SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4121 „NORDWESTLICHE ALTSTADT“
umfassend ein Gebiet zwischen Neutormauer, Beim Tiergärtnertor, Am Ölberg, Burgstraße, Vestnertormauer, Paniersplatz, Tetzelgasse, Egidienplatz, Theresienstraße, Rathausplatz, Sebalder Platz, Winklerstraße, Schustergasse,
Karlstraße, Weinmarkt, Weißgerbergasse, der nordwestlichen Grenze des
Bebauungsplans Nr. 3519, Maxplatz, Am Hallertor mit Ausnahme des Bereichs der
Verwaltungsgebäude zwischen Theresienstraße, Burgstraße und Stöpselgasse in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 03. Dezember 2012 (Amtsblatt S. 400)
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147)
folgende
Satzung zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4121
Art. 1
- § 2 Nr. 1.1 der Bebauungsplan-Satzung wird wie folgt geändert:
Satz 2 erhält folgende Fassung:
„In den Baugebieten Allgemeine Wohngebiete (WA) Nr. 2-4, 10-15a und im Bereich der Anwesen Obere Schmiedgasse Nrn. 54, 56, 58 (Teilbereich des Baugebietes Nr. 1) und Obere Schmiedgasse Nrn. 64, 66 sowie Geiersberg Nr. 25 sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Schank- und Speisewirtschaften nur im Erd- und Kellergeschoss allgemein zulässig.“
- § 4 der Bebauungsplan-Satzung wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Satz ergänzt:
Im gesamten Geltungsbereich befinden sich Bodendenkmale. Bodeneingriffe bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Art. 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Nürnberg, Stadt Nürnberg
Marcus König Oberbürgermeister