendhilfe der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII).

In der vorgelegten Planung werden der kommunale Jugendmedienschutz in Nürnberg sowie die theoretischen Hintergründe und praktischen Schwerpunkte vorgestellt, die sich überwiegend auf den digitalen Bereich beziehen. Eingangs wird die derzeitige Online-Mediennutzung von Heranwachsenden sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche betrachtet.

Des Weiteren werden relevante rechtliche und konzeptionelle Grundlagen des Jugendmedienschutzes erläutert. Daran schließen sich aktuelle Schwerpunkte des Jugendmedienschutzes in Nürnberg und Aussagen bezüglich weiterer Bedarfe und möglicher Maßnahmen an.

Die Planung zeigt die dringende Notwendigkeit, bestehende Angebote zu stabilisieren, vor allem aber auch die Strukturen und Angebote zeitgemäß weiterzuentwickeln. Unter der Voraussetzung weiterer

personeller Ressourcen sollen wichtige Entwicklungsschritte umgesetzt werden. Der Ausbau von Workshopangeboten, Vorträgen und Fortbildungen, die Entwicklung zeitgemäßer Informationsmaterialien und Kanäle zum Jugendmedienschutz, die Vertiefung von Themen des Jugendmedienschutzes in Beratungsangeboten der Jugendhilfe bzw. die Konzeptionierung einer Medien-Beratungsstelle für Jugendliche und Eltern sowie Aufbau von Medienscouts können als wichtige Zukunftsaufgabe benannt werden.

Beilage

Fortschreibung Jugendhilfeplanung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz,

Teil Jugendmedienschutz

1. Aufwachsen in einer digitalen Lebenswelt

Wir leben in einer digitalen Gesellschaft, in der digitale Medien nahezu jeden Lebensbereich durchdringen. Die folgenden Ausführungen beschreiben die heutige durchschnittliche Nutzung von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere ist hier die JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverband Südwest bezüglich des Medienalltags von Kindern und Jugendlichen in Deutschland einschlägig. Im Zeitraum vom 8. Juli bis 20. Juli 2020 wurden bundesweit 1.200 Jugendliche im Alter von zwölf bis 19 Jahren telefonisch befragt. Diese Untersuchung ergab, dass es einen umfänglichen Bestand an Mediengeräten in Familien gibt. So verfügen nahezu alle Familien über Smartphones, Computer/Laptop und WLAN und 95% der Familien haben Zugang zu einem Fernseher. Neben dieser Ausstattung spielen Abonnements und Streaming-Dienste eine wichtige Rolle. So haben 84% aller Familien die Möglichkeit das Angebot eines Video-Streaming-Dienstes wie Netflix oder Amazon prime zu nutzen.1 Die Geräte und Dienstleistungen werden von den Heranwachsenden regelmäßig genutzt. „Bezogen auf die tägliche Nutzung haben laut JIM-Studie im Jahr 2020 die Smartphone- 93% (2019: 92%), Internet- 89% (2019: 89 %) und Musiknutzung 80% (2019: 77 %) den größten Stellenwert im Medienalltag Zwölf- bis 19-Jähriger.“2 Die relativ geringe Erhöhung der Nutzungsdauern während der Pandemie im Vergleich zu 2019 erklärt sich, da bei der Abfrage nur die tägliche Nutzung abgefragt wurde, nicht jedoch der Nutzungsumfang während des Tages. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei Video-Streaming-Diensten, Musik-Streaming-Diensten, Tablets, Wearables, Streaming-Boxes/Sticks und Smartspeakern ein Anstieg zu beobachten. Bei Radiogeräten, DVD-Playern/Festplattenrecordern und MP3-Playern/iPods ist der Gerätebesitz rückläufig.3

Bei den befragten Jugendlichen nimmt laut dieser Studie weiterhin das persönliche Treffen mit Freundinnen und Freunden und Sport die Spitzenpositionen bei nicht-medialen Aktivitäten ein. 61 % bzw. 60 % der Befragten geben an, diesen Aktivitäten zumindest mehrmals pro Woche nachzugehen. Im Vergleich zu den Vorjahren und somit vor der pandemischen Lage sind diese Aktivitäten aber rückläufig.

„So schrumpfte die Gruppe derer, die sich regelmäßig mit Freunden treffen, um mehr als 13 Prozentpunkte. Auch sportliche Aktivitäten fallen mit einem Minus von über sechs Prozentpunkten zurück. Die Freizeitgestaltung verlagert sich in Corona-Zeiten verstärkt in den Raum der Familie. Dieser nimmt nicht nur – wie in den Vorjahren – Platz drei unter den Freizeitaktivitäten ein, sondern Unternehmungen mit der Familie erfahren zugleich ein Wachstum: sie legen um fünf Prozentpunkte auf aktuell 40 Prozent zu.“ 4

Die technische Ausstattung im Detail ist stark abhängig vom Einkommen der einzelnen Familien. Das Statistische Bundesamt geht im Juli 2020 genauer auf diese Unterschiede ein und beschreibt, welcher Zusammenhang zwischen Einkommen und technischer Ausstattung besteht. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass mit höherem Einkommen mehr Geräte in einem Haushalt vorhanden sind. Im Durchschnitt

1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs), JIM-Studie 2020, Seite 7f. 2 vgl. a.a.O., Seite 7 3 vgl. a.a.O., Seite 13. 4 a.a.O., Seite 11f

verfügen Familien im Jahr 2019 über insgesamt rund 3 Computer – dabei ist allerdings folgendes zu beachten:

„Familien mit hohem Nettoeinkommen (5.000 bis 18.000 Euro) standen 2019 durchschnittlich fast

vier PCs zur Verfügung – egal ob stationär oder mobil als Laptop oder Tablet. In der untersten

Einkommensgruppe (unter 2.000 Euro) waren es durchschnittlich nur gut zwei solcher Geräte“.5

Hervorzuheben ist auch, dass die Ausstattung mit Tablets in Haushalten seit 2015 von 55,3% auf 71,1% stark zugenommen hat6. Die Medienausstattung hat sich während der Pandemie in vielen Familien erhöht.

Kinder und Jugendliche wachsen also mit einem Selbstverständnis in diesen Strukturen auf, ohne diese grundsätzlich zu hinterfragen. Sie haben diese Welt nie anders kennengelernt und können sich nicht vorstellen, wie ein Leben ohne digitale Medien aussieht und möglich wäre. Oftmals „prallt“ dies mit den Vorstellungen von Erwachsenen zusammen, die den digitalen Wandel vollzogen und miterlebt haben und aus diesem Grund die Veränderungen in zeitlich größeren Zusammenhängen sehen. In Bezug auf die tatsächlichen Probleme und Gefährdungen, die diese „neuen“ Strukturen mit sich bringen, gilt es also zu unterscheiden, inwieweit es sich um einen klassischen Generationskonflikt handelt oder in welchen Bereichen Kinder und Jugendliche tatsächlich besonderen Schutz benötigen. In den folgenden Punkten wird auf die je nach Alter unterschiedliche Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen eingegangen und welchen Gefährdungen und/oder Gefahren sie durch die Nutzung von digitalen Medien ausgesetzt sind bzw. sein können.

1.1. Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen

Bereits vor der Pandemie spielten Medien in immer mehr Bereichen des Familienalltags eine große Rolle. Dieser Trend wird befeuert durch die schnellen technischen Weiterentwicklungen. Schon Kinder im Kita- und Vorschulalter benutzen digitale Medien und kommen somit auch mit verschiedenen Gefährdungen (z.B. Konfrontation mit ängstigenden Medieninhalten etc.) in Kontakt. Wie Kinder und Jugendliche digitale Medien nutzen, unterscheidet sich je nach Altersgruppe. Im Allgemeinen erfüllen digitale Medien folgende verschiedene Hauptfunktionen:

 Kommunikative Medientätigkeiten (z.B. WhatsApp, soziale Netzwerke, Instagram)  Gestaltend-produzierende Medientätigkeiten (erstellen von Fotos und Videos, kommentieren und teilen über soziale Netzwerke)  Spielerische Medientätigkeiten (digitale Spiele – sowohl online als auch offline, mit Hilfe einer Spielekonsole, PC oder andern Endgeräten)  Informations- und wissensorientierte Medientätigkeiten (suchen und recherchieren mithilfe von Suchmaschinen, Tutorials sowie Erklär- und Lernvideos auf YouTube, Nachrichten)  Rezeptive Medientätigkeiten (Mediennutzung findet bewusst, gezielt und kompetent statt, die Nutzung wird also nicht dem Zufall überlassen, wie z.B. Musikhören, YouTube, Netflix)  Konsumorientierte Medientätigkeiten (Suche nach Informationen zu Waren und Dienstleistungen und tatsächlich stattfindende Onlinekäufe)

Zur besseren Übersicht kann die Onlinemediennutzung von Kindern und Jugendlichen in drei Altersgruppen dargestellt werden,

 Kindergarten- und Vorschulalter  Grundschul- und spätes Kindesalter  Jugendalter

5Statistisches Bundesamt (2020) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_N042_639.html;jsessionid=0DEDC2D6E5E2009A C3645455179892ED.internet8712, abgerufen am 01.12.2020 6 vgl. a.a.O.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat 2019 die aktuelle Studienlage zur Onlinemediennutzung nach diesen Altersgruppen ausgewertet und zusammengefasst, was im Folgenden kurz skizziert wird.

1.1.1. Kindergarten- und Vorschulalter

Im Kindergarten- und Vorschulalter ist die Internetnutzung meist zeitlich begrenzt und findet in der Regel begleitet statt. Je älter Kinder werden, desto stärker steigt die Nutzung an, auch werden Kinder technisch sicherer und unabhängiger von den Eltern. Die Jungen und Mädchen schauen Fotos an, Videos auf YouTube und nutzen Streaming-Dienste auf den Geräten ihrer Eltern. Auch wird sich mit digitalen Spielen (auf PC, Konsole, Tablet oder Smartphone) beschäftigt oder Online-Spiele gemeinsam mit den Eltern genutzt.7 Die meisten Spiele werden in diesem Alter meist im Offlinemodus gespielt, bereits ein Zehntel der 4-5-jährigen Kinder besitzt eine mobile Spielekonsole8. 7% der Kinder dieser Altersgruppe haben Erfahrungen mit dem Internet gemacht, jedes zehnte dreijährige Kind ist online, etwa 3% der 4- bis 5-Jährigen surft mehrmals die Woche im Internet und 4% der 3bis 5-Jährigen sehen regelmäßig Videos auf YouTube oder anderen Plattformen. Je älter Kinder werden, desto öfter sind sie auch alleine online unterwegs (5% bei den 4-Jährigen / 34% bei den 8-Jährigen)9. Diese Kinder sind vielen Gefährdungen ausgesetzt und können so mit Inhalten in Berührung kommen, die für ihr Alter ungeeignet sind und mit welchen sie nur schwer oder gar nicht umgehen können. Durch Beobachtung von Eltern und Geschwistern machen Kinder in diesem Alter auch erste Erfahrungen mit gängigen Kommunikationsplattformen wie WhatsApp oder Instagram.10 Anzumerken ist, dass immer häufiger schon Kinder im Krippenalter mit digitalen Medien in Kontakt kommen. Wurde früher „Klapperspielzeug“ in den Kinderwagen gelegt, so ist es heute in vielen Fällen das Handy. Diese Tendenz zeigt sich auch in Anfragen von Fachkräften aus dem Krippen- und Kitabereich zu Fortbildungs- und Weiterbildungsangeboten im Bereich Medienerziehung. Der tatsächliche Umfang dieser Nutzung ist aber wissenschaftlich bisher kaum dokumentiert.

1.1.2. Grundschul- und spätes Kindesalter

Allgemein lässt sich sagen, dass die Online-Aktivitäten ab dem Grundschulalter deutlich ansteigen, auch haben immer mehr Kinder eigene Geräte. Die Häufigkeit und Dauer der Internetnutzung nimmt zu und findet vermehrt mobil und gemeinsam mit anderen Kindern statt. Je älter die Kinder werden, desto häufiger und länger nutzen sie auch verschiedene Medienangebote. Die nachstehende Grafik zeigt die Online-Nutzungsdauer in Minuten an einem durchschnittlichen Wochentag.

12-13-jährige 69

10-11-jährige

8-9-jährige

6-7-jährige 15

0 20 40 60 80

Nutzungsdauer in Minuten

Abbildung 1: Online-Nutzungsdauer von Kindern11

7 vgl. Brüggen, Niels; Dreyer, Stephan; Gebel, Christa; Lauber, Achim; Müller, Raphaela; Stecher, Sina (2019): Gefährdungsatlas. Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln. Herausgegeben von: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Bonn 2019. Seite 37. 8 Blue Ocean Entertainment AG et al. 2018, Seite 79 9 Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet 2015, Seite 77 10 vgl. Brüggen et al. 2019, Seite 34 11 vgl. Brüggen et al. 2019, Seite 37

Kinder in diesem Alter nutzen zuerst eher Online-Angebote der Kinderfernsehsender, später bewegen sie sich zunehmend selbständig und freier im Netz. Um für die Schule und in der Freizeit Themeninteressen und Informationsbedarfen nachzugehen, wird das Internet wissens- und informationsorientiert genutzt. Der Anteil der Kinder, die Suchmaschinen nutzen verdoppelt sich zwischen dem sechsten und siebten Lebensjahr. Neben der Suchmaschine Google ist YouTube das am häufigsten genutzte Angebot, Stars dieser Plattform werden relevant und spielbegeisterte junge Menschen orientieren sich an Tipps und Tricks der einschlägigen YouTube-Stars. In dieser Altersgruppe werden spielerische Medientätigkeiten immer wichtiger. Jungen spielen dabei meist länger und häufiger als Mädchen und missachten dabei häufig auch Altersfreigaben von Spielen. Die kommunikativen Medientätigkeiten z.B. über den Messenger-Dienst WhatsApp im Grundschulalter nehmen stark zu. So wissen bereits 95% der 8-jährigen, dass „man über das Internet mit Freunden „Kontakt haben“ bzw. chatten kann“. Bei 6-jährigen ist dies 8% bekannt.12 In der Altersgruppe ab 10 Jahren nehmen die kommunikativen Medientätigkeiten weiter zu, auch gewinnen soziale Netzwerk-, Foto- und Videoplattformen wie Instagram und Snapchat größere Bedeutung13. Knapp die Hälfte macht Videos oder Fotos und verbreitet diese auch teilweise in sozialen Netzwerken oder auf YouTube14. Deutlich wird allerdings, dass Kinder und Jugendliche Dienste ganz selbstverständlich nutzen, die sie eigentlich aufgrund des Mindestalters laut der AGBs des jeweiligen Angebotes nicht nutzen dürften. So liegt das Mindestalter von WhatsApp bei 16 Jahren – das bei Instagram, Snapchat und Facebook bei 13 Jahren, allerdings ist überall eine Anmeldung ohne Altersprüfung möglich.15

1.1.3. Jugendalter

Im Jugendalter gehört das Internet mit allen gängigen Diensten und Angeboten zum Alltag, wobei der Zugang meist über das eigene Smartphone geschieht. Die tägliche Nutzungsdauer wird im Jahr 2018 mit 214 Minuten angegeben – am Wochenende kann die Nutzungszeit auch länger sein, 91% in dieser Altersgruppe nutzen dabei täglich das Internet. Im Pandemiejahr 2020 stieg die tägliche Internetnutzungsdauer auf 258 Minuten an, da sich Kommunikation und Freizeitunternehmungen notgedrungen nahezu komplett auf den digitalen Bereich verlagerten. 16 WhatsApp, Instagram, Snapchat, Facebook und YouTube sind die am häufigsten verwendeten Mittel zur Kommunikation mit Anderen. Die Bildkommunikation mittels Emojis, Fotos und Videos spielt eine wichtige Rolle, das Verschicken von Sprachnachrichten ist für jede/n Fünfte/n normal. Durch das Teilen von Fotos und Videos auf Plattformen sind die Jugendlichen mit Themen wie Datenschutz und Persönlichkeitsrechten konfrontiert. „Musikhören ist nach dem Videoschauen die wichtigste rezeptive Medientätigkeit; besonders relevant sind neben YouTube dabei Dienste wie Spotify, Netflix und Amazon Prime“17. Digital Gaming bleibt in dieser Altersgruppe im Vergleich zur jüngeren Altersgruppe auf einem ähnlich hohen Niveau, wobei Jungen ca. 2,5-mal so lange wie Mädchen spielen. Bei beiden Geschlechtern liegen beim Spielen meist unterschiedliche Motive zugrunde. Geht es bei Jungen häufig um Action, Sport und Strategie, nutzen Mädchen häufiger Gelegenheitsspiele oder Lebenssimulationen. Somit dient Spielen neben dem Unterhaltungswert auch der Identitätsentwicklung. Die informations- und wissensorientierten Medientätigkeiten nehmen in dieser Altersgruppe deutlich zu und werden in Bezug auf die „verwendeten Quellen und Werkzeuge vielfältiger und differenzierter“, auch wird das Themenspektrum breiter (aktuelles Weltgeschehen, Umwelt, welt- und bundespolitischen Themen usw.). Jugendliche sitzen häufiger am Computer oder nutzen das Internet, um für die Schule zu arbeiten18, wobei auch Angebote von Social-Media-Plattformen häufig zur Informationsgewinnung herangezogen werden.

12 vgl. Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet 2015, Seite 71 13 Feierabend et al. 2017c, Seite 38 14 vgl. a.a.O., Seite 42 15 vgl. Brüggen et al. 2019, Seite 35 16 vgl. statista, online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/168069/umfrage/taegliche-internetnutzung-durchjugendliche/, Hamburg 2020, Abrufdatum 07.09.2021 17 Brüggen et al. 2019, Seite 35 18 vgl. Feierabend et al. 2017c, Seite 48

Bei den rezeptiven Medientätigkeiten steht die Nutzung von YouTube, Musikhören, Streaming-Diensten wie Netflix oder Amazon prime im Vordergrund. Hier kommt auch die Thematik des Binge Watchings zum Vorschein, „also das Anschauen mehrerer Folgen einer Serie en bloc“, wobei 65% der Jugendlichen angeben dies zu praktizieren. Offen bleibt allerdings wie häufig dies vorkommt.19 Jugendliche tätigen immer wieder im Internet Käufe (überwiegend Kleidung, Sportartikel Filme, Musik, Computersoftware, Videospiele und Software-Upgrades). Konsumorientierte Tätigkeiten führten bei 8% der 12-19-jährigen Online-Spielerinnen und -spieler dazu, dass sie „beim Spielen bereits unbeabsichtigt Käufe getätigt oder Abonnements abgeschlossen haben“, wobei dies „Jüngere stärker als Ältere, Jungen häufiger als Mädchen sowie Jugendliche, die eine Haupt- oder Realschule besuchen, häufiger als solche, die auf ein Gymnasium gehen“ betrifft.20

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grenzen der Felder der Mediennutzung oft unscharf sind und miteinander verschmelzen, bzw. die Tätigkeiten oftmals ineinander übergehen. Deutlich wird aber, dass „entsprechend den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern auch unterschiedliche Gefährdungen zu erwarten sind“21, welche nachfolgend aufgeführt werden.

1.2. Gefährdungen für Kinder und Jugendliche

Die mobile Nutzung von Online-Medien ist inzwischen sowohl fester Bestandteil des Familienlebens und der Peerkontakte, als auch in Bildungsinstitutionen, im Freizeit- und im Konsumsektor. Die Nutzung dieser ist also für eine gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar. Es stellt sich somit nicht (mehr) die Frage, ob Kinder und Jugendliche diese Angebote nutzen, sondern wie die Nutzung im Sinne eines erfolgreichen Aufwachsens gestaltet und Gefährdungen minimiert werden können. „Mit der wachsenden Relevanz der Online-Mediennutzung steigen sowohl die Anforderungen an die Medienkompetenz der Beteiligten als auch der Schutzbedarf der Kinder und Jugendlichen. Den direktesten Einfluss auf die Ausgestaltung der Online-Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen, die Moderation von Risikofaktoren und die Gestaltung protektiver Einflüsse haben Familie und Peergroup. Auch pädagogische Institutionen können hier einflussreich sein und sind zudem angesichts der Mediatisierung und Digitalisierung von Bildungsprozessen herausgefordert, den Medienumgang von Kindern und Jugendlichen sicher zu gestalten.“22 Mögliche Gefährdungen der Online-Mediennutzung für Kinder und Jugendliche sind nicht statisch zu bewerten, sondern müssen immer wieder vor dem Hintergrund neuer Technologien, neuer Angebotsformen und sich ständig verändernder Mediennutzung beurteilt werden. Die Annahmen darüber, welche medienbezogenen Aktivitäten möglicherweise einen negativen Einfluss auf die Entwicklung junger Menschen haben, werden angesichts der hohen digitalen Dynamik regelmäßig durch Wissenschaft und Praxis überprüft. Aktuell bietet der Gefährdungsatlas der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien von 2019 einen guten Überblick über bestehenden Risiken für Kinder und Jugendliche bei der Online-Mediennutzung. Der Gefährdungsatlas benennt über 35 Medienphänomene, die eine unbeschwerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bereich der digitalen Medien hemmen und als Gefährdung gelten können.

Es folgt eine Auflistung in alphabetischer Reihenfolge dieser Medienphänomene mit einer kurzen Erläuterung. Für eine vollumfängliche Beschreibung dieser Phänomene wird auf den Gefährdungsatlas der Bundesprüfstelle verwiesen.

 Algorithmische Empfehlungssysteme von Online-Inhalten (d.h. den Nutzern werden weitere Inhalte vorgeschlagen, mit dem Ziel ein möglichst gut auf persönliche Interessen abgestimmtes Angebot zu präsentieren)

19 vgl. Feierabend et al. 2018, Seite 46 20 Brüggen et al. 2019, Seite 53 21 a.a.O., Seite 38 22 a.a.O., Seite 10

 Bewerbung und Verbreitung gesundheitsgefährdender Substanzen am Beispiel Legal-Highs (d.h. Kinder und Jugendliche können in Online-Medien mit der Verbreitung und Bewerbung von gesundheitsgefährdenden Genuss- und Rauschmitteln konfrontiert werden)  Cybergrooming (Online-Anbahnung sexueller Übergriffe)  Cybermobbing (auch Cyberbullying) (d.h. aggressive Botschaften werden meist anonym zu jeder Zeit und unabhängig vom Ort vor einem potenziell großen Publikum veröffentlicht mit dem Ziel anderen zu schaden)  Cybersex („im engeren Sinne handelt es sich dabei um sexuelle Handlungen in einer Live-Situation via Chat oder Videochat“ 23)  Cyberstalking (Online-Belästigung oder Verfolgung einer Person)  Extremistische Inhalte (v.a. rechts- und linksextremistische sowie islamistische Inhalte)  Exzessive Selbstdarstellung (heranwachsende Nutzer verbringen zunehmend Zeit damit, sich im Netz ausufernd selbst zu inszenieren und darzustellen, diese Selbstdarstellung geht weit über das übliche Maß für eine gelingende Identitätsentwicklung von Kindern und Jugendlichen hinaus)  Fake-Profile bzw. Fake-Accounts (Fake-Profile können dazu genutzt werden um aggressive Botschaften zu senden und zugleich den Absender geheim zu halten; im Bereich von Cybergrooming werden z.B. Fake-Profile genutzt, um Kontakt mit potenziellen Opfern herzustellen)  Fear of missing out (FOMO) (d.h. Angst, etwas zu verpassen bzw. von etwas ausgeschlossen zu sein; aus diesem Grund besteht das Bedürfnis ständig über die Aktivitäten von anderen Bescheid zu wissen; diese Angst kann zu einer exzessiven Mediennutzung führen)  Gesundheitsgefährdende Challenges („Mutproben“ und Herausforderungen, deren Prozess im Internet festgehalten wird, die häufig auch ein hohes Verletzungsrisiko bis hin zum Suizid haben können. Ein positives Beispiel dagegen ist die „ALS Ice Bucket Challenge“, die 2014 auf die Krankheit ALS aufmerksam machte)  Gewalthaltige Computer-/Konsolenspiele und Spiele-Apps (Gewaltszenen und –handlungen nehmen im Spielverlauf eine zentrale Rolle ein)  Hate Speech (Hasskommentare mit dem Ziel einzelne Menschen oder Menschengruppen zu erniedrigen, beleidigen oder in ihrer Menschenwürde herabsetzen, häufig anonym)  Identitätsdiebstahl/ „gehackt werden“ (missbräuchliches Nutzen eines Accounts oder Profils bei einem digitalen Dienst)  Immersives Erleben durch Virtual Reality (Eintauchen in virtuelle (Spiele-)Welten z.B. durch spezielle VR-Brillen)  Influencer (Personen mit einer hohen Social-Media-Reichweite; Kinder und Jugendliche können sich mit den Social-Media-Stars verbunden fühlen, da sie sich wie sie in den gleichen Netzwerken bewegen wie ihre Freunde, dies kann zu einer Vermischung von sozialen und parasozialen Beziehungen führen. Influencer-Marketing versucht diese Vertrauensstellung und die verschwommene Trennlinie von Freundschaft und Vorbild für werbliche Zwecke zu nutzen)  Internetsucht und exzessive Nutzung (in der Fachdiskussion gibt es verschiedene Definitionen davon, auch wird z.B. in Angebots- und tätigkeitsspezifische Süchte unterschieden)  Kettenbriefe (mit dem Ziel an Daten zu kommen, können z.B. auch finanzielle Risiken mit sich bringen)  Kontakt- und Dating-Apps (zum Kennenlernen neuer Leute, basierend auf lokaler Nähe und/oder gemeinsamer Interessen)  Kostenfallen (versteckte / undurchsichtige Zahlungsverpflichtungen die online anfallen können, z.B. durch in-App-Käufe, Lootboxen etc.)

23 vgl. Brüggen et al. 2019, S. 91

 Online-Werbung und Werbeverstöße (nicht alle Formen von Online-Werbung werden als Werbung erkannt)  Pornografie und Posendarstellungen (sogenannte Posendarstellungen, d.h. Darstellungen von teilweise oder ganz unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung werden auch der Kinder- und Jugendpornographie zugeordnet)  Pro-Ana-/Pro-Mia-Foren (in diesen Foren tauschen sich Betroffene über Essstörungen in verherrlichender Weise aus)  Profilbildung und –auswertung (personenbezogene Daten werden systematisch gesammelt mit dem Ziel, die gewonnenen Informationen im Interesse des Dienstanbieters zu nutzen)  Propaganda inkl. Fake News („Propaganda ist eine strategische Kommunikation mit dem Ziel, politische oder religiöse Ideologien bzw. Glaubensinhalte zumeist mittels technischer Hilfsmittel auf gesamtgesellschaftlicher, gruppenspezifischer und individueller Ebene wirksam werden zu lassen“ 24). Fake News als ein Bestandteil von Propaganda haben die Funktion von Desinformation und Stimmungsmache)  Remix- und Sharing-Kultur (Urheberrechtsverletzungen) (mediale Werke werden mittels digitaler Technologien kopiert, neu arrangiert und wieder veröffentlicht bzw. über digitale Plattformen geteilt)  Selbstverletzendes Verhalten (durch das Teilen von Fotos, Videos und Berichten werden selbstverletzende Verhaltensweisen online thematisiert und veröffentlicht)  Self-Tracking (z.B. Fitnessarmbänder, Smartphone-Apps etc. dienen der Messung bzw. Protokollierung eigener oder psychologischer Parameter. Die gewonnenen Daten können online erfasst und ggf. mit Social-Media-Anwendungen vernetzt werden.)  Sexting (Fotos / Videos evtl. mit Texten werden online versendet und/oder ausgetauscht)  Smart Speaker und vernetztes Spielzeug (im Wohnbereich platzierte Systeme, die Sprachbefehle aufnehmen und verarbeiten, indem sie auf bestimmte Online-Dienste zugreifen)  Suizidforen (Austausch und Informationen zu Selbsttötung)  Streaming/non-linearer Zugang zu Bewegtbildern und Audiodateien (Datenübertragungsverfahren, bei welchem die Daten bereits während der Übertragung angesehen/angehört werden können)  Tasteless-Angebote (schockierende Darstellungen im Internet, bei denen die Schaulust der Betrachter/-in im Mittelpunkt steht. Die Darstellungen von Toten, Sterbenden oder mit schweren Leiden Gezeichneten verstoßen oft gegen die Menschenwürde).  Überzeichnete Geschlechterrollen (dabei ist vor allem die sexualisierte Weiblichkeit und machohafte Männlichkeit, welche eine Dominanz gegenüber Frauen beansprucht relevant)25.  Viren und Schadprogramme (können verschiedene Probleme mit sich bringen; z.B. Geräte werden durch Viren und Schadprogramme unbrauchbar; Daten werden ausgespäht – Gefahr von gehackt werden, steigt) 26

Die Pandemie und ihre Einschränkungen prägte das Jugendmedienschutzjahr 2020. Junge Menschen verbrachten viel mehr Zeit online. „Sie lernten per Homeschooling, spielten länger online, pflegten digital Freundschaften, lebten sich bei TikTok, YouTube oder Instagram kreativ aus. Gleichzeitig waren sie aber auch häufiger und intensiver Risiken ausgesetzt, die mit der Nutzung der Dienste verbunden sind.“27 Bei der Betrachtung der genannten Gefährdungsphänomene werden (bereits vor der Pandemie) fundamentale Veränderungen von Medienangeboten und Mediennutzung der letzten Jahrzehnte deutlich. Neben einer starken Zunahme der Nutzung durch die allgemeine Verlagerung von offline Angeboten

24 Brüggen et al. 2019, Seite 137 25 vgl. Döring 2015c, Seite 323ff 26 vgl. Gebel et.al, 2016b, 29 f 27 jugendschutz.net 2021, Jahresbericht 2020, Seite 3

auf den digitalen Raum, wurden coronabedingt auch neue Phänomene sichtbar. In sogenannten „Coronachallenges“ sollten z.B., als eine Art Mutprobe, öffentliche Gegenstände wie Haltegriffe in U-Bahnen abgeschleckt werden. Über social media beworbene Corona-Partys umgingen ganz bewusst Abstandsund Hygieneregeln. Auf der Suche nach Erklärungen zur Pandemie landeten Kinder bei TikTok z.B. bei der Eingabe des Hashtags „Corona“ auch bei verschwörungstheoretischen und demokratiefeindlichen Gedankenwelten, die sie nicht einschätzen konnten.28

Noch vor wenigen Jahren stand beim Jugendmedienschutz die Kontrolle von Medienanbietern (Medienfachmärkte, Internetcafés etc.) und Internetinhalten im Vordergrund, d.h. dieser „bewahrpädagogische“ Ansatz sollte Kinder und Jugendliche vor den Risiken „bewahren“.

Heutzutage sind Kinder und Jugendliche aber nicht mehr nur Konsument/-innen, sondern auch Akteur/innen interaktiver Kommunikation, wodurch sie vielschichtige Rollen mit entsprechenden Risikoausprägungen innehaben. Dabei sind die Risiken deutlich umfassender, differenzierter, subtiler und oftmals nicht als solche unmittelbar erkennbar. Beispiele hierfür sind – wie bereits in den Gefährdungsphänomenen kurz aufgeführt – z.B. extremistische Strukturen im Netz, Manipulation und Fake-News, aber auch gefährdende Beeinflussungen durch Foren, Communities und Videos. Auch der Handlungsdruck sich in Messenger-Gruppen wie z.B. bei WhatsApp sehr viele Inhalte ansehen zu müssen, zu beantworten und weiterzuleiten erzeugt bei Kindern einen erhöhten Stresslevel. Viele sind überfordert für sie Wichtiges von Unwichtigem zu trennen, dies zeigt sich auch in ihren Reaktionen und Handlungen. So bewegen sich viele zwischen dem Versuch „allen Nachrichten gerecht zu werden“ oder einfach viele zu „ignorieren.“ Außerdem fühlen sich gerade Kinder häufig verantwortlich Nachrichten und Bilder betrachten und diese gegebenenfalls weiterleiten zu müssen, was z.B. bei Kettenbriefen u.a. die hohe Verbreitungsrate erklären kann und das subjektive Angsterleben verstärkt.

Aus diesem Grund geht es heute vielmehr darum auch den „Horizont“ von Kindern und Jugendlichen zu erweitern und im Sinne eines sensibilisierten, kritischen und konstruktiven Umgangs im Netz zu unterstützen. Somit gewinnen die erzieherischen Aspekte mehr und mehr an Bedeutung.

Die oben aufgeführten möglichen Gefährdungen werden von Kindern und Jugendlichen häufig selbst nicht als solche wahrgenommen. Konsequenzen des eigenen Medienverhaltens, z.B. in Bezug auf Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht oder jugendgefährdende Inhalte, sind für viele schwer oder nicht einschätzbar. Aus diesem Grund sind Kinder und Jugendliche mehr denn je gefordert, Medienphänomene und die damit verbundenen Dynamiken richtig zu deuten und ihr eigenes mediales Handeln darauf auszurichten. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Eltern und Fachkräfte mangels eigener Erfahrungen im Netz nur wenig Erfahrungswissen an Kinder und Jugendliche weitergeben bzw. sie dahingehend sensibilisieren können. Daraus resultiert häufig eine mangelnde Kompetenz zur Medienerziehung und in Folge eine verweigerte oder unbegleitete Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist es für die Präventionsarbeit dringend notwendig, auch Eltern und Fachkräfte im Blick zu haben. All jene Faktoren und die vielfältigen Möglichkeiten der Online-Mediennutzung, insbesondere hinsichtlich interaktiver Kommunikation, verdeutlicht die Notwendigkeit des staatlichen Schutzauftrages des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Erst dann kann eine unbeschwerte Teilhabe der Heranwachsenden an der digitalen Welt ermöglicht werden.

28 vgl. a.a.O, Seite 13

2. Der Jugendmedienschutz

Die dargestellten Gefährdungen zeigen einen umfassenden Handlungsbedarf auf, weshalb Kinder und Jugendliche effektive Strukturen benötigen, um gut mit Medien aufzuwachsen. Nur durch ein gelungenes Zusammenspiel von Schutz und Befähigung kann jungen Menschen das unbeschwerte, inhaltliche und zeitlich ausbalancierte Rezipieren von PC- und Konsolenspielen, Filmen und Fernsehsendungen, sowie die Teilhabe in Online-Konsum- und Interaktionsräumen ermöglicht werden.

Dies ist Aufgabe eines modernen Jugendmedienschutzes, welcher von folgenden Annahmen ausgeht:

 Heranwachsende brauchen für ein gutes Aufwachsen mit Medien einen effektiven Schutz vor der ganzen Bandbreite von Gefährdungen, die mit deren Umgang verbunden sind.  „Unter der Prämisse des Rechts auf unbeschwerte Teilhabe ist ein intelligentes Chancen- und Risikomanagement so auszugestalten, dass Schutz und Befähigung sich wechselseitig bestärken.  Alle Erziehenden brauchen Orientierung und Transparenz, um ihrer Erziehungsverantwortung für ein gutes Aufwachsen mit Medien gerecht zu werden. Dies gilt in erster Linie für Eltern, aber gleichermaßen auch für andere Erziehende wie pädagogische Fach- oder Lehrkräfte.  Anbieter müssen ihrer Verantwortung für eine sichere, unbeschwerte und altersgerechte Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.“ 29

2.1 Rechtliche Grundlagen

Der Jugendmedienschutz ist Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes, welcher sich in die Bereiche erzieherischer und strukturelle Kinder- und Jugendschutz und ordnungsrechtlicher bzw. gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz gliedert.

2.2.1. Erzieherischer und struktureller Kinder- und Jugendschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, wobei der zentrale Bezugspunkt § 14 SGB VIII ist. Die Kinder- und Jugendhilfe hat dabei die Aufgabe in schützender Funktion als „Anwalt der jungen Menschen“ präventiv Gefährdungen zu verhindern oder zumindest zu verringern und auf die Einhaltung von rechtlichen Schutzvorschriften hinzuwirken. So müssen Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung aber auch Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen. Um besser vor gefährdenden Einflüssen geschützt zu sein, richten sich präventive Angebote deshalb nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern unterstützen auch Eltern und Fachkräfte, um mögliche Gefahren abzuwenden. Eng damit verwoben und in der Praxis oft kaum zu trennen, ist der strukturelle Kinder- und Jugendschutz. Hierunter werden alle Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen positiv einwirken. Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz nach § 1 Abs.3 Nr. 4 SGB VIII als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Rahmenbedingungen sollen verbessert und Gefährdungspotenziale, welche das Aufwachsen von jungen Menschen negativ beeinträchtigen könnten, abgebaut werden. Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz ist allerdings kein eigenes Handlungsfeld, sondern der parteiliche Auftrag an die Kinder- und Jugendhilfe sich für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der erzieherische und strukturelle Kinder- und Jugendschutz als durchgängiges Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe und als Querschnittsaufgabe aller Handlungsbereiche gestaltet.

29 Brüggen et al. 2019, Seite 12

2.1.2. Ordnungsrechtlicher bzw. gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Die Aufgaben des Jugendmedienschutzes finden weitere gesetzlichen Grundlagen vorwiegend im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) mit Verweisen auf das Strafgesetzbuch (StGB). Die Vorschriften zum Schutz vor medialen Gefährdungen erfassen die Bereiche der Trägermedien (Druck- und Musikmedien, Video, Kino, Computerspiele, Bildschirmspielgeräte) und der Telemedien (Internet, Fernsehen, Rundfunk, Mediendienste). Durch den JMStV wurden zentrale Aufsichtsbehörden, wie z.B. die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), „jugendschutz.net“ und ein ausdifferenziertes Selbstkontrollsystem durch Institutionalisierung bei den Medienanbietern geschaffen, wie z.B. die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zur Alterseinstufung von Computerspielen. Auf kommunaler Ebene werden die Maßnahmen des ordnungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Jugendmedienschutzes arbeitsteilig von Jugendhilfe, Polizei, Ordnungsbehörden und Justiz wahrgenommen, wobei das übergeordnete Ziel die Sicherstellung und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Richtlinien ist. Der gesetzliche Jugendschutz (v.a. der Bereich Jugendschutz in der Öffentlichkeit) macht Vorschriften zum Aufenthalt in Kinos und Internetcafés mit Alters- und Zeitregelungen und kontrolliert die altersgerechte Abgabe von Trägermedien im Handel. Im Falle einer Nichteinhaltung werden neben der umfassenden Beratung und Unterstützung der Anbieter im Zweifelsfall auch entsprechende Sanktionen gegen die Verursacher eingeleitet, dass künftig die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften eingehalten werden. Außerdem werden Verstöße über jugendgefährdende Inhalte in Träger- und Telemedien sowie bei öffentlicher Werbung, welche durch Beschwerden oder eigene Recherchen bekannt wurden, an die bundesweiten Kontrollinstanzen wie „jugendschutz.net“, die zum 1. Mai 2021 neu geschaffene „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ (vorher „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“) oder dem „Deutschen Werberat“ zur Prüfung weitergeleitet. Die vorgestellten drei Säulen des Kinder- und Jugendschutzes können in der Praxis kaum getrennt voneinander betrachtet werden, da sie sich aufeinander beziehen, miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig durchdringen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein moderner Jugendmedienschutz basierend auf den dargestellten Bereichen folgende Aufgaben hat: einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen voll auszuschöpfen und andererseits präventive Strukturen und (Informations-)Angebote zu entwickeln und voranzubringen. Aus der eben dargestellten Aufteilung des Jugendmedienschutzes in erzieherischer und strukturelle Kinder- und Jugendschutz und ordnungsrechtlicher bzw. gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz lassen sich die Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Eltern, Multiplikator/-innen Medienanbieter und letztlich auch die interessierte Öffentlichkeit ableiten.

2.2. Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes

Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass heutzutage der Jugendmedienschutz die Nutzung von Online-Medien und die damit verbundenen Gefährdungen im Fokus haben muss.

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben über 40% der 10- bis 18-Jährigen im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht, davon haben über 1 Million von ihnen etwas gesehen, das sie geängstigt hat. Kinder und Jugendliche surfen überwiegend auf ausländischen Plattformen. Die Problematik daran ist, dass diese häufig nicht den deutschen Jugendmedienschutzansprüchen entsprechen. Allerdings griffen auch die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht im notwendigen Umfang, dies fasste Frau Franziska Giffey, ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf einer Pressekonferenz im Oktober 2020 wie folgt zusammen:

„Unser Jugendschutz ist veraltet und im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette stehengeblieben“30. Um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Internet zu schützen, wurden umfassende gesetzliche Änderungen im Jugendschutz beschlossen und sind am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Strukturell wurde unter anderem die „Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien“ in eine neu geschaffene „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ mit erweiterten Ressourcen, Kompetenzen und Aufgaben übergeleitet. Zielsetzungen der gesetzlichen Änderung sind hierbei:

 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen  Bessere Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen  Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

Inhaltlich ist diese Änderung zu begrüßen, denn es bestand großer Handlungsbedarf auf der normativen Ebene. So werden nun u.a. nationale wie internationale Anbieter von Social-Media-Diensten stärker in die Verantwortung genommen und haben damit die Verpflichtung, Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Beschwerdesysteme für Kinder und Jugendliche umzusetzen.31

2.3. Jugendmedienschutz in Nürnberg

Zur Umsetzung des Jugendmedienschutzes in Nürnberg ist eine methodisch ausdifferenzierte Vorgehensweise, welche eine Angebotsstruktur von Verhaltens- und Verhältnisprävention vorhält, notwendig. 2008 wurde aus diesem Grund in der Abteilung der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes der Stadt Nürnberg eine Teilzeitstelle Jugendmedienschutz mit 19,5 WAS und 2020 eine Teilzeitstelle „Jugendmedienschutz im Onlinehandel“ auch mit 19,5 WAS geschaffen. Ziel und Aufgabe dieser Personalressourcen war und ist es, unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels, Strukturen und Angebote für Fachkräfte, Multiplikator/-innen, Eltern, Medienanbieter und nicht zuletzt für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, auszubauen und zu verstetigen.

Dies umfasst präventive als auch ordnungsrechtliche Aspekte, welche im Folgenden aufgeführt werden:  Konzeptionierung und Realisierung von Maßnahmen, bedarfsgerechten Projekten und Angeboten für die unterschiedlichen Zielgruppen.  Fortbildungsangebote für Multiplikator/-innen und Fachkräfte der Jugendhilfe, sowie eine enge Kooperation, Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Anbietern.  Fachliche Beratung von Mitarbeiter/-innen der Jugendhilfe und sonstigen Multiplikator/-innen, bei Bedarf Vermittlung zu weiterführenden Angeboten.  Unterstützung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Projektentwicklung.  Entwicklung von geeigneten Informationsstrategien und Informationsmaterialien.  Erstberatung von Eltern und Angehörigen, bei Bedarf Vermittlung zu weiterführenden Angeboten.  Analyse des örtlichen ordnungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Jugendmedienschutzbedarfs. Information, Beratung und Aufklärung der örtlichen Veranstalter und Gewerbetreibenden. Bei Bedarf Kontrollen und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. (Seit 2020 um die Fragstellung Onlinehandel deutlich erweitert)  Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen. Anlassabhängige und anlassunabhängige Sichtungen von entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdende Inhalten. Bei vorliegendem Gefährdungspotential Weiterleitung an die zuständigen Bundesbehörden mit der Bitte um Weiterverfolgung und Bearbeitung (bspw. Indizierung, Interventionsgespräche mit den Anbietern, Sperrung der Inhalte, etc.).

30 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020), unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jugendschutzgesetz-wird-reformiert/161184, Abgerufen am 14.10.2020 31 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020), unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/allemeldungen/jugendschutzgesetz-wird-reformiert/161184, abgerufen am 14.10.2020

 Vernetzung auf kommunaler Ebene mit betroffenen Akteuren zu Themen des Jugendmedienschutzes (Arbeitskreis Jugendmedienschutz mit zum Thema befassten Institutionen, wie Jugendamt, Schule, Polizei, freie Träger der Jugendhilfe, etc.)

In der konkreten Umsetzung findet eine enge Verzahnung innerhalb der städtischen Präventionsabteilung statt, da es vielfältige Schnittmengen des Jugendmedienschutzes zu den anderen Bereichen gibt. So können verschiedene aktuelle jugendschutzrelevante Themen gemeinsam aus unterschiedlicher fachlicher Sicht sehr effizient bearbeitet werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen den Fachgebieten des Jugendmedienschutzes, des Jugendschutzes, der Suchtprävention, der Gewalt- und Radikalisierungsprävention ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung aktueller Themen und Herausforderungen. Ein weiteres Beispiel ist die Konzeptentwicklung zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für den Versandhandel gemäß § 28 Abs. 5 (JuSchG), wobei in diesem Bereich eng mit der zuständigen Fachkraft zusammenarbeitet wird. Ebenso wichtig wie die Zusammenarbeit innerhalb der eigenen Abteilung ist die Vernetzung mit weiteren Akteuren/--innen der Prävention bzw. des Kinder- und Jugendschutzes. Der Jugendmedienschutz kann nur dann erfolgreich sein, wenn Jugend-, Ordnungs-, Gewerbe- und Gesundheitsämter, Polizei, weitere zuständige Behörden oder Stellen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, freie Träger, Veranstalter und Gewerbetreibende vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.

2.4. Schwerpunkte des Jugendmedienschutzes

Wie bereits ausführlich dargelegt, erfüllt die Stelle des Jugendmedienschutzes des Jugendamtes der Stadt Nürnberg vielfältige Aufgaben. Durch diese begrenzten personellen Ressourcen müssen Schwerpunkte bei den tatsächlich Angeboten gesetzt werden. Grundlage der Arbeitsplanung sind die jeweils aktuellen Entwicklungen im dynamischen Bereich der digitalen Medien, weshalb sich auch das Tätigkeitsprofil in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt hat.

2.4.1. Der erzieherische und strukturelle Jugendmedienschutz

In den letzten Jahren hat der erzieherische und strukturelle Jugendmedienschutz stark an Bedeutung gewonnen, denn Gesetze und Regelungen können nur einen Rahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bilden. Lange konnte eine Kombination aus Indizierungen, Jugendschutzprogrammen und elterlicher Begleitung am PC als (notfalls) ausreichender Schutz bewertet werden, nun erfordert die veränderte Medienrezeption der Kinder und Jugendlichen weiterführenden Ansätze. Denn die meisten Apps und Webseiten werden von den Heranwachsenden über mobile Endgeräte genutzt, „die die elterliche Kontrolle erschweren und auf denen technische Schutzmaßnahmen noch nicht ausreichend greifen.“32

Notwendige Wertediskussion

Diese Veränderungen führen dazu, dass es umso wichtiger ist, junge Menschen, Eltern und Fachkräfte bei einem souveränen Umgang mit Medien zu unterstützen. Kinder und Jugendliche verhalten sich in digitalen Räumen meist ähnlich wie in anderen „nicht-digitalen“ Lebenssituationen. Medien können somit einerseits ein Spiegel und Verstärker von bereits vorhandenen Mustern sein und andererseits eine Plattform bieten, um vorhandene und erlernte Verhaltensweisen ausleben zu können. Vor diesem Hintergrund geht es im erzieherischen Jugendmedienschutz deshalb häufig um pädagogische Grundsatzfragen, die auch in anderen Bereichen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen diskutiert werden: Grenzen, Freiraum, Wissen und verantwortungsvolles Handeln. So vielfältig die Angebote des Jugendmedienschutzes Nürnberg sind, so unterschiedlich sind auch die Zielgruppen, die – um eine möglichst breite Wirkung zu erzielen – angesprochen werden. So sind es neben Kinder und Jugendlichen auch pädagogische Fach- und Lehrkräfte sowie Eltern.

32 Kommission für Jugendmedienschutz (2020), unter https://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/meldung?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4826&cHash=faf6ef201d23b877624d67cb61f0a121, abgerufen am 13.11.2020

Angebote des Jugendmedienschutzes

Am Beispiel 2019 werden in nachstehender Grafik die Angebote der Fachstelle Jugendmedienschutz aufgeführt. Neben dem Angebot werden die „Kernanliegen“ bzw. Schwerpunkte des Angebotes kurz dargestellt.

knapp 40 10 Fortbildungen 5 Treffen des Workshops für und Vorträge für Einzelanfragen Schulen pädagogische 7 Elternabende Arbeitskreises Fachberatung für und fachliche mit 325 Eltern Jugendmediensch 5 Institutionen mit 800 Kindern Fachkräfte mit Beratung utz mit 50 TN und Jugendlichen 250 TN

Kinder und Mediennutzung ist Jugendliche Erziehungsfragen Trägerbei Handlungsfähig Das Rad nicht neu omnipräsent, die wissen vieles, sind stehen im Projektideen machen. erfinden. Fragen hierzu sich aber Gefahren Vordergrund unterstützen vielfältig nicht bewusst.

Die Technische Wissens- Unterstützung, Mediennutzung ist Austausch und Fragen, vermittlung und Begleitung und "Bewusst machen" oft Anlass oder Vernetzung Beurteilung von der Transfer der Reflexion beim und Abbild bereits stärken die Spielen und eigenen Aufbau neuer "Sensibilisierung" vorhandener bestehenden Inhalten, bis hin zu pädagogischen Projekte und Fragstellungen in Strukturen gesetzlichen Fähigkeiten Strukturen den Famlien Fragestellungen

Abbildung 2: Angebote des Jugendmedienschutzes 2019 – eigene Grafik

Das Jahr 2019 wurde für diese Darstellung ausgewählt, da es exemplarisch den Bedarf und die vielfältigen Angebotspalletten der letzten Jahre aufzeigt. Die Jahre 2020 und 2021 waren aufgrund der pandemischen Lage für eine solche Darstellung weniger geeignet. Die Kernanliegen waren unverändert, die Anfragen an den Jugendmedienschutz aber gerade in den Lockdownphasen geringer.

Alle Angebote des Jugendmedienschutzes erfolgen bei den unterschiedlichsten Institutionen, wie Schulen und Hochschulen, anderen Bildungsstätten, Kindertagesstätten und (freien) Trägern der Jugendhilfe. Die Workshops für Schülerinnen und Schüler wurden u.a. in Kooperation mit dem Kreisjugendring Nürnberg Stadt angeboten. Die verschiedenen Fortbildungsangebote, Vorträge und Elternabende sind vor allem darauf ausgerichtet, Handlungssicherheit im pädagogischen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Die Workshop- Angebote für Kinder und Jugendliche sind inhaltlich und methodisch an die jeweiligen Altersgruppen und Wissensstände angepasst. Angefangen von „allgemeiner Handynutzung“ bis hin zur „exzessiven Mediennutzung“.

Die lokale Vernetzung zum Thema Jugendmedienschutz unter Federführung der Fachstelle wird über einen regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis mit unterschiedlichsten Trägern wie Jugendamt/Jugendarbeit, Medienzentrum PARABOL e.V., Polizeiberatung Zeughaus, Jugend Information des KJR Nürnberg Stadt, der Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e.V., Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., Datenschutz für Schulen und den Medieninformationsberater für Schulen, sichergestellt. Zielsetzung hierbei ist es, die unterschiedlichen Akteure zusammenzubringen. Es erfolgen regelmäßig Absprachen, Einschätzungen, Kooperationen bei Veranstaltungen sowie gegenseitige Empfehlungen bei verschiedensten Anfragen.

Die Fachberatung durch die städtische Fachstelle Jugendmedienschutz unterstützt jährlich ca. 5 Institutionen in der Entwicklung von neuen Angeboten oder von neuen Projekten. In der Entwicklung besteht

häufig Unsicherheit darüber, welche Bedarfe überhaupt vorliegen und wie diese bestmöglich inhaltlich und methodisch zu bedienen sind. Dabei kann der Jugendmedienschutz im Rahmen einer länger angelegten Prozessbegleitung durch langjährige Erfahrung wertvolle Unterstützung leisten, um Strukturen sinnvoll zu initiieren. Beispiele sind hier Familienfrühstücke beim Bündnis für Familien, Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrien zum Thema exzessive Mediennutzung bis hin zum Coaching der Elternlotsen bei „Nest – Nürnberger Elternbüro Schulerfolg und Teilhabe“ des IPSN. Des Weiteren unterstützt der Jugendmedienschutz auch bei der Planung von Tagungen in der Vorbereitung sowie durch die Vermittlung von Referenten, oder führt selbst Vortrags- oder Workshopangebote durch, wie beispielsweise beim Nürnberger Jugendhilfetag. Hier erfolgen bereits in den Vorbesprechungen Einschätzungen dazu, inwieweit der digitale Bereich für die jeweilige thematische Ausrichtung relevant ist und umgesetzt werden kann. Beim 2. Nürnberger Jugendhilfetag zum Thema „seelische Gesundheit im Kindes und Jugendalter“ konnten somit auch die auftretenden Probleme und Herausforderungen im digitalen Kontext Berücksichtigung finden.

Im Jahr 2019 erfolgten ca. 100 Anfragen zu aktuellen Fragen des Jugendmedienschutzes per Telefon und E-Mail von Institutionen, Fachkräften, Presse, Bürger/-innen und Familien sowie vereinzelt von Jugendlichen. Die an den Jugendmedienschutz gestellten Fragen spiegeln die gesamte thematische Bandbreite des Themas wider. Anfragen sei es in Bezug auf (Medien-) Erziehungsfragen, über Jugendschutzfilter, bis hin zu (Spiele-)Empfehlungen und Apps sowie Fragen zu gefährdenden Inhalten in Songtexten und Foren. Aber auch Fragen zu den Themen Mobbing, exzessive Nutzung, Altersempfehlungen, fragwürdige Vorbilder, Persönlichkeitsrechte im Netz oder auch Umgang mit Werbung und Kosten zeigen die Vielschichtigkeit der Thematik auf. Ausgehenden von den teils rasanten Entwicklungen im Medienbereich unterstützt die Fachstelle auch andere Institutionen bei der Einschätzung zu aktuellen Themen. Im Jahr 2019 wurde zum Beispiel gemeinsam mit dem Bayerischen Landesjugendamt diskutiert, inwieweit der Einsatz von Software und VR-Brillen (Virtuelle Realität) bei Fahrgeschäften auf Volksfesten jugendschutzrelevant ist, welche Rechtsgrundlagen hierfür einschlägig sein könnten und ob hierfür zukünftig Alterskennzeichnungen eingeführt werden müssen.

2.4.2. Ordnungsrechtlicher bzw. gesetzlicher Jugendmedienschutz

Rückgang der stationären Kontrollen, Ausbau der Kontrollen des Online-Handels

Wie dem Zwischenbericht im Jugendhilfeausschuss vom 26.09.2013 zur Jugendhilfeplanung „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Nürnberg“ entnommen werden kann, stellten zu Beginn des letzten Jahrzehnts Fragestellungen im stationären Handel, Videotheken und Internetcafés für den Jugendmedienschutz ein wichtiges Tätigkeitsfeld dar. So mussten damals noch häufig Betreiber und Anbieter dieser Angebote beraten und belehrt bzw. bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt mit Bußgeldern reagiert werden. Beispielsweise war damals ein gängiger Verstoß, dass nicht freigegebene Videofilme (ab 18 Jahre) offen im Familienbereich einer Videothek auslagen. Ebenso war die Kontrolle von Internetcafés, insbesondere die Wirksamkeit der Jugendschutzfilter, die Altersfreigaben der angebotenen Computerspiele sowie die Anzahl der installierten Spiele waren von großer Bedeutung. Diese Beispiele wirken heute nostalgisch und spielen in der jetzigen Praxis kaum noch eine Rolle.

In den letzten Jahren wurden im ordnungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Bereich des Jugendmedienschutzes deutliche Änderungen und Verlagerungen sichtbar. So erfolgt heutzutage der Verkauf und das „zugänglich machen“ von Medienangeboten verstärkt über das Internet. Diese Entwicklung führte dazu, dass auch Anfragen, Probleme und Beschwerden im Bereich der Medienverkaufsstellen und Internetcafés deutlich zurückgingen. So wurden deshalb von Seiten des Jugendamtes und des Ordnungsamtes anlassunabhängige Kontrollen von Internetcafés und Medienfachmärkten stark reduziert. In der Regel wird nur noch im Beschwerde- oder Verdachtsfall kontrolliert, wobei die Kontrollen überwiegend durch den Streifendienst der Polizei erfolgen. Allgemein lässt sich sagen, dass es in den Nürnberg Medienfachmärkten seit langem so gut wie keine Verstöße mehr gibt, auch in Bezug auf die örtlichen Kinocenter gibt es nur noch gelegentlich Beschwerden hinsichtlich der Alterskontrolle oder der Werbung.

Alle Belange konnten in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern und den jeweiligen Medienanbietern und Veranstaltern geregelt werden.

Die Verbreitung und der Verkauf von Angeboten hat sich mittlerweile stark auf das Internet verlagert, Videospiele und Filme werden zunehmend gestreamt und heruntergeladen. Knapp 2300 Firmen existieren derzeit in Nürnberg die ausschließlich, oder in Ergänzung zu Ladengeschäften Online- und Internet-/Versandhandel betreiben. Unter den Begriff Versandhandel fallen zum Beispiel Internet-Shopping, Tele-Shopping und Katalogversand, wobei Versandhandel nur dann zulässig ist, falls durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand von jugendschutzrelevanten Gütern an Kinder und Jugendliche erfolgt. Für diese Firmen gelten die gleichen Jugendschutzbestimmungen wie im normalen Handel. Dies bedeutet, dass auch hier Ordnungswidrigkeitenanzeigen erfolgen müssten, wenn beispielsweise Medien, Alkoholika oder Tabakwaren an Minderjährige verkauft werden. Die Vielzahl der Anbieter, sowie die unterschiedlichen Altersverifikationsverfahren und der damit verbundene technische Aufwand machen eine flächendeckende Überprüfung mit dem derzeitigen Personalstand unmöglich. Aus diesem Grund wurde 2020 eine 0,5 Stelle „Jugendmedienschutz im Onlinehandel“ neu geschaffen, die derzeit im konzeptionellen Aufbau ist.

Überprüfung jugendgefährdender Internetinhalte

Bürgerinnen und Bürger, Fachkräfte und Multiplikator/-innen nehmen mit dem Jugendmedienschutz der Stadt Nürnberg regelmäßig Kontakt bezüglich vermeintlich jugendgefährdender Medieninhalte auf. Bei den gemeldeten Inhalten handelt es sich meist um entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Textstellen und Bilder in Foren (z.B. mit Themen über Essstörungen, Suizid etc.), sowie gewalthaltige und pornografische Darstellungen auf youtube, instagram, facebook, oder anderen Internetseiten. Aber auch Songtexte, Werbebotschaften oder Texte sowie Filme werden durch den Jugendmedienschutz geprüft. Es besteht eine Zusammenarbeit und/oder Kooperationen mit anderen jugendmedienschutzrelevanten Institutionen und Einrichtungen, wie z.B. dem Bayerischen Landesjugendamt (BLJA), dem Medienzentrum Jugend Film Fernsehen e.V. (JFF), der Aktion Jugendschutz (AJ), der bisherigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – der zuständigen Behörde für Indizierungen (BPJM) sowie jugendschutz.net.

Die Fachstelle Jugendmedienschutz übernimmt bei potentiell jugendgefährdenden Inhalten die erste fachliche Einschätzung, so dass nur relevante Inhalte an jugendschutz.net zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden. Von jährlich etwa 100 Sichtungen werden ca. 10% als Meldung zur Überprüfung weitergeleitet. Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen nur bei in Deutschland ins Netz gestellte Inhalte greifen, versucht jugendschutz.net im Sinne des Jugendschutzes mittlerweile auch auf ausländische Anbieter Einfluss zu nehmen.

3. Aktuelle Bedarfe

Die Digitalisierung ist allgegenwärtig und durchdringt sämtliche Lebensbereiche, auch die von Kindern und Jugendlichen. So sind Schulen dazu angehalten, Medienkonzepte vorzulegen, die Stadt Nürnberg strebt die Digitalisierung in allen Bereichen an und Kinder- und Jugendeinrichtungen sind gefordert medienpädagogische Konzepte in die alltägliche Arbeit zu integrieren. Viele Eltern können die Entwicklungen im Freizeitbereich nicht überblicken und sind somit häufig verunsichert bezüglich ihrer eigenen Kompetenzen in der Medienerziehung. All diese Entwicklungen führen dazu, dass der Bedarf an Unterstützung im Medienbereich von den unterschiedlichsten Zielgruppen momentan regelrecht „explodiert“, sich aber auch stetig wandelt. So hat die Pandemie z.B. gerade in Familien das Thema Medienausstattung, Mediennutzung und Medienerziehung in den Fokus gerückt und neue Fragen für die Zielgruppen aufgeworfen.

Folgende aktuelle Entwicklungen und Tendenzen können beobachtet werden:

Immer jünger

Bis vor wenigen Jahren konzentrierte sich der Jugendmedienschutz meist auf Jugendliche, durch vermehrte Nutzung von Online-Medien durch Kinder hat sich die Nachfrage nach Workshop-Angeboten für Schulklassen von den weiterführenden Schulen auf den Grundschulbereich ausgeweitet. Eltern und Fachkräfte stellen sich die Fragen „ab wann?“, „wieviel?“ und „was ist gut und was ist schlecht?“. Wurden vor einigen Jahren noch verstärkt Fortbildungen für Fachkräfte aus der Arbeit mit Jugendlichen angeboten, beziehen sich die Angebote nun verstärkt auf Kindergärten, Hort und Grundschule. Dort nehmen auch bereits Fachkräfte aus Kinderkrippen teil.

„Reaktive“ Anfragen von Eltern und Fachkräften

In der Praxis lässt sich beobachten, dass die angemeldeten Bedarfe der Eltern und Fachkräfte sich häufig reaktiv abbilden, d.h. Angebote werden meist dann erst angefragt, wenn bereits teils massive Probleme bestehen oder bemerkt werden. Zielführender ist es, Kinder und Jugendliche bereits im Vorfeld zu stärken und auf mögliche Gefährdungen vorzubereiten. Dies beinhaltet sogar die grundsätzliche Sensibilisierung in Bezug auf Rechte und Pflichten, Werte und Normen, welche ebenso für „das Internet“ gelten.

Austausch anstatt Information

Häufig fühlen sich Lehr- und Fachkräfte sowie auch Eltern unsicher in ihrem Handeln, wobei sich Unsicherheit maßgelblich auf der Diskrepanz zwischen dem eigenen Erfahrungswissen und den Erfahrungen der jungen Menschen im Medienhandeln beruhen. Aus Sicht vieler Erwachsenen bewegen sich Kinder und Jugendliche in einer „Parallelwelt“, von welcher sie nur einen Bruchteil mitbekommen. Die Schulbusbefragung von 2018 zeigte, dass beispielsweise Lehrkräfte in Nürnberg in den Bereichen des problematischen PC-Spiels und der exzessiven Internetnutzung vergleichsweise wissenstechnisch besser aufgestellt sind als im Themenbereich zu „illegalen Suchtmitteln und Glücksspiel um Geld.“ Aber: „Zwei Drittel von ihnen sehen jedoch den fachlichen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen als eine unverzichtbare Grundlage für ihre Wissensaneignung“33 Es geht also nicht nur um reine Information und Sachkenntnisse, sondern überwiegend um Vergewisserung und Sensibilisierung für das eigene Handeln. Auch Eltern wünschen sich oft Vergewisserung, Bestärkung und Austausch für das erzieherische Handeln, wohlwissend, dass es leider keine fertigen Universal-Rezepte für ein gelingendes Medienhandeln von Kindern und Jugendlichen gibt. Die pädagogische Herausforderung liegt deshalb in einer fortwährenden Auseinandersetzung und Anpassung des pädagogischen Handelns zu diesem Themenkomplex. Wie bereits erläutert, bietet der Jugendmedienschutz viele Angebote für Lehr- und Fachkräfte und integriert dies auch in andere Angebotsstrukturen, wie z.B. bei Elternabende, Familienfrühstücken oder Angeboten für Hochschulen.

33 vgl. Baumgärtner, Theo; Hiller, Philipp: SCHULBUS Bayern Schüler- und Lehrerbefragungen zum Umgang mit Suchtmitteln 2017/18. Zusammenfassend Ergebnisse einer Untersuchung unter 14- bis 17-Jährigen in Nürnberg und München sowie in den Landkreisen Miltenberg, Dillingen und Weilheim-Schongau

„Internet gaming disorder“: Die WHO hat im April 2019 die Internet Gaming Disorder (Online und Offline) als eine weitere stoffungebundene abhängige Verhaltensform neben der Glücksspielsucht, in die ICD-11 Kriterienkatalog (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) aufgenommen und damit den Suchtstörungen zugeordnet.

Der ICD-11-Katalog benennt für die Diagnose einer Gaming Disorder folgende drei Kriterien:

  1. Kontrollverlust über das Spielverhalten; d.h. eine Person kann beispielsweise selbst dann nicht aufhören zu spielen, wenn ein wichtiger Termin ansteht oder die Situation unangemessen erscheint. 2. Das Spielen wird anderen Interessen gegenüber übergeordnet. Spielende schotten sich von der Außenwelt ab und vernachlässigen Freunde, Hobbys oder andere Pflichten. 3. Eskalation des Spielverhaltens trotz negativer Konsequenzen. Dies ist der Fall, wenn es durch das Spielen in einem oder mehreren Lebensbereichen wie Schule, Beruf oder Gesundheit zu erkennbar negativen Konsequenzen kommt oder trotz persönlichem Leidensdruck nicht aufgehört werden kann.

Die Änderungen des ICD-11 sind erst ab dem 1. Januar 2022 gültig und werden durchaus kontrovers diskutiert.34 Auch haben diese Veränderungen direkten Einfluss auf die Angebote des örtlichen Jugendmedienschutzes. Dieser dient als erste Anlaufstelle zur Information und Aufklärung für Eltern, Kinder, Jugendliche und Fachkräfte. Außerdem hilft er bei der Einschätzung zu weiterführenden Angeboten und Hilfen. Verstärkte Aufklärungsarbeit wird nötig sein, um einerseits dieses neue Störungsbild zu erkennen und andererseits von einer exzessiven Mediennutzung abgrenzen zu können.

Es ist davon auszugehen, dass Eltern, Fachkräfte und Multiplikator/-innen verunsichert sind, zumal ein unnötiges Labeling bzw. Pathologisieren von Kindern und Jugendlichen zu verhindern ist. Auch zukünftig werden nicht alle „Vielspieler“ eine Störung im Sinne des ICD-11 aufweisen. Um diesem Thema gerecht zu werden, ist eine engere Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Aufbau.

Grundlegende Themen nach Altersgruppen

Über die beschriebenen grundlegenden Bedarfe hinaus, lassen sich in der in der Praxis des Jugendmedienschutzes typische Fragestellungen der verschiedenen Zielgruppen beobachteten. Folgende Tabelle zeigt, wie sich mögliche Themen und Fragestellungen nach dem Alter der Kinder und Jugendliche aufgliedern lassen.

34 vgl. www.klicksafe.de https://www.klicksafe.de/themen/digitale-spiele/digitale-spiele/sucht-und-abhaengigkeit/diagnoseabhaengigkeit/, abgerufen am 01.12.2020

Altersgruppe Zielgruppen
Beispielhafte Themen und Fragestellungen
Krippen- und Kin- dergartenalter  Fachkräfte und Eltern  Aufklärung und Sensibilisierung, bezüglich einer On- line-Mediennutzung in dieser Altersgruppe. Kriti- sches Hinterfragen des Markts z.B. an Apps für diese Altersgruppe.  Aufklärung und Sensibilisierung, bezüglich einer On-
line-Mediennutzung in dieser Altersgruppe. Kriti-
sches Hinterfragen des Markts z.B. an Apps für diese
Altersgruppe.
Kinder im Grund- schulalter  Mediennutzende Kinder, oft sehr naive „Medien- anfänger“, teilweise mit zu wenig Begleitung durch das Elternhaus.  Fach-/Lehrkräfte und El- tern  Fragen der allgemeinen Handynutzung, beispiels-
weise um Selbstdarstellung und Beleidigungen,
angstmachende Inhalte (z.B. Kettenbriefe wie
Momo), gewalthaltige Inhalte, Handlungsdruck und
Dauer von Spielen, sowie Urheberrechtsverletzun-
gen und kostenpflichtige Angebote.
 Austausch zu Erziehungsfragen (Alter, Regeln, In-
halte), Abrufen von aktuellen Informationen,
Kinder und Jugend- liche in weiterfüh- renden Schulen, wie Mittelschulen, Realschulen, Gym- nasien  Mediennutzende Kinder und Jugendliche  Fach-/Lehrkräfte und El- tern  Persönlichkeitsrechte (Mobbing),  Selbstdarstellung und „Kontaktgefahren“, grooming, (geschlechtsspezifisch) exzessive Nutzung, auch spezielle Anfragen wie Algorithmen, (politische) Ma- nipulation, Fakenews, Suizidforen, Essstörungen, etc.  Aufklärung über das Nutzungsverhalten und Trends  Anregungen zum pädagogischen Umgang und Ge- staltung von Rahmenbedingungen und Regelungen  Persönlichkeitsrechte (Mobbing),
 Selbstdarstellung und „Kontaktgefahren“, grooming,
(geschlechtsspezifisch) exzessive Nutzung, auch
spezielle Anfragen wie Algorithmen, (politische) Ma-
nipulation, Fakenews, Suizidforen, Essstörungen,
etc.
 Aufklärung über das Nutzungsverhalten und Trends
 Anregungen zum pädagogischen Umgang und Ge-
staltung von Rahmenbedingungen und Regelungen
Altersübergreifend  Mediennutzende Kinder  Altersspezifische Themen, aber speziell angepasste niederschwellige Konzepte  Unterstützung bei Projektentwicklungen und Pro- jekten  Anfragen zu Themen des Jugendmedienschutzes  Bedarf nach Austausch und Abstimmung  Presseanfragen zu gezielten Themen  Wunsch nach aktuellen Informationen
und Jugendliche mit er-
höhtem Förderbedarf
 Kooperationspartner
 Interessierte Öffentlich-
keit

Altersgruppe

Zielgruppen

Krippen- und Kin-

dergartenalter

Kinder im Grund-

schulalter

 Mediennutzende Kinder,

oft sehr naive „Medien-

anfänger“, teilweise mit

zu wenig Begleitung

durch das Elternhaus.

 Fach-/Lehrkräfte und El-

tern

Kinder und Jugend-

liche in weiterfüh-

renden Schulen,

wie Mittelschulen,

Realschulen, Gym-

nasien

 Mediennutzende Kinder

und Jugendliche

 Fach-/Lehrkräfte und El-

tern

 Altersspezifische Themen, aber speziell angepasste

niederschwellige Konzepte

 Unterstützung bei Projektentwicklungen und Pro-

jekten

 Anfragen zu Themen des Jugendmedienschutzes

 Bedarf nach Austausch und Abstimmung

 Presseanfragen zu gezielten Themen

 Wunsch nach aktuellen Informationen

Die Fachstelle Jugendmedienschutz den soeben dargestellten Bedarf kann aus personellen Gründen nicht mehr gerecht werden. Auch ohne explizite Werbung für das städtische Angebot müssen Anfragen und Bedarfe zurückgewiesen werden.

4. Weiterentwicklung und Maßnahmenplanung

Die bisherigen Ausführungen betrachteten die in den letzten Jahren stark gestiegene Online-Mediennutzung von Heranwachsenden sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wurden Bedarfe der Zielgruppen des Jugendmedienschutzes und die aktuellen Angebote der städtischen Fachstelle dargestellt. Um auch zukünftig dem dynamischen Arbeitsfeld und Erfordernissen des Jugendmedienschutzes gerecht zu werden, sind weitere Maßnahmen notwendig, die im nächsten Abschnitt erläutert werden.

4.1. Weiterentwicklung der bestehenden Angebote

Die bisherigen Arbeitsschwerpunkte werden im Rahmen der personellen Ressourcen fortgeführt und dem aktuellen Bedarf angepasst. Insbesondere werden Fortbildungen, Elternveranstaltungen und Workshops für Kinder und Jugendliche zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Für die nächsten Jahre ist hierzu der Ausbau von Workshop-Angeboten für Kinder vorgesehen. Bei Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden insbesondere die jungen Altersgruppen im Fokus stehen. Die Thematik des pathologischen Internetgebrauches und das Krankheitsbild „Internet gaming disorder“ gewinnt für die Prävention zunehmend an Bedeutung. Schon jetzt wird die Expertise der Fachstelle bei der Zusammenarbeit mit Psychiatrie und anderen einschlägigen Institutionen abgerufen. Es ist damit zu rechnen, dass die Thematik in Fortbildungen für Fach- und Lehrkräfte sowie für Elternabende aufbereitet werden muss. Ein grundsätzliches Ziel ist dabei, bereits bestehende Strukturen zu unterstützen und damit zu stärken. Präventions- und Informationsangebote in den Kinder- und Jugendpsychiatrien sind vorstellbar und würden das Angebot abrunden.

Auch die Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen, Bürgern und von Institutionen, sowie der nötige Fachdiskurs im Rahmen einschlägiger Arbeitskreise bezüglich aktueller Tendenzen und Fragestellungen werden notwendig sein. Ein wichtiger Bestandteil wird nach wie vor die Prüfung und Einschätzung von jugendgefährdenden Inhalten auf Webseiten, in „social media Plattformen“, Foren sowie in Spielen.

Seit Mitte 2021 sind die Änderungen im Jugendschutzgesetz rechtskräftig. Derzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit die neuen Bestimmungen in der Praxis umgesetzt werden und welche konkreten Auswirkungen dies auf den örtlichen Jugendmedienschutz hat. Nachdem die Änderungen jedoch sehr umfassend und grundlegend sind, ist von zahlreichen Anpassungen auszugehen. Die Kommunen sind hierbei gefordert, die Bundesgesetze mitzutragen und aktiv auszugestalten.

4.2. Aufbau neuer Strukturen und Angebote

Die Ausführungen zeigen die dringende Notwendigkeit, bestehenden Angebote zu stabilisieren, vor allem aber auch eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Strukturen und Angebote zu unterstützen und durchzuführen. Unter der Voraussetzung weiterer personeller Ressourcen sollen folgende Entwicklungsschritte umgesetzt werden:

 Ausbau von Workshopangebote, Vorträge und Fortbildungen Durch die stetige und dynamische Entwicklung der digitalen Mediennutzung gibt es einerseits einen hohen Bedarf an pädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Um qualitative Workshops etc. durchzuführen, brauchen die Referenten/-innen eine vertiefte Expertise. Aus diesem Grund werden von Einrichtungen und Schulen häufig externe Fachkräfte für die pädagogischen Angebote angefragt. Andererseits benötigen Fachkräfte und Eltern in pädagogische Alltagssituationen Handlungssicherheit beim Umgang mit Medien. Neben aktuellen Informationen steht insbesondere die Wertediskussion im Vordergrund. Insbesondere der Austausch mit anderen Fachkräften/Eltern schildert die Zielgruppe als besonders gewinnbringend. Gerade Formate für Eltern müssen hierbei besonders vielfältig und niederschwellig gestaltet sein, um Familien aus verschiedenen Milieus zu erreichen.

Die bisherigen Angebote für diese Zielgruppen sind aufgrund der aktuellen Ressourcen quantitativ sehr begrenzt, Nachfragen können oft nicht gedeckt werden. Das Angebot müsste in die Breite ausgebaut und thematisch ausdifferenziert werden. Die Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist dann die quantitative und qualitative Bedarfsprüfung. Es sind jeweils aktuelle Themen zu benennen und mögliche Inhalte zu entwickeln. Die Durchführung kann entweder durch einen Fachkräftepool, der durch den Jugendmedienschutz ausgebildet und begleitet wird, oder in Kooperation mit freien Träger gelingen.

 Aktuelle Informationen zum Jugendmedienschutz Fachkräfte, Familien, Bürgerinnen und Bürger sowie Pressevertreter haben unabhängig von Veranstaltungen den Bedarf an schnellverfügbaren und aktuellen Informationen. Im Fokus stehen allgemeine Hinweise zur Mediennutzung aber auch kurzfristige Informationen zu aktuellen Vorkommnissen und Herausforderungen. Um den Entwicklungen gerade bei Online-Medien Rechnung zu tragen, ist es notwendig den bisher statischen Webauftritt des Jugendmedienschutzes zur einer dynamische Internetpräsentation umzugestalten. Grundlegende und aktuelle Informationen, Vorträge, Handouts etc. müssen entwickelt und in angemessenen Zeiträumen aktualisiert werden. Durch kurzfristige Aufklärung zu aktuellen Problemlagen und Hinweise zum pädagogischen Umgang müssen Fachkräfte und Familien bei der Reaktion auf mögliche Jugendgefährdungen (wie z.B. MOMO, Kettenbriefe mit Aufrufen zur Selbstverletzung und Suizid) unterstützt werden.

 Jugendmedienschutz in Beratungsangeboten der Jugendhilfe vertiefen In Nürnberg gibt es ein gut ausgebautes Netz an Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Das Portfolio umfasst diverse Beratungsangebote für junge Menschen und ihre Familien. Die jeweiligen Fachkräfte beraten individuell und lebensweltorientiert, bei längeren Beratungsprozessen ist der Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zielführend. In diesen Beratungsprozessen werden auch immer wieder Themen des Jugendmedienschutzes angesprochen. Aus Sicht eines ganzheitlichen Beratungsansatzes der Jugendhilfe ist es sinnvoll, dass Familien in den bereits etablierten Settings Medienthemen zielgerichtet bearbeiten können. Inhaltlich kommen hier die beratenden Fachkräfte teilweise an ihre Grenzen. Fortbildungen können den Bedarf nur teilweisen decken, aufgrund der unüberschaubaren Vielfalt der Beratungsinhalte. Es bedarf darüber hinaus neuer, innovativer Ansätze direkt in den jeweiligen Strukturen der beratenden Institutionen. Der Aufbau regelmäßiger Fachkreise soll die Beratungskräfte bedarfsgerecht unterstützen. Der Jugendmedienschutz gestaltet diese Treffen zum Austausch, Coaching und zu kollegialen Beratung.

 Medien-Beratungsstelle für Jugendliche und Eltern Es besteht ein hoher Bedarf von Eltern, aber auch Jugendliche hinsichtlich konkreter Fragen zur Mediennutzung bzw. zum Umgang damit. Seien es (pädagogische) Informationen zu Apps, technische Jugendschutz-Einstellungen, oder auch Detailfragen in Bezug auf diverse Medienangebote, deren Nutzung und Umgang damit im familiären Alltag. Die bestehenden Beratungsangebote können bei diesen Fragen oft nicht in der nötigen Tiefe weiterhelfen. Eine eigens geschaffene Medien-Beratungsstelle könnte in Abgrenzung zu bereits bestehenden Beratungsangeboten der Jugendhilfe eine Anlaufstelle zu Fragen des angewandten, praktischen Jugendmedienschutzes darstellen. Als Inhalte sind Informationen zu Apps und Spielen, Kindgerechte Empfehlungen für den Handykauf, technische Unterstützung beim Einrichten von Apps und Sicherheitseinstellungen, sowie Hilfe bei Fragestellungen zu In-App-käufen denkbar. Als erster Schritt wäre die Entwicklung eines detaillierten Konzeptes zur erneuten Vorlage im Jugendhilfeausschuss notwendig. Bei einer möglichen späteren Umsetzung, wäre ein potentiellen Träger beim Aufbau fachlich durch den Jugendmedienschutz zu begleiten.

 Aufbau von Medienscouts Kinder und Jugendlichen stehen vielfältige Herausforderungen bei der Mediennutzung gegenüber. Die jungen Menschen wollen sich u.a. über Kostenfallen, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Selbstdarstellung und „Kontaktgefahren“, grooming und exzessive Nutzung austauschen.

Neben dem Angebot von Workshops für Schulklassen wäre der flächendeckende Aufbau von Medienscouts an Nürnberger Schulen als Ergänzung hierfür bedarfsgerecht. Die Angebote Erwachsener werden von jungen Menschen oft als nicht authentisch genug wahrgenommen, da Erwachsene aus deren Sicht nicht beurteilen können, was sie wirklich im Netz erleben, was sie beschäftigt und wie sie damit umgehen sollen. Hier wären Medienscouts an Schulen ergänzend zu den bestehenden Angeboten ein sinnvolles und notwendiges Bindeglied. Es sollten Gruppen von Schülerinnen und Schülern ausgebildet und begleitet werden, die im Rahmen von Peerprojekten regelmäßig mit den Mitschüler/-innen die Fragen zur Mediennutzung behandeln und diskutieren, sowie Tipps und Hinweise geben.

Für die Deckung bestehender Bedarfe und die nötige Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes sind dringend mehr Personalkapazitäten erforderlich. Die vorhandenen Personalkapazitäten können die bestehende Nachfrage nicht decken, neue Angebote und Formate können kaum ins Portfolio aufgenommen werden. Die Verwaltung des Jugendamtes wird diesen Bedarf prüfen, die zusätzlich notwendigen Ressourcen bzw. Sachmittel ermitteln und dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorlegen.

5. Literaturverzeichnis

Baumgärtner, Theo / Hiller, Philipp: SCHULBUS Bayern Schüler- und Lehrerbefragungen zum Umgang mit Suchtmitteln 2017/18. Zusammenfassend Ergebnisse einer Untersuchung unter 14- bis 17-Jährigen in Nürnberg und München sowie in den Landkreisen Miltenberg, Dillingen und Weilheim-Schongau. https://www.schulbus_Bayern_2017/2018, [Zugriff am 01.12.2020] Blue Ocean Entertainment AG/Egmont Ehapa Media GmbH/Gruner + Jahr GmbH & Co. KG/Panini Verlags GmbH/Spiegel-Verlag/Zeit Verlag (2018). Kinder-Medien-Studie 2018. Kinder in Deutschland: SMART! Mit und ohne Phone. https://kinder-medien-studie.de/wp-content/uploads/2018/08/KMS2018_Berichtsband_v2.pdf,[Zugriff am 13.11.2020] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020), https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jugendschutzgesetz-wird-reformiert/161184, [Zugriff am 14.10.2020] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020), https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/jugendschutzgesetz-wird-reformiert/161184, [Zugriff am 14.10.2020] Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (2015). DIVSI U9-Studie. Kinder in der digitalen Welt. Hamburg. https://www.divsi.de/wp-content/uploads/2015/06/U9-Studie-DIVSI-web.pdf, [Zugriff am 13.11.2020] Döring, Nicola (2015c). Medien und Sexualität. In: Gross, Friederike von/Meister, Dorothee M./Sander, Uwe (Hrsg.). Medienpädagogik – ein Überblick. Weinheim, Basel: Beltz-Juventa, S. 323–364. Feierabend, Sabine/Plankenhorn, Theresa/Rathgeb, Thomas (2017c). KIM-Studie 2016. Kindheit, Internet, Medien. Basisstudie zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger in Deutschland. Stuttgart. http://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2016/KIM_2016_Web-PDF.pdf, [Zugriff am 01.12.2020] Feierabend, Sabine/Rathgeb, Thomas/Reutter, Theresa (2019). JIM-Studie 2019. Jugend, Information, Medien. Feierabend, Sabine/Rathgeb, Thomas/Reutter, Theresa (2018). JIM-Studie 2018. Jugend, Information, Medien. Gebel, Christa (2016). „… weil sie da mit Daten machen, was sie wollen.“ Online-Angebote und -Risiken aus Sicht von 12- bis 14-Jährigen. In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 61 (2), S. 54-58. jugendschutz.net (2021), Jahresbericht 2021, Mainz Klicksafe (2020): www.klicksafe.de https://www.klicksafe.de/themen/digitale-spiele/digitalespiele/sucht-und-abhaengigkeit/diagnose-abhaengigkeit/, [Zugriff am 01.12.2020] Kommission für Jugendmedienschutz (2020), https://www.kjm-online.de/service/pressemitteilungen/meldung?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4826&cHash=faf6ef201d23b877624d67cb61f0a121 , [Zugriff am 13.11.2020] Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs) 2021, JIM-Studie 2020, Stuttgart Statista GmbH (2021): https://de.statista.com/statistik/daten/studie/168069/umfrage/taegliche-internetnutzung-durch-jugendliche [Zugriff am 07.09.2021] Statistisches Bundesamt (2020): Pressemitteilung Nr. N 042 vom 29.07.2020, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_N042_639.html;jsessionid=0DEDC2D6E5E2009AC3645455179892ED.internet8712, [Zugriff am 01.12.2020]

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Jugentreffs und -unterstände im Südosten Nürnbergs

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020

Anlagen: JHA_Entscheidungsvorlage_Unterstände JHA-Antrag-CSU_Treffmöglichkeiten SüdOst

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über bestehende Unterstände und Einrichtungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit, über die Lebensumstände junger Menschen und über die Infrastruktur von offenen Angeboten in Altenfurt, Fischbach, Moorenbrunn, Brunn, Netzstall und Birnthon. Dabei wird die besondere Situation für junge Menschen in der Coronapandemie beleuchtet und fachliche Handlungsempfehlungen zur Ergänzung der bestehenden Angebote in diesen Stadtteilen formuliert. Wesentliche Grundlage für die Darlegung ist die aktuelle Jugendhilfeplanung Offene Kinderund Jugendarbeit von 2017 unter Berücksichtigung der aktuellen Sachlage.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen allen jungen Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Behinderung zur Verfügung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt:

Jugendtreffs und –unterstände im Südosten Nürnbergs

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020

Einleitung

Mit dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 wird die Verwaltung aufgefordert über bereits bestehende Unterstände und Jugendtreffs und deren Erhaltungszustand in den Stadtteilen Altenfurt, Fischbach, Moorenbrunn, Brunn, Netzstall und Birnthon im Südosten Nürnbergs zu berichten und zu prüfen, an welchen Plätzen Unterstände möglich wären. Hintergrund der Anfrage ist, dass laut Antrag viele Jugendliche während der Corona-Pandemie besonders unter den mangelnden Möglichkeiten von Jugendtreffs oder offenen Unterständen gelitten haben und leiden.

Die wesentliche Grundlage und Basis der folgenden Erläuterungen ist die aktuelle Jugendhilfeplanung (JHP) Offene Kinder- und Jugendarbeit von 2017, ergänzt durch die Schilderung der aktuellen Situation unter Coronabedingungen.

Grundsätzliche Einschätzung zur Lebenswelt junger Menschen in den benannten Stadtteilen

Die im Antrag genannten Stadtteile Altenfurt, Fischbach, Moorenbrunn, Brunn, Netzstall und Birnthon im Südosten Nürnbergs befinden sich im Planungsbereich (Pb) 30 der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit.

Die Stadtteile umfassen ein großes und verteiltes Gebiet und sind überwiegend geprägt durch Reihenund Einzelhäuser und haben den Charakter von Vorstadtsiedlungen mit teilweise dorfähnlichem Flair. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leben zum größten Teil in einem Umfeld von meist ausreichend Wohnraum, ausreichend Frei- und Grünflächen, einer lebhaften Vereinsstruktur und nachbarschaftlicher Unterstützung.

Die Kinder und Jugendlichen aus dem Planungsbereich besuchen in der Regel die örtlichen Grundschulen und gehen danach meist auf weiterführende Schulen außerhalb des Planungsbereichs oder besuchen die Mittelschulen in Altenfurt bzw. in Langwasser.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Stadtteilen leben in einem Lebensumfeld, in dem es grundsätzlich wenige Probleme im öffentlichen Raum gibt. Ab dem Jugendalter sind die jungen Menschen meist sehr mobil und nutzen die S-Bahn und die Buslinien in Richtung Langwasser und Innenstadt.

Der Anteil von jungen Menschen zwischen 6 und 21 Jahren an der Gesamtbevölkerung im Planungsbereich ist vergleichbar hoch (lt. JHP Rang 7 von 38) und wird, auch aufgrund der laufenden Neubauaktivitäten, in Zukunft weiter zunehmen.

Bewertung der Infrastruktur an (offenen) Angeboten in den Stadtteilen

Im Planungsbereich gibt es vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dazu gehören zahlreiche Angebote der Kirchengemeinden und (Sport-)Vereine.

Allerdings stellt sich die Situation hinsichtlich regelmäßiger offener Angebote für junge Menschen etwas anders dar.

Altenfurt und Moorenbrunn sind durch das Kinder- und Jugendhauses „Alf“ in Altenfurt gut mit Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit abgedeckt. Allerdings sind Fischbach, Brunn, Netzstall und Birnthon nicht ausreichend oder gar nicht mit offenen Angeboten versorgt.

Kinder und Jugendliche nutzen die vorhandenen Spiel- und Bolzplätze oder finden sich an anderen formellen sowie an informellen Treffpunkten zusammen.

Unterstände existieren in keinem der genannten Stadtteile.

Zur besonderen Situation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Corona-Pandemie

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durchlebten seit Beginn der Pandemie im März 2020 eine wechselvolle Zeit.

Von März bis Pfingsten 2020 durften junge Menschen aufgrund der bestehenden Rechtslage die Einrichtungen nicht betreten. Während dieser Zeit haben die Mitarbeiter-/innen dennoch den Kontakt zu ihren Besucher-/innen gehalten, indem sie telefonisch erreichbar waren, digitale Angebote entwickelten, mobil im Stadtteil unterwegs waren und in sogenannten „Zaungesprächen“ ansprechbar blieben. Für viele junge Menschen waren diese Angebote sehr wichtig und wurden gut angenommen, aber etliche andere wurden in dieser Zeit nicht mehr oder nicht ausreichend erreicht.

Ab Pfingsten 2020 durften die Einrichtungen wieder öffnen, allerdings mit starken Zulassungseinschränkungen und unter Einhaltung strenger Regeln. Auch hier stellte sich heraus, dass ein großer Teil an Kindern und Jugendlichen gerne wieder die Einrichtungen besuchte, aber andere, zum Beispiel Cliquen Jugendlicher, weitgehend fernblieben und sich entweder im öffentlichen oder im privaten Raum trafen.

Ab Winter 2020 wurden dann aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Bayern Präsenzangebote in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit untersagt, lediglich existenzsichernde und notfallbezogene Beratungen und Unterstützungsleistungen waren möglich. Dieser Zustand dauerte aufgrund des Infektionsgeschehens in Nürnberg bis Pfingsten 2021.

Ab dem Ende der Pfingstferien 2021 konnten die jungen Menschen dann endlich wieder zunehmend die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit trotz der immer noch bestehenden Zugangsbeschränkungen wahrnehmen.

Und erst seit September waren (bis zu neuerlichen Beschränkungen Ende November) wieder (fast) alle Angebotsformen möglich, allerdings nun unter Einhaltung der 3G-Regel.

Für Kinder und Jugendliche waren die vergangenen 1,5 Jahre unter den Einschränkungen in der Corona-Pandemie besonders dadurch gekennzeichnet, dass es ihnen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, ihre Freizeit so zu gestalten, wie sie es gewohnt waren. Das Treffen von Freunden in kleinen oder größeren Gruppen, der Besuch von Jugendeinrichtungen, die Teilhabe an Aktivitäten von (Sport-)Vereinen, der Besuch von Kulturveranstaltungen – all das war ihnen verwehrt oder nur unzureichend wahrnehmbar. Sogar der Schulbesuch fand für die meisten Jugendlichen längere Zeit nur digital statt.

Da auch aufgrund der Kontaktbeschränkungen das Treffen im öffentlichen Raum untersagt war, waren junge Menschen zeitweise komplett vom jugendkulturellen Leben abgeschnitten.

Daraus folgende Handlungsempfehlungen aus fachlicher Sicht

Wie in der aktuellen Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit beschrieben, sind Altenfurt und weite Teile von Moorenbrunn durch das Kinder- und Jugendhaus „Alf“ mit Angeboten der Offenen

Kinder- und Jugendarbeit ausreichend versorgt. Aktuell werden das Außengelände und der Fußballplatz auch von Jugendlichen gerne genutzt.

Vor allem in Fischbach, aber auch in den anderen Stadtteilen, fehlen derartige niederschwellige Angebote, obwohl ein deutlicher Bedarf besteht.

In der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit wurde ebenfalls bereits festgehalten: „Räumlichkeiten für offene Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende aus Fischbach und Brunn müssen gewonnen werden. Das entstehende Angebot wird vom Kinder- und Jugendhaus „Alf“ betrieben, hierfür ist eine Erweiterung der personellen Ressourcen der Einrichtung nötig.“ (30 Analyse für Altenfurt, Moorenbrunn, Fischbach, Brunn (nuernberg.de) Punkt Handlungsempfehlungen).

Bezugnehmend auf den aktuellen Antrag ist nun festzustellen, dass zusätzlich zu den in der Jugendhilfeplanung festgestellten Aussagen auch Unterstände oder überdachte Sitzgelegenheiten sinnvolle Ergänzungen zu den pädagogischen Angeboten durch Jugendeinrichtungen sein können, zum Beispiel ist ein Treffen an diesen Plätzen auch außerhalb von Öffnungs- oder Nutzungszeiten möglich. Derartige Treffmöglichkeiten könnten auch für Gruppen oder Cliquen eine Alternative sein, die die Jugendeinrichtung (noch) nicht besuchen möchten.

Ein Unterstand oder eine überdachte Sitzgelegenheit sollte immer mit einem zumindest zeitweisen pädagogischen Gesprächs- und Unterstützungsangebot verbunden sein.

Eine an das Kinder- und Jugendhaus „Alf“ angegliederte Außenstelle mit zusätzlichen personellen Ressourcen würde mit einem Jugendbüro in Fischbach sowohl den Bedarf nach einer Treff- und Beratungsmöglichkeit für Jugendliche als auch die pädagogische Betreuung eines oder mehrerer Unterstände / überdachter Sitzgelegenheiten in Form von Streetwork und aufsuchender Arbeit abdecken können.

Die konkrete Verortung der überdachten Sitzgelegenheit(en) sollte unbedingt in einem Beteiligungsprozess mit den jungen Menschen aus Fischbach, Brunn, Netzstall und Birnthon gemeinsam erfolgen. Denn nur dadurch ist die Akzeptanz der überdachten Sitzgelegenheiten durch die Zielgruppe zu erreichen.

Fazit

In Nürnberg gibt es in vielen Planungsregionen einen weiteren Ausbaubedarf für Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dort sind jeweils die geeigneten Angebote zu prüfen, sowohl Kinderund Jugendhäuser oder Jugendtreffs als auch der Aufbau von alternativen Angeboten, wie z.B. pädagogisch betreute Unterstände, überdachte Sitzgelegenheiten oder ein Jugendbüro.

Für die hier genannten Stadtteile schlägt die Verwaltung vor, unter Federführung des Kinder- und Jugendhauses „Alf“ und unter Beteiligung von laut!, dem Partizipationsformat für Jugendliche, in einem Beteiligungsprozess mit Jugendlichen beispielhaft den Bedarf und mögliche Standorte für überdachte Sitzgelegenheiten in Fischbach, Brunn, Birnthon und/oder Netzstall zu prüfen.

Sollte ein grundsätzlicher Bedarf festgestellt werden, schlägt die Verwaltung weiter vor, eine Umsetzung der überdachten Sitzgelegenheiten in Kombination mit einem Jugendbüro in Fischbach mit zusätzlichen personellen Ressourcen als Außenstelle des Kinder- und Jugendhauses „Alf“, weiter zu prüfen und gegebenenfalls zu konkretisieren.

ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg

(Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage_KitaS_2021 Änderungssatzung_KitaS

Sachverhalt (kurz):

Parallel zur Gebührensatzung (siehe TOP 5) schlägt die Verwaltung des Jugendamts auch Anpassungen in der Kindertageseinrichtungssatzung vor, die sich aus der Erfahrung der Tagespraxis bzw. aufgrund neuer gesetzlicher Änderungen ergeben.

Die wichtigsten inhaltichen Änderungen sind:

um hier die Platzvergabe im Einzelfall individueller regeln zu können.

den Schulsprengel innerhalb eines Monats ab Betriebsjahresbeginn oder bei Vorliegen eines bereits genehmigten Gastschulantrages dann auch die Voraussetzungen der vorrangigen Aufnahme gelten.

Nachweise (z. B. Masernschutz) zum Betreuungsbeginn nicht vorliegen.

eines Kindes abgewichen werden können, z. B. bei kurzfristiger Platzzuweisung in eine Heilpädagogische Tagesstätte.

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Die Rückmeldungen der Elternbeiräte zur Änderungssatzung werden als Tischvorlage vorgelegt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Neuregelungen in der Änderungssatzung zur KitaS berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedarfe der Kinder und ihrer Familien.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begutachtet den Entwurf der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung mit Inkrafttreten zum 01.02.2022 zu erlassen.

Beschlusstext:

Entsprechend dem Gutachten des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung - KitaS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürn-

berg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS)

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt. Aktuell werden die Elternbeiräte der städtischen Kindertageseinrichtungen informiert. Die Rückmeldungen werden in einer Tischvorlage zur Sitzung am 16.12.2021 zusammengestellt.

Im Zuge der Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) – Anpassung der Besuchsgebühr wurde auch die Stammsatzung inhaltlich und redaktionell geprüft und angepasst.

Die wichtigsten inhaltlichen Anpassungen stellen die Regelungen der Platzvergabe bei besonderen Einzelfällen, wie z. B. für Zwillingskinder, und die Aufnahme des Ausschlussgrunds Nr. 7, dass ein Kind ausgeschlossen werden kann, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise (z. B. Masernschutz) zum Betreuungsbeginn nicht vorliegen, dar.

Im Einzelnen werden die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen wie folgend erläutert:

§ 8 Aufnahme

§ 8 Abs. 1: In Abs. 1 wird die bestehende Regelung ergänzt und damit verdeutlich, dass eine Aufnahme zum Betriebsjahr in der Regel zu Beginn des Monats September erfolgt. Dies entspricht der bisherigen Praxis und dient der Präzisierung.

§ 8 Abs. 5: In Abs. 5 werden die bestehenden Regelungen zur Platzvergabe in allen Einrichtungen ergänzt. Es wird eine Regelung für besondere Einzelfälle aufgenommen, wie z. B. für Zwillingskinder, um hier die Platzvergabe im Einzelfall individueller regeln zu können.

Anlass für die Anpassung ist, dass im Rahmen der satzungskonformen Vergabe der Plätze vereinzelt Zwillingskinder nicht gemeinsam aufgenommen werden konnten, da nur noch ein Platz in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung stand. Aus pädagogischen und entwicklungspsychologischen Gründen ist aber eine Trennung von gleichgeborenen Geschwisterkindern nicht vertretbar. Auch die allermeisten Familien lehnen dies ab, was aber zur Folge hätte, dass dann gegebenenfalls keine Betreuung sichergestellt werden kann. Daher soll durch diese Ausnahmeregelung die Möglichkeit für individuelle Lösungen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten geschaffen werden. Voraussetzung ist aber, dass beispielsweise einem Zwillingskind regulär ein Platz angeboten werden kann, für das zweite würde dann eine Ausnahme von der Platzvergabe gemacht werden, um eine gleichzeitige Betreuung zu ermöglichen.

§ 8 Abs. 6 Satz 1: Abs. 6 regelt die Aufnahme in städtische Kinderhorte. Diese richtet sich grundsätzlich vorrangig an Kinder, die im Einzugsbereich (Schulsprengel) der Einrichtung wohnen.

Hier wird eine Regelung aufgenommen, dass bei nachweislich geplantem Zuzug in den Schulsprengel innerhalb eines Monats ab Betriebsjahresbeginn oder bei Vorliegen eines bereits genehmigten Gastschulantrages dann auch die Voraussetzungen der vorrangigen Aufnahme gelten. Dies entspricht der bisherigen Praxis und dient der Präzisierung.

§ 9 Grundsätze für die Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertageseinrichtungen

§ 9 Abs. 2 Nr. 3: Anpassung des Bezuges zu § 1 Abs. 2 Nr. 6 (bisher § 1 Abs. 2 Nr. 7)

§ 9 Abs. 3 Nr. 2: Anpassung des Bezuges zu § 1 Abs. 2 Nr. 6 (bisher § 1 Abs. 2 Nr. 7)

§ 12 Ausschluss eines Kindes vom Besuch:

§ 12 Abs. 1: In Abs. 1 wird ein weiterer Ausschlussgrund mit Nr. 7 aufgenommen, und zwar kann ein Kind ausgeschlossen werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise (z. B. Masernschutz) zum Betreuungsbeginn nicht vorliegen. Dies entspricht der bisherigen Praxis und dient der Präzisierung.

§ 13 Abmeldung:

§ 13 Abs. 1: Die Regelung in Abs. 1 zur vierwöchigen Frist für die Abmeldung eines Kindes jeweils zum Ende eines Monats durch schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Kindertageseinrichtungsleitung wird ergänzt.

So soll künftig in speziellen Einzelfällen von der genannten Frist abgewichen werden können, z. B. bei kurzfristiger Platzzuweisung in eine heilpädagogische Tagesstätte. Die Entscheidung obliegt der Verwaltung des Jugendamts.

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (KitaS) zu begutachten und dem Stadtrat zu empfehlen, diese Satzung mit Inkrafttreten zum 01.02.2022 zu erlassen.

Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS) vom 10. August 2015 (Amtsblatt S. 328), zuletzt

geändert durch Satzung vom 12. März 2020 (Amtsblatt S. 131)

Vom …….............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:

„Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn des Monats September.“

b) Abs. 5 wird wie folgt geändert:

aa) Der Wortlaut wird Satz 1.

bb) Folgende Sätze 2 und 3 werden angefügt:

„In besonderen Einzelfällen kann von den Regelungen der Platzvergabe des § 9 abgewichen werden, wie z. B. bei Zwillingskindern. Die Entscheidung trifft die Leitung des Jugendamts.“

c) Abs. 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) In städtischen Kinderhorten werden vorrangig Kinder aufgenommen, die im Einzugsbereich (Schulsprengel) der Einrichtung wohnen. Gleiches gilt bei nachweislich geplantem Zuzug in den Schulsprengel innerhalb eines Monats ab Betriebsjahresbeginn (siehe § 1 Abs. 4) oder bei Vorliegen eines bereits genehmigten Gastschulantrages.“

  1. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe „gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7“ durch die Angabe „nach § 1 Abs. 2 Nr. 6“ ersetzt.

b) In Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 7“ durch die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 6“ ersetzt.

  1. § 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nr. 6 wird der Punkt am Ende durch einen Strichpunkt ersetzt.

b) Folgende Nr. 7 wird angefügt:

„7. gesetzlich vorgeschriebene Nachweise (z. B. Masernschutz) zum Betreuungsbeginn nicht vorliegen.“

  1. § 13 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut wird Satz 1.

b) Folgende Sätze 2 und 3 werden angefügt:

„Eine Abweichung von der genannten Frist ist in begründeten Fällen (z. B. kurzfristige Platzzuweisung in eine heilpädagogische Tagesstätte) möglich. Die Entscheidung obliegt der Verwaltung des Jugendamts.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.02.2022 in Kraft.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 26.01.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) - Anpassung der Besuchsgebühr

Anlagen: Entscheidungsvorlage_KitaGebS_2022 Änderungssatzung_KitaGebS

Sachverhalt (kurz):

Aufgrund der steigenden Preise und der tarifgebundenen Personalkosten sowie einer Verbesserung der Qualität in städtischen Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.02.2022 eine Anpassung der Besuchsgebühren erforderlich.

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt erstellt, die Kalkulationsgrundlage mit Stk/Ref. II abgestimmt, das Beteiligungsverfahren der Elternbeiräte sowie des Elternbeirats nach den Vorschriften des BayKiBiG läuft, Ergebnisse werden als Tischvorlage zusammengestellt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die voraussichtlichen Mehrerträge der vorgeschlagenen Gebührenanpassung sowie Mehraufwand im Bereich der WIHI sind im Kämmereipaket zum Haushalt 2022 enthalten.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderungssatzung zur KitaGebS berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenssituationen und Diversitätsmerkmale der Familien.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk, Ref. II

Gutachtenvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begutachtet den Entwurf der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung mit Inkrafttreten zum 01.02.2022 zu erlassen.

Beschlusstext:

Entsprechend dem Gutachten des Jugendhilfeausschusses vom 16.12.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kinder-

tageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) – Anpassung der Besuchsgebühr

Die letzten Anpassungen der Besuchsgebühren für städtische Kindergärten und Kinderhorte haben im Jahr 2018 stattgefunden, für Kinderkrippen im Jahr 2019. Seither sind Preise sowie tarifgebundene Personalkosten deutlich gestiegen, aber auch die Qualität in Einrichtungen konnte weiter verbessert werden. Beispielsweise durch die Entlastung der Kita-Leitungen von Verwaltungsaufgaben durch das Förderprogramm Leitungs- und Verwaltungsbonus, durch die Entlastung der Fachkräfte durch Hauswirtschaftskräfte oder durch die Schaffung von zusätzlichen praxisintegrierten Ausbildungsstellen (PIA früher Optiprax) können Fachkräfte heute mehr Zeit am Kind verbringen. Erfreulicherweise wurden auch die Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung weiter in den städtischen Kindertageseinrichtungen ausgebaut, beispielsweise durch die Bereitstellung von zusätzlichen Arbeitsstunden für die Elternbegleitungen oder die Umsetzung des Hortklassenkonzeptes. Hervorzuheben ist auch das in diesem Jahr an den Start gegangene Fachteam Sprache, das in ausgewählten Kindergärten bei der sprachlichen Bildung und Förderung berät und unterstützt.

Nach dieser langen Phase ohne Anpassung der Gebühren ist eine Erhöhung nun dringend erforderlich. Die eigentlich schon zum September 2020 geplanten Anpassungen der Besuchsgebühren wurden corona-bedingt zunächst auf September 2021 verschoben und sind nun ab 1. Februar 2022 geplant.

Die allgemeinen und fachlich bedingten steigenden Kostenentwicklungen werden anteilig durch die jährlich angepasste staatliche und kommunale Betriebskostenförderung aufgefangen, führen aber auch bei den freigemeinnützigen und sonstigen freien Trägern zu regelmäßigen Erhöhungen der Elternbeiträge. Derzeit liegen die durchschnittlichen Entgelte der Nürnberger freien Träger wieder deutlich über den städtischen Gebühren. Daher ist geplant, die Besuchsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte) in drei Stufen auf das durchschnittliche Niveau der freigemeinnützigen und sonstigen Träger zu erhöhen: erstmals im laufenden Betriebsjahr zum Februar 2022, sodann jeweils zum Beginn des Betriebsjahres im September der Jahre 2023 und 2025.

Dem Jugendhilfeausschuss wird der Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) zur Begutachtung vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung ist für die Sitzung des Stadtrats am 26. Januar 2022 geplant. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt soll die Änderungssatzung dann zum 01. Februar 2022 in Kraft treten.

Der Entwurf der Satzung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt erstellt. Die Mehreinnahmen aus den Beitragsanpassungen sind im Haushaltsplan 2022 bereits berücksichtigt.

Beteiligung der Elternbeiräte in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Die Elternbeiräte aller städtischen Kindertageseinrichtungen sind gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu Preisanpassungen anzuhören und können ihre Stellungnahmen bis zum 02.12.2021 an das Jugendamt richten. Auch der Gesamtelternbeirat Nürnberg e.V. wurde über die Satzungsänderung informiert.

Die Rückmeldungen werden dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Sitzung am 16.12.2021 vorgelegt.

Geplante Gebührenanpassung 2022 - 2026

Folgende Eckpunkte sollen für die Gebührenanpassung weiterhin gelten:

 Die Gebührenanpassung erfolgt getrennt für Krippe, Kindergarten und Hort.  Ziel ist es, sich in drei Schritten den Durchschnittsentgelten der freigemeinnützigen und sonstigen Träger je Einrichtungsart zu nähern. Dabei wird eine weitere Steigerung der Entgelte um 10% in diesem Zeitraum berücksichtigt.  Die zeitliche Abfolge der Anpassungen ist für alle Einrichtungsarten parallel gewählt, so dass ein Kind während seines Aufenthalts in einer Einrichtungsart jeweils nur einmal bzw. höchstens zweimal betroffen sein wird.  In der zur Begutachtung vorgelegten Gebührensatzung werden bereits alle drei Erhöhungsstufen festgelegt, so dass Eltern wissen, wie sich die Gebühren während der gesamten Periode entwickeln werden.

Hinweis: Sind die finanziellen Belastungen aus den Entgelten und Gebühren für Eltern nicht zumutbar, sind diese gem. § 22 ff und § 90 Abs. 4 SGB VIII zu erlassen bzw. zu übernehmen. In kommunalen Einrichtungen profitieren rd. 4.700 Eltern bzw. 49% aller Eltern von dieser Leistung. Diese Eltern sind, unabhängig davon ob die Gebühren bei ihnen ganz oder teilweise übernommen werden, von der Gebührenanpassung nicht betroffen. Damit ist die Anpassung nur für rd. 4.800 Eltern (davon rd. 200 Krippeneltern, rd. 1.300 Eltern von Kindern in Kindergärten und rd. 3.300 Horteltern) relevant. Es ist davon auszugehen, dass mit der Gebührenanpassung voraussichtlich der Anteil der Eltern, die Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme haben, steigen wird. Dieser Effekt ist hier noch nicht berücksichtigt und wird sich belastbar erst im Nachgang ermitteln lassen.

Kinderkrippe

Abbildung 1

Der ermittelte Durchschnitt aktueller Elternbeiträge in freigemeinnütziger oder sonstiger freier Trägerschaft liegt für die Buchungskategorie 5-6 Stunden1 bei 325 € pro Monat und Platz. Die derzeitig gültige kommunale Gebühr beträgt aktuell 290 €.

Im Kalkulationszeitraum bis 2026 werden auch im Bereich der Elternbeiträge freigemeinnütziger oder sonstiger freier Träger regelmäßige Anpassungen aufgrund von Preis- und Tarifsteigerungen angenommen; daher werden drei Erhöhungsschritte zur Angleichung der kommunalen Gebühr an die Durchschnittswerte der Träger erarbeitet, die bereits eine angenommene Preissteigerung von 10 % beinhalten.

In einem ersten Schritt wird damit die Erhöhung für städtische Kinderkrippen in der Buchungskategorie 5-6 Stunden auf 312 € ab 2/2022 vorgeschlagen. Ab 9/2023 lägen die Gebühren dann bei 335 € und ab 9/2025 bei 357 €.

Hinweis: Über das Bayerische Krippengeld werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt2. Das Krippengeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt.

Buchungszeit Anteil aktuell ab 2/2022 ab 9/2023 ab 9/2025
in h in % in EUR in EUR in EUR in EUR
2-3 0% 200 € 222 € 244 € 266 €
3-4 2% 230 € 252 € 275 € 297 €
4-5 7% 260 € 282 € 304 € 326 €
5-6 23% 290 € 312 € 335 € 357 €
6-7 19% 320 € 342 € 364 € 386 €
7-8 25% 350 € 372 € 394 € 416 €
8-9 17% 380 € 402 € 424 € 446 €
9-10 7% 410 € 428 € 446 € 464 €

Zum interkommunalen Vergleich wurden die Gebühren von Vergleichsstädten (Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Regensburg, Ingolstadt) betrachtet.

In der Buchungskategorie 5-6 Stunden liegt der Durchschnitt der Vergleichsstädte aktuell bei 242 € pro Monat und Platz im Bereich der Kinderkrippen.

1 Beispielhafte Darstellung für die am häufigsten nachgefragte Buchungskategorie 2 Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro und erhöht sich um 5.000 Euro für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug. Weitere Informationen zum Krippengel und zur individuellen Einkommensberechnung: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/

Städtevergleich Krippen (2021)

450 €

400 €

350 €

300 €

250 €

200 €

150 €

100 € Buchungszeit 3-4 St. 4-5 St. 5-6 St. 6-7 St. 7-8 St. 8-9 St. 9-10 St.

Stadt Nürnberg Stadt Fürth Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Schwabach Stadt Ingolstadt Stadt Regensburg Durchschnitt Vergleichsstädte

Kindergarten

Abbildung 2

Durchschnittlich liegen die Elternbeiträge zum Besuch in Kindergärten in Nürnberg für die Buchungskategorie 7-8 Stunden3 in freigemeinnütziger oder sonstiger freier Trägerschaft bei aktuell 202 € pro Monat/Platz. Dem gegenüber steht eine städtische Gebühr i. H. v. 140 €.

Im Kalkulationszeitraum bis 2026 werden auch im Bereich der Elternbeiträge freigemeinnütziger oder sonstiger freier Träger regelmäßige Anpassungen aufgrund von Preis- und Tarifsteigerungen angenommen; daher werden drei Erhöhungsschritte zur Angleichung der kommunalen Gebühr an die Durchschnittswerte der Träger erarbeitet, die bereits eine angenommene Preissteigerung von 10 % beinhalten. In einem ersten Schritt wird die Erhöhung auf 167 € ab 2/2022 für den Besuch in städtischen Kindergärten in der Buchungskategorie 7-8 Stunden vorgeschlagen. Ab 9/2023 lägen die Gebühren dann bei 194 € und ab 9/2025 bei 221 €.

Hinweis: Über einen Beitragszuschuss werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Kita-Träger, die wiederum ihre Entgelte entsprechend anpassen. In der Buchungskategorie 7-8 Stunden zahlen Eltern daher ab 2/2022 tatsächlich 67 € pro Monat, ab 9/2023 94 € pro Monat und ab 9/2025 121 € pro Monat in städtischen Kindergärten.

Buchungszeit Anteil aktuell ab 2/2022 ab 9/2023 ab 9/2025
in h in % in EUR in EUR in EUR in EUR
bis 3 0% 115 € 129 € 145 € 160 €
3-4 3% 120 € 137 € 154 € 171 €
4-5 3% 125 € 145 € 165 € 185 €
5-6 7% 130 € 153 € 176 € 199 €
6-7 15% 135 € 160 € 185 € 210 €
7-8 39% 140 € 167 € 194 € 221 €
8-9 19% 145 € 174 € 203 € 232 €
9-10 15% 150 € 181 € 212 € 243 €

Die durchschnittliche Gebühr für Buchungskategorie 7-8 Stunden zum Besuch in Kindergärten liegt im Bereich der Vergleichsstädte bei 131 € pro Monat und Platz.

3 Beispielhafte Darstellung für die am häufigsten nachgefragte Buchungskategorie

Städtevergleich KiGA (2021)

180 €

160 €

140 €

120 €

100 €

80 €

60 € Buchungszeit 3-4 St. 4-5 St. 5-6 St. 6-7 St. 7-8 St. 8-9 St. 9-10 St.

Stadt Nürnberg Stadt Fürth Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Schwabach Stadt Ingolstadt Stadt Regensburg Durchschnitt Vergleichsstädte

Kinderhort

Abbildung 3

Der ermittelte Durchschnitt aktueller Elternbeiträge in Kinderhorten in freigemeinnütziger oder sonstiger freier Trägerschaft liegt für die Buchungskategorie 4-5 Stunden4 bei 161 € pro Monat und Platz. Die derzeitig gültige kommunale Gebühr beträgt aktuell 130 €.

Im Kalkulationszeitraum bis 2026 werden auch im Bereich der Elternbeiträge freigemeinnütziger oder sonstiger freier Träger regelmäßige Anpassungen aufgrund von Preis- und Tarifsteigerungen angenommen; daher werden drei Erhöhungsschritte zur Angleichung der kommunalen Gebühr an die Durchschnittswerte der Träger erarbeitet, die bereits eine angenommene Preissteigerung von 10 % beinhalten. Die Verwaltung des Jugendamts schlägt vor, die kommunale Gebühr für den Besuch von städtischen Kinderhorten ab dem 01.02.2022 in der Buchungskategorie 4-5 Stunden auf 146 € anzuheben. Ab 9/2023 lägen die Gebühren dann bei 162 € und ab 9/2025 bei 178 €.

Buchungszeit Anteil aktuell ab 2/2022 ab 9/2023 ab 9/2025
in h in % in EUR in EUR in EUR in EUR
bis 4 21% 125 € 139 € 153 € 167 €
4-5 41% 130 € 146 € 162 € 178 €
5-6 27% 135 € 154 € 172 € 191 €
6-7 9% 140 € 162 € 184 € 206 €
7-8 2% 145 € 170 € 195 € 220 €
8-9 0% 150 € 177 € 204 € 231 €
9-10 0% 155 € 185 € 215 € 245 €

Die durchschnittliche Gebühr für Buchungskategorie 4-5 Stunden liegt im Bereich der Vergleichsstädte bei 105 € pro Monat und Platz für den Besuch in Kinderhorten.

Städtevergleich Hort (2021)

Buchungszeit 3-4 St. 4-5 St. 5-6 St. 6-7 St. 7-8 St. 8-9 St. 9-10 St.

Stadt Nürnberg Stadt Fürth Stadt Erlangen Stadt Ingolstadt Stadt Regensburg Durchschnitt Vergleichsstädte

Anmerkung: Die Städte Ansbach und Schwabach betreiben keine Horte in kommunaler Trägerschaft.

4 Beispielhafte Darstellung für die am häufigsten nachgefragte Buchungskategorie

Erträge aus der Gebührenanpassung

Die Kalkulation für die Gebührenberechnung auf Basis der aktuellen Zahlen für den Bereich „Krippe, Kindergarten und Hort“ hat ergeben, dass jährlichen Aufwendungen in Höhe von 85,5 Mio. € Erträge von 65 Mio. € gegenüberstehen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei rd. 76%. Da sich die Stadt Nürnberg selbst keinen Betriebskostenzuschuss (Basiswert und Qualitätsbonus) auszahlt, müssen diese Größen dabei kalkulatorisch angesetzt werden.

Von den 85,5 Mio.€ Ausgaben stehen rd. 65 Mio.€ im direkten und engen Zusammenhang mit dem Betrieb kommunaler Einrichtungen. Dazu gehören Personalkosten für pädagogisches Personal inkl. Leitungen/ stellvertretende Leitungen und hälftig der Hauswirtschaftskräfte (rd. 58 Mio.€), Betriebskosten für den laufenden Betrieb (rd. 6 Mio.€) sowie ein Anteil Gebäudekosten (rd. 1 Mio.€). Diese Kosten können durch die staatliche und kommunale Förderung (kalkulatorisch angesetzt wie oben beschrieben) und Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Als öffentlicher Träger übernimmt die Stadt Nürnberg grundsätzlich aber auch weitere Kosten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag des Angebotes an frühkindlicher Bildung und Betreuung in Nürnberg. Dadurch ergibt sich im Bereich der Kinderbetreuung generell ein zusätzlicher städtischer Zuschussbedarf, der nur anteilig oder gar nicht durch Zuschüsse und Gebühreneinnahmen zu decken ist. Beispielsweise übernimmt die Stadt den Betrieb von Standorten, die zur Sicherung des Platzangebots und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs dringend benötigt werden, von freien Trägern aber kaum wirtschaftlich zu betreiben. Dies trifft häufig auf reine Hortstandorte zu, daher ist die Stadt mit rd. 2/3 der Hortplätze auch der größte Hortanbieter in Nürnberg. Für das Nürnberger Hortnotprogramm sind auch zahlreiche Standorte anzumieten bzw. sind kostenintensive Interimsunterbringungen notwendig. Weiterhin fallen z. B. für Zentralhorte zusätzliche Transport- und Personalkosten an, die bezuschusst bzw. städtisch finanziert werden. Daher fließen bestimmte, gebührenrechtlich eigentlich anrechenbare Kosten nicht in die dargestellten Gebühren ein.

Aktuell generiert die Stadt Nürnberg jährlich rd. 16 Mio. € Einnahmen aus den Gebühren für kommunale Kindertageseinrichtungen. Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen führen im ersten Anpassungsschritt ab Februar 2022 zu Mehreinnahmen von rd. 2,3 Mio. € pro Jahr. Nach Umsetzung der 3. Erhöhungsstufe (9/2025) sind Mehreinnahmen von rd. 6,8 Mio. € pro Jahr im Vergleich zur aktuellen Einnahmesituation zu erwarten.

Im Zusammenhang mit zu erwartenden Mehreinnahmen aus Sicht des Gesamthaushalts ist anzumerken, dass rd. 51% der Eltern die Gebühr für städtischen Einrichtungen voll entrichten bzw. 49 % einen Anspruch auf teilweise oder vollständige Übernahme der Gebühr durch die wirtschaftliche Jugendhilfe als städtische Leistung erhalten. Im Durchschnitt wurden in den vergangenen Jahren rd. 40 % der fälligen Gebühren von der wirtschaftlichen Jugendhilfe bezahlt. Unterstellt man, dass mit der Gebührenanpassung mehr Eltern einen Anspruch auf Gebührenübernahme haben werden (rd. 45 %), fließen der Stadt Nürnberg netto nur rd. 55 % der geplanten Erhöhung auch tatsächlich zu. Ab der 3. Anpassungsstufe wären das rd. 3,7 Mio.€ pro Jahr.

Die inhaltlichen Anpassungen der Satzung zur Änderung der KitaGebS werden im Folgenden erläutert:

§ 3 Besuchsgebühren

Die Gebühren zum Besuch unserer städtischen Kindertageseinrichtungen sollen in drei Schritten ab 2022 bis 2025 für alle Einrichtungsarten angepasst werden.

Kinderkrippen: Die Gebühren werden je nach Buchungszeit zwischen 26,- Euro und 30,- Euro in einem ersten Schritt zum 01.02.2022, zum 01.09.2023 zwischen 22,- Euro und 31,- Euro und zum 01.09.2025 zwischen 18,- Euro und 31,- Euro je Monat angehoben.

Kindergärten: Die Gebühren werden je nach Buchungszeit zwischen 7,- Euro und 8,- Euro in einem ersten Schritt zum 01.02.2022, zum 01.09.2023 zwischen 9,- Euro und 11,- Euro und zum 01.09.2025 zwischen 11,- Euro und 14,- Euro je Monat angehoben.

Zusätzlich soll noch eine Regelung aufgenommen werden, dass ähnlich wie in den Krippen bei einem Besuchsbeginn/Aufnahme ab dem 15. eines Monats (aus pädagogischen Gründen) für diesen Monat nur die halbe Monatsgebühr berechnet werden soll. Über den konkreten Besuchs- bzw. Aufnahmebeginn entscheidet die Verwaltung des Jugendamts.

Kinderhorte: Die Gebühren werden je nach Buchungszeit zwischen 7,- Euro und 8,- Euro in einem ersten Schritt zum 01.02.2022, zum 01.09.2023 zwischen 9,- Euro und 12,- Euro und zum 01.09.2025 zwischen 11,- Euro und 15,- Euro je Monat angehoben.

Hort in Form Integrierter Ganztagsbildung (Michael-Ende-Schule)

Randzeitenbetreuung: Die Gebühren werden je nach Buchungszeit zwischen 16,- Euro und 17,- Euro in einem ersten Schritt zum 01.02.2022, zum 01.09.2023 zwischen 18,- Euro und 19,- Euro und zum 01.09.2025 um 20,- Euro je Monat angehoben. Die Betreuung ohne Randzeitenbetreuung bleibt weiterhin kostenfrei.

Besuche ausschließlich in den Ferien: Die Gebühren werden zum 01.02.2022 um 6,- Euro, zum 01.09.2023 um 5,- Euro und zum 01.09.2025 um 6,- Euro je Ferienbuchung angehoben.

Kinderhortnutzung in den Schulferien: Die Gebühren werden zum 01.02.2022, zum 01.09.2023 und zum 01.09.2025 um jeweils 11,- Euro für den Besuch an bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen angehoben. Für jede weitere volle Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen werden die Gebühren zum 01.02.2022 um 6,- Euro, zum 01.09.2023 um 5,- Euro und zum 01.09.2025 um 6,- Euro angehoben. Die Gebühren sind in § 3 Abs. 1 Nr. 1-5 nach Krippe, Kindergarten, Hort, Hort in Form Integrierter Ganztagsbildung, Ferienangebot im Hort in Form Integrierter Ganztagsbildung aufgeführt.

Drei weitere Änderungen in der Gebührensatzung sind vorgesehen:

§ 3 Abs. 9 Geschwisterermäßigung: Die Regelung zur Geschwisterermäßigung um 10 Euro wird gestrichen. Zukünftig wird es keine Ermäßigung für die gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern in städtischen Kindertageseinrichtungen mehr geben.

§ 4 Verpflegungsgeld: In Abs. 2 wurde aus aktuellem Anlass neben den bestehenden Regelungen der Verpflegungsgeldrückerstattung der Tatbestand „aufgrund behördlicher Anordnung oder infolge höherer Gewalt“ neu aufgenommen.

§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren: In Abs. 4 wurde ebenfalls neben den bestehenden Regelungen der Gebührenrückerstattung bei betriebsbedingter Schließung der Tatbestand „aufgrund behördlicher Anordnung oder infolge höherer Gewalt“ neu aufgenommen. Ausschlaggebend für die Ergänzung sind die Erfahrungen aufgrund der Pandemie.

Die Regelungen zur Höhe der Rückerstattung bleiben unverändert. Es erfolgt wie bisher eine gestaffelte prozentuale Rückerstattung ab elf Betriebstagen im Monat, die ein Kind nicht in der Einrichtung betreut wurde. Damit werden auch die Entwicklungen seit 2020 zur Möglichkeit der Rückerstattung aufgrund der Pandemiesituation z.B. bei Betretungsverboten hier mit aufgenommen.

§ 7 Gebührenbefreiung: Die Besuchsgebühren können auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt/Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe) erlassen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühr den Gebührenschuldnern, also den Eltern, oder dem Kind nicht zuzumuten sind. Der darauffolgende Halbsatz „und der Besuch der Kindertageseinrichtung für die Entwicklung des Kindes erforderlich ist“ wird ersatzlos gestrichen. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die Regelungen des § 90 Abs. 4 SGB VIII weiterhin entsprechend.

Familien können damit weiterhin sowohl für die Besuchsgebühr als auch für das Verpflegungsgeld eine finanzielle Unterstützung bei der Stadt Nürnberg beantragen. Diese richtet sich in allen Fällen nach der Höhe der zumutbaren Belastung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Übersicht der Anpassung der Besuchsgebühr gemäß § 3 KitaGebS neu ab 01.02.2022:

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KitaGebS

Buchungszeit Kinderkrippen: Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zu drei Stunden 222,-- € 244,-- € 266,-- €
b) mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 252,-- € 275,-- € 297,-- €
c) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 282,-- € 304,-- € 326,-- €
d) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 312,-- € 335,-- € 357,-- €
e) mehr als sechs bis einschließlich sie- ben Stunden 342,-- € 364,-- € 386,-- €
f) mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 372,-- € 394,-- € 416,-- €
g) mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 402,-- € 424,-- € 446,-- €
h) mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 428,-- € 446,-- € 464,-- €

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 KitaGebS

Buchungszeit Kindergärten: Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zu drei Stunden 129,-- € 145,-- € 160,-- €
b) mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 137,-- € 154,-- € 171,-- €
c) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 145,-- € 165,-- € 185,-- €
d) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 153,-- € 176,-- € 199,-- €
e) mehr als sechs bis einschließlich sie- ben Stunden 160,-- € 185,-- € 210,-- €
f) mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 167,-- € 194,-- € 221,-- €
g) mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 174,-- € 203,-- € 232,-- €
h) mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 181,-- € 212,-- € 243,-- €

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 KitaGebS

Buchungszeit Kinderhorte: Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zu vier Stunden 139,-- € 153,-- € 167,-- €
b) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 146,-- € 162,-- € 178,-- €
c) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 154,-- € 172,-- € 191,-- €
d) mehr als sechs bis einschließlich sie- ben Stunden 162,-- € 184,-- € 206,-- €
e) mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 170,-- € 195,-- € 220,-- €
f) mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 177,-- € 204,-- € 231,-- €
g) mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 185,-- € 215,-- € 245,-- €

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KitaGebS

4a) Buchungszeit (mit Randzeitbetreuung) Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zwei Stunden 78,-- € 85,-- € 93,-- €
b) mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden 94,-- € 104,-- € 113,-- €
c) mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 111,-- € 122,-- € 133,-- €
d) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 128,-- € 140,-- € 153,-- €
e) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 144,-- € 159,-- € 173,-- €
4b) Buchungszeit (ohne Randzeitbetreuung, aus- schließlich für Ferienbesuche) Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
Ferienbuchung (ohne Randzeitbetreuung) 56,-- € 61,-- € 67,-- €

§ 3 Abs. 2 KitaGebS

Buchungszeit Hortnutzung in den Schulferien Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
1. bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen 111,-- € 122,-- € 133,-- €
2. jede weitere volle Ferienwoche mit je- weils bis zu fünf Betriebstagen 56,-- € 61,-- € 67,-- €

Redaktionelle Anpassungen

§ 3 Abs. 9 wird ersatzlos gestrichen.

§ 3 Abs. 10 und 11 werden Abs. 9 und 10.

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Bei Abwesenheit an mindestens 20 aufeinanderfolgenden Betriebstagen wird je volle 20 Tage ein Verpflegungsgeld in Höhe einer Monatsgebühr erstattet. Bei Abwesenheit im gesamten Monat August wird bei Einrichtungen nach § 1 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 KitaS ein Verpflegungsgeld in Höhe einer Monatsgebühr erstattet. Für Kinder, die den Hort in Form Kooperativer Ganztagsbildung nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. d) KitaS besuchen, wird das Verpflegungsgeld in Höhe von zwei Monatsgebühren für die Ferienzeit erstattet. Erstattungen auf Grund Streik, betriebsbedingter Schließung oder höherer Gewalt richten sich nach § 5 Abs. 4.

§ 5 Abs. 4 wird wie folgt geändert: (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter, streikbedingter Schließung sowie bei Schließung aufgrund behördlicher Anordnung oder infolge höherer Gewalt von Kindertageseinrichtungen an mindestens elf Betriebstagen innerhalb eines Monats werden die Gebühren anteilig angerechnet oder zurückerstattet. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach der Tabelle in der Anlage 2, die Bestandteil dieser Satzung ist. Satz 1 gilt nicht für die Schließung während der Ferien oder soweit Ersatzlösungen angeboten werden. Die Anlage 2 wurde entsprechend der genannten Änderungen angepasst.

§ 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Besuchsgebühren können auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlassen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühr den Gebührenschuldnern oder dem Kind nicht zuzumuten sind. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die Regelungen des § 90 Abs. 4 SGB VIII entsprechend.

Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung - KitaGebS) zu begutachten und dem Stadtrat zu empfehlen, diese Satzung mit Inkrafttreten zum 01.02.2022 zu erlassen.

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS) vom 4. August 2017 (Amtsblatt

S. 316), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2021 (Amtsblatt S. 404)

Vom ……........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40), und auf Grund von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

„Buchungszeit Kinderkrippen: Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zu drei Stunden 222,-- € 244,-- € 266,-- €
b) mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 252,-- € 275,-- € 297,-- €
c) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 282,-- € 304,-- € 326,-- €
d) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 312,-- € 335,-- € 357,-- €
e) mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 342,-- € 364,-- € 386,-- €
f) mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 372,-- € 394,-- € 416,-- €
g) mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 402,-- € 424,-- € 446,-- €
h) mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 428,-- € 446,-- € 464,-- €“

b) Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

„2. Für den Besuch der Kindergärten gelten folgende Besuchsgebühren, die nach der täglich gebuchten Nutzungszeit (Mindestbuchungszeit 20 Stunden pro Woche bzw. vier Stunden pro Tag) berechnet werden. Bei Kindern, die auf Grund des Besuchs einer schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) den Kindergarten nur ergänzend bzw. zeitweise besuchen, gilt eine Mindestbuchungszeit von 15 Stunden pro Woche bzw. drei Stunden pro Tag.

Buchungszeit Kindergärten: Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zu drei Stunden 129,-- € 145,-- € 160,-- €
b) mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 137,-- € 154,-- € 171,-- €
c) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 145,-- € 165,-- € 185,-- €
d) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 153,-- € 176,-- € 199,-- €
e) mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 160,-- € 185,-- € 210,-- €
f) mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 167,-- € 194,-- € 221,-- €
g) mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 174,-- € 203,-- € 232,-- €
h) mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 181,-- € 212,-- € 243,-- €

Bei Besuchsbeginn ab dem 15. eines Monats (aus pädagogischen Gründen) wird für diesen Monat nur die halbe Monatsgebühr berechnet. Die Entscheidung über den Besuchsbeginn obliegt der Verwaltung des Jugendamts.“

c) In Abs. 1 Nr. 3 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

„Buchungszeit Kinderhorte: Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zu vier Stunden 139,-- € 153,-- € 167,-- €
b) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 146,-- € 162,-- € 178,-- €
c) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 154,-- € 172,-- € 191,-- €
d) mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 162,-- € 184,-- € 206,-- €
e) mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 170,-- € 195,-- € 220,-- €
f) mehr als acht bis einschließlich neun Stunden 177,-- € 204,-- € 231,-- €
g) mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 185,-- € 215,-- € 245,-- €“

d) In Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 werden die Tabellen 4a) und 4b) wie folgt gefasst:

„4a) Buchungszeit (mit Randzeitbetreuung) Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
a) bis zwei Stunden 78,-- € 85,-- € 93,-- €
b) mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden 94,-- € 104,-- € 113,-- €
c) mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 111,-- € 122,-- € 133,-- €
d) mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 128,-- € 140,-- € 153,-- €
e) mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 144,-- € 159,-- € 173,-- €
4b) Buchungszeit (ohne Randzeitbetreuung, ausschließlich für Ferienbesuche) Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
Ferienbuchung (ohne Randzeitbetreuung) 56,-- € 61,-- € 67,-- €“

e) In Abs. 2 wird die Tabelle wie folgt gefasst:

„Buchungszeit Hortnutzung in den Schulferien Gebührensätze ab 01.02.2022 Gebührensätze ab 01.09.2023 Gebührensätze ab 01.09.2025
1. bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen 111,-- € 122,-- € 133,-- €
2. jede weitere volle Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen 56,-- € 61,-- € 67,-- €“

f) Abs. 9 wird aufgehoben.

g) Die bisherigen Abs. 10 und 11 werden Abs. 9 und 10.

  1. § 4 Abs. 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Erstattungen auf Grund betriebsbedingter Schließung, Streik, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt richten sich nach § 5 Abs. 4.“

  1. § 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Bei vorübergehender betriebsbedingter oder streikbedingter Schließung sowie bei Schließung aufgrund behördlicher Anordnung oder infolge höherer Gewalt an mindestens elf Betriebstagen innerhalb eines Monats werden die Gebühren der Kindertageseinrichtungen anteilig angerechnet oder zurückerstattet, wenn keine Ersatzlösungen angeboten werden. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach der Tabelle in der Anlage 2, die Bestandteil dieser Satzung ist. Schließtage gemäß § 10 Abs. 7 KitaS zählen bei der Berechnung nach Satz 1 nicht mit.“

  1. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Besuchsgebühren können auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlassen werden, wenn die Belastungen durch die Gebühr den Gebührenschuldnern oder dem Kind nicht zuzumuten sind. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die Regelungen des § 90 Abs. 4 SGB VIII entsprechend.“

  1. Die Anlage 2 zu § 5 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2 zu § 5 Abs. 4 KitaGebS:

Tabelle für die Anrechnung oder Erstattung von Besuchsgebühren und

Verpflegungsgeld

Eine Anrechnung oder Erstattung wird nur gewährt, wenn die Schließung der Einrichtungen aufgrund einer vorübergehenden betriebsbedingten oder streikbedingten Schließung sowie bei Schließung aufgrund behördlicher Anordnung oder infolge höherer Gewalt erfolgt und wenn keine Ersatzlösungen angeboten werden.

Schließtage gemäß § 10 Abs. 7 KitaS zählen bei der Berechnung nach § 5 Abs. 4 Satz 1 KitaGebS nicht mit.

Besuchsgebühr und Verpflegungsgeld in Einrichtungen kann erstattet werden bei: Anrechnung/ Erstattung in den Fällen des § 5 Abs. 4 KitaGebS
1. Schließung an 11 bis 15 Betriebstagen 2. Schließung ab 16 Betriebstagen 3. Schließung eines vollen Monats 50 % der Monatsgebühr 80 % der Monatsgebühr volle Monatsgebühr“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 01.02.2022 in Kraft.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Anpassung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege in Nürnberg

Anlagen: Entscheidungsvorlage_Elternbeitrag_2021 Übersicht Höhe Elternbeiträge alt neu

Sachverhalt (kurz):

Der Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in Tagespflege wurde das letzte Mal zum 1. September 2017 angepasst und soll ab dem 1. Februar 2022 von 1,90 Euro auf 2,20 Euro pro Stunde erhöht werden. Der Basiswert für die kindbezogene staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen gilt gesetzlich als Anhaltspunkt für die Festlegung der maximal möglichen Elternbeteiligung. Dieser Basiswert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Kosten für einen Tagespflegeplatz bewegen sich in Nürnberg auch nach der Anpassung auf einem ähnlichen Niveau wie ein Krippenplatz.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mehreinnahmen ohne Anrechnung der Gebührenübernahmen (WIHI): 350 TEUR (2022), 385 TEUR (2023). Die Mehreinnahmen sind im Haushaltsplan 2022 bereits berücksichtigt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kindertagespflege ist Bestandteil der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bei.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege ab dem 01.02.2022 von 1,90 Euro auf 2,20 Euro pro Stunde zu erhöhen.

Entscheidungsvorlage

Anpassung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege in Nürnberg

Für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern werden in Nürnberg sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Tagespflegeplätze angeboten. In Nürnberg betreuen Tagesmütter und Tagesväter überwiegend unter Dreijährige.

Das Angebot in der Nürnberger Tagespflege wurde in den zurückliegenden Jahren weiter ausgebaut und verbessert. Derzeit stehen rund 1.100 Tagespflegeplätze zur Verfügung, und die kommunale Bedarfsplanung sieht bis 2026 einen weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vor.1 Die Akzeptanz der Tagespflege bei den Eltern ist spürbar angewachsen, was sicherlich auch den gesetzlichen Neuerungen und der fachlichen Weiterentwicklung geschuldet ist. Ein Beispiel dafür ist die Erhöhung der Neuqualifizierung seit 2018 von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten. Die Nachqualifizierung aller bereits tätiger Tagespflegepersonen auf ebenfalls 300 Unterrichtseinheiten soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. So nehmen Eltern die Tagespflege verstärkt als gleichwertige Betreuungsform alternativ zur Krippe wahr und schätzen vor allem die flexiblen Betreuungszeiten im familiennahen Rahmen in einer kleinen Gruppe mit einer konstanten Betreuungsperson.

Durch die Änderung im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum 01.01.2013 war als Fördervoraussetzung für die Tagespflege festgelegt worden, dass der Elternbeitrag für die Tagespflege gedeckelt wird.

„Die kindbezogene staatliche Förderung der Tagespflege setzt voraus, dass die Elternbeteiligung auf maximal die 1,5-fache Förderhöhe nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt ist. Der Basiswert für das Bewilligungsjahr wird jeweils rückwirkend festgestellt. Anhaltspunkt für die Festlegung der maximalen Elternbeteiligung ist daher für das laufende Haushaltsjahr der vorläufige Basiswert.“

Aufgrund der Entwicklung der gesetzlich zugrundeliegenden Basiswerte würden sich für die vergangenen Jahre folgende maximal mögliche Elternbeiträge errechnen:

Haushaltsjahr 2017 maximal möglicher Elternbeitrag 2,01 € pro Stunde Haushaltsjahr 2018 maximal möglicher Elternbeitrag 2,01 € pro Stunde Haushaltsjahr 2019 maximal möglicher Elternbeitrag 2,12 € pro Stunde Haushaltsjahr 2020 maximal möglicher Elternbeitrag 2,17 € pro Stunde Haushaltsjahr 2021 maximal möglicher Elternbetrag 2,20 € pro Stunde

In Nürnberg wird seit dem 01.09.2017 ein Elternbeitrag in Höhe von 1,90 Euro für die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater pro Stunde erhoben.

Aufgrund des kontinuierlich gestiegenen Basiswertes in den vergangenen Jahren und der Entwicklung der Gebühren und Beiträge für Krippen schlägt die Verwaltung des Jugendamts daher vor, den Elternbeitrag für einen Tagespflegeplatz zum 01.02.2022 von aktuell 1,90 Euro auf 2,20 Euro pro Stunde anzupassen.

Die Tagespflege soll sich auch hinsichtlich der Elternbeiträge als gleichwertiges Angebot zur Betreuung in einer Krippe darstellen. Gegenwärtig kostet ein Nürnberger Krippenplatz zum Beispiel bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden je nach Träger monatlich im Bereich zwischen 300 und

1 siehe JHA-Bericht vom 16.02.2017

circa 400 Euro. Für den Besuch städtischer Kinderkrippen wird der Elternbeitrag in der Buchungskategorie mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von fünf bis sechs Stunden (mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 30 Stunden) ab 01.02.2022 auf 312 Euro erhöht.

Zum Vergleich: ein Tagespflegeplatz in derselben Kategorie kostet aktuell bei 1,90 Euro pro Stunde 245,10 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung auf 2,20 Euro steigt der monatliche Elternbeitrag auf 283,80 Euro. Die Beilage enthält eine Übersicht über die aktuelle und die geplante Elternbeitragstabelle der Kindertagespflege in allen Buchungskategorien.

Hinweis: Über das Bayerische Krippengeld werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.2 Das Krippengeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt. Außerdem gilt auch für die Tagespflege: Sind die finanziellen Belastungen aus den Elternbeiträgen nicht zumutbar, sind diese gem. § 22 ff und § 90 Abs. 4 SGB VIII zu erlassen bzw. zu übernehmen. Diese Eltern sind, unabhängig davon ob der Elternbeitrag für die Tagespflege bei ihnen ganz oder teilweise übernommen wird, von der Beitragsanpassung nicht betroffen.

Die Anpassung der Elternbeiträgen führt zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 385.000 Euro3. Diesen stehen Mehrausgaben für Beitragsübernahme der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Höhe von ca. 120.000 Euro gegenüber.

2 Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 Euro und erhöht sich um 5.000 Euro für jedes weitere Kind im Kindergeld-bezug. Weitere Informationen zum Krippengeld und zur individuellen Einkommensberechnung: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/ 3 Mehreinnahmen werden kalkuliert bei einer Betreuung von jährlich 830 Kindern

Übersicht zur Höhe der Elternbeiträge in der Kindertagespflege in Nürnberg

Aktueller Elternbeitrag (seit 01.09.2017)

Elternbeitrag in der Tagespflege in Höhe von 1,90 €

Kategorie Buchungszeiten (pro Woche) Elternbeitrag 1,90 €
Woche Monatlich Jährlich
1 Ergänzende Kindertagespflege: x <= 5h 9,50 € 40,85 € 490,20 €
2 Kinder: 5h < x <= 10h (0,5) 19,00 € 81,70 € 980,40 €
3 Kinder: 10h < x <= 15h (0,75) 28,50 € 122,55 € 1.470,60 €
4 Kinder: 15h < x <= 20h (1,00) 38,00 € 163,40 € 1.960,80 €
5 Kinder: 20h < x <= 25h (1,25) 47,50 € 204,25 € 2.451,00 €
6 Kinder: 25h < x <= 30h (1,50) 57,00 € 245,10 € 2.941,20 €
7 Kinder: 30h < x <= 35h (1,75) 66,50 € 285,95 € 3.431,40 €
8 Kinder: 35h < x <= 40h (2,00) 76,00 € 326,80 € 3.921,60 €
9 Kinder: 40h < x <= 45h (2,25) 85,50 € 367,65 € 4.411,80 €
10 Kinder: 45h < x <= 50h (2,50) 95,00 € 408,50 € 4.902,00 €
11 Kinder: 50h < x <= 55h (2,50) 104,50 € 449,35 € 5.392,20 €
12 Kinder: 55h < x <= 60h (2,50) 114,00 € 490,20 € 5.882,40 €

Geplante Anpassung des Elternbeitrags ab 01.02.2022

Elternbeitrag in der Tagespflege in Höhe von 2,20 €

Kategorie Buchungszeiten (pro Woche) Elternbeitrag 2,20 €
Woche Monatlich Jährlich
1 Ergänzende Kindertagespflege: x <= 5h 11,00 € 47,30 € 567,60 €
2 Kinder: 5h < x <= 10h (0,5) 22,00 € 94,60 € 1.135,20 €
3 Kinder: 10h < x <= 15h (0,75) 33,00 € 141,90 € 1.702,80 €
4 Kinder: 15h < x <= 20h (1,00) 44,00 € 189,20 € 2.270,40 €
5 Kinder: 20h < x <= 25h (1,25) 55,00 € 236,50 € 2.838,00 €
6 Kinder: 25h < x <= 30h (1,50) 66,00 € 283,80 € 3.405,60 €
7 Kinder: 30h < x <= 35h (1,75) 77,00 € 331,10 € 3.973,20 €
8 Kinder: 35h < x <= 40h (2,00) 88,00 € 378,40 € 4.540,80 €
9 Kinder: 40h < x <= 45h (2,25) 99,00 € 425,70 € 5.108,40 €
10 Kinder: 45h < x <= 50h (2,50) 110,00 € 473,00 € 5.676,00 €
11 Kinder: 50h < x <= 55h (2,50) 121,00 € 520,30 € 6.243,60 €
12 Kinder: 55h < x <= 60h (2,50) 132,00 € 567,60 € 6.811,20 €

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Digitale Kommunikation für Kitas – Auswertung des Modellversuchs Kita-App

Anlagen: Entscheidungsvorlage-KitaApp

Sachverhalt (kurz):

Zur Verbesserung der Kommunikation wurde im Feburar 2021 modellhaft in 16 städtischen Kindertageseinrichtungen eine Kita-App eingeführt und erprobt. Nach Auswertung der Erfahrungen aus den vergangenen 10 Monaten wird die Verstetigung und Implementierung für alle städtischen Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 73.800 € Folgekosten 75.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 75.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 73.800 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung im Jahr 2022 über das Gute-Kita-Gesetz geplant, in den weiteren Jahren über Haushaltsmittel, sofern keine Fremdfianzierung oder Anschlussförderung durch das Gute-Kita-Gesetz möglich ist

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch niedrigschwellige, zeitgemäße und mehrsprachige Kommunikation werden Eltern besser erreicht. Eltern ohne Mobilgeräte sind gezielt einzubinden

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

IT

DiP

Die Verwaltung wird beauftragt, die flächendeckende Implementierung einer Kita-App in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 zu beauftragen und die Förderung durch Drittmittel zu prüfen bzw. die notwendigen Haushaltsmittel anzumelden.

Entscheidungsvorlage

Digitale Kommunikation für Kitas – Auswertung des Modellversuchs Kita-App

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung am 9. Dezember 2020 beauftragt, den Modellversuch Kita-App durchzuführen, auszuwerten und einen Vorschlag zur Implementierung vorzulegen.

1. Durchführung des Modellversuchs

Am 1. Februar 2021 wurde die Kita-Info-App der Firma Stay Informed in 16 städtischen Kindertageseinrichtungen1 eingeführt. Die grundsätzliche Teilnahme am Modell wurde vorab mit dem Elternbeirat abgestimmt, anschließend wurde die gesamte Elternschaft der beteiligten Einrichtungen über das Vorhaben und die damit verbundenen Möglichkeiten schriftlich informiert. Um eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen, haben die Einrichtungen gezielt für die Teilnahme und kostenlose Nutzung geworben. Für die Nutzung der Kita-App durch die Fachkräfte wurde in Abstimmung mit der Personalvertretung ein Regelwerk erstellt, indem beispielsweise festgelegt wurde, dass die Benutzung nur während der regulären Öffnungszeiten der Einrichtung zu erfolgen hat. Der Modellversuch wurde durch einen regelmäßigen Austausch begleitet, indem vierteljährig ein digitaler Jour Fixe stattfand, im Sinne einer kollegialen Beratung für die verschiedenen Anwendungen und zur Klärung von offenen Fragestellungen. Zusätzlich stand durch den Kita-App-Betreiber ein technischer Support zur Verfügung. Darüber hinaus wurde die Beteiligung der Eltern quartalsweise dokumentiert und ausgewertet. Um die App auch ganztägig und flexibel nutzen zu können, wurden alle Modellkitas mit einem Tablet ausgestattet. Die Einrichtungsleitung ist Administrator und verteilt die Zugangs- und Nutzungsrechte innerhalb der Einrichtung. In der Hälfte des Modellzeitraums wurden die derzeit noch nicht beteiligten städtischen Kitas über den Verlauf und bisherigen Erfolg des Vorhabens informiert.

2. Auswertung des Modellversuchs

Die Kita-App ist mit Einführung im Februar 2021 von den Kitas und den Eltern sehr interessiert und gut angenommen worden. Bereits im März 2021 lag in fünf von 16 Kitas die Beteiligung bei über 90 Prozent. Einerseits kann dies auf das grundsätzliche Interesse der Familien an digitaler Kommunikation zurückgeführt werden, aber sicherlich auch auf die pandemiebedingten eingeschränkten analogen Kommunikationsmöglichkeiten. Die Beteiligung ist im Laufe des Modellversuchs kontinuierlich angestiegen, wie die folgende Übersicht bestätigt:

Einrichtungsart 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
Durchschnitt 64,8 % 78,0 % 86,2 % 90,0 %

Die Beteiligung hat mit Beginn des neuen Kitajahres 2021/2022 nochmals zugenommen, da es für die neu hinzugekommenen Familien keinen „Übergang“ mehr zwischen den gewohnt analogen Prozessen und der neu eingeführten digitalen Kommunikation gab.

Bei welchen Prozessen kommt die Kita-App zum Einsatz:

 Weitergabe von allgemeinen Informationen zum Kitabetrieb, z.B. Speisepläne, kurzfristige Änderungen, Ankündigungen von Veranstaltungen, Elternschreiben, Berichte zu Veranstaltungen etc.  Terminvereinbarungen, z.B. Elternveranstaltungen, Elterngespräche etc.  Abwesenheitsmeldung, mit Angabe eines Grundes

1 Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte aus den verschiedenen Nürnberger Stadtteilen

 Rückmeldungen zu Terminen und Abfragen  Verwaltung von Kontaktdaten

Innerhalb der Einrichtung können sowohl Sammelnachrichten als auch Gruppen- und Einzelnachrichten versandt werden. Jede Familie hat mindestens einen Zugang, auf Wunsch können auch beide Sorgeberechtigten einen Zugang erhalten. Die von der Einrichtung übermittelten Termine können direkt in das persönliche Smartphone übertragen werden.

Welche Vorteile und Nutzen sehen die beteiligten Einrichtungen nach circa 10-monatiger Erprobung:

 Die Informationsweitergabe an die Gesamtelternschaft wie auch an bestimmte Elterngruppen wurde deutlich vereinfacht und optimiert. Auch kurzfristige Nachrichten können per Mausklick an einen großen Kreis weitergeleitet werden.  Nachrichten und Informationen gehen nicht mehr verloren und sind nur den betreffenden Familien sichtbar. Bei Bedarf kann geprüft werden, ob die Nachrichten gelesen wurden.  Abmeldungen der Kinder sind in digitaler Form möglich, die Störungen durch Telefonanrufe haben deutlich abgenommen.  Termine können direkt mit den Eltern vereinbart werden, ohne dass auf ein persönliches Zusammentreffen gewartet werden muss.  Durch das Rückmeldemodul können Rückmeldungen zu Terminen und zur Teilnahme an Veranstaltungen gemacht werden, ohne großen personellen und verwaltungsmäßigen Mehraufwand. Rückmeldungen der Eltern sind schnell und übersichtlicher auswertbar.  Kontaktdaten der Kinder stehen bei Bedarf schnell und papierlos zur Verfügung.  Bisherige Doppelstrukturen durch analoge und digitale Kommunikationsformate sind (fast) nicht mehr notwendig, da (beinahe) alle Eltern die App nutzen.

Es werden aber auch Grenzen des Systems und Nachteile benannt, wenn auch im geringem Umfang:

 Wenigen Eltern steht kein Endgerät zur Verfügung, damit ist eine Beteiligung an der Kita-App nicht möglich. Darüber hinaus gibt es auch vereinzelt sprachliche Barrieren2.  Die Kommunikation ist in der Regel eindimensional, eine Art Chat- oder Messengerfunktion3 für bestimmte Prozesse und Anliegen wäre wünschenswert.  Es fehlt eine Archivfunktion, das heißt, Eltern können ihre Rückmeldungen im Nachgang nicht mehr prüfen.

Wie wird die App bisher von den Eltern/Elternbeiräten bewertet:

 Schnelle und direkte Informationsweitergabe wird ausdrücklich begrüßt, vor allem mit Blick auf aktuelle und kurzfristige Rückmeldungen.  Informationen kommen sicher und verlässlich an.  Terminabstimmungen sind einfacher geworden.  Abmeldungen per App entlasten und sind ortsunabhängig möglich.  Wegfall schriftlicher Rückmeldungen wird begrüßt.  Kita-App ist werbefrei, kostenlos und die Daten sind sicher.

Auch von den Eltern wird der Wunsch nach einer Antwortmöglichkeit genannt bzw. einer Art Messengerfunktion. Darüber hinaus wird angeregt, dass es für Häuser für Kinder zukünftig nur noch einen Zugang gibt, so dass Informationen nicht mehrfach eingehen und gelesen werden müssen.

2 Die Navigation der App wird ab 11/2021 nicht nur in Deutsch und Englisch verfügbar sein, sondern auch in weiteren Sprachen (Türkisch, Arabisch, Französisch etc.). 3 Messengerfunktion wird ab 11/2021 optional zur Verfügung gestellt, J/B1 prüft die Einführung

Fazit:

 Die beteiligten Kitas und Familien sind mehrheitlich sehr zufrieden mit der Kita-App. Kleine Optimierungen sind noch vorstellbar, aber bereits die bestehenden Funktionen werden als deutliche Bereicherung und als Optimierung von gängigen Verfahren und Prozessen verstanden.  Alle Modellstandorte wünschen sich eine übergangslose Fortsetzung des Angebots.  Eine Messengerfunktion sollte im Rahmen einer Implementierung mit einem definierten Nutzungsrahmen mit ausgeschrieben werden.  Die persönliche Kommunikation zwischen Kitas und Eltern wird durch die Kita-App weder eingeschränkt noch behindert, im Gegenteil, die Kommunikation wird insgesamt verlässlicher und vielfältiger.  Eine mehrsprachige Version wird als notwendig erachtet, um möglichst allen Familien einen Zugang zu ermöglichen.  Das Interesse der bisher nicht beteiligten Kitas ist groß.

3. Vorschlag zur Implementierung

Aufgrund des Erfolgs des Modellversuchs wird eine dauerhafte Ausweitung auf alle städtischen Kitas ab dem Jahr 2022 als sinnvoll und zeitgemäß erachtet. Die flächendeckende Implementierung mit einer Kita-App ist ein wichtiger Bestandteil in der digitalen Transformation4 des Kitasystems.

Für die bestehenden Modellstandorte läuft die bisherige vertraglich vereinbarte Nutzung Ende des Jahres aus. Bis zur neuen Beauftragung – nach entsprechender Beschlussfassung – soll für die Piloteinrichtungen das bisherige Angebot verlängert5 werden.

Für das Jahr 2022 kann das Vorhaben über das Förderprogramm „Leitungs- und Verwaltungsbonus“ (anteilig) finanziert werden, sofern der Freistaat Bayern die Mittel wieder zur Verfügung stellt. Sollte der Freistaat Bayern eine kostenfreie Kita-App für bayerische Eltern anbieten, wäre dies vorrangig zu prüfen.

Die Verwaltung des Jugendamts bittet den Jugendhilfeausschuss um Zustimmung für eine flächendeckende Implementierung einer Kita-App in den städtischen Kindertageseinrichtungen.

4. Perspektive „Digitale Kitas“

Neben der Kita-App wird auch das Thema Medienerziehung in Kitas weiterentwickelt. Bereits in den Jahren 2018 bis 2020 haben zwei städtische Kindertageseinrichtungen erfolgreich am Modellversuch „Medienkompetenz in Frühpädagogik stärken“ 6teilgenommen. Zwischenzeitlich wurde bereits die Kampagne „Startchance kita.digital“7 auf den Weg gebracht.

Ausgangspunkt der neuen Kampagne ist der oben genannte Modellversuch, der 2020 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Erfahrungen und Ergebnisse haben gezeigt, wie digitale Bildung mit jungen Kindern in einer Kita unter Einbezug der Eltern gelingen kann. „Die mehrjährig angelegte Kampagne ist das Kernelement der Digitalisierungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung für Kindertageseinrichtungen in Bayern. Sie startete im September 2021. Leitziel der Kampagne ist es, Kitas bei der Sicherstellung ihres bestehenden digitalen Bildungsauftrags (§ 9 AVBayKiBiG; BayBEP, Kap. 7.4) zu unterstützen. Dafür wird das pädagogische Personal in seiner Kompetenz gestärkt, diesen Auftrag

4 Eva Reichert-Garschhammer, Kita 4.9 –Digitalisierung als Chance und Herausforderung 5 Minimum 6 Monate, max. 12 Monate 6 Durchgeführt vom Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP), gefördert durch den Freistaat Bayern 7 Kooperation Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Institut für Frühpädagogik, Institut für Medienpädagogik und Zentrum für Medienkompetenz in der Frühpädagogik, mitfinanziert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend frühkindliche Medien

chancenreich umzusetzen, d.h. den Medieneinsatz mit Kindern, unter Einbezug der Eltern, professionell zu gestalten.“8 Die Einrichtungen erhalten drei Fortbildungstage und drei selbstorganisierte Lerneinheiten. In der Praxisphase werden die Kitas von einem ausgebildeten Medien-Coach begleitet, für interne Inhouse-Coachingtermine, die Durchführung eines Elternabends, für die Umsetzung von mindestens eines Praxisvorhabens und der gemeinsamen Abschlussreflexion.

Im ersten Durchlauf nehmen aus Nürnberg 12 Kindertageseinrichtungen teil, davon vier städtische Kitas.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Digitalisierung von pädagogischen Programmen und Anwendungen. Aktuell wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen für die gesetzlichen vorgegebenen Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren die Software Kitalino eingeführt. Durch die Bereitstellung von Tablets können die Programme im Alltag der Kita entsprechend angewandt und effektiv genutzt werden.

Wie digital bzw. medial erfolgreich die Kindertageseinrichtungen bereits unterwegs sind, zeigt die aktuelle Auszeichnung des städtischen Haus für Kinder Salzbrunner Straße.

Am vergangenen Freitag wurde das Haus für Kinder mit dem Dieter Baacke Preis 20219 in der Kategorie „Projekte von und mit Kindern“ ausgezeichnet. „Mit dem Dieter Baacke Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beispielhafte Projekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit aus. Ziel ist, herausragende medienpädagogische Projekte und Methoden zu würdigen und bekannt zu machen, die Kindern, Jugendlichen und Familien einen kreativen, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und ihre Medienkompetenz fördern.“10

Das Haus für Kinder Salzbrunner hat sich mit dem während der Pandemie entwickelten „Salzbrunner TV“ beworben. Ziel war es, mit den Kindern auf digitalem Weg Kontakt zu halten. Das Team konzipierte ein Webvideo-Format mit Spiel- und Bastel-Tipps gegen die Langeweile, bastelte sich ein provisorisches Studio in der Kita und hatten bereits nach nur zwei Wochen die erste Episode produziert. „Salzbrunner TV“ wurde auf dem offiziellen YouTube-Kanal der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Die Kita kam so zu ihren Kindern nach Hause, zumindest auf digitalem Weg, und ließen sich per Mail oder Post die Ergebnisse und Anregungen der Kinder zuschicken, um sie interaktiv einzubeziehen. Einige Kinder produzierten mit ihren Eltern sogar eigene Videobeiträge, die in die Show aufgenommen wurden. Der Erfolg bestärkte das Team, so dass im ersten Monat gleich 13 Folgen mit einer Dauer von jeweils 5 bis 20 Minuten entstanden.

Als aufgrund der Lockerungen die ersten Kinder zurück in die Einrichtung kamen, wurde das populäre Format an die veränderten Bedingungen angepasst und die Kinder aktiv in die Entwicklung der der Filme mit einbezogen. Mittlerweile sind 38 Folgen erschienen, die inhaltlich enorm unterschiedlich und variationsreich gestaltet sind: Es gibt Kurzfilme, Erklärvideos, Bastelanleitungen, Musikvideos, Trickfilme, Quizformate, Sportübungen und vieles mehr. Eben alles, was Kinder interessiert. In der Laudation heißt es: „In der Jury waren wir beeindruckt vom Einfallsreichtum und Output des Salzbrunner Teams. Das Webvideo-Format hat sich zu einem partizipativen Modellprojekt der aktiven Medienarbeit entwickelt, das von Kindern für Kinder gestaltet wird. Die Videos sind authentisch und unterhaltsam, und so können wir uns auf weitere Folgen des spannenden Formats freuen. Wir gratulieren dem Projekt Salzbrunner TV zum Dieter Baacke Preis 2021!“

8 https://www.ifp.bayern.de/projekte/qualitaet/startchancekitadigital.php 9 Der Preis mit 1.000 Euro dotiert. 10 https://dieter-baacke-preis.de/wp-content/uploads/2021/11/pm_verleihung_dieter_baacke_preis_19112021.pdf

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Fachteam Sprache zur Stärkung der Sprachlichen Bildung in städtischen

Kindertageseinrichtungen – 1. Zwischenbericht

Anlagen: Bericht_Fachteam_Sprache

Bericht:

Im Zusammenhang mit der Beitragsentlastung von Familien durch den Freistaat Bayern wurde auch die Stadt Nürnberg bei den Ausgaben für die Wirtschaftliche Jugendhilfe entlastet. Diese Mittel werden entsprechend des Beschlusses im Jugendhilfeausschuss vom September 2019 für die Themen Sprachbildung und Inklusion eingesetzt. Anfang 2021 ist das neu gebildete Fachteam Sprache in 23 städtischen Kindergärten an den Start gegangen. Mit diesem ersten Zwischenbericht wird das Konzept und die Arbeitsweise des Fachteams Sprache vorgestellt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sprachberatung bezieht alle Kinder gleichermaßen ein, geht aber auch individuell auf die jeweiligen geschlechtsbedeutsamen, kulturellen und sozialen Themen und Anliegen ein.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fachteam Sprache zur Stärkung der Sprachlichen Bildung in städtischen

Kindertageseinrichtungen – 1. Zwischenbericht

Hintergründe: Etwa 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Nürnberg stammen aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte und wachsen dementsprechend auch größtenteils mehrsprachig auf. Auch wenn die Herkunft der Eltern bzw. des Kindes aus einem nicht-deutschsprachigem Land alleine noch kein noch keinen Sprachförderbedarf auslöst, so zeigt sich im Kita-Alltag, dass in Einrichtungen mit einem hohen Anteil dieser Familien meistens ein überdurchschnittlicher Sprachförderbedarf besteht. Vor allem in kommunalen Kindergärten ist diese sprachliche Vielfalt mit 70 % im Durchschnitt und an einzelnen Standorten mit bis zu 95 % Anteil von Familien mit Zuwanderungsgeschichte überdurchschnittlich hoch vertreten. Um bei dieser Ausgangslage die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder mit einer intensiven sprachlichen Förderung zu unterstützen, wurde durch JHA-Beschluss vom 18. September 2019 ein Fachteam Sprache für kommunale Kitas auf den Weg gebracht. Dem vorausgegangen war eine stadtweite Erhebung in Kindergärten zum sprachlichen Unterstützungsbedarf.

Finanziert wird diese unbefristete Maßnahme durch Einsparungen des Jugendamts im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz. Durch die vom Freistaat Bayern getragene Beitragsentlastung wird die Stadt Nürnberg beim Kostenaufwand in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe entlastet.

Die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit unterschiedlichsten sprachlichen Hintergründen und Entwicklungsständen gestaltet sich im pädagogischen Alltag sehr herausfordernd – begonnen bei der Eingewöhnung eines Kindes über die Begleitung im Tagesablauf bis hin zur gezielten Einzelförderung. Dazu kommen die hohen Sprachbarrieren in der fortlaufenden Kommunikation mit den Eltern, die gerade bei diesen Kindern unabdingbar für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sind.

Daher sind die zusätzlichen Ressourcen einer Sprachberatung, die über einen längeren Zeitraum einen Kindergarten mit gezielten Angeboten für Kinder, Fachkräfte und Eltern betreut, wesentlich, um die sprachliche Bildung nachhaltig in den Einrichtungen zu fördern und zu verankern.

Ziele: Die Sprachberatung begleitet und coacht die pädagogischen Fachkräfte vor Ort bei ihrer fachlichen Weiterentwicklung im Bereich Sprachbildung und -förderung, unterstützt bei der Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien und fördert die Kinder in regelmäßigen passgenauen Angeboten. Dabei steht die alltagsintegrierte Sprachbildung im Mittelpunkt, bei der die Situations- und Bedürfnisorientierung und eine hohe Interaktionsqualität maßgeblich sind. Die Kinder sollen möglichst früh und individuell in ihrer sprachlichen Entwicklung unterstützt und so ihr Potential chancengerecht gefördert werden, um ihren Bildungsweg erfolgreich meistern zu können. Kinder sollen gemäß des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans befähigt werden, ihre eigene Bildungsbiographie zu ko-konstruieren – „Lernen in Interaktion, Kooperation und Kommunikation ist der Schlüssel für hohe Bildungsqualität.“ (BEP, S. 20), dies schließt auch den sozialen Entwicklungsprozess im Sinne der Partizipation und Inklusion mit ein.

Adressaten:

Gemäß des JHA-Beschlusses vom 18.09.2019 stehen aktuell die Kindergärten im Fokus, die aufgrund der im Frühjahr 2019 durchgeführten Befragung den höchsten Anteil an Kindern aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte betreuen und auch einen entsprechenden Unterstützungsbedarf angezeigt haben. Daneben zeigt sich aktuell, dass die beiden jüngst in Betrieb gegangenen städtischen Regionalkindergärten1 sowie der neue Kindergarten Am Thoner Espan einen hohen Bedarf an Unterstützung für die Sprachförderung und -bildung haben. Hier finden sich viele Kinder, die bereits im Vorschulalter sind, bisher noch keine Kindertageseinrichtung besucht und aufgrund ihrer Familiensprache noch wenig oder keine Deutschkenntnisse haben. Daneben sind alle Kindergärten aktuell von den stark eingeschränkten Ressourcen auf Schulseite für den Vorkurs Deutsch betroffen, der einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Sprachkompetenz und zum Gelingen des Überganges vom Kindergarten in die Grundschule darstellt. Mittelfristig sollen natürlich auch Kinderkrippen von der Expertise des Sprachteams profitieren, um die Entwicklung der Sprachkompetenz frühestmöglich zu fördern. Darüber hinaus ist das Sprachteam bemüht, über einen „Sprachkanal“ allen städtischen Einrichtungen für Beratung zur Verfügung zu stehen und regelmäßig aktuelle Fachliteratur und Praxismethoden weiter zu geben.

Angebotsformate: Die Kindergärten werden mindestens ein bis maximal drei Betriebsjahre von einer Sprachberatung intensiv – also wöchentlich und regelmäßig – betreut. Die Sprachberatungen sind ein- bis zweimal wöchentlich fest vor Ort und arbeiten dort nach einer umfassenden Bedarfserhebung in individuell angepassten Prozessschritten gemeinsam mit dem Kita-Team an der nachhaltigen Weiterentwicklung der Sprachbildung.

Dies geschieht in jeweils den Zielgruppen entsprechenden Formaten:

Arbeit mit den Kindern: Die Bandbreite ist hier groß – von der alltagsintegrierten Sprachförderung in den bereits bestehenden pädagogischen Angeboten mit größeren Kindgruppen bis zur intensiven Kleingruppenarbeit mit Kindern mit hohem Förderbedarf wird lebensweltorientiert und unter Beteiligung der Kinder das Sprechen mit unterschiedlichsten Methoden gefördert, bspw. mit Kamishibai-Erzähltheater, Musizieren, Tanz und Bewegung, Dialogisches Lesen, verstärktem Einsatz von mehrsprachigen Büchern u.v.m. Anhand dieser unterschiedlichen Methoden werden die Elemente der Sprachbildung und -förderung wie bspw. ARS-Screening, Phonologische Bewusstheit, Literacy usw. umgesetzt.

Team-Einheiten, Einzelcoaching für pädagogische Fachkräfte: Die Sprachberatungen stehen in wöchentlichem Austausch mit Kita-Leitung und Pädagogischen Fachkräften – sowohl zum Sprachstand einzelner Kinder als auch zu einzelnen Inhalten und Methoden des Spracherwerbs. Dazu gibt es Teambesprechungen, nach Möglichkeit auch Teamtage und fortlaufend Reflexionsaufgaben und Vereinbarungen zu Prozessschritten. Die Sprachberatungen greifen sowohl den bestehenden Tagesablauf als auch die konzeptionellen Schwerpunkte der jeweiligen Einrichtung auf und stimmen sich zu den Sprachförderangeboten ab; es werden auch gemeinsam Veränderungen der Spiel- und Lernumgebung, der Wochenstruktur oder der pädagogischen Angebote auf den Weg gebracht, um der Sprachbildung den notwendigen Raum im pädagogischen Alltag zu geben.

Austausch und Aktivitäten mit den Eltern bzw. Familien:

1 Regionalkindergarten Zugspitzstraße und Regionalkindergarten Christian-Hessel-Straße

Die Einrichtungen haben die Sprachberatung in ihrer Elternschaft vorgestellt und soweit derzeit pandemiebedingt möglich, auch in kleinen Präsenzveranstaltungen eingeführt. Auch einzeln sind die Sprachberatungen zu Eltern in Kontakt. Angedachte Angebote mit Eltern-Kindgruppen, Kurzvorträge / Impulse, gemeinsame Ausflüge oder Mitwirkung bei gemeinsamen Festen usw. können aktuell leider noch nicht regelmäßig umgesetzt werden.

Methoden: Neben den bereits vorhandenen Kompetenzen im Fachteam Sprache und den erworbenen Kenntnissen aus der Grundqualifizierung wird derzeit nach intensiver Programmanalyse, der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und mittels eingeschränktem Vergabeverfahren derzeit die Einführung des Heidelberger Interaktions-Trainings (kurz HIT) vorbereit. Hierfür werden die Sprachberatungen zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch das Zentrum Entwicklung und Lernen der Heidelberger Universität geschult. HIT ist entstanden aus dem Heidelberger Elterntraining und setzt den Dreiklang der Förderung und Begleitung von Kindern, Eltern und Familien sowie Fachkräften konsequent und alltagsintegriert um. Dieses Programm legt gemäß der aktuellen frühkindlichen Erkenntnisse den Schwerpunkt auf die Qualifizierung der Sprachberatungen, bindet aber im Sinne der Nachhaltigkeit auch die Leitungen der beteiligten Kitas und deren Arbeit mit den Eltern mit ein. Darüber hinaus wird ein umfassender Materialien-Pool zur Verfügung gestellt. Durch die evidenzbasierte Vorgehensweise und die bereits in mehreren Interventionsstudien wissenschaftlich belegten Erfolge des Programms ist nach Qualifizierung und Coaching der städtischen Sprachberatungen von einer erfolgreichen Umsetzung der Sprachbildung und -förderung in den hoch belasteten Kindertageseinrichtungen auszugehen, entsprechend der Konzeptvorgaben. Dies auch in pädagogischer Hinsicht - sowohl bezüglich des Lebensweltorientierten Ansatzes, nach dem die städtischen Kitas arbeiten, als auch im Schwerpunkt der Umsetzung der Kinderrechte, welche eine aktive Beteiligung der Kinder in ihrer Spiel- und Lernumgebung vorsieht.

Qualitätssicherung und -entwicklung: Aktuell wird an der Entwicklung von Qualitätsstandards innerhalb des Fachteams gearbeitet. Sprachentwicklung und -bildung werden vielfältig beeinflusst. Um bei dieser komplexen Ausgangssituation Ziele und Wirkung einzelner Maßnahmen eindeutig definieren zu können, müssen direkte Bezüge hergestellt und beschrieben werden, um zu messbaren Ergebnissen zu kommen. Nach entsprechenden Recherchen und Abstimmungsrunden ist deshalb die Erarbeitung eines Wirkungsmodells und darauf basierenden indikatorengestützten Zielsystems in Zusammenarbeit mit einer Hochschule geplant. Das Wirkungsmodell und Zielsystem soll dann als Grundlage für eine stetige formative Prozess- und Qualitätsentwicklung und als Evaluationsgrundlage dienen, um die Wirksamkeit der Sprachberatung auf die Sprachentwicklung der Kinder und die Qualifikation der Pädagogischen Fachkräfte fortlaufend im Blick zu haben.

Vorbereitungen bzw. Einführung des Teams: Die Leitung des Fachteams Sprache wurde zum Oktober 2020, die 5 Stellen Sprachberatung aufgrund notwendiger pandemiebedingter Haushaltseinsparungen und der Corona-bedingten Einschränkungen im Kita-Betrieb erst zum Frühjahr 2021 besetzt. Das Team ist multiprofessionell aufgestellt, alle Kolleginnen und Kollegen verfügen über mehrere Qualifikationen, die von Erziehungswesen, Kranken- bzw. Gesundheitspflege, Logopädie, Kindheitspädagogik, bis zur Sozialpädagogik und Bildungswissenschaften reichen. In Vorbereitung wurde eine Ende März startende Grundqualifizierung zusammengestellt und durchgeführt: neben pädagogischen Inhalten wie Kinderrechte und Kinderschutz sowie Grundlagen der Sprachlichen Bildung in Kitas (bspw. Phonologische Bewusstheit, Dialogisches Lesen, gesetzlich verankerte Beobachtungs- und Dokumentationsbögen und Vorkurs Deutsch) waren wesentliche Inhalte

auch medizinisches Wissen zu pädaudiologischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Einflussfaktoren auf die Sprachentwicklung sowie vertiefte Kenntnisse zu Spracherwerbsprozessen bzw. -störungen und zu Erst- und Zweitspracherwerb bei Kindern mit Mehrsprachigkeit.

Organisatorische Regelungen: Das Fachteam Sprache ist Teil des Fachbereichs Städtische Kindertageseinrichtungen und zusammen mit Fachberatung und Pädagogischer Qualitätsbegleitung dem Aufgabenbereich Fachlich pädagogische Planungen zugeordnet. Die Büroräume befinden sich Am Plärrer 10 im 3. und 4. OG.

Die Sprachberatungen sind bestimmten Stadtteilen / Regionen zugeordnet und betreuen die entsprechenden Kindergärten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, derzeit insgesamt 23 städtische Einrichtungen. Daneben sind sie zusammen mit der Teamleitung auch Ansprechpersonen für Einzelanliegen aller städtischen Kitas. Hierzu wurde ein Sprachkanal eingerichtet, bei dem die Sprachberatungen in regelmäßigem Turnus per Videokonferenz für alle städtischen Kitas zu allen Fragen und Anliegen bzgl. Sprachbildung und –förderung zur Verfügung stehen. Bei Bedarf werden auch Termine vor Ort vereinbart, um einzelne Kinder in den Blick nehmen zu können und mögliche Diagnostik- und Fördermaßnahmen mit dem Kita-Team auf den Weg zu bringen.

Aufgrund der Möglichkeit zur Teilzeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind derzeit 35 WAS in der Nachbesetzung – die Nachfrage aus den Kitas bzgl. weiterer Unterstützung ist groß und kann hoffentlich mit Vollbesetzung nachhaltig gedeckt werden.

Blitzlichter aus der Praxis: Förderung der Kinder: Eine Einrichtung, die das Fachteam Sprache betreut, ist das Familienzentrum Imbuschstraße in Nürnberg Langwasser. In dieser Einrichtung sind 220 Kinder untergebracht, die 24 verschiedene Muttersprachen sprechen. Hier werden aktuell 40 Vorschulkinder intensiv in Kleingruppen, Intensivfördereinheiten in Einzelsettings sowie durch alltagsintegrierte Angebote gefördert. Dies geschieht dreimal wöchentlich für jeweils zwei bis drei Stunden. Nach einem ersten Beziehungs- und Vertrauensaufbau wird der Wortschatz der Kinder spielerisch erweitert und die Sprechfreude geweckt. Der Wortschatzerwerb ist gerade für die Grammatikentwicklung eines Kindes elementar. Weiterhin werden für den späteren Schriftspracherwerb grundlegende Fähigkeiten wie die phonologische Bewusstheit, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert. Coaching der Pädagogischen Fachkräfte: Eine weitere Einrichtung ist der Kindergarten und Ort für Familien Wandererstraße in Nürnberg Eberhardshof. Hier finden 50 Kindergartenkinder ihren Platz, die wiederum zehn verschiedene Muttersprachen sprechen. Die Kinder werden durch sechs pädagogische Fachkräfte sowie eine Kinderpflegerin, eine Kinderpflegerin-Praktikantin und eine Optiprax-Praktikantin betreut. Zusätzlich gibt es noch eine Küchenhilfe. Mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit geschieht die Arbeit mit dem Team in enger Abstimmung mit der Einrichtungsleitung und orientiert sich an den bereits vorhandenen Ressourcen der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort. So finden im Abstand von vier bis sechs Wochen Teilnahmen an Teamsitzungen statt und es werden gesamte Teamtage bspw. zum Thema Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb oder der Nutzung der Spiele vor Ort gefüllt. Zusätzlich bekommt das Team in regelmäßigen Abständen Aufgaben zur Vertiefung und Reflexion.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 16.12.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger –

Ergebnisbericht zur Wiederholungsbefragung 2021

Anlagen: Entwurf Sachverhalt_U3-Befragung 2021

Bericht:

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der im Sommer 2021 durchgeführten repräsentativen Elternumfrage zur Ermittlung der Betreuungsbedarfe von Kindern unter 3 Jahren zusammen.

Diese Befragung wurde nach 2012 und 2015 nun das dritte Mal durchgeführt und ist Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII zum bedarfsgerechten Ausbau von Ange-boten zur Kindertagesbetreuung im Krippenalter gemäß geltender Rechtsansprüche nach § 24 SGB VIII.

Ziel der Wiederholungsbefragung war es, das zuletzt auf Basis der Elternbefragung von 2015 für einen bedarfsdeckenden Ausbau festgelegte Versorgungsziel von 48% zu überprüfen und bei et-waigen Abweichungen für die weiteren Planungen entsprechend anzupassen. Der Ergebnisbericht fokussiert auf die Darstellung und Überprüfung der künftigen Betreuungsbedarfe und Schlussfolgerungen zur weiteren Ausbauplanung.

Bezug zu den Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik : Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen und Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einspeisung in laufende BIC- und MIP-Anmeldungen gemäß der jährlichen Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbbauplanung zu Angeboten der Kindertagesbetreuung

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger –

Ergebnisbericht zur Wiederholungsbefragung 2021

1. Einleitung

Der Ausbau bedarfsgerechter Angebote zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter 3 Jahren ist seit vielen Jahren ein vorrangiges kommunalpolitisches Ziel in Nürnberg. Und das zu Recht: Bereits in den ersten Lebensjahren werden bei Kindern die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen und damit für gute Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen gelegt. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik-, Kunst- und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung wird nachweislich ein positiver Beitrag für eine gute sprachliche, kognitive und soziale Entwicklung von Kindern geleistet. Vor allem Kinder aus sozial belasteten Familien profitieren von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familien. Sie sind ein wirksames Mittel, um spätere Schulabbrüche zu verhindern und den späteren beruflichen Erfolg zu verbessern, die Gesundheit zu fördern sowie das künftige Einkommen und die soziale Mobilität zu erhöhen. Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Kinder leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zum Wunsch vieler Eltern, Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Bereits im Jahr 2005 beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Grundversorgung an Krippenplätzen in Höhe von 7% für unter 3-Jährige zu schaffen. Eine Anpassung des Ausbauziels erfolgte dann im Jahr 2007 aufgrund der bundesweiten Empfehlungen, für 35% der unter 3-Jährigen Plätze in Krippen und der Tagespflege bereitzustellen. Die hier zugrunde gelegten bundesweit repräsentativen Bevölkerungsumfragen ermittelten aber lediglich überregionale Durchschnittswerte zur Erfüllung des damals in Aussicht stehenden Rechtsanspruchs, die für die örtliche Planung noch zu ungenau waren. Deshalb nutzte die Stadt Nürnberg 2012 die Möglichkeit, im Rahmen eines Forschungsverbundes unter Beteiligung des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund den künftigen örtlichen Bedarf für die Betreuung von unter 3-Jährigen erstmalig mittels einer repräsentativen Elternbefragung zu ermitteln und die bis dato formulierten Ausbauziele zu überprüfen. Auf Basis der Ergebnisse wurde per JHA-Beschluss vom März 2013 den Planungen eine deutlich höhere Versorgungsquote von mindestens 46% als langfristiges Ausbauziel zugrundegelegt. Steigende Geburtenzahlen, eine wachsende Stadtbevölkerung aufgrund von Zuwanderung aus dem In- und Ausland sowie die Effekte des seit 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf die Nachfrageentwicklung von Eltern auf einen Betreuungsplatz waren Ende 2015 Anlass, die Bedarfssituation in Nürnberg erneut zu überprüfen und die Ausbauziele fortzuschreiben. Mit Unterstützung der Technischen Universität Dortmund wurde das Befragungskonzept im Jahr 2015 nochmals weiterentwickelt, um die kommunalspezifischen Einflussfaktoren auf die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten bei der Ermittlung des künftigen Planungsbedarfs noch besser berücksichtigen zu können1. Auf Basis der Befragungsergebnisse wurde per JHA-Beschluss im September 2016 das Ausbauziel von 46% auf 48% angehoben. Das Ziel soll bis 2030 realisiert werden und alle fünf Jahre mittels weiterer Elternumfragen überprüft und wenn nötig angepasst werden. Turnusmäßig wurde die nächste repräsentative Elternumfrage zur Ermittlung der Betreuungsbedarfe von Kindern unter 3 Jahren im Sommer 2021 durchgeführt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse hierzu zusammen. Der Fokus liegt auf der Darstellung und Überprüfung der künftigen Betreuungsbedarfe und Schlussfolgerungen zur weiteren Ausbauplanung. Die Ergebnisse der Elternumfrage sind somit Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII zum bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten zur Kindertagesbetreuung im Krippenalter gemäß geltender Rechtsansprüche nach § 24 SGB VIII.

1 Details zum Befragungskonzept und methodischen Vorgehen siehe Beilage 1.3 „Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger – Ergebnisbericht zur Wiederholungsbefragung 2015“ vom Jugendhilfeausschuss am 29.09.2016.

2. Rahmendaten zur Wiederholungsbefragung 2021

 Die schriftliche Elternumfrage fand im Sommer 2021 statt (Feldzeit: Mitte Juni bis Ende Juli).  Auf Basis einer repräsentativen (nach Kita-Planungszonen geschichteten) Stichprobenziehung durch das Amt für Stadtforschung und Statistik wurden 50% aller Nürnberger Eltern mit Kindern unter 3 Jahren (N=7.257) durch Herrn OBM angeschrieben und zur Teilnahme an der Befragung eingeladen.  Teilgenommen haben an der Befragung 3.179 Eltern, was einem Rücklauf von 44 % entspricht. Bezogen auf die Grundgesamtheit aller Eltern haben somit 22 % der Nürnberger Eltern ein Feedback zu ihren Betreuungswünschen gegebenen (= Repräsentative Stichprobe!)  Das Befragungskonzept entspricht 1:1 dem Vorgehen aus dem Jahr 2015 (Details siehe ausführliche Berichterstattung im JHA vom 29.09.2016), welches ursprünglich vom Deutschen Jugendinstitut München und der Technischen Universität Dortmund entwickelt und mittlerweile in einer Vielzahl von Kommunen als bewährtes Konzept zur Erfassung künftiger Betreuungsbedarfe eingesetzt wird.  Die Datenerfassung und Grundauswertung der Elternumfrage von 2021 erfolgte durch das RIM (Regionalinstitut Marktfoschung München GmbH).

3. Ergebnisse

3.1 Überprüfung des künftig zu erwartenden Betreuungsbedarfs

Genereller Betreuungswunsch der Eltern Basis für die Ermittlung des künftigen Betreuungsbedarfs ist der „generelle Betreuungswunsch“ der Eltern. Im Unterschied zum aktuellen Betreuungswunsch ist der generelle Betreuungswunsch dadurch gekennzeichnet, dass die Eltern gefragt werden, ob sie unabhängig von der aktuellen (Betreuungs-) Situation und unter der Bedingung freier Wahlmöglichkeiten ihr Kind öffentlich betreuen lassen würden. Zudem ist es konstitutiv für den generellen Betreuungswunsch, dass er seitens der Eltern unabhängig vom tatsächlichen Alter des eigenen Kindes jeweils für die drei Altersspannen „unter 1-Jährige“, „1- Jährige“ sowie zwischen „2-Jährige“ abgefragt wurde. Mit der Unterscheidung zwischen aktuellem und generellem Betreuungswunsch soll der unter der Bedingung freier Wahlmöglichkeiten ermittelte Betreuungsbedarf der befragten Eltern abgegrenzt werden von dem zum Zeitpunkt der Befragung aktuellen Betreuungswunsch, welcher nicht unabhängig von der aktuellen tatsächlichen Situation der Befragten ist, sondern durch die derzeit vorhandenen Möglichkeiten begrenzt wird. Die Frage nach dem generellen Betreuungswunsch dient laut Befragungskonzept also der Ermittlung künftig erwartbarer bedarfsdeckender Versorgungsquoten – und zwar sowohl für unter 3-Jährige insgesamt als auch differenziert nach den einzelnen Altersjahrgängen. Die Ergebnisse zeigen, dass der generelle Betreuungswunsch  für unter Einjährige bei 27%  für Einjährige bei 76%  und für Zweijährige bei 92% liegt. Insgesamt ergibt sich stadtweit somit ein genereller Betreuungswunsch für unter 3-jährige Kinder in Höhe von 66%. Vom generellen Betreuungswunsch zum Betreuungsbedarf Das Befragungskonzept trägt mit seinen methodischen Schritten zur Ermittlung künftig erwartbarer Betreuungsbedarfe dem Sachverhalt Rechnung, dass rein geäußerte Betreuungswünsche aus unterschiedlichen Gründen nicht 1:1 zu einem tatsächlichen Betreuungsbedarf führen. Und bei der Festlegung des Betreuungsbedarfs für unter 1-Jährige gilt es deren Sondersituation in Bezug auf deren Rechtsansprüche näher in den Blick zu nehmen. Beide Sachverhalte machen eine „Korrektur“ des zunächst nur rein geäußerten generellen Betreuungswunsches der Eltern – laut aktueller Umfrage in Höhe von 66% – notwendig.  Bei den unter 1-Jährigen gilt es zu beachten, dass für diese Kinder anders als für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt kein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Hier gilt eine objektiv-rechtliche Gewährleistungspflicht der Kommune, Plätze für Kinder zu schaffen, wenn die Erziehungsberechtigten a) eine Erwerbsarbeit nachgehen, eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen

Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Darüber hinaus sind Plätze für unter 1-jährige Kinder anzubieten, bei denen diese Förderung für die Entwicklung ihrer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Für Eltern, für die die genannten Kriterien zutreffen, besteht ein sog. „dezidierter Rechtsanspruch“. Da diese Rechtsverpflichtung bereits seit 2006 existiert, kann momentan davon ausgegangen werden, dass sich innerhalb der letzten zehn Jahre der Umfang der Angebote an die rechtlichen Anforderungen angepasst hat und somit die aktuelle Versorgungssituation vor Ort den Betreuungsbedarf abdeckt. Zur Festlegung des Betreuungsbedarfs der unter 1-Jährigen wird deshalb das Niveau der aktuellen Betreuungssituation (3,5% in der Befragungsstichprobe) als Richtgröße für die weitere Ausbauplanung herangezogen.  Aufgrund zu hoher Kosten ist davon auszugehen, dass für 13,4% der 1- und 2-Jährigen die elterlichen Betreuungswünsche nicht realisiert werden. Die Analyse der Befragungsdaten hat zudem ergeben, dass nicht nur die Höhe der Elternbeiträge, sondern auch eine mangelnde Passung zwischen Wunsch und Angebot sowie andere unspezifische Gründe zur nicht Realisierung des Betreuungswunsches führt. Hier ist von 5%-Punkten für die 1- und 2-Jährigen auszugehen.  Noch nicht berücksichtigt sind an dieser Stelle Kinder, die aus Sicht der Jugendhilfe einen erhöhten Förderbedarf haben und deshalb dringend einen Betreuungsplatz benötigen, der von den Eltern jedoch nicht aktiv eingefordert wird. Das Jugendamt sieht deshalb hier nach wie vor die Notwendigkeit, an dem Verfahren von 2012 und 2015 festzuhalten, insbesondere in den Stadtteilen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von sozial belasteten Familien die Bedarfsquote um mindestens 3%-Punkte pauschal anzuheben, sodass auch Kindern mit sozialer Indikation ein Platz zur Verfügung gestellt und diese entsprechend gefördert werden können2.

Legt man die genannten Sachverhalte als Korrekturfaktoren für die Bestimmung des künftigen Planungsbedarfs aus den geäußerten Betreuungswünschen zugrunde, muss unter Annahme der aktuellen Rahmenbedingungen mittel- bis langfristig von einem Mindestbetreuungsbedarf von 48% ausgegangen werden. Hiermit bestätigt sich der bereits Ende 2015 ermittelte Mindestbetreuungsbedarf als stabil. Es gibt auf Basis der aktuell ermittelten Befunde somit keinen Anlass die Ausbauziele anzupassen.

Jedoch sind der ermittelten Mindestbetreuungsquote von 48% Annahmen unterstellt, deren Entwicklung in den nächsten Jahren beobachtet werden muss. Zu nennen ist hier zum einen der Anteil derjenigen Eltern, die ihre Betreuungswünsche aufgrund von zu hoher Kosten nicht wie gewünscht realisieren würden. Sollten sich hier auf politischer Ebene in den nächsten Jahren die Rahmenbedingungen zur Beitragsentlastung oder gar Kostenfreiheit verändern, hätte das auch Auswirkungen auf die Realisierung der Betreuungswünsche der Eltern. Heute noch völlig unklar ist zudem, wie Corona-Effekte sich künftig auf das Nachfrageverhalten der Eltern auswirken werden. In der aktuellen Befragung gaben rund 10% der Eltern an, die geplante Anmeldung für einen Betreuungsplatz ihres Kindes vorerst verschoben zu haben.

3.2 Sozialräumliche Betreuungsbedarfe

In der aktuellen Umfrage wurden auch die sozialräumlichen Bedarfe auf Basis der 10 Kita-Planungsregionen erhoben und ausgewertet. Nachfolgende Übersicht zeigt, dass die Betreuungsbedarfe innerhalb der Kita-Planungsregionen variieren und somit nicht in allen Stadtteilen gleichermaßen die Realisierung von einer 48%-igen Versorgungsquote sinnvoll ist. Diese Informationen sind somit wichtige Richtwerte für die weitere kleinräumige Ausbauplanung des Platzangebots für unter 3-Jährige, da die Stadt Nürnberg die Strategie einer möglichst wohnortnahen Versorgung verfolgt (Mindestanforderung: Bedarfsdeckung innerhalb der jeweiligen Kita-Planungsregionen). Das an diesem Ziel weiter festzuhalten gilt, bestätigen auch die Ergebnisse der aktuellen Umfrage, wonach rund 75% der Eltern angaben, dass die

2 Eine pauschale Anhebung der ermittelten Bedarfsquote um 3%-Punkte aufgrund soziale Indikation erfolgt für die Kita-Planungszonen „Nürnberg Südstadt“, „Nürnberg West“ und „südöstliche Vorstadt“ sowie anteilig auch für die Kita-Planungszonen „Nordöstliche Vorstadt“ und „Südwestliche Vorstadt“.

„Nähe zur Wohnung“ für sie der wichtigste Grund bei der Wahl des Betreuungsangebots darstellt. Insgesamt 90% der Eltern gaben ergänzend an, dass die Betreuungseinrichtung innerhalb von 20 min. zu erreichen sein sollte.

Abbildung 4

4. Schlussfolgerungen zur weiteren Ausbauplanung und nächste Schritte

Am bisherigen Ausbauziel von einer stadtweiten Versorgungsquote in Höhe von 48% wird festgehalten. Der Beschluss vom 29.09.2016 hat somit weiterhin Bestand und ist Grundlage der jährlichen Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige in Nürnberg. Dabei gilt es auch die unterschiedlichen Versorgungsbedarfe in den Kita-Planungszonen zu berücksichtigten und bei der Ausbauplanung entsprechende sozialräumliche Priorisierungen vorzunehmen. Ende 2021 wird das Amt für Stadtforschung und Statistik mit der umfassenden Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose einschließlich der Überprüfung und Aktualisierung der Prognoseannahmen (z.B. Neubau, Geburten, Wanderungen) beginnen und die Ergebnisse voraussichtlich im April/Mai 2022 vorlegen können. Auf Basis der aktualisierten Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen wird das Jugendamt im Zuge der Fortschreibung des Jugendhilfeplanes "Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg" die kleinräumige Bedarfs- und Ausbauplanung zum Betreuungsangebot für unter 3-Jährige ausarbeiten und zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss im Sommer 2022 einbringen. Spätestens in fünf Jahren soll wieder mittels repräsentativer Elternumfrage die Entwicklung der Betreuungswünsche der Nürnberger Eltern ermittelt und darauf basierend die Ausbauziele überprüft und fortgeschrieben werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss öffentlich Bericht

Betreff:

Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege

hier: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 22.01.2021

Anlagen: Bericht_Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege Antrag_FDP_Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger

Bericht:

Die angenommenen qualitativen Vorteile der Erweiterung um einen weiteren Tagespflegeträger stehen in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand. Eine Erweiterung wird nach Einschätzung des Jugendamts aufgrund des begrenzten Markts und der hohen laufenden Fixkosten als nicht wirtschaftlich beurteilt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 4: Beschäftigung ermöglichen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht

Erweiterung der Anzahl der Ausbildenden-Träger im Bereich Tagespflege

Die Freien Demokraten des Stadtrats stellten zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss den Antrag die Möglichkeit zu schaffen, dass auch andere als die zwei Tagespflegeträger Qualifizierungs- und Prüfungsmaßnahmen vornehmen dürfen. Begründet wird der Antrag damit, dass eine Erweiterung der Angebotsseite in diesem Bereich wünschenswert sei, um dauerhaft die Qualität zu sichern.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20. Juli 2006 hat man sich für die zwei bestehenden Tagespflegeträger entschieden. Die beiden Träger haben u.a. sowohl die Aufgabe, Tagespflegepersonen zu akquirieren und die Quantität zu steigern als auch - orientiert am „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ - qualitativ hochwertig zu schulen und anschließend fachlich zu begleiten.

Das Jugendamt stellt fest, dass die Qualität der Schulung, die fachliche Begleitung und deren Weiterentwicklung über diese beiden Tagespflegeträger bereits jetzt dauerhaft gesichert ist und durch weitere Tagespflegeträger eine Steigerung der Qualität nicht zu erwarten ist. In Bezug auf die Qualität der Schulungen und Begleitung der Tagespflegepersonen durch die Träger besteht beim Jugendamt Nürnberg eine hohe Zufriedenheit. Seit 2018 werden in Nürnberg die im Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege festgelegten Standards umgesetzt. Damit werden die gesetzlich geforderten Mindeststandards und Vorgaben in Nürnberg deutlich übertroffen.

Würde man die Anzahl der Tagespflegeträger in Nürnberg erhöhen wollen, auch ohne dass qualitative Vorteile damit zu erwarten wären, wäre dies mit mehreren Herausforderungen verbunden:

  1. Damit ein weiterer Tagespflegeträger tätig werden kann, ist eine entsprechende Vorfinanzierung bzw. Anschubfinanzierung erforderlich. Nach einer groben Abschätzung müsste hierfür von der Stadt Nürnberg mindestens ein sehr hoher fünfstelliger Betrag aufgewendet werden.

  2. Es besteht zwischen den Tagespflegeträgern und der Fachberatung bzw. Sachbearbeitung im Jugendamt ein sehr hoher Abstimmungsbedarf und Verwaltungsaufwand. Der Umfang dieser Tätigkeit steigt auch mit der Anzahl der Träger. Aktuell stehen hier nur eine Fachberatung mit 19,5 Wochenarbeitsstunden und eine Sachbearbeiterin mit 31 WAS zur Verfügung. Das Stundenkontingent müsste für weitere Aufgaben entsprechend erhöht werden.

  3. Bereits seit Jahren gestaltete sich die Akquise von Tagespflegepersonen als eine Herausforderung der Tagespflegeträger, die sich während der Pandemie noch verstärkt hat. Mit vielen Werbe- und Akquisemaßnahmen sowie guten Empfehlungen der bereits tätigen Tagespflegepersonen konnte bis zur Pandemie eine Steigerung der Tagespflegepersonen erreicht werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dies mit einem weiteren Träger noch weiter steigern lässt.

  4. Es ist nicht sinnvoll, die Trägerzahl zu erhöhen, weil sich dadurch die Konkurrenzsituation zwischen den Trägern verschärfen würde. Das Risiko würde steigen, dass der Tätigkeitsbereich bei einem oder sogar mehreren Tagespflegeträgern nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Grund- und Fixkosten (z.B. Miete und Personalkosten) sind relativ hoch und dürfen in diesem Tätigkeitsfeld nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus ist der Markt nach Einschätzung des Jugendamts für einen dritten Träger zu klein. Viele Städte übernehmen diese Aufgaben deshalb selbst oder haben nur einen einzigen Tagespflegeträger.

Am 27.07.2021 fand ein Gespräch mit dem FDP-Stadtrat Herrn Sormaz, einer seiner Mitarbeiterinnen und der Jugendamtsleitung statt. Dabei wurde die Situation aus Sicht des Jugendamts bereits persönlich erläutert.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die angenommenen qualitativen Vorteile in keinem Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen und die Erweiterung um einen weiteren Tagespflegeträger nach Einschätzung des Jugendamts v.a. aufgrund des begrenzten Markts wirtschaftlich nicht rentabel ist.

ÖÖ

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