Beschlussvorlage UwA/012/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff: Mitgliedschaft Bundesverband GebäudeGrün e.V.
Sachverhalt (kurz):
Gerade in den Stadtgebieten mit einem hohen Versiegelungsgrad und defizitärer Grünausstattung sind Dach- und Fassadenbegrünungen eine ganz wesentliche Maßnahme um Grün in die Stadtteile zu bringen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und zu mehr Biodiversität zu leisten.
Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) bietet eine Vielzahl an Service- und Dienstleistungen rund um das Thema Dach- und Fassadenbegrünung gerade auch für Städte an. Die Palette umfasst neben der Beratung zu Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen und der Bereitstellung von Arbeitshilfen, Fachinformationen und (Bild-) Materialien u.a. auch die Bewerbung und Durchführung von Seminaren und Workshops vor Ort. Durch die Organisation des Städtedialogs Gebäudegrün bietet der BuGG zudem eine Plattform für die Vermittlung von Fachwissen und zum Erfahrungsaustausch.
Ref. III hat bereits zwei Veranstaltungen mit dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. in Nürnberg durchgeführt, die sowohl in der interessierten Fachöffentlichkeit als auch in der Verwaltung sehr positiv bewertet wurden. Durch die Teilnahme am Städtedialog Gebäudegrün konnten bereits viele positive Impulse in die laufende Arbeit eingebracht werden.
Die Mitgliedschaft im Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist deshalb eine ideale Ergänzung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppen und schafft ein Forum für einen bundesweiten Erfahrungsund Wissensaustausch. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 200,- € pro Jahr.
Ref. III schlägt daher die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband GebäudeGrün e.V. vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 200 € Folgekosten 200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 200 € pro Jahr
davon konsumtiv 200 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: UwA kann die Mittel für 2022 aus dem eigenen Budget bestreiten. Für 2023 werden die Mittel in die Haushaltsplanung eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bauwerksbegrünungen haben eine Vielzahl von positiven Effekten für die gesamte Stadtgesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
- für die Stadt Nürnberg dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. als Mitgleid beizutreten 2. den Mitgliedesbeitrag in Höhe von 200,-€ aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.