Beschlussvorlage Vpl/072/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verkehrsführung Vestnertorgraben
Sachverhalt (kurz):
In der Sitzung des Ferienausschusses vom 03.03.2021 wurde im Zusammenhang mit der Verkehrsführung in der nordwestlichen Altstadt die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Einbahnregelung im Vestnertorgraben zugunsten eines Zweirichtungsverkehrs aufgegeben werden kann.
Die detaillierte Prüfung hat ergeben, dass der Vestnertorgraben im östlichen Abschnitt nicht ausreichend breit für zwei Fahrspuren - insbesondere mit Gegenverkehr - ist. Nur mit einem kompletten Umbau des Straßenquerschnitts - mit Eingriff in Privatgrund und zu Lasten von Grün - könnte erreicht werden, dass richtlinienkonforme Breiten für sichere Gehwege, einen Zweirichtungsradweg und zwei Fahrspuren geschaffen werden könnten.
Die Einrichtung einer signalgeregelten Engstelle, die abwechselnd vom Verkehr Richtung Osten und Richtung Westen passiert werden kann, wäre aufgrund ihrer Länge nicht ausreichend leistungsfähig für die dort verkehrende Fahrzeugmenge und würde deshalb zu längeren Wartezeiten und Rückstauungen führen.
Darüber hinaus wird der Vestnertorgraben von der Feuerwehr als Ausrückroute genutzt, wenn sie bei Einsätzen im Bereich des Klinikums Nord unterstützen muss. Die Feuerwehr bewertet sowohl einen nicht richtlinienkonformen Zweirichtungsverkehr ohne Ausbau als auch eine Engstellensignalisierung als problematisch.
Aufgrund des Prüfergebnisses empfiehlt die Verwaltung, auf die Einführung einer Zweibahnregelung im Vestnertorgraben bis auf Weiteres zu verzichten. Eine Neubetrachtung kann ggf. im Lichte der Evalurieurng der Gesamtlösung „Burgstraße/Bergstraße“ erfolgen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Einführung einer Zweibahnregelung im Vestnertorgraben vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die bestehende Einbahnregelung in Fahrtrichtung Westen soll zunächst beibehalten werden.