Städteumfrage Betriebseigene Prüfungen i. S. d. § 6 des 13. LBzTV (handwerklicher Bereich)
- Werden bei Ihnen betriebseigene Prüfungen i. S. d. § 6 des 13. LBzTV (handwerklicher Bereich) durchgeführt bzw. ist die Einführung beabsichtigt? 2. Für welche/n Beruf/e? 3. Wie ist der Ablauf geregelt? 4. Wie setzen sich die Inhalte zusammen? 5. Wie setzt sich die Besetzung zusammen? 6. Gibt es in Ihrer Kommune eigene Regularien hierzu? Wenn ja, möchten wir Sie bitten, uns diese zur Verfügung zu stellen.
| Stadt | Einwohner | Frage 1 | Frage 2 | Frage 3 | Frage 4 | Frage 5 | Frage 6 | Ansprechpartner |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Amberg | 41.970 | Aktuell führen wir keine betriebseigenen Prüfungen durch. Wir haben auch nur einen einzigen Mitarbeiter im Betriebshof, der dafür in Frage kommen könnte (nicht erfolgreich abgeschlossene Ausbildung). Falls er Interesse daran hat, eine betriebseigene Prüfung abzulegen, um in die Entgeltgruppe 5 TVöD eingruppiert werden zu können, werden wir diese aller Voraussicht nach nicht selbst organisieren sondern bei der BVS nachfragen, ob diese eine entsprechende Prüfung durchführen kann. | Maria Meyer stellv. Leiterin Personalamt T +49 9621 10-1818 | F +49 9621 10-7818 maria.meyer@amberg.de | |||||
| Ansbach | 41.847 | Bei der Stadt Ansbach werden derzeit keine betriebseigenen Prüfungen nach § 6 des 13.LBzTV (handwerklicher Bereich) durchgeführt und sind auch nicht geplant. Es gab bisher keine entsprechenden Anträge der Arbeitnehmer bzw. Veranlassung durch die Stadt Ansbach. | Christa Ströbel Personal- und Organisationsamt Telefon: +49 (0) 981 51 390 Christa.Stroebel@ANSBACH.DE | |||||
| Aschaffenburg | 70.527 | |||||||
| Augsburg | 295.135 | Nein und sind auch derzeit nicht beabsichtigt. | Helmuth Kämpf Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik Tel. +49 (0) 821 3 24 – 26 29 Helmuth.Kaempf@augsburg.de | |||||
| Bamberg | 77.592 | |||||||
| Bayreuth | 74.657 | Betriebseigene Prüfungen (§ 6 LBzTV) führen wir nicht durch. Eine Einführung ist gegenwärtig nicht geplant. | Achim Moder Personalamt Tel.: 09 21/25-1347 achim.moder@stadt.bayreuth.de | |||||
| Coburg | 41.249 | |||||||
| Erlangen | 111.962 | Bei der Stadt Erlangen wurde die Bedarfslage zum Thema Betriebseigene Prüfung umfassend geprüft. Auch die Möglichkeit der Weiterqualifizierung über die Externenprüfung wurde in diesem Zuge näher betrachtet. Für die Betriebseigene Prüfung gibt es derzeit keine Fälle. Sollten sich Bedarfe ergeben, würden wir Betriebsinterne Prüfungen in Kooperation mit den jeweiligen Fachbereichen anbieten. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es dahingehend keine weiteren Planungen zu Ablauf, Inhalt und möglichen Zusammensetzungen von Prüfungsausschüssen. | Daniela Büttel Personal- und Organisationsamt Abteilung Personalentwicklung Tel.: 09131/86-2863 daniela.buettel@stadt.erlangen.de | |||||
| Fürth | 127.748 | |||||||
| Hof | 45.930 | Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen genannten betriebseigene Prüfungen bei uns nicht durchgeführt werden. Auch für die Zukunft möchte man sich hier eher in Richtung externer Angebote z.B. der BVS bedienen. | Doris Mettner Telefonnummer (09281) 815-1163 doris.mettner@stadt-hof.de | |||||
| Ingolstadt | 136.981 | |||||||
| Kaufbeuren | 43.893 | Die betriebseigene Prüfung ist bei uns aktuell und auf absehbare Zeit kein Thema. Wir haben derzeit keine Handwerkerstellen mit „ungelernten“ oder fachfremden Kräften besetzt. | Robert Fichtl 101 - Hauptverwaltung und Personal Tel.: +49 8341 437-130 robert.fichtl@kaufbeuren.de | |||||
| Kempten | 68.907 | Bzgl. der Umfrage bestehen bei der Stadt Kempten (Allgäu) noch keine Erfahrungswerte. Die Einführung ist auf jeden Fall beabsichtigt, allerdings sind hier noch keine Inhalte, Abläufe etc. vom Personalamt festgeschrieben worden. | Jonas Schaefer Amt für Zentrale Dienste - Organisation Tel: +49 (0)831 / 25 25-1040 E-Mail: jonas.schaefer@kempten.de | |||||
| Landshut | 72.404 | |||||||
| Memmingen | 43.837 | Die Stadt Memmingen führt derzeit keine betriebseigenen Prüfungen durch. | Ulrich Götzeler Personalleiter Personalamt Fon: 08331/ 850-111 ulrich.goetzeler@memmingen.de | |||||
| München | 1,472 Millionen | Bei der Landeshauptstadt München wurden/werden Betriebsprüfungen hauptsächlich in den Ausbildungsberufen Metallbauer*in, Maler*in und Lackierer*in sowie Gärtner*in durchgeführt. Die Interessenten bekommen einen Fragen- und Antwortenkatalog des jeweiligen Ausbildungsberufes zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und Praxisschulungen an ihrer Dienststelle für die praktische Prüfungsaufgabe. Der Prüfungsausschuss wird in Absprache mit der Personalvertretung gemäß § 6 des 13. LBzTV gebildet. Spezielle stadtinterne Regularien gibt es nicht. Der Prozess hat sich bereits durch die jahrzehntelange Durchführung von Betriebsprüfungen im Rahmen des BTV Nr. 2 etabliert und wurde auf die jeweiligen Bedürfnisse immer wieder angepasst. | Ludwig Sumser Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung Tel +49 89 / 233-92285 ludwig.sumser@muenchen.de | |||||
| Neu-Ulm | 58.841 | |||||||
| Nürnberg | 518.365 | Die Stadt Nürnberg hat bereits in der Vergangenheit betriebseigene Prüfungen gem. Teil III BTV Nr. 2 zum BMT-G II durchgeführt und wird dies auch nach § 6 des 13. LBzTV (handwerklicher Bereich) fortführen. Je nach Bedarf, wurden bisher verwaltungs- bzw. betriebseigenen Prüfungen in verschiedenen Berufsbildern abgenommen. In den letzten Jahren fanden Prüfungen z. B. im Bereich Gärtner/in, Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Kanalservice, Straßenbauer/in, Maurer/in, Anlagenmechaniker/in, Elektroanlagenmonteur/in statt. Am 09.09.21 findet erneut eine betriebseigene Prüfung auf Teilbereichen des Ausbildungsberufs „Straßenbauer/in“ statt. | Bisher wurden betriebseigene Prüfungen durch die Stadt Nürnberg bedarfsbezogen angestoßen. Je nach Größe des Bereichs bzw. Anzahl der Stellen wurden Beschäftigte entweder direkt auf ihr Interesse, sich einer betriebseigenen Prüfung zu unterziehen, angesprochen oder wurden mittels Interessenbekundungsverfahren aufgefordert, sich zu melden. Im Anschluss wurden die formalen Zulassungsvoraussetzungen für die interessierten Beschäftigten geprüft (zukünftig auch die Entbehrlichkeit der Prüfungsablegung nach § 6 Abs. 5 LBzTV). Den Fall, dass Beschäftigte ihren Anspruch geltend machen und eine Prüfungszulassung auf Antrag erfolgt, hatten wir bisher noch nicht. Nach der Zulassung werden unsere Beschäftigten auf die theoretischen und praktischen Prüfungsanforderungen vorbereitet. Je nach Bereich wurden in der Vergangenheit theoretische Schulungen im Hause selbst durchgeführt oder die Prüflinge besuchten externe Seminare. Regelmäßig werden den Beschäftigten umfangreiche Schulungsunterlagen zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Verfügung gestellt. Auch Trainings für die praktische Prüfung finden statt. | Ausgehend vom Teilbereich des zugrunde liegenden 3jährigen Ausbildungsberufs findet eine zweigeteilte Prüfung statt. Ein theoretischer i. d. R. schriftlicher Prüfungsteil sowie ein praktischer Prüfungsteil. Jeder Teil muss für sich bestanden werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, gilt die ganze Prüfung als nicht bestanden. Als Bewertungsgrundlage ziehen wir den Bewertungsschlüssel der IHK bzw. HWK heran, entsprechende Punktezahlen müssen von den Prüflingen für eine erfolgreiche Prüfungsablegung erreicht werden. Dabei prüfen wir natürlich Fachkenntnisse aber auch Sicherheitsvorschriften, die für die Ausführung der Tätigkeit wichtig sind. Im praktischen Teil bewerten wir neben der fachgerechten Ausführung des Auftrags auch z. B. den Umgang mit Werkzeug und Material, Tragen der Schutzkleidung, Sauberkeit beim Verlassen des Arbeitsplatzes usw. Die Anzahl und der Inhalt der Prüfungsaufgaben, die Gesamtpunktezahl bzw. Sollpunkte, der Bewertungsschlüssel sowie ggf. Toleranzen werden vorab unter den Mitgliedern des Prüfungsausschusses abgestimmt. | Bisher wurden zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses jeweils ein/e Sachverständige/r des Arbeitgebers und des Personalrats sowie ein/e Vertreter/in des Arbeitgebers und des Personalrats benannt. Wir können nicht ausschließen, dass wir in Zukunft auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Prüfung von einem geeigneten Dritten oder dem Prüfungsausschuss eines anderen Arbeitgebers abnehmen zu lassen. | Wir haben derzeit keine aktuellen Regularien (die letzte Vorlage datiert von 1972 und entspricht nicht mehr aktuellen Bestimmungen). Es ist allerdings beabsichtigt, unser Verfahren nach den neuen Regelungen im zuständigen Ausschuss beschließen zu lassen. | Claudia Friedrich Personalamt Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung Sachgebiet Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement Telefon +49 (0)9 11 / 2 31-28 37 E-Mail claudia.friedrich@stadt.nuernberg.de | |
| Passau | 52.469 | |||||||
| Regensburg | 152.610 | Wir haben in den Jahren 2013/2014 und 2018/2019 eine betriebseigene Prüfung durchgeführt, damals noch nach den Regelungen des BTV Nr. 2/Teil III zum BMT-G II Wir gehen davon aus, dass wir auch künftig wieder betriebseigene Prüfungen i. S. d. § 6 des 13. LBzTV durchführen werden, allerdings gibt es hier noch keine zeitlichen Planungen. | Straßenbauer | In einer einjährigen Vorbereitungsphase werden den Teilnehmern durch die Meister der Straßenunterhaltsbezirke das notwendige Wissen vermittelt. Am Ende dieser Phase wird eine Prüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. | Unser Tiefbauamt hat für die betriebseigene Prüfung zum Straßenbauer ein Ausbildungskonzept für die Vorbereitungsphase erstellt. Für das Berufsbild des Straßenbauers wurden die Themenschwerpunkte Pflastern mit Natur- und Betonsteinen, Asphaltstraßenbau (Neubau und Unterhalt), Straßenentwässerung und Baustellenabsicherung vermittelt. | Seitens der Teilnehmer setzte sich der Kreis entsprechend den Teilnahmevoraussetzungen des BTV Nr. 2/Teil III zum MBT-G II zusammen (zum Zeitpunkt der Prüfung muss das 21. Lebensjahr vollendet sein; es muss eine mindestens dreijährige Tätigkeit beim Arbeitgeber in Teilgebieten des anerkannten Ausbildungsberufs vorliegen). Dem Prüfungsausschuss gehörten ein von der Stadt Regensburg zu bestimmender Sachverständiger (hier haben wir einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Straßenbauer-Handwerk ausgewählt), ein Vertreter des Arbeitgebers (Dipl.-Ing. und Sachgebietsleiter im Tiefbauamt), ein Mitglied des Personalrates sowie ein vom Personalrat zu bestimmender Sachverständiger an. | Eigene Regularien gibt es bei der Stadt Regensburg nicht. | Katrin Schönberger Amt für Organisation und Personalentwicklung Telefon 0941/507-2160 schoenberger.katrin@regensburg.de |
| Rosenheim | 63.324 | |||||||
| Schwabach | 40.792 | |||||||
| Straubing | 47.794 | Bei der Stadt Straubing werden derzeit keine betriebseigenen Prüfungen durchgeführt. Wir haben jedoch mit Inkrafttreten des 13. LBzTV (handwerklicher Bereich) Überlegungen angestellt, dies in Zukunft zu ändern. Genauere Planung haben wir hierzu aber bisher noch nicht angestellt. | Susanne Kötter Personal und Organisation Telefon (09421) 944-60390 susanne.koetter@straubing.de | |||||
| Weiden | 42.520 | Bei der Stadt Weiden i.d.OPf. besteht hinsichtlich der Einführung der betriebseigenen Prüfung derzeit noch kein Bedarf. | Renate Schirdewahn Renate.Schirdewahn@weiden.de | |||||
| Würzburg | 127.880 | Bezüglich Ihrer Anfrage vom 02.09.2021 kann die Stadt Würzburg keine Aussagen treffen. Zu all diesen Punkten gibt es bei der Stadt Würzburg noch keine Vorgehensweise. | Claudia Scholz Fachbereich Personal/ Fachabteilung Organisation Tel: 0931 37-2892 claudia.scholz@stadt.wuerzburg.de |