Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (09.12.2021)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 09.12.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtplanungsausschuss Wohnen & Bauen Umwelt & Klima Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/065/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (TUN)

für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße

sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1

- Beschluss der Fortschreibung des Strukturkonzeptes als Grundlage der weiteren

Planungen für die TU Nürnberg -

- Tischvorlage / Dringliche Anmeldung -

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan

Sachverhalt (kurz): Der Freistaat Bayern hat auf Grundlage des am 09.12.2021 vom Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzes zum 01.01.2021 die Technische Universität Nürnberg (TU Nürnberg) ins Leben gerufen, die innerhalb der Konversionsfläche am ehemaligen Südbahnhof in Nürnberg-Lichtenreuth errichtet wird.

Als räumliches Leitbild für die junge Universität gilt es, insbesondere einen urbanen, dichten, grünen, weitgehend autofreien und lebendigen Campus zu bauen, der sich funktional mit der Umgebung vernetzt. Das Projekt wird von Beginn an nachhaltig und ressourcenschonend sein und seiner Verantwortung in Hinblick auf den Klimaschutz gerecht werden. Die TU Nürnberg ist bestrebt, mit dem Campus und dem Universitätsbetrieb möglichst geringen Ziel- und Quellverkehr zu generieren.

Unter diesen Maßgaben wurde 2020 eine konkurriendes Verfahren mit vier interdisziplinär besetzten Planungsgemeinschaften durchgeführt. Mit Entscheidung der Empfehlungskommission wurde am 30.04.2021 das Strukturkonzept der Planungsgemeinschaft Ferdinand Heide Architekten, Frankfurt, und TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin, zur Umsetzung ausgewählt. Das Konzept wurde in engem Austausch mit der Stadtspitze zu der nun vorliegenden Form fortgeschrieben und soll die Grundlage der weiteren planerischen Entwicklung bilden.

Die Zeitplan zur Umsetzung der TU Nürnberg ist ehrgeizig. Ein erster Baustein wird dabei das interimsweise zu nutzende Verfügungsgebäude im Südosten des Plangebiets am Knotenpunkt Münchener Straße / Erschließungsstraße Süd sein. Westlich des Verfügungsgebäudes entsteht ein – ebenfalls interimsweise zu errichtendes – Gebäude für die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Die Genehmigung der beiden Provisorien erfolgt auf Grundlage des § 34 BauGB.

Weitere Einzelvorhaben könnten weiterhin nach bestehendem Planungsrecht ("überwirkender Bestandsschutz") und unter Berücksichtigung der Gesamtplanung beurteilt werden. Die Entwicklung erfolgt insgesamt auf Basis der zwischen der Stadt Nürnberg und dem Land geschlossenen „Gemeinsamen Erklärung zur Entwicklung der TU Nürnberg“.

Als Teil der sogenannten Gründungsgebäude im Norden der künftigen TU Nürnberg, die den ersten Realisierungsabschnitt darstellen, sollen nun die ersten Gebäude mit zentralen

Einrichtungen geplant und errichtet werden. Mit diesen beiden Bauten nimmt die junge Universität konkrete bauliche Gestalt an und setzt damit sozusagen den Fuß auf den neuen Campus in Nürnberg. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg lobt dazu einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 aus, um diesen ersten, wichtigen Baustein der TU Nürnberg zu vergeben.

Die konzeptionellen Überlegungen des Strukturkonzeptes bzw. seiner Fortschreibung dienen als Grundlage für eine Konkretisierung im Rahmen eines einheitlichen einzuleitenden Bauleitplanverfahrens.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung erfolgt derzeit auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung vom 10.03.2020

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Errichtung des Gebäudes an sich hat keine Genderrelevanz, die Planungsinhalte unterliegen den Anforderungen von Art. 48 BayBO.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VII

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungsausschuss, die Fortschreibung des Strukturkonzeptes mit Stand vom 06.12.2021 als Grundlage der planerischen und baulichen Entwick¬lung zu beschließen.

Download ↓