Haushaltssperre

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Sitzung gesamt Öffentlich - Stand 09.12.2021

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

15.12.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Ergänzung zur Tagesordnung 4 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Mitgliedschaft Bundesverband GebäudeGrün e.V. 5 Sitzungsvorlage UwA/012/2021 5 TOP Ö 2 Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 9 Sitzungsvorlage Geo/011/2021 9 Entscheidungsvorlage Geo/011/2021 12 * TOP Ö 2.1 Mitgliedschaft der Museen der Stadt Nürnberg in dem "International Council 13 of Museums (ICOM)" Sitzungsvorlage KuM/005/2021 13 01_ICOM Steckbrief KuM/005/2021 16 02_ICOM Aufnahmeantrag KuM/005/2021 21 TOP Ö 3 Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft 24 Sitzungsvorlage Ref.I/II/056/2021 24 Sachverhalt: Umstellung der SAP ERP Software auf SAP S/4HANA Ref.I/II/056/2021 27

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 15.12.2021, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mitgliedschaft Bundesverband GebäudeGrün e.V. Beschluss

UwA/012/2021 Walthelm, Britta

2. Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Gutachten

Umlegungsausschusses Geo/011/2021

Fraas, Michael, Dr.

3. Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Beschluss

Hier: Umstellung der SAP ERP Software auf SAP S/4HANA Ref.I/II/056/2021

Riedel, Harald

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.10.2021,

öffentlicher Teil

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses

Termin: Mittwoch, 15.12.2021, 11:00 Uhr

Ort: Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

EINLADUNGSERGÄNZUNG

Ich nehme Bezug auf die bereits zugestellte Einladung zur Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses am 15.12.2021 und ergänze diese gemäß § 23 Abs. 2 StRGeschO wie folgt:

Öffentliche Sitzung

2.1 Mitgliedschaft der Museen der Stadt Nürnberg in dem Beschluss

"International Council of Museums (ICOM)"

Lehner, Julia, Prof. Dr.

Stadt Nürnberg, 06.12.2021 Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

UwA/012/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Mitgliedschaft Bundesverband GebäudeGrün e.V.

Sachverhalt (kurz):

Gerade in den Stadtgebieten mit einem hohen Versiegelungsgrad und defizitärer Grünausstattung sind Dach- und Fassadenbegrünungen eine ganz wesentliche Maßnahme um Grün in die Stadtteile zu bringen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und zu mehr Biodiversität zu leisten.

Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) bietet eine Vielzahl an Service- und Dienstleistungen rund um das Thema Dach- und Fassadenbegrünung gerade auch für Städte an. Die Palette umfasst neben der Beratung zu Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen und der Bereitstellung von Arbeitshilfen, Fachinformationen und (Bild-) Materialien u.a. auch die Bewerbung und Durchführung von Seminaren und Workshops vor Ort. Durch die Organisation des Städtedialogs Gebäudegrün bietet der BuGG zudem eine Plattform für die Vermittlung von Fachwissen und zum Erfahrungsaustausch.

Ref. III hat bereits zwei Veranstaltungen mit dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. in Nürnberg durchgeführt, die sowohl in der interessierten Fachöffentlichkeit als auch in der Verwaltung sehr positiv bewertet wurden. Durch die Teilnahme am Städtedialog Gebäudegrün konnten bereits viele positive Impulse in die laufende Arbeit eingebracht werden.

Die Mitgliedschaft im Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist deshalb eine ideale Ergänzung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppen und schafft ein Forum für einen bundesweiten Erfahrungsund Wissensaustausch. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei 200,- € pro Jahr.

Ref. III schlägt daher die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband GebäudeGrün e.V. vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 200 € Folgekosten 200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 200 € pro Jahr

davon konsumtiv 200 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: UwA kann die Mittel für 2022 aus dem eigenen Budget bestreiten. Für 2023 werden die Mittel in die Haushaltsplanung eingebracht.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bauwerksbegrünungen haben eine Vielzahl von positiven Effekten für die gesamte Stadtgesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. für die Stadt Nürnberg dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. als Mitgleid beizutreten 2. den Mitgliedesbeitrag in Höhe von 200,-€ aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.

Geo/011/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 15.12.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Wiederberufung und Neuberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Herr Günther Popp (Architekt) soll als Mitglied des Umlegungsausschusses und Herr Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) soll als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses für weitere 3 Jahre berufen werden. Frau Ulrike Rödel - Architektin soll für 3 Jahre als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu berufen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2021

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Herrn Popp, Herrn Ulrich und Frau Rödel sind keine weiteren Personen bekannt, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen können.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/011/2021

Gutachtenvorschlag (ÄR und FA am 15.12.2021):

Dem Vorschlag, Herrn Günther Popp (Architekt) als Mitglied des Umlegungsausschusses sowie Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses wiederzuberufen und Frau Ulrike Rödel (Architektin) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses neu zu berufen, wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag (StR am 15.12.2021):

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 15.12.2021 wird die Wiederberufung von Herrn Günther Popp (Architekt) als Mitglied des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses sowie die Neuberufung von Frau Ulrike Rödel (Architektin) als neues stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschlusses beschlossen.

Entscheidungsvorlage

Mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2018 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in seiner gültigen Fassung, als Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken, Herr Günther Popp (Architekt) als Mitglied und Herr Dipl.-Ing. Daniel Ulrich (Berufsmäßiger Stadtrat) als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von 3 Jahren berufen.

Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Günther Popp und Herrn Dipl.-Ing. Daniel Ulrich enden am 11.12.2021.

Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt.

Die Berufung des Herrn Ernst Grünbeck (Leitender Vermessungsdirektor a. D.) als stellvertretendes Mitglieds des Umlegungsausschusses endet am 11.12.2021.

Damit scheidet er als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses aus. Dieses Amt gilt es neu zu besetzen.

Gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten in der derzeit gültigen Fassung wird aus dem Kreis der Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken Frau Ulrike Rödel (Architektin) als stellvertretendes Mitglied für eine Amtszeit von 3 Jahren vorgeschlagen.

Das zur Berufung anstehende stellvertretende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und hat einer Berufung zugestimmt.

ÖÖ 22..11

KuM/005/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Mitgliedschaft der Museen der Stadt Nürnberg in dem "International Council of Museums

(ICOM)"

Anlagen: 01_ICOM Steckbrief 02_ICOM Aufnahmeantrag

Sachverhalt (kurz): KuM strebt die institutionelle Mitgliedsschaft im "International Council of Museums (ICOM)" an. Der Internationale Museumsrat (ICOM) ist dem Schutz und der Bewahrung beweglicher Kulturgüter und Naturalien verpflichtet. ICOM Deutschland ist die Selbstorganisation der Museumsfachleute in Deutschland und das Portal zu ICOM, dem weltweiten Netzwerk und Think Tank mit Sitz in Paris. Im Zentrum seiner Aktivitäten stehen die professionelle Beratung zu allen Museumsfragen, die Verankerung der Museumsstandards sowie Forschung und Weiterbildung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.020 € Folgekosten 1.020 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 1.020 € pro Jahr

davon konsumtiv 1.020 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/005/2021

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II/Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuM/005/2021

Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat stimmt der Institutionellen Mitgliedschaft der Museen der Stadt Nürnberg in dem "International Council of Museums (ICOM)" zum Mitgliedsbeitrag von 1020,- € im Jahr zu.

ÖÖ 22..11

Mission – Vision – Geschichte

Mission Statement: Der Internationale Museumsrat (ICOM) ist dem Schutz und

der Bewahrung beweglicher Kulturgüter und Naturalien verpflichtet. ICOM

Deutschland ist die Selbstorganisation der Museumsfachleute in Deutschland

und das Portal zu ICOM, dem weltweiten Netzwerk und Think Tank mit Sitz in

Paris. Im Zentrum seiner Aktivitäten stehen die professionelle Beratung zu allen

Museumsfragen, die Verankerung der Museumsstandards sowie Forschung und

Weiterbildung.

Museumsfragen klären

ICOM Deutschland bietet in allen Themenbereichen und bei allen Problemen des Museumswesens seinen Mitgliedern kollegialen Rat sowie der Politik, den Rechtsträgern von Museen und der Fachwelt seine Expertise. Alle Aktivitäten zielen darauf ab, die Akzeptanz globaler fachlicher Ansprüche zu steigern und in der Museumspraxis zu verankern, ohne lokale und nationale Bedingungen außer Acht zu lassen. Als Maßstab dient die museumsethische Verantwortung, wie sie in den Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM verankert ist.

Fachdiskussionen vertiefen

ICOM Deutschland verbindet Museumsfachleute miteinander und wirkt als nationale Kommunikationsdrehscheibe in den und aus dem Weltverband ICOM. Kernanliegen sind die Fortentwicklung professioneller Standards und die grenzüberschreitende Verbreitung museologischen und spezifischen Fachwissens. Dabei sind zwei Aspekte stets im Blick: der Nutzen für konkrete Museumsarbeit vor Ort und die Vermeidung von Doppelentwicklungen durch die Übertragbarkeit bereits vorhandener Kenntnisse.

Kräfte entwickeln

ICOM Deutschland ist mit mehr als 6.500 persönlichen und institutionellen Mitgliedern das größte Forum der Museumsfachleute sowohl in Deutschland als auch in Europa. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem wissenschaftlichen Nachwuchs, der museumsbezogenen

Fachinformation und der Fortbildung für Museumsfachleute. ICOM Deutschland ist Teil der internationalen ICOM-Familie. In dieser Funktion will ICOM Deutschland die Kommunikationsflüsse zwischen den Museumsfachleuten in Deutschland und auf internationaler Ebene vereinfachen und intensivieren.

Vision

ICOM Deutschland ist die bedeutendste Museumsorganisation in Deutschland und gilt als die deutsche Stimme der internationalen Museumsfamilie. ICOM Deutschland setzt die professionellen und ethischen Standards von ICOM in Deutschland um und genießt im Berufsfeld, in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft hohe Anerkennung als Berater und Kooperationspartner sowie als Forum für den beruflichen Austausch und die wissenschaftliche Weiterbildung.

Geschichte

Am 19. März 1953 wurde Kurt Martin, Direktor der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe, zum Gründungspräsidenten des ICOM-Nationalkomitees der Bundesrepublik Deutschland gewählt. 15 Jahre später, am 31. Juli 1968, wurde auf Antrag von Johannes Jahn, dem Direktor des Museums der Bildenden Künste in Leipzig, das ICOM-Nationalkomitee der DDR gegründet. Am 16. Dezember 1990 wurden die Mitglieder von ICOM-DDR dann in das westdeutsche ICOM-Nationalkomitee integriert. Heute ist ICOM Deutschland mit rund 6.500 individuellen und institutionellen Mitgliedern der mitgliederstärkste Museumsverband in Deutschland und auch innerhalb der internationalen ICOM-Familie.

Handlungsfelder

Museum

Museen und ihre Träger haben die Aufgabe, das materielle und immaterielle Natur- und Kulturerbe zu schützen und für die Gesellschaft dauerhaft zugänglich zu machen. ICOM und ICOM Deutschland unterstützen sie darin durch die Bereitstellung global anerkannter Hilfsmittel. Dazu zählen die Museumsdefinition, die sich derzeit in Überarbeitung befindet, die Ethischen Richtlinien von ICOM für Museen, die Standards für Museen und die Förderung nachhaltiger Museumsarbeit. Diese Dokumente dienen der beruflichen Selbstkontrolle und setzen Mindeststandards für die Museumsarbeit.

Internationaler Museumstag

Mit dem Internationalen Museumstag machen die Museen weltweit auf die Vielfalt ihrer Sammlungen und Vermittlungsprogramme aufmerksam. Mit ihrem breiten Spektrum und ihren innovativen Ideen leisten die Museen einen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Alle Besucher sind herzlich eingeladen, die in ihnen bewahrten Schätze zu entdecken und sich von der Leidenschaft der Museumsmitarbeiter mitreißen zu lassen. 1977 durch den Internationalen Museumsrat ICOM erstmals ausgerufen, findet der Internationale Museumstag seit 1978 jährlich rund um den 18. Mai statt. Seit 1992 steht er unter einem jährlich wechselnden Motto, das die Vielfalt der Museen spiegelt und aktuelle Themen aufgreift.

In Deutschland wird der internationale Museumstag durch ICOM Deutschland, den Deutschen Museumsbund und die regionalen Museumsorganisationen partnerschaftlich getragen und organisiert. Der Internationale Museumstag ist der Moment im Jahr, in dem sich die Museen, ihre Mitarbeiter und ihre Besucher weltweit auf einzigartige Weise verbunden fühlen.

Kulturgutschutz

Der Schutz von Kulturgut zielt darauf, Zeugnisse der kulturellen Geschichte und Identität von Menschen und Nationen zu sichern, für kommende Generationen zu bewahren und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen daher, kulturelles Erbe durch hohe Sicherheit in Museen zu erhalten, die Ausfuhr bedeutsamen Kulturgutes ins Ausland zu verhindern sowie den illegalen Handel mit Kulturgütern einzudämmen. Dazu haben ICOM und ICOM Deutschland sowie nationale und internationale Kooperationspartner mehrere Instrumente entwickelt: u.a. International Observatory on Illicit Trafic in Cultural Goods; die Roten Listen zum gefährdeten Kulturgut, die Objekt-ID, das Internetportal Kulturgutschutz.

Kulturelle Vielfalt

Vielfältige Identitäten und deren Ausdrucksformen gehören zum materiellen und immateriellen Kulturerbe der Menschheit. ICOM und ICOM Deutschland befürworten das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (verabschiedet 2003) und unterstützen Museen darin, immaterielles Kulturerbe noch stärker in ihre Arbeitsfelder zu integrieren. Dazu beteiligt sich ICOM am Intangible Cultural Heritage and Museums Project, und ICOM Deutschland, die Deutsche Unesco-Kommission und das Museum Europäischer Kulturen arbeiten an dem Projekt IKE. Weitere Aktivitäten sind der Welttag der Kulturellen Vielfalt, die Charta der Vielfalt der Unternehmen und das Projekt Infrastructure for research data from the field of material and immaterial cultural heritage.

Expertennetzwerk

ICOM ist ein globales Netzwerk, das eng an der Seite der nationalen Museen

steht. Sein Ziel ist die weitere internationale Vernetzung von

Museumsfachleuten und Museen, zum Beispiel durch gemeinsames Lernen,

Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie das museumspolitische

Engagement seiner Mitglieder. ICOM Deutschland unterstützt die inhaltliche

Arbeit durch Netzwerktreffen mit Mitgliedern der internationalen Komitees von

ICOM und mit Reisebeihilfen, um die Teilnahme an den Veranstaltungen der

internationalen Komitees zu ermöglichen.

ICOM ist ein engagiertes, globales Netzwerk, das eng an der Seite der nationalen Museen steht. Sein Ziel ist die internationale Vernetzung von Museumsfachleuten, Museen und Museumsinstitutionen, um sich gesellschaftlichen und politischen Aufgaben stellen zu können. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Austausch von Wissen und Erfahrungen in den mehr als 30 internationalen Komitees von ICOM, den 6 regionalen Allianzen und den 23 affiliierten Organisationen.

Unsere deutschen Mitglieder in den Internationalen Komitees, regionalen Allianzen und affiliierten Organisationen stehen gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie hier.

ICOM Deutschland ist eines von weltweit 119 nationalen ICOM-Komitees. Auf nationaler Ebene ist ICOM Deutschland Mitglied mehrerer kulturpolitischer Vereinigungen (Deutscher Kulturrat, Deutsche Unesco-Kommission, Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen) und arbeitet mit zahlreichen politischen und kulturgutbewahrenden Einrichtungen zusammen. Dazu gehören zum Beispiel die regionalen Museumsverbände, Museum4punkt0, der Deutsche Museumsbund, das Zentrum Kulturgutverluste, die Beauftrage für Kultur und Medien (BKM), das Auswärtige Amt, das Bundeskriminalamt, Blue Shield, die Martin-Roth- Initiative und die Kultusministerkonferenz.

ÖÖ AUFNAHMEANTRAG AUF DIE INSTITUTIONELLE MITGLIEDSCHAFT

ICOM Deutschland e. V. . In der Halde 1 . 14195 Berlin . Tel. +49 30 69504525 . Fax +49 30 69504526 . icom@icom-deutschland.de

22..11

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden!
Füllen Sie bitte ebenso das englischsprachige Formular aus!
BITTE HABEN SIE VERSTÄNDNIS FÜR EINE BEARBEITUNGSZEIT VON 6-8 WOCHEN
Reguläre Mitglieder können Museen oder vergleichbare Institutionen sein (wie z. B. naturhistorische, archäologische
und ethnologische Stätten, Botanische und Zoologische Gärten) oder Institutionen, die Museen
und Museumsmitarbieter durch Forschung, Wissenschaft oder Ausbildung unterstützen.
Der Beitrag für reguläre einfache Mitglieder richtet sich nach der Höhe des Jahresbudgets der Institution.
Budget meint die gesamten Haushaltsmittel für Sach- und Personalkosten, ohne Investitionen und Vermögenswerte.
Fördernde Mitglieder können Institutionen sein, die wegen ihres Interesses am Museumswesen und an der
internationalen Zusammenarbeit von Museen ICOM und seine Ziele unterstützen wollen.
Hiermit beantragen wir die reguläre Mitgliedschaft (Regular, voting) mit einem Jahresbudget* unter 30.000 € 30.000 - 100.000 € 100.000 - 1.000.000 € 1.000.000 - 5.000.000 € 5.000.000 - 10.000.000 € über 10.000.000 € assoziierte Mitgliedschaft (Sustaining, voting) fördernde Mitgliedschaft (Supporting, non-voting) (*Budget meint die gesamten Haushaltsmittel für Sach- und Personalkosten, ohne Investitionen und Vermögenswerte) Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den Aufnahmebedingungen siehe www.icom-deutschland.de.
Name des Museums / der Institution Museen der Stadt Nürnberg
Anschrift Hischelgasse 9-11, 90403 Nürnberg
Tel. (0911) 231 - 54 21 Fax (0911) 231 - 54 22 Homepage https://museen.nuernberg.de/ Email museen@stadt.nuernberg.de
Name der Direktion Dr. Thomas Eser
Ansprechpartner für ICOM-Angelegenheiten Dr. Thomas Eser Durchwahl (0911) 231 - 54 21
Bitte beachten Sie: Bei Aufnahme wird der Jahresbeitrag für das laufende Jahr fällig. Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Anträge auf Mitgliedschaft, die nach dem 30. September eines Jahres gestellt werden (es gilt das Datum der Unterschrift), werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gültig, sofern es nicht anders vereinbart ist. Die hier angegebenen Daten werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und –service durch ICOM Deutschland bis auf Widerruf gespeichert und verarbeitet. Sie können sich jederzeit bei uns über die Daten informieren und eine Löschung oder Berichtigung beantragen. Mit der Unterschrift willigen Sie ein, dass ICOM Deutschland Ihnen Unterlagen bezüglich Ihrer Mitgliedschaft, sowie Informationen zu Aktivitäten des Verbandes (Newsletters, Publikation u.a.) senden darf. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Ausführliche Angaben über die Datenspeicherung finden Sie auf unserer Homepage.
Wir versichern, dass wir mit Gegenständen des Kultur- und Naturerbes keinen Handel treiben. Wir werden die Geschäftsstelle von ICOM Deutschland informieren, wenn sich das Jahresbudget verändert, so dass ein anderer Beitragssatz zutrifft.
Datum Unterschrift (des Zeichnungsberechtigten)

Abbildung 2

INSTITUTIONAL MEMBERSHIP

APPLICATION FORM

Tel + 33 (0) 1 47 34 05 00

Please complete legibly and return to your National Committee

Fax + 33 (0) 1 43 06 78 62

http://icom.museum/the-committees/national-committees

E-mail: membership@icom.museum

http://icom.museum

Name of institution in English (required): Nuremberg Municipal Museums

Name of institution in your language : Museen der Stadt Nürnberg

Date of establishment (dd/mm/yy): 1994 Website: https://museen.nuernberg.de/

Name of your Museum Director: Dr. Thomas Eser

Institution contact details

Mailing address : Hirschelgasse 9-11

Postal code : 9 0 4 0 3 E-mail: museen@stadt.nuernberg.de

City: N u r e m b e r g Telephone: +49 (0911) 231 - 54 21

Country : G e r m a n y Fax: +49 (0911) 231 - 54 22

Institution Designated Representatives and ICOM International Committee Memberships Institutions can designate up to three of its employees, called designated representatives, to represent them on International Committees. This means that an institution may choose a Committee, and designate three representatives to this Committee. Or, the institution may choose three different International Committees, and designate the same or different representatives to these Committees. For more information on the ICOM International Committees, please see http://icom.museum/the-committees/international-committees

Representative 1: First Name and Last Name : Mr/Mrs/Ms/Prof/Dr__T__h_o_m_a__s _E_s_e_r_________________________________________________ Position: D i r e c t o r E-mail:T h o m a s . E s e r @ s t a d t . n u e r n b e r g . d eTelephone: +49 (0911) 231 - 54 21 International Committee:

Representative 2: First Name and Last Name : Mr/Mrs/Ms/Prof/Dr__E__v_e_ly_n_ _R_e_i_tz__________________________________________________ Position: D e p u t y D i r e c t o r E-mail: E v e l y n . R e i tz @ s t a d t . n u e r n b e r g . d e Telephone: +49 (0911) 231 - 10452 International Committee:

Representative 3: First Name and Last Name : Mr/Mrs/Ms/Prof/Dr_F__lo_r_i_a_n_ _D_i_e_r_l_________________________________________________ Position: H e a d o f c u lt u r e o f r e m e m b r a n c e E-mail: F l o r i a n . D i e r l @ s t a d t . n u e r n b e r g . d e Telephone: +49 (0911) 231 -7491

International Committee: ICMEMO - Memorial Museums

Language for correspondence: (tick one) English French Spanish

Category of membership (based on the annual operating budget of the institution, less capital expenditures):  Regular I (voting) < €30.000  Regular II (voting) from €30.000 to €100.000  Regular III (voting) from €100.000 to €1.000.000  Regular IV (voting) from €1.000.000 to €5.000.000  Regular V (voting) from €5.000.000 to €10.000.000  Regular VI (voting) > €10.000.000  Sustaining (voting)  Contributing (voting)  Supporting (non-voting) Membership is annual and runs from January 1 to December 31 of the year.

Please tick the classification which apply to your institution:

A. CATEGORY OF INSTITUTION:  Archives with Special Collections  Museum Service Companies and Consultants  Botanical Garden  Natural Park  Conservation Institute  Other Cultural Institutions/Centers  Corporate Collections  Places of Worship  Exhibition Gallery  Professional Association/Federation  Government Agency  Research/Training Institute in Museum Studies  Library with Special Collections  Zoo /Animal Reserve  Monuments and Sites OTHERS (please specify):  Museum

B. GOVERNING BODY:  Association  National  City or Municipal  Private  Foundation, Society, Trust  Region or Local  International Organisation  University OTHERS (please specify):

C. TYPE OF COLLECTION:  Agriculture/Rural Heritage  Military History  Archaeology  Modern/Contemporary Art  Architecture  Money or Bank Museum  Audiovisual and Digital Art  Music  Children's Museum  Natural Sciences  Decorative and Applied Arts and Design  Open Air  Egyptology  Paintings and Graphic Arts  Ethnology/Ethnography  Performing Arts  Glass and Ceramics  Photography and Film  Historic Houses and Gardens  Prehistory  History  Science and Technology  Human Rights  Sculpture  Industrial Heritage  Sports  Literature  Textiles, Costume and Accessories  Maritime  Transport and Communications  Medicine, Health and Hygiene OTHERS (please specify):

Note: The above information will be automatically processed to ensure your receipt of services from ICOM. In conformity with the French Law on Informatics & Civil Liberties (Jan. 6, 1978, rev.) you have the right of access and to modify the information that concerns you.

I, Dr. Thomas Eser , declare that my institution is eligible for membership of

the International Council of Museums (ICOM) and wishes to become a member of ICOM. My institution does not engage in dealing (i.e. buying and selling for profit) in the field of cultural property and accepts the ICOM Code of Ethics for Museums.

Date: Signature:

October 2014

Ref.I/II/056/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 15.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft

Hier: Umstellung der SAP ERP Software auf SAP S/4HANA

Anlagen: Sachverhalt: Umstellung der SAP ERP Software auf SAP S/4HANA

Sachverhalt (kurz):

Seit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik im Jahr 2005 setzen die Stadt Nürnberg und ein Teil der Eigenbetriebe die Software von SAP R/3 ein. Nach aktuellem Stand wird die Produktlinie Enterprise-Resource-Planning (ERP) bis zum Ende des Jahres 2027 abgekündigt. Die Abkündigung hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt keine Anpassungen mehr an die aktuelle Gesetzeslage erfolgen und in den beteiligten Systemlinien verstärkt Sicherheitslücken entstehen werden. Daher soll die aktuelle SAP ERP Software auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA umgestellt werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zum aktuellen Zeitpunkt können die Gesamtkosten nur grob geschätzt werden. Auch konkrete Angaben zu den Folgekosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 11.764.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 9.362.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 2.402.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/056/2021

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zu dem Haushalt 2022 wurden 1,8 Mio. € angemeldet um die ersten Ausschreibungen für das Projekt beginnen zu können. Die restlichen finanziellen Mittel sollen zu dem Haushalt 2023 angemeldet werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

IT

Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/056/2021

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss befürwortet und unterstützt das notwendige Projekt zur Umstellung der derzeitig eingesetzten SAP ERP Software auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA, um auch weiterhin den Anforderungen an das Haushalts- und Rechnungswesen gerecht zu werden und den Weg zu einem neuen Stand der Technik mitzugehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektplanung fortzuführen und alle erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Umstellung einzuleiten. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind entsprechend zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

Beilage

zur Sitzung des Ältestenrates und

Finanzausschusses

vom 15.12.2021 Betreff:

Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft

Hier: Umstellung der SAP ERP Software auf SAP S/4HANA

Sachverhalt:

1. Ausgangssituation

Seit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik im Jahr 2005 setzen die Stadt Nürnberg und ein Teil der Eigenbetriebe die Software von SAP R/3 ein. Nach aktuellem Stand werden die Produktlinien Business Warehouse (BW) und Enterprise-Resource-Planning (ERP) bis zum Ende des Jahres 2027 abgekündigt. Die Ablösung der Produktlinie Human Capital Management (HCM) wird erst zum Ende des Jahres 2030 erwartet. Die Abkündigung hat zur Folge, dass ab diesem Zeitpunkt keine Anpassungen mehr an die aktuelle Gesetzeslage erfolgen und in den beteiligten Systemlinien verstärkt Sicherheitslücken entstehen werden. Daher ist die Suche und Umstellung auf eine Nachfolgelösung an dieser Stelle für die Stadt Nürnberg unausweichlich. Als Weiterentwicklung bietet die Firma SAP „SAP HANA“ an, welches auf der SAP-eigenen Datenbank HANA basiert. HANA steht für „High Performance Analytic Appliance“ und ist eine neue Technologie- und Entwicklungsplattform der SAP. Im Wesentlichen ändert sich hierbei die Art der Datenhaltung, sodass große Datenmengen performant ausgewertet werden können.

Im Personal- und Organisationsausschuss vom 11.12.2018 wurde erstmalig über die notwendige Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft informiert und der Beschluss gefasst, zunächst das BW-System auf die neue HANA Landschaft zu migrieren (Projekt BW/4HANA). Das BW-System wird im Wesentlichen zur Erstellung des Haushaltplans mit seinen zentralen und dezentralen Planungsfunktionen sowie für das interne Kontroll- und Berichtswesen genutzt. Intention dieser Vorgehensweise war, bereits erste wertvolle Erfahrungen mit der neuen SAP Umgebung zu sammeln, um diese anschließend bei der Umstellung des ERP-Systems (Projekt S/4HANA) gezielt nutzen zu können. Das ERP- System liefert die technische Grundlage, um das Haushalts- und Rechnungswesen der Stadt Nürnberg abbilden und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können. So werden unter anderem die Module Finanzwesen, Controlling und die Materialwirtschaft täglich von den Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg genutzt.

Die Migration des BW-Systems auf SAP HANA ist bereits in den finalen Zügen und wird am 01.01.2022 produktiv gesetzt.

Um einen umfangreichen und guten Überblick für die Umstellung der ERP-Softwarelösung auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA zu erhalten, wurde eine Vorstudie mit Hilfe externer Beratungsleistung durchgeführt. Hier wurden für die Stadt Nürnberg geeignete Möglichkeiten der Migration aufgezeigt und die dafür erforderlichen Kosten, Personalkapazitäten und Zeitschienen in Abhängigkeit von verschiedenen Umsetzungsszenarien ermittelt. Ebenfalls wurden als Teil der Vorstudie alternative ERP- Systeme betrachtet und diese im Hinblick auf die klassischen sowie besonderen Anforderungen einer Kommune an ein ERP-System miteinander verglichen. Es wurde

bestätigt, dass allein die Software der Firma SAP alle städtischen Anforderungen (wie zum Beispiel kommunale Haushaltsführung, Abbildung öffentlicher Abgaben) abdeckt und ein Produktwechsel unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile für die Stadt Nürnberg auszuschließen ist. Über das Vorhaben und die Durchführung der Vorstudie wurde in den Personal- und Organisationsauschüssen am 10.12.2019 und am 19.10.2021 berichtet.

An die Vorstudie anschließend und basierend auf den gewonnenen Ergebnissen soll nun mit der konkreten Umsetzung der Umstellung des ERP-Systems auf S/4HANA begonnen werden, in den folgenden Ausführungen als „S/4HANA Projekt“ bezeichnet.

2. Ziel des S/4HANA Projekts

Ziel des S/4HANA Projekts ist eine erfolgreiche Umstellung der derzeitig eingesetzten SAP ERP R/3 Software auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA. Neben den Arbeiten, die zwingend für die Migration umzusetzen sind, liegt der Fokus auf der Nutzung von Optimierungspotenzialen und Innovationen, welche für die Stadt Nürnberg einen hohen Mehrwert haben und es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sinnvoll ist, diese im Rahmen des S/4HANA Projekts zu berücksichtigen und umzusetzen.

3. Weiteres Vorgehen auf der Basis der Vorstudie

Die Arbeiten zur Vorstudie haben mit der Teilnahme am S/4HANA-Qualifizierungsprogramm der SAP (S/4 Adoption Starter) im Mai 2019 begonnen. Neben der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die externe Beratungsleistung wurden eine Projekt- und eine Steuerungsgruppe etabliert und das Projektteam organisiert. Die Durchführung der Vorstudie wurde für das erste Halbjahr 2021 angesetzt und konnte in Zeit und Budget mit der externen Beraterfirma T-Systems erfolgreich abgeschlossen werden. Alle Ergebnisse der Vorstudie wurden Mitte/Ende Juni 2021 je der Projekt- und der Steuerungsgruppe vorgestellt und durch die Steuerungsgruppe final abgenommen. Im Rahmen der Steuerungsgruppe wurde die Projektleitung beauftragt die weitere Planung für das Projekt aufzunehmen und eine entsprechende Beschlussvorlage für den Ältestenrat und Finanzausschuss vorzubereiten.

In der Vorstudie wurden insgesamt 61 Maßnahmen, die teilweise ein Optimierungspotential für vorhandene Prozesse und/oder Potential für die Nutzung von Innovationen haben, definiert. Die Maßnahmen wurden zeitlich vor, während und nach der Migration eingeordnet. Bei einigen Maßnahmen ist eine vorherige Evaluierung zur Machbarkeit beziehungsweise eine Kosten-Nutzen-Analyse empfehlenswert. Es wurden in der Vorstudie vier Szenarien erarbeitet, die verschiedene Aspekte, wie unter anderem den Einsatz interner/externer Ressourcen, Optimierungspotenziale/Innovationen, berücksichtigen.

Ausgangspunkt für die weiteren Planungen ist das von T-Systems empfohlene Umsetzungsszenario 4, welches 41 (hiervon 8 als gesonderte IT-Maßnahmen) der 61 identifizierten Maßnahmen beinhaltet und das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu den anderen betrachteten Umsetzungsszenarien aufweist.

Die Ergebnisse der Vorstudie wurden nun von der Projektleitung einem ersten Review unterzogen und die Auswahl und der Umfang der Maßnahmen entsprechend der Bedürfnisse der Stadt Nürnberg angepasst.

Im nächsten Schritt liegt der primäre Fokus auf den Evaluierungen und Maßnahmen, die als Vorarbeiten der eigentlichen Migration geplant sind. Für jede Maßnahme wird ein Verantwortlicher definiert, der die jeweilige Arbeitsgruppe organisiert und für die

Durchführung der Maßnahme zuständig ist. Ziel der ersten Arbeitsgruppensitzungen soll es sein, den Inhalt und die Vorgehensweise der einzelnen Maßnahmen zu konkretisieren, die aktuell geschätzten internen und externen Personalressourcen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sowie den Zeitraum für die Durchführung final zu definieren. Darauf aufbauend werden die einzelnen Vergabeunterlagen und -verfahren für die Evaluierungen und Vorprojekte mit externer Unterstützung angestoßen.

4. Zeitplan & Ressourcen (Personal, Finanzen)

Da sich die Projektarbeiten noch in einem frühen Planungsstadium bewegen und insbesondere die ermittelten Kosten und Aufwendungen auf der Einschätzung von T- Systems beruhen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine grobe Beurteilung bezüglich der Faktoren Zeit und Kosten abgegeben werden. Erst mit Aufnahme der Projektarbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen und entsprechend dem Projektfortschritt können diese im Detail verifiziert werden.

Nach aktuellem Zeitplan sollen bis Ende 2023 die Evaluierungen und Vorprojekte abgeschlossen und die Hardware beschafft werden, so dass im Jahr 2024 mit der eigentlichen Migration begonnen werden kann. Der Erfahrung von T-Systems nach sollte für die Migrationsphase eine Dauer von circa zwei Jahren einkalkuliert werden. Folglich wäre ein Produktivstart im 1. Halbjahr 2026 denkbar und würde zudem noch einen Zeitpuffer von über einem Jahr aufweisen. Es ist wichtig trotz noch vorhandenem Zeitpuffer mit den Projektarbeiten zeitnah zu beginnen, um diesen für eventuelle Verzögerungen im Projektverlauf nutzen zu können. Nur so kann die erfolgreiche Projektumsetzung im vorgesehenen Zeitraum sichergestellt werden. Die Durchführung der Folgeprojekte ist nach erfolgter Migration im Projektplan vorgesehen.

Gemäß dem aktuellen Projektplan wird mit folgenden Kosten, basierend auf den Schätzwerten der Vorstudie, als Richtwert und Größenordnung für den Zeitraum 2022 bis 2027 geplant:

S/4HANA Projekt Betrag in T€
Externe Beratungskosten 7.165
Hardwarekosten 1.455
Lizenzkosten inkl. Pflege- und 3.089
Wartungskosten
Externe Schulungskosten 55
Gesamtkosten 11.764

Es gilt Folgendes zu beachten:

 Kosten für Projekte, welche in direktem/indirektem Zusammenhang mit der SAP ERP Software stehen, werden nicht berücksichtigt, sofern diese bereits eine eigene IT- Maßnahme darstellen und folglich separat zum Haushalt angemeldet werden.  In der Kostenaufstellung sind Kostenanteile, welche auf die Eigenbetriebe entfallen, enthalten. Dies liegt zum einen daran, dass zum aktuellen Zeitpunkt bei einigen Maßnahmen noch keine genaue Zuordnung zu Stadt Nürnberg/Eigenbetrieben möglich ist. Zum anderen gibt es noch keine abgestimmte Vorgehensweise, wie eine Kostenverrechnung zwischen der Stadt Nürnberg und den Eigenbetrieben erfolgen kann. Ein Verrechnungsmodell soll im Rahmen des S/4HANA Projekts erarbeitet werden.

 Die für das Projekt geplanten Personalkosten für interne Personalaufwendungen (inklusive interner Schulungen) werden auf circa 4.740 T€ geschätzt und sind in der obigen Kostenaufstellung nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die notwendigen Ressourcen wie in der Vergangenheit neben dem laufenden Betrieb erbracht werden können und die finanziellen Mittel somit über den Stellenplan bereits zur Verfügung stehen. Daher werden keine zusätzlichen Mittel für die internen Personalressourcen zum Haushalt angemeldet.  Die Lizenzkosten beinhalten bereits die Kosten für die Pflegevergütung und Wartung für den Zeitraum 2022 bis 2027 und stellen die maximale Obergrenze dar. Je nach Verhandlungsmacht der Stadt Nürnberg gegenüber der Firma SAP und Zeitpunkt des Migrationsstartes können diese gegebenenfalls niedriger ausfallen.  Der Implementierungsaufwand für einzelne Maßnahmen, die eine Evaluierung erfordern, kann vor Durchführung der Evaluierung nur grob geschätzt werden. Daher ist der Aufwand nach erfolgter Evaluierung für die jeweilige Maßnahme noch einmal zu überarbeiten und könnte je nach Evaluierungsergebnis sogar komplett entfallen.  In der Kostenkalkulation sind Kosten für die Folgeprojekte, deren Umsetzung im Anschluss an die Migration geplant ist, berücksichtigt. Aufgrund des späten Startzeitpunktes und der damit verbundenen Unsicherheit bezüglich technischer Neuerungen und neuer Anforderungen werden diese Maßnahmen erst später im Projekt einem erneuten Review unterzogen.

Um bereits in 2022 die Ausschreibungen für die Evaluierungen und Vorprojekte beginnen zu können, war es notwendig, bereits jetzt finanzielle Mittel in Höhe von 1,8 Mio. € über einen Verwaltungsantrag zum Haushalt 2022 anzumelden. Die Mittelanmeldung findet sich in der MIP-Maßnahme Nr. 873 „Einführung der Plattform SAP HANA“. Sobald belastbare Kostengrößen vorliegen, werden die restlichen noch benötigten finanziellen Mittel zu den Haushaltsberatungen 2023 angemeldet.

5. Risiken

Während der Vorstudie wurde eine Risikobetrachtung für das S/4HANA Projekt durchgeführt und alle relevanten Risiken für die Stadt Nürnberg den Kategorien Umfeld/kommunal, fachliche Risiken, Vorgehen/Organisation, technische Risiken zugeordnet, bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.

Das aus heutiger Sicht größte Projektrisiko stellt ein gegebenenfalls interner personeller Ressourcenengpass dar. Gerade das Sachgebiet IT/SKN (SAP Kompetenzzentrum Nürnberg) ist für das Projekt elementar und muss entsprechende Ressourcen vorhalten. Aufgrund der aktuell stark begrenzten Kapazität sind Abweichungen zum aktuellen Zeitplan möglich. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollte für den Migrationszeitraum ein „Projekt- Freeze“ für andere SAP-Projekte gesetzt werden.

6. Projektorganisation

Für die Evaluierungen, Vor- und Folgeprojekte organisiert sich das S/4HANA Projekt wie folgt:

Abbildung 3

Aufgrund erhöhter Komplexität während der Migration ist das Projektteam für diesen Zeitraum zu verstärken und wie folgt zu strukturieren:

Abbildung 4

Es ist geplant, die benötigten Funktionen mit den vorhandenen internen Ressourcen zu besetzen. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, wäre eine projektbezogene Stellenbesetzung oder eine externe Vergabe für bestimmte Funktionen denkbar.

7. Informations- und Berichtswesen

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist es fundamental alle Beteiligten rechtzeitig und ausreichend zu informieren. Während für die Gesamtprojektdauer regelmäßige Projektgruppensitzungen geplant sind, wird die Steuerungsgruppe bei wichtigen Entscheidungsfragen sowie wesentlichen (Zwischen-) Ergebnissen einberufen. Über den Projektverlauf und -fortschritt wird im Personal- und Organisationsausschuss berichtet. Bei Änderungen mit finanziellen Auswirkungen wird der Ältestenrat und Finanzausschuss in

Kenntnis gesetzt. In welcher Art und Weise die Kommunikation zu den einzelnen Dienststellen erfolgen soll, wird in den ersten Projektgruppensitzungen geklärt.

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss befürwortet und unterstützt das notwendige Projekt zur Umstellung der derzeitig eingesetzten SAP ERP Software auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA, um auch weiterhin den Anforderungen an das Haushalts- und Rechnungswesen gerecht zu werden und den Weg zu einem neuen Stand der Technik mitzugehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektplanung fortzuführen und alle erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Umstellung einzuleiten. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind entsprechend zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

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