Beschlussvorlage Stpl/064/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Temporäre Maßnahmen zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs
in der Bergstraße und am Albrecht-Dürer-Platz sowie für die neue Fußgängerzone
Burgstraße
Anlagen: Entscheidungsvorlage Verkehrskonzept nördliche Altstadt, Beschluss des Ferienausschusses vom 03.03.2021 Plan: A) Konzept Temporäre Maßnahmen Verkehrsberuhigter Bereich Bergstraße/Albrecht-Dürer- Platz Plan: B) Konzept Temporäre Maßnahmen Erweiterung Fußgängerzone Burgstraße Bildteil zu den Ausstattungselementen
Sachverhalt (kurz): Im Zusammenhang mit dem Verkehrssystem nördliche Altstadt soll ein geändertes Konzept für die Verkehrsführung in der nordwestlichen Altstadt umgesetzt werden. Dazu wird die Sperrung in der Bergstraße wieder aufgehoben werden.
Der Beschluss im Ferienausschuss am 03.03.2021 sieht vor, dass stattdessen die Bergstraße zwischen Albrecht-Dürer-Platz und Tiergärtnertorplatz sowie der Albrecht-Dürer-Platz Verkehrsberuhigte Bereiche werden sollen. Die Bergstraße wird als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden befahrbar sein, der Albrecht-Dürer-Platz bleibt in beiden Richtungen befahrbar. Radverkehr wird in beiden Richtungen durchgängig zugelassen werden. Außerdem sollen die Burgstraße mit Stöpselgasse und Schulgässchen die Fußgängerzone erweitern.
Im Folgenden werden die Pläne, die die Einführung dieser Maßnahmen begleiten sollen, dem Stadtplanungsausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Die Fachinstruktion wurde im Sept./Okt. 2021 durchgeführt und die Instruktionsergebnisse eingearbeitet. Die Maßnahmen werden zu 80 % über den Sonderfonds "Innenstädte beleben" gefördert, die Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken liegt vor. Der städtische Eigenanteil wurde mit dem Haushalt beschlossen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 183.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 183.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung über den Sonderfonds "Innenstädte beleben": 80 % der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Der städtische Eigenteil wurde mit dem Haushalt beschlossen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ausstattung der beiden Straßenräume mit mobiler Begrünung und Sitzgelegenheiten spricht alle Bevölkerungsgruppen an.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt 1. das Konzept Temporäre Maßnahmen zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs in der Bergstraße und am Albrecht-Dürer-Platz gemäß Plan Stpl/4-1/03/2021 vom 07.09.2021 mit letzter Änderung vom 01.12.2021. 2. das Konzept Temporäre Maßnahmen für die neue Fußgängerzone Burgstraße gemäß Plan Stpl/4-1/10/2021 vom 07.09.2021 mit letzter Änderung vom 01.12.2021 zur Umsetzung.