Beschlussvorlage Ref.VII/014/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Baulandmobilisierungsgesetz
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.05.2021
Antrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2021
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.05.2021 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.05.2021 Entscheidungsvorlage
Bericht:
Die als „Baulandmobilisierungsgesetz“ bezeichnete Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) ist am 23.06.2021 in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zu stärken. Insbesondere soll ein schnelleres Aktivieren von Bauland zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Um dies zu erreichen, wurden die bestehenden gemeindlichen Handlungsinstrumente zur Baulandmobilisierung erweitert und planungsrechtliche Erleichterungen für Wohnbauentwicklungen eingeführt. Der Bericht befasst sich mit denjenigen Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes, die konkret den Wohnungsneubau aktivieren und den Wohnungsbestand sichern.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/014/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema Wohnen betrifft Menschen unterschiedlichen Alters und Lebenssituationen. Dazu zählen insbesondere auch Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und differenzierten Konstellationen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.VII/014/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung und Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Nürnberg zu prüfen. Dabei ist insbesondere zu klären, wie die durch das Gesetz neu eröffneten Möglichkeiten konkret genutzt werden können, um den Wohnungsbau zu erleichtern, die Verfahren zu vereinfachen und so die Prozesse zur Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen.
Ein Zwischenbericht ist im ersten Quartal 2022 vorzustellen. Dabei soll das weitere Vorgehen festgelegt werden.