Beschlussvorlage Stpl/058/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Vorkaufsrechtssatzung Nr. 11 "Innenstadt Lorenz" - VorkRS Nr. 11
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung
Sachverhalt (kurz): Die Nürnberger Innenstadt ist zentraler Bestandteil der Identität der Stadt. Die Bedeutung der Innenstadt als Handelsplatz, als Ort der Begegnung, der Unterhaltung und der Identifikation reicht weit über die Stadtgrenzen hinaus. Dementsprechend wichtig ist es, sie in ihrer Vielfältigkeit und Attraktivität zu erhalten. Die Häufung von Anfragen zu Grundstücken deutet daraufhin, dass der Grundstücksmarkt in Bewegung ist und es in den nächsten Jahren zu Veränderungen im zentralen Innenstadtbereich kommen wird.
Um der Stadt ein zusätzliches Steuerungsinstrument an die Hand zu geben, wird der Erlass dieser Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht vorgeschlagen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kosten entstehen bei Ausübung des Vorkaufsrechts, nicht durch den Erlass der Satzung selbst.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/058/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Erlass der Satzung hat keinen Einfluss auf die Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.VII
BgA/SE
LA
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/058/2021
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt den Erlass der beiliegenden Satzung Nr. 11 über ein besonderes Vorkaufsrecht für einen Bereich östlich des Weißen Turms, nördlich der Dr.-Kurt- Schuhmacher-Straße, westlich der Lorenzkirche und südlich der Hinteren Ledergasse, Gemarkung Lorenz (Vorkaufsrechtsatzung Nr. 11 „Innenstadt Lorenz“ – VorkRS Nr. 11).
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.