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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (09.12.2021)

Entwurf der Satzung

Anlage · 09.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für einen Bereich

östlich des Weißen Turms, nördlich der Dr.-Kurt-Schuhmacher-Straße,

westlich der Lorenzkirche und südlich der Hinteren Ledergasse, Gemarkung Lorenz

(Vorkaufsrechtssatzung Nr. 11 „Innenstadt Lorenz“ – VorkRS Nr. 11)

Vom .........................................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), folgende Satzung:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich § 2 Besonderes Vorkaufsrecht § 3 Inkrafttreten

Anlage : Lageplan

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für ein Gebiet in der südlichen Innenstadt der Stadt Nürnberg. Das Gebiet wird im Norden begrenzt durch die Mühlgasse bis zur Einmündung der Hinteren Lederergasse, die Vordere Lederergasse, den Josephsplatz, die Kaiserstraße, die Findelgasse und den Oberen Bergauerplatz. Im Osten endet das Gebiet im Wesentlichen an der Nonnengasse, der Peter-Fischer-Straße und der Theatergasse. Im Süden endet das Gebiet am Hallplatz, der Frauengasse und der Dr.-Kurt- Schuhmacher-Straße.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtplanungsamts VorkRS Nr. 11 01/2021 vom 09.11.2021 (Maßstab 1:1.000) dargestellt. Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Besonderes Vorkaufsrecht

Der Stadt Nürnberg steht in dem in § 1 genannten Geltungsbereich zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

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