Beschlussvorlage Vpl/070/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 09.12.2021 öffentlich Beschluss
Betreff:
Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße
(Beilagen werden nachgereicht)
Anlagen: Straßenplan 2.2331.2.1
Sachverhalt (kurz):
Der bestehende Zweirichtungsradweg entlang der Oppelner Straße zwischen der Trebnitzer Straße und der Glatzer Straße entspricht nicht dem heutigen Sicherheitsstandard für Radinfrastruktur. Der Zweirichtungsradweg ist mit 1,5 m viel zu schmal bemessen. Fehlende Sicherheitsabstände zu parkenden Fahrzeugen stellen ein Gefahrenpotenzial für Radfahrende dar. Zusätzlich wird die Situation durch den höher gelegenen Gehweg, welcher durch einen Randstein baulich vom Radweg getrennt ist, verschärft. Hierdurch ist das Ausweichen vor sich plötzlich öffnenden Autotüren quasi unmöglich. Die Verwaltung hält eine Verbesserung der Radinfrastruktur für dringend erforderlich und legt abgestimmten Straßenplan vor.
Der Radweg soll zukünftig niveaugleich mit dem Gehweg geführt und baulich getrennt von den Parkern verlaufen. Außerdem wird der Radweg asphaltiert und auf 2,5 m verbreitert. Die notwendigen Sicherheitsabstände zu den Längsparkern werden damit eingehalten. Durch die Planung werden die Belange aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und dabei der Komfort sowie die Sicherheit, insbesondere für Radfahrende, signifikant verbessert.
Um die nötige Fläche für die o. g. Maßnahmen zu generieren, wird eine Fahrspur zurückgebaut, die verbleibenden Fahrspuren werden verbreitert. Die Leistungsfähigkeit der Straße wurde geprüft und ist weiterhin gegeben.
Die Belange mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer wurden abgestimmt und die Planung eingearbeitet. Demnach wird der Knoten Oppelner Straße / Trebnitzer Straße behindertengerecht umgebaut.
Die Begrünung wurde im Rahmen der Straßenplanung berücksichtigt. Den vorhandenen Bäumen wird mehr Raum gegeben, sodass die Baumstandorte nachhaltig gefördert und langfristig erhalten werden können. Zusätzlich ist ein weiterer Baumstandort vorgesehen.
Die Realisierung der Baumaßnahme löst Kosten in Höhe von 523.000 € aus und wird aus dem Radwegeetat finanziert. Grundstücksgeschäfte sind nicht erforderlich. Die Ausführung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegeetat.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 523.000 € Folgekosten 3.200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegeetat.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kreuzungsbereiche wurden mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
BR - Behindertenrat Stadt Nürnberg
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Oppelner Straße zwischen Trebnitzer Straße und Glatzer Straße gemäß Vpl-Nr. 2.2331.2.1 vom 03.06.2020 mit letzter Änderung vom 06.10.2021.